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    Wölbern-Fonds (Seite 23)

    eröffnet am 16.02.14 19:00:29 von
    neuester Beitrag 12.11.22 14:44:11 von
    Beiträge: 580
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      schrieb am 27.01.15 18:53:59
      Beitrag Nr. 360 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.901.103 von aaspere am 27.01.15 18:35:40
      Zitat von aaspere: Da hat Dir aus meiner Sicht die von Dir erwähnte Kanzlei ziemlich viel Mumpitz erzählt.


      Ich frage mich manchmal, was da weniger verwerflich ist: Geld aus der Kasse zu nehmen oder mit fadenscheinigen Argumenten und "Drückermethoden" anwaltschaftliche Hilfe zu verkaufen.

      Klar, es gibt da schon auch gute unter den Anwälten aber meine Mutter hat ein Schrottschiff geerbt von meinem Vater (gsd echt wenig Geld) und wie die mit Briefen bombadiert wird, das ist schon heftig. Und das noch 12 Jahre nach Zeichnung, wo wirklich Alles verloren ist. Die wollen dann 200€ für eine "Erstberatung" bei der dann rauskommt "sorry, zu spät". Gegen diese Machenschaften sollte man eigentlich auch vorgehen. Ich hab da zum Spass mal angerufen, da geht dann ein Azubi-Anwalt ran und hat einen Gesprächsfaden wie im Callcenter, und wehe Du stellst eine Frage, die da nicht draufsteht.

      Sorry fürs Off-Topic.

      Der D01 ist heute wieder zu 45% gehandelt worden. Weiß eigentlich jemand, ob die das leidige Thema der Zweckbestimmung als Fernmeldeamt in den Griff bekommen? Dann wäre das ja fast ein buy.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.01.15 18:35:40
      Beitrag Nr. 359 ()
      Lieber caesar4441,
      zu dem Fonds H-55 kann ich mangels Wissen nichts sagen. Bei Ö-03 bin ich aber ganz gut im Thema.
      Da hat Dir aus meiner Sicht die von Dir erwähnte Kanzlei ziemlich viel Mumpitz erzählt.
      Du schreibst, daß Deine 10-Jahresfrist (Verjährung) am 27.1.2015 abläuft. Das ist definitiv falsch, es sei denn das Bankhaus Wölbern hat bis zu diesem Datum auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Es kann natürlich sein, daß Du noch rechtzeitig das Schlichtungsverfahren beim Bankenverband in Gang gesetzt hast, wovon Du aber nichts schreibst. Der Fonds Ö-03 wurde im Herbst 2003 aufgelegt und im frühen 2004 geschlossen. Nehmen wir an, Du hast am 27.1.2004 die Beteiligungbestätigung des Fonds erhalten, dann ist bereits am 27.1.2014 die Verjährung eingetreten und nicht ein Jahr später, wie Du schreibst.
      Die Einschaltung eines Prozeßkostenfinanzierers ist dann nicht ungewöhnlich, wenn vorher die Kanzlei gegen Zahlung einer Gebühr für das außergerichtliche Verfahren (angestrebt wird dabei ein Vergleich) erfolglos tätig geworden ist, und der Kläger das Prozeßkostenrisiko scheut. Der Prozeßkostenfinanzierer trägt dann die gesamten Kosten gegen eine erfolgsabhängige Beteiligung (in Deinem Fall die 30%). Man tritt seine Forderungen gegen die Bank damit an den Prozeßkostenfinanzierer ab. Mir wäre neu, daß ein Prozeßkostenfinanzierer nur die außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen, nicht aber das Klageverfahren führt. Aber da kann ich mich auch irren. Da die Kanzlei ja auch verdienen möchte, macht es jedenfalls keinen Sinn, den Prozeßkostenfinanzierer den Teil abdecken zu lassen, womit sich Kanzleien vorrangig zunächst beschäftigen.
      Mich wundert es zwar, wenn alles so stimmt, wie Du es schilderst, daß Dir nicht schon die Kanzlei im September 2014 gesagt hat, daß Deine Ansprüche verjährt wären; der Prozeßkostenfinanzierer hat dies jedenfalls offensichtlich erkannt und deshalb die Übernahme abgelehnt.
      Bei Ö-03 wurde übrigens eine Initiative um den jetzigen GF herum im Herbst 2013 gegründet, und diejenigen, die sich da angeschlossen haben (ca. 50% der Anleger des Ö-03) wurden seitdem ständig, auch über die Verjährungsthematik, informiert.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.01.15 14:24:15
      Beitrag Nr. 358 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.870.437 von Andiadm am 23.01.15 21:45:07
      Kanzlei Dr.Walter
      Ich habe diese Kanzlei im Juni 14 nachdem ich mehrfach die Aufforderung erhalten hatte mich doch an irgendwelchen Aktionen von Anlegern zu beteiligen - wie von mehreren anderen Anwälten auch - angefragt ob sie bereits Erfolge vorweisen könnten.Dann habe ich bis Sept 14 nichts mehr gehört.Da rief dann einer der Anwälte an und erklärte sie hätten da einen Prozeßkostenfinanzierer,der würde zwar 30% bei Erfolg erhalten aber das Risiko wäre beseitigt.Klingt bei Fonds wo nichts mehr zu holen ist vielversprechend.Nach Übersendung der Vertragsunterlagen zeigte sich dann finanziert wird nur der außergerichtliche Vergleich.Aber für Ö3 oder H55 auch gut.
      Nach Auftragserteilung Sep 14 habe ich nichts mehr gehört obwohl ich darauf hingewiesen hatte ,daß die 10 Jahresfrist naht.Im Nov 14 habe ich dann nachgefragt nochmals mit dem Hinweis auf die 10 Jahresfrist.Antwort ich möge mir keine Sorgen machen man habe alles unter Kontrolle.
      Am 23.12.14 (!) bekam ich dann ein vielseitiges Fax mit der Erkenntnis die Wölbern Bank (bei der ich die Fonds direkt gekauft hatte) würde einen Vergleich ablehnen.Angeheftet war auch ein Schreiben an die Wölbern Bank vom 23.12. wenn sie nicht bis 29.12.14 ( 6 Tage Frist über die Feiertage !)einem Vergleich zustimme müsse sie mit Klage rechnen.Ich erhielt die Aufforderung Auftrag zur Klage bis 29.12.14 (! 6 Tage) zu erteilen,da ansonsten Frist abläuft.Unter diesen Umständen habe ich natürlich keinen Auftrag erteilt.
      Über Weihnachten habe ich bei Recherche hier im Forum Hinweise auf die merkwürdigen Vorgänge beim Kauf der Immo für Ö3 gefunden,die ein Licht auf den völlig überhöhten Kaufpreis werfen .Am 11.1.15 wollte ich der Kanzlei Klageauftrag für Ö3 erteilen unter dem zusätzlichen Aspekt ,daß es beim Kauf der Immo offensichtlich nicht mit rechten Dingen zugegangen sein konnte.
      Die Kanzlei hatte nun plötzlich kein Interesse mehr an einer Klage .Telefonisch wurden mir tausend Gründe genannt warum das alles jetzt nicht mehr ginge.Da ich ziemlich hartnäckig bin wurde ich zuletzt nach einigem Hinauszögern bis zum 20.1.15 mit einer lapidaren mail abgespeist mein Fall wäre geschlossen.(Punkt!)
      Am 27.1.15 läuft die 10 Jahresfrist für Ö3 für mich definitiv ab.
      So,nun können Sie alle überlegen wie Sie den Vorgang einschätzen.Wenn jemand mit Dr.Walter Erfahrungen gesammelt hat ,wäre eine Info sehr nett.
      Avatar
      schrieb am 26.01.15 21:38:41
      Beitrag Nr. 357 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.890.414 von aaspere am 26.01.15 21:08:03Bei uns in München sagt man "schau mer mal dann segn mas scho".
      Ist unterm Strich das Gleiche ;)
      Avatar
      schrieb am 26.01.15 21:08:03
      Beitrag Nr. 356 ()
      Schon klar. Was leeernt uns das, wie man in Bremen so sagt: Schwierige Kiste, aber nicht ganz hoffnungslos.
      Ich hoffe nur, daß unsere Anwälte da den Durchblick haben.
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 26.01.15 20:54:06
      Beitrag Nr. 355 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.890.150 von aaspere am 26.01.15 20:44:24
      Zitat von aaspere: Ich kann mir sogar vorstellen, daß Anstiftung zur Untreue, also eine kriminelle Handlung, die Versicherung freistellt.


      Naja, da gibt es drei Ebenen, einmal was die Versicherung angeht, einmal was die Freiheit der Angeklagten angeht und die dritte das Konto der Anleger.

      Es kann sein, dass Fahlässigkeit die Versicherung auslösen würde, zivilrechtlich aber weder eine harte Strafe noch eine nachhaltige finanzielle Wiedergutmachung stehen, und die Anleger wenig bis nix davon haben. Für die Versicherung schlecht, weil sie ein wenig zahlen muss.

      Ebenso kann es sein, dass die Versicherung bei Anstiftung nichts zahlt aber die Leute hart bestraft werden. Für die Angeklagten schlecht, für die Versicherung gut. Und die Anleger hätten einen Titel, mit dem sie das Wohnzimmer tapezieren können.

      Also, unterm Strich, wird dass den Anlegern keine Liquidität zuführen. Es bleibt als Motivation also nur, das Entlastungspotential zu eliminieren.

      Ist aber wirklich reiner Spekulatius ohne Kenntnis der Police von BB.
      Avatar
      schrieb am 26.01.15 20:44:24
      Beitrag Nr. 354 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.889.628 von Andiadm am 26.01.15 20:01:35
      Zitat von Andiadm: Man müsste BB schon wirklich Anstiftung und nicht nur Beihilfe nachweisen, um tatsächlich Asche zu sehen. Und da sehe ich ganz ehrlich dünnes Eis.

      Diese Anmerkung von Dir könnte wichtig sein; da stimme ich Dir zu. Entscheidend dürfte für die zivilrechtliche Klage aber auch sein, wie die Versicherungsbedingungen lauten. Da könnte auch Fahrlässigkeit bereits den Versicherungsfall auslösen. Ich kann mir sogar vorstellen, daß Anstiftung zur Untreue, also eine kriminelle Handlung, die Versicherung freistellt. Und dann müßten, wiederum nach meiner unfachmännischen Meinung, die Anwälte daran Interesse haben, es nicht zur Anstiftung im Strafprozeß kommen zu lassen, damit nicht sie sondern die Versicherung zur Kasse gebeten wird.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.01.15 20:01:35
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: ggf. Verletzung von Persönlichkeitsrechten
      Avatar
      schrieb am 26.01.15 18:54:03
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: ggf. Verletzung von Persönlichkeitsrechten
      Avatar
      schrieb am 24.01.15 14:55:32
      Beitrag Nr. 351 ()
      Auch richtig.
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