Depotübertrag / Überweisung gleich Schenkung? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.11.13 02:02:28 von
neuester Beitrag 25.11.13 11:05:42 von
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Ein Ehepaar, länger als 40 Jahre verheiratet, mit zwei erwachsenen Kindern hat ein gemeinsames "Oder-Konto" mit Depot und Festgeld. Es gibt keine Gütertrennung.
Nun hat der Ehemann, jetzt Rentner, auf seinen Namen eigene, mehrere Konten eingerichtet und im Laufe der Zeit ca. 75% des Geldes auf seine Konten transferiert, Wertpapiere gekauft und sich selbst "beschenkt".
Die Ehefrau wünscht nun das Vermögen wieder zurück ins gemeinsame "Oder-Konto". Sind die entsprechenden Vorgänge, die der Vergangenheit und ggf. die der Zukunft, Schenkungen?
Gehen die auf den Ehemann lautenden Konten in seinem Todesfall zu 100% oder zu 50% in das Vermächtnis ein?
Kann die Situation durch eine Gütertrennung bereinigt werden?
Danke und viele Grüße
Nun hat der Ehemann, jetzt Rentner, auf seinen Namen eigene, mehrere Konten eingerichtet und im Laufe der Zeit ca. 75% des Geldes auf seine Konten transferiert, Wertpapiere gekauft und sich selbst "beschenkt".
Die Ehefrau wünscht nun das Vermögen wieder zurück ins gemeinsame "Oder-Konto". Sind die entsprechenden Vorgänge, die der Vergangenheit und ggf. die der Zukunft, Schenkungen?
Gehen die auf den Ehemann lautenden Konten in seinem Todesfall zu 100% oder zu 50% in das Vermächtnis ein?
Kann die Situation durch eine Gütertrennung bereinigt werden?
Danke und viele Grüße
Hallo,
grundsätzlich können bei einem sog.0der-Konto
beide Kontoinhaber beliebig über das
Konto verfügen .
Beim Tod eines der beiden Kontoinhaber
werden als Nachlass 50% angesetzt.Hat der
Erblasser ein Einzelkonto dann natürlich 100%.
Wenn in diesem Beispiel fiktiv angenommen
wird,dass kein Testament vorhanden ist,so
tritt ges Erbfolge an: Ehefrau erhält (wenn
Zugewinngemeinschafdt)den Voraus,1/4 des Nachlasses als
ges.Erbteil und als Ausgleich des Zugewinns ein weiteres
Viertel als Erbteil,insges.also die Hälfte des Nachlasses
neben dem Voraus.Die Kinder bekommen also je 1/4 des
Nachlasses.Bei Gütertrennung:Überlebende Ehegatte 1/4 und
die beiden Kinder je 3/8
grundsätzlich können bei einem sog.0der-Konto
beide Kontoinhaber beliebig über das
Konto verfügen .
Beim Tod eines der beiden Kontoinhaber
werden als Nachlass 50% angesetzt.Hat der
Erblasser ein Einzelkonto dann natürlich 100%.
Wenn in diesem Beispiel fiktiv angenommen
wird,dass kein Testament vorhanden ist,so
tritt ges Erbfolge an: Ehefrau erhält (wenn
Zugewinngemeinschafdt)den Voraus,1/4 des Nachlasses als
ges.Erbteil und als Ausgleich des Zugewinns ein weiteres
Viertel als Erbteil,insges.also die Hälfte des Nachlasses
neben dem Voraus.Die Kinder bekommen also je 1/4 des
Nachlasses.Bei Gütertrennung:Überlebende Ehegatte 1/4 und
die beiden Kinder je 3/8
Vielen Dank für die Antwort,
durch den Transfer vom Oder-Konto zum persönlichen Konto wurde doch der Partner bestohlen, oder der Partner wurde gezwungen, seinen Teil des Vermögens zu verschenken. Wird der Transfer nun wieder rückgängig gemacht, es soll also ein Transfer zum Oder-Konto erfolgen, liegt dann auch wieder eine Schenkung vor, wobei die Freibetragsgrenzen überschritten werden könnten, ggf. mit allen Konsequenten der Besteuerung?
Zur Vermeidung der Besteuerung ist dann eine Gütertrennung hilfreich?
durch den Transfer vom Oder-Konto zum persönlichen Konto wurde doch der Partner bestohlen, oder der Partner wurde gezwungen, seinen Teil des Vermögens zu verschenken. Wird der Transfer nun wieder rückgängig gemacht, es soll also ein Transfer zum Oder-Konto erfolgen, liegt dann auch wieder eine Schenkung vor, wobei die Freibetragsgrenzen überschritten werden könnten, ggf. mit allen Konsequenten der Besteuerung?
Zur Vermeidung der Besteuerung ist dann eine Gütertrennung hilfreich?
Gehe auf www.google.de und gebe oderkonto schenkung ein.
Klicke alternativ auf diesen Link:https://www.google.de/#q=oderkonto+schenkung
So erhälst Du einige lesenswerte Abhandlungen samt BFH-Urteil.
Gruß
Silberpfeil
Klicke alternativ auf diesen Link:https://www.google.de/#q=oderkonto+schenkung
So erhälst Du einige lesenswerte Abhandlungen samt BFH-Urteil.
Gruß
Silberpfeil
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.862.822 von Silberpfeil1 am 18.11.13 20:11:38Hallo Silberpfeil,
vielen Dank für die wertvollen Hinweise.
Leider wird dort nirgendwo der Transfer vom Oder-Konto zum eigenen Konto behandelt. Ist der Transfer vom OderKonto zum eigenen Konto "Schenkung" oder bei fehlendem Einverständnis Diebstahl?
Viele Grüße
vielen Dank für die wertvollen Hinweise.
Leider wird dort nirgendwo der Transfer vom Oder-Konto zum eigenen Konto behandelt. Ist der Transfer vom OderKonto zum eigenen Konto "Schenkung" oder bei fehlendem Einverständnis Diebstahl?
Viele Grüße
wie schon gesagt... grundsätzlich kann jeder Kontoinhaber
über ein Oder-Konto verfügen,da braucht es keine Einwilligung des anderen.Eine "Umbuchung" vom Oder-Konto
zu einem Einzelkonto ist keine Schenkung und auch kein Diebstahl.Die Ehegatten eines Oder-Kontos sind schlichtweg
Gesamtgläubiger,mit der Folge,dass im "Innenverhältniss"
zwischen den Ehegatten eine Ausgleichspflicht besteht,wenn
ein Ehegatte mehr als die Hälfte des auf dem Oder-Konto bestehenden Guthabens für sich verwendet bzw. auf sein
Einzelkonto transferiert.
über ein Oder-Konto verfügen,da braucht es keine Einwilligung des anderen.Eine "Umbuchung" vom Oder-Konto
zu einem Einzelkonto ist keine Schenkung und auch kein Diebstahl.Die Ehegatten eines Oder-Kontos sind schlichtweg
Gesamtgläubiger,mit der Folge,dass im "Innenverhältniss"
zwischen den Ehegatten eine Ausgleichspflicht besteht,wenn
ein Ehegatte mehr als die Hälfte des auf dem Oder-Konto bestehenden Guthabens für sich verwendet bzw. auf sein
Einzelkonto transferiert.
Hallo,
Nachforschungen haben noch folgende Fragen ergeben:
Ist ein unentgeltlicher Depotübertrag auf das Oder-Konto eine Schenkung (automatische Meldung an das Finanzamt)? Wird die Freibetragsgrenze überschritten, sind dann Steuern zu zahlen?
Bei entgeltlichem Übertrag wird da auch eine Meldung an das Finanzamt generiert und gilt der auch als Schenkung?
Wie könnte man die Steuern vermeiden.
Vielen Dank im Voraus
Nachforschungen haben noch folgende Fragen ergeben:
Ist ein unentgeltlicher Depotübertrag auf das Oder-Konto eine Schenkung (automatische Meldung an das Finanzamt)? Wird die Freibetragsgrenze überschritten, sind dann Steuern zu zahlen?
Bei entgeltlichem Übertrag wird da auch eine Meldung an das Finanzamt generiert und gilt der auch als Schenkung?
Wie könnte man die Steuern vermeiden.
Vielen Dank im Voraus
Ist ein unentgeltlicher Depotübertrag auf das Oder-Konto eine Schenkung (automatische Meldung an das Finanzamt)?
Ja (ja)
Wird die Freibetragsgrenze überschritten, sind dann Steuern zu zahlen?
Ja
Bei entgeltlichem Übertrag wird da auch eine Meldung an das Finanzamt generiert und gilt der auch als Schenkung?
Dann keine Meldung ans FA und ist selbstverständlich keine Schenkung
Wie könnte man die Steuern vermeiden.
Nicht schenken
WUBBarth,
dein Beispiel kommt mir sehr konstruiert vor. Hat sich denn das FA schon gemeldet wegen der bisherigen angeblichen Schenkungen von Frau an Mann? Auf „Diebstahl“ fällt keine Steuer an. Auf Rückgabe des Gestohlenen auch nicht. Notfalls wird man mit dem FA prozessieren müssen.
Ja (ja)
Wird die Freibetragsgrenze überschritten, sind dann Steuern zu zahlen?
Ja
Bei entgeltlichem Übertrag wird da auch eine Meldung an das Finanzamt generiert und gilt der auch als Schenkung?
Dann keine Meldung ans FA und ist selbstverständlich keine Schenkung
Wie könnte man die Steuern vermeiden.
Nicht schenken
WUBBarth,
dein Beispiel kommt mir sehr konstruiert vor. Hat sich denn das FA schon gemeldet wegen der bisherigen angeblichen Schenkungen von Frau an Mann? Auf „Diebstahl“ fällt keine Steuer an. Auf Rückgabe des Gestohlenen auch nicht. Notfalls wird man mit dem FA prozessieren müssen.
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