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    VWL und LV vorzeitig gekündigt. Wie in EInkommensteuer 2013 eintragen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.03.14 09:06:29 von
    neuester Beitrag 16.03.14 12:48:26 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 15.03.14 09:06:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      wir sitzen gerade an unserer Einkommenssteuererklärung für 2013 (gemeinsame Veranlagung) und wissen nicht, wie wir folgendes (vor allem wo) eintragen sollen:

      1. EHEMANN
      Bisher wurde in der Rubrik im WISO-Programm "Nichtselbständige Arbeit" unter "Vermögenswirksame Leistungen" eine fondsgebundene Lebensversicherung als VWL angegeben, die im September 2013 gekündigt wurde. Wir werden hier die Werte eingetragen? (bisher pro Jahr EUR 480,-)
      --> 40 EUR x 9 (Monate) = EUR 360,00 ?

      Die Versicherungsgesellschaft hat folgende Abrechnung geschickt:
      Rückkaufswert Deckungskapital A (EUR)
      Rückkaufswert Fondsvermögen B (EUR)
      Rückkaufswert Überschusskonto C (EUR)
      Anteil an den Bewertungsreserven D (EUR)
      Auszahlungsbetrag: A + B + C + D (EUR)

      Muss der Auzahlungsbetrag im Oktober 2013 in der Einkommenssteuererkläung als Kapitalertrag angegeben werden??

      Kann ein etwaiiger Verlust aus eingezahlten Beträgen und Rückkauf steuerlich angesetzt werden? Wenn ja, wo wird das eingetragen?

      2. EHEFRAU
      Bisher wurde eine Lebensversicherung als Altersvorsorge in der Rubrik "Sonderausgaben" und "Versicherungen und Altersvorsorge" eingetragen. Die
      LV wurde ebenfalls im Oktober 2013 gekündigt. Der Versicherer hat folgendes in der Abrechnung geschickt:

      Rückkaufswert Deckungskapital A (EUR)
      Rückkaufswert Fondsvermögen B (EUR)
      Rückkaufswert Überschusskonto C (EUR)
      Anteil an den Bewertungsreserven D (EUR)
      abzüglich
      Beitragsrückstand E (EUR)
      Einbehaltene staatliche Zulagen F (EUR)
      Einbehaltene Steuerermäßigung G (EUR)
      = Auszahlungsbetrag H (EUR)

      Wie wird das in der Einkommenssteuererklärung eingetragen? Der Auszahlungsbetrag ist doch hier kein Gewinnertrag in 2013 oder doch?
      (letztlich handelt es sich ja um einen Verlust, da die eingezahlten Beträge über die Jahre hinweg den Auszahlungsbetrag gut übersteigen)

      Kann die Differenz (Verlust) aus eingezahlten Beträgen und dem Auszahlungsbetrag steuerlich geltend gemacht werden ? Wenn ja, wo wir das in den Steuerformularen eingetragen?

      Danke für Eure Unterstützung!
      Avatar
      schrieb am 15.03.14 12:03:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      wird nirgends mehr angegeben.
      durch die Abrechnung der Vers.Gesellschaft ist alles ber.
      abgegolten (z.B.einbehaltene Zulagen)
      Ihr bekommt den Auszahlungsbetrag auf euer Konto

      überwiesen und die Sache hat sich...
      Avatar
      schrieb am 15.03.14 13:33:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      ja, die Beträge wurden auch schon längst Ende 2013 auf unser Konto von der Vers.Gesellschaft überwiesen. Ich dachte nur, man kann den Verlust, der durch die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung entstanden ist (Differenz eingezahlte Beträge zur Auszahlungssumme), irgendwo in der Steurerklärung als Werbungskosten angeben .... ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.03.14 16:51:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.635.925 von SteuerNewBie am 15.03.14 13:33:22:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh: Das wäre super ! Eine Kündigungswelle würde durch das Land rollen und der Staat bezahlts :D
      Avatar
      schrieb am 15.03.14 18:38:15
      Beitrag Nr. 5 ()


      wie kann eine fondsgebundene LV bis Sept. 2013 minus gemacht haben? :confused:

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      schrieb am 15.03.14 18:52:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      SteuerNewBie,
      so abwegig finde ich deine Gedanken nicht. Ich habe zwar nie eine KLV gekündigt, weil ich nie eine hatte. Liegen aber hier nicht negative Kapitalerträge vor?! Summe Einzahlungen minus Auszahlungsbetrag in 2013 müßte doch so etwas sein. Müßte doch die Steuer für 2013 senken. Gezahlte Stückzinsen bei Anleihen senken im Jahr der Zahlung ja auch die Kapitalerträge des Jahres.
      Avatar
      schrieb am 16.03.14 12:48:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      ..das habe ich gerade gelesen:

      Neupolice (Abschluss nach 2004)

      Die Erträge ermitteln sich durch Gegenüberstellung der Versicherungsleistung (z.B. Rückkaufswert) und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge. Verluste können demnach insbesondere bei frühzeitigem Rückkauf der Lebensversicherung entstehen. Der Verlust aus Veräußerungserträgen ermittelt sich durch den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungspreis und -kosten sowie den bis dahin entrichteten Beiträgen als Anschaffungskosten. Zu beachten ist, dass für Verluste aus Kündigung oder Veräußerung das allgemeine Verlustverrechnungsverbot gilt, sodass lediglich eine Verrechnung mit anderen positiven Kapitaleinkünften (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) in Betracht kommt, entweder im gleichen Jahr oder in den Folgejahren.


      (siehe: http://www.business-on.de/kuendigung-verkauf-lebensversicher…

      ..bedeutet dann also, dass nichts in der Steuererklärung anzugeben ist (Verlustverrechnungsverbot), wenn nicht andere positive Kapitaleinkünfte vorhanden sind.


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