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    steuer 2012 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.04.14 01:34:18 von
    neuester Beitrag 30.04.14 20:12:33 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.193.622
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      schrieb am 18.04.14 01:34:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen:), ich lasse gerade meine steuererklärung von 2012 von meinem steuerberater machen, ich habe dazu eine frage und zwar: ich habe von januar bis juni ein fsj gemacht verdienst lag jeden monat bei 400 euro, dies setzte sich zusammen aus: 180 euro taschengeld,verpflegungsgeld 155 und 75 wohnkostenzuschuß. Neben dem fsj arbeitete ich noch ebenfalls bis ende juni in einem nebenjob, Lohnsteuerabrechnung lag bei 1827 euro. Dann ab Juli vollzeit verdienst 2000 euro brutto im Monat. Jetzt zu meiner frage: mein steuerberater ist sich nicht sicher und muss klären ob das fsj steuerfrei ist, weil die drk hat anscheinend das dem finanzamt weitergegeben. Das fsj ist doch wie der minijob steuerfrei.
      Eigentlich müsste ich doch fast die komplette lohnsteuer zurück erstattet bekommen oder? Gruss:)
      Avatar
      schrieb am 18.04.14 03:41:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich persönlich würde den Steuerberater auch noch vergessen, wenn ich die Abgabefrist bereits um ca. 46 Wochen verpaßt habe. Nicht immer stimmt gut Ding will Weile haben
      Avatar
      schrieb am 18.04.14 08:09:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      vielleicht googln oder beim Finanzamt nachfragen wegen dem FSJ, müsste ja relativ einfach rauszufinden sein, ob das DRK das weiß?, also ich hab mal ein halbes Jahr gebraucht bevor die bei mir eine einfache Umstellung meiner Betriebsrente (Entgeldumwandlung) in die Tat umgesetzt haben, nicht DRK aber ähnlich
      Avatar
      schrieb am 18.04.14 10:32:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von Ulf-Imat: Ich persönlich würde den Steuerberater auch noch vergessen, wenn ich die Abgabefrist bereits um ca. 46 Wochen verpaßt habe. Nicht immer stimmt gut Ding will Weile haben


      Wieso "verpasst"? Man kann nur etwas verpassen, wenn ein Termin ansteht, den man beachten muss.....welcher Termin soll hier verpasst worden sein?
      Avatar
      schrieb am 18.04.14 11:55:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Frist für die Abgabe der Steuererklärung für VZ 2012
      endet am 31.12.13,sofern diese von den steuerberatenden
      Berufen betreut werden.

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      Avatar
      schrieb am 18.04.14 12:36:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von oscarello: Frist für die Abgabe der Steuererklärung für VZ 2012
      endet am 31.12.13,sofern diese von den steuerberatenden
      Berufen betreut werden.


      Als ob wir die Fristen mutwillig verschlafen... Von den Steuererklärungen, die Ende des Jahres nicht fertig sind, sind bei uns regelmäßig 15% Erklärungen, bei denen wichtige Doklumente o.ä. fehlen, die also objektiv nicht fertig gestellt werden (und für die es Fristverlängerung gibt). Die restlichen 85% der Erklärungen sind jedes Jahr die gleichen Steuerpflichtigen... Und die Erklärungen, die jetzt noch offen sind, sind die Steuerpflichtigen, die wir mindestens 3x gemahnt haben, uns die fehlenden Unterlagen einzureichen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 25.04.14 20:06:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von oscarello: Frist für die Abgabe der Steuererklärung für VZ 2012
      endet am 31.12.13,sofern diese von den steuerberatenden
      Berufen betreut werden.


      Wenn eine Verpflichtung zur Abgabe besteht, korrekt. Aber auch nur dann.
      Avatar
      schrieb am 26.04.14 16:37:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Aber auch nur dann.
      Avatar
      schrieb am 26.04.14 17:05:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      Aber auch nur dann.
      Nee, selbst dann nicht.
      Außerdem, danach kann/darf man nicht mehr abgeben, oder wie? :cry:

      Sorry, aber es ist mal wieder amüsant, was hier so über die Abgabefrist geschrieben wird.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.04.14 18:24:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.879.906 von reckoner am 26.04.14 17:05:47....danach macht das Finanzamt selbst die
      Steuererklärung für den Steuerpflichtigen..
      sog.Schätzung...ist doch lustig...:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.04.14 21:53:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,

      wie gesagt, amüsant was man hier so liest.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 30.04.14 20:12:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zitat von reckoner: Hallo,

      Aber auch nur dann.
      Nee, selbst dann nicht.
      Außerdem, danach kann/darf man nicht mehr abgeben, oder wie? :cry:

      Sorry, aber es ist mal wieder amüsant, was hier so über die Abgabefrist geschrieben wird.

      Stefan


      1.) es gibt eine verpflichtende Abgabefrist, für Fälle der sog. Pflichtveranlagung. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, kommt irgendwann ein Zwangsgeld ins Haus geflattert. Heißt aber nicht, das man nach diesem Abgabetermin nicht mehr einreichen kann bzw. nicht mehr muss.

      2.) Für Fälle der Antragsveranlagung gibt es keine strafbeschwerte Abgabefrist, sehrwohl kann nach Ablauf der sog. Festsetzungsfrist kein Antrag mehr eingereicht werden. Man kann es zwar probieren, aber das ist eher selten mit Erfolg verbunden.


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