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    Wölbern-Fonds (Seite 42)

    eröffnet am 16.02.14 19:00:29 von
    neuester Beitrag 12.11.22 14:44:11 von
    Beiträge: 580
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      schrieb am 05.09.14 18:01:06
      Beitrag Nr. 170 ()
      Der GF des Holland-52 hat mich gebeten, folgenden Text zu posten, da er selber keinen Account bei w:o besitzt.

      "Ich bitte Sie zu posten, dass der Wert der Immobilie laut neutralem Gutachten gerade noch 19,4 Mio € ist. Unsere Schulden aber über 49 Mio., Insolvenzantrag daher unvermeidlich wegen Überschuldung, sonst hätte ich mich strafbar gemacht."

      Damit dürfte sich eine weitere Diskussion erübrigen.
      7 Antworten
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      schrieb am 05.09.14 17:28:39
      Beitrag Nr. 169 ()
      Der Mietvertrag bei Holland 52 läuft noch bis 14.10.2014. Bis hahin erscheint mir jedenfalls eine Zahlungsunfhigkeit erst einmal nicht plausibel.

      Leider hat man aber auch gar keien Informationen. Die letzte Gesellschafterinformation ist aus Mai 2014 ! Und da wird noch von Persepektiven einer anderen, kleinteiligen Vermietung gesprochen und einem notfalls zwangsweisen Verkauf des Gebäudes. Nach meiner Erfahrung ist letzteres auch der übliche Weg: die Bank hält zunächst still, und fordert einen Gesellschafterbeschluss für einen freihändigen Verkauf. Denn ein freihändiger Verkauf ist immer besser als ein Verwertung in der Insolvenz !

      Das ist die Problemstellung !

      Und wenn der GF das nicht weiss, dann berät er sich halt mit dem Beirat. Aber das hat der gute Mann ja nicht nötig !
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      schrieb am 05.09.14 16:09:23
      Beitrag Nr. 168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.704.632 von aw2345 am 05.09.14 13:58:05
      Zitat von aw2345: Mögliche Regressansprüche gegen ihn persönlich (hier, aber auch bei allen anderen Wölbern Fonds, die vielleicht noch in ähnlicher Situation sein können) werden um die Frage gehen, ob der GF alle Optionen einer (auch nur vorläufigen) Rettung ernsthaft geprüft hat.


      Die Geschäftsführung hat gewiß nur Insolvenzantrag gestellt, um den Anlegern eine reinzuwürgen und sie um ihr Vermögen zu bringen...
      :eek:

      Bekanntlich gibt es nichts schöneres, als schlechtem Geld gutes hinterherzuwerfen:
      Was für Stundensätze berechnet dein Rechtsanwalt?
      Avatar
      schrieb am 05.09.14 15:08:08
      Beitrag Nr. 167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.704.632 von aw2345 am 05.09.14 13:58:05Es mag sein, dass du als Geschäftsführer lieber später wegen Insolvenzverschleppung (https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzverschleppung) vor Gericht stehen wolltest, aber kann man so ein Verhalten von anderen verlangen?
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 05.09.14 14:59:50
      Beitrag Nr. 166 ()
      Ich kann mich wegen alleinig vorhandener Sachkenntnis nur zum Fonds Österreich-03 äußern.
      Der Mietvertrag dort ist nicht vor 2 Jahren ausgelaufen, sondern zum 31.12.2013, also vor gut acht Monaten. Die Fremdfinanzierung lief zum 30.09.2013 aus und wurde über ein noch vom Schulte-Management initiiertes Stillhalteabkommen behandelt. Der neue GF hat dieses Stillhalteabkommen verlängern können, jedoch um den Preis, daß das Gebäude verkauft werden mußte. Der Verkauf war auch deshalb notwendig, weil sich absolut kein neuer Mieter fand. Nur durch die Vereinbarung mit der Bank konnte die Insolvenz bisher vermieden werden.
      Ich schreibe das so klar und unmißverständlich, damit hier keine Legendenbildung hinsichtlich der Qualität des GF vom Ö-03 entsteht. Von einer Reihe anderer Fonds mit GF aus dem Kreis der Kommanditisten weiß ich, daß auch dort mit dem erforderlichen Sachverstand gearbeitet wird. Die extrem niedrige Vergütung, die die GF erhalten, läßt auch nicht ansatzweise den Verdacht einer vergnügungssteuerlichen Tätigkeit aufkommen.

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      schrieb am 05.09.14 13:58:05
      Beitrag Nr. 165 ()
      Der Auszug eines Mieters und ein anstehender Ablauf von Mietverträgen sind noch lange kein Grund !!

      Bei Holland 54 und 55 oder Österreich 3 sind die Mieter schon vor 2 Jahren ausgezogen, trotzdem hat kein GF Antrag gestellt (und mir ist nicht bekannt, dass hier Konkursverschleppung im Raum steht).

      Und die Banken sind in so einer Situation auslaufender Mietverträge grundsätzlich auch bereit, eine sog. Stillhaltevereinbarung zu schliessen, damit genau das nicht eintritt, was hier eingetreten ist.

      Der GF hat natürlich das Recht, den Antrag zu stellen, er ist sich aber damit hoffentlich auch bewusst gewesen, dass er damit das EK der Anleger vermutlich vollständig vernichtet hat.

      Mögliche Regressansprüche gegen ihn persönlich (hier, aber auch bei allen anderen Wölbern Fonds, die vielleicht noch in ähnlicher Situation sein können) werden um die Frage gehen, ob der GF alle Optionen einer (auch nur vorläufigen) Rettung ernsthaft geprüft hat.
      2 Antworten
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      schrieb am 05.09.14 12:46:30
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.700.048 von sw23456 am 04.09.14 23:26:55
      Zitat von sw23456: Antragspflichtig sind die Organe, also entweder der geschäftsführende Kommanditist oder die Komplementärin. Anleger, die in IFH 52 investiert sind, wissen, dass der Mietvertrag gekündigt ist, der Mieter ausgezogen und das Darlehen in wenigen Wochen fällig ist.

      Dann ist ja meine Vermutung durchaus richtig, daß die Insolvenzanmeldung unausweichlich war, und ich verstehe die Kritik des Users aw2345 nicht. Sie ist dann ziemlich substanzlos.
      Avatar
      schrieb am 04.09.14 23:29:35
      Beitrag Nr. 163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.699.700 von aaspere am 04.09.14 22:36:37
      Zitat von aaspere: Wann genau ist der Insolvenzantrag denn gestellt worden?

      Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 399/14

      In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

      der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 100907 eingetragenen Zweiundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG, Palmaille 33, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 85624 eingetragene Verwaltung Zweiundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH, Palmaille 33, 22767 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Böcher und Joachim Günter Paul Schmarbeck

      ist am 02.09.2014, um 12:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

      Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.

      Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

      Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

      Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

      67c IN 399/14
      Amtsgericht Hamburg, 02.09.2014
      Avatar
      schrieb am 04.09.14 23:26:55
      Beitrag Nr. 162 ()
      Das Gericht hat am 02.09.14 die ersten Sicherungsmaßnahmen angeordnet, also wird der Insolvenzantrag am 01.09. oder am 02.09. beim Gericht eingegangen sein. Antragspflichtig sind die Organe, also entweder der geschäftsführende Kommanditist oder die Komplementärin. Anleger, die in IFH 52 investiert sind, wissen, dass der Mietvertrag gekündigt ist, der Mieter ausgezogen und das Darlehen in wenigen Wochen fällig ist. Was wollen Sie in einer solchen Situation anderes erwarten? Dass die Geschäftsführer das persönliche Risiko einer Insolvenzverschleppung tragen? Nach geltendem Recht haben sie drei Wochen Zeit, Insolvenzantrag zu stellen, wenn sie erkennen, dass ein Antragsgrund vorliegt. Drohende Zahlungsunfähigkeit ist ein solcher Grund, Überschuldung ebenfalls. Es sind jetzt vier Holland-Fonds insolvent. Zwei wurden von Eigentümern gemanagt, zwei von Paribus. So what?
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      schrieb am 04.09.14 22:36:37
      Beitrag Nr. 161 ()
      Der Insolvenzantrag muß doch begründet sein und dann vom Gericht auch angenommen werden. Wann genau ist der Insolvenzantrag denn gestellt worden?
      Der GF ist rechtlich nicht verpflichtet, den Beirat darüber zu informieren; die Hygiene empfiehlt das aber. Wenn die Bank nicht der Auslöser war, wer hat denn dann dafür gesorgt, daß Zahlungsunfähigkeit eintrat? Ich würde der Bank nicht über den Weg trauen. Vielleicht hat sie doch das Darlehen fällig gestellt.
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