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    Verluste aus vorhergehenden Jahren, wie damit am besten umgehen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.02.14 18:31:54 von
    neuester Beitrag 22.02.14 09:23:25 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.191.847
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      schrieb am 21.02.14 18:31:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich war 2011, 2012, 2013 "normaler Angestellter" und hatte nebenher auch keine sonstigen Einkünfte oder sonstige Ausgaben/Einnahmen, die dazu geführt hätten, dass ich eine extra Steuererklärung hätte abgeben müssen/sollen.

      Allerdings habe ich in diesem Zeitraum minimale Verluste bei IB (Interactive Brokers) eingefahren. Wie gehe ich mit diesen am besten um? Verfallen diese bei Nichtmeldung gegenüber dem FA? Falls ja, wann?
      Avatar
      schrieb am 21.02.14 19:18:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Müsste ich für jedes Jahr die entsprechende Erklärung nachreichen, oder kann ich das über die aktuelle Steuererklärung abkürzen?
      Avatar
      schrieb am 21.02.14 21:43:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von kalium2: Ich war 2011, 2012, 2013 "normaler Angestellter" und hatte nebenher auch keine sonstigen Einkünfte oder sonstige Ausgaben/Einnahmen, die dazu geführt hätten, dass ich eine extra Steuererklärung hätte abgeben müssen/sollen.

      Allerdings habe ich in diesem Zeitraum minimale Verluste bei IB (Interactive Brokers) eingefahren. Wie gehe ich mit diesen am besten um? Verfallen diese bei Nichtmeldung gegenüber dem FA? Falls ja, wann?

      Mein Wissensstand:
      Du musst bis spätestens 15.12. des jeweiligen Kalenderjahres eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen, bei welcher du Verluste gemacht hast, die nicht mit Gewinnen auszugleichen sind.

      Diese Verlustbescheinigung ist dem FA im Rahmen der jeweiligen ESt-Erklärung miteinzureichen.
      Dann - und nur dann - wird das FA den auf der Verlustbescheinigung ausgewiesenen Betrag mit Gewinnen (= positiven Kapitaleinkünften) aus Kapitalanlagen bei anderen Banken ausgleichen.

      D.h., für 2013 hättest du bis 15.12.2013 diese Verlustbescheinigung bei Interactive Brokers beantragen müssen. Das ist offenbar nicht erfolgt.
      Dennoch verfällt der Verlustbetrag nun nicht etwa:
      Er bleibt nämlich bei IB im sogenannten Verlusttopf stehen.

      In 2014 werden dann bei IB anfallende Gewinne nicht komplett dem automatischen Kapitalertragssteuerabzug unterworfen, sondern zunächst wird IB von diesen 2014-er Gewinnen deinen Verlust aus Vorjahren abziehen.

      Solltest du in 2014 keine Gewinne bei IB haben, aber dafür bei anderen Banken, kannst du bis 15.12.2014 die oben genannte Verlustbescheinigung beantragen.
      Dann wird IB deinen dortigen Verlusttopf auflösen, dir die Bescheinigung ausstellen, und diese kannst du dann mit der ESt-Erklärung für 2014 dem FA einreichen. Dort werden sie dann - wie oben erläutert - mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnet.

      Deine ab 2009 gemachten Verluste verfallen niemals, du kannst deinen Verlusttopf bei IB auch gern unbegrenzt weiterführen, bis er sich dort mit Gegenrechnung von Gewinnen geleert hat ;).

      Nur sogenannte Altverluste (vor 2009 entstanden) können nunmehr verfallen, aber das betrifft dich ja anscheinend nicht.

      LG Daimlia
      Avatar
      schrieb am 21.02.14 22:21:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      seit wann führt IB einen Gewinn/Verlusttopf? IB führt die Abgeltungssteuer nicht selber ab !
      Avatar
      schrieb am 21.02.14 22:26:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Meines Wissens führen Interactive Brokers als internationales Unternehmen keine Verlusttöpfe. Daher auch meine "Verwirrung".

      Ich möchte nun nachträglich meine dortigen "Aktivitäten" beim Finanzamt melden, einfach um den Verlust dort registrieren zu lassen und das nicht mit mir rumschleppen zu müssen. Nun habe ich aber im gleichen Jahr bei Consors (2011) auch Geschäfte getätigt, die jedoch steuerlich natürlich bereits erfasst sind, da Consors im Gegensazu zu IB das wie jede andere deutsche Bank eben macht. Muss ich nun die bei Consors bereits steuerlich erfassten Geschäfte nocheinmal in meiner Steuermeldung 2011 aufführen, oder reicht es, die IB Aktivitäten einzureichen?
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      schrieb am 22.02.14 09:23:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.505.415 von kalium2 am 21.02.14 22:26:00Die Verluste müssen (inkl. Zinsen und Dividenden bei der IB) für jedes Jahr erklärt werden. Eine Erfassung für 2013 ist nicht möglich. Die bisher bereits erklärten Einkünfte müssen nicht noch einmal erklärt werden. Ob dann eine Berücksichtigung der Verluste überhaupt möglich ist, hängt vom Einzelfall und den Normen der AO ab.

      Gruß
      Taxadvisor


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