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    Wölbern-Fonds (Seite 29)

    eröffnet am 16.02.14 19:00:29 von
    neuester Beitrag 12.11.22 14:44:11 von
    Beiträge: 580
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      schrieb am 29.12.14 20:43:58
      Beitrag Nr. 300 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.643.121 von uak65 am 23.12.14 21:42:33
      uak65
      Ich glaube nicht,daß der Wert nach oben "gehandelt" wurde ,sondern eher ,daß
      Einvernehmen zwischen den Parteien bestand oder hergestellt wurde zum Schaden der Anleger.Der Beweis wird natürlich schwer zu erbringen sein und man wird sicher einen wirklich brauchbaren Anwalt benötigen."Einen Anwalt,der was kann halt."(Außer Rechnungen schreiben !)
      Der Anschein deutet sehr daraufhin: Bei Ö3 z.B. konnte das Objekt in Österreich,das von keiner Immobilienkrise erfaßt ist ,nach 10 Jahren Inflation zum halben Einkaufspreis verscherbelt werden.Angeblich hat der Fonds einen 10 jährigen Mietvertrag gekauft.(Nach Makleraussage)Der Wert eines derartigen Mietvertrags wäre allerdings wesentlich niedriger gewesen.
      H55: Da ist das Objekt fast wertlos nach 10 Jahren.
      Ö4 : Das Objekt soll jetzt noch 2/3 des EKpreis wert sein.Bei der üblichen 50% Finanzierung bleibt für die Anleger gerade mal 30% ihrer Anlage.Hier kommt hinzu,daß das Objekt von der Bank direkt erworben wurde,und diese zum Zeitpunkt des Erwerbs wußte daß sie ausziehen wird und das Objekt dadurch drastisch an Wert verlieren wird.Möglicherweise wurde die Miete absichtlich höher angesetzt um den Kaufpreis zu erhöhen.Hat aber niemand beeindruckt.War ja fremdes Geld. Wird vermutlich noch einige andere ähnlich gelagerte Objekte bei Wölbern geben.Das war übrigens alles VOR Schulte !
      Ich befürchte ,daß der Leserkreis bei wallstreet zu klein ist um genügend Interessierte zu gewinnen.Ich gebe Ihnen mal meine Telnr. um in Kontakt zu bleiben: 08233 9465
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      schrieb am 29.12.14 20:01:14
      Beitrag Nr. 299 ()
      Mein Kenntnisstand hinsichtlich Prospektfehlerklagen, ist der, daß sich Erfolg oder Mißerfolg in der Branche (Anwaltskanzleien) sehr schnell herumsprechen würde. Wenn es also dazu noch keine Erkenntnisse gibt, wird es auch noch keine Klagen oder Entscheidungen geben.
      Avatar
      schrieb am 29.12.14 19:45:54
      Beitrag Nr. 298 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.650.288 von sw23456 am 26.12.14 17:36:25
      sw 23456
      In Ihrer ersten mail klang das noch etwas vielversprechender .Ich habe nicht vor eine Prospekthaftungsklage einzureichen solange nicht gesichert ist,daß damit schon mal ein Erfolg erzielt wurde.Leider läuft darüber die Zeit ab.Offenbar können Sie auch keinen konkreten Erfolg benennen.
      Es wäre sehr schön ,wenn sich Geschädigte,die bereits Erfolg hatten oder aber auch Mißerfolg bei einer derartigen Klage hatten,hier melden würden um die Aussichten besser einschätzen zu können.
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      schrieb am 27.12.14 14:45:18
      Beitrag Nr. 297 ()
      - Für D01 erwarte ich einen Rückfluss aus Verkauf > 50%
      - H64 und H66 finden auf dem Zweitmarkt keine Käufer zu Kursen von 20 bzw. 25%, müssen daher ebenfalls von "neutral" auf "negativ" umsortiert werden.
      Avatar
      schrieb am 27.12.14 01:12:32
      Beitrag Nr. 296 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.650.945 von Herbert H am 26.12.14 21:42:42
      Zitat von Herbert H: In den letzten Monaten hat sich ja viel getan. Inwiefern hat denn der AAA mit seiner vor einem Dreivierteljahr hier weitergegebenen Einschätzung richtig gelegen?


      Die Frage ist, wie man postiv, neutral und negativ in diesem Fall interpretiert. Vor allem, ob man nun von einem Gesamtergebnis, d.h. Ausschüttungen + Verkaufserlös oder eben rein von der Rückführung des eingesetzten Kapitals bei Verkauf der Immobilie ausgeht. Persönlich betrachtete ich die Ausschüttungen als "Zinsen" und erhoffte mir am Ende eben möglichst eine Summe nahe des Nominalwertes zurückzuerhalten. Also vergleichbar mit einer Anleihe. Hier wurde aber ja bereits erwähnt, dass dies eine Fehlannahme ist.

      Betreffend der einzelnen Fonds kann ich für meine Beteiligungen feststellen:

      Ö04+P01 (positive Prognose): Bei beiden Fonds wird es es wohl nach dem Verkauf zu Kapitalrückführungen kommen. Bei Ö04 scheinen bis zu 30% realistisch. Bei P01 (hoffentlich) mehr. Insofern trifft die Prognose zu, wenn man davon ausgeht, dass alles über 0 als positiv anzusehen ist.

      F01 (neutral): Der Mieter wird den Mietvertrag zum Sommer 2015 kündigen. Sieht man sich die anderen Fonds mit ausgelaufenem Mietvertrag an, dürfte es wohl auch relativ schnell zum (Zwangs)verkauf kommen. Hier kann man dann wahrscheinlich bestenfalls mit keinerlei Kapitalrückführung rechnen. Der Anleger haftet bei der Beteiligung allerdings über sein eingesetztes Kapital hinaus, d.h. es kann auch noch schlimmer kommen. Hier stimmt die Prognose für mich überhaupt nicht.

      Ö01 (neutral): Mietvertrag läuft 2016 aus und man hofft auf eine Verlängerung mit der Telekom Austria. Ich gehe allerdings davon aus, dass es nicht dazu kommen wird. Verschiedene Medienberichte lassen vermuten, dass die Telekom sich im neuen Bank Austria Campus niederlassen wird. Die Immobilie wurde zuletzt mit ca. 30% der Beteiligungssumme bewertet. Ob dies so auch für die Immobilie ohne Mieter gilt, wage ich zu bezweifeln. Eine Neuvermietung dürfte bei der Größe der Immobilie auch schwierig sein. Bisher trifft die Prognose wohl zu.

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      schrieb am 26.12.14 21:42:42
      Beitrag Nr. 295 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.616.683 von aw2345 am 12.03.14 18:21:11
      Zitat von aw2345 12.03.14 18:21:11 Beitrag Nr. 40: Vielen Anlegern fehlt mangels aktueller Information jegliche Orientierung bei ihrer Beteiligung.

      Hier eine erste Einordnung – ohne Gewähr ! - gegeben am vergangenen Wochenende auf Veranstaltungen des AAA mit jeweils ca. 200-400 Wölbern-Anlegern. Die Angaben spiegeln die subjektive Sicht des Verfassers AAA wider – bewertet werden angabegemäß bereits augelaufene Verträge (Leerstand) bzw. in naher Zukunft auslaufende Miet- und Kreditverträge, Anschlussverträge, Liquiditätsreserven für Umbauten, sonstige Vorkommnisse wie hohe Zwifis oder Steuerforderungen):

      Fonds mit positiver (6 Fonds)bzw. neutraler (11 Fonds) Prognose:

      H57
      H68
      H69
      H70
      Ö04
      P01

      H59
      H61
      H62
      H63
      H64
      H65
      H66
      H67
      F01
      Ö01
      Ö02

      Fonds mit negativer Prognose (10 Fonds):

      H52
      H54
      H55
      H56
      H58
      Dev04
      Europa01
      E01
      F04
      Ö03

      Keine Angaben (1 Fonds) :

      H72


      In den letzten Monaten hat sich ja viel getan. Inwiefern hat denn der AAA mit seiner vor einem Dreivierteljahr hier weitergegebenen Einschätzung richtig gelegen?
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      schrieb am 26.12.14 17:36:25
      Beitrag Nr. 294 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.648.128 von caesar4441 am 25.12.14 21:25:08Wenn Ihnen eine reine Prospekthaftungsklage zu riskant erscheint, sollten Sie die Finger davon lassen. Das Risiko tragen Sie selbst. Werbung für einzelne Anwaltskanzleien mache ich hier nicht. Besser wäre natürlich, wenn weitere Beratungsfehler vorlägen und man sich nicht rein auf die Prospektfehler stützen brauchte. Mit der BaFin brauchen Sie sich nicht weiter zu beschäftigen, das bringt Null Komma nichts.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.12.14 21:25:08
      Beitrag Nr. 293 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.639.419 von sw23456 am 23.12.14 13:45:35
      sw23456
      Sie besitzen offenbar eine Menge Informationen.
      Ich habe Gott sei Dank meine Fonds nicht refinanziert,das gäbe jetzt eine ziemliche Malaise.Damit kann ich aber natürlich auch keinen Kredit kündigen.
      Was kann ich sonst noch machen ?Ich habe die Fonds direkt bei Wölbern gekauft.
      Diese Prospekthaftungsklagen sind mir nicht geheuer.Alle Anwaltskanzleien,die derartiges anbieten geben keine Auskunft ob sie jemals Erfolg hatten.Sie erhalten nur hinhaltende Antworten wie: Die Klagen sind in Vorbereitung etc.
      Beim AAA sollen Sie 240.-/a Gebühr bezahlen,wenn Sie fragen ,ob Verfahren bereits Erfolg hatten ,werden Sie barsch abgewiesen.Und die Fa. Schirp habe ich in Zusammenhang mit Berlinfonds in keiner guten Erinnerung.
      Auch über den Dr.Hirsch haben Sie offenbar gute Kenntnisse.Ich hatte bei der Bafin nachgefragt,ob der Verkauf der Wölbern an Schulte geprüft wurde,da ich den Verdacht habe,daß Schulte nicht mal die Mittel für den Kauf hatte.Die Bafin gibt nicht mal die Auskunft,ob der Fall zu prüfen war,geschweige denn ob geprüft wurde.Wie das in einem demokratischen Rechtsstaat gute Praxis ist.Was dabei herausgekommen ist wagte ich gar nicht zu fragen.
      Warum wollte die Bafin dem Dr.Hirsch die Lizenz entziehen ?
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      schrieb am 24.12.14 15:29:42
      Beitrag Nr. 292 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.645.632 von aaspere am 24.12.14 13:59:35
      Zitat von aaspere: ...muss eine mögliche Verjährung berücksichtigt werden. Alles nicht ganz einfach.
      Genau. Bspw. in Sachen Frankreich 04 und Holland 56 laufen individuelle Klagen wegen Prospektfehlern. Bei vielen Anlegern tritt aber schon am 31.12.14 Verjährung ein. Der AAA und diverse Anwaltskanzleien haben oft genug darauf hingewiesen.
      Avatar
      schrieb am 24.12.14 13:59:35
      Beitrag Nr. 291 ()
      Eine Musterklage ist nur dann sinnvoll, wenn es einen Prospektfehler geben sollte. Bei Erfolg können sich dann alle anderen Anleger dranhängen. Da sowas i.d.R. bis zum BGH verfolgt wird, muß eine mögliche Verjährung berücksichtigt werden. Alles nicht ganz einfach.
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