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    Ausstieg eines MLP Beraters? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.04.14 12:40:33 von
    neuester Beitrag 16.06.15 02:13:04 von
    Beiträge: 28
    ID: 1.193.878
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      schrieb am 29.04.14 12:40:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe WO Community.

      Ich kann es noch gar nicht so richtig glauben, dass ich mich hier angemeldet habe und mich tatsächlich an den Diskussionen hier beteilige. So habe ich mich doch seit 2011 diesem Thema gänzlich verschlossen um möglichst motiviert meine Berater Tätigkeit in Angriff zu nehmen (fernab der ganzen MLP Kritik die im Netz so kursiert). Nun nach gut 3.5 Jahren bin ich an einem Punkt angekommen, an dem ich nachdenke auszusteigen und neue Herausforderungen zu meistern. Warum sich das so entwickelt hat? Lasst mich bitte einige Punkte kurz klarstellen:

      Ich startete nach meinem BWL FH Studium (im Ausland Holland/Türkei studiert) hoch motiviert bei MLP. Da ich mich wirklich als einen der motiviertesten Berater bezeichnen kann, trug das ganze auch schnell Früchte in Form von Erfolgen und Anerkennung unter Kollegen. Dies wird also kein Bericht eines gescheiterten Beraters, der aus lauter Neid solche Artikel verfassen muss um sein eigenes Scheitern zu rechtfertigen. Mit anderen Worten, es fühlte sich gut an mit 25/26 Jahren neben den Finanzvorstand am Strand zu liegen und für den Spaß nichts zu zahlen. Die Incentive Reisen sollten den Cracks hier im Forum ja bekannt sein. Trotz allem muss ich einigen Kritik Punkten wirklich zustimmen. Die momentane Besetzung der Geschäftstellenleiter & die allgemeine Stimmung im Vertrieb sind absolut desaströs. Man merkt darüber hinaus auch eine deutliche Veränderung im Klientel. So ist der "Standard" Student von heute eher 22-23 Jahre alt, in seiner Entscheidungsfindung gänzlich von den Eltern abhängig und darüber hinaus noch äußerst sprunghaft. Als "A-Berater" kann ich also berichten, dass AG weit enorme Akquise Probleme herrschen und viele Berater am Ende des Jahres nicht einmal die Einkommensgrenze von 30.000€ knacken.

      Da ich in den Jahren einiges gesehen habe, weiß ich nicht mehr so wirklich hob ich meine weitere berufliche Zukunft hier sehe. Dieser Thread richtet sich v.a. an Aussteiger und deren Erfahrungen. Ich schaue permanent nach links und rechts, finde aber nur wenig attraktiv Alternativen. Innerhalb der Branche haben sich auch ehemalige Kommilitonen von mir ein Nest gebaut. Daher weiß ich leider auch ziemlich gut, wie das Leben eines "Private Bankers" bei der DB oder VB aussieht. Für mich nicht gerade attraktive Alternativen (es sei denn ihr könnt mich da eines besseren beleren). Abseits der Branche habe ich über ein weiteres Studium nachgedacht (evtl. MBA oder ein Master Studium im BWL Bereich), bin mir aber auch nicht sicher ob das mit 27 noch das Richtige ist. Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Denk Anstöße liefern und wir bekommen eine konstruktive Diskussion unter meinen Beitrag.

      PS: Ich war mir nicht sicher in welches Forum mein Post gehört. Daher bitte ich um Gnade lieber MOD ;)!

      Grüße und vielen Dank für euer Feedback
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.04.14 13:47:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die 1 . Frage wäre natürlich, in welcher "Einkommensregion" du/sie "schweben"?

      Bei 30 T€ im Jahr ist ein Neustart bei dem Alter/Ausbildung sicher eher denkbar, als wenn man bei 100 T€ das "Handtuch" wirft.

      Ich denke mal mit 50 T€ mit unter 30 Jahren kann man gut leben. Jeder Tag Arbeit macht nun mal nicht gleich viel Spaß und immer "gierig" nach der "Hängematte" der anderen schauen bringt (in meinen Augen) auch nichts.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.04.14 13:48:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.892.890 von sausebraus2000 am 29.04.14 13:47:12Werden Sie/du ihr eigener Chef, dann kann man auch solche Postings gaaanz entspannt in der "Arbeitszeit" schreiben ;)
      Avatar
      schrieb am 29.04.14 13:58:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.892.400 von piccolar am 29.04.14 12:40:33MLP und Berater :laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.04.14 14:24:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Na nach 3-4 Jahren MLP sollte man doch genug Kohle den Leuten abgezockt haben um als Privatier sein Dasein zu genießen...

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      Avatar
      schrieb am 29.04.14 16:08:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.892.988 von Miriam99 am 29.04.14 13:58:47Verkäufer und Abzieher :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.04.14 17:56:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      #1

      "...und viele Berater am Ende des Jahres nicht einmal die Einkommensgrenze von 30.000€ knacken..."

      Für einen "Berater"-Job, bei dem man nichts spezielles wissen oder können muss, noch immer völlig überbezahlt.

      Auch kein Zufall, dass dort "Akademiker", die Theaterwissenschaften, Geschichte, Soziologie usw studiert haben dort als "Berater" arbeiten.

      Und wer als potentieller Kunde nicht ganz so arg auf den Kopf gefallen ist, vergleicht heutzutage seine Versicherungen sowieso selbständig im Netz und legt auch sein Geld sowieso selber an...

      :eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.04.14 18:45:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.895.078 von Blue Max am 29.04.14 17:56:01Siehe auch Thread: Vorsicht vor MLP-Beratern

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 29.04.14 19:23:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von Miriam99: MLP und Berater :laugh:


      das ist wie Gänsezüchter und Fuchs in einem :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.04.14 07:59:07
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Spam, Werbung
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 13:15:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Erst einmal freut es mich ja, dass wenigestens irgendwer auf meinen Thread postet. Das ich selbst (als Berater) kein MLP Sympathisant bin ist hoffentlich klar geworden. Trotzdem hoffe ich ja noch auf konstruktive Beiträge wie etwa von Sausebraus am Anfang des Threads und kein unnötiges MLP Gehetze. Mich interessiert v.a., wo ehemalige MLP "Berater" (ich übernehme hier mal eure Zeichen hehe) gelandet sind.

      Was Einkommensperspektiven angeht, bewege ich mich nicht in den 100T€ gefilden, sondern bin ein ganz langweiliger 50-60T€ Kandidat (für Insider, meine Kunden haben keine "guten" LV Sparraten von größer 500€ mtl. ;)).
      Ich habe (und tue es auch immer noch) den Job immer Ernst genommen, bin jedoch nicht mehr gewillt mich wirklich JEDEN Tag mit der Negativität dieser Branche zu beschäftigen. Das nervt mich wirklich gewaltig und ist alles andere als motivierend für mein weiteres Leben.

      Ich hoffe auf weitere (produktive) Posts und danke euch im Voraus!

      Gruß
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.05.14 15:29:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.922.654 von piccolar am 05.05.14 13:15:55#11

      "...bin jedoch nicht mehr gewillt mich wirklich JEDEN Tag mit der Negativität dieser Branche zu beschäftigen..."

      Dann hast Du ja zumindest schonmal erkannt, wie negativ es da wirklich abläuft.

      Versuch es doch mal als ehrlicher Versicherungsvertreter, der zumindest die Interessen der Kunden berücksichtigt, sie nicht mit hohen und intransparenten Kosten über den Tisch zieht und den Kunden nichts aufschwatzt, was diese eigentlich gar nicht brauchen.

      Für so etwas gibt es in D sicherlich noch grossen Bedarf...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 06.05.14 18:32:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      Da kann ich dir auch nur raten, mach dich selbstständig als unabhängiger Versicherungsmakler !
      Avatar
      schrieb am 15.05.14 17:50:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.922.654 von piccolar am 05.05.14 13:15:55picolar,

      soweit wie Du war ich Ende 2000 gewesen. Ich bin in der Branche geblieben und seitdem als freier Makler tätig. Es waren einige sehr anstrengende Jahre, um in Ruhe und das Wohl der Kunden im Auge habend alles aufzubauen.

      Wenn Du motiviert und fleißig bist, dann wäre für Dich die Selbständigkeit wahrscheinlich die richtige Lösung.

      Es gibt da einiges zu beachten, angefangen von einem sauberen Abgang bei MLP bis hin zu den Abindungen an die Gesellschaften (über einen Pool, direkt oder mit Kollegen etc.).

      Nun mußt Du hier nicht schreiben, in welcher Einkommenskategorie Du derzeit schwebst. Denn MLP wird hier sicher mitlesen. Daher biete ich Dir an, mir eine Boardmail zu schreiben. Verschwiegenheit ist Ehrensache!


      Viel Erfolg für das Leben außerhalb von MLP - es kann sich sehr lohnen (vor allem im menschlichen Bereich)


      interna
      Avatar
      schrieb am 17.05.14 07:14:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zitat von Blue Max: #11



      Versuch es doch mal als ehrlicher Versicherungsvertreter, der zumindest die Interessen der Kunden berücksichtigt, sie nicht mit hohen und intransparenten Kosten über den Tisch zieht und den Kunden nichts aufschwatzt, was diese eigentlich gar nicht brauchen.


      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      mäxchen, du hast echt humor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.05.14 18:03:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      gras-plus-halm,

      das ist nicht auf manche MLPler beschränkt, das ist ein Problem in unserer Branche. Die Versicherungsgesellschaften habe dabei auch ihren gehörigen Anteil. Denn oft werden strukturierte Vertriebe wie MLP durch sehr hohe Provisionen oder besonderer Nachlässe so gefördert, dass der unabhängige Berater demgegenüber ins Hintertreffen gerät.

      Dabei legen die Gesellschaften möglicherweise zum Teil noch drauf, wenn man alles zusammenrechnet. Auch das müßte einiges aufgeräumt werden (dazu später mal mehr).

      Zu den "Aussteigewilligen": Wer seriös arbeitet und seinen Ausstieg sauber und konsequent angeht, der hat hier "draußen" ein ganz anderes Leben: Mehr Verantwortung aber auch viel mehr Möglichkeiten, über gute Kundenbeziehungen sich solide Bestände aufzubauen, die unabhängig machen. Saubere Kundenberatung lohnt sich am langen Ende, nicht immer monetär, aber in der Summe von

      Ertrag + sauberes Arbeiten + gute Kundenbeziehungen + gutes Gefühl


      Viel Erfolg - interna
      Avatar
      schrieb am 17.05.14 22:17:12
      Beitrag Nr. 17 ()
      Finanzdienstleistungen? Versicherungen? Scheinselbstständig? und Strukturvertrieb? Zudem diese EK Angaben? Du bist unter 30, hast ein bisschen rumstudiert und im Vertrieb gearbeitet. Was spricht dagegen, sich nunmehr mit einer Sache zu beschäftigen, die 1. know how erfordert, 2. Kunden suchen und glücklich sind wenn sies haben, 3. Haftungsarm sind und 4. wenigstens ein Fünkchen Perspektive haben? Dann wird's auch endlich mit dem EK was.
      Avatar
      schrieb am 20.05.14 16:59:17
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.000.044 von gras-plus-halm am 17.05.14 07:14:40#15

      Wenigstens einer hats kapiert...

      ;)
      Avatar
      schrieb am 24.05.14 10:39:46
      Beitrag Nr. 19 ()
      Wenn immer ein Berater mit seinem jetzigen "Arbeitgeber" nicht zufrieden ist und wechseln will, sollten wir ihm hier auch unterstützen (sofern er sauber und fair gehen will). Dabei ist es egal, ob jemand (rein exemplarisch) von MLP weg oder zu MLP hin gehen will.

      Laßt uns die Vor- und Nachteile von

      - strukturierten Vertrieben
      - Pools
      - Einkaufsgenossenschaften
      - freiem Maklertum

      hier aufzeigen und damit den Betroffenen eine Hilfestellung geben. Ja, zur Zeit scheinen von MLP mehr weg als dorthin zu wollen. Dann sollte MLP evtl. mal nachbessern :D.


      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 15.06.14 14:02:29
      Beitrag Nr. 20 ()
      MLP und Sozialversicherungspflicht

      Laut Fr.RA HJ aus W:

      MLP-Consultants sind sozialversicherungspflichtig. Das hat jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 07.05.2014, Aktenzeichen L 5 KR 5602/11, entschieden.Eine Revision wurde nicht zugelassen.
      Avatar
      schrieb am 16.06.14 21:59:48
      Beitrag Nr. 21 ()
      De_profundis,

      das wäre ja hochinteressant. Würde das bedeuten, MLP-Consultants "müßten" dann Ihren Arbeitgeber um die hälftigen Beiträge für die KV und die gesetzliche Altersvorsorge "bitten"?

      Bei 2.000 Beratern fallen da pro Berater doch dann sicherlich bei beispielhaften 50.000 € pro Berater ansetzbaren Einkommen dann doch so knapp 20% an = 10.000 €!

      10.000 € * 2.000 Berater = 20.000.000 €!


      De_profundis, für wie lange gilt das möglicherweise rückwirkend?



      Viele Grüße - interna
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.06.14 18:48:46
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.160.668 von interna am 16.06.14 21:59:48Hallo Interna,

      MLP-Berater (aktiv oder inaktiv ist egal) können aufgrund dieses Urteils des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 07.05.2014 (Aktenzeichen L 5 KR 5602/11) ihren Sozialversicherungsstatus nunmehr erneut oder erstmals überprüfen lassen. Dieses Urteil hat MLP jegliche Revision verschlossen. Es ist rechtsgültig.

      Die Beantragung einer Neubeurteilung des sozialversicherungspflichtigen Statutes ist gem. Fr.RA HJ aus W. auch dann möglich, wenn zuvor ein abschlägiger Bescheid eines Sozialversicherungsträgers (Rentenversicherung Bund, jeweilige gesetzliche Krankenkasse) ergangen war.

      MLP nennt gerne immer wieder einen Beschluss des RV Bund vom 18.10.2010 (DRV Bund) aufgrund einer Betriebsprüfung bei MLP. Dabei übersieht MLP u.a. geflissentlich, dass es sich um zwei völlig unterschiedliche Statusfeststellungsverfahren handelt.

      a)Der RV Bund überprüft ausschließlich und nur lediglich den sozialversicherungspflichtigen Status von aktiven MLP-Beratern. Also von Beratern, die noch in einem aktiven Vertragsverhältnis zu MLP stehen und dieses Statusfeststellungsverfahren beim RV Bund beantragt hatten.

      b)Die zuständigen gesetzlichen Krankenkassen hingegen überprüfen ausschließlich und nur diesen sozialversicherungspflichtigen Status von inaktiven MLP-Beratern. Also von Beratern, die in keinem aktiven Vertragsverhältnis mehr zu MLP stehen.

      Zitat aus dem Urteil:
      “Auch auf die Betriebsprüfung durch die DRV Bund und den hierzu ergangenen Bescheid vom 18.10.2010 kann sich die Klägerin [MLP] nicht berufen. …. Welche konkreten Vertragsverhältnisse Gegenstand der Prüfung waren, ist dem Bescheid nicht zu entnehmen“.
      Meiner Kenntnis nach handelte es sich bei dieser sog. „Betriebsprüfung“ ohnehin nicht um eine generelle Beurteilung aller aktiven MLP Berater, sondern lediglich um ca. 5 seinerzeit aktive MLP Berater, die diese Überprüfung bei der Rentenversicherung Bund beantragt hatten. Wie stark diese 5 überprüften Berater mit dem MLP Unternehmen dennoch verbunden waren, ist unbekannt.
      Gleichwohl hatte diese von MLP sodann gerne publizierte sog. „Betriebsprüfung“ in seiner Außenwirkung fatale Folgen. Denn damit hatten sich die Sozialversicherungsträger (gesetzliche Krankenkassen) auf diesen Bescheid DRV Bund berufen.
      Maßgebend ist jedoch stets das Gesamtbild der einzelnen Arbeitsleistungen. Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen in Zeitabfolge ab, geben letztere nach dem Bundessozialgericht den Ausschlag.

      Genau dieses kann also erst in Zeitabfolge beurteilt werden. Also meist erst von Beratern, die eine gewisse Verweildauer bei dem MLP Unternehmen hatten. Bei der sog. „Betriebsprüfung“ des DRV Bund war dies völlig unklar.

      Genau deswegen war das Landessozialgerichte Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 07.05.2014 auf den ergangenen Bescheid vom 18.10.2010 der DRV Bund (Betriebsprüfung) nur kurz und m.M.n. abwertend eingegangen. Der Bescheid wurde nicht berücksichtigt.
      Der Unterschied zum Bescheid vom 18.10.2010 der DRV Bund und dem Urteil Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 07.05.2014 liegt darin, dass der DRV Bund nur 5 Berater beurteilt hatte. Das Landessozialgerichte Baden-Württemberg aber alle MLP Berater.

      In jedem Fall müssten Berater dennoch den Antrag zur Überprüfung zum Sozialversicherungsstatus unter Berufung auf dieses Urteil für sich persönlich beim zuständigen Träger (DRV Bund, Gesetzliche KV) lediglich beantragen.

      Um die Sozialversicherungsbeiträge kümmert sich gegenüber MLP sodann der jeweilige Sozialversicherungsträger. Denn dieser muss beurteilen, was tatsächlich an Einkommen (z.B. Vorschuss) geflossen ist, um daraus Sozialversicherungsbeiträge ermitteln zu können.

      In diesem Zusammenhang könnte interessant sein, was branchenüblich als angestellter Berater an reinem Gehalt zu zahlen gewesen wäre.

      Die Vorgehensweise ist für Berater einfach. Abwarten bis das rechtskräftige Urteil im Internet komplett veröffentlicht wurde. Dieses Urteil sodann beim DRV Bund bzw. der eigenen gesetzlichen Krankenkasse mit dem üblichen Antrag des zuständigen Sozialversicherungsträgers einreichen.

      Der springende Punkt trotz dieses Urteils des LSG Stuttgart ist also, dass dadurch kein Automatismus für alle Berater ausgelöst ist. Das Statusfeststellungsverfahren muss von jedem einzelnen Berater (aktiv oder inaktiv bei MLP) angestoßen werden.

      Wie weit rückwirkend das möglich ist, kommt auf den Einzelfall (Beratervertrag) an. Ich vermute im Minimum 10 Jahre.
      Avatar
      schrieb am 18.06.14 16:40:11
      Beitrag Nr. 23 ()
      Moin,

      interessant wäre zu erfahren,welcher "aktive" Berater denn dann seinen "Arbeitgeber" MLP um die Beiträge "bitten" wird!?
      Da würde ja dann der Schalter sehr schnell auf "inaktiv" gestellt werden
      oder die "Bitte" nach einem konstruktiven Gespräch mit dem guten Standorthäuptling zurückgezogen werden.
      Aber da die "aktiven" Berater eh Vogelstraußpolitik betreiben, ist diese Frage wohl nur Makulatur.

      Jedoch wirklich interessant wäre es zu wissen, ob dann auch von Seiten der Berater die Beiträge (rückwirkend oder nicht) angefordert werden würden!?

      Oder könnte sich MLP auf den Standpunkt stellen, dass, sofern das Unternehmen seinen Anteil zusätzlich rückwirkend abführt, der Berater seine Beiträge von der ausgezahlten Aufwandsentschädigung äh Provision zu zahlten hätte.

      Fragende Grüße an die rechtlich mehr bewanderten Mitglieder!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.06.14 19:36:30
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.171.012 von NMQ am 18.06.14 16:40:11Rechen wir doch mal für den Fall, das der Berater 50% der Beiträge zahlen muß:

      a) Frage 1: Reden wir von der Sozialversicherungspflicht in der Rentenversicherung oder auch einer (einkommensabhängigen) Pflicht in der GKV?

      b) Betrachten wir die Beiträge für die Rentenversicherung: Manch ein Berater hat die fünf Jahre noch nicht voll. Nun bekäme er 50% der Beiträge vom Arbeitgeber (MLP?) bezahlt, um sich einen Rentenanspruch zu sichern. Nun ist die gesetzliche Rente nicht mit hohen Renditen gesegnet, doch bei 50% Beteiligung von MLP sieht das schon anders aus.

      Wenn ein Berater z.B. schon 2 Jahre eingezahlt hätte und in drei Jahren noch 50% von MLP bekommt, hätte er 5 Jahre (+ anrechnungsfähige Zeiten) - das würde sich sicherlich lohnen.

      Wenn fünf Jahre "voll" wären, dann könnte er ja gehen.

      Ich gehe weniger von dem Fall aus, dass MLP alle Beiträge zu zahlen hat (rein gefühlsmäßig). Vielleicht wären aber die Provisionen auszuzahlen, die MLP einbehalten hat bei den Beratern, die eine private Vorsorge (über MLP) getroffen hatten....

      Ich bin mal gespannt, was im Urteil steht über die Verteilung der Sozialabgaben.


      Mögliche Folgen: Falls MLP 50% der Sozialbeiträge zu zahlen hätte, ist das eine sehr große Summe. Diese würde MLP massiv treffen. Schlimmer wäre es aber für die Zukunft:

      Jeden Monat müßte MLP für 2.000 Berater die Sozialabgaben anteilig zahlen. Der MLPler müßte auch zahlen (seinen Anteil). Das wäre für beide dauerhaft ein Desaster, denn das Geld würde auf beiden Seiden (MLP und Berater) fehlen.

      2.000 Berater * 5.000 € * 40% (ganz grob gerechnet) = 4.000.000 € pro Monat gingen evtl. (wenn GKV für viele Berater zuträfe).

      Das in Kürze, Korrekturen erbeten!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.06.14 20:51:17
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.172.094 von interna am 18.06.14 19:36:304 mio. pro monat
      für (exemplarisch)10 jahre

      ergibt eine HALBE MILLIARDE

      dann wären die lichter ganz schnell aus
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.06.14 22:48:28
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.172.622 von gras-plus-halm am 18.06.14 20:51:17Zur Klarstellungs-Info um Missverständnisse zu vermeiden:

      Die Sozialversicherung in der BRD gliedert sich in fünf Sparten:

      1.)Arbeitslosenversicherung
      2.)Rentenversicherung
      3.)Gesetzliche Krankenversicherung
      4.)Gesetzliche Unfallversicherung
      5.)Pflegeversicherung

      Sozialversicherungsbeiträge werden daher in all diese 5 Bereiche eingezahlt.

      In der BRD sind die sozialen Sicherungssysteme stark an die Höhe des jeweiligen Entgelts für Erwerbsarbeit gekoppelt.

      Die Beiträge sind bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze an den Bruttolöhnen und -gehältern orientiert. Die BBG, ebenso die Beitragssätze zu diesen einzelnen Sozialversicherungssystemen ändern sich dabei von Jahr zu Jahr.

      Insofern ist für Berater zunächst wesentlich in welchen Kalenderjahren sie bei dem Unternehmen MLP tätig waren.

      Die Sozialversicherungsbeiträge werden formell teilweise „paritätisch“, also jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.

      Dabei ist der Gesamtsozialversicherungsbeitrag durch den Arbeitgeber an die Einzugsstelle (jeweilige gesetzliche Krankenkasse) zu zahlen. Er umfasst die Summe der für einen versicherungspflichtigen Beschäftigten vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Lediglich die Beiträge zur Pflegversicherung trägt der Arbeitgeber alleine.

      Wenn also das Unternehmen MLP es versäumt hatte den Gesamtsozial- versicherungsbeitrag (Arbeitger und Arbeitnehmer) aus Bruttoeinkommen abzuführen, kann dies dem nunmehr (siehe Urteil) angestellten aktiven oder inaktiven Berater meiner unbedarften Meinung nach nicht angelastet werden.

      Das Unternehmen MLP kann diesen hälftigen Gesamtversicherungsbeitrag m.A.n. auch nicht vom Arbeitnehmerberater einfordern.

      Beispiel:

      Ein im Kalenderjahr 2013 für MLP tätiger Berater hatte mtl. 1.000.-€ Brutto an Vorschuss (Beratergehalt). So hätte MLP davon m.M.n. an Gesamtsozialversicherungsbeitrag 39,45 % (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) abführen müssen. Das MLP-Versäumnis kann nicht dem angestellten Berater angelastet werden.

      Insofern gehe ich persönlich davon aus, dass das Unternehmen MLP diese Gesamtversicherungsbeiträge in Bausch und Bogen nachzahlen müsste.

      Eine weitere Überlegung wäre, was an branchenüblicher Vergütung für einen angestellten Versicherungsberater in etwa an Bruttoeinkommen seitens MLP zu zahlen wäre? Vergütung bedeutet ja nicht nur Gehalt, sondern z.B. auch Reisekosten usw.; also Berufsaufwendungen als angestellter Berater.

      Im Urteil des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 07.05.2014 (Aktenzeichen L 5 KR 5602/11) dürfte über die Verteilungslast der Sozialversicherungsbeiträge auf Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer noch nichts stehen. Denn hierbei ging es zunächst nur um den sozialversicherungspflichtigen Status von Beratern.

      Die Verteilungslast wird nun sicherlich von der gesetzlichen Krankenkasse gegenüber dem Unternehmen MLP sozialversicherungsrechtlich geklärt.

      Ich erwähne nochmals, dass durch dieses Urteil kein Automatismus für alle Berater (z.B. für alle 2.000 aktiven Berater) ausgelöst ist. Jeder einzelne könnte diesen Sozialversicherungsstatus jedoch überprüfen lassen, oder auch lassen. Dann bleibt er HGB 84-iger.

      Gleichwohl hat MLP nun stets das Damoklesschwert nach Ausscheiden eines Beraters über sich schweben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.11.14 20:20:08
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.173.206 von De_profundis am 18.06.14 22:48:28Meines Wissens nach haftet per SGB IV der Arbeitgeber für die gesamten SV Zahlungen. Vor allem wenn die Sven-Pflicht nachträglich festgestellt wurde. Zudem ist die Zahlung sofort bei Feststellung der SV-Pflicht für die Gesamte bisherige Beschäftigungsdauer fällig.
      Ich habe nichts über Verjährung der überprüfungsmöglichkeit gelesen
      Avatar
      schrieb am 16.06.15 02:13:04
      Beitrag Nr. 28 ()
      Back to topic, müsste man hier sagen. Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist ein anderes Thema.....

      Beim Wegggang von MLP gibt es zwei Grundgedanken, das sage ich aus eigener Erfahrung:

      1. Eigenschutz
      2. Kundenbindung

      ad 1.) Um Stornoforderungen sicher abweisen zu können, ist ein guter Anwalt nötig. Hier empfehle ich einen Herrn W....lich aus Mannheim. Ich hoffe, die Andeutung reicht? Ich war lange nicht mehr hier aktiv, ich weiss nicht, ob man Werbung für einen Anwalt machen darf, daher nur diese Andeutung. Es gibt eben diesen, der sich auf MLP spezialisiert hat und der schon viele MLPlern gut geholfen hat. Den nehmen und man hat nichts zu befürchten.

      ad 2.) Kundenbindung: Die Kunden gehören ja MLP, daher darf man da nichts aktiv machen. Wenn man aber über Facebook mitteilt, dass man das Unternehmen wechselt, gehen die guten Kunden in der Regel mit, von sich aus. Da muss man gar nichts mache. Und durch die Prüfungspflicht nach §34f MUSS man Kundendaten mitnehmen, das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Aber auch das nur nebenbei.

      Insgesamt hatte ich persönlich aber wenig Stress mit MLP, ganz im Gegenteil, ich kann nicht viel Negatives zu MLP sagen, weiss aber, dass das auch ganz anders laufen kann.

      Aber um das mal zu verkürzen, die Frage wurde hier ja schon aufgeworfen: Was willst Du zukünftig?

      Was hälst Du von deutlich höheren Provisionen als bei MLP (z.B. mindestens 30 Promille, in der Spitze bis zu 45 Promille statt 25 im LV Bereich) und deutlich höhere Bestandsprovisionen? Trotzdem selbständig sein und dennoch ein DAUERHAFTES (!) und nicht zurück zu zahlendes Einkommen haben? Das geht alles nicht? DOCH! In der m. E. hier zu wenig diskutierte Tätigkeit als Versicherungsvertreter in der Ausschließlichkeit.

      Ich selbst habe beide Systeme kennen gelernt. Und als Versicherungsvertreter in der Ausschließlichkeit kann man statt gaaaanz viele nur noch wenige Versicherungen anbieten. Who cares!? Wenn Du 1.000 Kunden übertragen bekommst, dann sind das Kunden, die zum Unternehmen schon "ja" gesagt haben. Und denen ist es egal, ob sie nun 40 Euro oder 60 Euro im Jahr für eine PHV zahlen. Und unter uns gesagt: Das IST auch egal!

      Oder nimm das Beispiel BAV, z.B. als Direktversicherung. Da kommt es auf die Ersparnisse an und nicht die Ablaufleistung, auch wenn das hier die Makler, die übrigens auch nur wenige Versicherungen anbieten, ggf. in Abrede stellen wollen. Aber der Effekt, wenn ein Gutverdiener 100 Euro/Monat aufbringt und im Vertrag landen 242 Euro, der ist unabhängig vom Anbieter. Und was am Ende wirklich rauskommt, kann Dir niemand sagen.

      Was ich mit den beiden Beispielen sagen möchte: Man muss nicht zig Versicherungen anbieten, um seine Kunden zufrieden zu stellen und deren Bedarf zu decken.

      Um mal konkret zu werden und zu zeigen, was der Markt bietet: Wenn Du in der Lage bist 1,5 Millionen Beitragssumme in LV einzusammeln, dann bekommst Du locker um die 1.000 Kunden übertragen und erhälst mit Sonderzahlungen ein sicheres monatliches Einkommen zwischen 2.000 Euro bis 4.000 Euro, je nach Versicherungsgesellschaft. DAUERHAFT! Und nicht anrechenbar auf weitere Provisionen und auch nicht rückzahlbar. Und nochmal: Deine Provision für Neugeschäft kommt dann noch "on top"! Und diese Angaben gelten alle für Berater, die neu sind. Nicht ungewöhnlich sind Bestandsprovisionen von 60 bis 80.000 € plus Provisionen. Das macht dann schon richtig Spaß. Gerade wenn Du gut ausgebildet bei MLP bist, wirst Du eine wahre Freude haben Kunden ganzheitlich zu beraten, denn die meisten Kunden in der AO haben nur wenige Verträge. Überlege Dir mal wie lange Du akquirieren und beraten musst, um auf 1.000 Kunden zu kommen?

      Wenn Du enstsprechende Erfolge nachweisen kannst, sind auch Bestandsprovisionen von 6.000 oder 8.000 Euro/Monat möglich. Zu dem Preis werden Top Ten Berater von MLP eingekauft. Aber nicht nur von da. Auch das ist Realität, wenn auch zugegebernmaßen eher selten. Die Masse der Berater liegt bei einer Bestandsprov von 2.000 bis 4.000 €/Monat. Und die 30 Promille sind auch nur am unteren Ende. Das geht hoch auf über 45 Promille, je nach Leistung und Stufe. Vergleich das mal mit dem Einkommen bei MLP oder als Makler ohne übertragenene Kundenstamm!

      Und wenn man nun einen Kunden nicht absichern kann, weil das Versicherungsunternehmen das nicht hergibt? Z.B. weil man keine geeigneten Produkte für Leher oder sonstigen ÖD hat? Oder Ärzte? Oder Sportler? Oder Musiker? Kein Problem, das kommt sogar häufig vor. Da hat JEDE große Versicherung sogenannte Ventillösungen. Das läuft über hausinterne Makler. Das funktioniert nicht nur für Neuverträge so. Damit lassen sich dann sogar alle Fremdverträge provsionswirksam in den eigenen Bestand ziehen (sofern das ein Makler auch machen kann, manche Gesellschaften lassen das nicht zu). Auch Deine MLP Kunden können so mit allen Verträgen weiter von Dir betreut werden. Und wenn Bestandsprov gezahlt wird, dann ist die deutlich höher, als Du das von MLP kennst. DAS ist die Realität.

      Haftung und Doku ist alles ausgelagert, das hat nicht nur rechlich und vom Arbeitsaufwand positive Effekte für Dich als Berater, sondern das erspart Dir eine kostenintensive Prüfung durch Steuerprüfer, wie es sonst bei §34f Geschäft nötig ist. Du bist einfach unter dem Haftungsdach der Gesellschaft, so einfach ist das. Und da kannst Du im Bereich Geldanlage alles anbieten, was die Gesellschaft zu läßt, auch Einzelaktien. Genauso bei Finanzierungen. Da kannst Du auch in der AO ALLES über die Ventilllösung anbieten, also auch die üblichen Verdächtigen wie DSL, IngDiba, momentan auch interessant die Commerzbank und usw.

      Und nun möchtest Du Namen hören? Nein. Ich möchte keine Werbung für eine Versicherung machen, sondern nur mal aufzeigen, wie es bei den hier wenig beachteten Vertrieben der Ausschließlichkeit aussieht. Ich habe das selber nicht für möglich gehalten, aber das Arbeiten ist da einfach entspannter. Und wenn Du von MLP kommst, hast Du in der Regel zwei Vorteile: Du kannst "Akquise" und Du kannst ganzheitlich beraten. Und damit gehst Du in der Ausschließlichkeit durch die Decke, denn das sind die beiden Schwachstellen der Versicherungsvertreter in der AO! Du glaubst ich übertreibe mit den beschriebene Zuständen? Dann sprich mal mit den großen Versicherern.

      Vom Backoffice, Schulungen, schnelleren Informationen, bewährten und nutzbaren Neukundenzugängen usw. habe ich nun noch gar nichts erzählt. Mir fällt kein Nachteil ein gegenüber einer Tätigkeit als echter Makler oder Scheinmakler MLP. Ganz im Gegenteil. Klar, Du gibst Provision ab. Aber rechne da mal die Bestandsprovision gegen....... Einfach mal drüber nachdenken. Versicherer die so wie beschrieben vorgehen fallen mir spontan drei bis vier ein. Mir fallen auch welche ein, wo das nicht so ist. Aber drei bis vier verfahren so wie beschrieben und das sind keine kleinen Anbieter.....

      Viel Spaß beim weiteren Informieren. :-)


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      Ausstieg eines MLP Beraters?