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    Verkehrte Steuerwelt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.01.14 12:00:19 von
    neuester Beitrag 11.01.14 07:12:02 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.190.251
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      Avatar
      schrieb am 10.01.14 12:00:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer von der Schulbank nahtlos an eine
      Uni geht,bleibt i.d.R.voll auf seiner
      Investition in die erste Berufsausbildung
      sitzen.Ein Zweitstudium lässt sich
      dagegen steuerlich unbegrenzt abziehen.
      Den einen hilft der Fiskus,den anderen
      lässt er im Regen stehen.Diese Ungleichbehandlung
      hat soeben der BFH für verfassungskonform erklärt.
      :mad:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.01.14 19:02:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was hast du denn studiert?
      Avatar
      schrieb am 10.01.14 20:32:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.200.421 von oscarello am 10.01.14 12:00:19hat soeben der BFH

      erbitte Quelle
      Avatar
      schrieb am 11.01.14 07:12:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      BFH VIII R 22/12


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