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    Wie Steuer bei Gewinnen von USD-Fonds berechnen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.12.13 20:23:44 von
    neuester Beitrag 30.12.13 20:21:36 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.189.807
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      Avatar
      schrieb am 26.12.13 20:23:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wenn ich im Janauar USD gekauft habe und davon im März einen Fond, den ich ein halbes Jahr später mit Gewinn verkauft habe und die zugehörigen USD erst im Dezember verkauft habe, wie rechnet sich dann die Besteuerung?

      Erst den Gewinn in USD berechnen und den dann per Referenzkurs der Bundesbank vom Verkaufsdatum des Fonds zu EUR umrechnen?

      z.B.
      Verkaufsgewinn in USD am 4.9.13: 3.000 USD
      Referenzkurs am 4.9. 1,3171
      Also Gewinn in EUR: 2.277,73 EUR
      ???

      Besten Dank im Voraus!
      Matthias
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.12.13 20:33:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.114.813 von MHeinzmann am 26.12.13 20:23:44Jeweils Kauf und Verkauf in EUR umrechnen, die Differenz ist der VG (Korrekturen wie ZwiGew, Thesaurierung nicht vergessen). Grundsätzlich wäre auch noch ein Währungsgewinn für die Zeit vorher und nachher zu berechnen, der unter § 23 EStG fällt. Das wird bei "normalen" Verrechnungskonten aber regelmäßig nicht ermittelt, da zu aufwändig.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 29.12.13 18:43:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke Taxadvisor,

      dann muß ich die Währungsgewinne/-verluste ebenfalls berechnen.

      Kommen die USD-Fond-Gewinne auf einem Schweizer Konto und die USD-Gewinne ebenfalls auf dem gleichen Schweizer Konto alle in die Anlage SO Zeilen 41-48 mit einem Extrablatt, da es mehrere Sachen sind?

      Ich zweifele etwas daran, weil die Fondgewinne § 20 EStG (Abgeltungssteuer) sind und die Währungsgewinne § 23 EStG.
      Avatar
      schrieb am 29.12.13 18:52:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Oder müssen die ausländischen USD-Fonds auf einer Schweizer Bank in die Anlage KAP???
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.12.13 18:57:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.126.703 von MHeinzmann am 29.12.13 18:52:17Die Käufe/Verkäufe werden in EUR umgerechnet, die Gewinne und Verluste kommen in die Anlage KAP. Wenn es materiell ist und man sich die Mühe macht oder größere Beträge auf den Währungskonten parkt, wird der Währungsgewinn Anschaffung/Veräußerung der USD des Kontos ermittelt und in die Anlage SO übertragen.

      Gruß
      Taxadvisor

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      Avatar
      schrieb am 30.12.13 14:31:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Taxadvisor,

      der Steuerberater meiner Mutter hat die Fonds bei meiner Mutter in die Anlage SO gepackt. Er hat das mit §22 Nr.5 begründet.
      ??????
      Wenn ich §22 Nr. 5 lese, ist das einzige, was ich verstehe, dass es um Renten und ähnliches geht.
      Wenn ich das selber in Anlage SO packe, wie kann ich das dann von den Währungsgewinnen diffenzieren?
      Das letzte mal habe ich die Fonds in KAP gepackt, das ist beim Finanzamt so akzeptiert worden.
      Avatar
      schrieb am 30.12.13 15:22:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von MHeinzmann: Hallo Taxadvisor,

      der Steuerberater meiner Mutter hat die Fonds bei meiner Mutter in die Anlage SO gepackt. Er hat das mit §22 Nr.5 begründet.
      ??????
      Wenn ich §22 Nr. 5 lese, ist das einzige, was ich verstehe, dass es um Renten und ähnliches geht.
      Wenn ich das selber in Anlage SO packe, wie kann ich das dann von den Währungsgewinnen diffenzieren?
      Das letzte mal habe ich die Fonds in KAP gepackt, das ist beim Finanzamt so akzeptiert worden.


      Es ist leider nicht jeder Berufskollege mit Kapitalanlagen vertraut. Wenn es sich um Investmentfonds nach deutschem Recht handelt, liegt der Berufskollege FALSCH. Soweit der individuelle Steuersatz > 25% könnte das dann zu einer echten Mehrbelastung führen.

      Wenn das auch auf Nachfrage so erklärt wird, sollte man evtl. über den Wechsel des StB nach denken, und einen Kollegen wählen, der sich damit auskennt...

      Gruß
      Taxadvisor

      P.S.: Wenn ein Wechsel des StB in Betracht kommen sollte, können wir gerne einige Kollegen empfehlen, PN reicht.
      Avatar
      schrieb am 30.12.13 17:41:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Taxadvisor,

      es geht um LU0232559798 und LU0462954982. Beide sind ausländische Fonds, gekauft auf einem Schweizer Konto.
      Beide sind aber ordentlich im elektronischen Bundesanzeiger für die deutsche Steuer registriert.

      Gruß,
      Matthias
      Avatar
      schrieb am 30.12.13 20:21:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von MHeinzmann: Hallo Taxadvisor,

      es geht um LU0232559798 und LU0462954982. Beide sind ausländische Fonds, gekauft auf einem Schweizer Konto.
      Beide sind aber ordentlich im elektronischen Bundesanzeiger für die deutsche Steuer registriert.

      Gruß,
      Matthias


      Der Gewinn aus der Fondsveräußerung (Veräußerung in EUR umgerechnet abzgl. Anschaffung in EUR umgerechnet, ggfs. korrigiert um ZWG/Thes) gehört im Privatvermögen bei Anschaffung ab 2009 in die Anlage KAP und unterliegt der AbgSt, alles andere ist FALSCH, also weder Anlage AUS noch Anlage SO.

      Berufskollegen, die auch auf Nachfrage der Meinung sind, das gehöre in die Anlage SO, haben m.E. ein Haftpflichtproblem und sollten für Kapitalanleger nicht erste Wahl bei der Suche nach einem Steuerberater sein.

      Gruß
      Taxadvisor


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