Wie lange bestehen Festgeldkonten? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.05.14 05:04:37 von
neuester Beitrag 13.05.14 21:30:52 von
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Es wurde vor vielen Jahren ein Festgeld angelegt.
Das Konto wurde nach Ablauf des Festgeldes auf 0 gesetzt, aber nicht gelöscht.
- Kann man davon ausgehen, dass dann nie wieder Geld auf diesem Konto angelegt wurde oder kann später wieder eine Anlage unter der selben Kontonummer erfolgt sein?
- Ist es üblich, dass abgelaufene Festgeldkonten automatisch geschlossen werden?
Danke
Das Konto wurde nach Ablauf des Festgeldes auf 0 gesetzt, aber nicht gelöscht.
- Kann man davon ausgehen, dass dann nie wieder Geld auf diesem Konto angelegt wurde oder kann später wieder eine Anlage unter der selben Kontonummer erfolgt sein?
- Ist es üblich, dass abgelaufene Festgeldkonten automatisch geschlossen werden?
Danke
Hallo,
wird über ein Festgeldkonto nach Ablauf der
Anlagedauer (z.-B.30 Tage, 60 Tage usw.)
nicht verfügt,wird dieses dann mit der
gleichen Laufzeit solange verlängert,bis
der Kontoinhaber das Geld benötigt.
Ein Konto kann durchaus einen "Nullstand"
aufweisen.Für die Auflösung dieses Kontos
ist vom Kunden ein "Auflösungsauftrag" zu
unterschreiben.Erst dann ist das Konto
geschlossen.Eine einmal vergebene Kontonummer
kann nicht wieder "aufgelebt" werden.
wird über ein Festgeldkonto nach Ablauf der
Anlagedauer (z.-B.30 Tage, 60 Tage usw.)
nicht verfügt,wird dieses dann mit der
gleichen Laufzeit solange verlängert,bis
der Kontoinhaber das Geld benötigt.
Ein Konto kann durchaus einen "Nullstand"
aufweisen.Für die Auflösung dieses Kontos
ist vom Kunden ein "Auflösungsauftrag" zu
unterschreiben.Erst dann ist das Konto
geschlossen.Eine einmal vergebene Kontonummer
kann nicht wieder "aufgelebt" werden.
Danke oscarello
Ich muss die Frage präzessieren.
Beispiel:
Konto eröffnet 1990
Konto auf 0 1993
Kann man dann davon ausgehen, dass es 1994 und folgende, obwohl es noch wie vor bestanden hat, kein Guthaben hatte oder müsste das Jahr für Jahr anhand von Belegen überprüft werden?
Ich muss die Frage präzessieren.
Beispiel:
Konto eröffnet 1990
Konto auf 0 1993
Kann man dann davon ausgehen, dass es 1994 und folgende, obwohl es noch wie vor bestanden hat, kein Guthaben hatte oder müsste das Jahr für Jahr anhand von Belegen überprüft werden?
ich weis zwar nicht worauf du hinaus willst.
Aber gibt es dar irgendwelche Probleme mit der Bank?....
oder ist es eine Erbauseinandersetzung?
Aber gibt es dar irgendwelche Probleme mit der Bank?....
oder ist es eine Erbauseinandersetzung?
Danke oscarello!
Ich möchte den Grund nicht nennen.
Es existieren zurzeit für mehrere Jahre, nachdem das Konto schon auf 0 war, keine Belege.
Falls man ausschließen kann, dass nachdem das Konto auf Null war, Guthaben auf dem Konto waren, könnte man darauf verzichten, sich Ersatz-Belege von der Bank ausstellen zu lassen.
Ich möchte den Grund nicht nennen.
Es existieren zurzeit für mehrere Jahre, nachdem das Konto schon auf 0 war, keine Belege.
Falls man ausschließen kann, dass nachdem das Konto auf Null war, Guthaben auf dem Konto waren, könnte man darauf verzichten, sich Ersatz-Belege von der Bank ausstellen zu lassen.
@Ursula N
Ich vermute mal sehr stark, dass Festgeldkonten nicht automatisch gelöscht werden. Diese Frage stellst du am besten der Bank. Ist ja nur eine Frage nach den AGB. Vielleicht findest du auch was in den Eröffnungsunterlagen. Die hast du ja anscheinend.
Ich vermute mal sehr stark, dass Festgeldkonten nicht automatisch gelöscht werden. Diese Frage stellst du am besten der Bank. Ist ja nur eine Frage nach den AGB. Vielleicht findest du auch was in den Eröffnungsunterlagen. Die hast du ja anscheinend.
Zitat von Heckenrose: @Ursula N
Ich vermute mal sehr stark, dass Festgeldkonten nicht automatisch gelöscht werden. Diese Frage stellst du am besten der Bank. Ist ja nur eine Frage nach den AGB. Vielleicht findest du auch was in den Eröffnungsunterlagen. Die hast du ja anscheinend.
Danke Heckenrose
Ich hätte die Frage:
"Beispiel:
Konto eröffnet 1990
Konto auf 0 1993
Kann man dann davon ausgehen, dass es 1994 und folgende, obwohl es noch wie vor bestanden hat, kein Guthaben hatte oder müsste das Jahr für Jahr anhand von Belegen überprüft werden?"
gerne im Forum abgeklärt und nicht über die Bank.
Die Frage ist, ob eine Festgeldnummer immer wieder für Neuanlagen benutzt wird oder nach dem entgültigen Ablauf der ersten Anlage, wenn das Konto auf Null ist, für neue Anlagen nicht mehr benutzt wird.
das ist auch von Bank zu Bank verschieden.
Ich war selbst in dieser Zeit bei einer
Sparkasse beschäftigt.Und das sah damals
so aus:
Nach Ablauf der Anlagedauer (z.B.30 Tage)
entwederV erlängerung
oder Auflösung des Festgeldes.Wollte der
Kunde dannwieder ein Festgeld eröffnen,
wurde eine neue Kontonummer vergeben.Eine
Wiederauflebung der alten Kontonummer
war/ist nicht möglich.
Ich war selbst in dieser Zeit bei einer
Sparkasse beschäftigt.Und das sah damals
so aus:
Nach Ablauf der Anlagedauer (z.B.30 Tage)
entwederV erlängerung
oder Auflösung des Festgeldes.Wollte der
Kunde dannwieder ein Festgeld eröffnen,
wurde eine neue Kontonummer vergeben.Eine
Wiederauflebung der alten Kontonummer
war/ist nicht möglich.
Zitat von Ursula-N: Ich hätte die Frage... gerne im Forum abgeklärt und nicht über die Bank.
Das mag ich so gerne an dieser Art Beiträge: Hier komplette Auskunft erwarten, aber selbst keinerlei Fakten preisgeben.
Ob das Konto noch existiert, kann doch wohl am besten die Bank sagen.
Es ist üblich, daß bestands- und umsatzlose Konten nach einiger Zeit gelöscht werden, denn diese kosten die Bank nur Geld. Wenn das Konto seit den 90ern nicht mehr benutzt wurde, ist auf jeden Fall davon auszugehen, daß das Konto geschlossen ist.
Darüber hinaus ist es unwahrscheinlich, daß die Bank noch Belege aus den 90ern hat. Die Aufbewahrungsfrist beträgt ja nur 10 Jahre.
Zitat von Ursula-N: Die Frage ist, ob eine Festgeldnummer immer wieder für Neuanlagen benutzt wird oder nach dem entgültigen Ablauf der ersten Anlage, wenn das Konto auf Null ist, für neue Anlagen nicht mehr benutzt wird.
Woher sollen wir wissen, wie irgendeine Bank, deren Namen du nicht verraten willst, das in den Neunziger Jahren des Zwanzigsten Jahrhunderts geregelt hat?
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