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    Convisum Treuhand AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.12.13 19:20:04 von
    neuester Beitrag 17.04.21 05:23:37 von
    Beiträge: 69
    ID: 1.189.426
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     Ja Nein
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      schrieb am 12.12.13 19:20:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hat wer Infos über diese Firma? Haben eine interessante Anleihe in Wien plaziert! Bin mir aber nicht sicher, wie sicher mein Geld in dieser Firma ist?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 22:48:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kennt jemand Fußballgolf? Laut Aussage Convisum eine tolle Sportart? Ist hier jemand investiert oder ist das Invest zu riskant? Was sind eure Meinungen?
      Avatar
      schrieb am 23.12.13 08:13:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Habe gelesen, Convisum will in Ungarn auch investieren? Hat wer Infos bzw. hat jemand diese Anleihe gezeichnet? Hat jemand erfahrungen mit den Management von Convisum?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 17:24:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Stimmt es mit der hohen Verzinsung der Anleihe?
      Avatar
      schrieb am 22.01.14 19:54:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Scheint sich nichts zu tun, Homepage bleibt gleich? Die Zinsen klingen aber verlockend?

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      schrieb am 27.01.14 12:07:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Kennt niemand diese Firma? Hat jemand diese Anleihe gezeichnet? Wann werden die Zinsen ausgezahlt?
      Avatar
      schrieb am 24.02.14 10:52:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Habe Bericht auf der Hompage gefunden ( Zeitungsbericht) Hat wer genauerere Infos dazu?
      Avatar
      schrieb am 24.02.14 10:54:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Auf der Convisum Homepage!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.05.14 09:11:27
      !
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      schrieb am 09.05.14 08:45:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Zion!

      Welche Infos haben Sie?

      Homepage ist ziemlich verstaubt und seit Monaten kein Umsatz?

      Warum soll ich hier investieren?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.05.14 08:25:17
      !
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      schrieb am 13.05.14 08:25:58
      !
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      schrieb am 13.05.14 08:38:38
      !
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      schrieb am 20.05.14 21:27:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo Zion62!

      Telefonisch ist niemand erreichbar, hab es 2 mal versucht. Auch kein Rückruf! Homepage wird auch nicht gewartet, Kaufe lieber Anleihen als irgend welche Scheine mit Verzinsung? Diese kann ich jederzeit wieder zu Geld machen, hier gibt es ja seit Herbst keinen Umsatz bei der Anleihe. Bin froh doch kein Geld investiert zu haben. Werde mit dem Geld vermutlich eine Solaranlage kaufen
      Avatar
      schrieb am 02.07.14 23:26:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hat wer infos?

      Wurden die Zinsen jetzt im Juli bezahlt!
      Avatar
      schrieb am 12.09.14 09:52:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo Leute !

      Die haben anscheinend die Zinsen wirklich ausbezahlt (über 6%), bei derzeitigen Zinsen sehr spannend! Hat jemand Infos über die Convisum ( Geschäftsbericht, Eigenkapital,.....)Bitte alles schreiben! Das eigenartige ist, das schon lange niemand eine Anleihe in Wien gekauft hat! Ist diese doch zu teuer ? Freu mich schon auf Eure Beiträge!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.12.14 23:53:27
      !
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      schrieb am 09.12.14 23:56:05
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.762.439 von eis100 am 12.09.14 09:52:02Hallo Eis1oo
      zur Zeit werden Genussscheine angeboten für Laufzeiten von 12 - 36 Monaten und 75 -8.5 % p.a.Anleihen haben eine Laufzeit von mind.5 Jahren und 6,82% Dividende.
      Habe genaue Infos darüber
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.12.14 00:04:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.531.122 von dukesz am 09.12.14 23:56:05P.S. Richtig, die Zinsen wurden an Kunden ausgezahlt in voller Höhe.
      Auch Zinsen der Genusscheine werden Vierteljährlich nachweislich ausgezahlt.
      Beste Grüße
      Avatar
      schrieb am 29.01.15 20:04:59
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Tatsachenbehauptung
      Avatar
      schrieb am 29.01.15 20:21:17
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Tatsachenbehauptung
      Avatar
      schrieb am 06.02.15 22:25:18
      Beitrag Nr. 22 ()
      Was heißt Tatsachenbehauptung? Gibt es Neuigkeiten bei der Convisum?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.11.15 15:24:29
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.004.897 von eis100 am 06.02.15 22:25:18
      Neuigkeiten bei der Convisum
      das wäre beispielsweise, wenn, wie in den diversen Schreiben in Aussicht gestellt, die Convisum die SIOPLAST gerettet hätte, wofür es aber keine Anzeichen gibt.

      Eine Neuigkeit wäre auch, wenn die Schweizer AG, die Convisum Treuhand AG, tatsächlich noch das Geld zusammengekratzt hätte, um eine deutsche GmbH einzurichten. Bisher sind die Behauptungen von der Existenz einer "Convisum Concept GmbH", wie schon Foristen an anderer Stelle schrieben, nicht verifizierbar per Handelsregister Amtsgericht Frankfurt/Main. Oder weiß es einer besser???

      Eine Neuigkeit wäre, wenn Forist, der offenbar mit der Convisum Treuhand AG verbandelt ist, die lückenlose Zahlung der Coupons hier nachweisen könnte. Die Bedienung der Gläubiger bei der ersten (Jahres-)Fälligkeit 1. Juli 2014 war sicher nicht schwer, wird auch von der Convisum Treuhand AG auf der eigenen HP bejubelt, aber bereits bei der zweiten Fälligkeit 1. Juli 2015 vermisse ich die frohe Botschaft. Die "Neuigkeiten" dort auf deren Homepage sind alle schon verjährt! Geplatzte Träume, verfehlte Verheißungen.

      SZVZ, den ich für identisch halte mit "dukesz", und bei dem es sich offenkundig auch um Herrn "S. Z." handelt, der oder die Braven hüllen sich jetzt in Schweigen.
      Die Promotion der Anleihe ist ja leider auch weitgehend wegmoderiert worden. Da hätte man sehen können, wie ein Seifenbläschen platzt.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.12.15 18:42:03
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.148.809 von steeldigger am 22.11.15 15:24:29
      FINMA warnt vor Convisum Treuhand AG
      Die FINMA ermittelt

      https://www.finma.ch/en/finma-public/warning-list/convisum-t…

      Der wesentliche Punkt der Ermittlungen scheint auf unerlaubte Tätigkeiten abzuzielen. Darunter könnte also der Verkauf der Anleihen fallen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.12.15 12:27:39
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.340.005 von steeldigger am 19.12.15 18:42:03
      Richtigstellung
      :)
      Geehrter Steeldigger,
      ich möchte im Namen der Convisum Sie doch einmal nach Frankfurt einladen um sich persönlich davon zu überzeugen das hier alles seinen ordnungsgemäßen Gang läuft.Nicht richtig ist, das Convisum unerlaubte tätigkeiten nachgeht. Von der FMA ist lediglich geprüft worden ob Convisum genehmigungspflichtige Broschüren erstellen muss.Auch dies verlief zu unserer Zufriedenheit.FMA ist KEINE Ermittlungsbehörde sondernlediglich eine Genehmigungsinstanz.
      Besuchen Sie uns doch einfach und überzeugen sie sich von der seriösität der Arbeit der Convisum.
      Nur wenn man sich selbst überzeugt, so fällt es doch leichter sich objektiv eine Meinung zu bilden.
      Zu der Thematik "Sioplast" sei anzumerken, das da sehr viel im argen liegt und Herren wie Kreft,Sehrbrock
      dem Unternehmen großen Schaden zufügten.Auch laufen derzeit ausgehend von der Staatsanwaltschaft Erfurt im Zusammenhang von über 30 Strafanzeigen Ermittlungen wegen Berufsverbote, Betruges u.s.w.
      Bei all den Schmierereien die im Internet zu lesen sind, wundert man sich das niemand davon spricht das die Patente der Sioplast Intern. Corporation im Patentamt als "nicht anhängig/erloschen" als Status dort registriert sind.
      Aber aus solchen Gründen auf die Convisum loszugehen und alles schlecht reden will, so ladet man seinen Frust auf fremde Schultern.
      In diesem Sinne ein frohes Fest und die Einladung steht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.12.15 12:35:29
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.351.951 von dukesz am 22.12.15 12:27:39
      an dukesz
      Freue mich sehr über die Einladung. Ich komme direkt mit meinem Sohn nach den Feiertagen. Die offen stehende Gesamtforderung dürfte sich einschließlich Vollstreckungskosten auf Ca. 20.000 € belaufen. Ich bringe zu meiner Legitimation alle Vollstreckungsunterlagen mit, wobei die wichtigsten noch beim Gerichtsvollzieher sind. Es ist schön, dass jetzt bei Convisum alles bestens isT. Dann bekomme ich endlich mein Geld, worauf ich jetzt im Januar ein Jahr warte.
      Wie gesagt, dies sind keine Schmierdreien, sondern belegbare Fakten. Kann ihnen Herr Leindecker von der Convisum nur bestätigen.
      Dann lassen sie mir zur Geldabholung einen Termin zukommen.
      . Freu mich jetzt schon drauf.

      :laugh:
      :mad:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.12.15 17:28:36
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Schmähkritische Tatsachenbehauptung
      Avatar
      schrieb am 26.12.15 18:15:51
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.949.626 von eis100 am 09.05.14 08:45:54vom 09.05.14
      Zitat von eis100: Hallo Zion!

      Welche Infos haben Sie?

      Homepage ist ziemlich verstaubt und seit Monaten kein Umsatz?

      Warum soll ich hier investieren?


      und da hat sich seitdem nichts geändert an der Homepage. Muß man das noch kommentieren?

      Der Wirbel wird an anderer Stelle gemacht. Das wirft natürlich die Fragen auf nach Autorisierung und Verantwortlichkeiten: Wer ist für die jeweilige HP und deren Inhalte namentlich verantwortlich??
      Dir Impressumpflicht wird m. E. nur unzureichend erfüllt.
      Avatar
      schrieb am 27.12.15 11:47:01
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort nach Aktenzeichen der Verfahren:
      GV Martin Hirsch, DR II 394/15.
      Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft reiche ich in dieser Woche noch nach, da ich dazu auf der Arbeit sein muss.
      Wohlgemerkt alles gegen Convisum Treuhand AG
      Avatar
      schrieb am 30.12.15 18:53:31
      Beitrag Nr. 30 ()
      Nun noch das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen, AZ: 7560 Js 238682/15 WI.
      Übrigens habe ich bis jetzt noch keinen Termin erhalten, um mein Geld abholen zu können.
      Hatte nichts anderes erwartet.
      Avatar
      schrieb am 05.01.16 11:35:56
      Beitrag Nr. 31 ()
      Danke an mila für die Information zum Schutze anderer Anleger!

      Die Moderatoren sollten jetzt "Reue" zeigen, die übervorsichtig gelöschten Beiträge wieder sichtbar machen und eine BußWallfahrt zur schwarzen Madonna unternehmen!

      Natürlich mit Erbsen in den Schuhen, aber nicht gekochten Erbsen.
      Avatar
      schrieb am 05.01.16 11:43:51
      Beitrag Nr. 32 ()
      Danke an mila für die mutige und vorbehaltlose Information.

      Die Moderatoren sollten "Reue" zeigen, die übervorsichtig gelöschten posts in den diversen Diskussionsrunden wieder sichtbar machen usw.
      Avatar
      schrieb am 05.01.16 11:48:55
      Beitrag Nr. 33 ()
      Danke an mila!!!
      Avatar
      schrieb am 07.01.16 05:43:01
      Beitrag Nr. 34 ()
      Wenn ich wahrscheinlich auch nicht mehr mein Geld wiedersehe, so möchte ich, dass es anderen Anlegern nicht genauso ergeht. Das ist wohl das Einzige was ich tun kann, aber auch sehr wirkungsvoll, wie von Herrn Leindecker am Telefon bestätigt. Die Auswirkungen werden bemerkt.
      Avatar
      schrieb am 16.01.16 21:01:17
      !
      Dieser Beitrag wurde von schroedertm moderiert. Grund: Schmähkritische Tatsachenbehauptung
      Avatar
      schrieb am 18.01.16 22:36:02
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hat jemand Kenntnis davon, ob jemals ein Pachtvertrag für einen Fussballgolfplatz zustande gekommen ist bzw. heute noch besteht. Würde mich doch mal interessieren, ob solch ein Platz oder ähnliches existiert und darüber Geld eingenommen wird.
      Avatar
      schrieb am 20.01.16 19:09:59
      Beitrag Nr. 37 ()
      Es gibt interessanterweise etliche Wiesen, die für "Fußballgolf" umgestaltet worden sind.
      Ob da finanziell für "Investroren" ein Profit übrig bleibt, ist bisher nicht so recht erkennbar.
      Auch über GROUPON wird eine Vermerktung versucht, beispielsweise
      https://www.groupon.de/deals/soccerpark-bayern-de-3185691
      im tiefsten "Bayrisch Kongo", sprich Niederbayern mitten zwischen Landshut und Altötting. Vielleicht hilft die schwarze Madonna in Altötting, denn
      "Der Soccerpark Bayern ist vom 1.11.2015 bis 31.3.2016 geschlossen."
      bei 5 Monaten Pause kann wohl man keine Pachtgebühren bedienen.

      Herr Leindecker wird nur zweimal erwähnt, bei dem Versuch einen Platz zu finden:
      http://www.lr-online.de/regionen/hoyerswerda/Abenteuer-Golf-…
      http://www.lr-online.de/regionen/hoyerswerda/Abenteuer-Golf-…

      Lausitzer Rundschau vom 18. September 2014, Zitat 1

      "Noch ist dort, wo der Golfball künftig rollen soll, Wald. Das Gebiet befindet sich zwischen der Wildtierfarm und der Sichtachse Schloss. Doch es hat einen Vorteil: Für das Gebiet gibt es einen bestätigten Bebauungsplan. Dieser sieht die Gestaltung mehrerer Inseln im rückwärtigen Teil des Ufers vor. Darunter ist auch eine Spiel- und Sportinsel. Passend für den Adventure-Minigolf.

      Eine weitere Voraussetzung erfüllte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Er hat dem Pachtvertrag einstimmig seine Zustimmung erteilt.

      Die Convisum AG pachtet 4832 Quadratmeter Fläche. Dafür bezahlt sie pro Jahr 3000 Euro an die Gemeinde. Der Vertrag wird über zehn Jahre geschlossen und ist verlängerbar. Bevor allerdings der Bürgermeister seine Unterschrift unter den Pachtvertrag setzt, müssen noch einige Voraussetzungen erfüllt sein. So erklärte Seekoordinator Roman Krautz, dass das konkrete Betreiberkonzept und die Bankbürgschaft fehlen. Außerdem kündigte Krautz mit Blick auf den Pachtzins an, dass auch die Summe nach einer gewissen Zeit angepasst werden kann, wenn man um die Wirtschaftlichkeit der Anlage weiß.

      Gottfried Leindecker rechnet mit rund 20 000 Besuchern im Jahr."

      Zitat 2

      "Die Convisum Treuhand AG ist ein Finanzdienstleister aus der Schweiz, der an der Wiener Börse notiert ist. Im Dezember 2013 stellte sie im Boxberger Gemeinderat ihre Idee von der Fußballgolf-Anlage in Klitten-Jasua vor. Für das Gelände laufen umweltfachliche Untersuchungen. Gottfried Leindecker spricht von Gutachten, die die Firma rund 80 000 Euro gekostet haben, um die Tiere in dem Bereich zu erfassen." also vermutlich lancierter Beitrag.

      Wer´s glaubt, wird davon auch nicht seeliger!

      Für Google map: Bärwalder See, Boxberg/Oberlausitz nahe Bautzen unweit der Grenze zu Polen. Das ist Leindeckers tolle Planung. Wie sollen sich da 20 000 Besuchern im Jahr hin verirren. Am mila: Frag doch mal den Gemeinderat!! Und zwar im 2. Schritt unter Verweis auf Deine Forderungen und Titel.

      Der andere Artikel:
      Fußballgolf für Boxberg
      Sächsische Zeitung vom 06.01.2014 / HOY Hoyerswerda Lokales
      http://www.genios.de/presse-archiv/artikel/SZO/20140106/fuss…
      http://www.genios.de/presse-archiv/artikel/SZO/20140106/fuss…

      Die HP "Landschaftspark Bärwalder See" erwähnt mit keinem Sterbenswörtchen mehr diese Trendsportat!
      http://baerwalder-see.eu/de/start.html
      http://baerwalder-see.eu/de/start.html
      Avatar
      schrieb am 03.02.16 20:08:07
      Beitrag Nr. 38 ()
      Danke an steeldigger,
      werde mich an diesen Gemeinderat wenden. Vielleicht finde ich was neues heraus. Weiter ruf ich mal den Gerichtsvollzieher an. Mal sehen was er zu berichten hat.
      Werde berichten
      Avatar
      schrieb am 12.02.16 10:15:37
      Beitrag Nr. 39 ()
      wollte nur kurz berichten, dass das gerade mit dem Gerichtsvollzieher Hirsch geführte Telefonat ergeben hat, dass H. Leindecker bzw. Convisum Treuhand AG Insolvenz angemeldet hat. Ihm liegt ein Schreiben des Inso-Gerichts vor, wonach alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzustellen sind.
      Das war es dann wohl
      Avatar
      schrieb am 12.02.16 18:25:23
      Beitrag Nr. 40 ()
      muss kurz meinen Beitrag berichtigen. Nicht H. Leindecker bzw. Convisum hat Insolvenz angemeldet, sondern die Barmer hat einen Antrag gestellt.
      Weiterhin sind alle Konten gesperrt und die Convisum Treuhand AG wurde von der Wiener Börse "vor die Tür gesetzt". O-Ton des H. Leindecker heute.
      Damit sind andere Anleger vor dieser Firma geschützt.
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.02.16 09:26:06
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.734.221 von mila2014 am 12.02.16 18:25:23
      mila 2014
      Geehrte Frau Doris Rataj,
      man hat noch nie von einem Anleger gehört, der darauf aus ist ein Unternehmen bewusst zu schädigen in dem er Geld investiert hat und es auf eine solche Art zurück zufordert, indem er öffentlich ein Unternehmen vorsätzlich diskredititert mit teilweisen Halbwahrheiten und damit sein Engagement selbst in Gefahr bringt.Wo liegt hier die Intension?
      Dazu bedarf es schon einer großen Portion Naivität aber auch Dummheit! Wenn man sich vor Augen hält das Aktionäre von VW und/oder der Deutschen Bank ähnlich agieren würden,dann wäre wohl die Marke VW bald fertig oder in Fremdländicher Hand.
      Viel besser wäre es gemeinsam mit dem Unternehmen eine moderate Lösung herbei zuführen.
      Auch das die Convisum den Sioplast Aktionären helfen wollte wurde dem Unternehmen zum Verhängnis gemacht, obgleich die Convisum sehr weit vorgedrungen ist mit seinem Produkt.
      Hier sollten eher Kräfte gebündelt werden anstatt hier Schmierereien zu verbreiten, was der Sache und allen Beteiligten und deren engagement eher dienen würde.
      Es wäre ein einfaches ein Unternehmen zu schließen und mit Projekten eine neue Firma zu beauftragen. Übrigens ist dies in den USA ein gängiges Modell. Da hätte sicher der eine oder andere sein Geld verloren.

      Gruß
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.02.16 11:08:28
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.755.467 von dukesz am 16.02.16 09:26:06Nicht geehrter Herr Wolfgang Leindecker,
      vielen Dank für Ihren Hinweis. Mir ist schon klar, dass, wenn eine Firma nicht mehr existiert, ich mein Geld nicht mehr bekommen kann. Aber Sie wollen sich doch nicht mit VW auf eine Stufe stellen. Obwohl eine Gemeinsamkeit besteht. VW hat Unwahrheiten bezüglich der Abgaswerte veröffentlicht und Sie haben mir mindestens 5 x erklärt, Sie würden mir mein Geld überweisen. Und wie Sie sehen können, wird VW jetzt auch verklagt. Da wartet auch niemand.
      Ich warte nunmehr schon ein Jahr auf mein Geld, welches ich mir sauer verdienen musste.
      Ihre Situation haben Sie selbst zu verantworten. Ich hatte mehrfach versucht, mit Ihnen eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Sie waren persönlich beim Gerichtsvollzieher und sagten dort Ratenzahlungen zu. Nichts passierte. Wohlgemerkt ich bin nicht der einzige Titel Inhaber.
      Ich hatte daraufhin mehrfach mein Tun angekündigt.
      Welche Passagen meiner Veröffentlichungen sind Schmiereien? Wie Sie vielleicht noch wissen, arbeite ich bei Anwälten und glauben Sie mir, ich weiß was korrekt bedeutet.
      Seit ich Sie kenne haben Sie nur geredet und nichts ist passiert. Denken Sie mal daran, als ich Ihnen privat für Ihre Firma Geld geliehen hatte. Das hatte ich auch mehrfach zurückgefordert, von Ihnen immer eine Zusicherung erhalten und nichts geschah. Ich kann nur Ihrer Sekretärin danken, dass sie seinerzeit für eine Rückzahlung gesorgt hatte.
      Wenn es auch wahrscheinlich das Einzige ist was ich noch tun kann, aber anderen Anlegern soll es nicht so ergehen wie mir und meinem Sohn. Dem schulden Sie bzw. Ihre Firma auch noch 6.000 €. Das soll doch an dieser Stelle auch mal erwähnt werden.
      Wünsche noch eine schöne Zeit
      Doris Rataj
      Avatar
      schrieb am 16.02.16 11:24:07
      Beitrag Nr. 43 ()
      Übrigens habe ich nicht den Insolvenzantrag gestellt, wie von mir seinerzeit in Aussicht gestellt, sondern die Barmer. Sie können sich gerne mit dem Gerichtsvollzieher kurz schließen, der mir meine Unterlagen zurückschickt, die Adresse ist Ihnen ja bestens bekannt. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind sofort alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzustellen! !
      Wie Sie sehen, hatte ich mich um eine Lösung mit Ihrer Firma bemüht.
      Avatar
      schrieb am 17.02.16 13:46:03
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.755.467 von dukesz am 16.02.16 09:26:06Sehr geehrte Frau Ratjen,

      bitte rufen Sie mich an herzlichen Dank Dr. Weiß
      015734523015
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.02.16 14:00:03
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.767.311 von bmw3 am 17.02.16 13:46:03
      Die Auslassungen des Herrn L. sind schon übel und abwegig
      Die Auslassungen des Herrn L. sind schon übel und abwegig, aber in ähnlicher Weise findet man das immer wieder:

      Der "geniale Unternehmer" ist seinen Aufgaben nicht gewachsen oder hat nur eine Riesengaukelei veranstaltet, sich selbst in seinen Hirngespinsten verstiegen. Für sein Versagen übt er keineswegs Selbstkritik, sondern Kritiker und Gläubiger werden beschimpft, auch gerne Verschwörungen vorgeschützt - die "Schmierereien im Internet", wie oft hörte ich das schon!. Was diese Pleitiers darzustellen versuchen, ist eine absolute Perversion der Verhältnisse. Ohne Schuldbewußtsein, ohne Verantwortungsbewußtsein für fremde Gelder, die ihnen guten Glaubens anvertraut worden sind.

      Besonders arg, wenn dann versucht wird, nachzulegen, wie auch hier: Das Angebot auf einen neue Anleihe (s. o.) seitens einer maroden Firma ist per se betrügerisch bzw. Element eines Schneeballsystems.
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.02.16 15:23:24
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.793.636 von rmarq am 20.02.16 14:00:03
      Insolvenzverschleppung
      Nach langjähriger erfolgreicher Tätigkeit als Geschäftsführer mittelständiger GmbH habe ich hinreichend Erfahrung mit der Materie Wirtschaftsrecht. Wenn es hier bereits den Moderatoren an elementaren Kenntnissen fehlt, werde ich nicht mehr viel Zeit darauf verwenden, um das gerade zu rücken. Aber so viel doch noch:

      Der „Notnagel“, nämlich die Frist von 3 Wochen nach „Erkenntnis über den Eintritt der Kriterien einer Insolvenz“ für die Anmeldung der Insolvenz ist trügerisch, denn sowohl vom Gesetzgeber als auch von der etablierten Rechtssprechung wird vom GF/Vorstand einer Kapitalgesellschaft in Deutschland verlangt, daß er tätig wird und das ist auch absolut geboten im Interesse der Gläubiger, sobald die Gefahr der Insolvenz erkennbar ist. Das ist schon weit früher als bei dem faktischen Eintritt der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit!

      Nach Anmeldung der Insolvenz wird grundsätzlich auch ohne Strafanzeige die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, und die prüft, inwieweit weitere strafbewehrte Tatbestände vorliegen (das sind einige!), u. a. auch Betrug, Insolvenzbetrug, denn die nicht ordnungsgemäße Verwendung der Mittel, Vorenthaltung oder Beiseiteschaffung von Vermögenswerten sind Straftatbestände, mod!
      Sollte mir die Moderation oder aber auch die Geschäftsleitung der Convisum aus den Bilanzen und Geschäftsberichten nachweisen können, daß ich falsch gelegen bin hinsichtlich des Cash Flows der Convisum und des Standes der offenen Verbindlichkeiten, dann werde ich selbstverständlich die Konsequenzen daraus ziehen. Außer Beschimpfungen der Anleihen-Gläuber seitens der Convisum habe ich nichts derartiges vernommen. Ich bin auch bereit, die in meinem Namen gestellten Strafanzeigen hier in vollem Umfang zu veröffentlichen, aber nur ungekürzt mit allen Belegen.
      Spannend wird es noch hinsichtlich der Gerichtsverfahren, inwieweit Deutsches Recht oder Schweizer Recht zur Anwendung gelangt. In Deutschland droht den Verantwortlichen eine Haftstrafe, in der Schweiz nur der erhobene Zeigefinger!
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.02.16 15:47:11
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.856.534 von steeldigger am 28.02.16 15:23:24
      Zu Insolvenzbetrug / Anlagebetrug
      Eine Bemerkung zum Insolvenzbetrug: Nach derzeitigen Kenntnissen wurden die beabsichtigten Einkünfte zu keinem Zeitpunkt erzeugt. Das ist an sich natürlich nicht strafbar, nur sehr bedauerlich. ABER Es gibt nach meiner Kenntnis seit 2013 keinen Geschäftsbericht bzw. keine Bilanz, in der ein nennenswerter Geldzufluß ersichtlich ist. Sollte eine Bilanz in dem genannten Zeitraum jedoch positiv abschließen (mit Testat des Wirtschaftsprüfers wohlgemerkt), dann soll das auf den Tisch und ich werde meine Strafanzeigen entsprechend korrigieren.

      In meiner langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer habe ich durchaus die Urteilskraft, um zu erkennen, ob ein Kunde oder ein Lieferant in eine Schieflage gerät oder geraten ist. Und mir haben hunderte von ... – sprich „Anlageberatern“ –oder sonstigen Vermittlern/Maklern die Bude eingerannt!

      Man muß bei Kenntnis der umfangreichen Unterlagen davon ausgehen, daß die desaströse finanzielle Situation der Convisum bereits spätestens Ende 2014/Anfang 2015 nicht mehr ignoriert werden konnte und daß man deshalb die Gelder, die den unterschiedlichen Gläubigern (aus Anleihe, Lieferungen, Dienstleistungen, Gehälter, Sozialabgaben) auszuzahlen waren, ganz oder teilweise zurückhielt und/oder anderweitig verwandte, bis es auch da nicht mehr reichte und die Anmeldung der Insolvenz mehr als überfällig war. Anders schlittert man nicht in den Konkurs, und die vorliegenden vollstreckbaren Titel sind der Beweis dafür.

      Die Einlassung, daß eine Insolvenzverschleppung nicht vorläge, weil lediglich eine Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen vorgelegen habe, ist völlig abwegig und unzutreffend, egal aus welchem Grunde nicht gezahlt wurde. Erinnert sei daran, daß zu diesem Zeitpunkt bereits die gerichtlichen Mahnverfahren angestrengt worden sind, die dann zur Titulatiion und den wiederholten und vergeblichen Vollstreckungsversuchen führten.

      Die Staatsanwaltschaft wird kaum eine „Unschuldsvermutung“ hegen, um die Verfahren einzustellen! Sondern prüfen, inwieweit Straftatbestände erfüllt sind; ebenso, ob Vermögenswerte beiseite geschafft worden sind (was wiederum unter Insolvenzbetrug fallen würde).

      Die Auflage einer neuen Anleihe (bzw. der Versuch dazu) kann in der desolaten Situation nur als Beginn eines Schneeballsystems gewertet werden, ist auch Gegenstand der Ermittlungsverfahren, und bei bereits eingetretener Insolvenz selbstverständlich der Versuch eines Betruges.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.02.16 15:57:57
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Schmähkritik
      Avatar
      schrieb am 28.02.16 16:01:46
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.856.636 von steeldigger am 28.02.16 15:57:57
      Armenbegräbnis SIOPLAST
      Für die, die es nicht mitbekommen haben:

      SIOPLAST INTERNATIONAL CORPORATION VON AMTS WEGEN GELÖSCHT!

      Der deutsche Sioplast-Ableger ist schon lange abgewickelt. Die „Mutter“ in den USA ist nun auch nicht mehr. Da die fälligen Gebühren und Steuern nicht mehr bezahlt worden waren, erfolgte bereits Ende 2014 die bedingte Suspendierung, nun aber ist das endgültige AUS per Verwaltungsakt exekutiert worden. Wer daran zweifelt, möge das im US-Gesellschafts-Register nachlesen.

      Convisum dürfte dem nach Abschluß des Insolvenzverfahrens bald folgen. Naheliegend ist die Vermutung, daß eine Abweisung mangels Masse erfolgen wird. Das verhindert jedoch nicht die strafrechtliche Verfolgung.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.03.16 20:05:49
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.856.669 von steeldigger am 28.02.16 16:01:46
      Nützliche Recherchen
      Google suche lassen nach "gottfried wolfgang leindecker" --- die Reihenfolge ggf. variieren.

      Da kommt u. a. http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=380

      Ich gehe davon aus, wenn Herr L. eine rechtliche Handhabe gehabt hätte, wären diese und ähnliche Publikationen schon längst gelöscht.

      Zitiert von gomopa

      Schweizer und deutsche Staatsanwälte ermitteln gegen den Atlantis-Vorstand Wolfgang Leindecker und den IRO (Investor Relations Officer) Felix Kretzschmar wegen des Verdachts der Geldwäsche.

      Der Vorwurf: In sogenannte Explorationen seien weder von Felix Kretzschmar und Wolfgang Leindecker Geld investiert worden. Dasselbe gelte für die pleite gegangene Vorgängerfirma Seabed Invest AG. Bei der Seabed Invest AG habe man zum Schein ein Schiff tageweise angemietet, um Fotos und Filmaufnahmen zu machen. Von einer sinnvollen Investition könne man da nicht sprechen.

      Der einzige, der tatsächlich Schatzsuche betrieben haben soll, war der Freiburger Schatztaucher Klaus Franz Keppler (71), der das Unternehmen im Dezember 2008 nach vier Jahren verlassen hat. Man habe Keppler offenbar auch an der Nase herum geführt und ihm mit Minimal-Beträgen abgespeist. FINMA und die Schweizer sowie die deutschen Ermittlungsbehörden sind dabei, die Beweise zusammen zu tragen. 70 Aktionäre werden zur Zeit als Zeugen vernommen, die sich belogen und betrogen fühlen.

      In Liechtenstein wurden 1,8 Millionen Euro wegen Geldwäscheverdachts beschlagnahmt, darunter sind 1,6 Mio eines Schweizer Bürgers mit dem Namen Dr. G.

      Wolfgang Leindecker habe dieses Geld vom Atlantis Geschäftskonto auf sein Privatkonto umgebucht. Dabei sei es beschlagnahmt worden.

      Weiterhin soll Wolfgang Leindecker einen Teil der zuvor der AG überwiesenen Anlegergelder in eine private Eigentumswohnung in Kronberg investiert haben. Das Geld von Dr. G. sei zum Teil für Kretzschmar in Höhe von 300.000 Euro und für Leindecker in Höhe von 800.000 Euro gedacht gewesen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.03.16 20:15:18
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.896.109 von rmarq am 03.03.16 20:05:49
      Recherche 2
      Ich halte es für informativ, auch noch eine zweite Fundstelle auszuloten:
      http://www.srf.ch/konsum/themen/geld/geprellt-deutsche-auf-g…

      Auszugsweise zitiert von der Schweiz "Kassensturz"

      Unter dem Deckmantel gewinnbringender Schatzsuche prellen deutsche Aktienverkäufer ahnungslose Schweizer um Millionen Franken. Die Anlagegauner treiben ihr Unwesen seit Jahren. Die Justiz scheint machtlos. «Kassensturz» enthüllt, wie dreist Anlegern das Geld aus der Tasche gezogen wird.

      «Kassensturz» weiss: Es sind immer dieselben Schwindler, die in der Schweiz seit Jahren Anleger über den Tisch ziehen. Sie agieren immer nach demselben System:

      1. Sie suchen ein innovatives Produkt oder eine spannende Firma. Dann gründen sie eine neue Firma und domizilieren diese in einem steuergünstigen Kanton. Meistens besteht die Firma nur aus einem Briefkasten.
      2. Sie kaufen zuerst selbst Aktien. Meistens liegt der Wert einer Aktie bei 1 bis 10 Rappen. Danach verkaufen sie diese Aktien an Investoren weiter. Es wird behauptet, die Aktie werde demnächst an der Frankfurter Börse im Freiverkehr gehandelt. Wer jetzt Aktien kaufe, profitiere dann von einer gewaltigen Kurssteigerung.
      3. Den Schwindlern gelingt es immer wieder, diese Aktien von einer Bank bewerten zu lassen. Ohne den effektiven Wert der Firma zu prüfen, listen Banken die Aktien aufgrund der Prospekte zu einem bestimmten Kurs. Die Schwindler weisen dann kritische Käufer auf das anscheinend seriöse Bankenrating hin.

      Zuständig für solche Fälle ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma). Tobias Lux ist das System bekannt:
      « «Tatsächlich ist es so, dass uns immer wieder die gleichen Leute begegnen und dass uns auch dieselben Methoden immer wieder begegnen. Die Methoden werden aber verfeinert. Das bedeutet, dass es für die Aufsichtsbehörde, die Finma, aber auch für die Strafverfolgungsbehörde sehr schwierig ist, Zugriff zu nehmen.» »

      Atlantis Exploration
      Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat die Firma Atlantis Exploration von der Negativliste gestrichen. «Kassensturz» hatte Atlantis Exploration in Zusammenhang mit dubiosen Anlagebetrugsfirmen erwähnt. Die Atlantis Exploration hat sich inzwischen mit Schatzsucher Klaus Keppler geeinigt und wird sich voraussichtlich an weiteren Suchen beteiligen. «Aktien verkauft die Atlantis Exploration keine mehr», sagt Wolfgang Leindecker, Inhaber der Atlantis Exploration.
      ----
      Auch dieses Atlantis ist auf den Meeresgrund gesunken.
      Die zweifelsfreie Beweisführung von Schuld oder Unschuld ist vielfach nicht möglich, daher kommt es eben häufig zu Vergleichen, auch deshalb, weil die Justiz sich nicht zumüllen lassen kann.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.16 08:33:04
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.896.199 von rmarq am 03.03.16 20:15:18
      Convisum Treuhand AG - Insolvenzverwalter RA Prof. Dr. Jan Roth
      In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Convisum Treuhand AG, Kruppstraße 134, 60388 Frankfurt am Main, ist am 03.02.2016 um 14:45 Uhr gegen die Antragsgegnerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Stephanstraße 3, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/209739-0, Fax: 069/20973929 bestellt worden.

      Quelle: Insolvenzgericht (AG FfM)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.03.16 13:56:29
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.909.198 von steeldigger am 05.03.16 08:33:04Nachzulesen in
      https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzstraftaten
      https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzstraftaten

      Aufgrund der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) wird die Staatsanwaltschaft über jedes Insolvenzverfahren in Deutschland unterrichtet (also auch über Verbraucherinsolvenzen). Jede Staatsanwaltschaft hat zu überprüfen, ob folgende Merkmale vorliegen:
      ##Betrug (§ 263 StGB),
      ##Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB),
      ##Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
      ##Unterschlagung (§ 246 StGB),
      ##Untreue (§ 266 StGB),
      ##Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO, früher z. B. §§ 64, 84 GmbHG),
      ##Steuerhinterziehung (§§ 370, 370 a AO) und
      ##Bankrott (§ 283 StGB).[1]

      Bereits bei drohender Überschuldung haben die persönlich haftenden Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstände klare Pflichten. Sobald einer der Gründe zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegt, hat das betroffene Unternehmen ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich), maximal aber nach 21 Tagen (§ 64 Abs. 1 GmbHG), beim zuständigen Insolvenzgericht Insolvenz anzumelden. Wird innerhalb von 21 Tagen keine Insolvenz angemeldet und auch der Insolvenzgrund nicht beseitigt (z. B. durch Kapitalzugabe), ist von einer Straftat der Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO, früher § 84 in Verbindung mit § 64 GmbHG) auszugehen.

      Wird der Firma in dieser Situation (innerhalb eines Insolvenzverfahrens) unter Umständen sogar Vermögen entnommen, werden riskante Spekulationsgeschäfte durchgeführt oder noch vorhandenes Vermögen verbraucht oder etwa verschleudert, entstehen daraus ebenfalls strafrechtliche Insolvenzdelikte (siehe oben).

      ##########
      No comment
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.03.16 21:06:00
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.975.513 von soffie2016 am 14.03.16 13:56:29
      Überraschung - oder späte Erkenntnis
      Kleine Überraschung

      In der Regel beachten die Empfänger von Briefpost die Briefumschläge herzlich wenig, oft wird nur der Inhalt entnommen und der Umschlag in der Rundablage versenkt. Diejenigen, die ihre Post im zugehörigen Briefumschlag aufbewahren oder gar ungeöffnete Post besitzen, die können noch eine Entdeckung machen:

      Die Briefe der EWESCO sind in tadellosem Deutsch gehalten, sie wurden auch nicht aus London versandt, sie weisen wie die Briefe der Convisum und der Sioplast die gleichartige Frankatur und Abfertigung über das Briefzentrum 60 aus, das steht für Frankfurt/Main - Gutleutviertel.
      Ende der Tatsachen.
      Avatar
      schrieb am 13.01.17 11:01:02
      Beitrag Nr. 55 ()
      Gibt es Neuigkeiten?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.02.17 21:46:45
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.075.749 von eis100 am 13.01.17 11:01:02Bis jetzt nichts. Habe Mitte letzten Jahres bei der Polizei meine Aussage gemacht und dabei erfahren, dass 1,9 Mio. € insgesamt unterschlagen wurden. Es tauchten Namen auf, über die hier im Forum schon mehrfach berichtet wurde.
      Ich stehe im Inso-Verfahren an 5. Stelle, wobei mit großer Wahrscheinlichkeit nichts zu holen ist.
      Das ist der letzte Stand
      Avatar
      schrieb am 15.03.17 21:14:51
      Beitrag Nr. 57 ()
      Herr Ziss und Herr Leindecker sind unerreichbar! Hat jemand Kontaktdaten?
      Avatar
      schrieb am 03.08.17 16:23:25
      Beitrag Nr. 58 ()
      Hatte von einem inzwischen leider verstorbenen Mitarbeiter erfahren, dass Herr Leindecker wohl auch im Gefängnis gesessen hätte. Aber das ist auch schon gut ein Jahr her und er hatte es auch nur gehört. Aber da er in Frankfurt wohnte und evtl. am ehesten was gehört hat, ist das vielleicht wahr.
      Aus anderer Quelle hörte ich, dass Herr Leindecker mittlerweile seine Finger in einer anderen Firma hat.
      Beide Quellen wohnen bzw. wohnten in Frankfurt.
      Avatar
      schrieb am 21.11.17 17:03:00
      Beitrag Nr. 59 ()
      Hallo Mila!

      Hast Du Dein Geld erhalten?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.12.17 15:28:50
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.237.288 von eis100 am 21.11.17 17:03:00
      Kretzschmar Ewesco
      Kretzschmar hat laut Staw FfM auch das "Anlagevehikel Ewesco aufgesetzt".
      vgl. - > Sioplast, wird gesondert verfolgt.

      Staw FfM bestätigt, daß Bögel den "Übergang" der Sioplast auf Convisum unterzeichnet hat.
      7570 Js 202982/16

      Ziß wird gesondert verfolgt in dem Parallelverfahren 7570 Js 213890/14.
      Avatar
      schrieb am 23.12.17 00:25:46
      Beitrag Nr. 61 ()
      Leider habe ich bis heute weder etwas von der StA gehört, noch etwas vom Insolvenzverwalter. Sachstandsanfragen sind unterwegs. Von meinem Geld habe ich auch noch nichts gesehen. Stehe zwar an 5. Stelle, habe aber die Hoffnung aufgegeben, irgendwann etwas zurück zu bekommen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.02.18 20:07:40
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.534.807 von mila2014 am 23.12.17 00:25:46
      Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft
      Von der Staw Frankfurt am Main erhielt ich im Dezember 2017 Auskunft. Man konzentriert sich dort offenbar auf die Convisum, namentlich die Personen Leindecker und Ziß.

      Greifbare Vermögenswerte scheint es nicht in nennenswertem Umfang zu geben. So ist das in der Mehrzahl der Pleiten, egal, ob sie durch "Pech" oder durch Betrug entstanden sind. Die geprellten Anleger gehen also fast immer leer aus oder mit sehr geringer Quote, falls es überhaupt zu einer Entschädigung kommt.

      Hinsichtlich Bögel und der Übertragung der Sioplast auf die Convisum ist lt. Staw darüber hinaus eine Beteiligung Bögels an Taten, die mit dem Anlagevehikel Convisum begangen wurden, nicht erkennbar.

      Gegen Bögel gab es von der Staatsanwaltschaft Erfurt auch wegen Betruges an einigen Anlegern bei Sioplast im Zusammenhang mit der Insolvenz von Sioplast eine Anklage.
      Avatar
      schrieb am 03.07.18 14:40:01
      Beitrag Nr. 63 ()
      Neuster Stand:
      Wurde von einer Anwaltskanzlei aus Berlin als Vertreter des Prof. Roth (InsoVerwalter der Convisum) aufgefordert, die an mich gezahlten Zinsen zurückzuzahlen, da ja keine Gewinne erzielt wurden und es ein Schneeballsystem war. Also kein Gewinn, keine Zinsen. Auf Nachfrage wurde erklärt, die Zahlungen fließen in die Insolvenzmasse, dann werden nach Quoten die Auszahlungen getätigt, wenn denn etwas übrig bleibt. (Nachdem die Anwälte dann ihr entsprechendes Honorar abgezogen haben)
      Mir wurde nahe gelegt, meine Hoffnungen zu begraben.
      Das großzügige Angebot wurde gemacht, dass, wenn ich die Zahlung bis zum 25.7. vornehme, Zinsen, die ja zwischenzeitlich aufgelaufen sind, mir erlassen werden. Das ist doch alles nett und prima.
      Auf Anfrage, wie weit denn das Strafverfahren ist wurde mir gesagt, die Ermittlungen wären immer noch nicht abgeschlossen, stünde aber kurz vor der Anklage. Genaueres weiß man nicht.
      Avatar
      schrieb am 16.07.19 14:29:24
      Beitrag Nr. 64 ()
      Wie geht es Herrn Leindecker und Ziss?
      Avatar
      schrieb am 27.07.19 18:49:31
      Beitrag Nr. 65 ()
      @ eis100

      Da wir hier im Forum für österreichiche Werte sind habe ich mal eine Frage, ist die "Convisum Treuhand AG" eine AG aus Österreich oder der Schweiz? Ich habe bei meiner Suche nur eine schweizerische AG mit diesem Namen gefunden - und diese ist inzwischen erloschen!

      Sie war eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich unter der Nr. CHE-105.610.175. Ist das die Gesellschaft um die es hier geht? Sie wurde schon am 30.03.2017 gelöscht.

      Das hier besprochene Insolvenzverfahren ist anhängig beim AG Frankfurt (Main), Az. 810 IN 1187/15 C-5-3 (Link gültig bis 31.12.2025)

      Für die Forensuche:

      6,820 % Convisum Treuhand AG Anleihe 2013 (01.07.2018) - ISIN CH0216544061
      Avatar
      schrieb am 05.12.19 22:48:24
      Beitrag Nr. 66 ()
      Hallo,
      mir ist nur Convisum Treuhand AG in der Schweiz bekannt. In all meinen Unterlagen tauchte immer nur eine Adresse in der Schweiz auf. Als sich so langsam das Lügengebilde auflöste hab ich versucht, Kontakt dorthin aufzunehmen. Weder per Mail, noch telefonisch war jemand zu erreichen. Leider ist mir nicht bekannt, ob zwischenzeitlich die Anklage erhoben wurde.
      Avatar
      schrieb am 05.07.20 23:01:56
      Beitrag Nr. 67 ()
      Habe versucht Kontakt in die Schweiz aufzubauen, leider ohne Erfolg. Herr Leindecker ist ja voriges Jahr verstorben. Gibt es von jemanden News dazu? Wie kann man die Anleihe doch noch zu Geld machen. Lg?
      Avatar
      schrieb am 22.09.20 21:25:10
      Beitrag Nr. 68 ()
      Wer hat Neues?
      Avatar
      schrieb am 17.04.21 05:23:37
      Beitrag Nr. 69 ()
      Wie bekomme ich Schadenersatz?


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