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    Tausende von Streaming-Abmahnung betroffen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.12.13 13:07:19 von
    neuester Beitrag 10.04.15 21:12:51 von
    Beiträge: 49
    ID: 1.189.320
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      Avatar
      schrieb am 10.12.13 13:07:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Offenbar hat die neue Streaming-Abmahnwelle eine deutlich größere Dimension also bisher angenommen. Angeblich sind "über 10.000 Menschen betroffen". Ob die Abmahnungen rechtskräftig sind, bleibt weiter fraglich. Vorgehensweise, Höhe der Forderung und Umfang der Aktion legen die Vermutung nahe, dass die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen auf eingeschüchterte Verbraucher baut.

      Wer sich ein wenig mit der Materie beschäftigt hat, weiß (oder meint zumindest zu wissen), dass die Abmahnung für gestreamte Inhalte in Deutschland rechtlich auf wackeligen Füßen steht und es sich lohnt einen Anwalt zu konsultieren, bevor ein etwaig beiliegender Überweisungsträger ausgefüllt und abgeschickt wird. Max und Martina Mustermann dürften nicht so vertraut mit der deutschen Rechtslage sein, weshalb davon auszugehen ist, dass der angeblich zu tausenden verschickten Abmahnung wegen Anschauens eines Porno-Streams auf Redtube.com vielfach nachgekommen wird – bei 250 Euro je Abmahnung ein durchaus lukratives Geschäft.


      http://www.gulli.com/news/22935-tausende-von-streaming-abmah…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 13:09:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 13:12:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 13:36:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Oder einfach selber mal eine Anzeige erstatten gegen diese
      " Abmahnkanzlei " wegen (versuchten) Betruges.
      Habe ich vor einiger Zeit mal gemacht und ruck-zuck war das
      Thema vom Tisch.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 13:37:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.019.036 von Beobachter03 am 10.12.13 13:36:03Ich denke dieses mal werden einige anzeigen eingehen .... wenn man sich die beiträge so durchliest dann sind ja alle gesellschaftsgruppen betroffen.

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      Avatar
      schrieb am 10.12.13 14:17:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.018.870 von ZockerFreak am 10.12.13 13:07:19 ...dass der angeblich zu tausenden verschickten Abmahnung wegen Anschauens eines Porno-Streams auf Redtube.com vielfach nachgekommen wird.


      Zum Glück schau ich keine Pornos!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 14:28:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Stimmt, Dattel, du machst was anderes dabei ;). :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 14:36:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.019.350 von Datteljongleur am 10.12.13 14:17:59Hat auch leute erwischte die nie auf der seite waren ;)
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 14:53:15
      Beitrag Nr. 9 ()


      Avatar
      schrieb am 10.12.13 17:03:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      Streaming-Abmahnwelle: Gericht bewusst getäuscht?


      Ausführliche Informationen zum Fall der derzeit viel diskutierten Abmahnwelle gegen Nutzer des Porno-Videoportals Redtube.com: Offenbar war das Landgericht in Köln der Annahme, dass es sich um Peer-to-Peer-Filesharing handelte, nicht um einen Streamingdienst. Daraufhin erfolgte die Genehmigung der Freigabe von Nutzerdaten an die Rechteinhaber, die von der Kanzlei Urmann + Collegen vertreten wird.

      http://www.gulli.com/news/22925-streaming-abmahnwelle-gerich…
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 17:19:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      http://www.chip.de/news/Redtube-Abmahnung-Das-muessen-Sie-wi…

      10.12.2013, 14:53

      Streamen ist nicht kopieren

      Abgemahnt: Was Sie jetzt tun sollten
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 17:21:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      Bitte nur als Betroffener nutzen
      da Internetseite zur Zeit sehr überlastet

      sehr gute Hinweise:

      http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/…

      6. Dezember 2013, 12:48 Uhr
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 17:22:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 17:23:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      http://www.focus.de/digital/abmahnungswelle-auf-redtube-erwi…

      Montag, 09.12.2013, 17:14 · von FOCUS-Online-Redakteurin Marion Lenke
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 17:24:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 17:25:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 17:26:11
      Beitrag Nr. 17 ()
      http://www.huffingtonpost.de/2013/12/09/redtubecom-anwalte-m…


      Die Anwälte von Wilde Beuger Solmecke haben noch ein weiteres Szenario entworfen: „Die Kollegen Schupp und Ferner berichten, dass Viren auf den Rechnern der Betroffenen gefunden sein sollen. Diese Information haben wir auch aus den Telefonaten erhalten. Möglicherweise haben die Abgemahnten die Domain Redtube.net aufgesucht und wurden darüber auf Redtube.com weitergeleitet, so dass auf diese Weise die IP-Adressen protokolliert werden konnte.“
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 17:30:59
      Beitrag Nr. 18 ()
      10.000 Abmahnungen

      davon sagen wir 3000 intakte Ehen deren Ehemänner
      mal einen Pornofilm angeschaut haben,
      die vor ihren Ehefrauen Angst haben.
      und sofort 250.- Euro zahlen

      3000 mal 250 Euro sind 750.000 Euro
      diesen Betrag könnte man als sichere Einnahmequelle erklären.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 17:34:20
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.021.492 von keepitshort am 10.12.13 17:30:59Ja da gebe ich dir recht ... ist wahrscheinlich auch sinn und zweck dieser aktion!
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 17:45:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      Am besten gleich herausfinden
      ob die Typen verheiratet sind
      und die Unterlassungserklärung
      direkt an die Ehefrau senden

      aber dann kann man Wiederholungstäter nicht
      ein zweites mal finanziell abzocken
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 17:47:34
      Beitrag Nr. 21 ()
      Grundgesetz
      die Ehe ein schützenswertes Gut

      diesen Sachverhalt kann man jetzt mal vernachlässigen

      und das ganze kurz vor Weihnachten
      dem Fest der Familie

      da zahlt jeder gerne 250.- Euro bis 500.- Euro
      um den Familienfrieden zu sichern.
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 20:49:38
      Beitrag Nr. 22 ()
      http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/…

      U+C Abmahnwelle: Auskunftsansprüche vermutlich zu Unrecht ergangen

      9. Dezember 2013, 16:51 Uhr

      UPDATE 09.12.2013 – 23:41 h: Der Kollege von Rüden hat als pdf den Antrag von Daniel Sebastian, die Anlagen und den Auskunftsbeschluss des LG Köln in einem Verfahren online gestellt. Auch in diesem Verfahren lief es exakt genauso wie nachfolgend  beschrieben.
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 20:55:36
      Beitrag Nr. 23 ()
      http://www.stern.de/digital/online/zahlungsforderung-nach-po…

      Rechtlich ist die Unterlassungserklärung nämlich nicht geschuldet: Es gibt keine Urheberrechtsverletzung, also kann es auch keine Wiederholungsgefahr geben. Eigentlich logisch. Außerdem geht es hier ja nicht um die Verbreitung, durch deren Fortsetzung weiterer Schaden droht, sondern um den einmaligen Konsum
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 21:49:22
      Beitrag Nr. 24 ()
      Zitat von Datteljongleur: ...dass der angeblich zu tausenden verschickten Abmahnung wegen Anschauens eines Porno-Streams auf Redtube.com vielfach nachgekommen wird.


      Zum Glück schau ich keine Pornos!




      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

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      ich kann nicht mehr.... :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:


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      Avatar
      schrieb am 11.12.13 14:30:21
      Beitrag Nr. 25 ()
      :rolleyes:

      Porno-Streaming-Abmahnungen: LG Köln nimmt Stellung


      LG Köln: Keine einheitliche Rechtsprechung

      Die Stellungnahme betont, dass die Beschlüsse, mit denen die Auskunftserteilung genehmigt worden sei, auf § 101 Abs. 9 des Urheberrechtsgesetzes beruhten. Die Internetzugangsprovider sind dann verpflichtet, den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers zu nennen, der diese IP-Adresse zu einem gewissen Zeitpunkt genutzt hat.

      Die circa 90 Verfahren mit jeweils 400 bis 1.000 IP-Adressen wurden allerdings von den sechszehn zuständigen Zivilkammern des Landgerichts unterschiedlich beurteilt. Teils wurde den Anträgen stattgegeben, teils wurden sie zurückgewiesen. "Eine einheitliche Rechtsprechung innerhalb des Landgerichts existiert insoweit nicht", heißt es wörtlich. Gründe werden nicht genannt.


      Quelle: onlinekosten.de Newsmeldung "Porno-Streaming-Abmahnungen: LG Köln nimmt Stellung"
      Avatar
      schrieb am 11.12.13 19:12:34
      Beitrag Nr. 26 ()
      Abgesehen, daß sich die Redtube Geschichte auf ziemlich dünnem Eis bewegt, wurde da nicht mal ein Gesetz erlassen, daß diesen Giergangstern von der gewissen Anwaltssorte "Sonst Kein Blumentopf Mit Uns Zu Gewinnen", den Abmahnbetrag reduzieren soll?:confused:

      Neues Anti-Abzocke-Gesetz Gegen den Abmahnwahn

      Und schließlich soll das Gesetz auch gegen überzogene Abmahnungen helfen. Für einige Anwälte ist es nämlich zu einem lukrativen Geschäft geworden, massenhaft Internetnutzer abzumahnen, die beispielsweise auf Tauschbörsen unerlaubt Musikstücke oder Videos ins Netz stellen oder runterladen. Derartige Urheberrechtsverletzungen lassen sich längst ohne jeden Aufwand mit moderner Software ermitteln. Dennoch verlangen die Anwälte zum Teil sehr hohe Gebühren, die sie dem Abgemahnten in Rechnung stellen.

      Künftig dürfen sie von privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, maximal eine Gebühr plus Auslagenpauschale und Umsatzsteuer in Höhe von 155,30 Euro verlangen. "Das ist auf jeden Fall mal ein Fortschritt", sagt Ehrig. Allerdings erlaubt das Gesetz Ausnahmen: Wenn die geringe Gebühr nach den "besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist", dürfen die Anwälte auch mehr verlangen.


      Ganzer Artikel http://www.sueddeutsche.de/geld/neues-anti-abzocke-gesetz-al…
      Avatar
      schrieb am 11.12.13 19:21:49
      Beitrag Nr. 27 ()
      Zitat von keepitshort: 10.000 Abmahnungen

      davon sagen wir 3000 intakte Ehen deren Ehemänner
      mal einen Pornofilm angeschaut haben,
      die vor ihren Ehefrauen Angst haben.
      und sofort 250.- Euro zahlen

      3000 mal 250 Euro sind 750.000 Euro
      diesen Betrag könnte man als sichere Einnahmequelle erklären.



      Hoffentlich kommen die mal an "DEN FALSCHEN" :rolleyes:
      Vielleicht würde die Gesetzgebung schneller was für die Verbraucher unternehmen, wenn die arbeitsungewohnte aber drohbriefschreibgewandte Abzocker-Mafia mal aus Versehen ein Kartell abmahnen würde, das auch handwerklich was versteht und statt Anwälten mal einen schickt, um solches Geschäftsgebaren ohne Gericht zu beenden :cool::rolleyes::D
      Avatar
      schrieb am 11.12.13 19:49:25
      Beitrag Nr. 28 ()
      du kannst dir sicher sein, dass namen, die auf solche handwerkliche fähigkeiten (und auch den Willen haben, diese einzusetzen) hindeuten, aussortiert werden und keine weihnachtswünsche erhalten.
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 10:47:22
      Beitrag Nr. 29 ()
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 18:15:06
      Beitrag Nr. 30 ()
      ich habs trotz zig seiten information und diskussion noch immer nicht kapiert:

      ich kann eine abmahnung bekommen, weil ich irgendetwas im netz anklicke:confused:

      also nix runterlade oder mich registriere oder oder?

      demnächst also auch ein kochrezept?

      weil irgendjemand meint das war ein geschütztes rezept und ich habe es mir angesehen:confused::confused::confused:

      ist das nicht völliger humbug:confused:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 18:32:44
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.039.358 von AJ100 am 12.12.13 18:15:06Kein humbug ist leider tatsache geworden.
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 18:50:24
      Beitrag Nr. 32 ()
      Wenn du dir z. B. ein Pornovideo im Internet ansiehst, dann wird das in der Regel auf deinem PC zwischengespeichert und danach nicht automatisch gelöscht. Damit wird die Urheberrechtsverletzung begründet.

      Natürlich ist das völliger Blödsinn, denn diese Speicherungen aus technischen Gründen ist kein Urheberechtsverstoß (siehe § 44a UrhG). Außerdem ist es kein Urheberrechtsverstoß, wenn man sich für private Zwecke ein öffentlich verfügbares Video herunterlädt (siehe § 53 UrhG).

      Wer eine Anmahnung bekommen hat, sollte gegen den Abmahner Anzeige wegen Nötigung erstatten und außerdem Anzeige gegen Unbekannt wegen verbotener Datenweitergabe (Weitergabe von Namen und Adresse aufgrund der gespeicherten IP).
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 19:16:18
      Beitrag Nr. 33 ()
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 19:20:19
      Beitrag Nr. 34 ()
      Was auf dieser Seite steht, ist größtenteils Unfug.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 19:45:00
      Beitrag Nr. 35 ()
      Zitat von Historiker: Wer eine Anmahnung bekommen hat, sollte...
      Soll natürlich Abmahnung heißen. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 19:46:41
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.039.834 von Historiker am 12.12.13 19:20:19Begründung?
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 08:33:49
      Beitrag Nr. 37 ()
      Piratenpartei veröffentlicht geheime U+C Mandantenvereinbarung


      http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/…
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 16:44:07
      Beitrag Nr. 38 ()
      Das einfachste wäre, in die Offensive zu gehen.
      Auf keinen Fall bezahlen, selbst Anzeige gegen den Abmahner
      erstatten und sich ggf. Rechtsbeistand nehmen.
      Wie in den Medien gerade zu lesen ist, hat U+C wohl vor eine
      weitere Welle zu starten. Und das möglichst vor Weihnachten.

      Wenn kein Mensch zahlen würde, würde U+C es sicher überlegen auch
      nur noch einen weiteren EURO in Porto usw. zu stecken.
      Aber leider gibt es immer welche, die zu dumm sind so weit zu
      denken oder die einfach keine Traute haben sich mal aufzulehnen.
      Es wird langsam Zeit, dass man diesen Abmahnorgien mal etwas
      entgegen hält.
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 17:39:12
      Beitrag Nr. 39 ()
      Einfach rausreden...



      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.12.13 08:45:56
      Beitrag Nr. 40 ()
      Avatar
      schrieb am 16.12.13 09:25:27
      Beitrag Nr. 41 ()
      Interessant und lesenswert :D

      “Das Geschäft mit der Angst – mit einer “großen Lüge” und unter Auspielung eines überforderten Gerichtssystems kann man leicht Millionen machen!“

      http://conlegi.de/?p=3663
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 13:18:21
      Beitrag Nr. 42 ()
      Porno-Abmahnungen: IP-Adressen per Zwangsumleitung erfasst?

      Es hat den Anschein, als ob die Abmahnungen der Anwaltskanzlei Urmann + Collegen für das Anschauen eines Porno-Streams auf der Plattform Redtube eine ganz andere Dimension annehmen als bisher vermutet. Allerdings nicht im Umfang der verschickten Abmahnungen als vielmehr in der Vorgehensweise. Möglicherweise handelt es sich um gezielten Computerbetrug – seitens der Klienten von U+C.

      http://www.gulli.com/news/22983-porno-abmahnungen-ip-adresse…
      Avatar
      schrieb am 03.01.14 21:30:16
      Beitrag Nr. 43 ()
      Täschung der Abgemahnten

      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Juristische-Analyse-S…

      Der Vorwurf des Betrugs setzt nach dem Strafgesetzbuch voraus, dass über Tatsachen getäuscht wird. Die Rechtsprechung erkennt dabei auch das Bestehen einer Zahlungspflicht als Tatsache an, über die man täuschen kann (BGH 4 StR 439/00 und BGH 5 StR 308/03). Wer als Rechtsanwalt – also immerhin mit der Autorität eines Rechtskundigen – bei Gelegenheit einer Abmahnung behauptet, sein Mandant habe eine Forderung gegen den Adressaten, und eine Geldzahlung verlangt, der sollte sich schon sehr sicher sein, dass diese Forderung tatsächlich besteht. Ist dies nicht der Fall, so liegt objektiv eine Täuschung im strafrechtlichen Sinne vor.
      Avatar
      schrieb am 03.01.14 21:32:37
      Beitrag Nr. 44 ()
      Geldmaschine Streaming-Abmahnung

      http://www.heise.de/ct/artikel/Geldmaschine-Streaming-Abmahn…

      Nach Ansicht eines renommierten Strafrechtsexperten ist Urmann damit aus der Nummer allerdings nicht raus: „Wenn er wirklich nicht wusste, wie die IP-Adressen ermittelt wurden, dann hat er abgemahnt, ohne sicher zu sein, dass die Ansprüche auch bestehen.“ Urmanns Ansicht, durch die Beschlüsse des Landgerichts Köln geschützt zu sein, sei bizarr: „Zum einen ist der Maßstab ein anderer – für das LG Köln reichte ein Verdacht, beim Abmahnen muss sich der Anwalt subjektiv sicher sein. Zum anderen würde es sich hier nur um einen Rechtsirrtum handeln, und der schützt nicht vor Strafe“.

      Örtlich zuständig für strafrechtliche Ermittlungen gegen den notorischen Abmahnanwalt Urmann wäre die Staatsanwaltschaft Regensburg. Diese zeigt sich aber bislang – wie in anderen Vorwürfen gegen Urmann in der Vergangenheit auch – unbeeindruckt und lehnt die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens trotz etlicher eingegangener Strafanzeigen ab.
      Avatar
      schrieb am 03.01.14 22:33:27
      Beitrag Nr. 45 ()
      die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt
      und nicht die Regensburger Staatsanwaltschaft

      im bayerischen Regensburg
      völlig normal

      ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
      http://www.heise.de/ct/artikel/Geldmaschine-Streaming-Abmahn…

      Örtlich zuständig für strafrechtliche Ermittlungen gegen den notorischen Abmahnanwalt Urmann wäre die Staatsanwaltschaft Regensburg. Diese zeigt sich aber bislang – wie in anderen Vorwürfen gegen Urmann in der Vergangenheit auch – unbeeindruckt und lehnt die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens trotz etlicher eingegangener Strafanzeigen ab.

      +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

      Kläger-Firma besitzt womöglich keine Rechte an Pornos

      http://www.zeit.de/digital/2013-12/redtube-porno-abmahnung-r…

      +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

      Staatsanwalt ermittelt gegen Abmahnanwalt

      http://www.zeit.de/digital/internet/2014-01/redtube-staatsan…

      Wegen des Verdachts auf Erpressung oder Betrug ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Thomas Urmann. Der hatte Tausende Nutzer der Pornoseite Redtube abgemahnt.

      +++++++++++++++++++++++++++++++++++++
      Avatar
      schrieb am 20.01.14 13:40:58
      Beitrag Nr. 46 ()
      Der Fall Redtube: Urheber tauchen ab, Gutachten "untauglich"

      Webseiten verschwinden, Anschriften sind falsch, Firmen verzogen – es hat den Anschein, als ob die Mandantin der Anwaltskanzlei Urmann + Collegen, die Firma The Archive AG, nach all dem Medienrummel versucht abzutauchen. Das Gutachten, das angeblich Antwort auf die Frage nach der Ermittlung der IP-Adressen geben soll, ist laut Experten "völlig untauglich".


      http://www.gulli.com/news/23148-der-fall-redtube-urheber-tau…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.01.14 19:24:27
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.260.117 von ZockerFreak am 20.01.14 13:40:58wird Zeit das der "saubere Herr Rechtsanwalt" jetzt seine wohlverdiente Strafe in Empfang nimmt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 18:05:18
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.262.957 von olcapri am 20.01.14 19:24:27Es ist endlich so weit! :cool:


      Redtube-Abmahner

      Porno-Anwalt Urmann wegen Betruges verurteilt

      01.09.2014, 14:33 Uhr | t-online.de

      Rechtsanwalt Thomas Urmann, der mit Massenabmahnungen von Nutzern des Pornofilm-Portals Redtube Schlagzeilen machte, ist vom Augsburger Schöffengericht unter anderem wegen Betruges verurteilt worden. Wie die "Mittelbayerische Zeitung" (MZ) berichtet, wird Urmann damit auch seine Zulassung als Anwalt verlieren. Das Urteil gegen ihn erging jedoch nicht aufgrund der Redtube-Abmahnungen.


      Mehr unter:http://www.t-online.de/computer/internet/id_70837908/redtube…

      Schade, daß er nicht wegen der Abmahngeschichte eines auf den Deckel bekommen hat :rolleyes:

      Aber man sieht, daß m. E. solche Verbrecher auch andere Sauereien am Laufen haben :mad:

      Man sollte die ganze Kanzlei auf den Kopf stellen:cool:

      Dann wird wahrscheinlich aus ihrem geplanten "Porno-Pranger" ein "Anwalt-Pranger" :D
      Avatar
      schrieb am 10.04.15 21:12:51
      Beitrag Nr. 49 ()
      Porno-Abmahnungen Redtube-Anwalt Urmann muss Schadensersatz zahlen
      Thomas Urmann, Ex-Anwalt und eine der Hauptfiguren im Redtube-Abmahnskandal, ist vom Amtsgericht Regensburg (Az. 3 C 451/14) zur Zahlung von Schadensersatz an einen abgemahnten Nutzer verurteilt worden. Das Gericht stufte die Redtube-Abmahnung als "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

      Die Anwaltskanzlei Weiß & Partner aus Esslingen hatte im Auftrag eines Mandanten den Anwalt Thomas Urmann sowie die Z9 Verwaltungs-GmbH, vormals Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen, auf Schadensersatz verklagt. Er muss nun die Kosten des abgemahnten Mandanten ersetzen, die ihm zur Abwehr der Abmahnung entstanden sind. Das Gericht setzte diese Summe mit 416,50 Euro zuzüglich Verzugszinsen fest.

      Mehr: http://www.t-online.de/computer/internet/id_73586842/redtube…


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      Tausende von Streaming-Abmahnung betroffen?