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    GreenX Metals ehemals Prairie Down - Kohle aus Polen! (Seite 10)

    eröffnet am 29.03.14 15:04:04 von
    neuester Beitrag 06.07.22 17:34:41 von
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      Avatar
      schrieb am 07.01.22 15:10:42
      Beitrag Nr. 14.492 ()
      Du siehst hier eine 50%ige Chance auf einen Zuspruch von (nur) 30 Mio :laugh:?

      Sorry, wenn Du ernsthaft diese Meinung vertrittst, dann solltest Du hier schleunigst verkaufen und Dich zurückziehen!

      Jedem seine Meinung, aber über manche Postigs hier kann ich nur noch den Kopf schütteln & schmunzeln :laugh:!
      Avatar
      schrieb am 07.01.22 14:22:56
      Beitrag Nr. 14.491 ()
      Ich kann nur auf meine älteren Beiträge verweisen, die eingereichte Klagesumme sagt so gut wie gar nichts aus. In den meisten Schiedsverfahren wird sehr viel weniger zugesprochen als zunächst als Klagesumme genannt.

      Der entstandene Schaden wir nur bei ca. 30 Mio liegen, wenn überhaupt.
      Die große Frage ist, ob das Schiedsgericht es wirklich als erwiesen sieht, dass Gewinne in Höhe von mehreren hundert Millionen bzw. im Milliardenbereich entgangen sind. In vielen Fällen lehen die Gerichte diesen Anspruch ab, da erhebliche Industrialisierung und Finanzierungsriskien ungeklärt sind.

      Prarie hat das Spiel schon recht geschickt gespielt bzgl. der gescheiterten Finanizierung aus China, dem gescheiterten Übernahmeversuch von JSW und dem erheblichen Interesse von Bogdanka and Jan Karski. Hoffen wir, dass es ausreicht die entgangenen Gewinne anzuerkennen.
      Generell sind 3 Szenarien vorstellbar:

      30 Mio €, entgangene Gewinne werden nicht anerkannt --> Aktienkurs --> 10 Cent
      300 Mio €, eine Art Kompromisslösung in Höhe der potentielle JSW Übernahme. (300Mio € geschätzt von mir) : 1,2€ Aktienkurs

      > 800 Mio€, volle Anerkennung der entgangen Gewine. 3 € Aktienkurs.

      Chancenverteilung:
      50%
      30%
      20%
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      Avatar
      schrieb am 07.01.22 13:28:32
      Beitrag Nr. 14.490 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.430.893 von Pieselwitz am 07.01.22 12:20:33
      Zitat von Pieselwitz: Es geht nicht darum den Fall zu gewinnen, da müsste es mit dem Teufel zu gehen. Aber ein Gewinn mit 30 Mio€ Entschädigung, wäre rein formal auch ein Gewinn....


      Völlig unrealistisch - die von Dir aufgeführte Summe!

      Wenn der Fall vor dem Schiedsgericht gewonnen werden würde, geht es letztlich um die ermittelten Werte von Prairies entgangenem Gewinn und Schadenersatz in Verbindung mit den Bergbaubetrieben Jan Karski und Debiensko, sowie die aufgelaufenen Zinsen im Zusammenhang mit den allfälligen Schadenersatzansprüchen.
      Der eingereichte Entschädigungsanspruch (ca. 949 Mio EUR) ist ja keine ausgedachte Summe, sondern ein ermittelter Wert, welcher auf Grundlagen basiert. Sicherlich (bewußt) hoch angesetzt, wie das bei Verhandlungen so ist, aber ein möglicher (vorzeitiger) Vergleich unter 400 Mio würde mich persönlich schon enttäuschen, eben weil die Verhandlungsposition gut zu sein scheint und die Polen jetzt wohl etwas in Panik geraten, wenn sie kurzfristig eine ausländische Agentur mit der Beauftragung eines Gutachtens beauftragen?!


      Ich sehe das ganz genauso. Die 400 Mio. sind für mich auch die untere Grenze dessen, was ich in einem Vergleich erwarte. Nach der Meldung mit dem beauftragten Gutachten, bin ich nochmal deutlich optimistischer geworden. Das sieht jetzt schon richtig gut aus.
      Avatar
      schrieb am 07.01.22 12:20:33
      Beitrag Nr. 14.489 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.429.984 von k1r4 am 07.01.22 11:17:45Es geht nicht darum den Fall zu gewinnen, da müsste es mit dem Teufel zu gehen. Aber ein Gewinn mit 30 Mio€ Entschädigung, wäre rein formal auch ein Gewinn....


      Völlig unrealistisch - die von Dir aufgeführte Summe!

      Wenn der Fall vor dem Schiedsgericht gewonnen werden würde, geht es letztlich um die ermittelten Werte von Prairies entgangenem Gewinn und Schadenersatz in Verbindung mit den Bergbaubetrieben Jan Karski und Debiensko, sowie die aufgelaufenen Zinsen im Zusammenhang mit den allfälligen Schadenersatzansprüchen.
      Der eingereichte Entschädigungsanspruch (ca. 949 Mio EUR) ist ja keine ausgedachte Summe, sondern ein ermittelter Wert, welcher auf Grundlagen basiert. Sicherlich (bewußt) hoch angesetzt, wie das bei Verhandlungen so ist, aber ein möglicher (vorzeitiger) Vergleich unter 400 Mio würde mich persönlich schon enttäuschen, eben weil die Verhandlungsposition gut zu sein scheint und die Polen jetzt wohl etwas in Panik geraten, wenn sie kurzfristig eine ausländische Agentur mit der Beauftragung eines Gutachtens beauftragen?!
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      Avatar
      schrieb am 07.01.22 11:17:45
      Beitrag Nr. 14.488 ()
      Aus meiner langjährigen Erfahrung aus der Industrie:

      Erst kommen die vollen Backen "wir schaffen das, lass dir nur kommen". --> "Management"
      Die Experten wissen zu dem Zeitpunkt meistens noch nicht, was auf sie zu kommt.
      Danach erfolgt die Konsolidierung des Problems und die Experten bringen dem Managment in kleinen Schritten bei, dass ihr Versprechen nicht haltbar ist.
      Irgendwann bekommt das Management Angst und braucht einen Sündenbock --> externer Berater wird beauftragt.

      Projekt wird gegen die Wand gefahren, Management verkauft sich gut, da sie alles mögliche getan haben um das Projekt zu retten. (Sogar externe Spezialisten dazu geholt.)

      Ersetze Management durch polnische Politik....
      Daher sehe ich die letzten Neuigkeiten sehr positiv. Aber wie ich schon mehrmals gesagt habe: Es geht nicht darum den Fall zu gewinnen, da müsste es mit dem Teufel zu gehen. Aber ein Gewinn mit 30 Mio€ Entschädigung, wäre rein formal auch ein Gewinn....
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      schrieb am 07.01.22 10:43:08
      Beitrag Nr. 14.487 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.427.569 von OliKo am 07.01.22 08:41:02Ich bleibe dabei: Die kurzfristig erteilte Auftragsvergabe des Minsiteriums hat nichts mit "auf Zeit zu spielen" zu tun. Dafür ist die mögliche Fristsetzung einer abzugebenden Stellungnahme viel zu eng gefasst und dürfte zeitmäßig kaum ins Gewicht fallen. Es muss hierfür meiner Meinung nach einen anderen Grund geben!

      Und ich vermute immer noch, dass das Land Polen irgendwann eine außergerichtliche Einigung anstreben und ein entsprechendes Abfiindungsangebot unterbreiten wird. Ist halt die Frage, bei welcher Summe man akzeptieren würde?

      Es muss meiner Meinung nach eine Summe sein, die den Polen richtig weh tut. Ansonsten könnte man zukünftig solche "Spielchen" ja auch mit jedem anderen ausländischen Investor in Polen "spielen", ohne dass dies weitreichende (finanzielle) Folgen hätte.
      Eine solche Vorgehensweise, man muss hier von einer klaren Enteignung sprechen, muss ganz klare Konsequenzen haben und ein Urteil vom Schiedsgericht auch eine gewisse "abschreckende Wirkung" entfalten, ansonsten kann man sich sowas sparen.

      Insofern könnte ich mir vorstellen, die Verhandlungsposition von GreenX ist nach all den uns vorliegenden Informationen viel zu gut, dass ein Mindestbetrag X vorgelegt werden müsste, um überhaupt über einen Vergleich ins Auge zu fassen.
      Avatar
      schrieb am 07.01.22 10:22:47
      Beitrag Nr. 14.486 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.427.569 von OliKo am 07.01.22 08:41:02
      Zitat von OliKo: Die aktuellen Entscheider/Politiker spielen auf Zeit, damit Sie nicht in Ihrer Amtszeit dafür verantworten müssen und in 2023 (nach den Wahlen) ist es dann für Sie egal...


      Da stellt sich aber die Frage, ob die Regierung die Legislaturperiode überhaupt durchhält. Gut möglich, dass es in diesem Jahr schon zu Neuwahlen kommt.
      Avatar
      schrieb am 07.01.22 08:41:02
      Beitrag Nr. 14.485 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.407.088 von Pieselwitz am 05.01.22 17:26:37Die aktuellen Entscheider/Politiker spielen auf Zeit, damit Sie nicht in Ihrer Amtszeit dafür verantworten müssen und in 2023 (nach den Wahlen) ist es dann für Sie egal...
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      Avatar
      schrieb am 05.01.22 17:26:37
      Beitrag Nr. 14.484 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.406.740 von IllePille am 05.01.22 17:05:08Auf Zeit spielen macht hier meiner Meinung nach keinen Sinn. Eine Fristverlängerung wird seitens des Schiedsgerichts nicht unendlich lange gewährt und das sollte man sich auch nur einmal erlauben (dürfen). Dieses Verfahren ist ja schließlich keine freiwillige Freizeitveranstaltung und es gibt klare Regeln. Noch mehr "Mißachtung" wird das Schiedsgericht nicht dulden!
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      schrieb am 05.01.22 17:05:08
      Beitrag Nr. 14.483 ()
      "Der öffentliche Auftraggeber konnte die Einleitung von zwei Schiedsverfahren des australischen Unternehmens nicht vorhersehen..."

      natürlich nicht; schließlich durfte man erwarten, dass PDZ/GRX sich willig und klaglos der Enteignung fügen...

      man scheint hier von polnischer Seite auf Zeit zu spielen, was immer damit bezweckt wird
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