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    Anfängerfrage zu Optionsscheinen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.05.14 14:15:23 von
    neuester Beitrag 24.03.15 11:10:19 von
    Beiträge: 7
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      Avatar
      schrieb am 22.05.14 14:15:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich möchte jetzt zum ersten Mal eine (klitze-)kleine Position Optionsscheine in mein Depot nehmen.
      Ich habe mir einen Call auf BMW ausgesucht WKN CF6J8R. Dazu habe ich jetzt aber, trotz gründlichen Studiums diverser OS-FAQs noch einige Fragen.
      1. der von mir ausgesuchte OS hat ein Bezugsverhältnis von 1:10 und einen Basispreis von 109€. Bei einer Anlage von nur 300 Euro und einem aktuellen Briefkurs des OS von 0,075, würde ich also rund 4000 Stücke kaufen. Muss ich am Ende der Laufzeit, also am 15.12.14, dann um den Gewinn einzustreichen, erst mal 400 BMW Aktien kaufen um sie dann wieder zu verkaufen?
      Sprich: Muss man, wenn man einen Optionsschein hat, egal ob Call oder Put, die Option auch erst mal wahrnehmen bei Ablauf, oder verkauft man nur den Schein wieder zurück an den Emittenten?

      2. Kann man eigentlich mit Optionsscheinen oder anderen Anlageprodukten mehr als das eingesetzte Kapital verlieren?

      MfG
      Heinz
      Avatar
      schrieb am 22.05.14 19:11:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn Du in die Optionsscheinbedingungen bzw den Emissionsprospekt schaust, wird dort erläutert sein, dass Barausgleich am Fälligkeitstag erfolgt. Die Möglichkeit, den Schein über die Börse oder im Emittentenhandel zu verkaufen, besteht unabhängig davon, möglicherweise erfolgt da aber schon am Fälligkeitstag kein Handel mehr. Im Prospekt ist festgelegt, welcher (möglicherweise manipulierbare) Kurs für den Barausgleich gilt, z.B. Xetra Schlusskurs (Schlussauktion) der BMW Aktie. Ist dieser z.B. 115, wäre der Barausgleich 115-109=6, also 60 Cent beim Bezugsverhältnis 10:1.

      So ein starker Anstieg bis Weihnachten ist natürlich wenig wahrscheinlich, also ein Zockerpapier mit hohem Risiko des Totalverlust. Mehr kann aber nicht passieren, in der Regel wird der Emittent sogar noch den Rückkauf zu 0,001 Cent anbieten, damit eine steuerliche Verlustrealisierung möglich bleibt.

      Mehr Verlust als Totalverlust ist nur möglich, wenn eine Nachschusspflicht besteht, was bei den Derivate-Scheinen nicht der Fall ist. Allerdings können CFDs (= praktisch kreditfinanzierte Index- und Aktienspekulatoionen mit hohem Hebel) oder Stillhaltergeschäfte mit Eurex Optionen, also wenn jemand die Gegenposition zu einem Optionsgeschäft einnimmt, natürlich Verluste weit über der anfangsmargin oder der Optionsprämie nach sich ziehen. Der Verkäufer einer Putoption auf BMW an der Eurex mit Basis 80 würde vielleicht jetzt je nach Laufzeit wenige Euro Prämie kassieren, bei einem Sturz der aktie auf 50 aber 30 Euro Kursdifferenz ausgleichen müssen.
      Avatar
      schrieb am 22.05.14 19:16:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wann der Barausgleich gutgeschrieben wird, ist natürlich auch festgelegt, meist 2-3 Tage nach dem Fälligkeitstag. Im Gegensatz zu einem Verkauf ders Optionsscheins während der Laufzeit, ist dann natürlich nicht unbedingt mit dem freiwerdenden Kapital eine neue Transaktion möglich. Nebenbei bemerkt, fährt man mit den OS sowieso besser, wenn man sie lange vor Endfälligkeit wieder verkauft. Denn die Spekulanten sind wild und zahlen hohe Prämien auf kurzlaufende Scheine, deren Wert dann zum Fälligkeitstag steil abnimmt.
      Avatar
      schrieb am 22.05.14 19:30:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von prikkelpitt: 1. ... oder verkauft man nur den Schein wieder zurück an den Emittenten?
      Ja!
      Zitat von prikkelpitt: 2. Kann man eigentlich mit Optionsscheinen ... mehr als das eingesetzte Kapital verlieren?
      Nein, mit Optionsscheinen nicht! Mit anderen Derivaten schon, z. B. mit Futures.
      Avatar
      schrieb am 23.05.14 12:36:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      @prikkelpitt
      Deine Fragen sind ja beantwortet, aber warum einen OS so weit aus dem Geld? Wegen angegebenem Hebel 120? CF6J8R schwankte gestern zwischen 7,3 und 8,3 Cent. BMW schwankte gestern zwischen 88,47 und 89,63 Euro. Für mich ist das nicht einmal Hebel 15.

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      Avatar
      schrieb am 09.03.15 20:10:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich habe eine Frage:

      Kann mir bitte dies jemand erklären. ?

      Falls der Basiswert bei Ausübung unter einen Preis von 1.400 USD notiert, verfällt der Optionsschein wertlos.

      Andernfalls beträgt die Rückzahlung bei Ausübung 0,10 * ( Kurs am Ende der Laufzeit - 1.400 USD ).

      Dieser Optionsschein kann nur am Ende der Laufzeit vom Anleger ausgeübt werden.

      Letzter Handelstag 06.12.2016
      Bewertungstag 07.12.2016
      Zahltag 14.12.2016

      meine Frage lautet: muß ich bis 06.12.2016 warten
      kann ich schon vorher ausüben, oder der verkauf ist nur am 06.12.2016 möglich,
      was passier wenn ich bis zum genanten Datum nichts mache.
      Wird es automatisch verkauft ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.03.15 11:10:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.281.707 von godly32 am 09.03.15 20:10:08Der Wert eines Optionsschein besteht aus dem Zeitwert und im optimalen Fall aus dem Inneren Wert. Wenn Du einen Optionsschein vor dem Verfallstag ausübst, verschenkst Du den Zeitwert. Von daher lohnt die Ausübung von Optionsscheinen nur in den seltensten Fällen vor dem Verfallstag. Wenn Du den Schein nicht mehr willst, verkaufe ihn einfach, wie Du eine Aktie verkaufen kannst.


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