checkAd

    ING-Diba für mich das allerletzte! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.03.14 13:07:34 von
    neuester Beitrag 28.05.14 09:15:32 von
    Beiträge: 48
    ID: 1.192.665
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 11.926
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 13:07:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei der ING-Diba komme ich mir schon vor wie beim ADAC. Wie kann es sein, dass diese Bank immer zu den beliebtesten Banken zählen? Bester Onlinebroker 2013 usw. usw.

      Hier ein Fall, es werden aber auch viele andere noch betroffen sein:

      Ich habe ein Wertpapierdepot bei der ING-Diba und habe Zertifikate gekauft. Diese Zertifikate hatten eine Restlaufzeit von ca. 3 Jahren.

      Allerdings hatte der Emittent diese Zertifikate gekündigt.

      Auf der Abrechnung der ING-Diba stand das "normale" Laufzeitdatum!

      Ich hatte im Internet dann recheriert und festgestellt, dass Cortal Consors
      für das selbe Wertpapier bereits den neuen Kündigungstermin eingetragen hat.

      ING-Diba hat das unterlassen, obwohl hier Infomationspflicht gem. § 31 WpHG bestand!

      Ich habe die Bank angeschrieben und den Sachverhalt mitgeteilt und folgende Antwort bekommen:
      Uns haben die Informationen über die Kündigung des Wertpapiers nicht vorgelegen....

      Ich frage mich schon, wie es sein kann, dass eine Bank die angeblich immer zu den besten zählt (oder wurde hier manipuliert???) ihren Verpflichtungen nicht nachkommt - hat angeblich keine Informationen - aber andere Banken schon....

      Wo bleibt die Bankenaufsicht, wenn hier eindeutige Fehler durch die Banken gemacht werden. Hier geht es letztendlich um teilweise viel Geld, das Anleger durch das Fehlverhalten der ING-Diba verloren haben.

      Hätte bei mir in der Kaufabrechnung, die man am nächsten Tag erhält der neue Kündigungszeitpunkt gestanden, hätte ich sofort das Zertifikat verkauft - weil es durch die sehr kurze Laufzeit zu einem sehr riskanten Zockerpapier verkommen ist.

      Hier liegt eindeutig die Schuld bei der ING-Diba - warum schafft es nicht Deutschlands bester Onlinebroker 2013 - aber andere Banken wie z.B. Cortal Consors.

      Ich bitte diesen Vorgang so weit wie möglich, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen - hier muss ein Warnschuss gesetzt werden! Wenn man schon nicht mehr darauf vertrauen kann, wer bester Onlinebroker ist, dann muss wenigstens der Kunde für die Kunden die Fakten auf den Tisch legen.
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 13:15:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also von mir zum Beispiel hat die Ing-Diba die Bestnote bekommen.

      Ich kaufe allerdings auch keine Zertifikate.
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 13:26:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      niemand ist hundertprozentig....und dann immer gleic h die
      Bankenaufsicht...was soll das...wenns nach dem ginge,dürfte
      ich nirgends ein Depot eröffnen.
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 14:06:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von oscarello: niemand ist hundertprozentig....und dann immer gleic h die
      Bankenaufsicht...was soll das...wenns nach dem ginge,dürfte
      ich nirgends ein Depot eröffnen.


      Augen auf beim Kauf... Weil ich mich nicht beim Emittenten über das Papier informieren möchte, sondern lieber "blind" bei einer Direktbank ohne Beratung kaufe, soll die Bank schuld sein? Wenn die Angaben stimmen, war das Zertifikat doch schon vor dem Kauf gekündigt, oder?

      Demnächst ist auch noch die S-Bahn in Hamburg schuld für die Verluste von Anlegern der Prokon-Pleite, weil sie Werbung in ihren Zügen hatte.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 14:54:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich sehe das auch eher so, dass man sich selbst um die eigenen Depotwerte kümmern muss.

      Mit einem Depot bei Consors kann ich mich halbwegs darauf verlassen, zeitnah über die Betreffnisse bei inländischen Emissionen informiert zu werden. Ist aber ein vergleichsweise teurer Broker. Bei den Konkurrenten wird das nach meiner Erfahrung längst nicht so perfekt gehandhabt, da kommt schon mal der Hinweis auf Abfindungsangebote kurz vor Ende der Annahmefrist in den Onlinebriefkasten. Auf die Banken ist jedenfalls wenig Verlass, insbesondere, wenn sie nicht auf Brokerage, sondern auf die Vermittlung von Tagesgeld und Girokonten spezialisiert sind, was bei ING DIBA eindeutig im Vordergrund steht.

      Weder Flatex noch ING Diba würde ich für Neueinsteiger empfehlen. Erfahrene Kunden, die auf den Service nicht zu sehr angewiesen sind, finden dafür dort Preisvorteile. Wahrscheinlich geht es bei vielen Bewertungen auch einfach um günstige Preise oder das Image.

      Börse Online hat ja heute den Broker des Jahres, im Segment Anleihebrokerage ist Onvista auf Platz 2, dabei kann man dort noch nichtmal eine Onlineorder für Anleihekäufe aufgeben. Also die Ergebnisse sollte man nicht zu ernst zu nehmen.

      Man muss statt sich der Rankings zu bedienen, zuerst die eigenen Anforderungen klären, dann kann man den passenden Broker suchen.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Rallye II. – Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 15:02:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      klar ist vorab wichtig,dass ich
      das Produkt verstehe,das ins Depot soll.....
      die Depotbank ist da schon fast zweitrangig.
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 15:08:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      ....da werden Genussrechte gekauft und erst hinterher
      informert man sich was eigentlich Genussrechte beinhalten
      bzw.sind. Stichwort Prokon.
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 15:19:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von oscarello: klar ist vorab wichtig,dass ich
      das Produkt verstehe,das ins Depot soll.....
      die Depotbank ist da schon fast zweitrangig.



      Bist du Bänker? Weil viele Bänker ihre Produkte ja selbst nicht verstehen - deshalb auch die große Klageflut!

      Aber nun zu dem Punkt dass die Depotbank deiner Meinung nach zweirangig wäre:

      Gerade hier sieht man doch den Unterschied zwischen der hochgelobten ING-Diba und der Cortal Consors wie wichtig die Depotbank ist. Wenn ich mich nicht mehr auf meine Depotbank und deren vom Gesetzgeber festgelegte Informationspflicht verlassen kann, dann bin ich bei dieser Bank fehl am Platz.

      Ich kann nur jedem raten, so schnell wie möglich sein Depot bei der ING-Diba zu kündigen. Das was mir passiert ist, ist sicher kein Einzelfall und kann sicher jederzeit wieder passieren. Hier geht es nicht um Peanuts, hier kann es schnell mal um zehntausende von Euros gehen.

      Und wenn die ING-Diba dann noch auf hohem Ross sitzt und die gemachten Fehler in einem außergerichtlichen Verfahren nicht bereit ist einzugestehen, muss eben dagegen gerichtlich vorgegangen werden.

      Wir haben anscheinend immer noch zuwenig gelernt aus den Bankenskandalen von vor wenigen Jahren. Aber ist klar, solange man selber nicht betroffen ist, mag man sich nicht gerne mit der Materie beschäftigen.

      Für mich ist es aber wichtig, dass ich mein Umfeld über diesen Vorgang und die Medien informiere. Ich bitte sogar darum, dass öffentliche Medien diesen Vorgang aufgreifen und großflächig zum Schutz der Allgemeinheit und Anleger zu veröffentlichen.
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 16:40:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Um welches Zertifikat geht es eigentlichgenau?
      Wurde das beim Emittenten oder börslich gekauft?
      Vielleicht kann bei so einer kursbeeinflussenden Kündigung ja auch eine andere Regulierung in Frage kommen. (Börslicher Misstrade / Kulanz des Emittenten) Obwohl ich die Aussage, es sei das Risiko aber nicht der Wert des Zertifikats beeinflusst worden, eher dahingehend interpretiere, dass beim Verfall / Auszahlung nicht einfach sofort ein Folgeprodukt gekauft wurde, das die gleiche Spekulation verlängert) und dadurch ein "Verlust" entstand.
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 16:43:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zitat von honigbaer: Um welches Zertifikat geht es eigentlichgenau?
      Wurde das beim Emittenten oder börslich gekauft?
      Vielleicht kann bei so einer kursbeeinflussenden Kündigung ja auch eine andere Regulierung in Frage kommen. (Börslicher Misstrade / Kulanz des Emittenten) Obwohl ich die Aussage, es sei das Risiko aber nicht der Wert des Zertifikats beeinflusst worden, eher dahingehend interpretiere, dass beim Verfall / Auszahlung nicht einfach sofort ein Folgeprodukt gekauft wurde, das die gleiche Spekulation verlängert) und dadurch ein "Verlust" entstand.
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 16:47:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo, wahrscheinlich geht es um die Zertifikate der Landesbank Berlin, die gekündigt wurden und weiter dann auch noch verkauft wurden. Ich bin auch eine von den Betroffenen, hab schon mal hier im Forum das angesprochen.
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 17:07:11
      Beitrag Nr. 12 ()



      http://openjur.de/u/196503.html

      BGH Urteil v. 23.11.2004
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 17:17:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      Na dann verklag doch die ING oder geh zum Ombudsmann
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 18:31:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wer nicht ganz genau weiß, was er für ein Wertpapier hat und nicht bereit sich, sich ständig darum zu kümmern, sollte beim Sparbuch bleiben. Wenn das so weitergeht mit den Finanzanalphabeten in Deutschland, dann wird bei uns irgendwann noch der Börsenhandel verboten. Nur weil ein paar Millionen Anleger in ihrer Faulheit und Gier zu dämlich sind, die Risiken zu erkennen.
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 18:32:35
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zitat von oscarello: ....da werden Genussrechte gekauft und erst hinterher informert man sich was eigentlich Genussrechte beinhalten bzw.sind. Stichwort Prokon.
      Die meisten Prokonier wissen bis heute nicht, was GR sind.
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 18:34:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zitat von Orchester: Ich kann nur jedem raten, so schnell wie möglich sein Depot bei der ING-Diba zu kündigen. Das was mir passiert ist, ist sicher kein Einzelfall und kann sicher jederzeit wieder passieren.
      Selber schuld.
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 18:44:54
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zitat von Stammkunde: Wer nicht ganz genau weiß, was er für ein Wertpapier hat und nicht bereit sich, sich ständig darum zu kümmern, sollte beim Sparbuch bleiben. Wenn das so weitergeht mit den Finanzanalphabeten in Deutschland, dann wird bei uns irgendwann noch der Börsenhandel verboten. Nur weil ein paar Millionen Anleger in ihrer Faulheit und Gier zu dämlich sind, die Risiken zu erkennen.



      Du scheinst ja hier der schlaueste im Forum zu sein! Ich würde erst einmal den Sachverhalt lesen und analysieren - sofern du überhaupt in der Lage dazu bist. Und dann können wir vernünftig auf gleicher Augenhöhe weiterdiskutieren.
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 18:47:52
      Beitrag Nr. 18 ()
      Zitat von Orchester: Du scheinst ja hier der schlaueste im Forum zu sein!
      Auf jeden Fall bin ich schlauer als du, denn ich habe trotz Depot bei der ING-Diba in all den Jahren noch nie was abgeliefert, im Gegenteil.
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 18:48:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zitat von Orchester: ...sofern du überhaupt in der Lage dazu bist.
      Wer zu irgendwas nicht in der Lage war, haben wir alle gehört. Ich war es nicht.
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 18:54:24
      Beitrag Nr. 20 ()
      Zitat von Orchester: Und dann können wir vernünftig auf gleicher Augenhöhe weiterdiskutieren.
      Augenhöhe? Glaubst du, daß ich mich so tief herunterbeugen könnte? ;)

      Im Ernst: Du hast ein Investment versaut und suchst nun nach Sündenböcken. Du willst Streß machen, damit die ING dir das Geld erstattet. Das werden sie aber sicher nicht tun, wenn du sie in allerlei Foren madig machst. Wenn du Kulanz willst, mußt du geräuschloser operieren. Je mehr du herumkrähst, desto geringer sind deine Chancen, etwas ersetzt zu bekommen.
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 20:09:32
      Beitrag Nr. 21 ()
      um welches zerti geht es ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 21:07:56
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.668.861 von immer_runter am 20.03.14 20:09:32Ja das sollten wir wissen zur Beurteilung...
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 21:24:08
      Beitrag Nr. 23 ()
      Es geht um Zertifikate der Landesbank. Hierzu habe ich bereits ja schon einiges in diesem Forum gefunden. Die LBB soll ja angeblich durch die Stellung von Verkaufskursen der bereits gekündigten Zertifikate einige Leute über den Tisch "gezogen" haben. Ist ja auch verständlich, dass die geprellten Anleger sich zur Wehr setzen, wenn sie um ihr Geld gebracht werden.

      Die Anleger hätten die Zertifikate nicht gekauft, wenn sie gewusst hätten, dass die Zertifikate zum Zeitpunkt des Kaufs bereits gekündigt waren.

      LBB hätte nachdem die Laufzeit nicht mehr den Tatsachen entsprochen hat, einen Prospektnachtrag veranlassen müssen (wesentliche Änderungen). Hier sind wir bereits im Bereich, wo die Staatsanwaltschaft wg. Kapitalanlagebetrugs nach § 264 StGB ermitteln wird, da er dessen Wesenskern verletzt.

      Außerdem ist hier auch wieder der Handlungbereich der BaFin eröffnet. Zertifikate mit unwahren Prospektangaben angeboten und im Direkthandel verkauft.
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 21:43:24
      Beitrag Nr. 24 ()
      ok verstehe ich soweit alles.
      aber was hat dann die ING Diba damit zu tun?
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 21:44:51
      Beitrag Nr. 25 ()
      noch eine frage dazu.
      zum Zeitpunkt deines Kaufs, war das zerti da schon gekündigt ?
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 21:56:48
      Beitrag Nr. 26 ()
      ING Diba ist meine Depotbank --> Verpflichtung wir oben erwähnt, mit Kauf bzw. in der Kaufabrechnung mitzuteilen, dass Zertifikat gekündigt ist (Cortal Consors hat das auch geschafft, Bravo).

      ING Diba lässt den Kunden im Regen stehen - und Kunde hat ein Zertifikat im Depot, das sich durch die nun kurze Laufzeit zu einem wahren hochriskanten Wertpapier entwickelt hat. - ohne dass der Depotinhaber davon Kenntnis erlangt.

      Kunden von Cortal Consors hatten sofort nach Kauf die Möglichkeit nach Einsicht in die Kaufabrechnung (gekündigt 30.12.2013) das Zertifikat sofort wieder zu verkaufen - es war eben durch die kurze Laufzeit zum hochriskanten Wertpaier geworden.

      Kunden der ING-Diba waren hier die Dummen und hatten letztendlich durch das Verschulden der Bank die Verluste.
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 21:57:19
      Beitrag Nr. 27 ()
      Zitat von immer_runter: noch eine frage dazu.
      zum Zeitpunkt deines Kaufs, war das zerti da schon gekündigt ?


      ja, war bereits gekündigt.
      Avatar
      schrieb am 20.03.14 23:31:03
      Beitrag Nr. 28 ()
      nenn doch mal die wkn
      Avatar
      schrieb am 21.03.14 18:26:43
      Beitrag Nr. 29 ()
      Also - nur mal für mich zum Verständnis...

      Du kaufst bei einer Direktbank ohne Beratung.

      Und Du kaufst ein Zertifikat, das bei Auftragserteilung bereits gekündigt war.

      Und jetzt beklagst Du Dich, daß die ING dich nicht über eine bereits bekannte Tatsache informiert hat???

      Was genau hat die ING jetzt versaut?

      Wenn Du das Zertifikat zum Zeitpunkt der Kündigung bereits gehabt hättest, könnte man über Nr. 16 der Sonderbedingungen reden.

      Als ING würde ich mich auf den Standpunkt stellen, daß diese Info (über die Kündigung) zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bereits bekannt war. Ich arbeite bei einer anderen Bank in der Abteilung, die diese Infos rausschicken würde, und ich kann hier nichts erkennen, was die ING versaut hat.

      Und was ist das eigentlich für ein Zertifikat, das total sicher ist und durch die Kündigung plötzlich hochriskant??
      Avatar
      schrieb am 21.03.14 21:06:06
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ich muss sagen, dass ich selten so dummes Zeug gelesen habe wir hier von einigen Forumsteilnehmern. Manche halten sich für besonders schlau und machen den Betroffenen Vorwürfe - haben anscheinend aber von der Materie nicht im geringsten eine Ahnung. Sind hier auch teilweise Banker? - bei diesen Ansichten fragt man sich schon teilweise.

      Wer gute brauchbare Hinweise geben kann, ist ja dazu auch herzlich eingeladen. Aber nur die Anleger in den Dreck zu ziehen ist das perverseste, was man sich vorstellen kann. Das zeugt aber davon, das man nicht das juristische Hintergrundwissen hat. Das fehlt aber auch vielen Bänkern. Sonst käme es nicht immer zu solchen skandalösen Zuständen wie hier.

      Hier haben ja anscheinend die LBB und die ING-Diba sich gegenseitig noch abgeschossen mit rechtwidrigen Handlungen.

      Ich habe bereits vor einigen Monaten auf diese Mißstände hingewiesen und wurde auch von einigen Leuten kontaktiert. Von einer war dabei zu hören, dass ein Fachanwalt für Kapital- u. Bankenrecht mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, Mitteilungen an BaFin, Strafanzeigen wg. Verdachts auf Kapitalanlagebetrug usw. beauftragt wird.

      Bei Problemen mit Banken kann ich jedem nur den Gang zum Fachanwalt empfehlen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele Fachanwälte für Kapital u. Bankenrecht aufgrund rechtswidriger Handlungen über längere Zeiträume (teilweise mehrere Monate) keine Termine vergeben.
      Avatar
      schrieb am 21.03.14 21:46:07
      Beitrag Nr. 31 ()
      Zitat von Wondermaus: Wer gute brauchbare Hinweise geben kann, ist ja dazu auch herzlich eingeladen.


      Da es bislang wenig brauchbare Angaben gab, muß man halt von dem ausgehen, was bisher bekannt ist.


      Zitat von Wondermaus: Hier haben ja anscheinend die LBB und die ING-Diba sich gegenseitig noch abgeschossen mit rechtwidrigen Handlungen.


      Hast Du dafür Anhaltspunkte?

      Mir stellt es sich so dar: Die LBB hat ein Zertifikat gekündigt. Dazu - das unterstelle ich jetzt mal - ist sie nach den Zertifikatsbedingungen berechtigt.

      Der Threaderöffner kauft DANACH dieses Zertifikat und beklagt sich, daß seine Direktbank über diese Kündigung - die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bekannt war - nicht informiert hat.

      Wo genau gab es da seitens der LBB oder der ING rechtswidrige Handlungen?


      Auch wenn (oder gerade weil) ich in einer Bank arbeite, stehe ich der Branche durchaus kritisch gegenüber. In diesem Fall - so scheint es zumindest - aber hat der Kunde sich verzockt oder nicht ausreichend recherchiert und will das nun der Bank in die Schuhe schieben.
      Avatar
      schrieb am 21.03.14 23:34:56
      Beitrag Nr. 32 ()
      man muss unterscheiden.
      die Kündigung der lbb ist die eine Sache. die nicht-info der ing eine andere.

      Hier im thread geht es nur um die ING.
      Ob und wie die lbb ihre Kündigung unsauber abgewickelt hat ist für den thread doch egal.

      Ich kann beim besten willen keinerlei Fehlverhalten der ING erkennen. Du hast dich doch selber dazu entschieden ein bereits gekündigtes Zertifikat zu erwerben. Als Anleger musst du doch selber wissen was du da kaufst. Wäre Dein Kauf bereits vor der Kündigung gewesen und die ING hätte Dich nicht informiert sehe es freilich anders aus.
      Einziger Punkt wäre vielleicht wenn deine Risikoklasifizierung einen Zertifikatekauf nicht zulässt. Dann kannst du der ING ans Bein pinkeln.
      Bei allem anderen wirst du weder vom Ombudsmann noch vor Gericht recht bekommen. Zumal du bestimmt irgendwo unterschrieben hast, dass du von der ING keine Beratung sondern nur Exekution bekommst.

      Ein anderes Thema , aber gleicher Sachverhalt. Zur Zeit werden recht viele Hybridpapiere aufgrund regulatorischer Änderungen ausserordentlich gekündigt.
      Kauft man nun nach der Kündigung wird man auch nicht mehr informiert, dass eine ausserordentliche Kündigung erfolgte. Weil der Markt es nämlich bereits weiss und einpreist. Jedem Anleger steht die Information öffentlich zur Verfügung (Website des Emittenten, Finanznachrichten etc).
      Ich wüsste nicht wieso das mit deinem Zerti anders sein soll.
      Avatar
      schrieb am 22.03.14 00:02:29
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ich bin ja auch realtiv aktiv im Zertifikatebereich, hatte aber noch nie eines, das vom Emittenten "gekündigt" wurde. Was für eine Art Zertifikat ist das denn?
      Avatar
      schrieb am 22.03.14 01:09:57
      Beitrag Nr. 34 ()
      Zitat von Wondermaus: ...

      Bei Problemen mit Banken kann ich jedem nur den Gang zum Fachanwalt empfehlen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele Fachanwälte für Kapital u. Bankenrecht aufgrund rechtswidriger Handlungen über längere Zeiträume (teilweise mehrere Monate) keine Termine vergeben.



      Blah... Du bist wohl einer von der Sorte.


      Gegenmeinung:
      Wer unbedingt noch mehr Geld sinnlos verbrennen will, sollte einen Anwalt beauftragen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.14 10:47:34
      Beitrag Nr. 35 ()
      Zitat von Android66:
      Zitat von Wondermaus: ...




      Blah... Du bist wohl einer von der Sorte.


      Gegenmeinung:
      Wer unbedingt noch mehr Geld sinnlos verbrennen will, sollte einen Anwalt beauftragen.



      Du bist wohl einer von den Bänkern?

      Übrigens wurde ich von einem Bekannten angesprochen auf diesen Fall. Er sagte, dass mit der Neuausrichtung der LBB einige Mitarbeiter entlassen wurden und er davon ausgehen könnte, dass die Veranwortlichen bewusst um der LBB nochmals einen Schaden zuzufügen - für alle bereits gekündigten Zertifikate der Landesbank Verkaufskurse gestellt haben.
      Falls das wirklich so gewesen sein sollte, wäre das der größte Skandal in jüngster Zeit überhaupt. Jemanden das bewusst nachzuweisen, dürfte allerdings schwer sehr.
      Avatar
      schrieb am 22.03.14 13:11:29
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ Wondermaus Worin sollte denn dann der Schaden der LBB bestehen? Schlimmstenfalls nimmt die LBB den überhöhten Verkaufserlös, um die betroffenen Käufer zu entschädigen. Hahnebüchene Gerüchte, würde ich dazu sagen.

      Wobei wir ja bis jetzt immer noch keine WKN oder nähere Beschreibung haben, worum es überhaupt geht.
      Avatar
      schrieb am 22.03.14 17:33:12
      Beitrag Nr. 37 ()
      Die WKN, das Kaufdatum und das Reklamationsdatum wären zwar schön, ich vermute trotzdem, daß der Thread-Eröffner (Orch) auf sehr dünnem Eis steht. Er wendet sich gegen die Diba, nicht gegen die LBB. Deren Zerti-Bedingungen sind bestimmt wasserdicht. Möglicherweise könnte Orch mit einer Klage sogar Erfolg haben. Als Beispiel eine hoffentlich ähnliche Geschichte.

      Die LBB hat am 9.9.13 während der Laufzeit ihres Zertis die Fälligkeit vom 30.12.16 auf den 30.12.13 verkürzt. Nehmen wir an, es war ein gehebeltes Short-Zerti auf den DAX. Dieses Zerti habe ich am 10.10.13 gekauft ohne Kenntnis der verkürzten Fälligkeit. In der Kaufabrechnung der Diba stand neben anderem Pipapo als Fälligkeit der 30.12.16. Darauf habe ich mich verlassen.

      Der DAX lief gegen mich, und das Zerti wurde am 30.12.13 mit einem jämmerlichen Betrag abgerechnet. Muß die Diba Schadenersatz wegen falscher Information leisten?
      Avatar
      schrieb am 22.03.14 23:06:14
      Beitrag Nr. 38 ()
      @alzwo

      Zu der Frage ob die Diba Schadensersatz wg. falscher Information leisten muss:

      Und zwar aus folgendem Grund: Wie ich bereits schon erwähnt habe ist, die Nr. 16 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte i.V. mit § 31 WpHG einschlägig.

      Diba hat klar dagegen verstossen! Wärst du in der Kaufabrechnung über die verkürzte Laufzeit informiert worden (Cortal Consors hat das gesetzeskonform gemacht - Hinweis: Wertpapier gekündigt zum 30.12.2013)

      ..dann hättest du hier bereits die Weichen stellen können und dich sofort von dem Wertpapier trennen können. Diese Möglichkeit wurde dir durch die rechtwidrige Handlung der Diba genommen.
      Am 30.12.2013 hast du praktisch erst Kenntnis davon bekommen, dass die Kündigung erfolgt ist, bzw. das Wertpapier "abgerechnet" wird.

      Den entstandenen Schaden (Einkaufspreis abzüglich Verkaufspreis) würde ich auch gegenüber der Diba geltend machen.
      Diba hat zwar lapidar geantwortet, dass die Informationen über die Kündigung des Wertpapiers nicht vorgelegen haben.

      Mit dieser Aussage werden die Kunden bereits wieder belogen. Wenn Cortal Consors die Informationen hat, dann geht die Information auch an alle anderen Depotbanken - also alles Lügengeschichten. Deswegen ist auch für mich die ING-Diba das allerletzte für mich.

      Kunden können überhaupt kein Vertrauen mehr in diese Bank haben, wenn die Kunden in ihren Geschäften belogen werden und um ihr erspartes gebracht werden.

      Also, hier nicht den Kopf in den Sand setzen - es werden anscheinend immer mehr, die es merken, dass sie von der LBB und der ING-Diba durch rechtwidrige Handlungen um teilweise große Vermögen gebracht wurden.

      Sammelklagen sind zwar in Deutschland nicht zugelassen, im Prinzip muss jeder für sich dann selbst für sich die Banken einzeln verklagen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.03.14 09:14:23
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.681.155 von Orchester am 22.03.14 23:06:14So einfach ist der Fall nicht. Derartige Informationen werden vom Emittenten an WM-Daten und von dort aus an die verschiedenen Lagerstellen verschickt. Es kann durchaus sein, dass die LBB diese Informationen erst deutlich später an WM und die Lagerstellen verschickt wurden, so dass zum Zeitpunkt des Kaufs diese Informationen der DiBa nicht vorlagen. Das Consors diese Informationen vorlagen kann daran liegen, dass Consors u.a. auf das WP-Geschäft spezialisiert ist und sich diese Infos aufgrund der engen Zusammenarbeit mit den Emittenten bereits vorab besorgt hat.

      Nichtdestotrotz hat der Kunde im execution-only Geschäft eine Mitwirkungspflicht, d.h. er muss selber dafür sorgen, dass ein möglicher Schaden möglichst gering ausfällt. Dies heißt auf deutsch: Er muss sich selber laufend über seine im Depot befindlichen Produkte informieren und ggf. bei seiner Depotbank nachfragen, ob es Änderungen gab. Insbesondere dann, wenn er durch seinen zweiten Broker (Consors) auf diese Tatsache hingewiesen wurde.

      Mein Tipp: Ich würde der DiBa einen netten Brief mit der Reklamation schreiben und dann erstmal abwarten, wie sie reagiert.
      Avatar
      schrieb am 23.03.14 12:51:59
      Beitrag Nr. 40 ()
      Zitat von trend_investor: Nichtdestotrotz hat der Kunde im execution-only Geschäft eine Mitwirkungspflicht, d.h. er muss selber dafür sorgen, dass ein möglicher Schaden möglichst gering ausfällt. Dies heißt auf deutsch: Er muss sich selber laufend über seine im Depot befindlichen Produkte informieren und ggf. bei seiner Depotbank nachfragen, ob es Änderungen gab. Insbesondere dann, wenn er durch seinen zweiten Broker (Consors) auf diese Tatsache hingewiesen wurde.

      Mein Tipp: Ich würde der DiBa einen netten Brief mit der Reklamation schreiben und dann erstmal abwarten, wie sie reagiert.


      Wenn ich selbst noch ein zweites Depot bei der Cortal Consors gehabt hätte und dies Wertpapier auch noch zugleich bei Diba und Consors gekauft hätte, dann wäre die Sache klar - und könnte auch selbst entsprechen reagieren.

      Den Fall mit der Cortal Consors habe ich von von einem Forenteilnehmer erfahren - aber erst zu einem viel späteren Zeitpunkt.

      Auch wenn erst deutlich später die Information an die ING-Diba rausgegangen sein sollte, was ich mir immer noch nicht vorstellen kann - warum sollen Banken unterschiedlich behandelt werden.

      Jedenfalls wurden die Papiere der LBB im September 2013 gekündigt. Und Mitte Oktober hatte die ING-Diba immer noch keinen Hinweis, dass die Zertifikate gekündigt waren. Das ist doch eindeutig das Verschulden der ING-Diba.

      Die Bank hat auch schon wie bereits erwähnt in einem Schreiben behauptet, dass ihnen die Information nicht vorgelegen hat.

      Wenn Banken Fehler begehen, werden diese auch i.d.R. nicht freiwillig zugegeben.

      Deshalb wie der Anfangs schon erwähnt, Finger weg von der ING-Diba - wer das nicht auf die Reihe bekommt und die Kunden nicht ordentlich informiert, kann auch nicht ordentlich seine Pflichten als Wertpapierdienstleistungsunternehmen erfüllen. Aber jedes Jahr als beste Brokerbank gewählt werden - das stinkt doch zum Himmel.

      Wer nicht in Zukunft auch geschädigt werden will, soll sich spätestens jetzt durch meine gemachten Erfahrungen um eine andere Depotbank kümmern.
      Avatar
      schrieb am 23.03.14 13:15:47
      Beitrag Nr. 41 ()
      Orchester,
      keineswegs will ich dich entmutigen. Glaubst du, mit Miesmachen hier im Forum die Diba zu beeindrucken? Bleib bei deiner Argumentation mit der Falschinfo. Stell deine Forderung an die Diba. Es schadet aber nicht, andere Auslegungen zu bedenken.

      In der Kaufabrechnung wird der Name des Gegenstands genannt, der den Besitzer gewechselt hat. Der Name ist sehr lang und umfaßt das Fälligkeitsdatum (Schalke 02). Der Name war veraltet. Die WKN – und nur die hast du geordert – bestimmt eindeutig das Wertpapier. Das hast du bekommen.
      Avatar
      schrieb am 23.03.14 13:24:40
      Beitrag Nr. 42 ()
      @alzwo

      ich will hier nichts miesmachen - und die ING-Diba könnte ich wahrscheinlich damit auch nicht beeindrucken - sitzen dafür sicher auf zu hohem Ross!

      Aber ich möchte, dass Anleger mehr und mehr sensibilisiert werden für den Umgang mit Banken. Durch das falsche Verhalten von Banken können einem Anleger auch Verluste von zigtausenden Euros entstehen.

      Auf das wollte ich aufmerksam machen.
      Avatar
      schrieb am 27.03.14 10:20:00
      Beitrag Nr. 43 ()
      Können?

      Warum haben Banken das schlechteste Image aller Branchen?

      Weil sie um ihrer eigenen Gehälter und Boni willen lügen, betrügen und falsch beraten, bewusst.
      Avatar
      schrieb am 22.05.14 16:48:43
      Beitrag Nr. 44 ()
      ****Breaking News******

      Es hat sich herausgestellt, dass ich zum Kaufzeitpunkt nicht die Vereinbarung über die Teilnahme am Handel von Produkten mit erhöhtem Risiko (Produktguppe E) unterzeichnet hatte.

      Diese war zwingend erforderlich, um diese Zertifikate auf den fallenden Dax zu handeln!

      Eine Riesenschlamperei von der ING-Diba. Könnte mir vorstellen, dass es nicht nur bei mir so gewesen ist.

      Ich hätte praktisch nie diese Verluste gehabt, wenn

      1. ich diese Zertifikate nicht kaufen konnte (wegen fehlender Unterzeichung der Risikovereinbarung)

      2. falls ich diese Unterschrieben hätte, dann durch das Versäumnis, dass die ING-Diba mich nicht über das gekündigte Zertifikat informiert hat. Fehlende Informationspflicht. Informationspflicht heisst nicht nur informieren sondern auch Informationsbeschaffungspflicht!!!

      Das hat hier dieser große Konzern sträflich vernachlässigt!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.05.14 11:45:29
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.028.962 von Orchester am 22.05.14 16:48:43Dann ist die Frage doch recht einfach:

      Kam beim Ordern des Produktes ein Warnhinweis, der auf die fehlenden Kenntnisse & Erfahrungen gemäß §31. Abs. 5 WpHG beim Erwerb von diesen komplexen Produkten hingewiesen hat oder nicht.

      Fall 1: Warnhinweis kam
      -> Dann hat die DiBA darauf hingewiesen und Du hast trotz fehlender Kenntnisse & Erfahrungen den Kauf gewollt
      -> In diesem Fall hat die DiBa alles richtig gemacht

      Fall 2: Warnhinweis kam nicht
      -> Dann hätte dieser Kauf in meinen Augen nicht ausgeführt werden dürfen.
      -> In diesem Fall sehe ich die Rechtssprechung tendenziell auf Deiner Seite
      => Allerdings hättest Du dich wahrscheinlich direkt nach Kauf an die DiBa wenden müssen und nicht erst dann,
      wenn das Papier Verluste macht.

      §31. Abs. 5 WpHG:
      "(5) Vor der Erbringung anderer als der in Absatz 4 genannten Wertpapierdienstleistungen zur Ausführung von Kundenaufträgen hat ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen von den Kunden Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen einzuholen, soweit diese Informationen erforderlich sind, um die Angemessenheit der Finanzinstrumente oder Wertpapierdienstleistungen für die Kunden beurteilen zu können. Die Angemessenheit beurteilt sich danach, ob der Kunde über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Risiken in Zusammenhang mit der Art der Finanzinstrumente, Wertpapierdienstleistungen angemessen beurteilen zu können. Gelangt ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen aufgrund der nach Satz 1 erhaltenen Informationen zu der Auffassung, dass das vom Kunden gewünschte Finanzinstrument oder die Wertpapierdienstleistung für den Kunden nicht angemessen ist, hat es den Kunden darauf hinzuweisen. Erlangt das Wertpapierdienstleistungsunternehmen nicht die erforderlichen Informationen, hat es den Kunden darüber zu informieren, dass eine Beurteilung der Angemessenheit im Sinne des Satzes 1 nicht möglich ist. Der Hinweis nach Satz 3 und die Information nach Satz 4 können in standardisierter Form erfolgen." http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__31.html
      Avatar
      schrieb am 24.05.14 12:38:54
      Beitrag Nr. 46 ()
      Fall 2 ist bei mir zutreffend:

      Kein Warnhinweis bei Ordererteilung!

      Jetzt wenn ich die gleiche Art von Wertpapieren erwerben will, dann muss ich vorher eine durch die von der ING-Diba zugesandte Erklärung (Vereinbarung über die Teilnahme am Handel von Produkten mit erhöhtem Risiko (Produktguppe E) unterschreiben). Sonst ist keine Ordererteilung möglich!

      Man kann das Blatt drehen wie man will, ob das Papier nun Gewinn oder Verluste macht oder wann man sich tatsächlich meldet - fest steht, ich durfte dieses Produkt nicht erwerben. Hätte sich die ING-Diba an die gesetzlichen Vorschriften gehalten, dann wären auch keine Verluste entstanden.

      Ausserdem steht auch noch der andere Punkt im Raum, dass man mich auch noch auf die Kündigung hinweisen hätte müssen...

      Nr. 16 Weitergabe von Nachrichten
      Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen” Informationen veröffentlicht,
      die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der Bank solche
      Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwah-
      rer/Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese
      Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposi-
      tion des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung
      des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie
      insbesondere Informationen über
      I gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote,
      I freiwillige Kauf- und Umtauschangebote,
      I Sanierungsverfahren
      zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterbleiben, wenn die
      Information bei der Bank nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom
      Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten
      sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den mög-
      lichen Ansprüchen des Kunden stehen.

      (Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte)

      Cortal Consors hat wie bereits berichtet hier alles richtig gemacht, nur die ING-Diba hat gegen jegliche gesetzliche Grundlagen verstossen.

      Momentan ist die Angelegenheit beim Ombudsmann zur Prüfung.
      Gerne würde ich ich aber den Fall auch an die Medien (Fernsehen) bringen.
      Es sollen andere Anleger vor diesem Verhalten der ING-Diba gewarnt werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.05.14 15:25:50
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.040.104 von Orchester am 24.05.14 12:38:54Also, ich habe mir jetzt nochmal die Mühe gemacht und den ganzen Thread durchgelesen.

      1. Weitergabe von Nachrichten
      Die DiBa ist - wie jede andere Bank / Broker in Deutschland - verpflichtet, derartige Nachrichten an die Kunden weiterzureichen. ABER: Da die Kündigung VOR Deinem Kauf stattgefunden hat, ist diese Kommunikation mit 100%iger Sicherheit auch ordnungsgemäß von der DiBa an die Kunden mit den Papieren im Depot durchgeführt worden. In Deinem Fall muss die DiBa davon ausgehen, dass Du bewusst das gekündigte Produkt kaufen wolltest, da der Kauf ja NACH Kündigung durch den Emittenten erfolgt.

      Nebenbei: Das Thema LBB, die Kündigung der Produkte und der Übergang des Geschäftes zur DEKA war über einen langen Zeitraum in nahezu jeder Finanzpresse zu lesen. Weil so stümperhaft hat noch nie ein Emittent sein Geschäft eingestellt bzw. zu einem anderen übertragen. Wie es sehr gut und absolut top abläuft, läßt sich bei Macquarie zur BNP und der RBS zur BNP sehen. Als Selbstentscheider muss man sich hier selber informieren und kann sich nicht auf einen execution-only Broker verlassen.

      => Insofern sehe ich aus den "Sonderbedingungen für Wertpapiere" keine Pflichtverletzung.

      2. §31 Abs. 5 WpHG
      Das Thema ist in der Tat kritisch, da es zum Heiligtum einer jeden Bank / Broker gehört, die keine Beratung anbieten. Insbesondere wenn zum Kaufzeitpunkt kein Warnhinweis / Schreiben kam - nun aber schon. Hier muss also einer bei der DiBa im System Deine Berechtigung für die Risikoklasse E wieder rausgenommen haben...;)

      => Der §31 Abs. WpHG wäre der Ansatz, um sich mit der DiBA zu einigen. Dieses Thema ist für die DiBa kritisch - insbesondere bei der Prüfung durch deren Wirtschaftsprüfer.

      Viel Erfolg beim Ombudsmann, allerdings glaube ich nicht, dass da viel bei rumkommt. Der wird die Fakten erst gar nicht verstehen....
      Avatar
      schrieb am 28.05.14 09:15:32
      Beitrag Nr. 48 ()
      Zitat von trend_investor: Viel Erfolg beim Ombudsmann, allerdings glaube ich nicht, dass da viel bei rumkommt. Der wird die Fakten erst gar nicht verstehen....


      Würde ich nicht so stehen lassen. Ombudsmänner sind ehemaliger Richter, die sich sehr gut in der Materie auskennen und sich notfalls auch die notwendigen Informationen besorgen.

      Was mich wundert, dass sich die Diba so querstellt bei diesem Mallus und nicht mal ein Vergleichsangebot (z.B. 2/3 der Schadenssumme) anbietet.

      Aber für das Image einer Bank ist es nicht unbedingt von Vorteil, wenn man negativ in der Öffentlichkeit steht. Die Diba steht eher so als "Kuschelbank" bei den meisten da, hat man den Eindruck. Hier läuft doch immer alles sauber und richtig. Aber wenn das mal öffentlich in den Medien (Fernsehen) puplik wird, wird sich dieser Eindruck schnell ändern.

      Aber das hat schließlich jede Bank selbst zu verantworten.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      ING-Diba für mich das allerletzte!