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    Depotübertrag / Überweisung gleich Schenkung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.11.13 02:02:28 von
    neuester Beitrag 25.11.13 11:05:42 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.188.422
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      Avatar
      schrieb am 18.11.13 02:02:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Ehepaar, länger als 40 Jahre verheiratet, mit zwei erwachsenen Kindern hat ein gemeinsames "Oder-Konto" mit Depot und Festgeld. Es gibt keine Gütertrennung.

      Nun hat der Ehemann, jetzt Rentner, auf seinen Namen eigene, mehrere Konten eingerichtet und im Laufe der Zeit ca. 75% des Geldes auf seine Konten transferiert, Wertpapiere gekauft und sich selbst "beschenkt".

      Die Ehefrau wünscht nun das Vermögen wieder zurück ins gemeinsame "Oder-Konto". Sind die entsprechenden Vorgänge, die der Vergangenheit und ggf. die der Zukunft, Schenkungen?

      Gehen die auf den Ehemann lautenden Konten in seinem Todesfall zu 100% oder zu 50% in das Vermächtnis ein?

      Kann die Situation durch eine Gütertrennung bereinigt werden?

      Danke und viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 07:22:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      grundsätzlich können bei einem sog.0der-Konto
      beide Kontoinhaber beliebig über das
      Konto verfügen .
      Beim Tod eines der beiden Kontoinhaber
      werden als Nachlass 50% angesetzt.Hat der
      Erblasser ein Einzelkonto dann natürlich 100%.
      Wenn in diesem Beispiel fiktiv angenommen
      wird,dass kein Testament vorhanden ist,so
      tritt ges Erbfolge an: Ehefrau erhält (wenn
      Zugewinngemeinschafdt)den Voraus,1/4 des Nachlasses als
      ges.Erbteil und als Ausgleich des Zugewinns ein weiteres
      Viertel als Erbteil,insges.also die Hälfte des Nachlasses
      neben dem Voraus.Die Kinder bekommen also je 1/4 des
      Nachlasses.Bei Gütertrennung:Überlebende Ehegatte 1/4 und
      die beiden Kinder je 3/8
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 13:39:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank für die Antwort,

      durch den Transfer vom Oder-Konto zum persönlichen Konto wurde doch der Partner bestohlen, oder der Partner wurde gezwungen, seinen Teil des Vermögens zu verschenken. Wird der Transfer nun wieder rückgängig gemacht, es soll also ein Transfer zum Oder-Konto erfolgen, liegt dann auch wieder eine Schenkung vor, wobei die Freibetragsgrenzen überschritten werden könnten, ggf. mit allen Konsequenten der Besteuerung?

      Zur Vermeidung der Besteuerung ist dann eine Gütertrennung hilfreich?
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 20:11:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gehe auf www.google.de und gebe oderkonto schenkung ein.

      Klicke alternativ auf diesen Link:https://www.google.de/#q=oderkonto+schenkung

      So erhälst Du einige lesenswerte Abhandlungen samt BFH-Urteil.

      Gruß

      Silberpfeil
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 02:51:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.862.822 von Silberpfeil1 am 18.11.13 20:11:38Hallo Silberpfeil,

      vielen Dank für die wertvollen Hinweise.
      Leider wird dort nirgendwo der Transfer vom Oder-Konto zum eigenen Konto behandelt. Ist der Transfer vom OderKonto zum eigenen Konto "Schenkung" oder bei fehlendem Einverständnis Diebstahl?

      Viele Grüße

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      Avatar
      schrieb am 19.11.13 08:42:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      wie schon gesagt... grundsätzlich kann jeder Kontoinhaber
      über ein Oder-Konto verfügen,da braucht es keine Einwilligung des anderen.Eine "Umbuchung" vom Oder-Konto
      zu einem Einzelkonto ist keine Schenkung und auch kein Diebstahl.Die Ehegatten eines Oder-Kontos sind schlichtweg
      Gesamtgläubiger,mit der Folge,dass im "Innenverhältniss"
      zwischen den Ehegatten eine Ausgleichspflicht besteht,wenn
      ein Ehegatte mehr als die Hälfte des auf dem Oder-Konto bestehenden Guthabens für sich verwendet bzw. auf sein
      Einzelkonto transferiert.
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 01:50:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      Nachforschungen haben noch folgende Fragen ergeben:

      Ist ein unentgeltlicher Depotübertrag auf das Oder-Konto eine Schenkung (automatische Meldung an das Finanzamt)? Wird die Freibetragsgrenze überschritten, sind dann Steuern zu zahlen?
      Bei entgeltlichem Übertrag wird da auch eine Meldung an das Finanzamt generiert und gilt der auch als Schenkung?

      Wie könnte man die Steuern vermeiden.

      Vielen Dank im Voraus
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 11:05:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ist ein unentgeltlicher Depotübertrag auf das Oder-Konto eine Schenkung (automatische Meldung an das Finanzamt)?
      Ja (ja)

      Wird die Freibetragsgrenze überschritten, sind dann Steuern zu zahlen?
      Ja

      Bei entgeltlichem Übertrag wird da auch eine Meldung an das Finanzamt generiert und gilt der auch als Schenkung?
      Dann keine Meldung ans FA und ist selbstverständlich keine Schenkung

      Wie könnte man die Steuern vermeiden.
      Nicht schenken

      WUBBarth,
      dein Beispiel kommt mir sehr konstruiert vor. Hat sich denn das FA schon gemeldet wegen der bisherigen angeblichen Schenkungen von Frau an Mann? Auf „Diebstahl“ fällt keine Steuer an. Auf Rückgabe des Gestohlenen auch nicht. Notfalls wird man mit dem FA prozessieren müssen.


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