checkAd

    Ukraine-Konflikt und die EU (Seite 582)

    eröffnet am 19.02.14 15:45:50 von
    neuester Beitrag 24.03.24 16:01:20 von
    Beiträge: 20.938
    ID: 1.191.729
    Aufrufe heute: 5
    Gesamt: 629.867
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 582
    • 2094

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.01.23 14:52:18
      Beitrag Nr. 15.128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.021.727 von Interessiert_Verfolgender am 04.01.23 13:56:14Anbei noch das Orginal .....

      https://www.radiosvoboda.org/a/news-matviychuk-ratyfikatsiya…
      Avatar
      schrieb am 04.01.23 14:49:16
      Beitrag Nr. 15.127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.021.727 von Interessiert_Verfolgender am 04.01.23 13:56:14Informationen zur Anerkennung des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag durch die Ukraine.

      https://www.amnesty.de/jahresbericht/2016/ukraine

      "Am 8. September 2015 hinterlegte die Ukraine beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) eine Erklärung, in der sie die Gerichtsbarkeit des IStGH für mutmaßliche Verbrechen anerkannte, die ab dem 20. Februar 2014 auf ihrem Gebiet begangen wurden, und bezog sich damit auch auf den Konflikt in der Ostukraine. Das Römische Statut des IStGH hatte das Land jedoch noch nicht ratifiziert.

      Weiterführende Informationen zur Ratifizierung das Römische Statut des ISTGH.

      https://t4pua.org/de/1315

      "Ukrainische Nobelpreisträgerin: „Die Ukraine muss das Römische Statut so schnell wie möglich ratifizieren“
      .... laut dieser Quelle wurde die Ratifizierung das Römische Statut des ISTGH bis Dezember 20222 nicht von der Ukraine ratifiziert.
      --> ratifizieren = Ein von Regierungen ausgehandelter völkerrechtlicher Vertrag wird erst wirksam, wenn zuvor die Parlamente oder die Bevölkerung in einer Volksabstimmung ihre Zustimmung gegeben haben und das Staatsoberhaupt den Vertrag mit seiner Unterschrift bestätigt.

      In der oben angegebenen Quelle heißt es u.a. zum Ratifizieren das Römische Statut des ISTGH ....
      "Ende Mai erklärte der Stellvertretende Leiter des Präsidialbüros Andrij Smirnov in einem Interview mit Radio Svoboda, dass die Ratifizierung des Römischen Statuts durch die Ukraine einstweilen nicht aktuell sei, da dies eine potentielle Bedrohung für ukrainische Militärs bedeuten würde.

      weiter heißt es darin ....
      "Ich würde zumindest während des Kriegs, bis zum Sieg der Ukraine, die Ratifizierung des Römischen Status vertagen. Denn nach dem Römischen Statut könnten andernfalls bei den speziellen zuständigen Organen im Ausland zahlreiche Anträge des Aggressor-Staats wegen angeblicher (ich betone — angeblicher) Verbrechen eingehen, die unsere Truppen begangen haben sollen. Und gerade der IStGH wäre dann verpflichtet, all diese Fälle zu prüfen“, so der Stellvertretende Leiter des Präsidialbüros.

      Wenig später unterstrich auch der Justizminister Denys Maljuska in einem Kommentar gegenüber Radio Svoboda, dass bis Kriegsende eine Ratifizierung des Römischen Statuts für die Ukraine nicht in Frage komme."
      Avatar
      schrieb am 04.01.23 14:23:31
      Beitrag Nr. 15.126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.021.727 von Interessiert_Verfolgender am 04.01.23 13:56:14Welchen grundfalschen Schluss habe ich deiner Meinung gezogen?
      Ich habe deine berechtigte Darstellung, warum die ukrainischen Kriegsverbrechen nicht schon eher entsprechend geahndet wurden, wiedergegeben. Mehr nicht! ... Was du dann in dein Geschriebenes rein interpretierst ist dir überlassen.
      Du scheinst schon nicht mehr zu wissen, was du selber geschrieben hast! Deshalb hast du wahrscheinlich öfters nachgefragt. Ich helfe dir aber gerne mit deinem Geschrieben aus.


      Zitat von Interessiert_Verfolgender: Darauf habe ich gewartet, dass Du diesen grundfalschen Schluss ziehst.
      Auf Telegram findest Du mit Deiner abstrusen These bestimmt ein paar Klatschaffen, die auch keine Ahnung von Fakten haben.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.01.23 14:04:31
      !
      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 04.01.23 13:56:14
      Beitrag Nr. 15.124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.021.667 von erwinsklein am 04.01.23 13:49:05Darauf habe ich gewartet, dass Du diesen grundfalschen Schluss ziehst.
      Auf Telegram findest Du mit Deiner abstrusen These bestimmt ein paar Klatschaffen, die auch keine Ahnung von Fakten haben.
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Rallye II. – Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 04.01.23 13:49:05
      Beitrag Nr. 15.123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.021.559 von Interessiert_Verfolgender am 04.01.23 13:37:26Dann ist doch alles klar!
      Verstehe dann nicht, warum du immer wieder dies in den Bezug bringst, wenn du die Antwort kennst?

      Halten wir also fest, die russischen Kriegsverbrechen werden verfolgt und entsprechend abgeurteilt. Bei den ukrainischen Kriegsverbrechen sieht es etwas anders aus .... so wie du schreibst ..."Ich hab Dir doch im zweiten Artikel verlinkt, warum sie eben vor 2022 allesamt nicht wegen "Kriegsverbrechen" angeklagt wurden." Demzufolge ist dies erst ab 2022 bzw. nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Verfolgung von Kriegsverbrechen.


      Zitat von Interessiert_Verfolgender:
      Zitat von erwinsklein: Wobei ich in deinem letzten Bericht ...
      https://uacrisis.org/en/55087-need-know-case-former-tornado-… ..... Nicht sicher bin, ob jene wegen Kriegsverbrechen angeklagt und verurteilt wurden.


      Was heißt denn jetzt hier "nicht sicher"?!
      Ich hab Dir doch im zweiten Artikel verlinkt, warum sie eben vor 2022 allesamt nicht wegen "Kriegsverbrechen" angeklagt wurden.
      Sogar die Begründung steht da! Um das nachzuvollziehen zu können, muss man sich nicht mit dem ukrainischen Rechtssystem und den damals anwendbaren Gesetzen auskennen, die Begründung ist auch ohne diese Kenntnisse logisch und sofort nachvollziehbar.

      Das ist mir jetzt echt zu blöd. Mir fehlt mittlerweile auch jegliches Verständnis für Deine Posts, deswegen gibt es auch keine Antwort mehr.
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.01.23 13:45:54
      Beitrag Nr. 15.122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.021.565 von erwinsklein am 04.01.23 13:38:19Mladic und Karadzic dachten das auch. War halt falsch.
      Avatar
      schrieb am 04.01.23 13:43:19
      Beitrag Nr. 15.121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.020.989 von Blue Max am 04.01.23 12:37:11Wer weiß schon, was da wirklich abläuft? ... Keiner!
      Also weiß ich das nicht, ich nehme das an. Weil einfach das mediale/politische Interesse zu groß ist dem Aggressor dies nachzuweisen. Das war im 1. + 2. Weltkrieg so, nur nicht im Irak + Afghanistan Krieg. Da wurde entsprechend vorgesorgt.
      Wer die Welt in der Hand hat, gibt die Spielregeln vor!


      Zitat von Blue Max: "...Es ist keine Frage, dass es wesentlich mehr russische Kriegsverbrechen gibt als wahrscheinlich ukrainische Kriegsverbrechen..."

      Woher willst Du das denn wissen ? Beweise ? Quelle ?
      Avatar
      schrieb am 04.01.23 13:38:19
      Beitrag Nr. 15.120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.021.088 von Doppelvize am 04.01.23 12:46:53" Dafür wird das Putin-Regime und hoffentlich auch seine Unterstützer eines Tages zur Rechenschaft gezogen werden."
      Meines Erachtens sind das Wunschvorstellungen. Weil es schon immer nicht machbar ist, die oberste gesamte Riege für jene Gräueltaten verantwortlich zu machen. Die schieben das einfach auf die Soldaten und diese werden dann verurteilt. Hat man teilweise in Irak und Afghanistan gesehen, wenn der Druck der Medien zu groß war.
      Da aber weder die Russen noch die Amis noch die Chinesen .... das Internationale Gericht in Den Haag anerkennen, wird es sehr schwer das umzusetzen.


      Zitat von Doppelvize:
      Zitat von Blue Max: "...Es ist keine Frage, dass es wesentlich mehr russische Kriegsverbrechen gibt als wahrscheinlich ukrainische Kriegsverbrechen..."

      Woher willst Du das denn wissen ? Beweise ? Quelle ?


      Das erste Verbrechen ist ein Land völkerrechtswidrig anzugreifen! Die nächsten Verbrechen sind zivile Ziele anzugreifen. Weitere Verbrechen in Form von Vergewaltigungen, Erschießen und Folter von Zivilisten sind dokumentiert.
      Und und und.... Dafür wird das Putin-Regime und hoffentlich auch seine Unterstützer eines Tages zur Rechenschaft gezogen werden.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.01.23 13:37:26
      Beitrag Nr. 15.119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.020.818 von erwinsklein am 04.01.23 12:20:53
      Zitat von erwinsklein: Wobei ich in deinem letzten Bericht ...
      https://uacrisis.org/en/55087-need-know-case-former-tornado-… ..... Nicht sicher bin, ob jene wegen Kriegsverbrechen angeklagt und verurteilt wurden.


      Was heißt denn jetzt hier "nicht sicher"?!
      Ich hab Dir doch im zweiten Artikel verlinkt, warum sie eben vor 2022 allesamt nicht wegen "Kriegsverbrechen" angeklagt wurden.
      Sogar die Begründung steht da! Um das nachzuvollziehen zu können, muss man sich nicht mit dem ukrainischen Rechtssystem und den damals anwendbaren Gesetzen auskennen, die Begründung ist auch ohne diese Kenntnisse logisch und sofort nachvollziehbar.

      Das ist mir jetzt echt zu blöd. Mir fehlt mittlerweile auch jegliches Verständnis für Deine Posts, deswegen gibt es auch keine Antwort mehr.
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      • 1
      • 582
      • 2094
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Ukraine-Konflikt und die EU