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    Abgeltungssteuer auch auf Verluste zu zahlen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.04.14 21:23:19 von
    neuester Beitrag 11.04.14 22:12:50 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.193.449
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      schrieb am 11.04.14 21:23:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moinsen,
      ich trade seit kurzem bei IG Markets und bin wegen der Abgeltungssteuer noch etwas verwirrt (das ließ sich auch nicht mit googeln lösen):

      Wenn ich beispielsweise im Jahr insgesamt 10.000€ Gewinn mache und 4.000€ Verlust, wird die Abgeltungssteuer bei der Steuererklärung auf die 10.000€ oder nur auf die übriggebliebenen 6.000€ erhoben?

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht miteinander verrechnet wird.

      LG,
      Muffi
      Avatar
      schrieb am 11.04.14 22:06:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nur Aktienverluste werden nicht mit anderen Kapitalgewinnen und Zinsen verrechnet, können also nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Unterjährig wird saldiert, bleibt am Jahresende ein Verlust werden die beiden Verluste (allgemein und/oder Aktien) vorgetragen.

      Normalerweise wird also die Abgeltungssteuer nur auf den Gesamtsaldo von Gewinn und Verlust anfallen.
      Im Fall von 10.000 Euro allgemeine Gewinne (alles mögliche außer Aktienhandel) und 6.000 Euro Verlust aus nur Aktientransaktionen, würde im Ergebnis tatsächlich abgeltungssteuer auf die 10.000 Euro anfallen und ein vortragbarer Aktienverlust verbleiben, der mit künftigen aktiengewinnen verrechnet werden kann.
      Avatar
      schrieb am 11.04.14 22:12:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also so mal locker deine Situation aus der Ferne kommentiert bzw. eingeschätzt: mein Sohn du machst es dir sehr einfach. Genauer gesagt: du machst es dir zu einfach.
      Als Neu-Mitglied hast du dir noch nicht mal die Mühe gemacht in welche Rubrik
      dein Thema zuzuordnen ist, nein du willst ohne Mühe das vorgekaut bekommen was andere sich mühsam erarbeitet haben, was du zudem mit der Suchfunktion auf WO dir selbst erarbeiten kannst. Deshalb sei dir gesagt: Nur mühsam selbst erlerntes ist dauerhaft.
      ****************************
      Ich will dir als aber etwas Unterstützung zukommen lassen und rate dir deshalb deine Frage dort zu stellen wo diese auch hingehört.

      Der Richtige Platz für dein Thema ist -Steuern und Recht-. Hier bist du bestens aufgehoben. Als Anhang: dein Thema ist schon mehrfach erörtert worden.

      Also.....auf ein Neues:D:laugh::kiss:


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