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    Kurios: Interactivebrokers: Dt. Finanzamt verlangt Belege "auf Papier" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.02.14 16:48:31 von
    neuester Beitrag 20.08.14 10:49:26 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 07.02.14 16:48:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ein wirklich kuriose Verhalten innerhalb von Europa. Bin Kunde von Interactivebrokers, die Transaktionen, Dividenden, Zinsen habe ich per PDF, wie es IB liefert, weitergereicht.
      Reaktion: "Können die Dateien nicht lesen(ziemlich fett zugegeben), daher bitte in Papierform".
      IB bestätigt mir schriftlich, dass sie immer nur die PDF senden, das nach europäischem Recht ok ist. Finanzamt beleibt stur.
      Habe schon angeboten, das PDF auszudrucken, ausweichende Antwort. Ist immerhin dasselbe wie das PDF.
      Hat jemand sowas schon erlebt? Wo steht der "Papierformzwang" im Gesetz?
      LG
      Heike
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.02.14 17:07:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ausdrucken reicht, das muß vom FA auch akzeptiert werden. Viele Banken schicken keine Papierausszüge mehr.

      Vielleicht stören die sich auch an der englischen Sprache, dann verlangen sie vielleicht noch ein Übersetzung von dir. Natürlich von einem vereidigten Dolmetscher. ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.02.14 18:23:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.402.404 von Neuberger am 07.02.14 17:07:21das glaube ich auch. die blicken einfach nicht durch und verlangen andere papiere in der Hoffnung, dass die relevanten Daten da genauer daraus hervorgehen.
      bei mir wurden die pdf-ausdrücke immer anerkannt. hatte letztes jahr das Problem, dass das fa plötzlich eine Steuererklärung forderte, was natürlich Blödsinn ist. ich habe das activity-statement mit einer zusätzlichen deutschen Erklärung vorgelegt und dann wurde es akzeptiert.
      Avatar
      schrieb am 07.02.14 19:02:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.402.168 von HeikeFetsch am 07.02.14 16:48:31Du bist im Rahmen der Erklärung nachweispflichtig. Dazu gehört eben auch das Einreichen von Belegen, sofern nicht - wie für das Erklärungsformular - die elektronische Übermittlung ausdrücklich erlaubt ist. Insoweit kann schon verlangt werden, dass die Datei in ausgedruckter Form eingereicht wird.

      Grundsätzlich werden die IB-Statements zwar anerkannt. Die Darstellung etc. ist aber m.E. (ähnlich wie bei paypal) grenzwertig. Bevor es Probleme gibt, würde ich eine kurze Erläuterung beifügen. "Europarechtlich o.k." ist sicher die bvevorzugte Auskunft von Banken etc. und bezieht sich auf die reine Rechnungslegung, eine europarechtlich eindeutige Richtlinie für "Steuerdokumente" gibt es aber nicht.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 08.02.14 14:34:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Welche IB-Statements werden von euch beim FA eingereicht? Danke!

      Bin noch relativ neu bei IB und hab bislang noch keine Steuererklärung mit IB-Trades abgegeben.
      1 Antwort

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      schrieb am 08.02.14 19:10:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.407.086 von seidlc am 08.02.14 14:34:44das Statement für das Kalenderjahr.
      Avatar
      schrieb am 20.08.14 10:49:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi Leute,

      welches Statement nehmt ihr denn genau für das FA?

      Unter Berichte/Aktivität/Kontoauszüge den Bericht "Default Full"?

      Dieser hat bei mir 151 Seiten.

      Danke und Gruß an die Runde
      Jean


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