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    Wölbern-Fonds (Seite 20)

    eröffnet am 16.02.14 19:00:29 von
    neuester Beitrag 12.11.22 14:44:11 von
    Beiträge: 580
    ID: 1.191.591
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      schrieb am 13.02.15 14:49:48
      Beitrag Nr. 390 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.063.106 von Andiadm am 13.02.15 14:28:03"outdated" ist Denglisch, das ich noch nicht kannte.

      Mir ist klar, dass die Seite alt ("oldstuff"?) ist - meine Frage war ja, wo es neue Infos gibt.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.02.15 14:28:03
      Beitrag Nr. 389 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.062.734 von rs_z3 am 13.02.15 13:55:12
      Zitat von rs_z3: Wieso soll da jemand Anteile kaufen?


      Die von Dir verlinkte Seite ist outdated, da fehlt ein ganzes Jahr an Entwicklung in der Sache.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.02.15 13:55:12
      Beitrag Nr. 388 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.055.558 von Andiadm am 12.02.15 20:40:43
      Infos deutschland01
      Hallo!
      Wo gibt es denn Infos zum Deutschland01? Ich finde keine Homepage, keine öffentlichen Anlegerinfos, keine Kontaktdaten zum Management.

      Zum neuen "Chef" Christoph Schmidt kann man einige wenige Infos - u.a. Finanztest - finden sowie ein Hamburger Anwaltsbüro (Gröpper Köpke), die gegen ihn schießen
      http://www.sg-fuer-woelbern-invest-fonds-anleger.de/news/art…

      Wieso soll da jemand Anteile kaufen?
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.02.15 20:40:43
      Beitrag Nr. 387 ()
      Der D01 hat heute zu 44,5% keinen Käufer gefunden.
      Der Zweitmarkt ist halt noch nicht so liquide wie das Börsenparkett.
      Und das mit der Nutzungsbeschränkung ist und bleibt halt ein Thema.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.02.15 13:48:42
      Beitrag Nr. 386 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.042.940 von aaspere am 11.02.15 18:55:27Die Vernehmung von Frau Dr. Bitter und Herrn Dr. Koch ist von den Strafverteidigern des Prof. Schulte beim Gericht beantragt worden. Insofern hoffen sie auf entlastende Aussagen für ihren Mandanten. Deren These in Bezug auf Bird & Bird lautet so: Unser Mandant hat sich vor der Einführung des Liquiditätsmanagementsystems rechtlichen Rat bei einer renommierten Kanzlei eingeholt. Hätte diese Kanzlei ihm nicht schriftlich bestätigt, das System sei unbedenklich, hätte er es gar nicht eingeführt. Also die anderen sollen Schuld sein, nicht der fünfzigfache Allein-Multi-Geschäftsführer HMS. So ähnlich wird die Verteidigung auch bzgl. Taylor Wessing denken. Allerdings hat die Verteidigung mit dieser Strategie bis jetzt keinen Erfolg. Entweder haben die Zeugen nicht das gewünschte gesagt oder die Aussage komplett verweigert.

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      schrieb am 11.02.15 18:55:27
      Beitrag Nr. 385 ()
      Ich kenne die Kanzlei nur aus Präsenz-Gesellschafterversammlungen (z.B. bei Ö-03). Kannst Du sagen, welche Rolle diese Kanzlei im Zusammenhang mit dem Untreuevorwurf gegen Schulte gespielt hat?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.02.15 15:43:18
      Beitrag Nr. 384 ()
      Am Zweitmarkt wurden bei Polen 01 nominal 40.000 € zu 55% gehandelt.
      Außer Polen 01 gibt es nur bei Deutschland 01 nennenswerte Umsätze.

      Im Strafprozess wird diese Woche Dr. Frank Koch von Taylor Wessing als Zeuge erwartet.
      Avatar
      schrieb am 29.01.15 17:15:24
      Beitrag Nr. 383 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.924.749 von Andiadm am 29.01.15 16:46:53
      Zitat von Andiadm: Danke, das habe ich nicht gewusst.
      Ist ja nicht so, als ob ich täglich in dieser Größenordnung klagen würde ;)

      Das würde aber mächtig üben. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.01.15 16:46:53
      Beitrag Nr. 382 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.921.077 von sw23456 am 29.01.15 11:37:06
      Zitat von sw23456: Lies mal den BGH Beschluss vom 2.3.2010


      Danke, das habe ich nicht gewusst.
      Ist ja nicht so, als ob ich täglich in dieser Größenordnung klagen würde ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.01.15 11:37:06
      Beitrag Nr. 381 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.916.541 von Andiadm am 28.01.15 21:37:21
      Zitat von Andiadm:
      Zitat von sw23456: Bei einem Streitwert in Höhe von € 30 Mio. ist Schluss, siehe § 22 Abs. 2 RVG.
      Sorry, ne. Der § 22 Abs. 2 RVG sagt genau eben das aus:

      (2) ... Sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen wegen verschiedener Gegenstände Auftraggeber, beträgt der Wert für jede Person höchstens 30 Millionen Euro, insgesamt jedoch nicht mehr als 100 Millionen Euro.

      Mehrere Fonds sind mehrere Personen und mehrere Gegenstände, aber die selbe Angelegenheit. Egal ob die Personen natürlich oder juristisch. Das macht auch Sinn, weil, wenn einer 150 Mio von 45 siehlt ists was anderes als wenn einer 150 Mio von einem stiehlt.
      Lies mal den BGH Beschluss vom 2.3.2010 – II ZR 62/06
      [11] Der Ansatz eines Gegenstandswerts von 100 Mio. Euro nach § 22 Abs. 2 Satz 2 RVG hätte in einer Angelegenheit mit identischem Gegenstand zur Folge, dass der Prozessbevollmächtigte mehrerer Auftraggeber insgesamt mehr fordern könnte, als ihm alle Auftraggeber nach § 7 Abs. 2 RVG je einzeln schulden.

      Es gibt also durchaus "mehrere Auftraggeber" die einen "identischen Gegenstand" einklagen bzw. verklagt werden.
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