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    Staatshaftung 100.000€ pro bank oder pro Staatsbürger? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.10.13 13:15:52 von
    neuester Beitrag 05.11.13 10:43:45 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.187.791
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      Avatar
      schrieb am 30.10.13 13:15:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ist die Staatshaftung zu 100.000€ eigentlich pro Bank oder pro Person? Das ist schwer rauszubekommen.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherung

      Jetzt mal einfach dieses Scenario:

      Ein Einwohner Deutschlands hat 5 Aktiendepots, zu je 100.000 Euro, auf fünf Banken aus Sicherheitsgründe verteilt. Es kommt zu ein Domino Effekt, und es entsteht folgender Schaden:

      Bank 1 50.000 Euro verloren
      Bank 2 90.000 Euro verloren
      Bank 3 10.000 Euro verloren
      Bank 4 nicht Pleite
      Bank 5 20.000 Euro verloren

      Der Anleger hat also 170.000 Euro verloren.

      Springt jetzt der Staat zu maximal 100.000 Euro pro Bank ein, oder pro Person? Im Letzten Fall verbleibt dann ein Schaden von 70.000 Euro.

      Auch stellt sich die Frage, wo die Aktien bleiben im Falle eines Bankenpleites. Die sind ja nur da in Verwahrung. Ich habe mal gehört aber, dass die Banken deine Aktien beleihen dürfen, die Zustimmung hast du im Kleingedruckten unterschrieben. So dass dann der Geldgeber die Aktien natürlich nicht hergibt wenn deine Bank den Schuld nicht bedient. Somit kann ein Aktiendepot ja auch insgesamt verloren gehen. (Wenn das wahr ist). Dann wäre der Schaden 400.000 Euro im o.g. Beispiel, minus das was der Insolvenzverwalter noch rausholt. Es kann also leicht auf mehr als 170.000 Euro Schaden hinauslaufen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.10.13 13:17:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      sorry... ist im falschen Forum gelandet... Vielleich kann ein Moderator das Thema noch verschieben? Danke!
      Avatar
      schrieb am 30.10.13 13:48:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.723.015 von pechstein1 am 30.10.13 13:15:52Aktien sind Sondervermögen und von einer Pleite nicht betroffen.
      Avatar
      schrieb am 30.10.13 14:07:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hier bleibt überhaupt kein Schaden ausser Kursverluste der Aktien.

      Wäre nur dumm wenn du in jedem Depot Aktien von der Pleitebank hättest und das noch mit hoher Gewichtung.
      Avatar
      schrieb am 30.10.13 14:39:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das gilt pro Bank, deshalb lautet auch die Empfehlung aller Fachzeitschriften die Sichteinlagen zu verteilen.

      Siehe auch Einlagensicherungsgesetz
      http://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/__4.html


      Spannend wird es wenn 100 TEUR bei der Commersbank udn 100 TEUR bei der Comdirect liegen :-)

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      Avatar
      schrieb am 30.10.13 15:08:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ein Deutscher mit einem Depotwert von 0,5 Mio EUR wird solche Fragen nicht stellen. Weiß Bescheid ?, 1erhart ja.
      Avatar
      schrieb am 30.10.13 17:16:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von cathunter: Aktien sind Sondervermögen und von einer Pleite nicht betroffen.


      Das hilft dir herzlich wenig wenn die Bank/ der Broker kriminell agiert. Was weg ist ist weg, viele Kunden von MF Global haben bis heute ihre Einlagen nicht wiedergesehen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.10.13 18:26:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.725.365 von Kettenfett am 30.10.13 17:16:27MF Global war ja auch keine Bank.
      Lehman übrigens bei sich zu Hause in den USA auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 30.10.13 19:17:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Sicher ist:

      A: Nichts ist sicher

      B: Gesetze können sich über Nacht ändern

      C: Denk selber nochmal nach, was ein "Gau" (grösster anzunehmender Unfall) für Dich bedeuten würde

      D: Sei froh, dass Du froh bist

      E: Wenn der Staat Dich ausplündern will, dann tut er das auch

      F: Stelle Deine Frage dem "Milchmädchen". Sie wird davon mehr Ahnung haben, als viele "Möchte-gern", die hier auf dicke Hose machen

      ENDE
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.10.13 19:24:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.726.679 von InEx am 30.10.13 19:17:45Punkt A und E sind ganz sicher :rolleyes:
      was noch sicher ist sind die Spareinlagen,hat Mutti gesagt :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.10.13 20:03:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      Einlagensicherung ist seit Zypern jedenfalls so zu verstehen, dass der Zugriff auf die Einlagen in irgendeiner Weise gesichert wird! Wer dieser Tage "IMF Sparguthaben" googelt, sieht sich schnell mit einem Szenario flächendeckender Enteignung konfrontiert.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.10.13 20:38:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.727.281 von honigbaer am 30.10.13 20:03:04die Geschichte lehrt das Geld das Unsicherste ist was es gibt :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.10.13 21:12:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich hab mal `ne Frage. Aktien sind Sondervermögen. Gehen also nicht in die Insolvenzmasse der Pleitebank. Wie und wann komme ich an nachher an meine Aktien?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 07:34:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.727.933 von spielkind0815 am 30.10.13 21:12:38z.B.durch Depotübertrag an eine andere Bank;)
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 09:36:20
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.723.015 von pechstein1 am 30.10.13 13:15:52Gute Frage, aber meiner Ansicht nach falsch formuliert.

      Wenn du Aktien besitzt, dann besitzt du kein Geld was ersetzt werden müsste. Wenn du die Summen in Cash auf der Bank hättest, dann wäre ich auch sehr gespannt auf die Antwort.;)
      Avatar
      schrieb am 05.11.13 10:43:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      Danke für Eure Antworten. Etwas zum Lachen war auch noch dabei ;)

      Aktien sind Sondervermögen und somit von der 100.000 Euro Grenze eigentlich nicht betroffen. Eigentlich.... Denn das geht ja nur gut, wenn die Bank die Aktien brav auf's Depot verwahrte.

      Ein Problem kann aber entstehen, wenn die Bank die Aktien beliehen hat. Erlaubt oder unerlaubt, und somit an den Aktien nicht mehr direkt ranzukommen ist.

      Derjenige die sie dann hat, hat sie rechtmäßig bekommen, und dafür Geld ausgeliehen an deiner Bank. Die hat die Kohle vezockt, und weg ist es. Somit hängen deine Akien fest im Depot bei der anderen Bank. Wenn diese dann auch noch pleite geht, und deine Aktien dabei zwangsliquidiert werden, hast du ein Problem.

      Das wäre ja dumm wenn beim Entschädigungsgesetz dann der Punkt 2 zum Tragen käme.

      http://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/__4.html

      Wer hat da Informationen über Bankenpleiten in Deutschland? Einige Deutscjhe Banken sind in der Vergangenheit stillschweigend pleite gegangen.


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