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    Plaut 2014 - Meinungen, Fakten, Gerüchte - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.02.14 21:13:46 von
    neuester Beitrag 23.12.14 15:19:37 von
    Beiträge: 80
    ID: 1.191.481
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    ISIN: AT0000A02Z18 · WKN: A0LCDP
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      Avatar
      schrieb am 13.02.14 21:13:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Neues Jahr, Neues Glück oder bleibt die gute alte Plaut weiter stecken?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.02.14 21:14:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.446.987 von SparDeinGeldBua am 13.02.14 21:13:46Oh. Wollte ich eigentlich noch garnicht abschicken.
      Avatar
      schrieb am 14.02.14 10:43:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Da werden dann Kurse zur Nebensache


      Leopold Stehr, Geschäftsführer der Plaut Consulting Austria, ist am Samstag, 7. Dezember 2013 nach langer schwerer Krankheit verstorben. Er war seit 1995 ein Teil von Plaut und trug mit seinem Engagement wesentlich zum Erfolg des Unternehmens bei. Wir verlieren mit Leopold Stehr einen tatkräftigen und loyalen Kollegen und Freund der es stets verstand die Anforderungen
      der Kunden mit den Bedürfnissen der Mitarbeiter in Einklang zu bringen. Leopold Stehr verstarb im 52. Lebensjahr.
      Avatar
      schrieb am 24.02.14 09:14:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      In dieser Woche am 28.2.2014 kommen die Zahlen für 2013
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.02.14 10:37:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.511.089 von SparDeinGeldBua am 24.02.14 09:14:31Morgen wohl keine Überraschung. Umsatz 28,5 Ebit bei 500. Kurs die nächste Zeit zwischen 0,75 und 0,90.
      2 Antworten

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      schrieb am 28.02.14 09:42:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.532.825 von SparDeinGeldBua am 27.02.14 10:37:13Doch noch eingermaßen erfreuliche Zahlen für 2013
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.02.14 09:43:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.539.513 von SparDeinGeldBua am 28.02.14 09:42:59Plaut Aktiengesellschaft: Plaut steigert Umsatz 2013 um 19%

      Plaut Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Jahresergebnis

      28.02.2014 08:54

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      Ad-hoc-Meldung gem. § 15 x WpHG

      Plaut Aktiengesellschaft

      Plaut steigert Umsatz 2013 um 19% Starkes Umsatzwachstum nach 3 Quartalen fortgesetzt

      Wien, 28.02.2014. Die im Frankfurter Börsensegment General Standard notierte Plaut Aktiengesellschaft (PUT2; ISIN: AT0000A02Z18; WKN: A0LCDP) gibt die vorläufigen und ungeprüften Zahlen des konsolidierten Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2013 bekannt. Im Gesamtjahr 2013 konnte die im Bereich Management- & IT-Consulting tätige Beratungsgruppe Plaut einen Umsatz von 30,3 Mio EUR erzielen und lag mit einer Steigerung um 19% klar über dem Wachstumsniveau des Vorjahres (+16%). Das bedeutet bei einem durchschnittlichen Wachstum der IT-Ausgaben von 4% einen starken Gewinn von Marktanteilen. Damit konnte Plaut auch das EBIT gegenüber den ersten 9 Monaten (304 TEUR) durch ein starkes 4. Quartal überproportional auf 523 TEUR (2012: 1,1 Mio EUR) erhöhen. Das EBT lag im Gesamtjahr bei 218 TEUR (2012: 0,8 Mio EUR).

      Starker Mitarbeiteraufbau

      Die Mitarbeiteranzahl von Plaut lag Ende 2013 bei 267. Verglichen mit dem Jahresende 2012 (237) bedeutet das eine Erhöhung um 30 MitarbeiterInnen (+13%). Plaut sieht diese Investition als wesentlichen Bestandteil der weiteren Wachstumsstrategie. Gerade im Beratungsgeschäft zählen sowohl die Breite wie auch die Tiefe der Kompetenzen. Als betriebswirtschaftlicher Berater mit lösungsorientierter IT-Implementierung zählen dabei die Verbindung aus Prozessverständnis, Branchenwissen und IT-Umsetzungskompetenz.

      Erfolgreiche Produktstrategie

      Plaut hat 2013 stark in den Auf- und Ausbau von Produkten und Lösungen investiert. Basierend auf dem umfangreichen Know-How werden dabei Komponenten als Ergänzung von Standardsoftware angeboten. Diese Lösungsbausteine beschleunigen die Realisierungen von Kundenanforderungen und generieren gleichzeitig Umsätze durch den Verkauf dieser Lösungen. Solche Anwendungen wurden unter anderem in den Bereichen SAP-Systemharmonisierung, Investitionscontrolling, Archivmigration, Insurance-Accounting und Dienstleistungsabrechnung realisiert oder weiter ausgebaut.

      Insbesondere das SAP-Mittelstandsgeschäft entwickelte sich stark. Plaut ist in der Schweiz seit Jänner 2013 und in Österreich seit August 2013 Goldpartner der SAP und hat damit die höchste Partnerstufe erreicht.
      Avatar
      schrieb am 13.03.14 10:06:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wer hält einen Kurs bei 1,5 / Stk. bis Jahresende für möglich?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.03.14 12:24:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.620.305 von Update23 am 13.03.14 10:06:00Ja, ich halte einen Kurs von 1,50 und sogar noch höher in 2014 für möglich. Interesse msg an diesem Kurs wird allerdings nicht groß sein. Ich habe mich allerdings bei Plaut auch sehr oft in den letzten 12 Jahren geirrt. Bin und werde investiert bleiben und warte ansonsten ab.
      Avatar
      schrieb am 10.04.14 16:22:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      tantchen gibt es auch noch...sitze noch auf einem grossen plaut-paket und warte auf den detaillierten gb 2013 und sie zahlen des ersten quartals. umsatz könnte knapp 8 mio sein, ebit überraschend bei 350???? kaufe noch zu, wenn die umsätze in den nächsten zwei wochen mal mehrere tage 10k erreichen sollten...das ist jedoch bei betrachtung des letzten jahres wenig wahrscheinlich...kurse über einem euro wären schön, in richtung 150 aber nur, wenn dividendenaussage von vor zwei jahren auch mal konkretisiert würde...wünsche allen gesunde geschäfte...
      Avatar
      schrieb am 30.04.14 15:39:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Heute gab esd die Zahlen für das erste Quartal. Meines Erachtens fielen sie mehr als gut aus. Schauen wir mal, ob das anhält. Wenn ja, dann dürften Kurse unter einem Euro der Vergangenheit angehören.
      Die im Frankfurter Börsensegment General Standard notierte österreichische Plaut Aktiengesellschaft hat Q1-Zahlen vorgelegt. Der Umsatz wuchs um 14% auf 8,2 Mio. Euro. Dabei trugen alle Regionen zu dieser Steigerung bei. Das EBIT erhöhte sich von 272.000 Euro in der Vergleichsperiode des Vorjahres um 91% auf 519.000 Euro. Das EBT lag im 1. Quartal bei 463.000 Euro und erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 112%. Für das Gesamtjahr erwartet Plaut ein deutlich zweistelliges Umsatzwachstum.
      Avatar
      schrieb am 02.05.14 17:38:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      Habe schon gar nicht mehr damit gerechnet, dass Plaut mal ergebnismässig einen Schritt vorwärts macht. Wenn diese positive Tendenz beibehalten werden kann, sollte ein EBIT von 2,5 MEUR in 2014 erreicht werden können. Und dann sollte sich der Kurs dann langsam mal nach oben bewegen (oder kommt noch in diesem Jahr die Übernahmeofferte von msg, die ich eigentlich schon länger erwarte?).
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.05.14 08:32:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.913.126 von Roebi am 02.05.14 17:38:22Nur für die Kleinaktionäre ein Übernahmeangebot zu machen halte ich nicht für sinnvoll. (18,5 %). Wenn Plaut übernommen wird, dann wird die Gesellschaft wahrscheinlich zu 100% von MSG übernommen. (d.h. auch die Anteile des jetzigen Managements werden mitübernommen.)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.05.14 11:49:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.941.640 von Update23 am 08.05.14 08:32:25Ja, das ist wahrscheinlicher. Meine mich zu erinnern, dass die Anteile von Gräfl usw. mit Blick auf 2017 so um die 1,20 bewertet wurden. Das dürfte aber möglicherweise mit dem jetzigen Geschäft zu wenig sein. Ich bin eher gespannt, aus was der Handel mit den restlichen 18 Prozent rausläuft. 90 Cent dürften zu jetzigen Zeitpunkt ein Schnäppchen sein.
      Avatar
      schrieb am 19.05.14 19:41:46
      Beitrag Nr. 15 ()
      Mind. 0,90 Cent als "Angebot" beim anstehenden Delisting. Ist zwar in Anbetracht des profitablen operativen Geschäftes um einiges zu wenig, es kann ja aber mehr werden !

      http://www.wallstreet-online.de/nachricht/6771334-dgap-adhoc…
      Avatar
      schrieb am 19.05.14 21:17:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wird es aber sicherlich nicht :cry::mad:
      Avatar
      schrieb am 20.05.14 22:40:54
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich werde mich nicht verarschen lassen. Lasse mich beraten, ob das Delisting unter bestimmten Umständen angefochten werden kann. 90 Cent Minimum ist ein Witz. So füllt sich MSG die Taschen. Mit dem heutigen Stand von Plaut erwarte ich ein Angebot von mindestens 1,40.
      Avatar
      schrieb am 20.05.14 23:03:47
      Beitrag Nr. 18 ()
      Zitat von SparDeinGeldBua: Ich werde mich nicht verarschen lassen. Lasse mich beraten, ob das Delisting unter bestimmten Umständen angefochten werden kann. 90 Cent Minimum ist ein Witz. So füllt sich MSG die Taschen. Mit dem heutigen Stand von Plaut erwarte ich ein Angebot von mindestens 1,40.


      Wir müssen doch noch zufrieden sein. Schau' dir den Kurs von Magix heute an. :cry:
      Avatar
      schrieb am 21.05.14 19:01:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      Wenn ich richtig informiert bin müssen bei einem Delisting mind. 95 % des Kaptitals dafür stimmen. Eine Abfindung um 0,9 wäre ein regelrechter Betrug der Kleinaktionäre.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.05.14 19:48:03
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.022.630 von Update23 am 21.05.14 19:01:59Dieser Betrug liesse sich sogar nachweisen. Ich arbeite daran und werde erst mal an der Börse Frankfurt Widerspruch einlgen, da meine Eigentumsrechte nach 14 GG eingeschränkt sind. Wir wissen allerdings auch noch von keinem Gebot msg?
      Avatar
      schrieb am 22.05.14 12:45:51
      Beitrag Nr. 21 ()
      wenn du einen einspruch formuliert hast,
      würdest du den auch anderen zur Verfügung stellen ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.05.14 13:05:31
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.026.850 von gesine am 22.05.14 12:45:51Muss der Mag. Grafl ebenfalls seine Anteile an die MSG im Falle eines Börsenrückzuges hergeben?
      Wenn die Plaut AG einfach in die Plaut GmbH umgewandelt wird, könnten wir grundsätzlich immer noch an der Plaut GmbH beteiligt bleiben.
      Es gibt dann zwar keinen Börsenkurs mehr und die Anteile könnten dann schwerer verkauft werden, aber eine Beteiligung wäre möglich.
      So wie es aussieht wird die Gesellschaft sowieso an die MSG verkauft. Und dann verkauft man eben die Plaut GmbH und nicht die Plaut AG.
      Avatar
      schrieb am 23.05.14 23:35:01
      Beitrag Nr. 23 ()
      Das schlägt den Fass den Boden aus.
      Bisher wurde die Plaut AG immer von den Aktionären über Wasser gehalten
      und auch vor der Pleite gerettet, d.h. die Aktionäre wurde durch die
      Plaut AG ausgesaugt um Gehälter für Vorstände, Aufsichträte und sonstige
      Mitarbeiter bezahlen zu können.
      Jetzt wo es mit der Firma wieder etwas aufwärts geht, will man die
      Retter von Plaut (sind nur die Aktionäre) rausdrängen damit man die
      Gewinne selber einstreichen kann.
      Meiner Meinung moralisch absolut verwerflich, hier ist die Geldgier der Treiber.
      Ich bin sehr enttäuscht und verabscheue solch ein Vorgehen.
      Avatar
      schrieb am 24.05.14 09:40:48
      Beitrag Nr. 24 ()
      Zitat von Klippe: Das schlägt den Fass den Boden aus.
      Bisher wurde die Plaut AG immer von den Aktionären über Wasser gehalten
      und auch vor der Pleite gerettet, d.h. die Aktionäre wurde durch die
      Plaut AG ausgesaugt um Gehälter für Vorstände, Aufsichträte und sonstige
      Mitarbeiter bezahlen zu können.
      Jetzt wo es mit der Firma wieder etwas aufwärts geht, will man die
      Retter von Plaut (sind nur die Aktionäre) rausdrängen damit man die
      Gewinne selber einstreichen kann.
      Meiner Meinung moralisch absolut verwerflich, hier ist die Geldgier der Treiber.
      Ich bin sehr enttäuscht und verabscheue solch ein Vorgehen.


      Dann schreibe das doch mal dem Vorstand. Vielleicht bekommst du ja eine Antwort.
      Avatar
      schrieb am 24.05.14 10:17:22
      Beitrag Nr. 25 ()
      Der Rechtsstaat machts möglich, mit Delsting werden die Anleger jetzt reihenweise abgezockt. Verkaufen muss ja niemand, formal sind die Eigentumsrechte nicht beschnitten. So haben die Richter weniger Arbeit. Sie machen Rechtsprechung so, damit sie weniger Fälle auf den Tisch bekommen. Jeder normale Mensch weiß, dass die Eigentumsrechte beschnitten sind, wenn die Verweretbarkeit des Eigentums schwieriger wird. Zumal man ja in leicht verwertbares Eigentum investiert hat. Unter dieser Premisse investiert hat.
      Jeder weiß, dass die Aktie mehr wert ist. Aber der Staat schützt das Großkapital. Aktienbesitz beim normalen Volk ist unerwünscht. Das zeigen doch die immer schärfer werdenden Gesetze. Wer sichs leisten kann, kann Deutschland verlassen. In der Türkei oder der Schweiz muss man keine Aktiengewinne versteuern. In Griechenland wahrscheinlich auch nicht. Weiß ich aber nicht.
      Denke wer einen langen Atem hat, kann mehr rausholen. Würde nicht verkaufen, wenn ich das Geld in absehbarer zeit nicht brauche. Die spekulieren ja nur darauf, dass die Anleger das nehmen was man ihnen gibt, da sie das Delisting fürchten wie der Teufel das Weihwasser.
      Avatar
      schrieb am 26.05.14 14:02:49
      Beitrag Nr. 26 ()
      Vielleicht kann jemand meine Frage beantworten. Plaut hat mögliches delisting in Frankfurt angekündigt.

      Da Plaut Stammsitz in Wien hat, werden die nicht auch an der Börse Wien gehandelt ??? Es wird nur von einem delisting in Fm bzw. Deutschland gesprochen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.06.14 07:31:13
      Beitrag Nr. 27 ()
      das ist in der tat ein starkes stück...ich bin mal gespannt, welcher preis aufgerufen wird...beim letzten mal waren es 92 cent und dieses mal wird es nicht recht mehr werden...
      Avatar
      schrieb am 10.06.14 10:08:31
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ich sehe inzwischen etwas klarer: Gegen das Delisting wird ein Klage kaum Erfolg haben. Auch bei der Hauptversammlung am 3. Juli 2014 besteht wegen der Aktienmehrheitsverhältnisse keine Chance. Es genügt die einfache Mehrheit. Das sind die rechtlichen Dinge auf der einen Seite. Auf der anderen Seite wurde meines Erachtens seit der Übernahme durch msg an diesem Delisting-Plan gearbeitet. Die Ergebnisse von Plaut und auch der Aktienkurs wurden immer leicht unter den Erwartungen gehalten, damit die Höhe der Aktienabfindung möglichst gering ist. So sehe ich uns Kleinaktionäre leider um die Früchte des Engagements bei Plaut betrogen, da ich mit einer Abfindung in Höhe von maximal einem Euro rechne, auch wenn Grafl mehrfach in Interviews betont hat, dass Plaut nicht in den Pennystockbereich gehört.
      Avatar
      schrieb am 11.06.14 11:34:38
      Beitrag Nr. 29 ()
      ...denke auch, dass ich beim going private dabei bin und nicht über die börse verkaufe...aktionär bin ich dann ja weiterhin...werde bis dahin noch ein wenig aufstocken....
      Avatar
      schrieb am 11.06.14 15:31:02
      Beitrag Nr. 30 ()
      ...diese strategie sollten allerdings nur diejenigen verfolgen, die mittelfristig bei msg investiert sein wollen...ich verspreche mir da die nächsten jahre kontinuierliche gewinne, denn sonst würden sie ja kein delisting anstreben...eigentlich eine super-lösung...danke an strassenkoeter...
      Avatar
      schrieb am 13.06.14 21:26:39
      Beitrag Nr. 31 ()
      IR Abteilung abgetaucht. Kann ich ja machen. Warum überhaupt noch antworten? Wird wahrscheinlich mit den Pfingstferien abgetan. Fährt jemand am 3. nach Wien?
      Avatar
      schrieb am 17.06.14 10:38:21
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.046.290 von US21 am 26.05.14 14:02:49Nein, das bezieht sich auch auf Wien.
      Avatar
      schrieb am 17.06.14 10:44:32
      Beitrag Nr. 33 ()
      Nach einem Delisting, dass wegen der Mehrheitsverhältnisse (msg + Grafl + Hofmann + Erbe Stehr = knapp 14 Mio Aktien) auf jeden Fall kommt, besteht natürlich die Möglichkeit die Aktien weiterhin zu handeln, allerdings außerbörslich. Grafl, Hofmann und Erbe Stehr werden sicher nicht zum angebotenen Delistingpreis von msg(?) verkaufen, sondern ihre Anteile behalten.
      Avatar
      schrieb am 18.06.14 12:02:03
      Beitrag Nr. 34 ()
      Nach reiflicher Überlegung werde ich meine Anteile auch nicht abgeben, wenn das mögliche Angebot von msg nicht wesentlich über dem letzten vom Oktober 2011 liegt. Da die Aktien nach Delisting weiter außerbörslich gehandelt werden können, erwarte ich nach dem Delisting eine grössere Neubewertung, die möglicherweise mit einer Dividendenzahlung in 2015 einhergeht. Ich bin auf die Hauptversammlung am 3.7. (eigentlich war sie für heute geplant) gespannt.
      Avatar
      schrieb am 18.06.14 12:03:46
      Beitrag Nr. 35 ()
      Dann nicht vergessen, hier einen Bericht reinzustellen :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.06.14 12:49:05
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.169.036 von JoffreyBaratheon am 18.06.14 12:03:46Bei den Mehrheitsverhältnissen wird die Hauptversammlung wohl weitgehend im "privaten" Rahmen ablaufen. Allen veröffentlichten Punkten wird zugestimmt, behaupte ich mal. Offen bis zur HV ist der Delistingangebotspreis.

      ----------------------------------------------------------------------------

      Beschlussvorschläge
      des Vorstandes und des Aufsichtsrates der
      Plaut Aktiengesellschaft
      für die ordentliche Hauptversammlung
      am 3. Juli 2014

      1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Be-richt, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013.
      Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich. Die oben genannten Unterlagen stehen auf der Homepage der Gesellschaft www.plaut.com zur Verfügung.
      Da der Jahresabschluss über das Geschäftsjahr 2013 keinen Bilanzgewinn ausweist, er-folgt keine Beschlussfassung über eine Gewinnverwendung.

      2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013.
      Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Vorstandes für diesen Zeitraum zu beschließen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013.
      Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum zu beschließen.

      4. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014.
      Der Aufsichtsrat schlägt gemäß § 270 Abs 1 UGB vor, für das Geschäftsjahr 2014 die KPMG Austria AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Wien zum Prüfer des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.

      5. Beschlussfassung über den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft vom regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse.
      Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge nachfol-genden Beschluss fassen:
      Der Vorstand wird ermächtigt, bei der Deutsche Börse AG einen Antrag gemäß § 39 Abs. 2 des deutschen Börsengesetzes i.V.m. § 46 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Plaut Aktiengesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen („Delisting“).
      Die Aktionäre erteilen ihre Zustimmung zu einem solchen Delisting unter der Voraussetzung, dass ein Aktionär ein freiwilliges Erwerbsangebot zum Erwerb aller ausständigen Aktien der Plaut Aktiengesellschaft abgibt, wobei die aufgrund eines solchen Angebots für die Aktien der Gesellschaft gebotene Gegenleistung je Aktie 90 Eurocent nicht unterschreiten darf.
      Begründung:
      Die Aktien der Plaut Aktiengesellschaft werden seit vielen Jahren nur in sehr geringen Volumina über die Börse gehandelt. Der Vorstand der Plaut Aktiengesellschaft hat die Liquidität der Aktie in den vergangenen Jahren laufend evaluiert. Eine Börsennotierung bedingt für die Plaut Aktiengesellschaft die Einhaltung umfangreicher zusätzlicher Berichtspflichten, insbesondere muss derzeit ein Konzernabschluss der Plaut Aktiengesellschaft erstellt werden. Diese Pflichten erfordern einen hohen internen Arbeitsaufwand bei der Plaut Aktiengesellschaft sowie einen hohen (finanziellen) Auf-wand. Der Vorstand ist daher zu dem Schluss gekommen, dass die Aufrechterhaltung der Notierung am regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse angesichts des sehr geringen Handelsvolumens und des hohen Aufwands für die Plaut Aktiengesellschaft nicht mehr zielführend erscheint und in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen der Börsennotierung steht.
      Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen für Börsennotierungen in Deutschland und eines jüngst ergangenen Urteils des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) sind nunmehr Delistings von Aktien unter Einhaltung gewisser Mindeststandards erleichtert möglich. Für ein Delisting wäre ein entsprechender Antrag auf Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) an die Frankfurter Wertpapierbörse erforderlich. Nach positiver Prüfung des Antrags durch die Frankfurter Wertpapierbörse würde das Delisting maximal 6 Monate nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung wirksam.
      Vorstand und Aufsichtsrat sind der Meinung, dass die Vorteile eines Delistings bei Weitem überwiegen. Insbesondere könnten die laufenden Kosten für erhöhte Bilanzie-rungsaufwendungen und Veröffentlichungspflichten eingespart werden. Als Nachteil ist möglicherweise der wegfallende Marketingeffekt einer Börsennotierung zu sehen. Nach einem Delisting könnten die Aktien der Plaut Aktiengesellschaft außerbörslich weiter gehandelt werden. Der Wegfall der Börse als Handelsplattform erschwert aber den Handel mit Aktien der Gesellschaft. Zum Schutz berechtigter Interessen der Aktionäre schlagen Vorstand und Aufsichtsrat daher vor, dass ein Delisting nur erfolgen darf, wenn ein Aktionär ein freiwilliges Erwerbsangebot zum Erwerb aller ausständigen Aktien der Plaut Aktiengesellschaft abgibt und die aufgrund eines solchen Angebots für die Aktien der Gesellschaft gebotene Gegenleistung je Aktie 90 Eurocent nicht unterschreitet. Ins-gesamt sehen Vorstand und Aufsichtsrat das Delisting eindeutig positiv und empfehlen daher den Aktionären, dem zuzustimmen.
      Avatar
      schrieb am 18.06.14 18:59:35
      Beitrag Nr. 37 ()
      ...werde auch nach delisting halten...plaut beruft sich wohl weitgehend auf die detaillierte analayse von mmwarburg

      http://www.mmwarburg.de/de/firmenkunden/offen-gesprochen/201…



      Die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Delisting und die Frosta-Entscheidung des Bundesgerichtshofs – frostige Zeiten für Streubesitz-Aktionäre?

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      Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof (BGH) haben mit ihren Entscheidungen in Sachen Schutz der Minderheitsaktionäre bei einem Börsenrückzug eine Kehrtwende um 180 Grad gemacht. Gerade Kleinaktionäre fürchten um ihre Rechte. Die mögliche Tragweite der Entscheidungen gibt Anlass, sich mit deren Hintergründen und Auswirkungen auseinanderzusetzen.



      Seit der Macrotron-Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2002 profitierten insbesondere die Minderheitsaktionäre im Falle eines vollständigen Rückzugs von der Börse (Delisting) von einem umfangreichen Korsett von Schutzmechanismen. So unterlag der Rückzug eines Unternehmens aus dem regulierten Markt im Rahmen der sogenannten Macrotron-Trias drei Voraussetzungen: Hauptversammlungsbeschluss, Abfindungsangebot an die Aktionäre und gerichtliche Überprüfbarkeit der Höhe des Abfindungsangebotes in einem Spruchverfahren. Die Mechanismen zum Schutz der Minderheitsaktionäre führten dazu, dass Delisting-Verfahren in Deutschland selten, langwierig und teuer waren und gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen z. B. nach dem Umwandlungsgesetz (sog. Cold-Delisting) einem Delisting vorgezogen wurden. Abgeleitet wurden diese Mechanismen zum Schutz der Minderheitsaktionäre aus den Vorgaben zum Aktionärsschutz bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen sowie aus dem Gedanken, dass ein Delisting aufgrund der damit verbundenen erheblichen Verschlechterung der Verkehrsfähigkeit der Aktie das verfassungsrechtlich durch Art. 14 GG geschützte Eigentumsrecht tangiert. Diese Entscheidung sowie deren Wertungen wurde von Aktionärsschützern und auch von Teilen der juristischen Literatur weitgehend positiv aufgenommen. Sie sorgte immerhin – trotz langwieriger Spruchverfahren – für klare rechtliche Vorgaben bei Delisting-Verfahren. Problematisch an dieser Entscheidung war jedoch, dass zum einen die drei Elemente der Macrotron-Trias nicht unmittelbar im Gesetz verankert sind und der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung im Wesentlichen auf richterliche Rechtsfortbildung gestützt hat, sowie zum anderen, dass die Pflicht zur Abgabe eines Kaufangebotes an die Minderheitsaktionäre pauschal einem sogar ggf. völlig unbeteiligten Hauptaktionär aufgebürdet werden konnte.



      Im Rahmen des Entstehens von sogenannten Qualitätssegmenten im Freiverkehr (z. B. Entry Standard) kam es in den letzten Jahren verstärkt zu Downlistings oder Downgradings, also dem Wechsel vom regulierten Markt in privatrechtlich regulierte Märkte einzelner Börsen, als Alternative zu einem kompletten Delisting. Auf diesen privatrechtlich regulierten Märkten findet weiterhin eine fortlaufende Preisfeststellung statt, lediglich einzelne spezielle Vorschriften für börsennotierte Unternehmen finden keine Anwendung. Mehrere oberste Landesgerichte hatten sich mit Downlisting-Verfahren auseinanderzusetzen und kamen jeweils zu dem Schluss, dass aufgrund der fortbestehenden Handelsmöglichkeit kein Eingriff in Art. 14 GG vorliegt und auch durch den Wegfall einzelner Compliance- und Transparenzstandards weder ein gesellschaftsrechtlicher noch ein verfassungsrechtlicher Eingriff gegeben sei. Aktionäre hatten somit z. B. den Verlust einer Quartalsberichterstattung, der Beteiligungstransparenz über Stimmrechtsmitteilungen oder Director`s Dealings sowie den Schutz bei öffentlichen Übernahmen nach dem Wertpapierübernahmegesetz entschädigungslos und ohne vorherige Mitsprache, z. B. durch einen Hauptversammlungsbeschluss, hinzunehmen. Auch das Bundesverfassungsgericht musste sich in seiner Entscheidung im Juli 2012 in erster Linie mit einem solchen Downlisting-Verfahren auseinandersetzen, erweiterte jedoch die rechtliche Wertung auch auf den Fall des Delistings und hat durch diese Entscheidung der bisherigen Rechtsprechung zum Delisting weitestgehend die Grundlage entzogen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts tangiere ein Rückzug von der Börse – ob vollständig (Delisting) oder nur partiell (Downlisting) – nicht per se das durch Art. 14 GG geschützte Eigentumsrecht. Einzelne wertbildende Faktoren, die die tatsächliche Verkehrsfähigkeit einer Aktie steigern, seien nicht vom verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums umfasst. Lediglich die rechtliche Verkehrsfähigkeit sei geschützt. Diese werde jedoch durch einen Rückzug von der Börse nicht tangiert. Der verfassungsrechtliche Schutz des Eigentums umfasse daher die faktische Veräußerungschance im Markt sowie die wertbildenden Faktoren marktregulierender und unternehmensbezogener Vorschriften im Aktien- und Kapitalmarktrecht nicht. Die besonderen Regelungen für börsennotierte Aktiengesellschaften dienten lediglich mittelbar den Vermögens- und Mitgliedschaftsinteressen des einzelnen Aktionärs und kämen diesem lediglich indirekt zugute. Der für die Begründung einer Hauptversammlungskompetenz herangezogene Vergleich zu den gesetzlichen Regelungen für die gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen wurde vom Bundesverfassungsgericht zwar als verfassungsrechtlich zulässig, aber nicht zwingend notwendig für den Aktionärsschutz erachtet. Ein Schutz der Aktionäre soll vielmehr über die Regelung des § 39 BörsG gewährleistet werden.



      Ermuntert durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hat auch der BGH seine bisherige Rechtsprechung zum Rückzug einer Aktiengesellschaft von der Börse revidiert und nun im Rahmen der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Börsenrückzug des Tiefkühlproduzenten Frosta (sog. Frosta-Entscheidung vom
      8. Oktober 2013) entschieden, die Macrotron-Trias als Voraussetzung für einen Rückzug von der Börse aufzugeben. Die Richter des BGH gingen dabei allerdings weiter als ihre Kollegen am Bundesverfassungsgericht. Sie urteilten, dass beim Delisting nicht nur aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Pflicht zu einem Barabfindungsangebot bestehe, sondern ebenso wenig aus dem entwickelten zivilrechtlichen Vergleich zu den gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen. Die Stellungnahmen zu dieser Entscheidung sind vielfältig. Während die Entscheidung beider Gerichte in der juristischen Literatur überwiegend zustimmend kommentiert wird, sprechen Vertreter der Kleinaktionäre wie die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) oder die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) von „Enteignung" und einer „Schädigung der deutschen Aktienkultur". Die Folgen der Entscheidungen für die Praxis könnten vielfältig sein. Anders als zahlreiche Kommentierungen, die bereits von einer abschließenden Klärung des Delistings in Deutschland sprechen, sind aus unserer Sicht viele Fragen noch nicht geklärt, sondern vielfach neue Unsicherheiten – gerade im Vergleich zu den relativ klaren Vorgaben der Macrotron-Rechtssprechung entstanden. Dies liegt zum einen an der Auffassung, dass Fungibilität nicht schützenswert sei, und zum anderen an der Verlagerung der Beschlusskompetenz für ein Delisting von der Hauptversammlung auf Vorstand und Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft.



      Grundannahme der Macrotron-Entscheidung war, dass ein Börsenrückzug und der damit einhergehende Verlust der Fungibilität gerade für die Minderheits- und Kleinaktionäre wirtschaftlich erhebliche Nachteile mit sich bringe, da bereits die Ankündigung eines Delistings aufgrund des dadurch entstehenden Verkaufsdrucks den Kurs und somit die wirtschaftlichen Wert der Aktie erheblich sinken ließe. Diese Grundannahme wird nunmehr von beiden Gerichten abgelehnt bzw. die Folgen eines Delistings für die Minderheitsaktionäre werden anders beurteilt. Die Handelbarkeit einer Aktie aufgrund einer Börsenzulassung sei lediglich eine nicht geschützte Marktchance bzw. ein wertbildender Faktor. Der Widerruf der Börsennotierung sei daher bloß ein wertbildender Umstand, welcher den eigentlich geschützten Wert der Aktie nicht tangiert. Diese aus rechtlichen Gesichtspunkten wahrscheinlich nicht angreifbare Wertung zeigt jedoch im Hinblick auf die Einschätzungen der Kapitalmarktteilnehmer wenig Realitätsnähe. In der Realität ist nämlich nach Einstellung des Börsenhandels die mögliche Realisation des tatsächlichen Wertes der Beteiligung gerade für Kleinaktionäre höchst fraglich. Die indirekte Bezugnahme des Bundesverfassungsgerichts z. B. auf die ggf. bestehende Möglichkeit der Veräußerung über eine Zeitungsanzeige, zeigt – unabhängig von den möglichen weiteren rechtlichen Folgen eines solchen „öffentlichen Angebotes" von Wertpapieren – wenig Realitätsbezug.



      Erfahrungen aus der Transaktionspraxis und eigene Analysen zeigen ferner, dass für institutionelle Investoren Liquidität und Handelbarkeit wesentliche Entscheidungsfaktoren sind, die mitgliedschaftlich geschützten Rechten wie einem Stimmrecht oder einem Dividendenvorzug häufig vorgezogen werden. Dies wird auch durch aktuelle Kursvergleiche bei Gesellschaften untermauert, bei denen zwei Aktiengattungen an der Börse notieren. Unabhängig von der Bewertung von Stimmrechten oder Dividendenvorzug weist jeweils die Aktiengattung mit der höheren Liquidität einen höheren Börsenkurs auf (Beispiele dafür sind Dräger-Vorzugsaktien, Henkel-Vorzugsaktien und Sixt-Stammaktien).



      Die Bewertung beider Gerichte, dass die Handelbarkeit einer Aktie eine bloße Markt- und Ertragschance darstellt, dürfte ferner aus einem weiteren Grund zu erheblichen Unsicherheiten führen. Das Bundesverfassungsgericht lässt in seiner Urteilsbegründung nämlich ausdrücklich offen, ob der verfassungsrechtlich zu gewährleistende Schutz des Aktieneigentums in seinem vermögensrechtlichen Element eine andere Beurteilung rechtfertige, wenn mit einem Delisting bzw. dessen Ankündigung ein Kursverfall einträte, welcher in seinem Ausmaß die wirtschaftliche Substanz des Aktieneigentums träfe. Mit dieser Öffnung erkennt das Bundesverfassungsgericht zwar richtigerweise die erhebliche Bedeutung der Handelsmöglichkeit einer Aktie für deren Wert und somit für das vermögensrechtliche Element des Aktieneigentums, versäumt es jedoch, zum einen das erforderliche Ausmaß der Beeinträchtigung zu quantifizieren und sich zum anderen mit den tatsächlichen Auswirkungen eines Delistings auseinanderzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht verneint eine mögliche Relation zwischen dem Widerruf der Börsenzulassung und einem möglichen Kursverfall unter Verweis auf eine Analyse des Deutschen Aktieninstituts, wonach keine systematischen Kurseffekte aufgrund eines Delistings festgestellt werden konnten. Dieser Verweis ist jedoch irreführend, da die Analyse des Deutschen Aktieninstituts nur Delisting Fälle seit 2004 – und somit nach der Etablierung der Macrotron-Trias – berücksichtigt und die in dieser Zeitspanne verpflichtende Barabfindung einen Kursverfall der Aktie verhinderte. Betrachtet man stattdessen ausländische Kapitalmärkte, die keine verpflichtende Barabfindung bei einem Delisting vorsehen, können erhebliche Kurseinbrüche (z. B. an der New York Stock Exchange von rund 50 %) festgestellt werden. Es wird daher interessant zu sehen sein, wie die Kurse im Falle eines Delistings nunmehr nach Wegfall der verpflichtenden Barabfindung reagieren. Sollte es – wie in anderen Kapitalmärkten geschehen – zu Einbrüchen der Kurse kommen, dürfte es sehr wahrscheinlich sein, dass sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit dem Thema Delisting wird auseinandersetzen müssen, nämlich wenn es um die Frage geht, ob dann ein erheblicher Kursverfall eingetreten ist, der ausreicht, die wirtschaftliche Substanz des Aktieneigentums zu treffen. Von einer abschließenden verfassungsrechtlichen Klärung kann daher u. E. noch nicht die Rede sein. Besser als eine weiter fortschreitende Rechtsfortbildung wäre es allerdings, wenn sich der Gesetzgeber endlich mit diesem Thema beschäftigt, um verbindliche Regelungen zu schaffen, die ein oftmals wirtschaftlich für alle Beteiligten sinnvolles Delisting ohne erhebliche rechtliche Unsicherheiten ermöglicht.



      Auch die Verlagerung der Beschlusskompetenz von der Hauptversammlung auf Vorstand und ggf. Aufsichtsrat führt zu Fragestellungen, die die Gerichte im Rahmen von Delistings auch zukünftig beschäftigen werden. Die Delisting Entscheidung des Vorstands stellt eine unternehmerische Entscheidung dar, die somit im Rahmen der Vorgaben des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG (Business Judgement Rule) einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sein wird. In der Regel profitiert der Hauptaktionär von einem Delisting und initiiert ein solches auch. Der Vorstand ist jedoch sowohl den Interessen der Gesellschaft als auch denen sämtlicher Aktionäre verpflichtet. Die Gefahr eines erheblichen Interessenkonflikts für den Vorstand ist somit offensichtlich. Dieser Interessenkonflikt macht für den Vorstand eine Interessenabwägung erforderlich und wirft die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen die Interessen des Hauptaktionärs und ggf. die Interessen der Gesellschaft die Interessen der Minderheitsaktionäre überwiegen. Eine gerichtliche Überprüfung dieser Interessenabwägung mit dem Hinweis auf etwaige Treuepflichtverletzungen ist möglich und wird mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von den betroffenen Aktionären angestrebt werden. Welche Kriterien und Parameter an die Vorstandsentscheidung und die Interessenabwägung zu stellen sind, ist jedoch unklar.



      Zur Vermeidung rechtlicher Risiken könnte daher eine freiwillige Befassung der Hauptversammlung mit dem Delisting und ggf. sogar ein flankierendes freiwilliges Abfindungsangebot anzuraten sein, welches aber nicht der rechtlichen Überprüfung im Rahmen eines Spruchverfahrens unterliegt. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der BGH lassen ferner die Vorgaben des § 39 BörsG unberührt, wonach ein Börsenrückzug den Interessen und Schutz der Aktionäre nicht zuwiderlaufen darf, sie verweisen sogar vielmehr darauf. Aufgrund der Macrotron-Rechtsprechung hat diese Norm ein relatives Schattendasein geführt, da angenommen wurde, dass bei Erfüllung der Macrotron-Trias ein solch widerstrebendes Interesse nicht besteht. Zukünftig wird abzuwarten sein, wie die zuständigen Verwaltungsgerichte die Regelung des § 39 BörsG und somit den Umfang und die Reichweite des Anlegerschutzes interpretieren und ob Klagen gegen Widerrufsentscheidungen der Börsen allgemein sowie insbesondere im einstweiligen Rechtsschutz zugelassen werden. Eine Verlagerung der Rechtsstreite von den Zivil- auf die Verwaltungsgerichte ist daher zu erwarten. Wie die Gerichte entscheiden werden, ist ebenso unklar wie die Reaktion der Börsen auf die neue Rechtslage. Eine Konkretisierung der anlegerschützenden Vorgaben dürfte hier zu erwarten sein.



      Die Frosta-Entscheidung des BGH sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben somit mitnichten zu einer Vereinfachung oder Klärung der Delisting-Thematik in Deutschland geführt. Vielmehr wurden klare Vorgaben aufgehoben und neue Problembereiche und Fragestellungen eröffnet, die einer gerichtlichen Klärung zugänglich sind. Abzuwarten bleibt auch, wie sich sowohl die Verwaltungsgerichte als auch die Börsen im Hinblick auf die Börsenordnungen verhalten werden. Lediglich der Wegfall des Abfindungsangebotes und somit langwieriger Spruchverfahren dürfte für Unternehmen eine gewisse Erleichterung bedeuten. Die aktuelle Unsicherheit wird jedoch auch zu Delisting-Bestrebungen führen, die als missbräuchlich einzustufen sind. Langwierige gerichtliche Verfahren und eine Weiterführung der richterlichen Rechtsfortbildung sind zu deren Vermeidung nur bedingt geeignet. Es wäre besser, wenn sich der Gesetzgeber dem Delisting-Thema annähme und durch verbindliche Regeln Rechtssicherheit schafft. Für Aktionäre und deren Schutz brechen daher vermutlich nur neue Zeiten an. Ob diese auch frostig sind, wird die weitere Entwicklung in der verwaltungs- und zivilrechtlichen Rechtsprechung sowie hoffentlich endlich auch in der Politik zeigen.



      Felix Pröfrock, Corporate Finance, April 2014


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      Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Er stellt keinen Rat und keine Empfehlung dar.
      Avatar
      schrieb am 26.06.14 20:47:48
      Beitrag Nr. 38 ()
      Kleine Scherzkekse, die von msg. Am 24.6.2014 hätte man noch die Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung ergänzen können ;-) Ich behalte meine Plaut.

      --------------------------------------------------------------------
      Hauptaktionär msg systems AG beschließt freiwilliges öffentliches

      Erwerbsangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Plaut Aktiengesellschaft

      Wien, am 26.6.2014

      Die Plaut Aktiengesellschaft ("Plaut AG") wurde heute von der msg systems

      AG ("msg") informiert, dass der Vorstand der msg am 23.06.2014 beschlossen

      hat, ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot zum Erwerb sämtlicher

      Aktien der Plaut AG zu unterbreiten. Die msg hält derzeit nach eigenen

      Angaben 8.414.513 Plaut-Aktien (das sind 50,93% des Grundkapitals). Das

      Angebot ist auf den Erwerb der übrigen 8.107.558 Plaut-Aktien (das sind

      49,07% des Grundkapitals) gerichtet. Der Angebotspreis beträgt EUR 0,90 pro

      Aktie. Die Annahmefrist wird voraussichtlich am 03.07.2014 beginnen und am

      01.09.2014, 24:00 Uhr enden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.06.14 00:29:52
      Beitrag Nr. 39 ()
      Drecksgauner, verdammische.
      Avatar
      schrieb am 27.06.14 22:07:48
      Beitrag Nr. 40 ()
      Zitat von JoffreyBaratheon: Drecksgauner, verdammische.


      wenn meinste damit ?

      jene die Gesetzte erlassen, die dieses Vorgehen ermöglichen
      oder jene die dies zu Ihrem Vorteil nutzen?
      Avatar
      schrieb am 28.06.14 21:08:32
      Beitrag Nr. 41 ()
      ...90 Cent bei der momentanen lage mehr als ein witz...nicht verunsichern lassen...ich kaufe mir weitere bei um die 90 zu...sehe in einem jahr potenzial von 50%...
      Avatar
      schrieb am 01.07.14 13:14:40
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.217.106 von SparDeinGeldBua am 26.06.14 20:47:48Ich bin wirklich gespannt, wie viele Plaut Aktien msg zu diesem Preis von 90 Cent einsammeln wird. Ich sehe mein Investment gerade nach dem Delisting in Frankfurt auf einem guten Weg auch wenn es möglicherweiser noch einige Zeit braucht. Aber das ist beispielsweise mit Immobilien und sonstigen Anlagen auch nicht anders. Nachdem msg jetzt schon vor der Hauptversammlung den Preis unters Volk gebracht hat, werde ich mir die Fahrt am 3.7. sparen.
      Avatar
      schrieb am 02.07.14 13:17:20
      Beitrag Nr. 43 ()
      Erste Aufnahme von Plaut nach Delisting in den Freiverkehr. Bin auf die ersten Kurse Anfang September gespannt
      http://valora.de/valora/kurse?isin=AT0000A02Z18
      Avatar
      schrieb am 02.07.14 13:31:37
      Beitrag Nr. 44 ()
      Na der Kurs wird erstmal deutlich unter die 90 cent gehen, dafür werden interessierte Kreise schon sorgen. :D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.07.14 13:37:25
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.246.862 von JoffreyBaratheon am 02.07.14 13:31:37Das glaube ich eher nicht. Und wenn dann vielleicht die ersten paar Monate in denen ich ein paar hinzukaufe. Falls jemand Interesse hat seine zu verkaufen, dann Kontakt per Boardmail. Sollte aber ein grösseres Paket sein und dann könnte der Preis auch mehr als der von msg sein.
      Avatar
      schrieb am 03.07.14 08:28:13
      Beitrag Nr. 46 ()
      Eigentlich sollte das Erwerbsangebot ab heute laufen. Aber ich sehe noch keine Nachricht dazu.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.07.14 10:20:39
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.251.596 von JoffreyBaratheon am 03.07.14 08:28:13Doch das gibt es schon unter http://www.msg-systems.com/fileadmin/user_upload/News_Verlin…
      Habe es kurz gelesen. msg behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist vor :laugh:. Ich bin gespannt wer außer den Plautlern selber auf die 90 Cent eingeht.
      Avatar
      schrieb am 03.07.14 10:23:41
      Beitrag Nr. 48 ()
      Das reicht aber nicht aus. Da muss es meiner Meinung nach noch eine Information direkt an die Aktionäre geben.
      Avatar
      schrieb am 03.07.14 13:35:56
      Beitrag Nr. 49 ()
      DGAP-Adhoc: Plaut Aktiengesellschaft: Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand ein Delisting durchzuführen

      Plaut Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Delisting

      03.07.2014 13:25

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Meldung gem. § 15 x WpHG

      Plaut Aktiengesellschaft

      Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand ein Delisting durchzuführen

      Wien, am 3.7.2014

      Die Hauptversammlung der Plaut Aktiengesellschaft ("Plaut AG") hat heute -
      auf Basis eines entsprechenden Beschlussvorschlags von Vorstand und
      Aufsichtsrat - den Vorstand ermächtigt, bei der Deutsche Börse AG einen
      Antrag gemäß § 39 Abs. 2 des deutschen Börsengesetzes i.V.m. § 46 der
      Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse auf Widerruf der Zulassung
      der Aktien der Plaut AG zum Handel im regulierten Markt (General Standard)
      an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen ("Delisting").

      Der Vorstand wird das Delisting zeitnah beantragen. Nach positiver Prüfung
      des Antrags durch die Frankfurter Wertpapierbörse wird das Delisting
      maximal 6 Monate nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung wirksam.
      Die Aktien der Plaut AG können dann nicht mehr an der Frankfurter
      Wertpapierbörse oder im Freiverkehr einer anderer Börsen gehandelt werden

      Über Plaut:

      Plaut verbindet betriebswirtschaftliche Beratung mit lösungsorientierter
      IT-Implementierung. In der Verbindung aus Themen- und Branchenkompetenz
      werden gemeinsam mit den Kunden Lösungen erarbeitet und umgesetzt.
      Aufgabenstellungen an Plaut sind komplex und unternehmenskritisch. Dennoch
      gelingt es Plaut durch Kompetenz und Erfahrung und durch den versierten
      Einsatz von state-of-the-art Technologien maßgeschneiderte Ansätze zu
      entwickeln und zu implementieren. Plaut entwickelt intelligente Konzepte
      für verlässliche Ergebnisse. Die Unternehmensberatung Plaut wurde 1946 in
      Hannover von Hans-Georg Plaut gegründet. Auf Grundlage seiner Methode der
      Grenzplankosten- und Deckungsbeitragsrechnung setzt die Beratungsgruppe
      Plaut seit mehr als 65 Jahren Standards für die moderne Führung von
      Unternehmen. Mit über 1.000 realisierten Projekten ist Plaut seit über 25
      Jahren einer der erfolgreichsten und umsetzungsstärksten SAP Partner. Die
      Plaut Beratungsgruppe ist in Deutschland, der Schweiz sowie in Österreich
      und den CEE- sowie CIS-Ländern Rumänien, Tschechische Republik, Polen und
      Russland mit über 250 Mitarbeitern vertreten. Seit September 2011 ist Plaut
      Teil der msg-Unternehmensgruppe. Die Plaut Aktiengesellschaft (Wien)
      notiert im General Standard des Geregelten Marktes (PUT2; WKN A0LCDP; ISIN
      AT0000A02Z18) der Frankfurter Wertpapierbörse.

      Investor Relations Kontakt:
      Mag. Herbert Brauneis
      Plaut Aktiengesellschaft
      A-1110 Wien, Modecenterstraße 17, Unit 4 / 6
      Tel: +43/1/ 23 000 12
      Fax: +43/1/ 22 895 69
      ir@plaut.com
      www.plaut.com


      03.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Plaut Aktiengesellschaft
      Modecenterstrasse 17, Unit 4 / 6
      A-1110 Wien
      Österreich
      Telefon: +43 1 2300012
      Fax: +43 1 2289569
      E-Mail: ir@plaut.com
      Internet: www.plaut.com
      ISIN: AT0000A02Z18
      WKN: A0LCDP
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
      Stuttgart; Wien

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------


      ---------------------------------------------------------------------------
      Firmenname: Plaut Aktiengesellschaft; Land: Österreich; VWD Selektoren: 1P;
      Avatar
      schrieb am 03.07.14 14:16:53
      Beitrag Nr. 50 ()
      wie wird der kurs sich jetzt entwickeln ??
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.07.14 14:47:09
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.254.520 von Hoffnungstraeger am 03.07.14 14:16:53Wir haben alle keine (zuverlässige) Glaskugel für künftige Kursentwicklung. Meine Meinung: Bis Anfang September keinesfalls unter 0,90. Könnte sogar in Richtung 0,95 gehen abhängig davon wie viele Aktien bis dahin übertragen werden. Nach Ende des Angebots Anfang September (kann jedoch verlängert werden und der Preis könnte auch steigen) könnte ich mir Kurse bis zum Delisting Frankfurt Anfang 2015 bis einen Euro vorstellen. Die weitere Entwicklung nach dem Delisting wird vom Anteil msg abhängen. Mir persönlich werden jährliche Steigerungen von 5-10% ausreichen. Möglicherweise gekoppelt mit Dividendenzahlungen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.14 11:03:32
      Beitrag Nr. 52 ()
      professionelles vorgehen von msg...angeblich haben sie keine zusagen an plaut-vorstände gemacht:laugh::laugh::laugh:...allerdings würde es mich wundern, wenn sie mit diesem preisangebot mehr als 5% vom streubesitz einsammeln....
      Avatar
      schrieb am 08.07.14 17:19:40
      Beitrag Nr. 53 ()
      warum denken die eigentlich das die verbliebenen Aktionäre bei 90 cent verkaufen, wenn sie dies bei 92 cent nicht getan haben ...
      Avatar
      schrieb am 09.07.14 16:16:31
      Beitrag Nr. 54 ()
      ...weil einige angst wegen der künftigen handelbarkeit der plaut-anteile haben...aber genau das könnte wesentlich besser werden...
      Avatar
      schrieb am 28.07.14 14:10:53
      Beitrag Nr. 55 ()
      ...heute und am freitag wieder ein wenig leben in der bude...mich wundert es schon warum da gut 50k zu 88 cents über die theke geschoben werden:confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 28.07.14 18:30:49
      Beitrag Nr. 56 ()
      Na es kann sein, dass der/die Verkäufer das Geld eben jetzt brauchen und nicht erst zum Ende der Andienungsfrist.
      Avatar
      schrieb am 06.08.14 11:18:12
      Beitrag Nr. 57 ()
      ...überlegt es sich msg noch, weil es möglicherweise nicht mal für die 90% reicht?...ein antrag auf delisting wurde jedenfalls noch nicht gestellt..http://xetra.com/xetra/dispatch/de/notescontent/navigation/x…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://xetra.com/xetra/dispatch/de/notescontent/navigation/x…
      Avatar
      schrieb am 06.08.14 20:47:50
      Beitrag Nr. 58 ()
      ...thema rückt langsam in den focus..http://www.vermoegenszeitung.de/2014/07/31/delisting-als-neu…...und in http://www.godmode-trader.de/artikel/delistings-die-kalte-en…...bewertet die risiken für euch auf jeden fall anhand des angebotes http://www.msg-systems.com/fileadmin/user_upload/News_Verlin…..welche einige besonderheiten ausweist...wünsche allen ein gutes händchen...
      Avatar
      schrieb am 11.08.14 10:01:30
      Beitrag Nr. 59 ()
      Diese Woche kommen am 13. mal wieder Zahlen von Plaut. Jetzt müssen sie keine Rücksicht mehr nehmen und Ebits nach unten rechnen :laugh:
      Meine Meinung: Umsatz im ersten Halbjahr bei 17 Mio, Ebit bei 600k;
      Avatar
      schrieb am 13.08.14 09:36:35
      Beitrag Nr. 60 ()
      Zitat von TantchenFrieda: ...thema rückt langsam in den focus..http://www.vermoegenszeitung.de/2014/07/31/delisting-als-neu…...und in http://www.godmode-trader.de/artikel/delistings-die-kalte-en…...bewertet die risiken für euch auf jeden fall anhand des angebotes http://www.msg-systems.com/fileadmin/user_upload/News_Verlin…..welche einige besonderheiten ausweist...wünsche allen ein gutes händchen...


      ....
      Wer kommt denn überhaupt noch als Käufer in Frage? Großaktionäre, denen die Börsen-Notiz egal ist! Und die dankend die Hand aufhalten, wenn der Streubesitz in Panik verkauft - wohl wissend, dass sie die wohl einzigen Käufer sein werden...hier ist sogar denkbar, dass es sich um eine strafbare Marktmanipulation gemäß Wertpapierhandelsgesetz handeln könnte.
      ....

      Es ist schön, dass mal jemand die Dinge beim Namen nennt!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.08.14 09:37:07
      Beitrag Nr. 61 ()
      Zitat von SparDeinGeldBua: Diese Woche kommen am 13. mal wieder Zahlen von Plaut. Jetzt müssen sie keine Rücksicht mehr nehmen und Ebits nach unten rechnen :laugh:
      Meine Meinung: Umsatz im ersten Halbjahr bei 17 Mio, Ebit bei 600k;


      Tja, mit der Voraussage warst du wohl etwas zu konservativ. :laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.08.14 10:20:13
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.501.701 von JoffreyBaratheon am 13.08.14 09:37:07Ja, das stimmt. Da sieht man wie msg mit dem Angebot von 90 Cent abzockt.

      Plaut Aktiengesellschaft: Starke Ergebnissteigerung und Umsatzwachstum im ersten Halbjahr

      Plaut Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis

      13.08.2014 09:11

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      Ad-hoc-Meldung gem. § 15 x WpHG

      Plaut Aktiengesellschaft

      Plaut: Starke Ergebnissteigerung und Umsatzwachstum im ersten Halbjahr Umsatzanstieg über 10% - EBIT-Marge von 6%

      Wien, 13. August 2014. Die im Frankfurter Börsensegment General Standard notierte Plaut Aktiengesellschaft (PUT2; ISIN: AT0000A02Z18; WKN: A0LCDP) gibt die Zahlen zum 1. Halbjahr 2014 bekannt.

      Finanzzahlen der Plaut Gruppe zum 1. Halbjahr 2014

      - Umsatz: 16,2 Mio. EUR (VJ: 14,6 Mio. EUR)

      - EBIT: 980 TEUR (VJ: 298 TEUR)

      - EBT: 851 TEUR (VJ: 197 TEUR)

      Plaut konnte im ersten Halbjahr 2014 neben einem soliden Umsatzwachstum von 10,5% vor allem sein Ergebnis stark steigern. Das EBIT verbesserte sich von 298 TEUR im Halbjahr 2013 auf 980 TEUR. Noch stärker wuchs das EBT von 197 TEUR im Vergleichszeitraum des Vorjahres auf 851 TEUR im ersten Halbjahr 2014.

      Der Auftragsstand lag mit Ende des 1. Halbjahres bei rund 18.300 Arbeitstagen (1. HJ 2013: 17.400). Dies entspricht einer rechnerischen Reichweite von rund 5 Monaten. Zusammen mit der gewichteten Pipeline ergibt sich eine Auslastung für 7 Monate.

      Kompetenzerweiterung und neue Produkte

      Plaut hat stark in neue MitarbeiterInnen und Produkte investiert. Diese Investitionen tragen nun Früchte. Branchenkompetente BeraterInnen verstehen die Anforderungen der Gegenwart und sind in der Lage zukunftsgerichtete Lösungen zu gestalten. Ein Erfolgsfaktor ist es, neue MitarbeiterInnen rasch in Projekte einzubinden und damit verrechenbare Leistungen zu generieren. Dies ist in der ersten Jahreshälfte sehr gut gelungen. Zusammen mit einer Verbreiterung der Kompetenzen hat dies auch beigetragen neue Projekte zu akquirieren.

      Ein weiterer Schlüsselfaktor ist der Ausbau von Softwareprodukten der Plaut. Diese Lösungen für bestimmte Aufgabenfelder sind ein wesentlicher Faktor neue Zielgruppen zu erreichen und Kunden von der Lösungskompetenz von Plaut zu überzeugen. Plaut hat auch in der ersten Jahreshälfte 2014 weiter in diese Produkte investiert. Diese Lösungsbausteine beschleunigen die Realisierungen von Kundenanforderungen und generieren gleichzeitig Umsätze durch den Verkauf der Lösungen. Solche Anwendungen wurden unter anderem in den Bereichen SAP-Systemharmonisierung, Investitionscontrolling, Archivmigration, Insurance-Accounting, Baustoff- und Silomanagement und Dienstleistungsabrechnung weiter ausgebaut.

      Plaut blickt optimistisch auf das zweite Halbjahr 2014. Der Fokus liegt auch weiter auf der Gewinnung neuer MitarbeiterInnen und dem Abschluss wichtiger strategischer Projekte - vor allem in den Bereichen Cloudcomputing und der SAP Realtime-Datenbank HANA.
      Avatar
      schrieb am 13.08.14 14:56:21
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.501.689 von JoffreyBaratheon am 13.08.14 09:36:35...gebe anfang september kein stück an msg für 90 cent ab...heutige hj-zahlen mehr als gut...
      Avatar
      schrieb am 15.08.14 10:42:10
      Beitrag Nr. 64 ()
      Nach so nem Ergebnis wäre die Plaut ohne das Delisting im Rücken glatt über die 1,00€ geklettert. Gebe auch nichts ab... warum auch, die Firma steht vor keiner Insolvenz, im Gegenteil so gut ist Plaut in den letzten 10 Jahren noch nie dagestanden
      Avatar
      schrieb am 18.08.14 11:11:52
      Beitrag Nr. 65 ()
      Das ist in der Tat so. Wahrscheinlich über 32 Mio in 2014 und ein ebt von 1,7 Mios. Dazu langfristige Auslastung. Kurs/Umsatz inzwischen unter 0,5 und KGV unter 9! Fairer Wert liegt bei mindestens einem 1,25. Kein Wunder, dass sich msg mit 90 Cents die Taschen vollmachen will.
      Avatar
      schrieb am 26.08.14 10:39:15
      Beitrag Nr. 66 ()
      Ich glaube, dass es wahrscheinlich irgendwann zu einem Umtausch von MSG Aktien gegen Plaut Aktien kommen wird.
      Avatar
      schrieb am 26.08.14 12:17:06
      Beitrag Nr. 67 ()
      ...gut möglich oder aber als tochterunternehmen weiterlaufen lassen...interessanter finde ich momentan die frage, wie grafl und co. auf das angebot reagieren...auch sie müssten zu 90 abgeben und im angebot msg steht explizit, dass keine sondervereinbarungen getroffen wurden(!)...ich werde das ganze jedenfalls erst mal weiter mit einem dicken packen plaut-aktien beobachten...
      Avatar
      schrieb am 27.08.14 15:51:52
      Beitrag Nr. 68 ()
      Plaut Aktiengesellschaft: Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt


      Plaut Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Delisting

      27.08.2014 / 15:20



      --------------------------------------------------------------------------------
      Plaut Aktiengesellschaft

      Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt

      Wien, am 27. August 2014

      Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat der Plaut Aktiengesellschaft heute mitgeteilt, dass sie die Zulassung der Aktien der Plaut Aktiengesellschaft zum regulierten Markt (General Standard) entsprechend dem Antrag der Gesellschaft widerrufen hat (§ 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse). Der Widerruf wird mit Ablauf des 27. Februar 2015 wirksam und der Handel in Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse damit beendet.

      Die Plaut Aktiengesellschaft weist des Weiteren darauf hin, dass die msg systems AG im Zusammenhang mit dem Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse ein freiwilliges öffentliches Angebot zum Erwerb der übrigen Aktien der Gesellschaft gegen eine Geldleistung von EUR 0,90 je Aktie der Plaut Aktiengesellschaft abgegeben hat. Die Annahmefrist des Angebots endet am 1. September 2014, 24 Uhr (MEZ), soweit die Annahmefrist nicht einseitig durch die msg systems AG verlängert wird. Weitere Informationen zu dem Erwerbsangebot hat die msg systems AG unter http://www.msg-systems.com veröffentlicht.

      Über Plaut:

      Plaut verbindet betriebswirtschaftliche Beratung mit lösungsorientierter IT-Implementierung. In der Verbindung aus Themen- und Branchenkompetenz werden gemeinsam mit den Kunden Lösungen erarbeitet und umgesetzt. Aufgabenstellungen an Plaut sind komplex und unternehmenskritisch. Dennoch gelingt es Plaut durch Kompetenz und Erfahrung und durch den versierten Einsatz von state-of-the-art Technologien maßgeschneiderte Ansätze zu entwickeln und zu implementieren. Plaut entwickelt intelligente Konzepte für verlässliche Ergebnisse. Die Unternehmensberatung Plaut wurde 1946 in Hannover von Hans-Georg Plaut gegründet. Auf Grundlage seiner Methode der Grenzplankosten- und Deckungsbeitragsrechnung setzt die Beratungsgruppe Plaut seit mehr als 65 Jahren Standards für die moderne Führung von Unternehmen. Mit über 1.000 realisierten Projekten ist Plaut seit über 25 Jahren einer der erfolgreichsten und umsetzungsstärksten SAP Partner. Die Plaut Beratungsgruppe ist in Deutschland, der Schweiz sowie in Österreich und den CEE- sowie CIS-Ländern Rumänien, Tschechische Republik, Polen und Russland mit über 250 Mitarbeitern vertreten. Seit September 2011 ist Plaut Teil der msg-Unternehmensgruppe. Die Plaut Aktiengesellschaft (Wien) notiert im General Standard des Geregelten Marktes (PUT2; WKN A0LCDP; ISIN AT0000A02Z18) der Frankfurter Wertpapierbörse.


      Investor Relations Kontakt:
      Mag. Herbert Brauneis
      Plaut Aktiengesellschaft
      A-1110 Wien, Modecenterstraße 17, Unit 4 / 6
      Tel: +43/1/ 23 000 12
      Fax: +43/1/ 22 895 69
      ir@plaut.com
      www.plaut.com




      --------------------------------------------------------------------------------
      27.08.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

      --------------------------------------------------------------------------------


      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Plaut Aktiengesellschaft
      Modecenterstrasse 17, Unit 4 / 6
      A-1110 Wien
      Österreich
      Telefon: +43 1 2300012
      Fax: +43 1 2289569
      E-Mail: ir@plaut.com
      Internet: www.plaut.com
      ISIN: AT0000A02Z18
      WKN: A0LCDP
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart; Wien


      Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 28.08.14 09:52:07
      Beitrag Nr. 69 ()
      Lang, lang ist es her, dass 200.000 Stück im Geld standen.

      Avatar
      schrieb am 04.09.14 21:41:24
      Beitrag Nr. 70 ()
      ...nach dem äusserst professionellen angebot, scheint es jetzt an der umsetzung zu hapern...drei tage nach ende des angebotes noch immer keine vollzugsmeldung von msg :D:D:D...passt da was nicht:confused::confused::confused: lassen wir das ding noch ein wenig laufen oder was ist los???...werde dranbleiben und bei entsprechendem angebot eventuell noch ein wenig aufstocken...ein euro wir kommen:):):)
      Avatar
      schrieb am 08.09.14 09:28:58
      Beitrag Nr. 71 ()
      Nach knapp einer Woche haben sie die Anzahl ermittelt

      Das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot der msg systems ag an Plaut-Aktionäre ist zum 1. September 2014, 24:00 Uhr, fristgerecht abgelaufen.

      Die Anzahl der eingereichten Aktien beträgt 1.656.155 Stück. Die msg systems ag hält damit direkt 60,95% der Anteile an der Plaut AG. Gemeinsam mit den weiteren Hauptaktionären sind der msg systems ag 91,07% der Anteile zuzurechnen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurden sowohl die Plaut AG als auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) in Österreich über die Erreichung der Anteilsschwelle von 90% informiert.
      Avatar
      schrieb am 08.09.14 09:48:57
      Beitrag Nr. 72 ()
      Wie vermutet, haben Grafl&Co. natürlich nicht zu 90 Cent verkauft, sondern werden weiterhin als Hauptaktionäre bezeichnet. Das Ganze schaut jetzt so aus.

      Vorher
      8.414.513 50,93% msg
      4.975.941 30,12% Grafl & Co
      3.131.617 18,95% Streubesitz

      Nachher
      10.070.668 60,95% msg
      4.975.941 30,12% Grafl & Co
      1.475.462 8,93% Streubesitz
      Avatar
      schrieb am 08.09.14 10:48:24
      Beitrag Nr. 73 ()
      Jetzt sieht man wie msg arbeitet, um den Kleinaktionären Ihre Anteile abzunehmen. im Angebot wird eindeutig davon ausgegangen, dass der Erwerb auf die 8.107.558 Aktien ausgerichtet ist. Deshalb standen ja auch 7.296.802,20 zur Verfügung (siehe das alles unter Punkt 9 - Finanzierung des Erwerbsangebotes). Was ist passiert? Für die Übernahme von 1.656.155 Aktien mussten lediglich 1.490.539,50 Eur hingeblättert werden. Grafl und einige schlaue Kleinaktionäre haben Ihre Teile behalten. Ich nehme an, dass in einem nächsten Schritt ein Squeeze Out angestrebt wird, da msg und Grafl jetzt über 90 Prozent haben. Dabei muss wieder eine angemessene Barabfindung beschlossen werden. Ich denke, dass diese dann deutlich über einem Euro liegen wird, um erstens Grafl&Co Ihren Anteil geben zu können und zweitens um unangenehme gerichtliche Überprüfungen vermeiden zu können. Ich bin jedenfalls gespannt, was in den nächsten Monaten passieren wird.
      Avatar
      schrieb am 10.09.14 13:30:21
      Beitrag Nr. 74 ()
      Ich warte jedenfalls. Warten auf das Jahresergebnis (Feb. 2015) und auf das Delisting. Mir ist es egal, wenn die Aktie vom Markt verschwindet. Hauptsache die Dividende stimmt.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.09.14 12:38:53
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.742.882 von Update23 am 10.09.14 13:30:21...ja, das ist die richtige einstellung und ein gute antwort auf das angebot von msg...haben wir doch ein syndikat mit grafl und co....warum sollten sie dann zu 90 cents verkaufen???...ein schelm, wer dabei böses denkt...ausser denen, die zu 90 geschmissen haben...ich bin auf die preisbildung in den nächsten monaten gespannt...
      Avatar
      schrieb am 14.10.14 07:42:11
      Beitrag Nr. 76 ()
      Ja, so geht es auch. Ich nehme an, als nächstes steigen die Bezüge auf 250.000/Jahr. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.

      Grafl bis 2019 Plaut-Vorstand
      Der Vertrag von Johann Grafl als Vorstand des Unternehmens wurde bis zum 31.12.2019 verlängert.
      Der Aufsichtsrat der Plaut Aktiengesellschaft hat in einer diese Woche stattgefundenen Sitzung die Verlängerung des ursprünglich bis 31.12.2014 laufenden Vertrages von Johann Grafl als Vorstand (CEO) des Unternehmens bis zum 31.12.2019 verlängert.

      Der Beschluss erfolgte einstimmig. Grafl ist seit Jänner 2007 Vorstand der Plaut Aktiengesellschaft.
      Avatar
      schrieb am 17.10.14 09:35:49
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.742.882 von Update23 am 10.09.14 13:30:21...das ist in der tat richtig...ich persönlich erwarte in 2015 für 2014 erstmalig eine dividende...wahrscheinlich so um die 5 cent pro aktie...wird dann ja weitgehend in die taschen von msg und grafl gespült...die zahlen nächste woche werden die richtung weisen...umsatz dürfte bei 23 mio und ebt bei 1,2 mio sein....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.10.14 09:06:40
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.063.088 von TantchenFrieda am 17.10.14 09:35:49das kommt noch besser als erwartet...die fünf cent dürften gesetzt sein...werde noch einige dazukaufen....
      ------------------------------------------

      Plaut Aktiengesellschaft: Starke Ergebnissteigerung und Umsatzwachstum in den ersten neun Monaten

      Plaut Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

      29.10.2014 08:48

      Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      Meldung gem. § 37 x WpHG

      Plaut Aktiengesellschaft

      Plaut: Starke Ergebnissteigerung und Umsatzwachstum in den ersten neun Monaten Umsatzanstieg über 12 % - EBIT-Marge von 7 %

      Wien, 29. Oktober 2014. Die im Frankfurter Börsensegment General Standard notierte Plaut Aktiengesellschaft (PUT2; ISIN: AT0000A02Z18; WKN: A0LCDP) gibt die Zahlen der ersten neun Monate 2014 bekannt.

      Finanzzahlen der Plaut Gruppe in den ersten neun Monaten 2014

      - Umsatz: 24,3 Mio. EUR (VJ: 21,7 Mio. EUR)

      - EBIT: 1.631 TEUR (VJ: 304 TEUR)

      - EBT: 1.448 TEUR (VJ: 146 TEUR)

      Plaut konnte in den ersten neun Monaten 2014 neben einem starken Umsatzwachstum von 12 % vor allem sein Ergebnis erheblich steigern. Das EBIT verbesserte sich von 304 TEUR im Vorjahr auf 1.631 TEUR. Noch stärker wuchs das EBT von 146 TEUR im Vergleichszeitraum des Vorjahres auf 1.448 TEUR in den ersten neun Monaten 2014.

      Neue Produkte tragen zum Wachstum in allen Märkten bei

      Der verstärkte Fokus auf Produkte und Lösungen zusammen mit dem Wachstum der Anzahl der MitarbeiterInnen stellen die wesentliche Basis für die Markterfolge dar. Diese Investitionen tragen nun Früchte. Ein Erfolgsfaktor ist es, neue MitarbeiterInnen rasch in Projekte einzubinden und damit verrechenbare Leistungen zu generieren. Dies ist in den ersten neun Monaten ausgezeichnet gelungen. Zusammen mit einer Verbreiterung der Kompetenzen hat dies auch beigetragen neue Projekte zu akquirieren.

      Besonders dynamisch entwickelte sich das Geschäft in den CEE/CIS-Ländern. Plaut ist mit Landesgesellschaften in Polen, Rumänien, Russland und der Tschechischen Republik vertreten. In dieser Region konnte ein Umsatzwachstum von über 28% erreicht werden. Auch die EBIT-Marge liegt in diesen Ländern über dem durchschnittlichen Wert.

      Plaut blickt optimistisch in das vierte Quartal 2014. Der Fokus liegt auch weiter auf der Gewinnung neuer MitarbeiterInnen und dem Abschluss wichtiger strategischer Projekte - vor allem in den Bereichen Cloudcomputing und der SAP Realtime-Datenbank HANA.
      Avatar
      schrieb am 29.10.14 13:22:33
      Beitrag Nr. 79 ()
      Da hat sich msg ja ein Schnäppchen geangelt :laugh::laugh::laugh: Der Plan ist jedenfalls gut aufgegangen. Ein Kurs um die 2 Euro wäre jetzt leicht ohne das Delisting gerechtfertigt. Ich bin gespannt, wo es bin Ende Februar mit den Börsennotierungen und danach im freien Handel hingeht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.12.14 15:19:37
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.161.350 von SparDeinGeldBua am 29.10.14 13:22:33Wünsche allen Plaut Investierten ein schönes Weihnachtsfest. Dabeibleiben wird sich auszahlen.


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