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    Werden bei Steuerhinterziehung Verluste nicht mit Gewinnnen verrechnet? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.11.13 14:50:11 von
    neuester Beitrag 20.11.13 22:42:39 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.188.554
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      schrieb am 20.11.13 14:50:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      mein Kumpel arbeitet in Belgien und hat bei einer belgischen Bank ein Depot,er wohnt in NRW.2011 hat bei diesem Depot mit Aktienverkäufen einen Gewinn von 8399 € gemacht.2010 hat er mit Aktien einen Verlust von 1900€ gemacht.Er hat weder den steuerpflichtigen Gewinn noch den Verlust beim Finanzamt gemeldet.Jetzt hat er beim zuständigen Finanzamt in NRW eine Selbstanzeige gemacht.

      Sein Berater hat ihn gesagt,dass bei Steuerhinterziehung aufgrund eines Urteils des höchsten Finanzgerichts die Verluste nicht mit dem Gewinn verrechnet werden.Er muss also nach dieser Aussage den Gewinn im Wert von 8399 € voll versteuern.

      Stimmt es,dass in diesem Fall der Verlust nicht angerechent wird?


      Tschüss

      Gerd86
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 15:12:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn er für das Jahre 2010 bereits eine Steuererklärung abgegeben hat, dann sehe ich das genauso wie der Berater.
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 17:14:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kann der Berater das begründen?

      Mir ist nicht klar, woraus sich diese
      Konsequenz ergeben soll.
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 17:23:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von Gerd86: Hallo,

      mein Kumpel arbeitet in Belgien und hat bei einer belgischen Bank ein Depot,er wohnt in NRW.2011 hat bei diesem Depot mit Aktienverkäufen einen Gewinn von 8399 € gemacht.2010 hat er mit Aktien einen Verlust von 1900€ gemacht.Er hat weder den steuerpflichtigen Gewinn noch den Verlust beim Finanzamt gemeldet.Jetzt hat er beim zuständigen Finanzamt in NRW eine Selbstanzeige gemacht.

      Sein Berater hat ihn gesagt,dass bei Steuerhinterziehung aufgrund eines Urteils des höchsten Finanzgerichts die Verluste nicht mit dem Gewinn verrechnet werden.Er muss also nach dieser Aussage den Gewinn im Wert von 8399 € voll versteuern.

      Stimmt es,dass in diesem Fall der Verlust nicht angerechent wird?


      Warum klärt er es eigentlich nicht gleich zuerst mit dem Finanzamt wenn er schon eine Selbstanzeige erstattet hat. Einfach Steuererklärung nachreichen und die Verluste gegenrechnen, dann sieht man schon was passiert. Und danach kann man sich immer noch beraten lassen!
      Also ich denke das ist nur der Fall wenn der Straftatbestand der Steuerhinterziehung festgestellt wird, aber indem er sich reumütig selbst gemeldet hat wird er ja nicht bestraft, sondern muss alle anfallenden Steuern mit Zinsen nachbezahlen. Sofern das Finanzamt nicht schon vorher Wind davon bekommen hat natürlich. Ich glaube (aber bin mir nicht sicher) das er seine Verluste geltend machen kann!
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 17:29:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von Baldur74: Wenn er für das Jahre 2010 bereits eine Steuererklärung abgegeben hat, dann sehe ich das genauso wie der Berater.


      Irrelevant! Deshalb macht er ja wahrscheinlich eine Selbstanzeige, weil er die Steuererklärung für 2010 schon abgegeben hat.
      Mit seiner Selbstanzeige berichtigt er gleichzeitig seine falsche Steuererklärung!
      Gut wäre es wenn er noch gar keine abgegeben hat.....dann könnte er eine reguläre richtige Steuererklärung abgeben, ohne Selbstanzeige!

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      schrieb am 20.11.13 21:16:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von clandestinos:
      Zitat von Baldur74: Wenn er für das Jahre 2010 bereits eine Steuererklärung abgegeben hat, dann sehe ich das genauso wie der Berater.


      Irrelevant! Deshalb macht er ja wahrscheinlich eine Selbstanzeige, weil er die Steuererklärung für 2010 schon abgegeben hat.
      Mit seiner Selbstanzeige berichtigt er gleichzeitig seine falsche Steuererklärung!
      Gut wäre es wenn er noch gar keine abgegeben hat.....dann könnte er eine reguläre richtige Steuererklärung abgeben, ohne Selbstanzeige!


      Nicht irrelevant. Wenn 2010 eine Steuererklärung abgegeben wurde (Verlustjahr), dann ist das Jahr zu. Der Verlust ist verloren. Eine Änderungsvorschrift nach der Abgabenordnung, die 2010 wieder aufmacht um den Verlustvortrag festzusetzen gibt es nicht. Steuerhinterziehung lag nicht vor, weil man Verluste nicht hinterziehen kann (keine zu niedrig festgesetzte Steuer).

      Gibt es aber keinen festgesetzten Verlustvortrag in 2010, kann die Steuer 2011 nicht gemindert werden.
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 22:15:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Eine Nachprüfung ist selten nur für ein Jahr. Es mag sein, dass er 2010, 2011, 2012 geprüft bekommt. Oder 2009, 2010, 2011. Gibt es da fette Beute, können die bis zu 10 Jahre zurück prüfen. Eine Nachversteuerug von 8399 Euro ist m.E. nicht fette Beute.

      Er kann von ein Dritter anzeigen lassen, dass er in 2010 Konten in Belgien hat. Da es für 2010 kein steurlicher Nachteil hat, muss es für 2010 keine Selbstanzeige sein. Anderseits kann man vom Dritten nicht verlangen dass er viel weiss. Nur dass er da ein Konto hat, wäre ja auch keine Lüge. Was soll das Finanzamt dann tun...?

      Dann würde das Finanzamt logischerweise 2010 mitprüfen, da man jetzt etwas weiss, und doch nichts. Dann machen die das Steuerjahr wieder auf. Ist es wieder auf, kann er den Verlust in 2010 eintragen.

      Dies ist nur meine private Meinung, und keine Steuerberatung :)
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 22:42:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Pechstein1

      Privatleute werden in der Regel nicht geprüft. 10 Jahre rückwirkend gilt nur bei Steuerhinterziehung und dann auch nur für die Jahre in denen Steuern hinterzogen wurden, also keine Verlustjahre.


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