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    Entgeltlicher Depotübertrag: Gutschrift der Stückzinsen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.11.13 01:59:48 von
    neuester Beitrag 25.11.13 20:21:48 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.188.696
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      Avatar
      schrieb am 25.11.13 01:59:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag,

      bei entgeltlichem Depotübertrag erhält man dann eine Gutschrift über die aufgelaufenen Anleihenstückzinsen auf sein Konto?

      Vielen Dank und schöne Grüße
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 07:28:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wieso sollte man ???

      Was meinst du mit entgeltlichem ???
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 09:13:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.909.320 von 1erhart am 25.11.13 07:28:42Interessante Frage, müsste eigentlich so sein...

      @1erhart: Depotwechsel ohne Gläubigerwechsel sind immer steuerfrei. Depotüberträge mit Gläubigerwechsel gelten grundsätzlich als entgeltlich = Veräußerung an einen Dritten, es sei denn, man erklärt der Bank, dass der Wechsel unentgeltlich erfolgt, dann meldet die Bank das an das Erbschaftsteuerfinanzamt.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 11:34:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.909.898 von Taxadvisor am 25.11.13 09:13:29War Quatsch, hat die Bank ja nichts mit zu tun:Korrektur: müsste nur in die Steuerberechnung einbezogen werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 20:21:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.911.094 von Taxadvisor am 25.11.13 11:34:24Hallo Tax,
      korrekt - die Bank führt nur den Depotübertrag aus, behält (falls möglich) die Abgeltungssteuer ein bzw. meldet alternativ ans FA.
      Eine Abrechnung gibt es da nicht!

      Rene


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