Witwenpension nach scheidung..... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.03.14 11:38:43 von
neuester Beitrag 17.03.14 08:28:14 von
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Vieleicht kann mir hier einer meine frage beantworten :
Bin einvernehmlich(paragr. 55 a) seit jahhhhren geschieden + bekomme unterhalt von meinem ex..
war immer nur hausfrau , + habe keine anderen einkünfte ..
nun meine frage :
nach seinem tod bekomme ich die witwenpension in der höhe des zuletzt bezahlten unterhalts aus der staatl. asvg pension , bekomme ich auch einen anteil aus seiner betriebspension?
hab irgednwas gelesen , daß es in österreich seit 1?? jahr eine versorgungsvereibarung gibt , aus der man auch als witwe den anteil an der zuletzt bezahlten firmenpension bekommt ..
könnte man die im nachhinein abschliessen? ich meine die gabs zu meiner scheidung ja noch garnicht ...
freue mich auf antworten ...
Bin einvernehmlich(paragr. 55 a) seit jahhhhren geschieden + bekomme unterhalt von meinem ex..
war immer nur hausfrau , + habe keine anderen einkünfte ..
nun meine frage :
nach seinem tod bekomme ich die witwenpension in der höhe des zuletzt bezahlten unterhalts aus der staatl. asvg pension , bekomme ich auch einen anteil aus seiner betriebspension?
hab irgednwas gelesen , daß es in österreich seit 1?? jahr eine versorgungsvereibarung gibt , aus der man auch als witwe den anteil an der zuletzt bezahlten firmenpension bekommt ..
könnte man die im nachhinein abschliessen? ich meine die gabs zu meiner scheidung ja noch garnicht ...
freue mich auf antworten ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.638.503 von lyta am 16.03.14 11:38:43Moin lyta,
der Versorgungsausgleich wird bei Scheidung berechnet und
den Partnern auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.(mein Kenntnisstand)
Ich würde dir empfehlen, die Personalstelle zu befragen, wer dir
Auskunft geben kann.
Vor allen Dingen, dann schriftlich um Antwort bitten.
Habt ihr eine Rentenberatungsstelle, die müßte dir auf jeden Fall
genaue Auskunft geben und eine eventuelle Nachberechnung erstellen?
Das wäre doch fein, wenn du mit deinen jungen 89 Jahren
eine schöne Nachzahlung verjubeln könntest.
Ich drücke dir die Daumen.
Viele Grüße
vermutung
der Versorgungsausgleich wird bei Scheidung berechnet und
den Partnern auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.(mein Kenntnisstand)
Ich würde dir empfehlen, die Personalstelle zu befragen, wer dir
Auskunft geben kann.
Vor allen Dingen, dann schriftlich um Antwort bitten.
Habt ihr eine Rentenberatungsstelle, die müßte dir auf jeden Fall
genaue Auskunft geben und eine eventuelle Nachberechnung erstellen?
Das wäre doch fein, wenn du mit deinen jungen 89 Jahren
eine schöne Nachzahlung verjubeln könntest.
Ich drücke dir die Daumen.
Viele Grüße
vermutung
Die Personalstelle würde ich auch befragen, hab keine Idee die rechtssicher ist
Gruß Bernecker1977
Gruß Bernecker1977
danke ..ich werd mich beraten lassen .. doch ich denek das ist bei euch in deutschland bisserl anders geregelt .. na schau ma mal ...
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