Rückerstattung spanischer Quellensteuern bei Dividenden - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.01.14 14:08:59 von
neuester Beitrag 21.02.15 10:07:08 von
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Die spanische Quellensteuer wird grds. nicht auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet, da hier die Möglichkeit einer Vollerstattung besteht. Diese wird in allen Fällen, in denen die Dividenden-Einnahmen den Betrag von 1.500 € nicht überschritten haben gewährt.
Liegen die Dividenden-Einnahmen höher, wird gem. DBA ein Satz von 15% einbehalten und nur der darüberliegende Betrag erstattet.
Das Erstattungsverfahren ist neu geregelt. Die Regelungen betreffen Dividenden ab 2011.
Folgendes ist zu beachten:
1. Es müssen für jede Aktie und jedes Jahr einzelne Anträge eingereicht werden. Nur Dividendenzahlungen einer Aktie in einem Jahr können in einem Antrag zusammengefaßt werden.
2. Bei Gemeinschaftsdepots (Ehegatten) erhält jeder den Freibetrag von 1.500 €; allerdings muß auch jeder einen eigenen Antrag bzw. eigene Anträge stellen.
3. Die Frist beträgt vier Jahre ab Quellensteuerabzug. Jedoch können Anträge frühestens ab 01. 02. des Folgejahres eingereicht werden.
4. Gebühren fallen nicht an, die Bearbeitungszeit wurde auf sechs Monate festgesetzt - danach wird verzinst.
5. Die Erstattung kann auch auf ein deutsches Bankkonto erfolgen, eine spanische Steuernummer muß nicht mehr beantragt werden.
Das gesamte Verfahren wird hier Schritt für Schritt beschrieben:
http://www.exteriores.gob.es/Embajadas/BERLIN/es/Embajada/Do…
Ich habe es noch nicht gemacht. Vielleicht können demnächst andere darüber berichten.
Liegen die Dividenden-Einnahmen höher, wird gem. DBA ein Satz von 15% einbehalten und nur der darüberliegende Betrag erstattet.
Das Erstattungsverfahren ist neu geregelt. Die Regelungen betreffen Dividenden ab 2011.
Folgendes ist zu beachten:
1. Es müssen für jede Aktie und jedes Jahr einzelne Anträge eingereicht werden. Nur Dividendenzahlungen einer Aktie in einem Jahr können in einem Antrag zusammengefaßt werden.
2. Bei Gemeinschaftsdepots (Ehegatten) erhält jeder den Freibetrag von 1.500 €; allerdings muß auch jeder einen eigenen Antrag bzw. eigene Anträge stellen.
3. Die Frist beträgt vier Jahre ab Quellensteuerabzug. Jedoch können Anträge frühestens ab 01. 02. des Folgejahres eingereicht werden.
4. Gebühren fallen nicht an, die Bearbeitungszeit wurde auf sechs Monate festgesetzt - danach wird verzinst.
5. Die Erstattung kann auch auf ein deutsches Bankkonto erfolgen, eine spanische Steuernummer muß nicht mehr beantragt werden.
Das gesamte Verfahren wird hier Schritt für Schritt beschrieben:
http://www.exteriores.gob.es/Embajadas/BERLIN/es/Embajada/Do…
Ich habe es noch nicht gemacht. Vielleicht können demnächst andere darüber berichten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.352.656 von lalin1972 am 31.01.14 14:08:59Gute Idee, Lalin. QST ist für die meisten Kleinanleger ja eine ziemlich komplizierte Sache. Hab da gleich mal eine Frage: bei vielen sind es ja Minibeträge welchen den Aufwand nicht rechtfertigen. So auch bei mir mit der Banco Santander. Seh ich das richtig dass ich - wenn ich neue Aktien anstatt Cash akzeptiere - diese QST umgehen kann ???
http://www.santander.com/csgs/StaticBS?ssbinary=true&blobkey…
http://www.santander.com/csgs/StaticBS?ssbinary=true&blobkey…
Erfahrungsbericht:
Im April 2013 habe ich für die Jahre 2010, 2011 und 2012 Erstattung der span. QSt bei der Agencia Tributaria, Madrid, beantragt - für 2010 auf span. Papierformular, neuere Jahre per span. oder engl. online-Formular, das man dann ausgefüllt ausdruckt und zusammen mit den Bankbelegen und der Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts nach Madrid sendet (einfacher Brief, ca. 3 €).
Nach 10 Monaten kam jetzt für 2011 der erste "vorläufige Bescheid" aus Madrid, alles in span. Sprache mit vielen Rechtshinweisen; das letzte Blatt ist eine Einverständniserklärung, die man offensichtlich unterschrieben zurücksenden soll. Dann wird hoffentlich der Erstattungsbetrag nebst Zins auf das deutsche Bankkonto überwiesen.
Ganz schön bürokratisch, in Berlin gibt es einen Finanzexperten in der span. Botschaft, der bei Problemen hilfsbereit ist.
Trotzdem dürfte sich der Aufwand oft lohnen, da die span. QSt von aktuell 21 % bei der deutschen Steuer überhaupt nicht angerechnet wird (Logik der Finanzverwaltung: man kann sie ja zurückholen!) und bis zum Betrag von 1.500 € p.a. komplett erstattet wird!
Im April 2013 habe ich für die Jahre 2010, 2011 und 2012 Erstattung der span. QSt bei der Agencia Tributaria, Madrid, beantragt - für 2010 auf span. Papierformular, neuere Jahre per span. oder engl. online-Formular, das man dann ausgefüllt ausdruckt und zusammen mit den Bankbelegen und der Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts nach Madrid sendet (einfacher Brief, ca. 3 €).
Nach 10 Monaten kam jetzt für 2011 der erste "vorläufige Bescheid" aus Madrid, alles in span. Sprache mit vielen Rechtshinweisen; das letzte Blatt ist eine Einverständniserklärung, die man offensichtlich unterschrieben zurücksenden soll. Dann wird hoffentlich der Erstattungsbetrag nebst Zins auf das deutsche Bankkonto überwiesen.
Ganz schön bürokratisch, in Berlin gibt es einen Finanzexperten in der span. Botschaft, der bei Problemen hilfsbereit ist.
Trotzdem dürfte sich der Aufwand oft lohnen, da die span. QSt von aktuell 21 % bei der deutschen Steuer überhaupt nicht angerechnet wird (Logik der Finanzverwaltung: man kann sie ja zurückholen!) und bis zum Betrag von 1.500 € p.a. komplett erstattet wird!
Danke für die interessante Information !
Ich gebe meine span.Quellensteuer in die KAP, es werden dann 15% angerechnet und die restlichen 6% spende ich zum Wiederaufbau Spaniens.
Ich gebe meine span.Quellensteuer in die KAP, es werden dann 15% angerechnet und die restlichen 6% spende ich zum Wiederaufbau Spaniens.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.421.476 von happymuck am 11.02.14 09:40:37Bingo!
Es ist zwar nicht richtig - aber genauso mache ich das auch.
Es ist zwar nicht richtig - aber genauso mache ich das auch.
Nachtrag zum Erfahrungsbericht: Meine Frau hat für die Jahre 2011 und 2012, so wie ich auch, in Madrid die Erstattung der span. Quellensteuer beantragt. Während meine Erstattung problemlos erfolgte, erhielt sie den Bescheid, die Ansässigkeitsbescheinigung hätte gefehlt und die Existenz ihres deutschen Bankkontos sei nicht nachgewiesen. Postwendend haben wir die geforderten Nachweise ein zweites Mal gesandt und nach Ablauf von 6 Monaten gemahnt. Als Antwort kam der Bescheid, die 3-monatige Nachweisfrist sei abgelaufen und der Antrag abgelehnt. Es sei nun innerhalb von 4 Wochen eine "Reklamation beim Gerichtshof" möglich. So kann man sich um die Rückzahlung drücken!
Die Finanzabteilung der span. Botschaft in Berlin, die Auskunft zur Antragsstellung in deutsch gab, ist aufgelöst!
Die Finanzabteilung der span. Botschaft in Berlin, die Auskunft zur Antragsstellung in deutsch gab, ist aufgelöst!
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.758.300 von Siola1 am 12.01.15 23:36:33Wenn ich daran denke, das Spanien zur EU gehört und wie kompliziert das Rückerstattungsverfahren ist.... Mit den Nicht-EU-Staaten USA und Schweiz gibt es keine Schwierigkeiten. Entweder wird von vornherein nur der Anrechnungssatz von 15% einbehalten oder das Erstattungsverfahren läuft problemlos durch - jedenfalls nach meiner Erfahrung.
Aus dem Grunde werde ich meine restlichen spanischen Aktien (Telefonica) bei einem besseren Kurs verkaufen und z.B. französische Dividendenwerte kommen mir nicht ins Depot.
Aus dem Grunde werde ich meine restlichen spanischen Aktien (Telefonica) bei einem besseren Kurs verkaufen und z.B. französische Dividendenwerte kommen mir nicht ins Depot.
So sollte man es wirklich machen ! Raus die Steuer-Trickser aus den Depots !
Übrigens gehört auch Kanada dazu, die haben Frankreich als Lehrmeister !
Übrigens gehört auch Kanada dazu, die haben Frankreich als Lehrmeister !
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