Wann? Was?...Passiert ist bei Odeon Film die grosse Frageoder ob überhaupt !?! (Seite 3)
eröffnet am 15.04.14 12:03:50 von
neuester Beitrag 23.01.24 19:38:21 von
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Anscheinend will man den Squeeze Out noch einmal rechtskräftig ankündigen:
https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/odeon-film-leonine-licen…
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Antwort auf Beitrag Nr.: 66.844.531 von catocencoris am 05.02.21 16:15:55
Der Vorstand legt doch die Planungsrechnung fest. Zusammen mit den Standardparametern nach IDW kann man dann ganz einfach den Wert ermitteln. Insofern wissen doch die Verantwortliche etwa was raus kommt.
Die Börsenumsätze dürfte eher keine Relevanz wegen Marktenge haben. Es fanden zu wenige Umsätze statt. Insofern würde ich mich schon eher an Insiderdeals orientieren.
Zitat von catocencoris: Ich verstehe deine Antwort nicht. Die Höhe der Barabfindung weiß noch niemand, auch nicht der Mehrheitsaktionär. Die gutachterliche Unternehmensbewertung und Überprüfung des noch gerichtlich zu bestellenden Prüfers findet schließlich erst noch statt. Die dann in einigen Monaten festgestellte Barabfindung kann sowohl unter als auch über dem Vorerwerbspreis liegen.
Der Vorstand legt doch die Planungsrechnung fest. Zusammen mit den Standardparametern nach IDW kann man dann ganz einfach den Wert ermitteln. Insofern wissen doch die Verantwortliche etwa was raus kommt.
Die Börsenumsätze dürfte eher keine Relevanz wegen Marktenge haben. Es fanden zu wenige Umsätze statt. Insofern würde ich mich schon eher an Insiderdeals orientieren.
Und, für einen verschmelzungsrechtliche Squeez Out musste man erstmal in den Besitz von mind. 90 % der Aktien gelangen. Bei dem niedrigen Streubesitz und faktisch keinen Umsätzen wäre das wohl ein langwieriges Unterfangen gewesen ... Viel kann man von dem Vorerwerbspreis meiner Ansicht nach nicht ableiten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.830.254 von straßenköter am 04.02.21 23:14:18Ich verstehe deine Antwort nicht. Die Höhe der Barabfindung weiß noch niemand, auch nicht der Mehrheitsaktionär. Die gutachterliche Unternehmensbewertung und Überprüfung des noch gerichtlich zu bestellenden Prüfers findet schließlich erst noch statt. Die dann in einigen Monaten festgestellte Barabfindung kann sowohl unter als auch über dem Vorerwerbspreis liegen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.830.137 von catocencoris am 04.02.21 23:02:21
Die gesetzliche Situation ist klar. Der Kauf macht ja nur Sinn, wenn die Abfindung bzw. die Abf8nd7ng in einem Spruchverfahren nicht niedriger liegt.
Zitat von catocencoris: Nicht zwingend! Vorerwerbspreise haben laut Rechtsprechung keine Relevanz, da strategische Überlegungen hierin berücksichtigt sind. Aber natürlich ist der Preis praktisch schon ein grober Anhaltspunkt.
Die gesetzliche Situation ist klar. Der Kauf macht ja nur Sinn, wenn die Abfindung bzw. die Abf8nd7ng in einem Spruchverfahren nicht niedriger liegt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.770.611 von straßenköter am 02.02.21 13:50:07Nicht zwingend! Vorerwerbspreise haben laut Rechtsprechung keine Relevanz, da strategische Überlegungen hierin berücksichtigt sind. Aber natürlich ist der Preis praktisch schon ein grober Anhaltspunkt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.770.554 von sical am 02.02.21 13:47:34
Mit dem Kauf dürfte eine Untergrenze für den SO-Preis fixiert worden sein.
Zitat von sical: Heute die Meldung zum DD:
Aktien gingen zu 1,10 €
https://www.dgap.de/dgap/News/directors_dealings/kauf-leonin…
Mit dem Kauf dürfte eine Untergrenze für den SO-Preis fixiert worden sein.
Heute die Meldung zum DD:
Aktien gingen zu 1,10 €
https://www.dgap.de/dgap/News/directors_dealings/kauf-leonin…
Aktien gingen zu 1,10 €
https://www.dgap.de/dgap/News/directors_dealings/kauf-leonin…