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    Probleme bei Google Split - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.04.14 19:17:29 von
    neuester Beitrag 24.03.16 08:12:01 von
    Beiträge: 289
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      Avatar
      schrieb am 08.04.14 19:17:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Abend zusammen,
      nach dem Aktiensplit bei google in A und C Shares am 03.04 und der heutigen Wertstellung musste ich leider feststellen das meine Bank (Ing-diba) mir im Zuge des Aktiensplits die Kapitalertragssteuer von 25,00% und den Solidaritätszuschlag von 5,50% Prozent mitberechnet habend und den Split als Spin Off führen.
      Jetzt wollte ich erstmal hier nachfragen ob das überhaupt richtig ist.
      Im Grunde wurden die ursprünglichen Shares halbiert ,sodass es doch nicht richtig ist auf den SPlit nochma 30,5% Steuern zu zahlen.
      Es ist ja kein Neukauf entstanden sondern es wurde doch nur "umverteilt".
      Oder liege ich da komplett falsch ?
      Bin da gerade etwas überrascht.

      Danke schonmal ,
      Michael
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.04.14 20:29:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist das alte Thema, zu dem es hier in w:o einen eigenen Thread gibt:

      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1170439-1-10/spin…

      Bei ausländischen Gesellschaften werden Spin-Offs nach geltender Rechtslage als Dividende behandelt, d.h. die neu ausgegebenen Aktien werden als Ertrag angesehen und entsprechend besteuert.

      Es soll Finanzämter geben, die die Steuern im Rahmen der Veranlagung erstatten. Dazu kann ich mangels eigener Erfahrung nichts sagen.

      Mein Tip in diesen Fällen (für den ich im o.g. Thread zweimal ziemlich hart angemacht worden bin): Die Aktien VOR derartigen Transaktionen verkaufen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.04.14 21:04:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      JuliaPapa hat leider völlig recht; habe ebenfalls Lehrgeld bezahlt.

      Mir ging es praktisch genauso.

      Ich wollte ursprünglich die C-Shares sofort verkaufen und stattdessen A-Shares kaufen.

      Da sie letzte Woche noch nicht gebucht wurden, habe ich eine entsprechende Anzahl A-Shares (dummerweise) schon letzte Woche verkauft.
      Die neuen C-Shares wurden als Ertrag besteuert und Freibetrag und Verlustvortrag aufgebraucht.
      Ich habe dann heute Vormittag bei der DiBa (bin da zufällig auch) angerufen, wo mir gesagt wurde, daß die Gesellschaft, also Google das so festgelegt hätte. Die neuen Shares sind also Stockdividende.

      Da ich keine Lust habe, das mit dem Finanzamt individuell zu regeln, habe ich also nochmal A-Shares gekauft, und die alten verkauft. Jetzt habe ich (nach FiFo Regel) dafür neue Verlustvorträge. Daß das ein Minus-Geschäft wurde, habe ich oben schon angedeutet.
      Avatar
      schrieb am 08.04.14 21:06:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      JuliaPapa hat leider völlig recht; habe ebenfalls Lehrgeld bezahlt.

      Mir ging es praktisch genauso.

      Ich wollte ursprünglich die C-Shares sofort verkaufen und stattdessen A-Shares kaufen.

      Da sie letzte Woche noch nicht gebucht wurden, habe ich eine entsprechende Anzahl A-Shares (dummerweise schon letzte Woche) zugekauft.
      Die neuen C-Shares wurden als Ertrag besteuert und Freibetrag und Verlustvortrag aufgebraucht.
      Ich habe dann heute Vormittag bei der DiBa (bin da zufällig auch) angerufen, wo mir gesagt wurde, daß die Gesellschaft, also Google das so festgelegt hätte. Die neuen Shares sind also Stockdividende.

      Da ich keine Lust habe, das mit dem Finanzamt individuell zu regeln, habe ich also nochmal A-Shares gekauft, und die alten verkauft. Jetzt habe ich (nach FiFo Regel) dafür neue Verlustvorträge. Daß das ein Minus-Geschäft wurde, habe ich oben schon angedeutet.
      Avatar
      schrieb am 08.04.14 21:07:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Beitrag Nr. 3 enthielt Fehler sorry

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      Avatar
      schrieb am 08.04.14 21:09:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      "Google hat das so festgelegt" - na ja, sehr eigenwillige Interpretation des Ganzen...

      Natürlich hat Google sich die Kapitalmaßnahme ausgedacht. Wie aber die Besteuerung läuft, hängt natürlich von den deutschen Gesetzen ab, die Google herzlich egal sein dürften.
      Avatar
      schrieb am 08.04.14 23:49:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bei dem Google-Aktiensplit vom April 2014 handelt es sich keineswegs
      um einen Spin-off. Für einen Spin-off wäre Voraussetzung, dass die
      Aktionäre einer Aktiengesellschaft Anteile aus einer anderen in
      deren Eigentum stehenden Gesellschaft bekommen. So etwas war beim
      Google-Aktiensplit nicht der Fall. Beim Spin-off ist allerdings
      die da immer noch teilweise gebräuchliche Besteuerung auch nicht sachgerecht, weil beim Spin-off ja doch nur ein Gesamtunternehmen
      in zwei neue Unternehmen (meist unterschiedlicher Größe) aufgeteilt
      wird, was den Aktionären auch keinen wirtschaftlichen Gewinn oder
      Vorteil bringt, deshalb eigentlich auch steuerneutral sein müsste.
      Der Google-Aktiensplit muss es sowieso sein, alles andere ist wirtschaftlich ungerechtfertigt und fiskalisch unehrlich.
      Avatar
      schrieb am 09.04.14 07:17:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn ihr jetzt Steuern auf die neuen Aktien bezahlt habt, könnt ihr doch einfach alle bestehenden Google-Aktien verkaufen, und generiert damit denselben Verlust, den ihr vorher gewonnen habt und kriegt die Steuern zurück. Danach alles erneut zurückkaufen. Ich glaube das funktioniert, denn meines Wissens nach kann man Dividendengewinne mit nachfolgenden Aktienverlusten verrechnen. Es ist ja ein Verlust, da sich der Preis halbiert hat. Oder stimmt das nicht?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.04.14 07:44:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bei dem Google-Aktiensplit ging es darum, die Zahl der betroffenen Aktien
      zu verdoppeln, aber bei den neuen Splitaktien das Stimmrecht vorzuenthalten,
      also insgesamt eigentlich nur um die Beschneidung des Stimmrechtsanteils
      der betroffenen Aktonäre für Hauptversammlungen. Einen wirtschaftlich
      relevanten Vorgang hat es dagegen überhaupt nicht gegeben, also auch keine
      Ausschüttung von Dividende aus einem Bilanzgewinn oder sonst irgendetwas
      auch nur annähernd Vergleichbares. Ich meine, da ist diese Dividendensicht
      und Besteuerung sowieso nur lächerlicher Fiskalunsinn.
      Bei einem Verkauf von Google-Aktien käme es darauf an, zu welchen Preisen
      man die Altaktien gekauft hat und zu welchem "Wert" die Bank die stimmrechtslosen Splitaktien einbucht. Da bis heute z.B. bei der Depotbank ING-DiBa immer noch keine Abrechnung und kein Beleg zu dem Aktiensplit vom 3.4.2014 an die Depotkunden gegangen ist und der von der Bank vorgenommene
      Steuerabzug auf die hinzugekommenen Splitaktien nur auf telefnoische Nachfrage
      herauskam, muss man doch mindestens erst einmal abwarten, was von der Bank
      überhaupt Schriftliches zu dem Aktiensplit bei Google ankommt...
      Avatar
      schrieb am 09.04.14 08:28:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.788.285 von smoking_simon am 08.04.14 19:17:29.

      Nach Aktiensplit
      Deutsche Google-Aktionäre müssen jetzt Steuern zahlen

      http://www.faz.net/aktuell/finanzen/aktien/google-aktienspli…

      .
      Avatar
      schrieb am 09.04.14 13:03:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich verstehe nicht so ganz die Begründung,warum überhaupt andere Aktien rausgegeben wurden. Laut Presse wurde es gemacht, damit die Hauptanteilseigner auch nach dem Split die Stimmrechtsmehrheit behalten. Die hätten sie doch auch behalten, wenn es einen normalen Split gegeben hätte, denn dann hätten die Hauptanteilseigner ja auch doppelt so viel stimmberechtigte Aktien nach dem Split. Oder wollen die Hauptanteilseigner ihre neuen C-Anteile sofort verkaufen, und zu Geld machen,und danach trotzdem noch weiter alles bestimmen. Wo ist der Sinn dahinter?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.04.14 14:38:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      07.04.2014 03.04.2014 Steuerverrechnung -756,49

      so siehst aus, wenn man plötzlich 7 C-aktien eingesplitet bekommt
      Avatar
      schrieb am 09.04.14 21:01:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      Was mich mal interessieren würde, wenn jemand einen Tag vor dem Aktiensplit 1000 A-Google Aktien für 800 Euro(also 800 Tausend Euro) gekauft hat, hat derjenige ja am nächsten Tag knapp 100.000 Euro Steuer zahlen müssen(400 Euro Kurswert der neuen Aktien mal 1000 Aktien mal 25 Prozent Steuer) . Wenn man nun die A-Aktien verkauft, realisiert man ja 400.000 Euro Verlust, da sich der Kurs halbiert hat.
      Bekommt man dann die 100.000 Euro wieder, oder wird nur der Aktienverlusttopf auf 400.000 Euro aufgefüllt, was man wahrscheinlich eh nie wieder ausgleicht, da ja womöglich die neuen Aktien als Dividende verrechnet wurden, und Aktienverluste nicht mit Dividenden verrechnet werden können. Ist irgendwer hier derart betroffen, und konnte durch Verkauf von den ursprunglichen Aktien seine soeben bezahlten Steuern zurückbekommen, oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 10.04.14 14:43:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo,
      nun liegt mir eine Begründung seitens ING-DiBa für den Steuerabzug auf die
      neuen Google-Splitaktien vor. Als Grund für die Steuer gibt die Bank an,
      der Google-Aktiensplit wäre ein Spin-off, und die Steuerfolge beim
      Spin-off sei im BMF-Schreiben vom 22.12.2009 geregelt.
      Diese Begründung der ING-DiBa ist zum Google-Aktiensplit irrig. Bei einem
      Spin-off überträgt eine Körperschaft (AG) Anteile an einer anderen in ihrem
      Besitz stehenden Körperschaft (AG) auf ihre Aktionäre, und zu diesem
      Fall mit zwei Körperschaften äußert sich das BMF-Schreiben vom 22.12.2009
      in Randziffer 113.
      Beim Google-Aktiensplit gab es niemals zwei Körperschaften oder Abspaltung
      aus der Google-Aktiengesellschaft, deshalb keinen Spin-off.
      Der Google-Aktiensplit entspricht in wirtschaftlicher und rechtlicher
      Hinsicht einem Split und keinem Spin-off. Die Teilung bei den Google-
      Aktien entsprach dem Wesen nach einem Split und keiner Sachdividende,
      keiner Vorteilszuwendung, keinem Bonus, und aus diesem Aktiensplit
      ohne jedweden wirtschaftlich positiven Effekt für die Aktionäre Erträge
      herausformalisieren zu wollen, ist unehrlich und unrechtmäßig.
      Guten Tag!
      guensing
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.04.14 16:58:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.800.491 von guensing am 10.04.14 14:43:55D'accord.
      Und was ist die Antwort auf Deinen sauber begründeten Einwand?
      Avatar
      schrieb am 10.04.14 17:07:54
      Beitrag Nr. 16 ()
      Abgeltungssteuer angefallen
      Google-Aktiensplit tut Anlegern weh
      von Lothar Gries - boerse-ard
      Auch weil die Aktien optisch mit 1.200 Dollar zu teuer geworden waren, hat sich der Suchmaschinenbetreiber Google zu einem Splitting entschieden - mit unerwarteten Folgen für die Anleger in Deutschland. Was können Betroffene jetzt tun?

      Google Aktiensplit
      Da es ausländische Emittenten oftmals vermeiden - aus Unkenntnis oder mangelndem Verständnis - den Banken klare Vorgaben zu machen, wählen die meisten Geldhäuser einen profiskalischen Ansatz und betrachten ein Aktiensplit wie jüngst bei Google als eine steuerpflichtige Transaktion. Bei steuerlich nicht klassifizierbaren Transaktionen stehen die Geldhäuser nämlich in der Pflicht, entsprechend zu handeln.

      Genau das haben einige Institute im Fall Google getan. Experten zufolge handelt es sich um eine äußerst komplexe Thematik, die steuerrechtlich bisher nicht abschließend geklärt wurde. Selbst der Bundesfinanzhof (BFH) ist bisher nicht zu einem eindeutigen Urteil gekommen. Als der US-Konzern Philip Morris seine Zigarettensparte im April 2008 abspaltete, erhielten die Anleger zusätzlich zu ihren Altria-Aktien neue Philip-Morris-Papiere. Diese notierten bei rund 33 Euro, während die alten Altria-Papiere von 47 auf 14 Euro absackten. Ein Nullsummenspiel also.

      Unterschiedliche Aktiengattung
      Trotzdem forderte der deutsche Fiskus Steuern auf den vollen Wert der neuen Philip-Morris-Aktien. Er behandelte die Transaktion wie eine steuerpflichtige "Sachdividende“. Steuerfreiheit komme nur bei Spin-offs nach deutschem Umwandlungssteuerrecht in Frage, so das Argument. Dieses wenden ausländische Unternehmen jedoch naturgemäß nicht an.

      Dass der Aktiensplit von Google von den Banken ebenfalls als Spin-off und damit als Sachdividende deklariert wird, erklären Experten damit, dass das Unternehmen nicht dieselben Aktien der Klasse "A“ zugeteilt, sondern Aktien einer neuen Gattung "C“ ausgegeben hat. Dabei ist bei einigen Geldhäusern offenbar der Eindruck entstanden, dass es sich um eine steuerpflichtige Abspaltung handelt.

      Was tun?
      Der Politik ist diese unsichere Gemengelage wohl bekannt. Ein erster Versuch, zu einer Einigung zu kommen, scheiterte im vergangenen Jahr, weil sich die Länder und der Bund nicht auf die Verteilung der Steuerausfälle einigen konnten. Wäre eine entsprechende Vereinbarung zustande gekommen, wären die meisten Spin-offs rückwirkend seit 1. Januar 2012 steuerfrei geblieben.

      Was können steuerlich geschröpfte Google-Anleger jetzt tun, um ihr Geld zurück zu bekommen? Glaubt man Experten wie Andreas Patzner, Steuerberater und Rechtsanwalt bei KMPG, oder Thorsten Pohl von WM-Daten, können sie die Verluste in der Veranlagung wieder glatt ziehen. Dazu müssten sie in der Steuererklärung die abgezogenen Steuern als Verlust geltend machen. Dabei müssen sie die Finanzämter davon überzeugen, dass es sich bei der Transaktion um ein steuerrechtlich neutrales Aktiensplitting handelt.

      Ein Schreiben an die Bank könnte auch hilfreich sein. In ähnlichen Fällen in der Vergangenheit, wie bei dem indischen Unternehmen Reliance, haben sich einzelne Banken bereit erklärt, die Abgeltungssteuer zurück zu erstatten, den Anleger aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass sie den Vorgang an das Finanzamt melden. Eine klare gesetzliche Vorgabe, wie ein Aktiensplit oder ein Spin-Off steuerlich zu behandeln ist, bleibt also mehr denn je wünschenswert.

      http://boerse.ard.de/aktien/google-aktiensplit-tut-anlegern-…
      Avatar
      schrieb am 10.04.14 17:11:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zu Beitrag Nr. 15 kann ich momentan nur festhalten,
      dass ich mein Schreiben an die Bank mit den entsprechenden
      Einwendungen gegen die ungerechtfertigte Steuer
      auf die Google-Splitaktien gerade erst vor ein paar
      Stunden in den Postbriefkasten eingeworfen habe,
      so dass aus diesem Grund noch keine Antwort seitens
      ING-DiBa auf dieses dort noch nicht zugegangene
      Schreiben vorliegt.
      Avatar
      schrieb am 10.04.14 17:17:14
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.792.453 von superdaytrader am 09.04.14 13:03:36Zu Beitrag Nr. 11 folgende Bemerkung:
      Die Google-Gründer haben für ihren Kapitalanteil bei Google B-Aktien
      mit zehnfachem Stimmrecht für jede Aktie.
      Die A-Aktien bei den gewöhnlichen Google-Aktionären mit einfachem
      Stimmrecht verkörpern nach dem Google-Aktiensplit vom 2.4.2014
      nur mehr die Hälfte des bisherigen Kapitals. Die andere Hälfte
      ist seit dem Split ohne Stimmrecht.
      Avatar
      schrieb am 10.04.14 18:24:21
      Beitrag Nr. 19 ()
      guensing,
      die Argumentation der Diba ist dürftig. Wahrscheinlich hat dir ein überforderter Mensch geschrieben. Ein spin off ist etwas anderes als eine Sachdividende. Ein spin off wird steuerlich anders behandelt als eine Sachdividende.

      Nun argumentiere ich mal falsch (!) für die Sachdividende. Hier sind Google-Aktien ausgeschüttet worden. Das ist für dich eine Einnahme in Höhe von Anzahl Aktien * Kurs am Ausgabetag. Auf diese Einnahme wird Steuer fällig. Daß der Kurs am Tag der Ausgabe absackt, ist normal. Das geschieht auch nach jeder Dividendenausschüttung in bar.

      Die Behandlung als spin off wäre ja erträglich. Habe ich zuletzt bei Siemens – Osram mitgemacht. Bin gespannt, ob die Diba diese Kurve hinkriegt. Bleibt sie stur, mußt du es über die Steuererklärung 2014 versuchen. Wobei das FA zwar Steuern erstatten kann, aber wohl nicht deine Einstandskurse bei der Diba ändert. Wäre aber nicht schlimm, da ein hoher Einstandskurs dein Vorteil ist.

      Mich würde interessieren, ob alle Banken die Google-C-Aktien wie eine Sachdividende behandeln. Falls nein - welche nicht.
      Avatar
      schrieb am 10.04.14 19:28:00
      Beitrag Nr. 20 ()
      Zu Beitrag Nr. 19:
      Der Google-Aktiensplit vom 2.4.2014 hatte ganz klar den Charakter eines
      Split. Dass die Aktienaufteilung in Altaktien mit Stimmrecht und in Neuaktien
      ohne Stimmrecht erfolgte, ändert doch am US-ausdrücklichen Splitcharakter gar nichts. Dass die neuen Splitaktien in Deutschland aus deutschem Steuerhunger wahlweise zu Sachdividende, Bonusaktien, Spin-off-Aktien, Vorteilszuwendungsaktien, Gratisgeschenkaktien umbenannt, umformalisiert und umfunktioniert werden sollen, ist ganz einfach nur deutsches Unrecht. Über den im deutschen Steuernebel herumstochernden und hier in Wahrheit nackten Steuerkaiser namens deutscher Fiskus würden sich die Angelsachsen
      krank lachen, und vielleicht lacht man bei Google auch schon über diesen
      deutschen Steuerwitz.
      Avatar
      schrieb am 10.04.14 20:17:24
      Beitrag Nr. 21 ()
      -für mich ist google der lachende betrüger-
      Avatar
      schrieb am 11.04.14 12:00:43
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo,

      was hat den Google am 06. März 2014 überhaupt bekanntgegeben:

      Ich hab da mal etwas Unterstrichen.

      Es gab eine Dividende, in Aktien Class C (Vorzugsaktien, ohne Stimmrecht).

      https://investor.google.com/financial/class-c.html

      Information on Our New Class of Shares


      Timeline

      March 27, 2014 – Record Date (to determine which stockholders are entitled to receive the Class C dividend)
      April 2, 2014 – Dividend Payment Date (one Class C share dividend issued for each share of existing Class A/Class B stock)
      April 3, 2014 – Anticipated First Date of Trading

      Hansi

      Aktiensplit? Ich sage nein, denn dann hätte ich die doppelte Anzahl an Aktien. Die Aktie mit Stimmrecht wurde 1:1 geteilt, ich habe weiter meine Aktie mit Stimmrecht (alter Kaufkurs) und ich habe neue Aktien, desselben Unternehmens, Vorzugsaktie ohne Stimmrecht (bei Einbuchung Gewinn/Verlust = 0).
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.04.14 13:07:46
      Beitrag Nr. 23 ()
      Zu Beitrag 22:
      In derselben Google-Bekanntgabe heißt es unter "Mechanics of issue":
      "If I am a retail investor, will I get information on this SPLIT ?
      What do I need to do? On April 2nd, each holder of Class A and
      class B shares will receive shares of the new Class C capital stock
      on one-für-one basis. No action is necessary."

      Das soll Dividende - also Gewinnausschüttung in Aktienform sein?
      Nonsense!
      Hat der US-Fiskus etwa Dividendensteuer oder Quellensteuer auf diesen
      Vorgang erhoben? I bewahre!
      Avatar
      schrieb am 11.04.14 15:45:45
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ein Auto kann man auch Fahrrad nennen. Schließlich fährt es auf Rädern.

      Irgendwie großzügig, daß sich die Aktionäre mit dem 10-fachen Stimmrecht nicht auch die 10-fache Menge an C-Aktien gegönnt haben.
      Avatar
      schrieb am 11.04.14 16:46:26
      Beitrag Nr. 25 ()
      Nach deutschem Aktienrecht setzt Dividende immer die VERWENDUNG EINES
      BILANZGEWINNS und einen aus diesem Bilanzgewinn an "die Aktionäre auszuschüttenden Betrag oder Sachwert" voraus ((siehe § 174 Aktiengesetz).
      Weiß jemand, ob das in den USA ähnlich, anders oder gar nicht rechtlich
      geregelt ist?
      Avatar
      schrieb am 11.04.14 17:46:39
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.807.299 von hansi11 am 11.04.14 12:00:43Für mich ist es eine „Stock Dividend of New Class C Capital Stock“. Siehe Form 8937 vom April 2, 2014.

      Ein US Unternehmen wird wohl kaum das deutsche Aktienrecht interessieren.

      Dort gibt es auch gute Gesetze für Aktiensparer (z.B. Roth IRA, 401(k)).

      Google kommt auch ohne die BRD aus.

      Hansi
      Avatar
      schrieb am 11.04.14 19:19:35
      Beitrag Nr. 27 ()
      Was immer Google verlautbart haben mag,rechtlich und für die US-Tax-Behörden
      ist es nicht entscheidend. Nach dem US-Steuerrecht gibt es natürlich auch
      Dividenden, die in Form von Aktien geleistet werden: "Qualified dividends
      are paid by common and preferred stock". "Qualified dividends" wären in den
      USA steuerpflichtig mit gestaffelten Steuersätzen. Es gibt keinen Hinweis,
      dass die US-Tax-Behörden auf den Fall des Google-Aktiensplit Steuern wie
      bei "Qualified dividends" erhoben hätten oder erheben. Der US-Fiskus hat
      doch wohl kapiert, dass der Google-Aktiensplit auf keinen relevanten wirtschaftlichen Effekt, sondern nur auf eine ergebnisneutrale
      Modifizierung der Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft hinausläuft.
      Die Amis sind zwar hart im Nehmen, aber fair sind sie auch...
      Avatar
      schrieb am 11.04.14 20:21:27
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo guensing,

      wenn Du eine Information haben möchtest, frage doch einfach bei
      Google Inc., Jennifer Kirk, 1945 Charleston Rd., Mountain View, CA 94043 nach.

      Email: jenkirk(at)google.com

      Hansi

      Das United States Department of the Treasury dürfte für Google mit die wichtigste Institution sein.
      Das BFM bestimmt nicht.

      Ende.
      Avatar
      schrieb am 11.04.14 22:07:17
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hallo Superdaytrader,

      da ich gerade lange Weile habe, eine sehr interessante Meinung.

      Gezahlt wurde eine Dividende, das hat mit dem Aktien-Verlusttopf nichts zu tun!

      Da muss man ja Mathematikprofessor sein oder in der 4. Klasse im Rechnen gut aufgepasst haben.

      Ich kann mir so etwas nicht leisten, aber mal hochrechnen geht noch.

      Wir bewegen uns in einer anderen Welt!

      Wenn ich 800 Teuro mal so für eine Aktie nehme wird mein Portfolio garantiert viel größer sein.

      Google hat uns ja schon 3 Wochen vorher informiert.

      Ich habe mit Facebook oder 3D Systems mal eben 400.000 Euro Aktiengewinn gemacht. Dafür musste ich eine Menge Steuern zahlen.

      Also kaufe ich für 800.000 Euro Google.

      Da ich sowieso nicht zur Hauptversammlung fahre, reichen mir Vorzugsaktien.

      Das ist ein neuer Anlagewert von 400.000 Euro.

      Also verkaufe ich nach der Stock Dividende meine alten Googleaktien.

      Dabei mache ich einen riesigen Verlust, welcher in den Aktien-Verlusttopf fließt.
      Da dort aber noch mein alter Aktiengewinn drin ist, bekomme ich meine gezahlten Steuern zurück.

      Die Gewinne von Facebook oder 3D Systems wurden neutralisiert.

      Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

      VG Hansi

      Bei Frage, bitte einen 10-jähren fragen, der im rechnen gut ist!
      Avatar
      schrieb am 12.04.14 00:24:49
      Beitrag Nr. 30 ()
      Zu Beitrag Nr. 29:

      Hallo,

      der alte Rechenlehrling macht sich zu dem listigen oder lustigen Rechenbeispiel von hansi11 einmal folgende Gedanken:

      Von den zugeteilten Google-Vorzügen mit scheinbar 400000 Euro
      gehen wegen irrer Steuer 108000 Euro ab, bleiben 292000 Euro.

      Zu diesen 292000 Euro kommt Verkaufserlös aus Google-Altaktien
      von 400000 Euro hinzu, ergibt in der Summe 692000 Euro.

      Die 400000 Euro Gewinn aus Facebook hätten 108000 Euro Steuern
      gekostet, die wegen Verlustverrechnung Verkauf Google-Altaktien
      entfallen, ergibt eine Steuerersparnis von 108000 Euro.

      Rechnet man zu der Summe aus Verkaufserlös und Vorzügen mit
      692000 nun die Steuerersparnis von 108000 Euro hinzu, ergeben
      sich 800000 Euro.

      800000 Euro sind für Google-Aktien bezahlt worden, 800000
      sind scheinbar am Ende übrig, ergäbe eine Nullsummenspielerei,
      eventuell minus Bankspesen. Der reinste Rechen- und Steurwahnsinn.

      Das alles ist in ehrlicher Steuerrechnung ganz falsch, weil
      nach dem Google-Split der wirtschaftliche Wert praktisch
      gleichermaßen in den aufgeteilten Google-Altaktien und den
      Google-Vorzügen und praktisch kein Verlust entsteht. Da
      zeigt sich doch der scheinbare Verlust beim Verkauf der
      Google-Altaktien als steuerlicher Irrwitz.

      Alles falsch, im wirtschaftlicher Hinsicht hat sich bei
      dem Google-Aktiensplit gar nichts getan, den Google-
      Aktionären ist der halbe Wert ihrer Altaktien genommen
      worden und ein annähernd halber Wert durch die Vorzüge
      hinzugekommen. Es geht insoweit gar nicht um Gewinn oder
      Ertrag, sondern um eine Modifizierung der Mitgliedschafts-
      rechte in der Gesellschaft, um eine Reduzierung des
      Stimmrechtsanteils für die gewöhnlichen Google-Aktionäre,
      die nicht zu den bevorrechtigten Gründern gehören.
      Da die Geschichte wirtschaftlich neutral ist, muss
      sie auch steuerneutral ablaufen. Alles andere ist
      Rabulisitik und Trickkiste.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.04.14 00:49:33
      Beitrag Nr. 31 ()
      Nur soviel:

      „Das ist ein neuer Anlagewert von 400.000 Euro.“

      Ob die durch mich bezahlt werden oder durch die Stock Dividende, wen interessiert es.

      Ich habe keinen Gewinn, aber auch keinen Verlust.

      Ich habe aber neue Google Vorzugsaktien!

      Ende.

      Hansi
      Avatar
      schrieb am 12.04.14 00:54:07
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.812.373 von guensing am 12.04.14 00:24:49Hallo guensing,

      das Thema solltest Du lieber mit den Mitarbeiter von Herrn Schäuble abarbeiten.

      Hansi

      :laugh::laugh::laugh::laugh:

      Ende.
      Avatar
      schrieb am 12.04.14 01:18:34
      Beitrag Nr. 33 ()
      Na noch so viel,

      Bei den Stimmrechten gibt es 0 Veränderung!

      Das halbe Unternehmen besteht jetzt aber aus Stimmrechtlosen Aktien, obwohl das schon wieder falsch ist. Die B Aktie hat immer noch 10 Stimmen und hat 1 Stimmlose Aktie generiert.

      Larry Page und Sergey Brin können mit ihren Stimmrechtlosen Aktien in viele Unternehmen einsteigen, ohne ihre Google zu gefährden. Sie haben und sie werden weiterhin die Stimmenmehrheit, ohne Gefährdung haben.

      Hani
      Avatar
      schrieb am 12.04.14 10:42:40
      Beitrag Nr. 34 ()
      Die gewöhnlichen Google-Aktionäre hatten vor dem Google-Aktiensplit
      ausschließlich Aktien mit jeweils einer Stimme. Nach dem Aktiensplit
      haben die gewöhnlichen Aktionäre zur Hälfte Aktien mit einer Stimme
      und zur anderen Hälfte stimmrechtslose Aktien. Das ist ganz klar kein
      Vorteil, sondern höchstens ein Nachteil. Da die gewöhnlichen Google-
      Aktion von der Google-Transaktion auch ansonsten gar nichts haben,
      nur Umstände und eine Menge verwirrender Bankbelege, Auseinandersetzungen
      und Ärger, ist jegliche Steuer für die gewöhnlichen Google-Aktionäre
      auf diese Veränderung vollkommen absurd.
      Die Google-Gründer Page und Brin haben wie bisher B-Aktien mit je
      10 Stimmen und jetzt zusätzlich eine Google-Aktie ohne Stimmrecht.
      Da ist es für die Google-Gründer doch ganz prima, dass annähernd
      die Hälfte des Google-Aktienkapitals nun gar kein Stimmrecht mehr zu
      den Hauptversammlungen vermittelt.
      Avatar
      schrieb am 12.04.14 11:40:41
      Beitrag Nr. 35 ()
      guensing,
      zu deinem Rechenbeispiel in #30. Außer den Ordergebühren keine Verluste. Lag der Facebook-Gewinn allerdings im Vorjahr, gibt es keine Steuer mehr zurück. Wie wirkt sich Verkauf/Kauf aus ohne schon realisierten Kursgewinn in diesem Jahr?

      Dann hat man die 108.000,- Steuern wirklich bezahlt, und 400.000,- stehen im Aktien-Verlusttopf. Ob man den mit realisierten Aktiengewinnen wieder auf null bringen kann, ist unsicher. Eventuell überwiegen in der Zukunft sogar die realisierten Aktienverluste. Wenn man Aktien treu und brav hält, hat man nie einen Ausgleich für die in diesem Jahr gezahlte Steuer auf die angebliche Sachdividende.

      Mit diesem „Verlust realisieren“ gleicht man die Steuer auf die angebliche Sachdividende also nicht bis ziemlich vollständig aus. Hat man keine Hoffnung, die Diba oder das FA zu überzeugen, kann man über Verkauf/Kauf und unnötige Ordergebühren nachdenken.
      Avatar
      schrieb am 12.04.14 13:20:26
      Beitrag Nr. 36 ()
      Je nun, anlässlich des Google-Aktiensplit sind deutsche Kleinaktionäre
      zunächst einmal von Banksophisten mit formalistischen Scheinargumenten
      zur Ader gelassen worden. Einen wirtschaftlichen Grund für diesen Aderlass
      haben die betroffenen deutschen Kleinaktionäre in gar keiner Weise geboten. Wenn die Banken sich nicht eines Besseren besinnen, dann Behörden und Gerichte diesem unrechtmäßigen Treiben auch nicht abhelfen, bliebe endgültig die Redlichkeit auf der Strecke, und für die Aktienkultur in Deutschland wäre es ein ebenso gravierender wie auch unvergesslicher Rückschritt.
      Avatar
      schrieb am 12.04.14 14:06:59
      Beitrag Nr. 37 ()
      Natürlich, jetzt sind wieder die bösen Banken schuld, die nur daran interessiert sind, ihre Kunden zu besch......

      Übrigens hat keine Bank etwas davon, ihrem Kunden böswillig Steuern zu belasten. Die Kunden sind nölig und schreiben böse Mails, und das Geld fließt zu Schäuble.

      Fakt ist, und daran geht nichts vorbei: Bei dieser Kapitalmaßnahme handelt es sich NICHT um einen Split, sondern steuerrechtlich um Bonusaktien, für die das deutsche Steuerrecht eine Besteuerung vorsieht. Das kann man für ungerecht halten (und das auch mit gutem Grund), aber die Gesetze sind eben so. Wenn Du eine Änderung willst, mußt Du auf Schäuble einwirken. Vielleicht hört er sich ja Deine Argumente an.
      Avatar
      schrieb am 12.04.14 15:39:50
      Beitrag Nr. 38 ()
      Die deutschen Banken sind nicht böse, sondern ganz gut, machen aber, wenn
      der Kunde betroffen ist, in vorauseilendem Gehorsam gern das, was nach
      ihrer Vorstellung dem Fiskus am meisten nützt. Denn es scheint das Klima
      zwischen Banken und Staat zu pflegen. Da aber Politik, Staat, Fiskus
      nicht auf wirtschaftlich ungerechtfertigte Vorteile aus sind, sondern
      auf Redlichkeit, denken und handeln die Banken da verkehrt.
      Avatar
      schrieb am 12.04.14 15:44:59
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.790.071 von superdaytrader am 09.04.14 07:17:56Ich glaube das funktioniert leider nicht, weil Dividendenerträge und Aktiengewinne-/verluste in unterschiedlichen Verrechnungstöpfen geführt werden. Das bedeutet die gezahlte Steuer auf den Spin-Off, der per Gesetz als Dividendenausschüttung gesehen wird kann nicht mit dem 50%-Verlust der Google A-Share verrechnet werden. Hier werden wir uns im nächsten Jahr wohl in der Steuererklärung versuchen müssen. Richtig kann das jedenfalls nicht sein.

      Bleibt zu hoffen, dass Google ordentlich abgeht, ich hab die Dinger jedenfalls noch.
      Avatar
      schrieb am 12.04.14 15:56:20
      Beitrag Nr. 40 ()
      Zu Beitrag Nr. 37

      Hallo JuliaPapa,

      "Bonusaktien"? Wer kriegt denn da einen Bonus ab? Die gewöhnlichen
      Google-Aktionäre haben bei dem Google-Aktiensplit doch lediglich
      den MALUS nun hälftig stimmrechtloser Aktien abbekommen und sonst
      wirtschaftlich überhaupt nichts. Einen Bonus kriegen meines Wissens doch
      herausgehobene Bankenmitarbeiter und vielleicht auch ein paar
      Google-Bosse...
      Avatar
      schrieb am 12.04.14 20:14:13
      Beitrag Nr. 41 ()
      Zitat von guensing: Die deutschen Banken sind nicht böse, sondern ganz gut, machen aber, wenn
      der Kunde betroffen ist, in vorauseilendem Gehorsam gern das, was nach
      ihrer Vorstellung dem Fiskus am meisten nützt. Denn es scheint das Klima
      zwischen Banken und Staat zu pflegen. Da aber Politik, Staat, Fiskus
      nicht auf wirtschaftlich ungerechtfertigte Vorteile aus sind, sondern
      auf Redlichkeit, denken und handeln die Banken da verkehrt.


      Das ist ungefähr so, wie sich ein Verschwörungstheoretiker das Bankwesen vorstellt. Schäuble und der Bankvorstand sitzen zusammen, und der Bankboss sagt: "Du, Wolli, Google splittet die Aktien. Sollen wir unseren Kunden mal kräftig Steuern belasten?" Und Schäuble sagt: "Oh, ja, geil. Endlich wieder Millionen für mich!!!"

      Ich stimme ja durchaus mit Dir überein (Beitrag 40), dass der gemeine Aktionär keinerlei Vorteile durch diese Aktion hat. Nichtsdesotrotz handelt es sich bei dieser Kapitalmaßnahme nach der Rechtslage um Bonusaktien, die nach der Rechtslage steuerpflichtig sind.

      Wie ich schon schrieb: Es mag ja ungerecht oder unredlich sein, daß die Gesetzeslage so ist. Aber sie ist eben so, und da kann eine Bank nicht einfach hingehen und sagen: "Ich halte das Gesetz für falsch, also berechne ich den Kunden keine Steuern."

      Denn das würde dazu führen, daß Steuerbescheinigungen falsch sind und die Kunden letztlich zu wenig Steuern (nach dem Gesetz) zahlen. Und die gleichen Leute, die jetzt auf die Banken schimpfen, monieren dann, daß die Banken bei Steuerhinterziehung helfen.
      Avatar
      schrieb am 12.04.14 21:17:41
      Beitrag Nr. 42 ()
      Wir finden viele Namen für diesen Vorgang. Spin off oder split trifft am besten. Keinewegs waren die Depotbanken gesetzlich daran gehindert diesen Vorgang genau so zu bewerten. Sie haben ihn aus Bequemlichkeit oder Dummheit als Sachdividende eingestuft.

      Sie werden diese Einstufung auch nicht mehr ändern - es könnten ja schon Aktien verkauft sein. Allenfalls gibt es eine Vertröstung auf die Steuererklärung. Hier sehe ich gute Chancen. Notfalls soll sich ein Richter damit befassen.

      Kundenfreundlich ist die Einstufung von den Depotbanken jedenfalls nicht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.04.14 21:24:48
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.814.585 von alzwo am 12.04.14 21:17:41Ein Spin-Off (das mag bei Google zutreffen) wird übrigens steuerrechtlich völlig anders behandelt als ein Split (das war Google definitiv nicht).

      Und weiterhin bin ich davon überzeugt, daß die Banken in Steuerdingen keinen Ermessensspielraum haben, weil ein Gesetz schlicht und ergreifend ein Gesetz und keine Handlungsmpfehlung ist.

      Und wenn es so wäre - warum legt denn keine Bank die Dinge so aus, daß sie im Sinne des Kunden handelt? Das wäre doch ein echter Wettbewerbsvorteil - "wir berechnen keine Steuern bei Spin-Offs".

      Die Antwort ist klar: Eben weil es diesen Spielraum nicht gibt.
      Avatar
      schrieb am 12.04.14 21:49:24
      Beitrag Nr. 44 ()
      JuliaPapa,
      die Banken führen die Steuern ab, und zwar so, wie sie ihren Computer füttern.
      Haben sie etwa auf eine Anweisung der Finanzbehörden gewartet, wie sie diesen Vorgang einstufen sollen?

      Ziemlich sicher hat ein Mitarbeiter der Bank (von mir aus auch eine Konferenz) irgendwo gelesen: Sonderdividende. Und zack hat es irgend jemand der Depotbank entsprechend in die Computer eingegeben.

      Von einer Sachdividende kannst du ja auch nichts entdecken. Und als spin off ist der Vorgang definitiv NICHT behandelt worden.
      Avatar
      schrieb am 12.04.14 21:51:13
      Beitrag Nr. 45 ()
      Zu Beitrag Nr. 41:

      Hallo JuliaPapa,

      dem vorauseilenden Gehorsam der Banken ergibt sich aus keiner Verschwörung,
      sondern aus dem Gedanken der Klimapflege zwischen Banken und Staat
      sowie zweifellos auch aus der Angst von Bankleuten, einer Beihilfe zur
      Steuerhinterziehung verdächtigt zu werden. Insoweit hast Du recht.
      Das führt dann dazu, dass Banken ihren Kunden schon im geringsten Zweifelsfall
      erst einmal Steuern abnehmen. Selbst in Fällen, bei denen es beim
      Kunden überhaupt keinen positiven wirtschaftlichen Effekt gegeben hat,
      ist dann plötzlich von einem zu versteuernden "Bonus" die Rede. Mögen
      die Kunden dann halt schauen, wie sie mit dem Finanzamt zurechtkommen.
      Unter einer wabernden Atmosphäre der Angst leiden Objektivität und
      Sachgerechtigkeit. Da geht es dann nicht mehr um die wirtschaftliche
      Wahrheit, sondern nur noch um Formaltheorie. So aber bleiben die
      gerechten Belange der Kunden auf der Strecke, die unternehmerische
      Freiheit bei den Banken und der Rechtsstaat desgleichen. Das haben
      wir alle nicht verdient.
      Gute Nacht!
      Guensing
      Avatar
      schrieb am 13.04.14 09:24:12
      Beitrag Nr. 46 ()
      Noch etwas fällt mir ein. So eine Kapitalmaßnahme kommt ja nicht über Nacht. Und am ganz frühen Morgen müssen sich die Depotbanken mit der Einstufung befassen.

      Bei Siemens/Osram bin ich über die Einstufung informiert worden. Sie war erträglich, und ich habe mitgemacht. Bei einer Einstufung als Sachdividende hätte die Bank erst einmal einen Minuspunkt von mir bekommen. Dann hätte ich gegrübelt, ob ich so einen Unsinn mit der Steuererklärung ausbügele oder doch lieber vorher verkaufe.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.04.14 09:59:02
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.815.251 von alzwo am 13.04.14 09:24:12Zu Beitrag Nr. 46:

      Bei Siemens/Osram handelte es sich allerdings tatsächlich um
      einen Spin-off, und der verlief abgeltungsteuerfrei.

      Bei Google gab es aber keinen Spin-off. Und die Wahrheit, dass
      Google-Aktionären am 2. April wirtschaftlich keinerlei
      Vorteil hatten, so durch die Normenmühle verdrehen zu
      wollen, dass Steuern herausgepresst werden, ist einfach
      falsch und kann nicht als rechtmäßig gelten.
      Avatar
      schrieb am 13.04.14 14:48:06
      Beitrag Nr. 48 ()
      Zu Beitrag Nr. 43:

      Das Finanzgericht Nürnberg hat in seinem Urteil vom 12. Juni 2013
      mit dem Aktenzeichen 5 K 1552/11 (Fundstelle: open Jur 2013/34882) ausführlich und überzeugend begründet, dass es beim Spin-off von Aktien einer US-Kapitalgesellschaft wegen Unternehmensumgliederung für den deutschen
      Aktionär NICHT zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen im
      Sinne von § 20 Einkommensteuergesetz kommt.

      Einen Spin-off hat es freilich im Falle der Google-Transaktion nicht
      gegeben. die Google-Transaktion bezweckte und erreichte, dass nicht
      mehr das gesamte Aktienkapital von Google Inc. Stimmrecht zur Hauptversammlung
      vermittelt, sondern nur noch etwa die Hälfte des Aktienkapitals. Da ist
      nichts wirtschaftlich Relevantes passiert. Die Anschaffungskosten der
      Google-Altaktien wären bei den dt. Google-Aktionären infolge der Transaktion
      also konsequenter Weise infolge der Transaktion gleichermaßen auf die
      Google-Altaktien und die neuen stimmrechtslosen Google-Aktien aufzuteilen.
      Avatar
      schrieb am 13.04.14 17:28:15
      Beitrag Nr. 49 ()
      Zum Begriff Spin-off noch Folgendes:
      Zum Begriff Spin-off noch Folgendes:

      Nach dt. Steuerrecht geht es beim Spin-off um Abspaltung. Die bekanntgegebenen
      Äußerungen des BFM zu Abspaltung beziehen sich sämtlich auf die Fälle des
      § 123 Umwandlungsgesetz (Arten der Spaltung). Danach ist IMMER ein NEUER
      RECHTSTRÄGER erforderlich(im Regelfall gehen beim Spin-off aus einer zwei Körperschaften z.B. zwei Aktiengesellschaften hervor).
      Google Inc. ist aber unverändert der bisherige Rechtsträger. Lediglich
      die Mitgliedschaftsrechte wurden dahin modifiziert, dass die Aktienzahl
      verdoppelt wurde und die Hälfte der Google-Aktien kein Stimmrecht hat. Das
      ist kein Spin-off!
      Avatar
      schrieb am 13.04.14 21:28:13
      Beitrag Nr. 50 ()
      guensing,
      einen Namen für diesen Google-Vorgang (nenne ich jetzt mal so) zu finden, ist doch unwichtig. Außer abwegigen Wortspielereien gibt es einfach keinen Grund für eine Steuer darauf.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.04.14 22:46:23
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.817.225 von alzwo am 13.04.14 21:28:13Zu Beitrag 50:

      Guten Abend alzwo,

      es liegt offen auf der Hand, dass die Google-Transaktion vom 2. April
      keine Verteilung von Gewinnen in Form von Aktien war, sondern nur
      eine Aufteilung des in jeder alten Google-Aktien bereits verkörperten
      Aktionärseigentums auf zwei Aktien bewirkte, davon eine stimmrechtslos.
      Das stellt sich für die Aktionäre als Modifizierung ihrer Mitgliedschaft
      in der AG dar, aber nicht als Vorteilszuwendung, Gewinn oder Ertrag.
      Wirtschaflich ist und bleibt der Vorgang neutral und muss deshalb
      auch steuerneutral behandelt werden.
      Für dt. Einkommen-, Abgeltung-, Solidaritäts-, Kirchensteuer gibt die
      Google-Transaktion vom 2. April nichts her. Konsequenterweise wären in Deutschland die ursprünglichen Anschaffungskosten der Google-Aktien infolge der Transaktion vom 2. April auf die A-Aktie und die C-Aktie hälftig zu verteilen. Das ist die gerechte und zugleich rechtmäßige Lösung des Problems,
      die so verfassungswidrigen Eingriff in das Eigentum der betroffenen Aktionäre
      dann auch ausschließt.
      Avatar
      schrieb am 14.04.14 14:18:16
      Beitrag Nr. 52 ()
      Moin,

      schaut Euch zum Thema mal den Heibel-Ticker vom Freitag (Kapitel 7) an! ;)

      https://www.heibel-ticker.de/heibel_tickers/1016?start=0
      Avatar
      schrieb am 14.04.14 14:59:07
      Beitrag Nr. 53 ()
      Zu Beitrag 52 und dem betr. Text bei heibel-ticker:

      Sorgfältige und klare Darstellung der Rechtslage!

      Bemerkenswert u.a.: "In den USA wird die Transaktion als Aktiensplit behandelt."
      So haben wir auch keine US-Quellensteuer auf den Vorgang gesehen. Bei
      fiskalischer Behandlung als "qualified dividends" (Sachdividende in Aktienform) hätten die US Tax Authorities US-Steuern verlangt. Es
      ging aber dem Wesen nach nicht um Gewinnausschüttung in Aktienform,
      sondern um eine Änderung der AG-Mitgliedschaftsrechte, so dass nach
      Verdoppelung der Aktienzahl die Hälfte des Aktienkapitals nicht
      mehr stimmberechtigt ist.
      Entsprechend wie für die US-Google-Aktionäre liegt auch für die
      deutschen Google-Aktionäre keine Gewinnausschüttung, sondern eine
      Modifikation der Mitgliedschaftsrechte dahingehend vor, dass
      die Hälfte des Aktienkapitals nun kein Stimmrecht mehr vermittelt.
      Daraus eine deutsche Steuer ableiten zu wollen, ist nicht rechtmäßig.
      Avatar
      schrieb am 14.04.14 15:43:54
      Beitrag Nr. 54 ()
      Der Heibel-Ticker Kapitel 7 enthält leider Fehler und Ungenauigkeiten.
      Avatar
      schrieb am 14.04.14 16:23:03
      Beitrag Nr. 55 ()
      Zu Nr. 54:

      Hallo alzwo, glaubst Du bei Google etwa immer noch an "Spin-off"?
      Es war aber kein Spin-off. Nur Banken haben als Begründung für
      den unrechtmäßigen Steuerabzug angegeben, es sei ein "Spin-off"
      gewesen. Das ist jedoch begrifflich und steuerrechtlich nicht
      korrekt.
      Avatar
      schrieb am 14.04.14 19:38:35
      Beitrag Nr. 56 ()
      guensing,
      diesen Google-Vorgang als spin off oder split zu behandeln, trifft nicht genau, vom Ergebnis her aber am besten. Es hat sich wohl noch kein Begriff für diesen ziemlich einmaligen Google-Vorgang durchgesetzt.

      Es ärgert mich immer etwas, wenn ich lese: "Die Bank hat diesen Vorgang als spin off behandelt." Nein, hat sie nicht. Bei einem spin off fällt nämlich keine Steuer an. Die Bank hat den Vorgang als Sachdividende behandelt.

      Wie ich lese, hat es bei Maersk einen echten split gegeben. Erstaunlicherweise wurde auch das als Sachdividende behandelt. Einige schreiben auch hier wieder: "Es wurde behandelt wie ein spin off." Nein, dann wären keine Steuern abgeführt worden.

      Es bringt aber wenig, über Begriffe zu diskutieren. Interessant ist, was du unternimmst und die Reaktionen darauf. Ganz sicher ist der Fall nicht schnell erledigt.
      Avatar
      schrieb am 14.04.14 20:39:40
      Beitrag Nr. 57 ()
      Zu Nr. 56:

      Banken haben mit der unzutreffenden Begründung "Spin-off" bei Google
      Steuern abgezogen.
      Die Google-Transaktion hatte den Charakter eines Aktien-Split, mit
      der Besonderheit, dass die hinzukommende Splitaktie kein Stimmrecht
      bekam, und zwar weil die Hälfte des Google-Kapitals kein Stimmrecht
      mehr haben sollte, also aus keinem wirtschaftlichen Grund.

      Beim tatsächlichen Spin-off-Fall Siemens/Osram (Inlands-AG)
      wurde zwar keine Abgeltungsteuer abgezogen.
      Dagegen aber wurde z.B. beim tatsächlichen Spin-off-Fall Vodafone/Verizon
      (Auslands-AG)Abgeltungsteuer abgezogen.
      Bitte beachten: Noch will der Fiskus Inlands-Spin-off von Auslands-
      Spin-off differenziert behandeln. Das ist zwar inkonsequent und
      in Literatur und Rechtsprechung auf Widerstand gestoßen, aber so
      ist es nun einmal gegenwärtig noch.
      Avatar
      schrieb am 14.04.14 20:57:17
      Beitrag Nr. 58 ()
      guensing,
      ach. Inland-spin off und Ausland-spin off. Was für ein feinsinniger Unterschied mit weit reichenden Folgen. Wird auch beim split zwischen In- und Ausland unterschieden?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.04.14 21:06:10
      Beitrag Nr. 59 ()
      Noch zu Nr. 56:

      Bei Maersk handelt es sich wohl um ein dänisches Unternehmen, also
      ist es für den deutschen Fiskus ein Auslandsfall. Wahrscheinlich
      geht es bei Maersk wie ganz sicher doch bei Vodafone/Verizon
      zu den Finanzgerichten. Hoffentlich gibt der deutsche Fiskus
      seinen Widerstand gegen Gleichbehandlung von Inlands- und Auslandsfällen
      bald auf, zumal diese Haltung die Freiheit des Kapitalverkehrs in der
      EU verletzt.
      Avatar
      schrieb am 14.04.14 21:12:44
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.823.245 von alzwo am 14.04.14 20:57:17Bei einem Split unterscheidet der Fiskus prinzipiell nicht
      zwischen Inlands- und Auslandsfällen.
      Avatar
      schrieb am 16.04.14 10:14:36
      Beitrag Nr. 61 ()
      mein problem ist ich bekomme die steuernummer und finanzamt der bank nicht.
      "consors"
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.04.14 11:24:58
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.833.376 von claudile am 16.04.14 10:14:36Zu Nr. 61:

      Hallo Claudile,
      wie heißt denn Deine Bank? Wenn sie schon bei Dir Steuern abzieht, dann
      müsste die Bank doch wenigstens Auskunft erteilen, wohin genau Dein
      Geld gegangen ist, damit Du z.B. dort vorstellig werden kannst.
      Empfehle, bei der Bank nochmals nachzuhaken.
      Allen Frohe Ostern und viel Glück!
      Guensing
      Avatar
      schrieb am 16.04.14 11:30:51
      Beitrag Nr. 63 ()
      Kennt schon jemand Finanzamt und Steuernummer der DAB Bank? Habe natürlich dort per Mail nachgefragt, aber die Antwort wird wie immer wohl etwas dauern.
      Avatar
      schrieb am 16.04.14 13:42:52
      Beitrag Nr. 64 ()
      Zu Nr. 63:

      Hallo Eickhoff,
      falls DAB nicht ordnungsgemäß antworten sollte, dürfte es trotzdem
      für Dich kein Problem geben. DAB bank AG hat wohl ihren Sitz in
      München, so dass für sie das Finanzamt für Körperschaften in München
      zuständig sein wird. Die können dort leicht herausfinden, welche
      Steuernummer DAB bank AG hat. Also könntest Du notfalls ohne Angabe
      einer St.Nr. ans Finanzamt für Körperschaften schreiben, falls Dir
      DAB bank AG keine Auskunft gibt, wohin es genau das von Deinem Konto
      geholte Geld geschafft hat. Ich denke aber, die Bank teilt Dir das schon
      noch mit.
      Avatar
      schrieb am 16.04.14 18:07:37
      Beitrag Nr. 65 ()
      hallo

      bei mir ist das die consors bank

      habe da angerufen und keine auskunft über steuernummer finanzamt bekommen

      wurde an mein finanzamt verwiesen dort einen antrag zu stellen oder beim bmf
      (bundesfinanzministerium) sollte ich anrufen wie sich die sachlage verhält

      habe noch einmal eine schriftliche anfrage an consors gestellt
      claudile
      Avatar
      schrieb am 16.04.14 18:27:43
      Beitrag Nr. 66 ()
      Zu Beitrag Nr. 65:

      Hallo Claudile,
      die Cortal Consors S.A. hat ihren Hauptsitz in Paris. Meines Wissens
      hat die deutsche Zweigstelle von Cortal Consors einen eigenen
      Firmensitz in Nürnberg. Da könntest Du zur Not versuchen, beim
      Finanzamt für Körperschaften in Nürnberg zu erfragen, ob Cortal
      Consors dort eine Steuer-Nummer hat und ob dieses Finanzamt für
      Körperschaften in Nürnberg Dein Geld von Consors bekommen hat).
      Kannst natürlich einfach mal auf gut Glück ans Finanzamt für
      Körperschaften in Nürnberg Deinen Widerspruch einschicken.
      Servus und Tschüss!
      Guensing
      Avatar
      schrieb am 16.04.14 19:01:02
      Beitrag Nr. 67 ()
      Die Steuernummer ist sensibel, die wird keine Bank rausgeben. Mit der Steuernummer kann man (wenn der Finanzbeamte pennt) Informationen vom Finanzamt bekommen, da gab es mal vor längerer Zeit einen Fernsehbericht. Da rief jemand beim Finanzamt an, gab sich als Steuerberater aus, gab eine Steuernummer (von einer Privatperson) an und bekam alle Auskünfte, die er wollte.

      Auf so etwas läßt sich keine Bank ein.

      Ich glaube auch nicht, daß eine Anfrage beim Finanzamt von Consors, DAB oder INGDiBa erfolgreich sein wird. Abgesehen von Dingen wie Steuergeheimnis und Datenschutz ist meiner Auffassung nach das Finanzamt des Anlegers zuständig, weil das über die Besteuerung des Anlegers entscheidet.

      Darüber hinaus möchte ich noch aus der Praxis berichten. Die den Google-Anlegern belasteten Steuern werden nicht einzeln an das Finanzamt abgeführt (das Finanzamt würde sich auch bedanken, wenn bei jeder Kapitalmaßnahme oder Dividendenzahlung Tausende von Einzelposten eingingen). Vielmehr werden die von den Kunden eingesammelten Steuern (und zwar alle, aus Google, Dividenden, Zinsen, Gewinnen) auf einem Konto der Bank gesammelt und üblicherweise einmal monatlich in einer Summe an das für die Bank zuständige Finanzamt überwiesen.

      Von daher könnte Consors' Finanzamt - selbst wenn es das wollte - gar nicht sagen, ob Consors Google-Gelder überwiesen hat.
      Avatar
      schrieb am 16.04.14 19:41:25
      Beitrag Nr. 68 ()
      Zu Beitrag 67:

      Hallo JuliaPapa,

      das Verhalten der Banken ist durchaus nicht einheitlich. Im Internet lässt sich nachverfolgen, dass es Banken gibt, die problemlos ihr Finanzamt und ihre
      Steuernummer nennen, auch im vorliegenden Fall. Andere wollen "mauern",
      was aber wohl kein korrektes Verhalten darstellt, weil doch eine Kundenkontobelastung mit Geheimhaltung, wohin das Geld geflossen ist, ehrlicherweise nicht in Frage kommen kann.
      Die Steuernummer von Banken ist kein Geheimnis und von einigen Banken sogar öffentlich bekanntgegeben.

      Inzwischen steht auch fest, dass diverse deutsche Banken anlässlich der Google-Transaktion keine Steuer belastet haben.

      Das Verhalten der Banken in Deutschland ist eben in jeder Weise unterschiedlich.

      Schöne Ostertage und eine erholsame Frühlingszeit wünscht
      Guensing.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.04.14 19:48:31
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.837.668 von guensing am 16.04.14 19:41:25Es heißt hier im Forum immer wieder, dass einige Banken keine Steuern belastet haben. Aber keiner hat bisher eine solche Bank benannt. Wie heißen denn diese Banken?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.04.14 20:02:21
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.837.726 von eickhoff am 16.04.14 19:48:31Hallo Eickhoff,
      bin eigentlich schon im Osterurlaub, schreib aber kurz zu Nr. 69 dies:
      Wer im Internet lange sucht, findet manche Bank. Unter anderem bei sem
      gibt´s auch Namen.
      Ende gut, alles gut!
      Servus!
      Ende!
      Guensing
      Avatar
      schrieb am 17.04.14 08:07:20
      Beitrag Nr. 71 ()
      Aus dem Urlaub schnell noch zu Nr. 65 und Nr. 67:

      Hallo,
      offenbar teilt die Bank ihren Kunden mit Google-Shares inzwischen die Steuernummer problemlos mit:
      "Cortal Consors, Zweigniederlassung Nürnberg = Zentralfinanzamt Nürnberg,
      Thomas-Mann-Str. 50, 90471 Nürnberg, STEUERNUMMER DE 225900761"
      (siehe bei sem, Berlin)
      Adieu, Paris, Ostergrüße,
      Guensing.
      Avatar
      schrieb am 17.04.14 14:04:05
      Beitrag Nr. 72 ()
      Ergänzend zu Nr. 71:

      Lest bitte mal bei "sem Berlin" nach! Dort heißt es nämlich in einem
      Kommentar abweichend von anderer Kommentierung, es sei für die dt.
      Zweigstelle von Cortal Consors in Nürnberg, "das Finanzamt Nürnberg
      Zentral, Voigtländer Str. 7/9, 90489 Nürnberg, STEUER-NR. 24110500641"
      zuständig. (Angabe hier in Beitrag 70 vielleicht die Umsatzsteuer-Nr.?)
      Wie es zu den unterschiedlichen FA-Adressen und Steuer-Nummern in den sem-Kommentaren gekommen ist, weiß ich natürlich nicht. Fragt halt mal Consors, welche Auskunft von dort die maßgebliche ist!
      Avatar
      schrieb am 17.04.14 17:46:36
      Beitrag Nr. 73 ()
      DAB

      vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. April 2014.

      Die gewünschten Daten lauten:

      Finanzamt München für Körperschaften
      Steuernummer 143/107/00216

      Diese Daten werden auch auf den Verkaufsabrechnungen unterhalb der Steuerdaten angedruckt.

      Sollten Sie Fragen haben oder unsere Hilfe benötigen:
      Unter 089 88 95 6000 erreichen Sie unsere telefonische Kundenbetreuung montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 23:00 Uhr und samstags zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr und sonntags zwischen 15:00 Uhr und 20:00 Uhr. Alternativ können Sie uns auch ein Fax an die Nummer 089 500 68 2780 senden.

      Mit freundlichen Grüßen

      DAB Bank AG
      Avatar
      schrieb am 18.04.14 11:02:49
      Beitrag Nr. 74 ()
      Normelrweise steht in jedem Bank-Impressum auf der Webseite die Steuernummer, andernfalls ist die auf dem Kauf- bzw. Verkaufsbelegen aufgedruckt.

      Consors: https://www.cortalconsors.de/ev/Transversal/Impressum
      Sbroker: https://www.sbroker.de/sbl/home/impressum
      comdirect: http://www.comdirect.de/cms/hilfe-service-impressum.html

      usw.
      Avatar
      schrieb am 18.04.14 11:40:52
      Beitrag Nr. 75 ()
      Zu Nr. 67 und 74:

      Besten Dank trend_investor,
      jetzt habe ich auf dem Briefkopf von ING-DiBa auch deren
      STEUERNUMMER 04722028004 (Frankfurt) entdeckt, und das wirklich erst
      auf Grund Deines hilfreichen Hinweises in Beitrag 74.
      Avatar
      schrieb am 19.04.14 22:47:37
      Beitrag Nr. 76 ()
      Derjenige Teil der Banken, die anlässlich des Google-Aktiensplit Steuern
      abgezogen haben, hat sich meist auf die "WM" bzw. "Wertpapier-Mitteilungen"
      bzw. den "WM-Datenservice" berufen. Von Interesse dazu wäre doch, was
      nun überhaupt dieser wohl private Dienstleister als seine steuerliche Meinung
      im genauen Wortlaut getextet hat. Kann jemand diesen Text beschaffen
      und hier im genauen Wortlaut bekannt machen?
      Avatar
      schrieb am 20.04.14 22:51:31
      Beitrag Nr. 77 ()
      Die WM veröffentlichen keine Romane.

      Die bringen einfach die Daten für die Kapitalmaßnahme, also z.B. neue WKN ist A11 0NH, Ex-Tag ist der soundsovielte, steuerliche Behandlung ist Bonusaktien (steuerpflichtig).

      Von einer Bank erhielt ich folgende Info:

      "Die Kapitalmaßnahme wurde im WM Arbeitskreis mit Vertretern der Bankenwelt sowie mit dem BVR und DSGV besprochen. Die Teilnehmer waren sich einig, dass diese Maßnahme als steuerrelevant zu betrachten ist.

      Es handelt sich um eine Ausgabe von Bonusaktien, da die Ausgabe von C-Aktien nicht im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung der GOOGLE INC. steht.

      Gemäß BMF-Schreiben vom 09.10.2012 Rz. 111 f stellt der Bezug von Bonusaktien eine sog. Sachausschüttung dar und führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen, sofern ein Kapitalertrag ermittelt werden kann, siehe § 20 Absatz 4a Satz 5 EStG.

      Hintergrund der Sachausschüttung ist, dass eine Dividende nicht in bar, sondern in Form von Aktien gezahlt wird. Auf Fälle der Sachausschüttung kann die Fußstapfentheorie nicht angewandt werden.

      Die Anleger erwirtschaften einen Kapitalertrag, der grundsätzlich bei Buchung der neuen Wertpapiere dem Kapitalertragsteuerabzug zu unterwerfen ist."


      Die Entscheidung hat also ein Arbeitskreis getroffen, nicht die WM (die eine private Firma ist) alleine.


      Das noch als zusätzlich Info.
      Avatar
      schrieb am 21.04.14 10:21:12
      Beitrag Nr. 78 ()
      Zu Beitrag Nr. 77:

      Hallo JuliaPapa,
      danke! Der genaue Wortlaut in den ausgegebenen WM-Daten bleibt aber weiter
      von Interesse, weil sich Banken genau darauf berufen haben.

      Um "Bonus-Aktien" geht es im Falle der Google-Transaktion vom 2.4.2014
      sachlich, wirtschaftlich und rechtlich nicht. "Bonus-Aktien" im Sinne
      von RdZ 111 des BMF-Schreibens würden (u.a.) voraussetzen, dass es sich
      hier weder um einen Split noch um Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
      gehandelt hätte, so dass dann bei ausländ. Gesellschaft Ertrag und
      Anschaffungskosten prinzipiell mit "0" anzusetzen gewesen wären.

      Dieser Begriff "Bonus-Aktien" passt aber auf vorliegenden Sachverhalt
      nicht, der vielmehr als qualifizierter Split mit Modifizierung der
      Mitgliedschaftsrechte oder allenfalls als Kapitalerhöhung aus
      Gesellschaftsmitteln verstanden werden kann. Denn die Aktienteilung
      in stimmberechtigte und stimmrechtslose Aktien hatte den Sinn und Zweck,
      den Gründer-Aktionären ihre Vorrechtsstellung in der AG zu sichern, und das ist nun einmal bei den gewönlichen Google-Aktionären gar nichts wirtschaftlich oder steuerlich Relevantes.

      Julia-Papa, du bist doch bestimmt bei einer Bank, da kannst du doch bestimmt
      den genauen Text in den "Wertpapier-Mitteilungen" zu dieser Sache ansehen
      und hier ergänzend beitragen?
      Nochmals Dank.
      guensing
      Avatar
      schrieb am 21.04.14 10:43:07
      Beitrag Nr. 79 ()
      Der Google-Aktiensplit
      Achtung Aktionäre! Steuerfalle bei neuen Google-Aktien
      Montag, 21.04.2014, 08:49 · von FOCUS-Online-Experte Christian Steinpichler
      http://www.focus.de/finanzen/experten/steinpichler/der-googl…
      Avatar
      schrieb am 21.04.14 11:08:48
      Beitrag Nr. 80 ()
      Zu Beitrag Nr. 79:

      Bonjour Soleil1504,
      die steuerliche Darstellung in Focus-Money-Online geht daneben; Herr Steinpichler sollte die Sache besser nochmal mit einem Steuerexperten
      besprechen.
      Wenn in Deutschland Tatsache des Stimmrechtsverlusts bei den Google-
      Altaktien und zugleich Ausgabe neuer Aktien mit Stimmrecht missachtet
      und nicht nachvollzogen wurde, dann ist das aber ebenso interessant
      wie merkwürdig. Wieso kann man die Google-Transaktion in Deutschland
      anders umsetzen als in den USA???
      Avatar
      schrieb am 21.04.14 13:35:34
      Beitrag Nr. 81 ()
      Zu Beitrag Nr.80:

      Der bei wallstreet-online gesondert eingestellte Text "FOCUS-online:
      Der Google-Aktiensplit - Eine Welle von Einsprüchen ist programmiert",
      ebenfalls von Herrn Steinpichler, trifft es besser als sein anderer Text
      nach Beitrag Nr. 79. Letzterer zeigt aber den Kuddelmuddel bei der
      Durchführung des Google-Aktiensplit bei den Börsen und Banken,
      seine völlig andersartige Abwicklung in Deutschland als in den Vereinigten
      Staaten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.04.14 14:50:23
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.851.666 von guensing am 21.04.14 13:35:34Das ist Blatt 2 zu meinem Link:
      Ich dachte, wer Blatt 1 liest guckt auch Blatt 2 an.
      Bonne nuit !
      http://www.focus.de/finanzen/experten/steinpichler/der-googl…
      Avatar
      schrieb am 22.04.14 20:22:02
      Beitrag Nr. 83 ()
      Zitat von guensing: Zu Beitrag Nr. 77:

      Hallo JuliaPapa,
      danke! Der genaue Wortlaut in den ausgegebenen WM-Daten bleibt aber weiter
      von Interesse, weil sich Banken genau darauf berufen haben.

      Um "Bonus-Aktien" geht es im Falle der Google-Transaktion vom 2.4.2014
      sachlich, wirtschaftlich und rechtlich nicht. "Bonus-Aktien" im Sinne
      von RdZ 111 des BMF-Schreibens würden (u.a.) voraussetzen, dass es sich
      hier weder um einen Split noch um Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
      gehandelt hätte, so dass dann bei ausländ. Gesellschaft Ertrag und
      Anschaffungskosten prinzipiell mit "0" anzusetzen gewesen wären.

      Dieser Begriff "Bonus-Aktien" passt aber auf vorliegenden Sachverhalt
      nicht, der vielmehr als qualifizierter Split mit Modifizierung der
      Mitgliedschaftsrechte oder allenfalls als Kapitalerhöhung aus
      Gesellschaftsmitteln verstanden werden kann. Denn die Aktienteilung
      in stimmberechtigte und stimmrechtslose Aktien hatte den Sinn und Zweck,
      den Gründer-Aktionären ihre Vorrechtsstellung in der AG zu sichern, und das ist nun einmal bei den gewönlichen Google-Aktionären gar nichts wirtschaftlich oder steuerlich Relevantes.

      Julia-Papa, du bist doch bestimmt bei einer Bank, da kannst du doch bestimmt
      den genauen Text in den "Wertpapier-Mitteilungen" zu dieser Sache ansehen
      und hier ergänzend beitragen?
      Nochmals Dank.
      guensing


      Hallo, Guensing,

      die WM, das deutete ich ja schon an, sind letztlich ein Datenlieferant, deswegen meldet die WM nur die reinen Daten ohne Schnick-Schnack. Und das war - in Auszügen - dies:


      ART DER KAPITALERH: 84 - Entflechtung/Spin off
      BEZUGSV. ZÄHLER DTSCH: 1
      BEZUGSV. NENNER DTSCH: 1
      in Non-Voting Class C Shares
      GES.-R. VORGÄNGE JBE: 253 - Gewöhnlicher Spin off; steuerrelevant


      Und mit diesen Daten ziehen die Banken dann los.
      Avatar
      schrieb am 22.04.14 21:26:10
      Beitrag Nr. 84 ()
      Zu Beitrag 83:

      Vielen Dank JuliaPapa,

      in den "Wertpapier-Mitteilungen" heißt es also "Gewöhnlicher Spin off",
      sehr interessant, und das halte ich für durchaus nicht nachvollziehbar.
      Aber da kann ich verstehen, dass viele Banken den Steuerabzug mit
      "Spin-off" begründet haben, und noch mehr kann ich die anderen Banken
      verstehen, die das so nicht mitgemacht haben.
      Einen ganz besonderen Dank nochmals für die Information
      und herzliche Glückwünsche zu Deinem Geburtstag!
      (Schuppen "68" lässt aus Hannover auch grüßen mit dem bekannten Motto:
      "Armut? Das ist doch keine Kunst!" Aber manchmal ist`s verfehlte Steuer...)
      Guensing
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.04.14 10:50:18
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.858.294 von guensing am 22.04.14 21:26:10Ich glaube nicht, dass ein Einspruch beim Finanzamt der Bank aussichten auf Erfolg hat.

      Ich würde mit Verweis auf Rz. 67 des BMF-Schreibens vom 22.12.2009 argumentieren. Wenn schon die Umwandlung von VZ-Aktien in Stammaktien etc. keine anschaffungsähnlichen Vorgänge auslösen, sollte der Split neutral laufen.

      Andere Alternativen sind:

      BFH-Urteil vom 20.10.2010, I R 117/08 und BFH-Urteil vom 23.2.2011, I R 117/08
      evtl. auch anhängiges Verfahren beim BFH zu Phillip Morrois/Altria: Az. VIII R 47/13 (Vorinstanz FG Nürnberg)

      Diese Verfahren sind zwar zu "echten" Spin-Offs ergangen, zielen aber auf die Übernahme der steuerlichen Behandlung im Ursprungsland ab.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 23.04.14 14:57:00
      Beitrag Nr. 86 ()
      Zu Beitrag Nr. 85:

      Hallo Taxadvisor,
      es ist kein gesetzlicher Tatbestand ersichtlich, der auf den Google-Aktiensplit
      vom 2.4.2014 dt. Besteuerung zur Folge hätte, insbesondere gibt es dafür in § 20
      Einkommensteuergesetz keine Grundlage. Welche Rechtsgrundlage hältst denn du
      für diese Besteuerung überhaupt für denkbar?
      Bei der steuerlichen Würdigung bleibt außerdem der wirtschaftliche Tatbestand
      zu beachten, und der ergibt, dass die Google-Aktionäre anlässlich der Transaktion wirtschaftlich positiv NICHTS bekommen haben. Auf das resultierende wirtschaftliche NICHTS Steuern abzuziehen, würde zudem
      den Gleichheitssatz und das Eigentum verfassungsmäßig verletzen.
      Diese Wertung können Finanzämter der Banken doch sicher schon selbst vornehmen, ohne dass erst wieder einmal die Finanzgerichte zur Entscheidung aufgerufen werden müssen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.04.14 20:12:58
      Beitrag Nr. 87 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.862.044 von guensing am 23.04.14 14:57:00Wir sind leider nicht bei wünsch' Dir was...

      Ich sehe auch keinen Besteuerungstabestand, aber die Einsprüche könnten höchstens indirekt Erfolg haben, weil der Druck zu einer abgestimmten Lösung auf Bundesebene führt. Wenn Deinem Einspruch stattgegeben wird, heißt das ja noch nicht unmittelbar, dass die anderen Abrechnungen auch korrigiert werden müssen. Dann gebe es eine unterschiedliche Behandlung bei den Anlegern.

      Außerdem ist der § 20 Abs. 4/4a als Auffangnorm gestaltet. Da es hier eben um unterschiedliche Aktien geht, wird der KapErtSt-Abzug nicht unbedingt rechtswidrig sein, auch wenn sich im abschließenden Besteuerungsverfahren keine Steuerpflicht ergibt (vgl. z.B. Differenzbesteuerung).

      Bei Thesaurierungen gibt es wirtschaftlich auch nichts, trotzdem muss etwas versteuert werden. Und wenn ich eine Aktie direkt vor der Dividende kaufe, habe ich wirtschaftlich auch "nur" die Aktie und den Dividendenanspruch "gekauft" aber nicht verdient.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 24.04.14 13:10:09
      Beitrag Nr. 88 ()
      ich habe mal bei meiner DAB-Bank nachgefragt, was sie so für's kundenwohl in dieser sache unternehmen. die antwort ist mehr als kläglich...

      "...Wie mitgeteilt, übernimmt die DAB Bank für die Abrechnung die steuerlichen Daten, welche über den bankenübergreifenden Informationsdienst WM-Daten bereitgestellt werden. Eine eigene steuerrechtliche Einschätzung wird von der DAB Bank nicht vorgenommen.

      Entsprechend nimmt die DAB Bank auch in diesem Fall keine eigene steuerliche Würdigung des Vorgangs vor und wird daher nicht beim Bundesfinanzministerium intervenieren.

      Die DAB Bank ist Mitglied im Bundesverband deutscher Banken und diesen entsprechend mit der Interessenvertretung beauftragt. Bei Fragen zur Tätigkeiten des Bundesverbands deutscher Banken wenden Sie sich bitte direkt an diesen..."


      mit anderen worten: die freunde kümmert es einen scheiß. bin ich so naiv, dass ich immer noch glaube, eine bank sollte was tun, wenn tausende ihrer kunden beschissen werden?

      und ein bonmot am rande: die komplette G&V-Rechnung meines depots ist seit dem split/spin-off wertlos, da die alten aktien immer noch mit 100% einstandswert bewertet werden und die neuen mit 50% vom altbestand hinzu gekommen sind. wenn ich also wissen will, wie meine depotperformance so aussieht, muss ich derzeit mein (manuell gepflegtes) musterdepot bemühen. ich finde das zeigt ganz gut, dass die banken (oder zumindest meine ach so kundenfreundliche DAB) keinen schimmer haben, wie mit dieser sache umzugehen ist!

      oder hat jemand eine bank, bei der es besser läuft?
      Avatar
      schrieb am 24.04.14 14:41:54
      Beitrag Nr. 89 ()
      Zu Beitrag Nr. 88:

      Es gibt mehrere deutsche Banken, die ihren deutschen Depotkunden mit Google-Aktien infolge des Google-Aktiensplits vom 2.4.2014 keine Abgeltungsteuer abgezogen haben. Diese Banken haben sich nicht einfach auf die Angabe in den WM verlassen, sondern eine eigene Würdigung vorgenommen. Das ist dann doch ein vorbildlicher Service für die Kunden; einfacher ist es, schematisch der WM-Vorgabe zu folgen und sich unter keinen Umständen womöglich mit dem Fiskus irgendwie anzulegen. Unter dem unrechtmäßigen Steuerabzug leiden ja nur die betroffenen Kunden, aber weder WM noch die Banken, die deren Vorgabe einfach standardmäßig gefolgt sind.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.04.14 19:15:36
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.868.518 von guensing am 24.04.14 14:41:54Ich bin kein Freund der Banken, aber die Banken haften für die korrekt abgeführte AbgSt. Und wenn (warum auch immer) der BFH entscheidet, dass der Vorgang steuerpflichtig ist, muss die Bank zahlen, auch wenn das Depot längst aufgelöst ist.

      Der "Nichtabzug" der Steuer heißt ja auch nicht automatisch, dass die Bank das als Split gebucht hat. Gibt es denn verläßliche Angaben, dass die neuen Aktien bei diesen Banken nicht statt des Steuerabzuges mit Anschaffungskosten von Null eingebucht wurden?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 24.04.14 19:21:18
      Beitrag Nr. 91 ()
      -wie sieht es eigentlich mit einer entschädigung aus, wenn die C-aktien sich schlechter entwickeln; habe irgendwo sowas gelesen?-
      Avatar
      schrieb am 24.04.14 19:52:19
      Beitrag Nr. 92 ()
      Zu Beitrag Nr. 91:

      Nach meiner Erinnerung gab es in den USA einen Prozess von Google-Aktionären
      mit Google Inc. wegen der Aufteilung stimmberechtigter Aktien in hälftig stimmberechtigte und hälftig stimmrechtslose. Ebenfalls nach meiner
      Erinnerung vertrat Google Inc. die Auffassung, dass sich der Wert der
      Aktien nicht wesentlich unterschiedlich darstellen und entwickeln werde.
      Es soll dann im Prozess zu einem Kompromiss gekommen sein, dass Google Inc.
      im Falle sich entwickelnden Kursabstands bis zu 5 % Nachzahlung auf die
      stimmrechtslosen Aktien leisten werde. Wie bemerkt, dass sind lediglich
      Hinweise aus meiner Erinnerung, ohne Garantie für Richtigkeit. Ich denke
      aber, dass sich Genaueres durch Nachforschung im Internet oder Rückfrage
      bei Google Inc. ermitteln lässt.
      Avatar
      schrieb am 24.04.14 20:57:26
      Beitrag Nr. 93 ()
      Zu Beitrag Nr. 90

      Die flatex/biw-Bank hat die Anschaffungskosten gleichmäßig verteilt laut eines Beitrags aus einem anderen Forum:

      "Stellungnahme biw-Bank (flatex)
      23.04.14 14:05
      „Eine Versteuerung beim Google Split wurde nicht vorgenommen, da diese Maßnahme nicht eindeutig zu bewerten war. Aus diesem Grund haben wir die Maßnahme als Split mit Aufteilung der Anschaffungsdaten gebucht. Der Aktienkurs wurde bei den Börsen auch halbiert und nicht als steuerpflichtiger Spin off.“"
      Quelle:
      http://forum.finanzen.net/forum/Stellungnahme_biw_Bank_flate…
      Avatar
      schrieb am 24.04.14 22:52:23
      Beitrag Nr. 94 ()
      Noch zu Beitrag Nr. 90:

      Alle möglichen Varianten sind bei dt. Banken zur Google-Transaktion praktiziert worden, häufigster Fall Behandlung als "Spin-Off" (nach Vorgabe WM) und Einbuchung der neuen Aktien zu 409,75 Euro/St. mit Steuerabzug darauf, anderer Fall mit Anschaffungspreis Null auf die neuen Aktien, anderer Fall Behandlung als Split ohne Steuerabzug mit hälftiger Aufteilung der Anschaffungskosten auf alte und neue Aktie...
      Übrigens bin ich eher ein Freund der Banken, jedenfalls Gegner einer seit
      der Finanz- und Staatenkrise üblich gewordenen Generalverdammung sämtlicher Finanzinstitute, zugleich realistisch genug zu verstehen, dass viele
      Banken einfach den Weg des geringsten Widerstands gehen wollen, und das Kundeninteresse ist für die meisten Banken eben doch nicht so gewichtig wie die mächtige und potenziell betriebsprüfende Staatsgewalt.
      Avatar
      schrieb am 26.04.14 10:30:55
      Beitrag Nr. 95 ()
      Nicht, dass das bei Apple auch so kommt wie bei Google...:confused:

      http://www.manager-magazin.de/immobilien/artikel/a-966125.ht…
      Avatar
      schrieb am 26.04.14 15:16:21
      Beitrag Nr. 96 ()
      Hallo trend_investor,

      Apple wird wohl nicht wie Google in Hälfte stimmberechtigte und Hälfte stimmrechtslose Aktien splitten. Google-Aktionären soll ja bekanntlich
      ein spezieller Steuerstrick daraus gedreht werden, dass auf Hälfte stimmberechtigte und Hälfte stimmrechtslose Aktien gesplittet wurde.
      Im Kern sind die Fälle Google trotzdem gleichartig, abweichend ja in
      nichts Wirtschaftlichem oder Substantiellem, sondern nur im Mitgliedschafts-
      Stimmrecht. Für unterschiedliche steuerliche Behandlung von Google- und
      Apple-Aktiensplit gibt´s da keinen Grund. Der Steuerabzug bei dt. Google-
      Aktionären ist einfach nicht in Ordnung.
      Avatar
      schrieb am 27.04.14 09:17:56
      Beitrag Nr. 97 ()
      Avatar
      schrieb am 27.04.14 15:40:50
      Beitrag Nr. 98 ()
      Zitat von soleil1504: Aktiensplit auf Kosten der Anleger
      http://www.boerse-am-sonntag.de/archiv/archive/2014/normal/0…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.boerse-am-sonntag.de/archiv/archive/2014/normal/0…


      Offensichtlich nicht so gut recherchiert...

      Unabhängig von der steuerlichen Einordnung des "Split" ist die dargestellte Vorgehensweise (KapErtSt-Abzug und Einbuchung der neuen Stücke mit Anschaffungskosten von Null) FALSCH. Diese Fehler sollten mit der Bank umgehend geklärt werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 28.04.14 19:33:12
      Beitrag Nr. 99 ()
      Bei sem.Berlin hat ein Kunde der Commerzbank Berlin berichtet, dass er von
      seiner Bank nach Ausfüllen und Abgabe eines Formblatts von dort die
      ans Finanzamt abgeführte Steuer auf Google sofort und ohne Rückfrage bei
      diesem Finanzamt auf sein Konto zurückbekommt.
      Gibt es bei anderen Banken inzwischen ähnliche Entwicklungen, dass diese
      den vom Konto abgezogenen Steuerbetrag aufs Kundenkonto zurückbuchen.
      Avatar
      schrieb am 28.04.14 19:40:27
      Beitrag Nr. 100 ()
      Am Schluss von Beitrag 99 muss der Punkt durch ein Fragezeichen ersetzt werden:
      Zahlen auch andere Banken nach dem Beispiel der Commerzbank Berlin den vom
      Kundenkonto abgezogenen Steuerbetrag zurück?
      Avatar
      schrieb am 29.04.14 17:19:42
      Beitrag Nr. 101 ()
      Widerspruch gegen den unrechtmäßigen Steuerabzug hat inzwischen schon eine
      Reihe der durch die Google-Aktion in jeder Weise nur negativ betroffenen dt.
      Google-Aktionäre bei diversen Finanzämtern von Banken erhoben. Es besteht also
      für die Finanzbehörden Gelegenheit, den Fall generell mit den Finanzministerien abzustimmen und die unrechtmäßigen Steuerbeträge unbürokratisch und ohne viel Aufwand zu erstatten. Sonst kommt es sicherlich zu einer Vielzahl von Beschwerden bei Abgeordneten und Bundesregierung, zu Streitigkeiten mit zahlreichen Wohnsitzfinanzämtern der geschädigten Betroffenen und zu gar manchem Finanzgerichtsprozess.
      Avatar
      schrieb am 01.05.14 13:29:01
      Beitrag Nr. 102 ()
      Am 20.5. entscheidet das Bundesfinanzministerium über die Google-Steuer.
      Quelle:
      http://www.sem.berlin/widerspruch-bank-wegen-google-aktien-split/

      Kommentar vom Leser ksg vom 30.April

      "Die Deutsche Kreditwirtschaft hat in Sachen Google Kontakt mit dem Bundesministerium für Finanzen aufgenommen, bei einer vorläufigen Prüfung wurde die Steuerpflicht bestätigt.
      Endgültig wird das BMF am 20.05.2014 eine Entscheidung treffen."


      Und:

      Zu Beitrag Nr. 99

      Den vorformulierten Text von der Commerzbank habe ich an die ING DiBa geschickt. Sie haben es abgelehnt.
      Avatar
      schrieb am 07.05.14 19:06:50
      Beitrag Nr. 103 ()
      Wer Google auf unser Problem aufmerksam machen will, um Hilfe bitten will, oder aber auch sich beschweren will, könnte es evt. mal bei Jennifer Kirk versuchen: Email und Telefonnummer findet man hier:

      http://investor.google.com/pdf/2014_form8937.pdf
      Avatar
      schrieb am 09.05.14 08:40:53
      Beitrag Nr. 104 ()
      Jennifer Kirk ist wohl für Fragen zur Abwicklung des Google-Aktiensplit vom
      2./3.4.2014 zuständig, antwortet eventuell in Kurzform. Vielleicht leitet
      sie auch Hilfsersuchen an andere Stellen bei Google Inc. weiter; ob das
      zu ihren Aufgaben gehört, ist offen.

      Dr. James Swift hat als Kontaktmöglichkeit zur Chefetage von Google Inc. folgende Information gegeben:
      E-Mail: directors@google.com
      Adresse: Google Inc.
      Attn: Corporate Secretary
      1600 Amphitheatre Parkway
      Mountain View, CA 94043
      (USA)
      Avatar
      schrieb am 29.07.14 17:00:43
      Beitrag Nr. 105 ()
      meine Google Aktien habe ich lang vor 2009 gekauft und bin daher besonders von der rechtswidrige Handhabung des Google Splits durch meine Depotbanken, der Targobank, der Ing-Diba und der Kreissparkasse betroffen. Selbst ein Laie kann erkennen, dass eine Kapitalertragssteuer einen Kapitalertrag voraussetzt und dass beim Google Split (wie auch bei jedem anderen Split) die Aktionäre keinen Kapitalertrag erzielt haben.
      Unter
      http://www.anwalt.de/rechtstipps/aktiensplitt-bei-google-inc…
      steht zu den Pflichten der Depotbanken folgendes: die Depotbank, die Kapitalertragsteuer abführt, muss den Sachverhalt aufklären und ist verpflichtet, die Steuerrechtslage einzuschätzen. Tut sie dieses nicht oder ungenügend oder schätzt sie die Steuerrechtslage falsch ein, kann ihr Kunde Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatzanspruch besteht zum einen in der Rückbuchung der belasteten Kapitalertragsteuer und ...

      Leider bin ich kein Rechtsanwalt und meine (wie wohl die meisten) Rechtsschutzversicherungen weigern sich in ihren AGB´s Kosten für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wertpapieren zu übernehmen.
      Wer außer mir ist denn trotzdem ebenfalls interessiert in dieser Sache seine Depotbank auf Schadensersatz zu verklagen?
      Avatar
      schrieb am 30.07.14 15:47:31
      Beitrag Nr. 106 ()
      Ich selbst bin auch Geschädigter, nur Schadensersatz abfordern geht erst wenn Schaden entstanden ist. Da die Kapitalertragsteuer in 2015 per Einkommensteuererklärung wieder geholt werden kann,ist bis jetzt noch kein Schaden entstanden. Eventuelle Zinszahlungen auf Dispokredit kann man als Schaden im Moment sehen. Nur lohnt sich da der Gang zum Anwalt schon?
      Diese Webseite der Kanzlei ist nur reine Werbung und Stimmungsmache, so seh ich das.

      Vielleicht kennst Du schon die Seite, nur bevor Du zum Anwalt rennst, lese dich doch bitte mal auf der SEM Seite ein. Oder stell mal da deine Frage rein.

      http://www.sem.berlin/google-aktiensplit-2014/
      Avatar
      schrieb am 30.07.14 21:34:40
      Beitrag Nr. 107 ()
      @Bodiweb: Vielen Dank für die Antwort. Die Website von Sem finde ich auch sehr gut. Ich hoffe dass viele hier die Online-Petition dort
      http://www.sem.berlin/?s=Petition
      unterstützen.

      Dass mir noch kein Schaden entstanden ist, kann ich leider nicht bestätigen.
      Ich bin Google-Fan und habe immer wieder die Aktie gekauft, mehr als alle anderen Aktien. Die ungerechtfertigte und überraschende Belastung macht bei mir etwa ein Jahresgehalt aus.

      Wenn die jemand dein Auto wegnimmt und sagt du bekommst es ja 2015 zurück, dann wirst du dich auch bedanken. So in etwa betrifft mich die Reduzierung meiner finanziellen Beweglichkeit.

      Bei der Geschwindigkeit unserer Gerichte ist fraglich ob 2015 wirklich eine Entscheidung vorliegt. Wenn man dann also sowieso kämpfen muss, warum nicht gleich?

      Im übrigen finde ich es einfach eine Unverschämtheit, wie hier mit der Gruppe der Googleaktionäre verfahren wird. Nach dem Wegfall des Bankgeheimnisses bahnt sich hier der nächste Schritt an:
      Staat und Banken bedienen sich aus unseren Konten nach Belieben und ohne Vorankündigung. (siehe Vermögensabgaben in Zypern und jetzt in Spanien)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.07.14 17:45:35
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.402.674 von weki47 am 30.07.14 21:34:40@weki47
      Nicht falsch verstehen, mich ärgert dass alles auch.
      Nur überleg mal. Wenn das BMF den Banken sagt, ihr habt bis jetzt erst mal richtig gehandelt, wo ist jetzt, rechtlich der Schaden entstanden?

      Was soll ein Anwalt jetzt machen, Frist auf Einspruch der Kapitalertragsteuer ist längst vorbei, bzw. liegt derzeit bei vielen Finanzämtern wahrscheinlich in Ablage P, A, oder kein Bock.

      Somit, muss man wahrscheinlich bis 2015 warten. Dann die Einkommensteuererklärung machen, bei Ablehnung kommt der Einspruch, wenn abgelehnt wird, ist Klageweg offen.


      Auch bei mir geht es nicht nur um 2,50 €, und deswegen werde ich mit Sicherheit, wenn es sein muss, bis zum BFH, klagen.

      Wenn das gottgleiche BMF endlich das Wort Kapitalertragssteuer kapieren würde, wäre es so einfach :(
      Avatar
      schrieb am 05.08.14 16:41:44
      Beitrag Nr. 109 ()
      In der heutigen Süddeutschen Zeitung ist ein Artikel von Simone Boehringer enthalten mit dem Titel:

      Hoffnung für Anleger
      Behörden beraten über die Besteuerung von Aktiensplits
      1. Absatz:
      Deutsche Google-Aktionäre können hoffen: Es tut sich etwas in Sachen Aktiensplit-Besteuerung. “Die steuerliche Einordnung der Kapitalmaßnahme bei Google ist derzeit auf Bund-Länder-Ebene in der Diskussion”, erklärte ein Sprecher des hessischen Finanzministerium am Montag auf Anfrage der SZ. Die Behörde in Wiesbaden ist ob ihrer Nähe zum Finanz- und Bankenplatz Frankfurt naturgemäß federführend in steuerlichen Anwendungsfragen zu Wertpapieren. In vier bis sechs Wochen werde voraussichtlich eine Lösung kommen, hieß es. ...

      Der Artikel kann nur kostenpflichtig abgerufen werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.08.14 15:45:20
      Beitrag Nr. 110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.435.824 von soleil1504 am 05.08.14 16:41:44Die deutsche Besteuerung der neuen Google-Splitaktien vom April ist mit der Logik unvereinbar und keineswegs sachgerecht. Es gibt auch keine Akzeptanz
      für die Formalität solcher Besteuerung. So hoffen wir, dass Bund und Länder
      sich auf eine faire Lösung für die deutschen Google-Aktionäre einigen. Auf
      einen Monat oder so kommt es jetzt auch nicht mehr an.
      Avatar
      schrieb am 10.08.14 22:32:49
      Beitrag Nr. 111 ()
      Im Newsletter 8/2014 der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)
      ist darauf hingewiesen, dass anlässlich des Google-Aktiensplit von Steuerabzug
      betroffener deutscher Google-Aktionär auch die Möglichkeit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen die Depotbank habe. Der Aktionär könne die
      Rückbuchung der Kapitalertragsteuer im Zivilrechtsweg gegen die Bank verfolgen.
      Die Bank ihrerseits könne bei ihrem Betriebsstättenfinanzamt nach § 44 b Abs. 5
      Einkommensteuergesetz die Änderung iher Steueranmeldung beantragen und die
      überzahlten Beträge zurückverlangen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.14 20:42:19
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.481.154 von guensing am 10.08.14 22:32:49Das deckt sich mit der Aussage von Rechtsanwältin Kerstin Bontschev im Artikel Aktiensplitt bei Google Inc. - und was Depotbanken daraus machen. http://www.anwalt.de/rechtstipps/aktiensplitt-bei-google-inc…
      Das ist meines Erachtens auch der einzig erfolgversprechende Weg, wie man wenigstens mittelfristig sein Geld zurückbekommen kann.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.08.14 14:58:15
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.519.941 von weki47 am 14.08.14 20:42:19Die im DSW-Newsletter 8/2014 erwähnte Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen die Depotbank geltend zu machen, hat ebenfalls die Fachanwältin für
      Bank- und Steuerrecht Kerstin Bontschev zum Ausdruck gebracht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.08.14 13:59:06
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.535.658 von guensing am 16.08.14 14:58:15Ich habe nicht die Absicht dieses Unrecht länger zu erdulden und mich mit Bescheiden wie hier

      "Das Finanzamt Düsseldorf teilte am 31.7.2014 mit, dass eine Entscheidung zum Google-Aktiensplit auf Bundesebene ausstünde. Ein Steuerabzug durch die Targo-Bank sei statthaft, da in der “WM-Datenbank” der Vorgang als “Spinn-Off” deklariert wurde." http://www.sem.berlin/finanzaemter-warten-auf-entscheidung/

      weiter abspeisen zu lassen.

      Ein Häkchen in der Spalte steuerrelevant in der WM-Datenbank war Auslöser der beispiellosen Abzocke von Googleaktionären. Die Depotbanken leisteten dieser Aufforderung ihres Verbandes gerne Folge und belasteten im vorauseilenden Gehorsam und ohne Vorwarnung die Konten ihrer Kunden, denen gegenüber sie doch eigentlich zur Sorgfalt verpflichtet sind.

      Diese WM-Datenbank wird vom Bundesverband der Banken betrieben oder zumindest maßgeblich beeinflusst. Der Hautgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Michael Kemmler, wurde auf Grund des Geschicks seines Anwalts und gegen eine Geldauflage gerade von der weiteren strafrechtlichen Verfolgung wegen Untreu gerettet. In seiner Begrüßungsrede zum Gepräch in der Burgstraße am 10.07.2014 in Berlin warnt er vor zukünftigen Einflussverlusten der Banken und begründet dies mit den Aktivitäten von Google auf diesem Gebiet.

      Inzwischen bin ich einen Schritt weiter und kurz davor einem hoffentlich guten Anwalt einen Auftrag zu geben. Wer sich eventuell auch daran beteiligen will und/oder einen möglicherweise in Steuerrecht erfahreneren Anwalt kennt sollte sich bald bei mir melden no_tax_on_split (at) arcor.de
      Avatar
      schrieb am 31.08.14 11:45:26
      Beitrag Nr. 115 ()
      weki47,
      so lang hin bis zur Steuererklärung ist es ja auch nicht mehr. Glaubst du, daß du mit einem Anwalt und mit einem wahrscheinlichen Prozeß schneller an dein Geld kommst? Es besteht die Möglichkeit, daß das Ministerium für Finanzen in der Zwischenzeit diese Google-Besteuerung aufhebt. Angeblich brütet es über einem Weg dazu. Dann könntest du das Anwaltshonorar vergeudet haben.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.08.14 13:03:25
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.655.045 von alzwo am 31.08.14 11:45:26@alzwo,

      1. wenn es schlecht, d.h. zögerlich läuft, dann ist die Sache mit der Abgabe der Steuererklärung noch nicht erledigt, sondern der Rechtsstreit geht dann erst los. Dann doch besser gleich anfangen.

      2. wenn es gut läuft, dann wird ein guter Steueranwalt das schnell auf die Reihe bringen. Selbst wenn ein Spin-Off angenommen würde (was meines Erachtens falsch wäre) gibt es den folgenden amtlichen Leitsatz des BFH (Bundesfinanzhof) zu beachten:
      Teilt eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft ihren Anteilseignern im Wege eines sog. Spin-off Aktien ihrer ebenfalls US-amerikanischen Tochtergesellschaft zu, so führt dies bei einem inländischen Anteilseigner nur dann zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag, wenn sich die Zuteilung nach US-amerikanischem Handels- und Gesellschaftsrecht als Gewinnverteilung --und nicht als Kapitalrückzahlung-- darstellt
      http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/BFH_20_10_2010_I_R_117…

      3.Kosten für mich werden nur dann anfallen, wenn meine Einschätzung gründlich daneben liegen sollte. Wenn aber mein Anwalt erfolgreich Widerspruch gegen einen Bescheid des FA einlegt, dann muss das FA auch meine Anwaltskosten übernehmen. Auch dann wenn das FA oder das BMF bereits kurz nach dem Einspruch selber merken, dass sie falsch liegen.

      4. der Betrag der da ohne meine Mitwirkung und Vorwarnung mein Konto zumindest kurzzeitig ins tiefe Rot gebracht hat, ist recht erheblich. Um vernünftig planen zu können möchte ich gerne wissen, woran ich bin.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.08.14 15:12:39
      Beitrag Nr. 117 ()
      weki47,
      dein Anwalt wird wohl als erstes deine Depotbank auffordern, die fälschlich abgebuchte Steuer zurückzubuchen. Möglicherweise kommt in der Zwischenzeit die Anweisung vom Ministerium, das generell bei allen Google-Aktionären zu tun. Dann sehe ich schwarz, daß deine Depotbank dir das Anwaltshonorar erstattet.

      Das verzwickte an diesem angeblichen Steuerfall ist die Zuständigkeit. Die „Experten“ von WM sind nicht greifbar. Du gehst ja gleich von einem Prozeß gegen das FA aus. Welches? Dein FA oder das FA der Bank? So wie ich gelesen habe, soll man die Depotbank auf Schadenersatz verklagen. Das sind drei bis vier mögliche Gegner.

      Der Weg über die Steuerklärung ist klar. Große Chancen sehe ich, daß dir die Steuer schlicht und einfach erstattet wird. Andernfalls Einspruch und notfalls Klage gegen (eindeutig!) dein FA.
      Avatar
      schrieb am 31.08.14 17:42:19
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.655.417 von weki47 am 31.08.14 13:03:25
      Zitat von weki47: 2. wenn es gut läuft, dann wird ein guter Steueranwalt


      von einem Verfahren gegen die Bank abraten....

      Im Bereich der Lohnsteuer (dort haftet der AG für die Abführung analog zur Bank für die AbgSt) gibt es einige Urteile, aus denen sich die Haftung des AG eindeutig ergibt. Wenn das BMF äußert, dass die Rechtslage überdacht wird und ggfs. der Vorgang als steuerneutral eingestuft wird, wird m.E. kein dt. Gericht eine Verfehlung der Bank erkennen können.

      Eine Übernahme der Verfahrenskosten gegen das AbgSt-Finanzamt erfordert ein zivilrechtliches Verfahren. Das FA wird behauptet, dass das Verfahren unnötig sei, da es nicht zu einer Sachverhaltsklärung (s.u.) notwendig war und die Kostenübernahme ablehnen.

      Außerdem hat man selbst bei einem Verfahrensgewinn immer noch keine Klarheit über den tatsächlichen steuerlichen Sachverhalt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 16:16:52
      Beitrag Nr. 119 ()
      Soweit ich informiert bin, soll die einschlägige Abstimmung zwischen Bund
      und Ländern schon in Kürze zu einem Ergebnis führen, und wir werden bald danach wohl auch erfahren, ob bezüglich des Google-Aktiensplit vom 2.4.2014
      eine akzeptable steuerliche Lösung herausgekommen sein wird oder nicht.
      Bis zum Vorliegen des Bund-Länder-Abstimmungsergebnisses scheinen mir weder
      Klagen dt. Google-Aktionäre noch finanzamtliche Aufforderungen, man möge
      erhobenen Einspruch oder Rechtsbehelf zurücknehmen, angebracht, vorausgesetzt,
      das Ergebnis der Abstimmung kommt tatsächlich in Kürze.
      Avatar
      schrieb am 02.09.14 18:50:46
      Beitrag Nr. 120 ()
      @guensing
      wäre ja schön wenn wir da bald was hören würden. Vielleicht hast du, genau wie ich, auch so einen Brief, wie hier http://www.sem.berlin/finanzaemter-warten-auf-entscheidung/ , bekommen. Der meinige ist noch etwas älter als der abgedruckte. Vielleicht hast du aber auch andere Hinweise?

      Andererseits Bund-Länder Abstimmungen dauern lange, und der Geldbedarf unserer Freunde in der Großen Koalition ist enorm. Die paar Milliarden, die der Michael Kemmer mit Kollegen in der Bayrischen Landesbank verzockt hat, oder die für Berliner Flughafen oder Stuttgart21 oder den EnBw Deal von Mappus oder Nürburg Ring 2009 von Kurt Beck oder Toll Collect samt Prozesskosten oder... drauf gingen, sind vermutlich eher Peanuts, verglichen mit dem drohenden Ankauf frisch gedruckter Staatspapiere aus Spanien, Portugal, Italien und Griechenland.

      Für die nächste Abbuchungsaktion, egal ob illegal, wie jetzt beim Google Split, oder (zur Vermeidung von Kapitalflucht) nachlegalisiert, wie es bei einer zukünftigen Vermögensabgabe zu erwarten ist, möchte ich mein Girokonto nicht mehr so bequem bereit halten.

      Auch dies ist ein Grund, warum ich nicht so ewig auf die Rückerstattung der angeblichen Kapitalertragssteuern warten möchte.

      @Taxadvisor
      ich bin jetzt auch eher geneigt zunächst gegen das Finanzamt zu klagen. Noch läuft die Einspruchsfrist gegen die vom FA erfolgte Ablehnung meines Rückerstattungsantrag nach §37 Abs, 2 AO http://dejure.org/gesetze/AO/37.html Sollte dieser (noch nicht erfolgte) Einspruch meines Anwalts Erfolg haben, dann wäre das nicht nur Klarheit (jedenfalls für mich) über den tatsächlichen steuerlichen Sachverhalt sondern auch meine Bescheinigung für die mangelnde Sorgfalt meiner Bank und Grundlage Schadensersatz von ihr zu fordern, wie im (weiter oben zitierten) Artikel von Bontschev beschrieben. Entsprechend heftig wird sich das FA gegen diesen Einspruch wehren.
      Zumal es so aussieht als wären die Banken hier in einer Zwickmühle zwischen ihren Kunden und dem Fiskus:
      Da die Banken im Falle eines unrichtigen – weil zu niedrigen – Kapitalertragsteuereinbehaltes dem deutschen Fiskus für die entgangene Steuer haften, behalten sie in Zweifelsfällen eher Kapitalertragsteuer ein, als auf den Einbehalt zu verzichten (in dubio pro fisco) – und lassen den Steuerpflichtigen den Kampf mit dem Finanzamt selbst führen.
      aus http://www.boerse-am-sonntag.de/fonds/gastbeitraege/artikel/…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.09.14 20:04:11
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.675.001 von weki47 am 02.09.14 18:50:46Ich würde nicht gegen den Rückerstattungsantrag klagen. Die eigentliche Klärung erfolgt durch Dein Veranlagungsfinanzamt, da stellt sich schon die Frage der Schadensminimierung durch Dich, wenn Du vorher klagst. Am Ende könntest Du hier Recht bekommen und müsstest den erstatteten Betrag im Rahmen derSteuererklärung zurück zahlen...

      Und die Zwickmühle der Banken hatte ich ja schon mehrfach angesprochen. Aufgrund der Äußerung der Finanzämter zum Google-Split und der Haftungsthematik wird da m.E. kein Gericht der Welt eine SE-pflichtige pflichtwidrige Handlung erkennen können. Denn die eigene Beurteilung der Bank schützt eben gerade nicht vor der Haftung.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.09.14 23:10:04
      Beitrag Nr. 122 ()
      Da gibt es doch Banken, die sich vor eigener Beurteilung des Sachverhalts
      gedrückt und auf "Spin-off" laut WM berufen haben. Abschließende Äußerung
      seitens BMF liegt auch nicht vor, sondern die Problematik wird noch auf
      Bund-Länder-Ebene abgestimmt. Vormaliger Irrtum bei Banken lag ja darin,
      dass durch deren Mitarbeiter Stellungnahme vom Bankenverband gegenüber ihren Mitgliedern den Bankkunden als angeblich abschließende BMF-Äußerung vorgehalten wurde. Da gäbe es schon reichlich Stoff für juristisch hochinteressante Zivilprozesse im Verhältnis betroffener Kunden zu Banken.
      Wäre vor allem auch für Anwälte interessant, die sich hier mit teilweise
      neuer Rechtsmaterie auseinandersetzen und prozessuale Lorbeeren ernten können. Da aber in Kürze ein Ergebnis fiskaler Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene vorliegen dürfte, würde ich noch etwas warten, ob nicht aus dieser Abstimmung eine akzeptable Lösung herauskommt und sich Klagen dann eventuell erübrigen. Dies hindert nicht, dass man schon einmal seine zivilrechtlichen Ansprüche an die Bank heranträgt, soweit das nicht sowieso schon geschehen ist.
      Avatar
      schrieb am 06.09.14 13:10:15
      Beitrag Nr. 123 ()
      Ihr seid hier wirklich Narren. Tut mir leid, aber die "Entscheidung" sollte bald kommen hatten die mir schon vor 3! Monaten gesagt.

      Die zocken einfach die ab, für dich sich die Klage nicht lohnt. Das ist unsere Rechtsstaatlichkeit.

      Verklagen und Schadensersatz fordert. Punkt. Damit rechnen sie nicht. Ich hatte den Sachverhalt zuerst nicht verstanden und mich mittlerweile so weit damit auseinandergesetzt, dass es eigentlich ziemlich klar ist.

      Viele links die hier gemacht werden, die Argumente bringen, warum die Anleger Recht haben und wie sie dagegen vorgehen können sind immer entweder nur TEILs korrekt und schaffen es nicht die Sache auf den Punkt zu bringen oder völlig falsch und vom Autor aus seiner irrtümlichen Bauchgefühlen, er hätte es verstanden, entstanden.

      Die Vorlagen, die angeboten werden sind überseht von Fehlern, die deutlich zeigen, dass der Verfasser (und damit jeder, der es so übernimmt) nicht ernst zu nehmen sind.

      Vor allem die ganzen "mimimi" Formulierungen, die versuchen dem Adressanten, z. B. dem FA, eine verbale Ohrfeige zu verpassen sind völlig dumm und bringen rein gar nichts. Glaubt ihr sie bekommen dadurch Angst und geben euch damit Recht?

      Nein! Sie sehen die Fehler im Schreiben, die lächerlichen verbalen Aufspielungen und werden euch um so mehr den mittleren zeigen.

      Die könnt ihr nur platt machen, wenn sie:

      1. Fakten sehen, gegen die sie vor Gericht definitiv verlieren
      2. Nicht schon wieder ein Schreiben lesen, welches wie das vorherige aussieht und von Fehlern überseht ist
      3. Wenn sie den Eindruck haben nicht einen Schreihals am anderen Ende zu haben sondern jemand der sein Recht weiß und problemlos ohne irgendwelches "mimimi" und verbalen Aufspielungen im Schreiben sein Recht einstehen kann.

      Die aktuelle Situation zeigt jedoch, dass bei den ganzen Einsprüchen leider die 3 Punkte nicht erfühlt sind und damit sie damit den Sachverhalt einfach ignorieren können. Wenn dann der eine oder andere Klagt ist deren Gewinn aus der Sache immer noch höher als der Verlust. Wenn sie wissen, dass sie auf 10000x Anwaltskosten und gegebenenfalls Schadensersatz in Form von Zinszahlungen auf die fälschlich eingezogenen Steuern zu befürchten hätten (am Ende aber alles, oder fast alles zurückzahlen plus extra kosten), würden Ihr nicht noch vergebens auf eine "Entscheidung" warten müssen: Denn jeder Monat den sie ziehen, kostet sie am Ende mehr!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.09.14 16:51:00
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.675.820 von Taxadvisor am 02.09.14 20:04:11
      Zitat von Taxadvisor: Ich würde nicht gegen den Rückerstattungsantrag klagen. Die eigentliche Klärung erfolgt durch Dein Veranlagungsfinanzamt, da stellt sich schon die Frage der Schadensminimierung durch Dich, wenn Du vorher klagst. Am Ende könntest Du hier Recht bekommen und müsstest den erstatteten Betrag im Rahmen derSteuererklärung zurück zahlen...


      Genau das werde ich aber tun!
      Bisher habe ich noch keinen Grund erfahren, warum der Google Split steuerpflichtig sein soll. Selbst wenn man der abstrusen Theorie folgt, dass es ein Spin Off ist, dann müsste doch immer noch ein Gewinnausschüttungsbeschluss vorliegen, um hier eine Steuerpflicht ableiten zu können. Und selbst wenn auch das nicht nötig wäre, dann wäre es immer noch falsch, die stimmrechtslosen Aktien mit dem gleichen Betrag zu bewerten wie die Aktien mit Stimmrecht.

      Daher werde ich meinen Steueranwalt bitten gegen die Ablehnung meines Rückerstattungsantrags vorzugehen! (Beistand jeglicher Form, zumindest psychologisch, bitte an no_tax_on_split (at) arcor.de )

      Was guensing beschrieben hat, kann ich nur bestätigen. Meine Bank hat lange behauptet, dass die Einschätzung als steuerrelevant vom BMF kommen würde. Erst meine ständige Bitte nach einem Beleg dafür, hat sie zum Eingeständnis gebracht, dass nur der Bankenverband dahinter steckt.

      Der Einschätzung von pe321 stimme ich zu. Sowohl Banken als auch Fiskus freuen sich über die Milliarde, die nach einiger Verweildauer bei den Banken jetzt der Fiskus in der Tasche hat. Die bisherigen rechtlichen Schwierigkeiten waren anscheinend kaum der Rede wert, verglichen mit der Chance zumindest einen großen Teil der Milliarde zu behalten. Außerdem würde eine schnelle Rückgabe den Bankenverband und seine Befehlsempfänger, die Banken, zu sehr an den Pranger stellen. Die braucht man aber noch als Steuereintreiber für die zukünftigen Vermögensabgaben. (Womit das Wort Bankraub eine neue Bedeutung bekommen wird).

      Der sprichwörtliche Obrigkeitsglaube bestimmt hierzulande offensichtlich noch immer das Handeln. Es gibt zwar keine Bahnsteigkarten mehr, die deutsche Revolutionäre vor der Besetzung eines Bahnhofs zu kaufen pflegten, aber an den Fußgängerampeln an verkehrsarmen schmalen Sträßchen kann man diese Einstellung noch immer bewundern.
      Avatar
      schrieb am 06.09.14 17:01:25
      Beitrag Nr. 125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.711.661 von pe321 am 06.09.14 13:10:15Was soll das heißen: "von Fehlern überseht" und "Schreihals"? Es geht beim deutschen Steuerfall "Google-Aktiensplit vom 2. April 2014" doch nicht um Fehleraussaat oder Klamauk, sondern um Rechtmäßigkeit und Gerechtigkeit.
      Gerade deshalb läuft im deutschen Rechtsstaat gegenwärtig einschlägige Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Würde der Fiskus nur an Maximierung der
      Steuereinnahmen denken, gäbe es keine solche Abstimmung. Aber immer noch
      hat das rechtsstaatliche Handeln Vorrang beim deutschen Staat. Deshalb kann
      man auch eine rechtsstaatlich positive Lösung im vorliegenden Fall erwarten.
      An willkürliche Verzögerung glaube ich auch nicht. Die Abstimmung dauert ihre Zeit, da der Bund und die Länder beteiligt sind und außerdem die Urlaubszeit Einfluss nimmt. Lange wird das Ergebnis nicht mehr auf sich warten lassen,
      davon bin ich überzeugt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.09.14 20:53:56
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.712.453 von guensing am 06.09.14 17:01:25
      Zitat von guensing: Was soll das heißen: "von Fehlern überseht" und "Schreihals"? Es geht beim deutschen Steuerfall "Google-Aktiensplit vom 2. April 2014" doch nicht um Fehleraussaat oder Klamauk, sondern um Rechtmäßigkeit und Gerechtigkeit.
      Gerade deshalb läuft im deutschen Rechtsstaat gegenwärtig einschlägige Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Würde der Fiskus nur an Maximierung der
      Steuereinnahmen denken, gäbe es keine solche Abstimmung. Aber immer noch
      hat das rechtsstaatliche Handeln Vorrang beim deutschen Staat. Deshalb kann
      man auch eine rechtsstaatlich positive Lösung im vorliegenden Fall erwarten.
      An willkürliche Verzögerung glaube ich auch nicht. Die Abstimmung dauert ihre Zeit, da der Bund und die Länder beteiligt sind und außerdem die Urlaubszeit Einfluss nimmt. Lange wird das Ergebnis nicht mehr auf sich warten lassen,
      davon bin ich überzeugt.


      Vielleicht versteht ja auch pe321 den Sachverhalt nicht komplett...

      Natürlich wird ein Anleger gegen seine Einkommensteuerfestsetzung klagen, dann können alle anderen Verfahren zum Ruhen gebracht werden. Da lohnt Verzögerung nicht wirklich. Aber - sofern keine positive BMF-Entscheidung vorher kommt - erst da wird in der Sache entschieden. Das Verfahren kann man aber frühestens 2015 nach entsprechendem Steuerbescheid und Einspruchsverfahren in Gang setzen. Und wenn das Verfahren (wider Erwarten) negativ ausgeht, können gerne alle Verfahren gegen die Banken erfolgreich gewesen sein, dann muss trotzdem die Steuer und zusätzlich die Zinsen gezahlt werden.

      Jetzt gegen die Banken zu klagen, ist aus meiner Sicht eher "Abzocke" von Anwaltskollegen. Die Banken HAFTEN per Gesetz für mögliche Steuerausfälle und der HAFTUNGSGLÄUBIGER ist nicht in der Lage ihnen zu sagen, ob der Steuereinbehalt richtig oder falsch ist? Da soll ein justiziables Vergehen begründet sein?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 07.09.14 11:12:17
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.712.453 von guensing am 06.09.14 17:01:25
      Zitat von guensing: Gerade deshalb läuft im deutschen Rechtsstaat gegenwärtig einschlägige Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Würde der Fiskus nur an Maximierung der
      Steuereinnahmen denken, gäbe es keine solche Abstimmung.



      Woher wissen Sie, dass es eine solche Abstimmung gibt? Ich habe nirgendwo davon offiziell gelesen und konnte nirgendwo ein Beleg für diese Information finden.

      Die Rechtsstaatlichkeit "erreicht" man leider nur vor Gericht hier. Die staatlichen Organe arbeiten in meisten Fälle immer gegen den Menschen. Ich hatte nur wenige positive Erfahrungen gemacht, aber meist an den Stellen, wo nichts abzuzocken oder einzusparen gab. Ich war mal so ziemlich weit unten. Und sollte noch drauf zahlen, obwohl ich der jenige war, der etwas bekommen sollte. Die Auslegung war so bescheuert, wie dieser Fall, dass das Verfahren nicht mal zu Ende laufen musste und der Beklagte aufgrund der Unfähigkeit seine Belege ordentlich vorzulegen nachgegeben hat.

      Dabei (in der gleichen Sache vor Klage) hatten wir außergerichtlich das "Problem" gefunden und der Fall war erledigt (Aktenführungsfehler). Aber 8 Monate später bekomme ich Schreiben als wäre das nie passiert. Von Versehen kann gar keine Rede sein, da es so offensichtlich dumm ist, dass spätestens nach dem Widerspruch das Problem gelöst sein dürfte. Aber nein!

      Danach hatte ich in allerlei anderen Feldern vergleichbare Probleme. Beamte, die kein Bok haben und dir das klar machen und die Kack dreist sind. Im Moment habe ich noch neben dem Split wieder so ein total lächerliches Scheiß laufen.

      Jetzt versuche ich mein erarbeitetes Geld gegen Inflation und zu niedrige Zinsen zu reten. Ich lege an in mehr oder weniger sichere Option aus möglichen Aktien und werde WIEDER von dem beschissenen Staat um das Ohr gehauen.

      Die Rechtsstaatlichkeit kann man sich hier nur erkämpfen. Solange man noch die beschissene Kraft dazu hat und atmen kann.
      Avatar
      schrieb am 07.09.14 11:44:56
      Beitrag Nr. 128 ()
      ps. Respekt an den Staat, der es schafft dieses Bild von sich zu machen. Das bringt uns alle gesellschaftlich weiter!
      Avatar
      schrieb am 07.09.14 17:18:44
      Beitrag Nr. 129 ()
      Mehrere Finanzämter haben sich auf die stattfindende Abstimmung zur einschlägigen steuerlichen Problematik zwischen Bund und Ländern bezogen.
      Da gibt es keinen Zweifel, und eine positive Klärung von dort erscheint auch unbedingt als angebracht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.09.14 12:27:11
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.716.281 von guensing am 07.09.14 17:18:44guensing: Da gibt es keinen Zweifel, und eine positive Klärung von dort erscheint auch unbedingt als angebracht.

      Bis zu welchem Datum hältst du diese Aussage aufrecht?
      Avatar
      schrieb am 07.10.14 09:23:29
      Beitrag Nr. 131 ()
      Hatte eigentlich gedacht, dass das Ergebnis der Klärung zwischen Bund und
      Ländern bis Mitte Oktober 2014 vorliegt. Aber die Mühlen scheinen langsam
      zu mahlen, und so warte ich auf den Nikolaus.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.10.14 16:57:26
      Beitrag Nr. 132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.959.162 von guensing am 07.10.14 09:23:29
      noch keine Einigung auf Bundesebene
      Dazu kann ich eine aktuelle Information seitens des Finanzamtes Düsseldprf/Altstadt weitergeben. Eine Nachfrage bzgl. des Bearbeitungsstandes meines Einspruch ergab, dass das Verfahren zu Zeit nicht bearbeitet wird. Der Einspruch liegt zwar vor, solange allerdings die einzelnen Bundesländer keine Entscheidung/Einigung treffen wird der Fall nicht bearbeitet. Also warten ... Nikolaus wird kommen. Ist nur die Frage welches Jahr ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.11.14 14:28:11
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.964.241 von OlliGoldi am 07.10.14 16:57:26
      Zitat von OlliGoldi: Dazu kann ich eine aktuelle Information seitens des Finanzamtes Düsseldprf/Altstadt weitergeben..... Ist nur die Frage welches Jahr ;)


      Oder welches Jahrzehnt!

      Es kann gut 15 Jahre dauern, bis man die für ein nicht existentes Einkommen einbehaltene Kapitalertragsssteuer zugesprochen bekommt.

      siehe das Urteil vom 28.10.2013 des Finanzgericht Rheinland-Pfalz
      http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowgui…

      Der Beschluss: Der Einkommensteuerbescheid für 1998 ... wird dahin gehend geändert, dass die Einnahmen des Klägers aus Kapitalvermögen um 53.298,- DM gemindert werden.
      Die Begründung ist sehr lesenswert!

      Obwohl an dieser Entscheidung , spätestes nach dem BUNDESFINANZHOF Urteil vom 20.10.2010, I R 117/08, eigentlich kein Zweifel mehr bestehen dürfte, hat die Finanzverwaltung wiederum Revision gegen dieses Urteil eingelegt. Es wird also noch etwas länger dauern bis die 1998 eingereichte Klage endgültig Erfolg haben wird und die Kläger das zu Unrecht einbehaltene Geld zurückbekommen.

      Wäre interessant zu wissen ob das dann noch den Klägern zu Gute kommt oder nur noch ihren Erben. Der Hinweis der Gerichte an den Beklagten, dass die einbehaltene Steuer im Widerspruch zu dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Eigentum steht, stößt bei unserer Finanzverwaltung offensichtlich auf taube Ohren.

      Früher dachte ich einmal, dass ich in einem Rechtsstaat lebe.
      Avatar
      schrieb am 24.11.14 21:20:26
      Beitrag Nr. 134 ()
      weki47,
      auf dem Klageweg befindest du dich anscheinend doch noch nicht. Es ist bestimmt nervenschonend, den nächsten Steuerbescheid erst einmal abzuwarten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.11.14 16:23:51
      Beitrag Nr. 135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.402.380 von alzwo am 24.11.14 21:20:26Nervenschonender wäre es die von Banken & Staat geklauten Euros zu einem Zeitpunkt zurückzubekommen, zu dem sie noch was wert sind. (also bevor ein weiteres Euroland vor dem Staatsbankrott zu retten ist)

      Du hast Recht, ich bin noch nicht auf dem Klageweg. Ich habe leider auch noch keinen Leidesgenossen gefunden, der da mit gehen würde. Es scheint auch ein sehr langer Weg zu sein, an dessen Anfang man dem geklauten Geld noch eine gute Portion weiteres Geld hinterher werfen muss. Mich würde mal interessieren, was all die anderen machen, die bei dem Bankraub im April mit der Gesamtbeute von einer Milliarde Euro ebenfalls geschädigt wurden.

      Jetzt hoffe ich noch ein wenig ob unsere Schwarze Null, also Wolfgang Schäuble, Teile seiner Beute im Neuen Jahr wieder freigibt. Sein Ziel für 2014 hat er ja angeblich erreicht.
      Avatar
      schrieb am 18.12.14 13:59:46
      Beitrag Nr. 136 ()
      Gibt es hierzu eigentlich inzwischen einen Entscheid auf Bundesebene? Split oder Dividende? Das Jahr ist so gut wie rum und ich habe nichts mehr zu dem Thema gehört. Viele Beschwerden, keine Wirkung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.12.14 14:33:25
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.605.252 von D1rk am 18.12.14 13:59:46Die steuerliche Meinungsbildung auf der Bund-Länder-Ebene ist anscheinend immer
      noch nicht abgeschlossen. Das dauert ja ewig. :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.01.15 14:59:50
      Beitrag Nr. 138 ()
      Earnings Preview: Google Q4 2014

      http://seekingalpha.com/article/2845016-earnings-preview-goo…

      Ergebnisse kommen am 29. Januar 2015.



      Oberkassler
      Avatar
      schrieb am 13.02.15 12:00:17
      Beitrag Nr. 139 ()
      Das Finanzamt Frankfurt-Hoechst, bei dem ich Einspruch eingelegt hatte, schreibt uns mit Brief vom 12.02.2015, dass die Korrektur der Kapitalertragssteuer—Anmeldung im Veranlagungsverfahren anzubringen ist.
      Der Schlusssatz lautet: „Falls Sie zwischenzeitlich die begehrten Steuerabzugsbeträge zurückerstattet bekommen haben, bitte ich Sie um Rücknahmen Ihres Einspruchs.“
      Ich verstehen das so, dass die unseres Erachtens immer eindeutige Rechtslage endlich anerkannt wurde, und dass es Banken gibt, die die zu Unrecht erhobene Steuer zurückerstattet haben.
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.02.15 13:28:32
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.061.492 von soleil1504 am 13.02.15 12:00:17
      Zitat von soleil1504: Ich verstehen das so, dass die unseres Erachtens immer eindeutige Rechtslage endlich anerkannt wurde, und dass es Banken gibt, die die zu Unrecht erhobene Steuer zurückerstattet haben.


      Anerkannt wurde damit NIX. Derzeit rechnen viele (alle?) Banken den Vorgang alssteuerpflichtig ab. Entweder mit sofortigem "Zufluss" und Steuerbelastung oder über die Einbuchung der neuen Stücke mit Anschaffungsdatum in 2014 und Anschaffungskosten von NULL.

      Wenn letzteres (nachträglich) gewählt wird, wäre die Steuer zu erstatten. Das Problem beim Verkauf (des Gesamtbestandes) würde sich zwar durch die Verrechnung von Aktiengewinn und Aktienverlust ausgleichen, wenn nicht ohnehin beide Tranchen im Plus liegen. Bei Teilverkäufen fällt dann zunächst nur ein kleinerer Gewinn an, später folgt die "Keule". Nur die Altaktionäre (vor 2009) haben auch in dieser Variante das Nachsehen.

      Ziel sollte/müsste es aber sein, die Anschaffungskosten gleichmäßig auf beide Tranchen zu verteilen und als Anschaffungsdatum das Originalkaufdatum zu erhalten.

      Gruß
      Taxadvisor
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.02.15 14:51:00
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.062.449 von Taxadvisor am 13.02.15 13:28:32
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von soleil1504: Ich verstehen das so, dass die unseres Erachtens immer eindeutige Rechtslage endlich anerkannt wurde, und dass es Banken gibt, die die zu Unrecht erhobene Steuer zurückerstattet haben.


      (...) Ziel sollte/müsste es aber sein, die Anschaffungskosten gleichmäßig auf beide Tranchen zu verteilen und als Anschaffungsdatum das Originalkaufdatum zu erhalten.

      Gruß
      Taxadvisor

      So ist es. Im übrigen: Ich bin Altaktionär und ich habe jetzt von der Bank verlangt, dass sie den Vorgang entsprechend korrigiert!
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.02.15 16:53:48
      Beitrag Nr. 142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.063.502 von soleil1504 am 13.02.15 14:51:00Das Finanzamt Frankfurt/M.V-Höchst schreibt allerdings, dass die Abstimmung auf
      Bund-Länder-Ebene noch dauert, weil noch Punkte hinsichtlich des zugrunde liegenden Sachverhalts offen seien. Dass nach so langer Zeit der Sachverhalt
      immer noch nicht geklärt sein soll, erscheint inzwischen doch als kaum mehr
      vorstellbar. Was für ein Punkt denn noch offen sein sollte, ist ja leider
      auch nicht konkretisiert. Weiß jemand irgendetwas Näheres, um was für Punkte es da überhaupt noch gehen mag bei diesem uns bekannten Sachverhalt?
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.02.15 18:00:02
      Beitrag Nr. 143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.173.440 von guensing am 25.02.15 16:53:48Für mich ist das Sache ziemlich klar. Die Entscheidung kommt auf keinen Fall, solange die Steuerbescheinigungen noch nicht ausgestellt sind. Daraufhin reduzieren sich die Ansprüche auf diejenigen Anleger, die Einspruch eingelegt haben. Das sind schon mal viel wenigere.
      Bis Mitte März sollen die Original-Bestätigungen herausgehen, bis dahin tut sich nichts, dann erfolgt die Entscheidung - irgendwann? - über den Einkommensteuerbescheid.
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.02.15 19:16:13
      Beitrag Nr. 144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.174.340 von soleil1504 am 25.02.15 18:00:02
      Ich frag jetzt mal hier,
      Mir ist eines noch nicht klar, wie kann man eigentlich einen Einspruch auf einen Einspruch machen.
      Ich denke durch die Vertröstung auf unbestimmte Zeit bzw. auf den Verweis zur Einkommensteuererklärung entsteht der Irrglaube, dass sich an dem jetzigen Einspruch was ändern könnte.
      Der laufende Einspruch ist ja noch nicht abgewiesen, somit nicht erledigt.

      Wenn ihr eure Daten in ein Steuerprogramm eingebt, werdet ihr sehen, das bei der Einkommensteuer Schuld/Gutschrift sich nichts ändert. Und man deswegen gar keinen Einspruch auf die Einkommensteuererklärung machen kann, sondern wieder einen Einspruch gegen die abgeführte Kapitalertragsteuer machen müsste.

      Denk ich da falsch?
      Avatar
      schrieb am 25.02.15 19:49:13
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.174.340 von soleil1504 am 25.02.15 18:00:02Die abgezogene Steuer ergibt sich ja in der Regel schon aus dem Bankbeleg anlässlich der Dividendenabrechnung. Dieser Bankbeleg über die abgezogene
      Steuer wird dann auch bei der Steuererklärung zwecks Geltendmachung des
      Rückforderungsanspruchs genügen. Soweit man allerdings von der Bank zunächst
      abgezogene Steuer erstattet bekommen haben sollte, kann man über die Steuererklärung natürlich nichts zurückverlangen; denn selbstverständlich
      ist man zu vollständigen und korrekten Angaben bei der Steuererklärung
      verpflichtet.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.02.15 07:38:40
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.175.633 von guensing am 25.02.15 19:49:13Guten Morgen,

      sitze gerade vor meiner Steuererklärung und überlege wo ich die Eintragung zur Rückforderung am besten eintrage. Kann mir jemand helfen.

      Grüße
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.02.15 11:13:20
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.190.531 von OlliGoldi am 27.02.15 07:38:40Im Steuerprogramm :
      Bei Kapitalerträge, Ich möchte andere Kapitalerträge korrigieren (Zeile)7, Haken setzen, und den Wert 0, eingeben

      Im Formular:
      in Zeile 7, bei 10 den Kapitalertrag laut Bescheinigung eingeben, bei 20 den Betrag 0 eingeben.

      Begründung, z.B. den Einspruch etc. beilegen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.02.15 11:16:12
      Beitrag Nr. 148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.193.180 von Bodiweb am 27.02.15 11:13:20Anlage KAP
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.15 10:41:05
      Beitrag Nr. 149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.193.213 von Bodiweb am 27.02.15 11:16:12Seit Anfang Januar kann man ja schon die Steuererklärung mit den Google-Angaben
      abgeben. Vielleicht hat es schon jemand gemacht. Bescheid des Finanzamts wird
      aber höchstwahrscheinlich noch nicht vorliegen. Vielleicht kommt ja mittlerweile doch noch ein Ergebnis aus der langen Bund-Länder-Abstimmung?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.04.15 20:05:33
      Beitrag Nr. 150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.245.890 von guensing am 05.03.15 10:41:05
      Leider ist seit mindestens 2 Tagen auf SEM Berlin
      http://www.sem.berlin/google-aktiensplit-2014/comment-page-1…

      keine Kommentarfunktion mehr möglich :rolleyes::O.

      Daher schreibe ich jetzt Mal hier weiter...hoffentlich wird die Funktion dort wieder bald eingeschaltet oder es finden hoffentlich genug Leute von dort den Weg hierher ;)

      Hat jemand von Euch inzwischen schon die Ek.-St.-Erlkärung für 2014 abgegeben ?

      Im Anschreiben sollte man meiner Meinung nach auf die falsche Spin-off Klassifizierung, mit dem die WKN-Herausgabestelle WM Datenservice den Steuerabzug eingeleitet hat, hinweisen und auch einen eventuellen Einspruch gegen das Betriebsstätten FA beifügen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.04.15 20:18:20
      Beitrag Nr. 151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.511.408 von Falscher_Spinoff am 07.04.15 20:05:33
      Neuer Artikel und keine Kommentarfunktion mehr auf SEM Berlin

      Unter
      http://www.sem.berlin/klage-gegen-steuer-kapitalertrag-googl…
      findet sich ein neuer Artikel zum Einspruch gegen den Google Aktiensplit.

      Ich frage mich, warum ...
      a.) die Kommentarfunktionen abgeschaltet wurden
      b.) in den Widerspruchs-strategien der Einspruch im Rahmen der EK.-St,.erkl nicht aufgeführt wird.

      Habt ihr da eine Idee, warum das so sein könnte ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.04.15 23:41:28
      Beitrag Nr. 152 ()
      Vermutlich möchte SEM seinen Rechtsanwälten Honorare verschaffen. Für einen simplen Einspruch braucht man keinen Anwalt.
      Avatar
      schrieb am 07.04.15 23:48:49
      Beitrag Nr. 153 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.511.576 von Falscher_Spinoff am 07.04.15 20:18:20Die vorgestellten Strategien haben den Vorteil, dass man mehrfach Gebührensätze berechnen kann. Die Gerichte werden vor einer Entscheidung den finanzgerichtlichen Entscheid abwarten, da klagt man erst auf Erstattung gegen die Bank vor dem AG/LG und dann anschließend vor dem FG gegen das Finanzamt. Da kann man dann zweimal prozessieren (und auch die zusätzlichen Anträge noch in Rechnung stellen).

      Meine Meinung zu den vorgestellten Strategien und deren Erfolgsaussichten habe ich mehrfach dargestellt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 08.04.15 19:13:21
      Beitrag Nr. 154 ()
      Hat niemand ein Ombudsmannverfahren gegen seine Depotbank betrieben? Von Depotbanken angegebener "Spin-off" ist doch abwegige Spinnerei, und das müsste doch ein juristisch
      erfahrener Ombudsmann problemlos erkennen...
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.04.15 18:23:28
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.519.994 von guensing am 08.04.15 19:13:21Danke für die gute Antwort, taxadvisor.

      Der oben beschriebene Vorteil liegt dann doch allein beim Anwalt, von mehrfachen Prozesskosten, Gerichtsgebühren etc. bleibt doch uns als Aktionäre letztlich kein Geld direkt hängen, oder?

      Natürlich ist es eine gewisse Genugtuung, falls auch den Banken und dem Betriebsstätten FA gezeigt wird, dass man wild in die Geldbeutel der privaten Kleinanleger gegriffen hat. Bei den institutionellen Anlegern /Aktienfonds wurde m. W. nichts abgeführt...

      Von dem Ombudsmann habe ich übrigens bisher noch nie gehört, ich wusste gar nicht, dass es sowas gibt. Meine Bank ist da jedenfalls nicht dabei, mir ist auch nicht bekannt, dass irgend jemand das gemacht hätte. Ohne eindeutige gerichtliche Klärung vorab wird da wohl auch wenig bis nichts zu vermitteln sein, die Banken handeln einheitlich und abgestimmt gemäß (falscher spin_off Einstufung) von WM Datenservice und ihrem Verband :-(
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.04.15 20:20:38
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.528.592 von Falscher_Spinoff am 09.04.15 18:23:28
      Zitat von Falscher_Spinoff: Der oben beschriebene Vorteil liegt dann doch allein beim Anwalt, von mehrfachen Prozesskosten, Gerichtsgebühren etc. bleibt doch uns als Aktionäre letztlich kein Geld direkt hängen, oder?


      Sofern keine Rechtschutzversicherung einspringt, zahlt u.U. der Anleger. Ich habe es schon mehrfach erwähnt: Die Finanzverwaltung sagt: Die Frage der Steuerpflicht ist in Klärung, damit besteht (de facto) eine unsichere Rechtslage. Die Banken HAFTEN für den korrekten Steuerabzug/-einbehalt. Wenn sie aber keine klare Auskunft bekommen, wird man ihnen wohl nicht vorwerfen können, dass sie SCHULDHAFT falsch gehandelt haben.

      Insoweit kann ich mir nicht vorstellen, dass SE-Verfahren gegen Banken zu Gunsten der Anleger ausgehen. Und was soll der Ombudsmann feststellen?

      Der EINZIGE der entscheidet, ob Steuer anfällt, ist das FA bzw. FG oder dann der BFH. Da würde ich keine große Energie in die Estattungs-Klage gegen das Banken-FA stecken.

      Worst-Case wäre ja, ich gewinne die Klage, die Bank erstattet. Ich mache danach noch SE-Ansprüche gegen die Bank geltend, die werden aber abgelehnt, weil mittlerweile der BFH entschieden hat, der Steuerabzug ist rechtens.

      Gruß
      Taxadvisor
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.04.15 21:15:47
      Beitrag Nr. 157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.529.657 von Taxadvisor am 09.04.15 20:20:38Kann mir nicht vorstellen, dass BFH im Sinne "Spin-off"
      entscheidet oder den Steuerabzug bestätigt. Aber dann
      ginge es ja noch zum EuGH Art. 63 ff. AEUV, und spätestens
      dann stünde die dt. Finanzverwaltung in der Ecke.
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.04.15 22:33:58
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.530.212 von guensing am 09.04.15 21:15:47
      Zitat von guensing: Kann mir nicht vorstellen, dass BFH im Sinne "Spin-off"
      entscheidet oder den Steuerabzug bestätigt. Aber dann
      ginge es ja noch zum EuGH Art. 63 ff. AEUV, und spätestens
      dann stünde die dt. Finanzverwaltung in der Ecke.


      Ich kann mir das auch nicht vorstellen, aber das ist m.E. nicht das Entscheidende. Bei den Neufällen gibt es darüber hinaus ja auch keine Doppelbelastung, da sich die Anschaffungskosten entsprechend erhöhen.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.04.15 10:46:21
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.530.902 von Taxadvisor am 09.04.15 22:33:58Da ich Aktien sowieso als Daueranlage halte und nicht mehr verkaufe, ist
      diese rechnerische Frage jedenfalls für mich irrelevant. Aber trotzdem danke
      für den Hinweise.
      Avatar
      schrieb am 10.04.15 19:43:09
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.530.212 von guensing am 09.04.15 21:15:47
      Zitat von guensing: Kann mir nicht vorstellen, dass BFH im Sinne "Spin-off"
      entscheidet oder den Steuerabzug bestätigt. Aber dann
      ginge es ja noch zum EuGH Art. 63 ff. AEUV, und spätestens
      dann stünde die dt. Finanzverwaltung in der Ecke.


      Das denke ich auch, eventuell wird der Vorgang ja bereits von einem FA sogar als steuerlich nicht relevant eingestuft, oder?
      Das ist gerade meine überlegung : warum nicht gleich mit einem ausführlichen Anschreiben den Google split als aus privater Aktionärssicht als nicht steuerlich relevant darstellen ?

      Oder denkt ihr, dass jede der Steuer Sachbearbeiter den Google Fall gleich kennt, eine entsprechende Handlungsanweisung vorliegen hat und allein durch Ausfüllen der Anlage K mit zusätzlicher manueller Korrektur der Werte im steuerprogramm auf den richtigen Trichter kommt ?
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.04.15 13:10:53
      Beitrag Nr. 161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.539.809 von Falscher_Spinoff am 10.04.15 19:43:09Um dies festzustellen muss man seine Einkommensteuererklärung machen und abgeben;)

      Der Einspruch liegt ja vor, und hat ein Aktenzeichen, somit ist eigentlich erst mal die Korrektur erklärt.

      Nun heißt es wieder warten, und auf den Steuerbescheid warten.
      Bei Ablehnung, innerhalb vier Wochen den Einspruch wiederholen, bei negativer Entscheidung wird man dann wohl sofort zum Anwalt müssen.
      Denn ab diesem Zeitpunkt noch länger auf eine Klärung der Sach- und Rechtslage zu warten, macht wohl kein Sinn mehr.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.04.15 13:28:11
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.545.899 von Bodiweb am 12.04.15 13:10:53
      "... Einspruch liegt ja vor, und hat ein Aktenzeichen... "

      Ja, schon.

      Aber das ist ja der Einspruch gegenüber dem Betriebsstätten FA der Bank. Mit unserer EK.-st.-erkl. bekommen wir einen Bescheid, der Einspruch auf diesen Bescheid ist dann ja beim Wohnsitz FA und doch wohl mit einem anderen Aktenzeichen, es ist ja auch eine ganz andere Behörde, bei mir zB auch in einem anderen Bundesland.

      Woher soll das Wohnsitz FA vom eventuell vorliegenden Einspruch gegenüber dem Betriebsstätten FA wissen? Eine solche Vernetzung halte ich für nicht gegeben.

      Ursache beider Einsprüche ist jedoch der selbe fehlgeschlagene Google Aktien Teilungsvorgang.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.04.15 13:42:35
      Beitrag Nr. 163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.545.935 von Falscher_Spinoff am 12.04.15 13:28:11
      Zitat von Falscher_Spinoff: Aber das ist ja der Einspruch gegenüber dem Betriebsstätten FA der Bank. Mit unserer EK.-st.-erkl. bekommen wir einen Bescheid, der Einspruch auf diesen Bescheid ist dann ja beim Wohnsitz FA und doch wohl mit einem anderen Aktenzeichen, es ist ja auch eine ganz andere Behörde, bei mir zB auch in einem anderen Bundesland.


      Gemeint war wohl: Es ist ein Einspruch gegen die Kapitalertragsteueranmeldung anhängig. Mit entsprechendem Verweis auf dieses Verfahren kann daher in der ESt-Erklärung der Vorgang entsprechend als steuerfrei erklärt werden. Gegen eine Ablehnung im ESt-Bescheid müsste erneut separat Einspruch eingelegt werden. Bei Ablehnung dieses Einspruches MUSS geklagt werden, da ansonsten die Rechtslage für den betroffenen Anleger geklärt ist. Das muss allerdings kein Anwalt machen, das kann auch ein StB erledigen ;-))

      Gruß
      Taxadvisor
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.04.15 08:02:08
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.545.971 von Taxadvisor am 12.04.15 13:42:35
      Ja, genau, so ist es gemeint gewesen. Danke für die Klarstellung, taxadvisor.

      [/quote]...
      Bei Ablehnung dieses Einspruches MUSS geklagt werden, da ansonsten die Rechtslage für den betroffenen Anleger geklärt ist. Das muss allerdings kein Anwalt machen, das kann auch ein StB erledigen ;-))... [/quote]

      Sehr interessant, stB=Steuerberater? Das wusste ich bisher noch nicht, kann ein Steuerberater dann allein, d. H. auch ohne Anwalt vor der ersten Instanz klagen und wie ist es bei der zweiten (=BFM?) Instanz?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.04.15 09:13:19
      Beitrag Nr. 165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.548.104 von Falscher_Spinoff am 13.04.15 08:02:08
      Zitat von Falscher_Spinoff: Sehr interessant, stB=Steuerberater? Das wusste ich bisher noch nicht, kann ein Steuerberater dann allein, d. H. auch ohne Anwalt vor der ersten Instanz klagen und wie ist es bei der zweiten (=BFM?) Instanz?


      Vor de FG kannst Du als Steuerpflichtiger selber klagen, vor dem BFH besteht Vertetungszwang, d.h. hier benötigt man einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Da Steuerberater auch (eingeschränkt auf steuerliche Sachverhalte) Rechtsberatungsbefugnis haben, dürfen sie vor den Finanzgerichten auch ordentlich klagen.

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.04.15 21:22:46
      Beitrag Nr. 166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.548.719 von Taxadvisor am 13.04.15 09:13:19
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von Falscher_Spinoff: Danke für die Info taxadvisor. Eventuell sind StB sogar die bessere Wahl für den Fall, zumindest fachlich im Steuerrecht.

      Kann man Dich hier eigentlich im Fall der Fälle auch engagieren? Advisor klingt schon ganz brauchbar... :);)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.04.15 21:27:36
      Beitrag Nr. 167 ()
      Hier noch ein interessanter Tipp für die St.-Erklärung :

      https://www.quicksteuer.de/steuer-wissen/detailseite/steuer-…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener"> https://www.quicksteuer.de/steuer-wissen/detailseite/steuer-…
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.04.15 23:11:52
      Beitrag Nr. 168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.563.665 von Falscher_Spinoff am 14.04.15 21:22:46
      Zitat von Falscher_Spinoff:
      Zitat von Taxadvisor: Kann man Dich hier eigentlich im Fall der Fälle auch engagieren? Advisor klingt schon ganz brauchbar... :);)


      Ja, als Steuerberater in eigener Kanzlei bin ich befugt zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten. Boardmail reicht.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.04.15 20:47:28
      Beitrag Nr. 169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.563.698 von Falscher_Spinoff am 14.04.15 21:27:36 https:www.quicksteuer.de/steuer-wissen.html

      So, diese url sollte jetzt besser funktionieren...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.04.15 20:50:33
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.564.472 von Taxadvisor am 14.04.15 23:11:52
      Perfekt.:) Das ist gut zu wissen...

      Danke für die Info und die bisherigen qualifizierten Beiträge hier.
      Avatar
      schrieb am 16.04.15 17:43:25
      Beitrag Nr. 171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.572.953 von Falscher_Spinoff am 15.04.15 20:47:28https://www.quicksteuer.de/steuer-wissen/detailseite/steuer-…

      Meinst du das ?

      So wäre es natürlich am besten:)

      @ Falscher Spinnoff, auch ich finde es nicht gut dass man die Kommentarfunktion bei der SEM Seite abgeschaltet hat. Blöd das Herr Mühlberg , dies ohne Vorwarnung gemacht hat :(
      Ich hätte zu gern gewusst wie es bei James aus München weiter gegangen ist.
      Seine letzte Beiträge wurden leider gelöscht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.04.15 18:29:41
      Beitrag Nr. 172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.581.590 von Bodiweb am 16.04.15 17:43:25Ja, genau das meine ich. Als ewiger DAU kämpfe ich hier noch etwas mit den Forumsfunktionen ööhm.

      Es soll eigentlich als eingebetteter Link so dastehen, dass jeder draufklicken kann ... Naja vielleicht so :confused:

      https://www.quicksteuer.de/steuer-wissen/detailseite/steuer-…
      Avatar
      schrieb am 16.04.15 18:56:14
      Beitrag Nr. 173 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.581.590 von Bodiweb am 16.04.15 17:43:25
      Zitat von Bodiweb: (...)
      @ Falscher Spinnoff, auch ich finde es nicht gut dass man die Kommentarfunktion bei der SEM Seite abgeschaltet hat. Blöd das Herr Mühlberg , dies ohne Vorwarnung gemacht hat :(
      Ich hätte zu gern gewusst wie es bei James aus München weiter gegangen ist.
      Seine letzte Beiträge wurden leider gelöscht.


      Nicht nur dass es ohne Vorwarnung geschehen ist, es ist generell sehr unschön, das überhaupt zu machen oder Beiträge zu löschen. Es sei denn, es gibt wirklich rechtliche Gründe, dass er das wirklich tun musste.

      Naaja, jedenfalls wäre es schön, fals Carola, O.Bodenmüller, H.Mins, James und auch viele anderen von SEM Berlin, die ich vergessen habe aufzuzählen, den Weg hierher finden könnten. Wer weiss, vielleicht verwenden sie ja als Suchmaschine Google :D

      Zu Deiner Frage bzgl James Kommentar.
      Er ist aus München und wollte als einer der ersten die Ek.-st.-erkl abgeben und ist auch Mitglied im Bund der Steuerzahler. Ist das in Grund, seine Beiträge zu zensieren und zu löschen ?:confused:

      James kommentierte am 22.März unter Google-Aktiensplit - Einspruch Mustertext an das Finanzamt. als Antwort auf Cyano-Gnosis:


      [ratings] Google-Aktiensplit und die Tricks des Finanzamtes und wie man dagegen Einspruch erheben kann Einspruch – Mustertext an das Finanzamt wichtiges Update vom 22.6.14 Update vom 25.6.2014: Bankenverbände und BMF bewerten Google Aktiensplit mit o Euro Steuer Update vom 23.6.2014: Google Financial Information – Aktien-Split ist nicht steuerlich relevant, keine Änderung des Netto-Vermögens Update vom 17.4.2014: Banken warten auf […]


      Ich darf nochmals meine Meinung vertreten, dass man hier nicht über Anwaltskosten diskutieren sollte. Einfach die Steuererklärung 2014 mit entsprechenden – kurzen – Notizen zum “Split” abgeben und die Rückerstattung der abgeführten Steuren verlangen.

      Dann kommt der Bescheid (mit “Begründung”). In meinem Fall gehe ich davon aus: Ca. Mitte Mai 2015.

      Und erst dann braucht man “aktiv” zu sein und hat “etwas” in der Hand. Sollte der Bescheid “negativ” ausfallen, werde ich mich an entsprechende Stellen wenden (u.a. Bund der Steuerzahler). Anwälte braucht man nicht einzuschalten (meine Meinung, meine Erfahrung: nur zunächst den Steuerberater, der die Erklärung vorbereitet hat, damit der Einspruch richtig und termingerecht eingereicht wird).

      Ich bin – wie wohl alle – tatsächlich sehr gespannt auf die Bescheide 2014, die ausgestellt werden. Über meinen Steuerbescheid (FA München) werde ich hier ca. Mitte Mai berichten. Vorher viel zu planen und nachzudenken, erscheint mir nicht besonders sinnvoll, weil man sowieso nichts bewegen kann."

      Seine letzte Veröffentichung war meines Wissens am 31.März und ist inzwischen tatsächlich ebenfalls nicht mehr auf den Seiten von SEM Berlin lesbar:

      "James kommentierte unter Google-Aktiensplit - Einspruch Mustertext an das Finanzamt. als Antwort auf Cyano-Gnosis:

      [ratings] Google-Aktiensplit und die Tricks des Finanzamtes und wie man dagegen Einspruch erheben kann Einspruch – Mustertext an das Finanzamt wichtiges Update vom 22.6.14 Update vom 25.6.2014: Bankenverbände und BMF bewerten Google Aktiensplit mit o Euro Steuer Update vom 23.6.2014: Google Financial Information – Aktien-Split ist nicht steuerlich relevant, keine Änderung des Netto-Vermögens Update vom 17.4.2014: Banken warten auf […]


      @ HD125823 (wenn ich dies richtig verstehe, mit Antwort und Kommentar komme ich auf diesen Seiten nicht so zurecht: sorry).

      Also, ich habe in der Woche nach Ostern einen Termin (10.04.) bei meinem Steuerberater. Da wird die Steuererklärung 2014 besprochen/vorbereitet. Und wohl ca. 7 bis 10 Tage später abgegeben. Ich werde – nehme ich an – bei der Steuererklärung die durch die Bank “falsch” abgezogene Steuern mit einem kurzen Hinweis (Begleitbrief) erwähnen und die Rückerstattung fordern. Bevor ich hier ein paar Zeilen schreibe, möchte ich das mit dem Steuerberater besprechen.

      Meines Erachtens sollte man zunächst das Thema in der Steuererklärung nicht besonders ausführlich besprechen und Argumente austauschen: eher ganz einfach, “die Bank hat das Ganze falsch als Spin-off verstanden und demnach dummerweise Steuern abgeführt: I want my money back!”.

      Nach dem Gespräch mit dem Steuerberater werde ich berichten. In dieser Phase muss man eigentlich nicht viel diskutieren, sondern einfach eine Entscheidung durch das Finanzamt fordern. Danach wird man diskutieren/streiten können (oder auch nicht)."

      Wäre sehr interessant zu erfahren, ob es etwas/was neues dazu gibt und wie es weitergeht !
      Avatar
      schrieb am 18.04.15 10:29:08
      Beitrag Nr. 174 ()
      Eine Angabe der Quelle dazu wäre schön:
      Felix Mühlberg • vor 4 Stunden
      Im Auftrag:
      Ich hatte meine Steuererklärung eigentlich fertig, dann erfuhr ich soeben von einem BMF-Entwurfsschtreiben vom Anfang April, an dem gerade gearbeitet bzw. abgeschlossen wird.
      In diesem wird der google-"Split" als NICHT STEUERRELEVANT eingestuft !
      Auch wenn es auch auf diesen Seiten immer wieder Meldungen gegeben hat, die noch nicht "gesichert" wurden, scheint es hier um eine sehr sichere Sache zu sein, die bereits "halb veröffentlicht" wurde. Ich werde nun meine Steuererklärung um ein paar Wochen zurückhalten, weil ich davon ausgehe, dass man dann nicht mehr "streiten" und "debattieren" muss, sondern einfach bitten darf, die KEST laut BMF-Entscheidung zurückzuerstatten.
      GREAT! Und dazu RICHTIG!
      http://www.sem.berlin/klage-gegen-steuer-kapitalertrag-googl…
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.04.15 11:49:00
      Beitrag Nr. 175 ()
      Ich habe nach Problemen auf der SEM.berlin-Seite von Herrn Mühlberg ihn einfach mal direkt angeschrieben (fm@sem.berlin) und darauf hingewiesen. Er hat sich dann prompt darum gekümmert (es soll sich um Cache-Probleme des Servers gehandelt haben).
      Jetzt sollte wieder alles einwandfrei laufen (auch wenn leider die letzten Einträge von James etc. aus dem März 2015 weiterhin fehlen).
      Avatar
      schrieb am 18.04.15 12:32:39
      Beitrag Nr. 176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.593.878 von soleil1504 am 18.04.15 10:29:08
      Neues auf investor.google.com
      Es scheint sich tatsächlich was zu tun:

      https://investor.google.com/financial/class-c.html#tab=other
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.04.15 16:47:59
      Beitrag Nr. 177 ()
      Tatsächlich - Das ist ja die Sensation der letzten Monate :):):)

      Dass Google sich wirklich um seine privaten Kleinanleger in Deutschland persönlich kümmert und es sogar geschafft hat, mit den deutschen Steuerbehörden kooperativ zusammenzuarbeiten ist wirklich von allen Beteiligten, auch BMF, ein echter Erfolg!

      Schönes Wochenende ;)
      Avatar
      schrieb am 19.04.15 08:02:06
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.594.508 von GoogleSplit2014 am 18.04.15 12:32:39Der Satz fehlt eigenartiger Weise in der deutschen Fassung:

      "The German fiscal authorities will likely issue an official statement clarifying this issue and this statement is expected before the end of April or early May. We will provide an update when this statement is available."
      https://investor.google.com/financial/class-c.html#tab=other

      Im übrigen: Dankbar bin ich niemandem nach der Schweinerei, für NULL Ertrag Ertragssteuer abzuziehen!
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.04.15 08:09:23
      Beitrag Nr. 179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.596.260 von soleil1504 am 19.04.15 08:02:06
      Zitat von soleil1504: Im übrigen: Dankbar bin ich niemandem nach der Schweinerei, für NULL Ertrag Ertragssteuer abzuziehen!

      Hinzu kam noch die Belastung von EURO 409,75 pro Aktie: Damit war ich erstmals bei einer Bank im Soll!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.04.15 10:42:55
      Beitrag Nr. 180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.596.272 von soleil1504 am 19.04.15 08:09:23
      Zitat von soleil1504:
      Zitat von soleil1504: Im übrigen: Dankbar bin ich niemandem nach der Schweinerei, für NULL Ertrag Ertragssteuer abzuziehen!

      Hinzu kam noch die Belastung von EURO 409,75 pro Aktie: Damit war ich erstmals bei einer Bank im Soll!


      Warum Belastung von EURO 409,75 pro Aktie, das ist doch der Wert, zu dem die neuen C-Aktien ( kostenlos ;)) eingebucht worden sind?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.05.15 08:25:44
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.600.319 von Falscher_Spinoff am 20.04.15 10:42:55Ergänzung: Zukünftige Verfahren gegen die Banken hinsichtlich der Korrektur des KapErtSt-Abzuges wie bei Google und damit einhergehende SE-Forderungen dürften (zukünftig) deutlich schwerer durch zu setzen sein:

      In Rz. 151a des BMF-Schreibens vom 09.12.2014 wird KLARGESTELLT, das KI die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung anzuwenden haben. Diese Verpflichtung soll auch ins Gesetz übernommen werden (§ 44 Abs. 1 Satz 3 EStG ZookodexAnpG-E).

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.05.15 21:03:59
      Beitrag Nr. 182 ()
      Es heißt, das BMF werde jetzt den Google-Aktiensplit als "Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln" werten, so dass dann die vorgenommene Besteuerung auf die
      stimmrechtslosen Google-Splitaktien rückgängig zu machen wäre. Auch wenn ich
      eigentlich der Meinung bin, dass im Grunde ein typischer Aktiensplit vorliegt
      (die Frage Stimmrecht oder nicht betrifft ja im Kern nur das Mitgliedschaftsrecht
      des Aktionärs), ist Einordnung als "Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln"
      natürlich auch eine akzeptable Lösung des Problems. Gibt es inzwischen schon die
      offizielle BMF-Mitteilung, deren Text uns naturgemäß sehr interessiert?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.05.15 22:30:57
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.818.603 von guensing am 20.05.15 21:03:59Auf der Investor-Relationswebseite von Google https://investor.google.com/financial/class-c.html#tab=other soll es ein Update geben, wenn ein offizielles Statement des BMF veröffentlicht wird.

      "The German fiscal authorities will likely issue an official statement clarifying this issue and this statement is expected before the end of April or early May. We will provide an update when this statement is available."

      "Early May" ist es ja bereits nicht mehr, und das Statement gibt es auch nur "likely".

      Wer auf Investor-Relationswebseite von Google nicht immer selbst nachgucken will, kann sich per Email von Versionista.com über Aktualisierungen der Webseite informieren lassen. Der Service ist bei weniger als vier Webseiten kostenlos.
      Avatar
      schrieb am 20.05.15 22:43:33
      Beitrag Nr. 184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.802.535 von Taxadvisor am 19.05.15 08:25:44In der Randziffer 151a steht auch:

      "Nur so kann verhindert werden, dass der Umfang der Steuererhebung davon abhängig ist, bei welchem Institut der Steuerpflichtige sein Kapital anlegt.“

      http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/B…

      Die glücklichen BIW-Bank-Kunden bis heute ungeschoren davongekommen und Comdirekt- und Commerzbankkunden haben auf Antrag Ihr Geld zurückbekommen, während die anderen sich ziemlich geärgert haben.
      Avatar
      schrieb am 21.05.15 16:09:48
      Beitrag Nr. 185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.802.535 von Taxadvisor am 19.05.15 08:25:44
      die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung
      Die Randziffer 151a setzt voraus, dass eine nachfolgbare Rechtsauffassung der Finanzverwaltung existiert!

      wo steht denn "die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung" im Fall Google?
      Schon in den Betreffs mir vorliegender Schreiben von verschiedener Finanzämter ist abwechselnd von "Google Split" und Google "Spin Off" die Rede.

      Könnte denn eine jedem Menschenverstand widersprechende Deutung der Google Kapitalmaßnahme als Spin Off, nachdem da nachweislich kein anderer Rechtsträger als Google Inc. selbst beteiligt war, wirklich eine rechtliche Verbindlichkeit erlangen?

      Das erinnert doch sehr an den 1897 in Indiana erfolgten Versuch der Zahl Pi per Gesetz den Wert 3 zuzuordnen!
      Avatar
      schrieb am 27.05.15 15:47:20
      Beitrag Nr. 186 ()
      "Dank der Bemühungen von Google hat sich die deutsche Finanzverwaltung Anfang April 2015
      den Argumenten von Google angeschlossen und behandelt die Ausgabe von Aktien des Typs
      "Class C" nunmehr als STEUERNEUTRALE KAPITALERHÖHUNG AUS GESELLSCHAFTSMITTELN im Sinne
      der §§ 1, 7 Kapitalerhöhungssteuergesetz."
      30 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.06.15 09:49:40
      Beitrag Nr. 187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.857.565 von guensing am 27.05.15 15:47:20G Frankfurt a.M. 17.10.2014: "Keine Pflicht der depotführenden Bank zur Überprüfung von Mitteilungen auf Richtigkeit", rkr.

      Das dürfte die Chancen auf Schadenersatz von den Banken deutlich mindern.

      Gruß
      Taadvisor
      29 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.06.15 10:12:24
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.021.589 von Taxadvisor am 22.06.15 09:49:40
      Der Steuerabzug muss endlich weg, Darum ging und geht es hier.
      Die betroffenen dt. Google-Aktionäre wollen die abgezogenen Steuerbeträge zurück. Wenn das jetzt zügig geht, wird kaum noch jemand an Klagen gegen
      Depotbanken denken. Ich jedenfalls prinzipiell nicht...
      28 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.06.15 08:48:12
      Beitrag Nr. 189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.021.772 von guensing am 22.06.15 10:12:24Richtig, und die Betonung liegt aber falls es zügig geht.

      Danach sieht es momentan überhaupt nicht aus.. auf sem in Berlin sind die ersten Meldungen, das mehrere ihre steuer nicht erstattet bekommen haben und die erstattung von dem zuständigen Finanzamt dann in der Einkommensteuererklärung abgelehnt wurde.

      Das Drama scheint sich fortzusetzen und in eine weitere, unangenehme und teure runde zu gehen:-(
      27 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.06.15 18:33:52
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.054.433 von Falscher_Spinoff am 26.06.15 08:48:12Übel...gibts denn auch schon jemanden, der die Steuer vom FA erstattet bekommen hat?
      26 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.06.15 19:15:31
      Beitrag Nr. 191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.059.368 von xwin am 26.06.15 18:33:52Anscheinend ja,

      http://www.sem.berlin/erfolg-google-aktien-steuer-wird-zurueckgezahlt/

      Kommentar von Pauline
      25 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.06.15 22:36:56
      Beitrag Nr. 192 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.059.599 von Bodiweb am 26.06.15 19:15:31Da bin ich ja mal gespannt. Meinen Steuerbescheid sollte ich bald bekommen...
      24 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.06.15 20:56:54
      Beitrag Nr. 193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.068.815 von xwin am 28.06.15 22:36:56Hallo pauline, anscheinend eben gerade nicht, hast du da wirklich den ganzen Artikel


      http://www.sem.berlin/erfolg-google-aktien-steuer-wird-zurueckgezahlt

      gelesen oder nur die Überschrift? die Überschrift bei sem berlin ist da etwas zu euphorisch
      und gibt googles Auffassung wieder... aber nicht die Tatsache, ob wirklich jemand das Geld bereits wirklich erstattet bekommen hat.

      Der Betreiber der Seite, doktor mühlberg, schreibt ja auch von sich, dass er selbst betroffen ist aber dass er das geld erhalten hat s, das teht nirgendwo.

      auch sonst schreibt niemand, dass er das geld bekommen hätte, oder?
      23 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.06.15 15:05:13
      Beitrag Nr. 194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.076.459 von Falscher_Spinoff am 29.06.15 20:56:54
      Pauline hat Erstattung bestätigt.
      Zitat aus "sem berlin" im Auszug:

      "Pauline - vor 11 Tagen -: "...meine 2014 abgeführten...und...in der
      Steuererklärung eingetragenen Kapitalertragsteuern wurden erstattet." "
      :)
      22 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.07.15 19:15:09
      Beitrag Nr. 195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.081.853 von guensing am 30.06.15 15:05:13Ja stimmt den Kommentar hatte ich gestern abend auch noch gefunden.

      doch nachdem was o. Bodenmüller dann noch dazu geschrieben hat, so scheint es eher ein Versehen des finanzamtes gewesen sein. wahrscheinlich ein kleinerer Betrag mit einem Fehler der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters.

      Die offizielle Bearbeitungsrichtlinie der oberen Finanzbehörden scheint hier noch auszustehen!

      Deswegen wegen warten alle anderen auch noch auf ihre einkommenssteuererklärung die meisten haben entweder gar keinen bescheid bekommen oder einen negativen:eek:
      21 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.07.15 20:38:24
      Beitrag Nr. 196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.093.061 von Falscher_Spinoff am 01.07.15 19:15:09
      Zitat von Falscher_Spinoff: Die offizielle Bearbeitungsrichtlinie der oberen Finanzbehörden scheint hier noch auszustehen!


      Es gibt bereits ein Schreiben, dass den Bankenverbänden zugeleitet wurde (da der 31.01.2015 bereits vorbei ist, kann eine Änderung für 2014 durch die Banken aber nicht mehr erfolgen). Darin ist unmissverständlich geregelt, dass es sich um einen steuerneutralen Split handelt. Warum bisher keine Veröffentlichung erfolgt ist, kann man nur mutmaßen.

      Gruß
      Taxadvisor
      20 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.07.15 22:42:05
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.093.700 von Taxadvisor am 01.07.15 20:38:24
      Sehr interessanter Hinweis von Taxadvisor
      Dankeschön, Taxadvisor für den Hinweis. Dazu würde natürlich interessieren, ob das BMF-Schreiben an die Bankenverbände ganz neu ist oder schon vor Monaten erfolgte? Seitens Google Inc. wurde mir gegen Ende Mai mitgeteilt, dass ein offizielles Schreiben der maßgeblichen deutschen Finanzbehörde "in ein paar Wochen" avisiert sei.
      19 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.07.15 23:03:54
      Beitrag Nr. 198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.094.453 von guensing am 01.07.15 22:42:05
      Zitat von guensing: Dankeschön, Taxadvisor für den Hinweis. Dazu würde natürlich interessieren, ob das BMF-Schreiben an die Bankenverbände ganz neu ist oder schon vor Monaten erfolgte? Seitens Google Inc. wurde mir gegen Ende Mai mitgeteilt, dass ein offizielles Schreiben der maßgeblichen deutschen Finanzbehörde "in ein paar Wochen" avisiert sei.


      Das Schreiben ist m.W. mindestens sechs Wochen alt.

      Gruß
      Taxadvisor
      18 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.07.15 13:25:48
      Beitrag Nr. 199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.094.570 von Taxadvisor am 01.07.15 23:03:54Nochmals vielen Dank, Taxadvisor. Vielleicht war das Schreiben an die
      dt. Bankenverbände ja eine Art Vorabstimmung für das endgültige BFM-Schreiben.
      Ich hoffe, wir bekommen nun bald eine abschließende Äußerung, was doch auch
      endlich Brisanz aus der Angelegenheit nehmen und zur generellen Befriedung
      führen würde.
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.07.15 08:05:18
      Beitrag Nr. 200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.094.570 von Taxadvisor am 01.07.15 23:03:54Meine Bank schreibt dazu folgendes:

      "Das von Ihnen angesprochene BMF-Schreiben enthält einen Entwurf.
      Demnach soll der Vorgang steuerneutral betrachtet werden.
      Ob eine Korrektur der Kapitalmaßnahme erfolgt, muss in einem endgültigen BMF-Schreiben noch festgelegt werden."

      Es ist offenbar unglaublich schwierig, festzustellen, dass auf NULL ERTRAG keine Ertragssteuern anfallen!
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.07.15 10:09:32
      Beitrag Nr. 201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.102.649 von soleil1504 am 03.07.15 08:05:18
      Zitat von soleil1504: Meine Bank schreibt dazu folgendes:

      "Das von Ihnen angesprochene BMF-Schreiben enthält einen Entwurf.
      Demnach soll der Vorgang steuerneutral betrachtet werden.
      Ob eine Korrektur der Kapitalmaßnahme erfolgt, muss in einem endgültigen BMF-Schreiben noch festgelegt werden."

      Es ist offenbar unglaublich schwierig, festzustellen, dass auf NULL ERTRAG keine Ertragssteuern anfallen!


      Oha, das lässt als Mutmaßung sehr nahe liegen, dass die Banken extra und erfolgreich in 2014 auf Zeit gespielt haben. Damals waren sie zuständig und hätten nach dem BMF Schreiben von jetzt nicht abziehen bzw zurück zahlen müssen. Inzwischen liegt der Vorgang aber bei den heimischen Finanzämtern.

      Und genau dort scheint wohl die Richtlinie zur konkreten Umsetzung noch zu fehlen, oder?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.07.15 19:26:08
      Beitrag Nr. 202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.103.849 von Falscher_Spinoff am 03.07.15 10:09:32
      Nun wird es aber endlich gut!
      Abgesehen davon, dass die Angelegenheit sich wirklich extrem lange hinzieht,
      scheint es doch zuletzt ganz normal zu laufen. Das BMF-Schreiben an die
      Banken liegt seit mindestens 6 Wochen vor. Entsprechend dauert die Abstimmung
      mit den Banken. Die sollte nun aber so langsam beendet sein, so dass jetzt
      mit dem endgültigen BFM-Schreiben zu unser aller Kenntnis umgehend zu rechnen
      sein müsste.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.07.15 08:17:34
      Beitrag Nr. 203 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.108.106 von guensing am 03.07.15 19:26:08"... BMF-Schreiben an die
      Banken liegt seit mindestens 6 Wochen vor... "

      Ja, sicherlich, doch was nützt das, da der Vorgang dort inzwischen nicht mehr relevant ist und die heimischen Finanzbehörden zuständig sind, was liegt dort vor? Nichts?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.07.15 09:10:51
      Beitrag Nr. 204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.109.372 von Falscher_Spinoff am 04.07.15 08:17:34Ich vermute, es handelt sich um einen BMF-Entwurf zur Abstimmung mit den Bankenverbänden, und kann mir nicht vorstellen, dass von dort Einwendungen
      kommen. Auch die Banken müssten doch heilfroh sein, wenn die Sache endlich
      sachgerecht vom Tisch kommt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.07.15 00:01:03
      Beitrag Nr. 205 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.109.573 von guensing am 04.07.15 09:10:51Ja, das müssten die Banken und der Bankenverband eigentlich schon sein.

      Gerade der Bankenverband, insbesondere im blinden Zusammenspiel mit WM Datenservice, hat sich in der Sache des Google split als wenig kompetent und und sehr schwach in der Öffentlichkeitsarbeit präsentiert.

      Ganz zu schweigen von der mangelhaften Kompetenz, mit der permanent im letzten Jahr auf dem Vorgang als spin_off bestanden worden ist...
      Avatar
      schrieb am 09.07.15 19:30:39
      Beitrag Nr. 206 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.098.023 von guensing am 02.07.15 13:25:48BMF-Schreiben vom 08. Juli 2015:
      Kapitalmaßnahme von Google Inc. (USA) und von A.P. Moeller/Maersk A/S (Dänemark) im April 2014
      IV C 1 - S 2252/09/10004

      Gruß
      Taxadvisor
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.07.15 21:18:01
      Beitrag Nr. 207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.152.548 von Taxadvisor am 09.07.15 19:30:39
      Alles klar!
      Besten Dank, Taxadvisor, für diese prompte Information hier.
      Das erwartete Schreiben des BFM liegt also jetzt vor.
      Die Kapitalmaßnahmen von Google und Maersk vom April 2014 erfüllen die
      Voraussetzungen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach
      §§ 1, 7 KapErhStG.
      Die entsprechenden Korrekturen erfolgen über die Depotbanken.
      Beste Grüße von guensing
      Avatar
      schrieb am 10.07.15 12:45:16
      Beitrag Nr. 208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.152.548 von Taxadvisor am 09.07.15 19:30:39Das ist im Übrigen der Link zum Originalschreiben:
      http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/B…

      Text:

      Kapitalmaßnahme von Google Inc. (USA) und von A.P. Moeller/Maersk A/S
      (Dänemark) im April 2014 GZ IV C 1 - S 2252/09/10004 :003 DOK 2015/0595296
      (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

      Nach den Feststellungen der durch die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vorgenommenen Prüfungen der Kapitalmaßnahmen der Google Inc. und der A.P. Moeller/Maersk A.S. vom April 2014 erfüllen beide Kapitalmaßnahmen die Voraussetzungen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 1, 7 KapErhStG.
      Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist gemäß § 43a Absatz 3
      Satz 7 EStG eine Korrektur des bei der Abwicklung der Kapitalmaßnahme vorgenommenen
      Steuerabzugs vorzunehmen, sofern diese nicht bereits erfolgt ist.
      Folge dieser Korrektur ist es, dass die depotführenden Kreditinstitute die Anschaffungskosten der Altaktien auf die im Zuge der Kapitalmaßnahme eingebuchten jungen Aktien nach dem rechnerischen Bezugsverhältnis übertragen. In gleicher Höhe sind die Anschaffungskosten der „Altaktien“ zu mindern. Als Zeitpunkt der Anschaffung der jungen Aktien gilt der Zeitpunkt der Anschaffung der Altaktien.
      Der Korrektur sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Durchführung der Kapitalmaßnahme im April 2014 zugrunde zu legen. Das bedeutet, dass auch bei bereits veräußerten Anteilen eine Korrektur durch das jeweilige Kreditinstitut erfolgt.
      Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerarten - Abgeltungsteuer - (http://www.bundesfinanzministerium.de)
      zum Download bereit.
      Im Auftrag
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.07.15 13:36:19
      Beitrag Nr. 209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.158.404 von soleil1504 am 10.07.15 12:45:16Die Korrektur erfolgt über eine Delta-Korrektur in 2015. Die Einsprüche 2014 müssten daher alle abgelehnt werden...

      Wessen Einspruch bereits stattgegeben wurde, der muss in 2015 die Delta-Korrektur "rückgängig" machen.

      D.h. in einigen Sonder-Fällen, keine bzw. nur teilweise Steuererstattung sondern nur Verlusttopf-Auffüllung.

      Gruß
      Taxadvisor
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.07.15 14:16:59
      Beitrag Nr. 210 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.158.866 von Taxadvisor am 10.07.15 13:36:19Danke. Nachdem mir "Delta-Korrektur" nichts sagte, hier die Erläuterung:

      Delta-Korrektur
      Hat die Bank nach Ablauf eines Kalenderjahrs Korrekturen für das Vorjahr vorzunehmen, wird die Korrektur ausschließlich mit Wirkung für das Jahr des Bekanntwerdens durchgeführt. Dadurch wird vermieden, dass bereits erstellte Steuerbescheinigungen zurückgefordert werden müssen.
      Avatar
      schrieb am 10.07.15 14:24:51
      Beitrag Nr. 211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.158.866 von Taxadvisor am 10.07.15 13:36:19
      Warte, warte nur ein Weilchen...
      Natürlich, die 2014 von der Bank abgezogenen Steuerbeträge werden im Normalfall
      von der Bank jetzt erstattet, also nicht rückwirkend, sondern 2015. Stimmt´s?
      Beste Grüße von guensing
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.07.15 15:07:52
      Beitrag Nr. 212 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.159.232 von guensing am 10.07.15 14:24:51Delte-Korrektur heißt, dass die Bank die in 2014 als positiv eingebuchten Erträge mit negativem Vorzeichen in 2015 einbucht. Wenn in 2015 also keine Kapitalerträge anfallen, gehen die negativen Beträge in den Verlusttopf. Und Verlustrücktrag gibt es nicht...

      Gruß
      Taxadvisor
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.07.15 18:26:43
      Beitrag Nr. 213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.159.637 von Taxadvisor am 10.07.15 15:07:52
      Alphakorrektur
      Hallo Taxadvisor,
      im ministeriellen Schreiben vom 7.8.2015 gibt es kein Delta und
      auch keine Deltakorrektur.
      Das Ministerium hat bestimmt, dass die Depotbanken die ursprünglichen
      Anschaffungskosten nach dem rechnerischen Bezugsverhältnis (anteilig)
      auf die neuen stimmrechtslosen Google-Aktien übertragen und in gleicher
      Höhe die Anschaffungskosten der stimmlosen Google-Aktien reduzieren
      müssen. Der Korrektur sidn die Verhältnisse vom April 2014 zugrunde
      zu legen.
      Es gibt keinen Anhaltspunkt in dem ministeriellen Schreiben für eine
      Deltakorrektur.
      Angesichts der Tatsache, dass der Steuerabzug durch die Banken schon
      im April 2014 erfolgte und die Finanzbehörden seit spätestens Mitte
      2014 diese irrig abgezogene Steuer in der Kasse haben, kann es gar
      nicht angehen, diese Beträge den Depotkunden immer noch nicht aufs
      Konto zu schreiben, sondern in irgendwelchen Verlusttöpfen zu ver-
      stecken.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.07.15 18:50:52
      Beitrag Nr. 214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.161.401 von guensing am 10.07.15 18:26:43Korrektur zu Zeile 7 des vorstehenden Beitrags:
      Statt "stimmlosen" muss es dort richtig heißen "stimmberechtigten" (= Google-
      Altaktien). Gemeint ist, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten der
      Altaktien auf die neuen und die alten Google-Aktien rechnerisch (nahezu
      hälftig) aufzuteilen sind, und zwar nach den Verhältnissen vom April 2014,
      dem Zeitpunkt des irrigen Steuerabzugs.
      Die abgezogenen Steuerbeträge wurden von den Banken fehlerhaft ganz genau
      am 8. April 2014 den Kundenkonten belastet und einige Zeit später irrig
      an die Finanzbehörden weitergegeben.
      Die Beträge haben jedoch zu jedem Zeitpunkt den betroffenen Bankkunden
      zugestanden, weil es sich um eine steuerfreie Kapitalerhöhung aus Gesell-
      schaftsmitteln gehandelt hat. Deshalb sind die Beträge so schnell wie
      möglich an die Bankkunden zurückzugeben, also aufs Kundenkonto (und nicht
      in ein dubioses Flussdelta zur weiteren Verärgerung der mit falscher
      Rechtsanwendung über ein Jahr lang hingehaltenen Kunden!)
      Schöne Grüße von guensing
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.07.15 19:30:40
      Beitrag Nr. 215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.161.566 von guensing am 10.07.15 18:50:52
      Zitat von guensing: Deshalb sind die Beträge so schnell wie
      möglich an die Bankkunden zurückzugeben, also aufs Kundenkonto (und nicht
      in ein dubioses Flussdelta zur weiteren Verärgerung der mit falscher
      Rechtsanwendung über ein Jahr lang hingehaltenen Kunden!)
      Schöne Grüße von guensing


      Wenn genug Erträge da sind in 2015 ist das ja kein Problem. Sonst gilt § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG:

      Erfährt die auszahlende Stelle nach Ablauf des Kalenderjahres von der Veränderung einer Bemessungsgrundlage oder einer zu erhebenden Kapitalertragsteuer, hat sie die entsprechende Korrektur erst zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme vorzunehmen; § 44 Absatz 5 bleibt unberührt.


      Siehe hierzu auch BMF-Schreiben vom 22.12.2009 Tz. 241f. (inkl. der dortigen Beispiele, die ich weggelassen habe):

      Korrekturen beim Kapitalertragsteuerabzug sind gemäß § 43a Absatz 3 Satz 7 EStG nur mit Wirkung für die Zukunft, d.h. nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Fehlers vorzunehmen.

      Hiervon abweichend können die auszahlenden Stellen einheitlich für alle Anleger bis zum 31. Januar Korrekturen für das voran gegangene Kalenderjahr vornehmen. Bei der Korrektur nach Satz 1 hat die auszahlende Stelle nicht auf die rechtliche Zuordnung zum Zeitpunkt des Steuerabzugs, sondern auf die rechtliche Zuordnung zum Zeitpunkt der Korrektur abzustellen. Hat die uszahlende Stelle den Fehler offensichtlich selbst zu vertreten, kann sie abweichend von Satz 1 nach § 44b Absatz 5 Satz 1 EStG die Korrektur für die Vergangenheit durchführen.


      Da das erst durch das BMF-Schreiben klar gestellt wurde, wird die Bank sicherlich nicht für die Vergangenheit korrigieren. Wir haben in der Vergangenheit bei einigen Banken entsprechende Fehler in der Verwendungsreihenfolge bei Verkäufen moniert, wenn überhaupt korrigiert wurde, dann nur per Delta-Korrektur. Alternative wäre, die Bank bescheinigt, dass sie die erforderliche Änderung NICHT vornimmt. Dann wäre die Erstattung über die Veranlagung 2014 möglich (Eine Korrektur für 2014 würde auch die Rückgabe der Originalsteuerbescheinigung voraussetzen...).

      Ich würde mich für Euch freuen, wenn es in 2015 eine Erstattung gibt, sehe aber aus dem Gesetz heraus in Null-Ertragsfällen in 2015 keine Erstattungsmöglichkeit.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.07.15 19:57:48
      Beitrag Nr. 216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.161.839 von Taxadvisor am 10.07.15 19:30:40
      Das Geld stand und steht nicht der Bank zu, nicht dem Fiskus, sondern allein dem Bankkunden.
      Die Banken müssen jetzt endlich korrekte Lösungen liefern, bei denen die Kunden
      schnellstens die am 8.4.2014 rechtswidrig abgezogenen Steuerbeträge auf ihr Konto zurückbekommen. Man darf nicht vergessen, dass sich die Banken auch
      ungerechtfertigt bereichert haben, indem sie mit dem unsinnigen Argument
      "Spin-off" betroffenen Kunden Geld vom Konto wegholten, es eine Weile innerhalb der Banken arbeiten ließen und es nach geraumer Zeit dann ohne
      steuerrechtlich korrekte Grundlage an Finanzbehörden weiterreichten.
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 10:53:21
      Beitrag Nr. 217 ()
      Keine der drei beteiligten Parteien hat sich in dieser Sache mit Ruhm bekleckert. Das BMF hat viel zu lange gebraucht, den falschen Steuerabzug richtig zu stellen. Das WM-Orakel hat ja wohl nicht nur bei Google eine falsche Empfehlung abgegeben. Der Bankenverband hat eine leicht erkennbar unsinnige Empfehlung übernommen.

      Eine Verschiebung (in den allg. Topf) statt Erstattung ist wohl wieder Murks. Was spricht denn dagegen, wenn die Banken die unrechtmäßig abgeführte Steuer jetzt jedem Depotkonto gutschreiben? Diese Gutschriften können die Banken dann mit an das FA abzuführenden Abgeltungssteuern verrechnen.

      Gegen die Verschiebung in den allg. Topf spricht, daß alle, die ab 2015 keine Steuern mehr zu zahlen haben (zB etliche Rentner), in 2014 eine unrechtmäßige Sondersteuer gezahlt haben.
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 12:16:47
      Beitrag Nr. 218 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.164.428 von alzwo am 11.07.15 10:53:21
      Bleibt es trotz Klärung spannend?
      Es ist nicht davon auszugehen, dass das ministerielle Schreiben vom 8.7.2015
      bis zum weitgehenden Ende der Dividendensaison 2015 zurückgestellt wurde, um
      die Korrekturverrechnung zu erschweren und zu verzögern. Vielmehr heißt es
      doch im Schreiben des Ministeriums klar und deutlich, dass die Banken nach
      den Verhältnissen von 2014 abzurechnen haben. Das wäre denn eigentlich
      Rückzahlung der abgezogenen Steuerbeträge mit Wertstellung zum 8.4.2014...
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 16:27:01
      Beitrag Nr. 219 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.164.806 von guensing am 11.07.15 12:16:47Im BMF-Schreiben steht:

      Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist gemäß § 43a Absatz 3 Satz 7 EStG eine Korrektur des bei der Abwicklung der Kapitalmaßnahme vorgenommenen Steuerabzugs vorzunehmen, sofern diese nicht bereits erfolgt ist.

      Und den § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG hatte ich bereits gepostet...

      Erfährt die auszahlende Stelle nach Ablauf des Kalenderjahres von der Veränderung einer Bemessungsgrundlage oder einer zu erhebenden Kapitalertragsteuer, hat sie die entsprechende Korrektur erst zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme vorzunehmen; § 44 Absatz 5 bleibt unberührt.

      Die Rechtsfolgen, die sich daraus ergeben, hatte ich auch bereits gepostet...

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 16:37:10
      Beitrag Nr. 220 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.164.806 von guensing am 11.07.15 12:16:47Und wie geht es nun konkret weiter?

      die Vorgänge liegen in der Regel beim heimischen finanzamt zuständig,
      aktiv werden muss aber nun wieder die damals abführende Depotbank.

      Sollte man gegen einen EK. St. BESCHEID, mit dem man eigentlich die Rückzahlung der unrechtmäßig gezahlten Steuer beabsichtigte, nun Einspruch erheben?

      werden die Depotbanken nun von sich aus alleine einheitlich aktiv,
      in der Form, dass sie den Betrag als Verlust in den allgemeinen Verrechnungstopf buchen?
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 16:52:47
      Beitrag Nr. 221 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.165.616 von Taxadvisor am 11.07.15 16:27:01
      Nun schleppt sich die Geschichte offenbar doch noch weiter fort.
      Danke Taxadvisor,
      der Hinweis auf $ 43a Abs. 3 S. 7 EStG im BMF-Schreiben vom
      8. currentis ist nicht zu übersehen. Auch wenn alles falsch
      war, sichert sich der Fiskus das Geld der Bankkunden so lange
      irgend möglich, also scheinbar auch noch nach dem 8.7.2015.
      So bleiben für den Schaden der Bankkunden wegen Geldentzugs
      vom 8.4.2014 bis zur Wiedergutschrift auf dem Konto doch nur
      die Banken in der möglichen Haftung. Der Fiskus hat nur lange
      geschwiegen und genießt noch immer in den meisten betroffenen
      Fällen. Alles prima so?
      Beste Grüße von guensing.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 17:28:23
      Beitrag Nr. 222 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.165.646 von Falscher_Spinoff am 11.07.15 16:37:10
      Nun reollt wieder die fasst unendliche Geschichte aus Papier.
      Wie es weiter geht? Nun es geht weiter, wie es immer im deutschen Land der
      Bürokratie weiter geht, nämlich mit weiterhin einer großen Menge Schreiben der
      Bankkunden an die Banken und an die Finanzämter und einer großen Menge Schreiben der Banken und der Finanzämter an die Bankkunden. Man könnte es wohl auch einfacher machen, aber einfach, fair und prompt gehöen selten zu den Regeln deutscher Bürokratei. Einigermaßen zufrieden wird am Ende allein der Fiskus bleiben, denn er hatte über viele Monate den wirtschaftlichen Vorteil aus den nicht geschuldeten Steuern. Das ist denn sicher auch verfassungsgemäß, denn die Verfassung ist ja namentlich im Steuerrecht ein Stück weit vom Staat für den Staat gemacht, und das müssen wir im eigentlich einfachen, aber in
      der deutschen Realität verwickelten Prinzip halt verstehen...
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 17:29:09
      Beitrag Nr. 223 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.165.646 von Falscher_Spinoff am 11.07.15 16:37:10
      Zitat von Falscher_Spinoff: Und wie geht es nun konkret weiter?

      Sollte man gegen einen EK. St. BESCHEID, mit dem man eigentlich die Rückzahlung der unrechtmäßig gezahlten Steuer beabsichtigte, nun Einspruch erheben?

      werden die Depotbanken nun von sich aus alleine einheitlich aktiv,
      in der Form, dass sie den Betrag als Verlust in den allgemeinen Verrechnungstopf buchen?


      Bei "sauberer" Abarbeitung müssten Einsprüche als unbegründet zurück gewiesen werden, da die Bank - aufgrund des BMF-Schreibens - keine Bestätigung der NICHT-Änderung erteilen kann.

      Die Bank sollte und müsste von sich aus aktiv werden. Wer also bereits Steuerabzug in 2015 hatte, für den müsste es direkt mit Einbuchung eine Erstattung geben.

      Gruß
      Taxadvisor
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 17:41:20
      Beitrag Nr. 224 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.165.694 von guensing am 11.07.15 16:52:47Ach, dass wäre ja auch wieder viel zu einfach gewesen.

      Einkommensteuerbescheid abgeben, mit der Korrektur von Google und Sparerpauschbetrag, auf die Überweisung vom Finanzamt warten. Fertig.

      Aber nein, Getreu dem Motto "Nehmen ist Seliger als Geben" , verweist man auf bescheuerte Paragraphen.


      „Wenn genug Erträge da sind in 2015 ist das ja kein Problem“

      Was passiert wenn nicht ?


      :confused:
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 17:44:03
      Beitrag Nr. 225 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.165.775 von Taxadvisor am 11.07.15 17:29:09
      Der Brief ist offen, der Ausgang auch.
      Die meisten haben 2015 bereits Abgeltungsteuer abgezogen bekommen. Schauen
      wir also, ob die Depotbanken die entsprechenden Beträge mit den nicht
      geschuldeten Google-Steuerbeträgen verrechnen und dem Kundenkonto tatsächlich gutschreiben. Möglich wäre das sicherlich im Verlauf einer Woche. Nächste Woche könnten also die meisten betroffenen Bankkunden Klarheit haben. Ob es aber so kommt, da bleiben Zweifel und viele Briefe offen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 18:04:37
      Beitrag Nr. 226 ()
      Ist hier eigentlich ein großes Lob gestattet? Ich finde die Beiträge von Taxadvisor
      außerordentlich sachkundig und hilfreich; die eher ernüchternden Schlüsse sind der
      Materie geschuldet. Gleichzeitig leiste ich ein wenig Abbitte für vielleicht etwas
      überkritisch prononcierte Äußerungen meinerseits; ich bin halt offen und bringe schnell
      einmal zum Ausdruck, was ich wirklich und wahrhaftig denke.
      Beste Grüße und alles Gute!
      guensing
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 18:17:00
      Beitrag Nr. 227 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.165.775 von Taxadvisor am 11.07.15 17:29:09
      Einspruch oder nur ein Spruch beim Amt oder gar nichts?
      Auf einen Einspruch würde ich nicht verzichten. Der wäre damit zu begünden,
      dass auf die neuen stimmlosen Google-Aktien von den Banken nicht geschuldet
      Steuerbeträge abgezogen und später an Betriebsfinanzämter weitergereicht
      wurden. Eine Kopie des Bankbelegs vom 8.4.2014 über den abgezogenen Steuerbetrag und denText des BMF-Schreibens vom 8.7.2015 würde ich dem
      Einspruch beifügeh. Einen möglichen Einspruch zu unterlassen, halte ich
      für leichtsinnig.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 18:24:19
      Beitrag Nr. 228 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.166.003 von guensing am 11.07.15 18:17:00
      Zitat von guensing: Auf einen Einspruch würde ich nicht verzichten. Der wäre damit zu begünden,
      dass auf die neuen stimmlosen Google-Aktien von den Banken nicht geschuldet
      Steuerbeträge abgezogen und später an Betriebsfinanzämter weitergereicht
      wurden. Eine Kopie des Bankbelegs vom 8.4.2014 über den abgezogenen Steuerbetrag und denText des BMF-Schreibens vom 8.7.2015 würde ich dem
      Einspruch beifügeh. Einen möglichen Einspruch zu unterlassen, halte ich
      für leichtsinnig.


      Wenn Du den Text des BMF-Schreibens beifügst, kannst Du es auch lassen...

      Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Bank das in den VV-Topf eingestellt bzw. Steuern erstattet hat, dürfte ein (neuer) Einspruch (ohne Hinweis auf die notwendige Korrektur in 2015) in Richtung "Steuerverkürzung" gehen.

      Wenn dem Einspruch statt gegeben werden sollte, müsste dann natürlich für 2015 die Deltakorrektur "versteuert" werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 18:31:38
      Beitrag Nr. 229 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.166.027 von Taxadvisor am 11.07.15 18:24:19
      Steuerverlängerung ist glatt das Gegenteil von Steuerverkürzung.
      In den Text des Einspruchs gehört natürlich auch der aktuelle Sachstand bei
      der Bank. Es geht doch nur um steuerliche Klarheit und Wahrheit. An Steuer-
      verkürzung ist doch unter den gegebenen Umständen überhaupt nicht zu denken,
      höchstens an nicht geschuldete Steuerverlängerung. Und Steuerverlängerung
      ist bislang ja wohl nicht strafbar.
      Avatar
      schrieb am 14.07.15 16:31:04
      Beitrag Nr. 230 ()
      guensing,
      vermutlich ist JuliaPapa der Vater einer Tochter Julia, also ein Mann. Vermutlich ist er ein (ehemaliger) Banker. Als solcher hat er den Steuerabzug der Banken beim Google-Split (moralisch verpflichtet) mühsam verteidigt. Seine sonstigen Postings haben aber meist Hand und Fuß.

      Bis jetzt haben die Banken wohl weder etwas im Verlusttopf noch auf dem Depotkonto gutgeschrieben. Möglicherweise jagt eine Konferenz die nächste, wie sie vorgehen sollen. Hoffentlich kommen sie letztendlich zu dem Schluß, daß nur eine Gutschrift aufs Konto richtig ist. Dieser angebliche Steuerfall hat sich ja nun so lange hingezogen, da kommt es auf ein paar Wochen auch nicht mehr an.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.07.15 16:50:56
      Beitrag Nr. 231 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.184.999 von alzwo am 14.07.15 16:31:04
      Für jeden Tag ein neuer Kreidestrich an die Wand
      Hallo alzwo, mir geht´s wie dem berühmten Häftling, der die Tage bis zu seiner
      Freiheit zählt, hier der in Schein und Münze ausgedrückten Steuerfreiheit.
      JuliaPapa kenn ich übrigens aus Niedersachsen, und sie ist natürlich eine Frau vom Fach. Mal schaun, ob sie sich noch meldet. Viel, baldigen, vollen Erfolg in der Nichtsteuersache!
      Beste Grüße von guensing.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.07.15 17:00:20
      Beitrag Nr. 232 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.185.194 von guensing am 14.07.15 16:50:56
      Post scriptum:
      Die Banken wussten ja schon lange, dass nun die Korrektur in den einzelnen
      Kundenfällen ansteht. Die Bankenverbände waren ja schon über drei Wochen
      vor dem BMF-Schreiben vom 8.7.2015 ministeriell informiert und werden die
      Informationen an ihre Mitglieder weitergegeben haben. Für die Banken war
      es also keine Überraschung und sie müssten längst vorbereitet sein, die
      korrekte Lösung in den Einzelfällen vorzunehmen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.07.15 09:29:08
      Beitrag Nr. 233 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.185.269 von guensing am 14.07.15 17:00:20Ich habe noch Anfang Juli ein Schreiben von der Bank bekommen, aus dem hervorgeht, dass sie glaubten, die Finanzämter würden die Vorgänge aus 2014 abwickeln. Das BMF war klüger, jetzt trifft es zurecht die Verursacher.
      Avatar
      schrieb am 15.07.15 10:37:27
      Beitrag Nr. 234 ()
      guensing,
      aha dann lag ich mit meiner Vermutung zur Hälfte falsch.
      Die Banken hatten Zeitvorsprung. Dann fällt mir für das Nichtstun als Entschuldigung nur Arbeitsüberlastung ein.

      soleil,
      alle Achtung für das hartnäckige Dranbleiben und die Info.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.07.15 16:48:32
      Beitrag Nr. 235 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.190.270 von alzwo am 15.07.15 10:37:27Meine Bank hat mir jetzt gnädig mitgeteilt, dass sie gedenkt, Ende Juli die notwendigen Korrekturen durchzuführen. Schuld für die Verzögerung ist ihr zufolge das BMF, das nicht wie erwartet bei der Steuerveranlagung korrigiert. -
      Ich vermute, dass die Banken für die Korrekturen erst noch Software entwickeln müssen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.07.15 17:57:07
      Beitrag Nr. 236 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.193.351 von soleil1504 am 15.07.15 16:48:32
      Die Bank hat ganz schnell zugegriffen, aber fürs Zurückgeben lässt sie sich viel Zeit.
      Bonsoir Soleil 1504,
      dass sich die Bank bis Ende des Monats Zeit lassen will,
      ist mir unverständlich. Die Abrechnung mit den betroffenen
      Kunden müsste problemlos noch diese Woche möglich sein,
      nachdem man bei den Bankenverbänden längst informiert
      worden war, was ansteht.
      Mit dem Abzug nicht geschuldeter Steuerbeträge war die
      Bank im April 2014 ja auch prompt und überfallartig
      bei der Hand. Den betroffenen Kunden wurde damals nichts
      vorangekündigt und sie hatten schon einschlägiges Minus
      auf dem Bankkonto, noch bevor ein Kontoauszug zugestellt
      war. Nun verzögert die Bank auch noch die Korrekturen...
      Beste Grüße von guensing
      Avatar
      schrieb am 16.07.15 13:48:31
      Beitrag Nr. 237 ()
      Mein Broker (OnVista) hat die Korrektur gestern durchgeführt und das Thema ist somit für mich zum Glück nun erledigt.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.07.15 15:16:20
      Beitrag Nr. 238 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.200.473 von trend_investor am 16.07.15 13:48:31Die Targobank hat auf meine Anfrage schriftlich mitgeteilt die Gutschrift würde nach derzeitigem Stand bis Ende KW 31 (Ende Juli) erfolgen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.07.15 15:45:27
      Beitrag Nr. 239 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.201.316 von Onton am 16.07.15 15:16:20
      So langsam kommt anscheinend die Korrektur auf die Reihe.
      Als mildernder Umstand sei bei Targobank daran erinnert, dass diese ursprünglich keine Steuer auf den Google-Aktiensplit abgezogen und sich erst geraume Zeit später vom Bankenverband hat weichklopfen lassen, dann doch noch die unhaltbare Steuer den betreffenden Kundenkonten zu belasten...
      Avatar
      schrieb am 16.07.15 23:02:41
      Beitrag Nr. 240 ()
      Sauber Google. TOP
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.07.15 15:09:19
      Beitrag Nr. 241 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.205.171 von delle002 am 16.07.15 23:02:41Der Spin-off PayPal/eBay soll nach neuesten Informationen genauso wie der Google-"Split" von den Banken abgerechnet werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.07.15 15:50:08
      Beitrag Nr. 242 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.224.266 von Taxadvisor am 20.07.15 15:09:19
      In- und ausländische Spin-off für dt. Aktionäre gleich behandeln...
      Hallo Taxadvisor,
      interessant und nicht zu beanstanden, wenn nun auch ausländische Spin-off
      steuerfrei eingebucht werden. Das sollte dann aber auch schon für den
      Fall Vodafone - Verizon Wireless entsrpechend gesehen werden; da wurde
      ja auch auf die infolge Spin-off zugeteilten Aktien Steuer abgezogen
      (anders als etwa beim Inlandfall Siemens - Osram).
      Beste Grüße von guensing
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.07.15 16:02:26
      Beitrag Nr. 243 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.224.641 von guensing am 20.07.15 15:50:08Sorry,

      mein Post war missverständlich: der Spin-Off eBay/PayPal wird steuerpflichtig abgerechnet. Also so wie der Google-Split URSPRÜNGLICH im letzten Jahr abgerechnet wurde.

      Gruß
      Taxadvisor
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.07.15 16:14:42
      Beitrag Nr. 244 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.200.473 von trend_investor am 16.07.15 13:48:31
      Zitat von trend_investor: Mein Broker (OnVista) hat die Korrektur gestern durchgeführt und das Thema ist somit für mich zum Glück nun erledigt.


      Hallo trend-investor, kannst du uns bitte mitteilen, ob du eine "bedingungslose" Rückzahlung erhalten hast, oder ob deine Rückzahlung über den Verlusttopf ging, also du in 2015 bereits in mindestens gleicher Höhe Kapitalertragsteuern abgeführt bekommen hast.

      Danke.
      Avatar
      schrieb am 20.07.15 16:16:17
      Beitrag Nr. 245 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.224.800 von Taxadvisor am 20.07.15 16:02:26Das ist ja auch richtig, das ist ein tatsächlicher Spin-off und kein vorgeblicher!
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.07.15 16:22:35
      Beitrag Nr. 246 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.224.800 von Taxadvisor am 20.07.15 16:02:26
      Spin off
      Hallo Taxadvisor,
      ich denke, dass Steuerabzug hier aufBeschränkung des freien Kapitalverkehrs
      hinausläuft und gegen AEUV verstößt.
      Beste Grüße von guensing
      Avatar
      schrieb am 20.07.15 16:40:28
      Beitrag Nr. 247 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.224.962 von soleil1504 am 20.07.15 16:16:17
      Zitat von soleil1504: Das ist ja auch richtig, das ist ein tatsächlicher Spin-off und kein vorgeblicher!


      Jein, das ist eine gesellschaftsrechtliche Aufspaltung. Das sollte nach den Gesetzentwürfen der Vergangenheit eigentlich auch ohne Steuer laufen.

      Gruß
      Taxadvisor
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.07.15 17:06:58
      Beitrag Nr. 248 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.225.172 von Taxadvisor am 20.07.15 16:40:28
      Vielleicht ein steuerliches Geschäftemodell
      Das Modell Google, erst einmal Beträge als angeblich geschuldete Steuern
      von den Kundenkonten abziehen zu lasse und nach Ablauf vieler Monate einen Teil wieder erstatten zu lassen und den Rest möglichst lange oder auf Dauer
      einzubehalten, ist einfach verlockend für viele Wiederholungen. Aber ist
      dieses Modell steuerlich auch gerecht in allen Einzelfällen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.07.15 19:22:49
      Beitrag Nr. 249 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.225.466 von guensing am 20.07.15 17:06:58
      Zitat von alzwo: guensing,
      vermutlich ist JuliaPapa der Vater einer Tochter Julia, also ein Mann. Vermutlich ist er ein (ehemaliger) Banker.


      Alzwo, Du hast es erfasst. Wenn Du das „(ehemaliger)“ streicht, passt es 1 a.


      Zitat von alzwo: Als solcher hat er den Steuerabzug der Banken beim Google-Split (moralisch verpflichtet) mühsam verteidigt.


      „Moralisch verpflichtet“ bin ich zu gar nichts. Ich würde es eher pragmatisch nennen. Taxadvisor hat ja oft genug darauf hingewiesen, dass die Banken für die Abführung der Steuer haften. Und wenn in den Wertpapier-Mitteilungen steht, dass dieser „Split“ steuerpflichtig ist, dann wird eben Steuer berechnet.

      Die Alternative wäre eben, dass sich irgendwelche wichtigen Menschen in der Bank hinsetzen und entscheiden, die Steuer nicht zu rechnen und dann Ärger mit der Finanzverwaltung riskieren.

      Für wie realistisch hältst du das??


      Zitat von alzwo: Seine sonstigen Postings haben aber meist Hand und Fuß.


      Wie - meist??? :cry::cry:


      Zitat von guensing: JuliaPapa kenn ich übrigens aus Niedersachsen, und sie ist natürlich eine Frau vom Fach.


      Guensing, das mit der Frau haben wir ja nun geklärt - ist nichts mit Frau. Aber unabhängig davon würde mich schon interessieren, woher du mich kennst. Kannst dich ja mal per PN melden.


      Zitat von guensing: Das Modell Google, erst einmal Beträge als angeblich geschuldete Steuern von den Kundenkonten abziehen zu lasse und nach Ablauf vieler Monate einen Teil wieder erstatten zu lassen und den Rest möglichst lange oder auf Dauer
      einzubehalten, ist einfach verlockend für viele Wiederholungen. Aber ist
      dieses Modell steuerlich auch gerecht in allen Einzelfällen.


      Geschäftsmodell aber nur für Schäuble und Konsorten. Mal abgesehen von den nicht mehr vorhandenen Zinsen - die Banken behalten das Geld ja nicht selbst. Die von den Banken eingezogenen Steuern werden natürlich an das Finanzamt abgeführt und verbleiben nicht in der Bank.

      Bei allem verständlichen Ärger - realistisch sollte man schon bleiben...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.07.15 19:39:14
      Beitrag Nr. 250 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.226.663 von JuliaPapa am 20.07.15 19:22:49Hallo JuliaPapa,
      nett, dass Du Dich gemeldet hast! Hatte doch geglaubt,
      mich mit Dir einmal in Hannover unterhalten zu haben.
      Aber das war eine Bankkauffrau, mit der ich damals
      über JuliaPapa sprach, also offenbar doch eine Verwechslung.
      Da bitte ich vielmals um Entschuldigung und wünsche
      viel Erfolg!
      Beste Grüße von guensing :)
      Avatar
      schrieb am 20.07.15 22:15:25
      Beitrag Nr. 251 ()
      JuliaPapa,
      „Die Alternative wäre eben, dass sich irgendwelche wichtigen Menschen in der Bank hinsetzen und entscheiden, die Steuer nicht zu rechnen und dann Ärger mit der Finanzverwaltung riskieren.“

      Irgendwelche Menschen aus der Bank wären wohl besser als das WM-Orakel. Dann fällt schon mal das Wegschieben der Verantwortung flach. Die Banken leben von ihren Kunden. Da können sie in schwierigen Auslegungsfällen ruhig mal für den Kunden entscheiden. Strafen gibt es so schnell nicht. Der Google-Split war nicht einmal ein schwieriger Auslegungsfall. Es war eher schwierig, daraus einen steuerbaren Vorgang zu konstruieren.

      „Für wie realistisch hältst du das??“

      Naja, die Hoffnung gebe ich nicht auf.
      Avatar
      schrieb am 20.07.15 23:11:10
      Beitrag Nr. 252 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.225.172 von Taxadvisor am 20.07.15 16:40:28
      Quod licet Iovi non licet Doofi?
      Anmerkung: Zur steuerlichen Behandlung von Auslands-Spin-off bei dt. Aktionären
      gibt es eine Reihe nicht rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen. Der BFH ist
      jetzt am Zuge und wird wohl nicht mehr lange auf sich warten lassen.
      Avatar
      schrieb am 21.07.15 10:55:16
      Beitrag Nr. 253 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.224.800 von Taxadvisor am 20.07.15 16:02:26
      Dazu eine Frage an den Steuerexperten:
      Hallo Taxadvisor,
      kommt denn zum Fall Ebay - Paypal nicht RdZ 111 nach Maßgabe des BMF-Schreibens vom 19.12.2014 zur Anwendung, wonach in einschlägigen Fällen die Anschaffungskosten mit Null Euro anzusetzen sind? Haben die Banken sich
      nicht gemäß demselben BMF-Schreiben einheitlich danach zu verhalten?
      Wie ist es da überhaupt möglich, dass Banken auf die Paypal-Aktien trotzdem
      Steuer abziehen wollen? Dazu fehlt mir jedes Verständnis, wiewohl ich
      nicht betroffen bin.
      Beste Grüße von guensing
      Avatar
      schrieb am 21.07.15 15:05:17
      Beitrag Nr. 254 ()
      Börsenbrief zur Info:
      Google-Aktie: Glänzende Zahlen schieben Aktie auf Allzeithoch

      Liebe Leser,

      seit über eineinhalb Jahren war bei der Google-Aktie nicht viel zu holen. Die Papiere schwankten in einer Seitwärtsspanne zwischen 500 und 600 Dollar. Jetzt ist die Aktie nach den Quartalszahlen regelrecht explodiert. Die Anleger feierten das Zahlenwerk und trieben die Aktien mit einem Kursplus von 16% auf ein neues Allzeithoch. Alleine am Freitag verteuerte sich der Börsenwert von Google um 50 Mrd. Dollar.

      Anzeigengeschäft zeigt sich extrem robust

      Die Erlöse des Internetriesen kletterten im zweiten Quartal um 11% auf 17,7 Mrd. Dollar. Im Gegenzug verbesserte sich der Gewinn von 3,35 Mrd. Dollar auf 3,9 Mrd. Dollar. Damit erreichte Google eine beeindruckende Gewinnmarge von über 22% und legte im Vergleich zum Vorjahresquartal noch einmal eine Schippe drauf. Mit dem Zahlenwerk gelang es dem Internetpionier erstmals seit sechs Jahren die Erwartungen der Analysten zu übertreffen.

      Im Vorfeld waren Branchenexperten skeptisch, ob der Konzern seine Wachstumsraten im Anzeigengeschäft halten kann. Denn die Werbeerlöse pro Klick sinken schrittweise, da immer mehr Werbung über Geräte mit kleineren Bildschirmen aufgerufen wird (Smartphones, Tablets). Hier zahlen die Kunden weniger. Trotz der rückläufigen Werbepreise sprangen die Werbeerlöse um 11% auf 16,02 Mrd. Dollar. Insgesamt stieg die Zahl der angeklickten bezahlten Internetanzeigen um 18%. Damit wurden die Skeptiker vorerst in die Schranken verwiesen.

      Google denkt über Dividende nach

      Da Google mit seinen hohen Gewinnmargen ordentlich Geld verdient, hat der Internettitan jetzt ein Luxusproblem. Mittlerweile sitzt der Konzern auf einem Cash-Berg von 60 Mrd. Dollar. Das sind gut 30% des gesamten Börsenwerts. Doch die neue Finanzchefin Ruth Porat weiß aus Ihrer Zeit bei Morgan Stanley auf was die Investoren stehen. So legte sie in ihren jüngsten Statements nicht nur den Fokus auf Kostenkontrolle, sondern deutete eben auch eine mögliche Dividende oder Aktienrückkäufe an.

      Bedeutung von Youtube nimmt zu

      Die Bedeutung von Youtube für die Technologiefirma nimmt stetig zu. Im zweiten Quartal erhöhte sich die Nutzung deutlich. Mittlerweile liegt die Dauer pro „Session“ bei knapp 40 Minuten. Immerhin eine Steigerung von 50% zum Vorjahr. Ausreichend Zeit für Google passende Werbung zu platzieren.

      Unterdessen versucht Google in weitere Geschäftsbereiche zu expandieren. Der Konzern investierte allein 543 Mio. Dollar in Zukäufe. Auch die Bereiche Forschung und Entwicklung lässt sich die Internetfirma einiges kosten. Ob selbstfahrende Autos, Sateliten oder sogenannte Wearables. Google sucht händeringend nach neuen Absatzmöglichkeiten.

      Mit Google Pay versucht sich der Konzern beim neuen Megatrend des Bezahlens per Handy zu positionieren.

      Die Anleger feiern die Zahlen. Für den Moment die Skeptik vorerst verflogen zu sein.

      Herzliche Grüße

      Ihr Richard Mühlhoff
      Avatar
      schrieb am 21.07.15 15:38:52
      Beitrag Nr. 255 ()
      Bei OnVista sah bei mir die steuerliche Bereinigung so aus, wie von einigen hier beschrieben:

      In 2015 bereits gezahlte Kapitalertragssteuer für das Depot wurde zurückerstattet (war weniger als die den Split ausmachende Steuer) und für die restliche einbehaltene Steuer wurde der ensprechende ausmachende vermeindliche "Gewinn" in den allgemeinen Verlusttopf geschoben, der nun prall gefüllt ist. Toll...

      Bei mir sind die Beträge nicht gigantisch aber ich frage mich, wie ich mich verhalten würde wenn ich einen Grossteil meines Vermögens in Google investiert hätte. Dann würde ich wohl auch klagen. So ist es mir aber nun zu stressig und ich schlucke die Kröte.

      Aber eine recht zweifelhafte Praktik das muss ich schon sagen!
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.07.15 18:16:03
      Beitrag Nr. 256 ()
      xwin,
      dann sieh zu, daß du in 2016 Kapitalerträge höher als (allg Topf plus Freistellungsauftrag) hast, sonst hast du letzten Endes doch Steuern auf den Google-Split bezahlt.

      Beispiel: im allg Topf stehen Anfang 2016 2.000,- , FSA 1.500,- . In 2016 trudeln nun 2.200,- Kapitalerträge ein. Der allg Topf wird leer und der FSA zum Teil ausgenutzt. Prima? Nein, denn hätte man statt 2.000,- im allg Topf in 2015 ca 550,- Steuern zurückerhalten, müßte man in 2016 auf 700,- Abgsteuer zahlen, also nur ca 190,- .

      Diese miese Verrechnungsmethode finde ich nicht richtig.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.07.15 19:08:40
      Beitrag Nr. 257 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.234.586 von alzwo am 21.07.15 18:16:03Also meine Motivation, Gewinne zu machen an der Börse war aber auch ohne Googlesplit schon hinreichend gegeben ;-)

      Ich gebe dir moralisch 100% Recht. Es ist nicht korrekt. Aber wie gesagt...der Schaden ist für mich so gering, dass ich eine aufwendige Klage im Moment scheue. Behalte mir noch vor Widerspruch einzulegen wenn ich den Steuerbescheid 2014 habe damit ich rein formal das zumindest zur Kenntnis gegeben habe aber weiss noch nicht ob das der richtige Weg ist.
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 11:20:19
      Beitrag Nr. 258 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.233.197 von xwin am 21.07.15 15:38:52
      Focus-Money: "Alle erhalten die abgeführte Abgeltungsteuer zurück"
      In Focus-Money vom 22.7.2015 heißt es unter "Google: Bei der Besteuerung
      des Google-Aktiensplit lenkt die Finanzverwaltung ein" ausdrücklich:
      "Alle Anleger erhalten also ihre wegen des Aktiensplits abgeführte Abgeltung-
      steuer zurück".
      So müsste es sein, weil ja dieser Google-Aktiensplit vom
      April 2014 von Anbeginn an als Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln steuerfrei war... :confused:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 12:23:46
      Beitrag Nr. 259 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.239.479 von guensing am 22.07.15 11:20:19
      Zitat von guensing: In Focus-Money vom 22.7.2015 heißt es unter "Google: Bei der Besteuerung
      des Google-Aktiensplit lenkt die Finanzverwaltung ein" ausdrücklich:
      "Alle Anleger erhalten also ihre wegen des Aktiensplits abgeführte Abgeltung-
      steuer zurück".
      So müsste es sein, weil ja dieser Google-Aktiensplit vom
      April 2014 von Anbeginn an als Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln steuerfrei war... :confused:


      Die haben halt nicht sauber recherchiert (und mich nicht gefragt) ;)

      Die Wirtschaftswoche hatte dazu auch was im aktuellen Heft, die haben auf die Problematik Verlusttopf vs. Erstattung hingewiesen.

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 13:10:03
      Beitrag Nr. 260 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.240.082 von Taxadvisor am 22.07.15 12:23:46
      Bankfehler zum steuerlichen Nachteil ihrer Kunden?
      Hallo Taxadvisor,
      vielen Dank für den Hinweis auf WiWo. Und wie wäre es mit ein paar Worten zu Beitrag Nr. 253?
      Beste Grüße von guensing
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 13:28:08
      Beitrag Nr. 261 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.240.448 von guensing am 22.07.15 13:10:03
      Zitat von guensing: Hallo Taxadvisor,
      vielen Dank für den Hinweis auf WiWo. Und wie wäre es mit ein paar Worten zu Beitrag Nr. 253?
      Beste Grüße von guensing


      § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG i.V.m. BMF-Schreiben vom 03.01.2014 IV C 1 S 2252/09/10004:

      - ISIN ursprüngliche Gattung bleibt erhalten
      - ISIN neue Gattung neu vergeben und noch kein Börsenhandel
      - Strukturmerkmale einer Aufspaltung liegen vor
      - Aufteilungsverhältnis existiert
      - keine QuSt
      - keine Hinweise auf mögliche Gewinnverteilung
      - beide Gesellschaften müssen vergleichbaren inl. Rechtsträgern entsprechen
      - keine Barzuzahlung

      Ich mache da bei eBay/PayPal überall einen Haken dran, insoweit Fußstapfentheorie...

      Aber warten wir ab...

      Gruß
      Taxadvisor

      P.S.: Die Null-Regelung ist immer eine Auffangregelung, wenn eine Bank meint den Wert bestimmen zu können, kann sie diesen verwenden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 14:44:04
      Beitrag Nr. 262 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.240.655 von Taxadvisor am 22.07.15 13:28:08
      Zurück zum Halbeinkünfteverfahren samt Spekulationsfrist und Werbungskosten?
      Hallo Taxadvisor,
      erneut Dank, und ja, warten wir ab! Manchmal drängen sich mir schon seltsame
      Gedanken auf, dass Banken oder ihre WM-Berater solch Fehler wie bei Google
      extra provozieren, um Bankkunden Absurditäten des Abgeltungssteuersystems
      spüren zu lassen und sie der Öffentlichkeit vorzuführen, als wolle man zum
      früheren Halbeinkünfteverfahren zurück... Jedenfalls läuft doch alles sehr
      seltsam und wegen unterschiedlicher Kapitalerträge in den Einzelfällen auch
      noch ausgesprochen ungleichmäßig ab. Mit den unterschiedlich langen Zeiten,
      die sich die Banken für die Korrektur im Falle Google lassen, ist ein Ende
      da sicher auch noch nicht gekommen. Ich rechne jedenfalls mit zahlreichen Prozessen durch Bankfehler und Steuerunbill betroffener Kunden gegen Banken und Finanzbehörden. Das scheint mir naheliegend; denn wer findet sich schon
      damit ab, dass ihm wegen Bankfehlers nicht geschuldete Steuerbeträge abgenommen werden, die er dann entweder nach vielen Monaten oder gar nicht oder nicht nur in Teilen zurückbekommt...
      Beste Grüße von guensing
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 20:59:52
      Beitrag Nr. 263 ()
      Noch Bemerkungen zum Delta:
      1) Delta-Korrektur wurde auf Wunsch von Banken erfunden, weil diese sich Änderung
      und Rückforderung ausgestellter Jahresbescheinigungen ersparen wollten.
      2) Für den Bankkunden kann Delta-Korrektur wirtschaftlich nachteilig sein, und
      sie entspricht prinzipiell nicht seinem Interesse.
      3) Im EStG ist von Delta-Korrektur anscheinend nirgends die Rede.
      4) Delta-Korrektur soll für Fehler gelten, die erst nach Abschluss eines Kalender-
      jahrs erkannt werden. Im Fall Google haben Banken schon 2014 den Fehler erkannt,
      weil Kunden schon im April/2014 nachwiesen, dass der von Banken zugrunde gelegte
      "Spin-off" falsch und bei unverändertem Unternehmen Google Inc. unmöglich war.
      Korrektur hätte daher schon 2014 erfolgen können und müssen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 21:16:45
      Beitrag Nr. 264 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.244.543 von guensing am 22.07.15 20:59:52Die Rückforderung von Steuerbescheinigungen ist für Banken egal, das ist für Kunden viel aufwendiger: Original besorgen, ggf. Finanzamt informieren und und und. Wenn das Original bei der Bank eingeht, wird eine neu korrigierte Fassung erstellt, das war's.

      Steuerlich kann die Deltakorrektur genauso auch positiv sein, das hängt von der individuellen Steuersituation ab...
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 21:47:19
      Beitrag Nr. 265 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.244.675 von trend_investor am 22.07.15 21:16:45
      Bankfehler, die zum steuerlichen Nachteil von Kunden abgewickelt werden....
      Die Rückgabe einer Jahressteuerbescheinigung ist für deutsche
      Bankkunden kein Problem, da deutsche Bankkunden solche Unterlagen
      griffbereit aufzubewahren pflegen.
      Der Fall Google und die heftigen Beschwerden Betroffener, die mangels
      entsprechender anderweitiger Kapitalerträge in 2015 ff. mit
      nicht geschuldeten, aber gleichwohl abgezogenen Steuerbeträgen
      weiterleben sollen, zeigt, dass es bei Kunden mit dem Delta-Verfahren
      viel eher Verlierer als Gewinner gibt. Höchstens in ganz besonders
      gelagertem Ausnahmefall hat einmal ein Kunde beim Delta einen Vorteil...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 21:25:36
      Beitrag Nr. 266 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.244.912 von guensing am 22.07.15 21:47:19
      Und wo bitte befindet sich hier ein Delta?
      Sollte die Bank erst nach Ablauf von 2014 von der Veränderung "einer Bemessungsgrundlage oder einer zu erhebenden (?) Kapitalertragsteuer" erfahren haben, ist laut § 43a Abs. 3 S. 7 EStG die "entsprechende Korrektur erst zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme vorzunehmen", also offenbar sofort im Moment der Kenntnis.
      Gemäß dem BMF-Schreiben vom 8.7.2015 gilt: "Der Korrektur sind die Verhältnisse
      zum Zeitpunkt der Durchführung der Kapitalmaßnahme im April 2014 zugrunde
      zu legen."
      Also da kann ich kein Delta herauslesen. Natürlich kann die Korrektur erst
      nach Kenntnis vom Fehler erfolgen, anders geht es ja gar nicht, und logischer
      Weise sind der Korrektur die Verhältnisse vom April 2014 zugrunde zu legen.
      Also die Korrektur hat die Bank zum Zeitpunkt der Fehler-Kenntnis vorzunehmen,
      und zwar nach den Verhältnissen vom April 2014.
      Also eigentlich doch ganz einfach diese Korrektur!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.15 07:28:08
      Beitrag Nr. 267 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.253.198 von guensing am 23.07.15 21:25:36Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Banken nach den Vorgaben des BMF

      Zitat:

      "...
      Folge dieser Korrektur ist es, dass die depotführenden Kreditinstitute die Anschaffungskosten der Altaktien auf die im Zuge der Kapitalmaßnahme eingebuchten jungen Aktien nach dem rechnerischen Bezugsverhältnis übertragen. In gleicher Höhe sind die Anschaffungskosten der „Altaktien“ zu mindern. Als Zeitpunkt der Anschaffung der jungen Aktien gilt der Zeitpunkt der Anschaffung der Altaktien.
      Der Korrektur sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Durchführung der Kapitalmaßnahme im April 2014 zugrunde zu legen. Das bedeutet, dass auch bei bereits veräußerten Anteilen eine Korrektur durch das jeweilige Kreditinstitut erfolgt.
      ..."

      eigentlich alle Kontoauszüge betroffener Kunden in Höhe der aus heutiger Sicht seinerzeit zu Unrecht einbehaltenen KESt + Soli rückwirkend zum Stichtag ändern müssten, was nicht nur recht aufwendig wäre, sondern sich auch in vielen Fällen auf den Saldo zum Quartalsende auswirken würde (i.d.R. Abrechnungszeitpunkt der Dispo-Zinsen).

      Dies hätte nicht nur Auswirkungen auf den jeweiligen Kontostand zum Monats- bzw. Quartalsende, sondern in vielen Fällen auch auf möglicherweise zu Unrecht einbehaltene Dispozinsen, die nach meiner Auffassung vollständig zurück zu erstatten wären. An anderer Stelle wurde in diesem Zusammenhang sogar davon gesprochen, dass die Kunden ihrerseits Verzugszinsen gegenüber den Banken geltend machen könnten.

      Vielleicht kann einer der Experten hierzu mal Stellung nehmen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.08.15 14:05:18
      Beitrag Nr. 268 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.788.747 von JuliaPapa am 08.04.14 20:29:17
      Quidquid agis prudenter agas et respice finem.
      Im Falle Google-Aktiensplit handelte es sich weder um "Spin-off" noch um eine "Sachdividende" noch um eine Kombination von beidem. Da beisst die Maus am
      Ende nicht einmal in Braunschweig einen Steuerfaden ab.
      Avatar
      schrieb am 06.08.15 06:52:05
      Beitrag Nr. 269 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.324.598 von Lifetrader am 04.08.15 07:28:08
      Banken machen Kasse!
      Es wäre sicherlich auch interessant zu erfahren, welche Banken sich im Zusammenhang mit der Kapitalmaßnahe bei Google im April 2014 über die Dispozinsen an ihren Kunden (nach meiner Ansicht zu Unrecht) bereichert haben, und ob es hier in Einzelfällen bereits Rückerstattungen gegeben hat. Schließlich ist bei dem aktuellen Spinn-off von Paypal ein vergleichbares Szenario naheliegend bzw. ganz sicher nicht völlig ausgeschlossen.
      Avatar
      schrieb am 07.08.15 15:43:10
      Beitrag Nr. 270 ()
      Der dt. Google-Aktionär O. Bodenmüller bekommt von seiner verständnisvollen Bank das
      im April 2014 abgezogene falsche STEUERGELD ZURÜCK, OBWOHL er 2015 KEINE VERRECHENBAREN
      KAPITALERTRÄGE HAT. Der Vorstand dieser Bank hat entschieden, dass in diesem Fall die
      sog. "Deltakorrektur" keine sachgerechte Lösung bringt und nur die Steuererstattung
      gerecht ist.
      (Näheres siehe bei sem Berlin unter "Die neuesten Beiträge")
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.08.15 10:34:38
      Beitrag Nr. 271 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.354.607 von guensing am 07.08.15 15:43:10http://www.wallstreet-online.de/nachricht/7868487-roundup-go…

      Google wird zu Alphabet - Gründer bauen Konzern um

      MOUNTAIN VIEW (dpa-AFX) - Der Internet-Konzern Google strengt einen Riesen-Umbau an. Die Onlineaktivitäten, allen voran die namensgebende Suchmaschine, werden von den restlichen Geschäftsbereichen getrennt. Dazu wird ein neuer Mutterkonzern mit dem Namen Alphabet geschaffen, wie das Unternehmen am Montag mitteilte.

      ...

      An der Börse kam der Schritt gut an. Alle Google-Anteile sollen automatisch in Anteile an Alphabet umgewandelt werden. Die Google-Aktien legten nachbörslich um fünf Prozent zu. Der Name Alphabet stünde neben dem sprachlichen Alphabet auch für eine besonders lohnende Investition./he/so/jbn/DP/stk


      Google Anteile werden in Alphabet Anteile umgewandelt. Wird doch nicht wieder der gleiche (steuerliche) Mist werden?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.08.15 15:35:48
      Beitrag Nr. 272 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.373.144 von xwin am 11.08.15 10:34:38Erstaunlich, das Google damit noch wertvolle sein soll ???



      Diese "umwandlung" dient doch eher der Risikostreuung falls was schief geht !


      Und offenbar scheint es da ja Tendenzen zu geben, denn unendliche Wachstum ist nicht möglich !!!!
      Da hätte ich eher mal einen optischen Scnitt gemacht !!!



      :D:D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 11.08.15 15:38:19
      Beitrag Nr. 273 ()
      Und denkt mal daran ein paar Gewinne mitzunehmen, kann ich schaden.....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.08.15 10:46:45
      Beitrag Nr. 274 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.376.552 von Boersenbommel am 11.08.15 15:38:19
      Nicht nur Klein ist Beautyful.
      Google wird in Alphabetform noch eine Menge tolle Einfälle produzieren, und Geld dafür steht auch zur Verfügung. Das Unternehmen bleibt interessant, und
      Europa kann damit aufhören, immer etwas an solchen dynamischen großen US-Unternehmen aussetzen zu wollen.
      Avatar
      schrieb am 08.09.15 15:37:05
      Beitrag Nr. 275 ()
      Guten Tag,

      es geht um die Steuer Rückzahlung von Google Split.

      Meine Bank 'Cortal Consors' hat das Geld, anstatt an mich zurück zu zahlen, als Verlust in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf gelegt - Deltakorrektur.

      Ich habe einen Einspruch dagegen erhoben. Eine Kopie könnt ihr hier sehen (PDF): https://drive.google.com/uc?export=download&id=0BxmGyyspKPWP…

      Die Consors Bank hat meinen Einspruch mit dem folgenden Brief abgelehnt:
      https://drive.google.com/uc?export=download&id=0BxmGyyspKPWP…

      Ist jemand von der gleiche Sache getroffen und ggf. auch bei der Consors? Hat jemand Erfolg gegen die Bank gehabt?

      Was kann man noch dagegen tun?

      Vielen Dank im Voraus.

      Mit freundlichen Grüssen

      Tathagat
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.09.15 18:38:14
      Beitrag Nr. 276 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.580.281 von tathagat am 08.09.15 15:37:05Im Moment sieht es ganz so aus, dass die Banken dieses Problem vor Gericht klären wollen. Es suchen schon einige Anleger einen passenden Anwalt, für diese Sache.

      Hier schon gelesen ?
      http://www.sem.berlin/klage-gegen-steuer-kapitalertrag-google-aktie/
      Avatar
      schrieb am 10.09.15 16:28:42
      Beitrag Nr. 277 ()
      Hallo nochmal,

      vielen Dank für den Link.

      Bevor ich einen Anwalt anrufe, hatte bisher jemand Erfolg gegen seine Bank bezuglich dieses Themas?

      Die Anwaltskosten sind ja leider recht hoch und in meinem Fall lohnt sich eine rechtliche Beratung nicht, wenn ich nicht sicher bin, dass es Chancen auf einen Erfolg gibt.

      Gibt es noch jemanden der mit dem gleichen Thema gegen die Consors Bank betroffen ist? Vielleicht gibt es eine Möglichkeit eine Sammelklage durchzuführen?

      Mit freundlichen Grüssen

      Tathagat
      Avatar
      schrieb am 11.09.15 15:53:20
      Beitrag Nr. 278 ()
      tathagat,
      „.... dass es Chancen auf einen Erfolg gibt.“

      Chancen gibt es vor Gericht immer. Man weiß nur nicht, wie groß sie sind.

      Anscheinend hast du keine Steuererklärung 2014 mit Anlage KAP abgegeben. Hätte dein FA geantwortet: „Wegen der Steuerstattung wenden Sie sich an die Depotbank.“, hättest du dein FA verklagen können. „Nein, ich möchte die Steuererstattung von Ihnen.“ Erstaunlich ist, daß man so gar nichts von denen hört, die die Steuer vom FA zurückgefordert haben.

      Der Kern des Problems ist wohl: Ist diese Delta-Verschiebung rechtens? Es könnte sich in deinem Prozeß außerdem herausstellen, daß Consors die falsche Beklagte ist. Ein Arbeitgeber führt auch Steuern ab - zurückholen muß man sich die Steuern aber vom FA.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.09.15 18:59:49
      Beitrag Nr. 279 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.605.781 von alzwo am 11.09.15 15:53:20Nun, es ist ganz einfach warum man von denen nichts hört, es gibt keine Steuererstattung durch das Finanzamt, die Banken interpretieren die BFM Anweisung falsch und verstecken sich in einem Delta.

      Fakt ist, dass die Maßnahme seitens BFM steuerfrei eingestuft wurde, nachdem ein Dienstleister der Bank total versagt hat. Die Banken müssen keine Steuergutschrift an die Anleger machen, sondern eine Buchung stornieren.
      Und genau das hat ein beherzter Vorstand meiner Bank, im Sinne seiner Kunden gemacht, diese Bank holt sich die Steuer wieder vom Finanzamt, auch wenn es für die Bank „ein ziemlicher Zirkus wird“ wir der Vorstand der Bank anmerkte 
      Ich habe in der Zwischenzeit meiner Steuererklärung gemacht, den Einspruch zurückgezoigen, da es aus steuerlicher Sicht keine Grundlage mehr für einen Einspruch gibt. Den, durch die Google Maßnahme aufgebrauchten Sparerfreibetrag habe ich in der Steuererklärung erfolgreich korrigiert, somit ist auch dieser dubiose Steuertopf, der zum jetzigen Zeitpunkt auch falsch ist, für mich auch erledigt.
      Avatar
      schrieb am 21.09.15 08:09:44
      Beitrag Nr. 280 ()
      Hallo alzwo und Bodiweb,

      vielen Dank für Ihre Beiträge.

      Im Anhang findet ihr die Antowrt von dem FA. Wenn ich die Antowrt richtig verstehe, sagt der Amt, dass die Consors mir das Geld zurück geben muss, statt der FA.

      Ich wird die Consors nochmal schreiben.

      Es wäre gut mit jemand Kontat zu haben der auch in dem gleichen Boot sitzt (das Boot die Consors nicht fähren lässt :-) ). Ist jemand hier der/die gegen der Consors Bank geklagt hat?

      Danke und Gruss
      Tathagat

      Avatar
      schrieb am 22.09.15 15:46:58
      Beitrag Nr. 281 ()
      tathagat,
      „Wenn ich die Antowrt richtig verstehe, sagt der Amt, dass die Consors mir das Geld zurück geben muss, statt der FA.“

      So verstehe ich das auch. Das FA Nürnberg (jetzt FA Frankfurt) ist wohl das zuständige FA für Consors. Dieses FA will dir offensichtlich keine Steuern erstatten.

      „Ich gehe davon aus, daß der Einspruch erledigt ist.“

      Das ist keine richtige Zurückweisung des Einspruchs. Es lohnt aber wohl nicht, mit dem FA Frankfurt zu streiten.

      Hast du mit Consors schon über den Fall Google gesprochen/geschrieben? Stammt von Consors die Empfehlung, dich an FA Nürnberg zu wenden? Vorschlag für ein Schreiben an Consors:

      SgDuH,
      im Fall Google bin ich mit der Buchung von Betrag XXXX,xx in den V-Topf nicht einverstanden. Ich verlange eine Stornierung des Steuerabzugs im April 2014 und eine Gutschrift von XXX,xx auf mein Depotkonto. Ich kenne einen Fall, bei dem das genau so abgelaufen ist und bei dem keine Delta-Korrektur stattgefunden hat.
      MfG …..
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.09.15 15:52:45
      Beitrag Nr. 282 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.681.736 von alzwo am 22.09.15 15:46:58
      Zitat von alzwo: SgDuH,
      im Fall Google bin ich mit der Buchung von Betrag XXXX,xx in den V-Topf nicht einverstanden. Ich verlange eine Stornierung des Steuerabzugs im April 2014 und eine Gutschrift von XXX,xx auf mein Depotkonto. Ich kenne einen Fall, bei dem das genau so abgelaufen ist und bei dem keine Delta-Korrektur stattgefunden hat.
      MfG …..


      Versuch macht klug, aber die gesetzliche Grundlage ist ziemlich eindeutig, die Bank müsste die geforderte Korrektur auf eigenes Risiko machen. Und Gleichheit im Unrecht ist im dt. Recht nicht vorgesehen, daher nützt der Verweis auch nicht wirklich.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 22.09.15 16:22:01
      Beitrag Nr. 283 ()
      Taxadvisor,
      "..... ziemlich eindeutig,....."

      So ganz klar also nicht. Es wird Anwälte geben, die die entgegenstehenden Paragraphen finden. Möglicherweise wird es auf einen Prozeß ankommen.

      Darüber hinaus gibt es auch eindeutige Gesetze, die verfassungswidrig sind. Der Soli zB könnte langsam verfassungswidrig geworden sein.
      Avatar
      schrieb am 06.10.15 18:44:42
      Beitrag Nr. 284 ()
      Google wird mal wieder aktiv, da ist sicherlich Vorsicht geboten ;-) Per Ex-Tag 05.10. gibt es folgende Transaktionen:

      - Google Inc. Registered Shares Class C ISIN US38259P7069 wird im Verhältnis 1:1 in die Gattung Alphabet Inc. Class C ISIN US02079K1079 getauscht

      - Google Inc. Registered Shares Class A ISIN US38259P5089 wird im Verhältnis 1:1 in die Gattung Alphabet Inc. Class A ISIN US02079K3059 getauscht
      Avatar
      schrieb am 19.11.15 17:05:05
      Beitrag Nr. 285 ()
      Google-Aktiensplit 2014
      Nicht jeder Aktionär bekommt die Steuern gleich zurück
      Seit nunmehr 19 Monaten zieht sich die Korrektur der fehlerhaften Besteuerung des Google-Aktiensplits hin. Einige Aktionäre haben ihr Geld zurück, andere müssen wohl noch länger warten.
      19.11.2015, von MARTIN HOCK
      The new Google logo is seen at the Google headquarters in Mountain View, California
      © REUTERS
      Google beschäftigt die deutschen Aktionäre.

      Google-Aktiensplit: Gezerre um Steuererstattung geht weiter
      Seit April 2014 habe es Google-Aktionäre nicht leicht. Seinerzeit hatte der Internet-Konzern seine damals mehr als 1.200 Dollar teuren (A-)Aktien geteilt. Jeder Aktionär erhielt gratis zu seinen existierenden Aktien noch einmal so viele dazu. Der Kurs reduzierte sich auf die Hälfte.

      Martin Hock
      Autor: Martin Hock, Redakteur in der Wirtschaft.
      Folgen:
      Doch wurden den Anlegern nicht die gleichen, sondern Aktien einer neuen Gattung zugeteilt (C-Aktien). Daher stuften die Banken dies als Sachdividende ein und kassierten Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das kostete die Aktionäre der heute „Alphabet“ heißenden Holding bis zu 29 Prozent ihres Investments - obwohl ihnen gar kein Ertrag zugeflossen war.

      Seit April 2015 sollten die Anleger nun die zu Unrecht einbehaltenen Steuern zurück erhalten. Doch bis heute warten einige Anleger noch immer vergeblich, während andere ihr Geld schon längst wieder haben.

      Die „Deltakorrektur“
      Grund ist, dass das Finanzministerium ein Verfahren vorgab, das auf den schönen Namen „Deltakorrektur“ hört. Diese ist für den Fall vorgesehen, dass eine Bank nach Ablauf eines Kalenderjahrs Korrekturen für das Vorjahr vornehmen muss, damit keine Steuerbescheinigungen zurückgefordert werden müssen.

      Das hat zur Folge, dass die 2014 zu Unrecht erfassten Erträge 2015 als Verluste mit zukünftigen Kapitalerträgen verrechnet werden. „Wurde bereits im laufenden Jahr 2015 Kapitalertragsteuer einbehalten, führte dies zur Erstattung“, erläutert die Comdirect. Anderenfalls bleibt der Kapitalertrag zur Verrechnung im Verlustverrechnungstopf. Diese Methode gilt nur für Privatanleger und wurde eigens für die Abgeltungsteuer im Einkommensteuergesetz neu eingeführt.

      Suche nach Erstattungsweg hält an
      Was aber, wenn es 2015 keine zu verrechnenden Kapitalerträge gab oder gibt? In diesem Fall haben die (damaligen) Google-Aktionäre bislang oft keine Steuererstattung erhalten. Man habe sich exakt an die Vorgaben der Finanzverwaltung gehalten, schreibt etwa die Commerzbank, die sich gegenüber der F.A.Z. weiter dazu nicht äußern will und im Übrigen auf das Finanzministerium verweist.

      Das Bundesfinanzministerium wiederum bittet letztlich um Geduld. „Zur Zeit wird mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein Verfahren abgestimmt, wonach Anleger, die über das durch die depotführenden Kreditinstitute durchgeführte Deltakorrekturverfahren keine Erstattung der Kapitalertragsteuer auf die Kapitalmaßnahme der Google Inc. erhielten, eine Steuererstattung bei ihrem Finanzamt beantragen können“, lautet die Antwort der Pressestelle.

      Vorgehen des Fiskus rechtlich umstritten
      Wer also bisher noch immer die erklecklichen Beträge von immerhin mehr als 100 Euro je Aktie von seiner Bank zurückerhalten hat, muss sich offenbar weiter in Geduld üben. Nach derzeitigem Stand scheint auch ein Streit mit dem depotführenden Institut wenig erfolgversprechend.

      Ob die Deltakorrektur überhaupt das angemessen Vorgehen war, ist umstritten. Der Hamburger Rechtsanwalt Philipp Fölsing kommt in einem Beitrag für die Zeitrschrift „Das deutsche Steuerrrecht“ zu dem Schluss, dass diese für die betroffenen Aktionäre niemals völlig steuerneutral sei und nur dem Fiskus und den Depotbanken Vorteile bringe. Wenn der Steuersachverhalt identisch bleibe und lediglich die rechtliche Bewertung durch die zuständigen Finanzbehörden ausstehe, sei eine Delta-Korrektur überhaupt nicht zulässig. Zu bezweifeln sei auch die Einordnung des Splits als steuerneutrale Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, da sich das Kapital von Google ja gerade nicht erhöht habe.

      Die „Steuerakte Google“ hatte im Januar sogar den Petitionsausschuss des Bundestages beschäftigt, der die Behandlung des Falles durch die Banken als im Einklang mit der geltenden Rechtslage befand. Die Schuld sah der Ausschuss seinerzeit bei Google: Der Internet-Konzern habe bis zum Zeitpunkt der Abwicklung keine Informationen vorgelegt, die eine abweichende Handhabung gerechtfertigt hätten. Auch im Zweifel hätten die Banken den Steuerabzug vorzunehmen.

      Zur Homepage
      Quelle: FAZ.NET
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.11.15 10:27:35
      Beitrag Nr. 286 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.131.724 von muschelsucher am 19.11.15 17:05:05
      Zitat von muschelsucher: Ob die Deltakorrektur überhaupt das angemessen Vorgehen war, ist umstritten. Der Hamburger Rechtsanwalt Philipp Fölsing kommt in einem Beitrag für die Zeitrschrift „Das deutsche Steuerrrecht“ zu dem Schluss, dass diese für die betroffenen Aktionäre niemals völlig steuerneutral sei und nur dem Fiskus und den Depotbanken Vorteile bringe. Wenn der Steuersachverhalt identisch bleibe und lediglich die rechtliche Bewertung durch die zuständigen Finanzbehörden ausstehe, sei eine Delta-Korrektur überhaupt nicht zulässig. Zu bezweifeln sei auch die Einordnung des Splits als steuerneutrale Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, da sich das Kapital von Google ja gerade nicht erhöht habe.

      Zur Homepage
      Quelle: FAZ.NET


      Ich habe den Beitrag gelesen. Allerdings habe ich an der fachlichen Kompetenz des Autors meine Zweifel. Das DStR ist das "Zentralorgan" der Steuerberater. Wer da in einem FACHaufsatz behauptet, für die Verrechnung mit zukünftigen Erträgen und die Steuererstattung wären AKTIENgewinne bzw. Aktiengeschäfte notwendig, hat offensichtlich Schwierigkeiten mit der Systematik der AbgSt.

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.01.16 18:23:25
      Beitrag Nr. 287 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.136.629 von Taxadvisor am 20.11.15 10:27:35Ich habe gerade den Steuerbescheid für einen Mandanten auf dem Tisch:

      Die "Rückrechnung" der Delta-Korrektur ist ohne Probleme erfolgt. Da das Depot bei der Comdirect ist, wurde die Steuer von der Bank schon erstattet. Jetzt müssen wir natürlich in den Folgejahren den Verbrauch des Verlusttopfs bei der Bank als Kapitalerträge erklären, aber da der Mandant unter den Freibeträgen bleibt, ein voller Erfolg.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.01.16 10:10:39
      Beitrag Nr. 288 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.541.050 von Taxadvisor am 20.01.16 18:23:25Entschuldigung bitte, voller Erfolg?

      Und was ist mit dem Honorar das jetzt die Mandanten noch bezahlen müssen. Ach ja, die können das ja von der Steuer absetzten.
      Und was ist mit den Sollzinsen die manche bezahlen mussten? Beitrag zum Gutmensch?

      Und die „Abwrackprämie“ für Anwälte und Steuerberater geht weiter, da ja wahrscheinlich der Aktiensplit noch als Kapitalertrag in die Gesetze aufgenommen wird, als Kollege zu den anderen imaginären Erträgen.

      Danke,Danke,Danke

      Die HP Aktionäre reiben sich auch schon die Hände!

      Sorry , auch wenn ich meine Steuer zurück habe, mir kommt jedes Mal wenn ich den Quatsch lese der blanke Zorn hoch.
      Avatar
      schrieb am 24.03.16 08:12:01
      Beitrag Nr. 289 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.541.050 von Taxadvisor am 20.01.16 18:23:25
      Zitat von Taxadvisor: Ich habe gerade den Steuerbescheid für einen Mandanten auf dem Tisch:

      Die "Rückrechnung" der Delta-Korrektur ist ohne Probleme erfolgt. Da das Depot bei der Comdirect ist, wurde die Steuer von der Bank schon erstattet. Jetzt müssen wir natürlich in den Folgejahren den Verbrauch des Verlusttopfs bei der Bank als Kapitalerträge erklären, aber da der Mandant unter den Freibeträgen bleibt, ein voller Erfolg.

      Gruß
      Taxadvisor


      Das BMF hat unsere Lösung per BMF-Schreiben sanktioniert. Die Delta-Korrektur kann mit entsprechenden Bankunterlagen zurück gedreht werden, damit kann die Steuer für 2014 erstattet werden:

      http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/B…

      Gruß
      Taxadvisor


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