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    Isaria Wohnbau - der Neubeginn - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.05.14 16:51:23 von
    neuester Beitrag 08.09.21 11:10:58 von
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    ID: 1.194.682
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      schrieb am 23.05.14 16:51:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nun ist der Kastenberger tatsächlich ausgestiegen.
      Der Neubeginn kann starten.
      Hier die Meldung:


      ISARIA Wohnbau AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


      ISARIA Wohnbau AG

      23.05.2014 16:20

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Herr Dr. Josef Kastenberger, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
      22.05.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ISARIA Wohnbau
      AG, München, Deutschland am 22.05.2014 die Schwelle von 10%, 5% und 3% der
      Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0
      Stimmrechten) betragen hat.



      23.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: ISARIA Wohnbau AG
      Leopoldstraße 8
      80802 München
      Deutschland
      Internet: www.isaria-wohnbau.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 25.05.14 17:02:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Seine Aktien wurden anscheinend sehr breit plaziert.
      Hier die Meldung von der HV:

      ISARIA Wohnbau AG: Hauptversammlung mit einstimmigen Beschlüssen -

      Unternehmensgründer gibt sein Aktienpaket ab

      23.05.2014 / 17:56

      ---------------------------------------------------------------------

      Pressemitteilung

      Hauptversammlung mit einstimmigen Beschlüssen-

      Unternehmensgründer gibt sein Aktienpaket ab

      - In der Hauptversammlung werden alle Anträge der Verwaltung einstimmig

      bestätigt

      - Unternehmensgründer Josef Kastenberger trennt sich wie angekündigt von

      seinem Aktienpaket

      23.05.2014 - Die Aktionäre der ISARIA Wohnbau AG haben auf der heutigen

      Hauptversammlung in München allen Anträgen der Verwaltung einstimmig

      zugestimmt. Damit steht wieder ein neues genehmigtes Kapital zur Verfügung.

      Am gleichen Tag veröffentlichte die Gesellschaft die Meldung des

      Firmengründers Josef Kastenberger, dass er sein Aktienpaket von zuletzt ca.

      22 % verkauft hat. Die Aktien wurden auf der Hauptversammlung nicht mehr

      vertreten. Die Gesellschaft geht davon aus, dass damit in absehbarer Zeit

      der Freefloat mindestens 55 % beträgt. Größere Anteile werden darüber

      hinaus noch von sieben institutionellen Adressen bzw. Family Offices im In-

      und Ausland gehalten.

      Über ISARIA Wohnbau AG

      Die ISARIA Wohnbau ist einer der führenden Projektentwickler für

      Wohnungsbau in München. Das 1995 gegründete Unternehmen ist seit 2010 im

      Prime Standard der Deutschen Börse notiert. Das Spektrum der realisierten

      Projekte reicht von Geschosswohnungen über Reihenhäuser bis hin zu

      Revitalisierung von Bestandsgebäuden, so dass ISARIA Wohnbau Wohnimmobilien

      für die Ansprüche unterschiedlicher Kundenzielgruppen zur Eigennutzung oder

      als Kapitalanlage anbieten kann. Mehr Informationen unter:

      www.ISARIA-Wohnbau.de

      Unternehmenskontakt

      ISARIA Wohnbau AG

      Leopoldstraße 8 | 80802 München

      Telefon: +49 (0)89 38 99 84-0 | Telefax: +49 (0)89 38 99 84-770

      E-Mail: v.gerber@ISARIA-Wohnbau.de | Web: www.ISARIA-Wohnbau.de

      Ende der Corporate News

      ---------------------------------------------------------------------

      23.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

      übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

      http://www.dgap.de
      Avatar
      schrieb am 28.05.14 21:13:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Laut Adhoc von heute sind 10,18% bei der Die Falcon Fund Management (Luxembourg) S.A. gelandet.
      Die ISARIA Wohnbau AG, München, Deutschland hält nun 11,11%.

      Der Kurs kommt langsam in Bewegung (+9%).
      Noch ist der Einstieg günstig.
      Avatar
      schrieb am 29.05.14 10:43:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn alles so toll wäre bei dem Unternehmen, dann hätte Kastenberger für seinen Anteil einen "normalen" Käufer präsentieren können. Erstaunlich ist ja auch, dass Isaria weiterhin (trotz Rekordverkäufe) Verluste schreibt während andere Münchener Bauträger märchenhafte Gewinne verzeichnen ...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.05.14 10:54:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.067.106 von Herbert H am 29.05.14 10:43:22Wenn alles so toll wäre, wäre auch der Kurs nicht bei 2,80€.
      Ich setze darauf, dass der Ausstieg von Kastenberger dem Unternehmen einen Schub gibt.
      Die Projektpipeline ist gigantisch.

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      Avatar
      schrieb am 29.05.14 12:14:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von valueanleger: Wenn alles so toll wäre, wäre auch der Kurs nicht bei 2,80€.
      Ich setze darauf, dass der Ausstieg von Kastenberger dem Unternehmen einen Schub gibt.
      Die Projektpipeline ist gigantisch.


      "gigantisch" ist bei Isaria die Negativ-Performance nach dem Börsengang. "gigantisch" sind bei Isaria die Zinssätze, die man für Fremdkapital bezahlen muss (8%!). "gigantisch" waren auch die Verkäufe im ersten Quartal 2014 - gar nicht "gigantisch" waren dagegen die dabei erzielten Gewinne - und das konnte mir noch keiner erklären, weshalb ein solcher Bauträger im Boomtown München nicht aus der Verlustzone herauskommt. Gibt es dafür überhaupt eine vernünftige Erklärung?
      Avatar
      schrieb am 29.05.14 14:10:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Vergangenheit war sicher nicht gigantisch.
      Das Risiko, dass es nicht besser wird besteht natürlich.
      An der Börse wird aber die Zukunft gehandelt und die sieht laut First Berlin nicht so schlecht aus.
      Hier die Schätzungen von First Berlin:

      Schätzungen: 2011A 2012A 2013A 2014E 2015E 2016E
      Umsatz (EUR Mio.) 155,84 79,25 34,58 102,00 106,80 245,50
      EBIT (EUR Mio.) 10,99 12,59 2,97 14,41 21,88 62,97
      EPS (verwässert) (EUR) -0,62 0,06 0,05 0,12 0,38 1,69
      FCF (EUR Mio.) -16,95 47,40 3,54 4,30 -25,56 13,88

      Der Kurs zeigt langsam eine Tendenz nach Norden.
      Die BIDS nähern sich der 3€ Marke.

      Hohe Chancen aber auch hohes Risiko!!
      Avatar
      schrieb am 29.05.14 15:37:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von valueanleger: Hier die Schätzungen von First Berlin:

      Die "Schätzungen von First Berlin" bestätigen ja genau das Dilemma, das ich hier zur Diskussion stelle. Isaria ist im Boom-Markt München unterwegs, erzielt hohe Umsätze, muss aber trotz Rekordumsätzen weiterhin Verluste ausweisen. Wer hier die Aktie zum Kauf empfiehlt, sollt mal erklären, woran das liegt(?).

      First Berlin hat jetzt angesichts der jünsten Quartalsergebnisse von Isaria die Gewinnschätzung für 2014 auf 0,12 Cents pro Aktie gesenkt. Im Juli 2013 haben sie noch 0,95 EUR für 2014 geschätzt und im August 2013 noch 0,83 EUR ... :eek:
      Avatar
      schrieb am 29.05.14 19:06:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Fehler wurden in der Vergangenheit begangen.
      Kurzzeitig war sogar das Eigenkapital fast aufgebraucht.
      Jetzt blickt man nach vorn:

      Kauf der One Group birgt Ergebnispotential.
      Hohe stille Reserven. (Grundstückspreise sind die letzten Jahre stark gestiegen)
      Gut gefüllte Projektpipeline. (800 Mio €!!!)

      Von der Homepage:

      Attraktive Investmentpipeline von über

      800m im
      Münchner Wohnungsmarkt

      Hohe stille Reserven in den zwischen 2008 und
      2011 gekauften Projekten, da Endverkaufspreise
      seitdem um mehr als 20 % gestiegen sind.

      Für 2014 wirde ein HGB Gewinn von ca. 5 Mio € erwartet.

      Also ich gebe der Aktie eine Chance für das Jahr 2014.
      Sollte es sich nur um leere Versprechungen gehandelt haben muss ich eben mit Verlust aussteigen.
      Das ist eben das Risiko.
      Avatar
      schrieb am 29.05.14 20:38:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      Dieses Board bietet die Möglichkeit, gemeinsam nach den Hintergründen des (unerwarteten) Verlustausweises für das erste Quartal zu suchen. Aus dem Quartalsbericht kann man folgendes entnehmen:

      1. Die Umsätze haben Rekordniveau erreicht - trotzdem bleibt man in der Verlustzone.
      2. Die Personalkosten sind deutlich gestiegen und haben einen Teil des erhöhten Rohertrags aufgezehrt. Als Ursache dafür wird die Übernahme der One Group genannt.
      3. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind noch rasanter (um 0,9 Mio.) gestiegen. Auch hier wird als eine Ursache die Übernahme der One Group genannt.
      4. Auf eine horrende Höhe gestiegen sind die Fremdkapitalkosten (um 1,3 Mio. höher als im Vorjahr). Für die im Februar begebene Anleihe müssen neben dem extrem hohen Kupon von 8% auch noch signifikante Beratungskosten und Provisionen beglichen werden (was das per Anleihe aufgenommene Geld wohl effektiv kostet???). War es nicht der Zweck der Übernahme der One Group, die Finanzierungsmöglichkeiten zu verbessern?

      Zusammenfassend scheint es die per Ende 2013 übernommene One Group zu sein, die Isaria trotz Rekordumsätzen in die roten Zahlen gedrückt hat. Von wem wurde die One Group denn gekauft und wie wurde der Kaufpreis von umgerechnet 8,4 Mio. EUR gerechtfertigt? Ist der von Isaria entsprechend hoch angesetzte Firmenwert überhaupt werthaltig oder droht hier das nächste Desaster?

      Also: Wer wissen will, ob die Aktie morgen fällt oder steigt, muss in die Glaskugel schauen. Wer aber abschätzen möchte, wo das Unternehmen Isaria in einem halben Jahr oder auch 2015 stehen könnte, muss sich u. a. mit den o. g. Fragen beschäftigen ...
      Avatar
      schrieb am 30.05.14 00:12:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von Herbert H: War es nicht der Zweck der Übernahme der One Group, die Finanzierungsmöglichkeiten zu verbessern?


      Würdest du in einen geschlossenen Fonds investieren der nur 2% Rendite verspricht?;)
      Siehste. Der ProRealFonds 3 wirbt gerade mit 7,5% p.a.

      Bei solchen Fonds geht es i.d.R. aber eher darum möglichst viel "Weichkosten" (Provisionen etc.) zu erzielen.
      (Hier 5% Agio, 96,2% werden abzügl. 50.000€ zu 8,45% Zinsen als Darlehen an die One Project Development GmbH weitergereicht. Diese vergibt das Geld an die Projektgesellschaften.
      "Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Eigenkapitalvermittlungsprovisionen oder vergleichbaren Vergütungen beträgt damit insgesamt 8,8 % des platzierten und ein gezahlten Emissionskapitals." Die Zahlen passen natürlich nur bei "Vollplatzierung".)

      Als Unternehmensfinanzierung wären diese 8,45% +X natürlich viel zu teuer.
      Eine Langversion für den Fonds 2 findet man hier:
      http://www.wallstreet-online.de/nachricht/5110002-fonds-chec…

      Zitat:
      "In Frage kommen ausschließlich Immobilienprojekte, die eine Eigenkapitalrendite von mehr als 30 Prozent erwarten lassen."

      Hier geht es also eher um den "Vertrieb" als um eine "Unternehmensfinanzierung".


      Anm.
      Solche Projekte dann mit 7,5% p.a. Zinsen nach Weichkosten,Hardkosten etc. erfolgreich abzuschließen gelingt natürlich eher selten. Reich werden bei geschlossenen Fonds meist nur die "Aufleger", die "Anleger" gehen oft "leer" aus bzw. weniger reich.

      Dieses Geschäftsmodell ist schon etwas "schräg" für meinen Geschmack und die Geschäftszahlen viel zu schlecht.


      PS:
      Die "One Project Development GmbH" hat noch keinen Jahresabschluss für 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das ist ein absolutes Ausschlusskriterium. Finger weg von den Fonds und vielleicht lieber auch von der Aktie.
      Avatar
      schrieb am 30.05.14 02:33:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zitat von Herbert H: Zusammenfassend scheint es die per Ende 2013 übernommene One Group zu sein, die Isaria trotz Rekordumsätzen in die roten Zahlen gedrückt hat.

      Ersteres könnte sogar durch die hohen Darlehenszinsen für das "Fondskapital" stimmen.

      Zitat von Herbert H: Von wem wurde die One Group denn gekauft und wie wurde der Kaufpreis von umgerechnet 8,4 Mio. EUR gerechtfertigt? Ist der von Isaria entsprechend hoch angesetzte Firmenwert überhaupt werthaltig oder droht hier das nächste Desaster?


      Natürlich sind die 8,7 Mio nicht gerechtfertigt!

      Zitat Kapital- markt intern vom 20.09.2013:
      Einen Turbostart legte als neugegründeter Anbieter die One Group
      mit ihrer ProReal-Fondsreihe hin.


      Außer den 3 aufgelegten Fonds und dem Eigenkapital von etwa 0,8 Mio gab es da nicht sehr viel.
      Und ob man für das "Know how" des Unternehmens rd. 8 Mio hinblättern muss?
      Ich glaube eher nicht.
      Sorry, daß ist einfach nur ein Vertrieb für geschloßene Fonds wie es sie wie Sand am Meer gibt. Vielleicht etwas schneller und cleverer, aber sonst nichts Außergewöhnliches. (Jedenfalls nichts was die 8,7 Mio rechtfertigt.)


      Zum Verkäufer:

      Zitat G.U.B-Analyse
      Die One Capital Emissionshaus GmbH gehört zu der
      2008 gegründeten One Group, die in den Bereichen
      Projektentwicklung, Portfolioberatung, Strukturierung
      von Private Placements, Immobilienvertrieb sowie der
      Beratung von Immobilienunternehmen tätig ist. Trotz der
      noch vergleichsweise kurzen Historie beläuft sich das
      Transaktions- und Projektvolumen, an dem die One Group
      mitgewirkt hat, nach eigenen Angaben bereits auf etwa
      500 Millionen Euro. Die Gruppe verfügt den Angaben
      zufolge über 18 Mitarbeiter und das Stammkapital der One
      Holding GmbH wurde zum 31. März 2012 auf 430.000
      Euro erhöht. Die Gesellschafter Lahcen Knapp (60 Prozent
      der Anteile), Felix Ermel und Thomas Ermel (jeweils 20
      Prozent)
      haben demnach zuvor einen Maklerpool für
      die Abwicklung von Finanzprodukten sowie Anlage-
      immobilien aufgebaut und nach dessen Verkauf die
      One Group gegründet. Die One Capital Emissionshaus
      GmbH selbst wurde 2011 gegründet und legt mit dem
      vorliegenden Angebot ihren ersten geschlossenen
      Publikumsfonds auf. Für die Realisierung der geplanten
      Projekte besteht laut Prospekt eine strategische Part-
      nerschaft mit dem 1971 gegründeten und bundesweit
      tätigen Unternehmen des Architekten und Stadtplaners
      Olaf Gibbins (Gibbins European Architects), mit dem die
      One Group nach eigenen Angaben auch bei vorherigen
      Projekten zusammengearbeitet hat

      http://pdf.fondsvermittlung24.de/One_Capital_ProReal_GUB_Ana…
      Da sind auch noch ein paar mehr Hintergrundinformationen.

      Gemäß den Stimmrechtsmitteilungen am 17.02 mit Bezug auf 11.02. (Eintragung)
      wurden Herrn Lahcen Knapp 2,1 Mio Stimmrechte zugeordnet und Herrn Thomas Ermel 0,9 Mio.

      PS:
      Lese gerade,daß man beim ersten Fonds doch die üblichen 20%+X genommen hat.
      Selbst den Werbepostillen der Fondsindustrie kann man nicht mehr trauen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.05.14 08:18:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      Jetzt entsteht hier eine richtige Diskussion - sehr gut.
      Hier der Link zum Jahresabschluss 2013 der One Group:
      http://investoren.isaria-wohnbau.de/isaria/pdf/hv2014/2013Ab…

      Der JÜ betrug ca. 600.000€.
      Nicht viel, aber positiv.

      Beim Kaufpreis von über 8 Mio aber durchaus in Ordnung.
      Avatar
      schrieb am 30.05.14 15:24:49
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zitat von valueanleger: Der JÜ betrug ca. 600.000€.
      Nicht viel, aber positiv.

      Beim Kaufpreis von über 8 Mio aber durchaus in Ordnung.

      Und jetzt macht die Gesellschaft Verluste und/oder der Goodwill (sowie ev. immat. Vermögenswerte) muss abgeschrieben werden. (462 T€ im ersten Quartal.)


      Um es noch einmal klarzustellen:
      Das ist ein Vertrieb für geschlossene Fonds, der an den Fondsanlegern und den Fonds verdient. Überwiegend natürlich bei der Emission der Anteile. (Agio,EK-Vermittlungsprovison etc.) (Das externe Beratungsleistungen etc. erbracht werden ist leider nicht ersichtlich.) Man hat hier also kein klassisches (seriöses) Unternehmen erworben.

      Da sollte man dann auch an folgende Dinge denken:
      a)
      Warum die Kuh kaufen wenn man nur ein Glas Milch will?
      b)
      Warum nicht gleich selber machen?
      c)
      Spätestens seit Prokon muss man die zukünftig stärkere Regulierung und Überwachung des grauen Kapitalmarktes berücksichtigen.
      Auch die EU hat dazu bereits einige Regelungen erlassen, die aber bei den ersten Fonds noch nicht greifen.
      Stichworte: KAGB und AIFM

      d)
      Man hat sich Interessenskonflikte ins "Haus" geholt.



      Mal zu den immateriellen Vermögensgegenständen gemäß Abschluss One Group Gmbh:

      Insgesamt: 137.750,00 €
      Zitat:
      Davon entfallen € 100.000 auf ein Wettbewerbsverbot für den ehemaligen Geschäftsführer Herrn Lahcen Knapp sowie € 37.500 auf die Rechte an der Firmenwebsite.

      Beim Erwerb wurden allerding immat. Vermögensgengenstände i.H. von 4.716 T€ angesetzt.
      Mich würde interessieren, was da plötzlich 4,5 Mio mehr Wert war.
      (Hoffentlich nicht nur das Wettbewerbsverbot für Herrn Lahcen Knapp und die Homepage. ;) )

      Ich sehe da zumindest eine sehr große Abschreibungswahrscheinlichkeit.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.05.14 17:52:35
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.075.222 von Lautmaler am 30.05.14 15:24:49Warten wir doch mal das Q2 ab.
      Termin ist der 18.August.
      Der Kurs scheint trotz aller Kritik nach oben zu wollen.
      Heute sogar Xetra-Umsätze bei 2,93€ am Schluss.
      Wie gesagt, hohes Risiko, hohe Chancen!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.05.14 19:30:26
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.076.440 von valueanleger am 30.05.14 17:52:35Der EPRA-NAV liegt bei weniger als 108% der Marktkapitalisierung.
      (Nicht gerade berauschend, da bieten viele Unternehmen mehr.)

      Die Gesellschaft ist nicht gerade dafür bekannt angemessene Gewinne zu erwirtschaften. Q1 war schon einmal ein Fehlstart und zur "one group" muss man ich wohl nichts mehr sagen.
      Bei den "gigantischen" Fremdkapitalkosten auch kein Wunder.Da reißt auch ein eventuell gutes Q2 nichts raus,wenn man den Rest des Jahres Geld ausblutet. Solche "Projekte" brauchen einfach ihre Zeit und dafür muss Isaria ordentlich bezahlen.

      Wenn ich mir die Projektliste so ansehe,dann erkenne ich zumindest im Q2 keine großen Leistungssteigerungen bzw. zu realisierenden Gewinne.

      Ich würde eher sagen:
      Hohes Risiko, geringe Chancen.

      Vielleicht überraschen uns die Herren aber auch...


      PS:
      Ich werde die Sache wohl weiterbeobachten, aber eher aus Interesse an der Bilanzierung. Die Geschichte ist ein ziemlicher Grenzfall und IFRS hat da durchaus seine Probleme bei der Abbildung. Auf jeden Fall ein interessanter "Case".
      Avatar
      schrieb am 05.06.14 23:21:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      Heute geht es bei geringen Umsätzen schön nach oben.
      Man sieht wie explosiv die Kurssituation ist.
      Wenn hier einer größere Stückzahlen kaufen will wird es sehr teuer.

      Dieser hat sich schon einmal (noch) günstig eingekauft:

      http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/isaria-wohnbau-veroeffentli…

      Fragt mich aber bitte nicht wer Hr. Schepers ist!

      Aber bitte bedenken: Hohes Risiko - Hohe Chancen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.06.14 21:01:39
      Beitrag Nr. 18 ()
      Heute wurde auf Xetra die 3€ Marke geknackt.
      Der Kurs entwickelt sich schön nach oben.
      Avatar
      schrieb am 20.06.14 15:02:12
      Beitrag Nr. 19 ()
      Der Aufwärtstrend beschleunigt sich.
      Auf Xetra wurden 3,25€ bezahlt.
      Wenn man an den hohen Grundstücksbestand in München denkt muss doch einmal ein positives Jahresergebnis möglich sein.
      Avatar
      schrieb am 20.06.14 17:37:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      Wannsinn, was für ein Handelstag.:eek:
      Kursschwankungen zwischen 3 und 3,80€!!!
      Umsatz, allein auf Xetra, bei über 170.000€.
      Das sind nicht nur Kleinanleger.
      Hier werden anscheinend Pakete verschoben.
      Aktueller L&S Kurs um 17:31: GELD 3,50€ - BRIEF 3,80€.

      Was geht hier ab? :look:
      Avatar
      schrieb am 21.06.14 20:09:28
      Beitrag Nr. 21 ()
      Am Freitag wollte jemand unbedingt noch 25 Aktien für 3,849€ kaufen und hat sie auch bekommen.
      Wir kommen dem Kursziel von First Berlin (4,60€) näher.;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.06.14 06:56:23
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.189.144 von valueanleger am 21.06.14 20:09:28Auch boersengefluester.de ist auf die Aktie aufmerksam geworden:

      http://boersengefluester.de/aktuell-zu-ihren-aktien-suedzuck…
      Avatar
      schrieb am 30.06.14 21:40:36
      Beitrag Nr. 23 ()
      Kursanstieg setzt sich ohne News fort.
      3,67€ auf Xetra.
      Avatar
      schrieb am 06.07.14 11:04:29
      Beitrag Nr. 24 ()
      Es gibt laufend Stimmrechtsmitteilungen:

      Isar Verwaltung ist jetzt bei 8,59%.

      Hier die Anteilsstruktur laut Onvista:


      38,93% Streubesitz
      11,11% Isar Verwaltungs und Treuhand Gesellschaft mbH neu 8,59%
      10,97% Val Global Inc.
      10,05% Helvetic Private Investments AG
      8,84% One GRP Verwaltungs GmbH
      6,31% FIL Limited
      5,26% aeris CAPITAL Management Company S.A.
      4,74% Metzler Investment GmbH
      3,79% Thomas Ermel

      Wer hat die Aktien übernommen? :look:
      Avatar
      schrieb am 14.08.14 10:28:54
      Beitrag Nr. 25 ()
      So die Zahlen sind raus.
      Sind meiner Meinung nach nicht schlecht.

      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/isaria-wohnbau-halbja…

      NAV beträgt 4,33€! :)

      Hört sich doch ganz gut an. - Kurs reagiert (noch) nicht.
      Avatar
      schrieb am 18.08.14 18:12:49
      Beitrag Nr. 26 ()
      Aus dem Geschäftsbericht:

      Für das GJ 2014 wird ein Gewinn nach Steuern im mittleren einstelligen Millionenbereich erwartet.

      Hört sich eigentlich ganz gut an.

      Hier der Link: http://www.equitystory.com/Download/Companies/jkwohnbau/Quar…

      Der Kurs dümpelt noch vor sich hin.
      Wie lange noch? :)
      Avatar
      schrieb am 18.08.14 19:33:07
      Beitrag Nr. 27 ()
      Zitat von valueanleger: Aus dem Geschäftsbericht:

      Für das GJ 2014 wird ein Gewinn nach Steuern im mittleren einstelligen Millionenbereich erwartet.

      Hört sich eigentlich ganz gut an. (...)

      Der Kurs dümpelt noch vor sich hin.


      Selbst wenn die Prognose erreicht werden sollte (was bei Isaria seit Aufnahme der Börsennotiz m. E. noch nie der Fall war), sehe ich bei den aktuellen Kursen keine Phantasie. Schließlich beträgt die Marktkapitalisierung bei einem Kurs von rd. 3,30 fast 80 Mio. EUR. Selbst bei Erreichen der Prognose würde die Isaria-Aktie somit mit einem sehr hohen KGV bewertet werden. Zum Vergleich: Würde der ebenfalls in München tätige und daher gut vergleichbare Bauträger Hasen Immobilien AG (HI Wohnbau, WKN A1X3RR) genauso bewertet werden wie Isaria, müsste die aktuell bei etwa 170/180 EUR notierende Hasen-Aktie auf satte 500 EUR steigen ... :eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.08.14 18:55:16
      Beitrag Nr. 28 ()
      First Berlin erhöht das Kursziel auf 5,30€. :)
      http://www.aktiencheck.de/exklusiv/Artikel-ISARIA_Wohnbau_Ak…
      Sehr schön.
      Avatar
      schrieb am 22.08.14 15:27:37
      Beitrag Nr. 29 ()
      Anstieg auf 3,60€ in einem schwachen Markt.
      Nicht schlecht. :)
      Avatar
      schrieb am 27.08.14 19:23:41
      Beitrag Nr. 30 ()
      Diese Meldung könnte den Kurs etwas belasten:
      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/isaria-wohnbau-zulass…
      Das Gegenteil ist der Fall. :)
      Avatar
      schrieb am 28.08.14 18:58:10
      Beitrag Nr. 31 ()
      Nun hat der Kurs doch etwas nachgegeben.
      Wird spannend ob die neuen Aktien auf dem Markt geworfen werden.
      Ich hoffe, es ist nicht so. :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.09.14 10:26:10
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hier nun die Stimmrechtsmitteilung hierzu:
      http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/isaria-wohnbau-veroeffentli…
      Der Kurs hat sich wieder stabilisiert. :)
      Avatar
      schrieb am 10.10.14 15:55:49
      Beitrag Nr. 33 ()
      Da ist man ein paar Tage dienstlich unterwegs und dann spielen die Börsen verrückt. :laugh:
      Als Langfristanleger lässt mich das Szenario relativ kalt.
      Ist ja nicht das erste mal. :)
      Nun gilt es in Ruhe sein Depot zu durchforsten und in die "gefallenen Engel" umzuschichten.
      Bei Isaria bleibe ich weiter investiert.
      Gab diese Woche einige Stimmrechtsmitteilungen.
      Trotz der Börsenzulassung der neuen Aktien hält sich die Aktie sehr gut.
      Der hohe Grundstücksbestand könnte die Ursache hierfür sein. :)
      Avatar
      schrieb am 10.10.14 18:21:22
      Beitrag Nr. 34 ()
      Auch der Umsatz ist heute sehr hoch.
      Es wird alles aufgekauft was auf den Markt kommt.
      Kurs auf XETRA bei 3,70€. :)
      Avatar
      schrieb am 14.10.14 17:54:35
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hallo, einige meiner Bekannten und ich denken über ein Investment in die Isaria nach. Wo meinen Sie liegen hier die größten Chancen und Risiken ? Wird eigentlich eine Dividende gezahlt ? Danke für jeden Beitrag !
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.10.14 19:53:26
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.034.393 von JC1984 am 14.10.14 17:54:35Dividende gibts leider noch nicht.
      Chancen: (Nachhaltiger?) Turnaround aufgrund des hohen Grundstücksbestandes im Raum München.
      Weiter hat der umstrittene Hauptaktionär seine Anteile verkauft.

      Risiko: Die Verschuldung und die bisher fehlende Profitabilität.
      Die Aktie hat ein hohes Risiko aber auch hohe Chancen.
      Aktie ist sehr markteng.
      Große Orders können den Kurs stark beeinflussen.

      Die nächsten Quartalsberichte werden zeigen ob der Weg des Unternehmens in die richtige Richtung geht.

      Alles ohne Gewähr - Jeder ist für seine Anlageentscheidung selbst verantwortlich. ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.10.14 00:43:42
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.035.803 von valueanleger am 14.10.14 19:53:26Danke für den Beitrag. Die hohe Verschuldung ist bei Projektentwicklern meines Erachtens normal, da es ständig vertraglich Forderungen gegen die Käufer der Immobilien gibt - also bitte nicht mit Bestandshaltern wie Gagfah, DW oder LEG vergleichen! Ich sehe die hohe FK-Quote daher nicht negativ. Das Eigenkapital dürfte über künftige Kapitalmaßnahmen stetig wachsen; das dafür erforderliche genehmigte Kapital ist ja vorhanden.

      Profitabilität: Ich glaube, dass die Isaria außer nach Hamburg in weitere Großstädte hineingehen sollte. Wenn man ein Geschäft beherrscht, und danach sieht es hier ja aus, warum versucht man dann nicht das auf andere Märkte zu anzuwenden? Das wäre aus meiner Sicht dann die Voraussetzung für steigende Erlöse. Also sollte es heißen bitte schön skalieren!

      Ich gebe Ihnen Recht, eine Dividende wäre schön. Unter 4 Euro sind das aber auch ohne Dividende derzeit Kaufkurse. Bei guten News dürfte der Kurs schnell über 4 Euro hinaus steigen.
      Avatar
      schrieb am 15.10.14 22:42:06
      Beitrag Nr. 38 ()
      es scheint es gibt hier viele altlasten

      das bayernmagazin schreibt:

      2006 hatte die "JK Wohnbaugesellschaft" im Arnulfpark gebaut: zwei große Wohnblocks mit etwa 60 Eigentumswohnungen. Schon nach wenigen Monaten kam für die neuen Eigentümer der oberen Stockwerke die böse Überraschung: Das Dach war undicht und es tropfte rein.

      Auf die Beschwerden der Eigentümer hat die Wohnbaugesellschaft angeblich lange Zeit kaum reagiert. Reparaturen sollen immer wieder verzögert worden sein. Über sechs Jahre hätten die Wohnungseigentümer reklamiert, Mängel aufgenommen, Mängel angezeigt.

      http://www.br.de/radio/bayern1/sendungen/bayernmagazin/augen…

      Die Abendzeitung in München weiss auch nichts gutes zu berichten:

      Bau-Skandal in Karlsfeld Eigenheime werden zum Albtraum
      Christian Pfaffinger, 30.10.2013 16:43 Uhr

      Eine Neubau-Siedlung gerät zur „Katastrophe“ für die neuen Bewohner. Sie klagen über beinahe unglaublichen Pfusch.

      http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.bau-skandal-in-ka…
      Avatar
      schrieb am 23.10.14 17:03:22
      Beitrag Nr. 39 ()
      Wow heute ging es um 10 Prozent nach oben! :laugh::D Gibt es denn Neuigkeiten die an mir vorbeigegangen sind ? :confused::eek:

      Ich bin ja mal auf die Quartalsergebnisse gespannt. Hoffentlich gibt es dann auch einen vernünftigen Ausblick auf die Ganzjahresergebnisse. Hab vorhin auf der Isaria Website gesehen daß die Veröffentlichung auf den 7. November vorgezogen wurde.Das gefällt mir, viele kleine Companies berichten ja relativ spät.
      Avatar
      schrieb am 28.10.14 09:19:08
      Beitrag Nr. 40 ()
      Es gibt heute Neuigkeiten:
      http://www.deal-magazin.com/news/43104/ISARIA-kauft-Buerogeb…
      Mal sehen wieviel Gewinn hier hängen bleiben kann. ;)
      Avatar
      schrieb am 31.10.14 00:16:28
      Beitrag Nr. 41 ()
      ISARIA / JK Wohnbau - doch kein neuanfang
      Doch kein Neuanfang?

      ISARIA hat seinen Aktionären im letzten Rechenschaftsbericht eine baldige Umsetzung des
      Wohnbauprojektes auf dem Diamaltgelände in Allach versprochen.

      Offenbar stimmen aber nicht alle Anlieger der Änderung des Bebauungsplanes zu, weil die Isaria sich in Kleinkrieg mit selbigen verstrickt.

      Es liegt die Vermutung nahe, dass dies zu negativen Auswirkungen auf den
      Start des Wohnungsbaus führt.

      Auch wurde ruchbar dass der Vorgänger, JK-Wohnbau, kein glückliches
      Händchen bei seinen Wohnbauprojekten hatte und sich die Isaria deshalb mit erheblichen finanziellen Altlasten auseinander setzen muss.

      Die Abendzeitung in München weiss darüber nichts gutes zu berichten:

      Bau-Skandal in Karlsfeld Eigenheime werden zum Albtraum
      Christian Pfaffinger, 30.10.2013 16:43 Uhr

      Eine Neubau-Siedlung gerät zur „Katastrophe“ für die neuen Bewohner. Sie klagen über beinahe unglaublichen Pfusch.

      http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.bau-skandal-in-ka…

      das bayernmagazin schreibt:

      2006 hatte die "JK Wohnbaugesellschaft" im Arnulfpark gebaut: zwei große Wohnblocks mit etwa 60 Eigentumswohnungen. Schon nach wenigen Monaten kam für die neuen Eigentümer der oberen Stockwerke die böse Überraschung: Das Dach war undicht und es tropfte rein.

      Auf die Beschwerden der Eigentümer hat die Wohnbaugesellschaft angeblich lange Zeit kaum reagiert. Reparaturen sollen immer wieder verzögert worden sein. Über sechs Jahre hätten die Wohnungseigentümer reklamiert, Mängel aufgenommen, Mängel angezeigt.

      http://www.br.de/radio/bayern1/sendungen/bayernmagazin/augen…

      Auch die Gesamtplanung scheint lückenhaft zu sein.

      Hier das Konzept lt. Süddeutscher Zeitung:

      JK Wohnbau hat das Areal als ökologische Mustersiedlung konzipiert, die "im Großraum München einzigartig" sein soll. Entstanden ist das Modell in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Karlsfeld, der Technischen Universität München und dem Energiekonzern Eon, dem das Gelände auch gehört.
      Zu Beginn hatte die JK Wohnbau über massive Probleme bei der Vermarktung geklagt. Der 95 Meter hohe Richtfunkmast am Bahnhof mit Mobilfunksendeanlagen schreckte Kaufinteressenten ab; er ist inzwischen abgebaut. Großer Schwachpunkt bleibt die Versorgung mit Einzelhandel. Die westlich der Bahn vorgesehenen Flächen sind den Einzelhandelsketten zu klein. Eine Ausweitung lehnt die Gemeinde aus Rücksicht auf die Entwicklung im Zentrum ab.

      <http://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/karlsfeld-jk-wohn…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.10.14 09:44:41
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.180.658 von Receptionist am 31.10.14 00:16:28Wieso wiederholts du eigentlich immer die gleichen "alten" Meldungen?
      Das bei der JK Wohnbau einiges schiefgelaufen ist und es noch Altlasten gibt sollte allen hier bekannt sein.
      Deshalb konnte die gute Münchner Marktlage bisher nicht gewinnbringend genutzt werden.
      Die Zukunft wird zeigen ob die neue Isaria Erfolg hat oder nicht. :)
      Avatar
      schrieb am 05.11.14 18:55:04
      Beitrag Nr. 43 ()
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.11.14 12:43:31
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.233.626 von valueanleger am 05.11.14 18:55:04
      Zitat von valueanleger: Na bitte, geht doch. :)


      :confused: Heute wurde der Zwischenbericht veröffentlicht und es wurde erstaunlicherweise ein negatives Ergebnis (- 1,8 Mio. EUR) ausgewiesen. Nun soll ein ao Ertrag noch für ein positives Ergebnis im Gesamtjahr sorgen. Es ist schier unfassbar, dass diese Firma in dem boomenden Münchener Wohnungsmarkt weiterhin nicht profitabel arbeiten kann ...
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.11.14 12:50:48
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.254.341 von Herbert H am 07.11.14 12:43:31Hier noch der Link zur Meldung:
      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/isaria-wohnbau-isaria…

      Der meiste Umsatz bei den Projektentwicklern finden im Q4 statt.
      Das Ergebnis schwankt von Quartal zu Quartal erheblich.

      Wenn die Prognose für 2014 eingehalten wird beträgt das KGV ca. 10. :)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.11.14 12:56:29
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.254.437 von valueanleger am 07.11.14 12:50:48
      Zitat von valueanleger: Wenn die Prognose für 2014 eingehalten wird beträgt das KGV ca. 10. :)

      Nur, wenn Du den Einmalertrag in der KGV-Berechnung berücksichtigst. Operativ wird doch nichts verdient. Woran das liegt und wohin das im operativen Geschäft verdiente Geld fließt, ist die entscheidende Frage, der man nachgehen sollte ... :(
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.11.14 09:02:54
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.254.506 von Herbert H am 07.11.14 12:56:29Hallo Herbert H:

      Auf Seite 11 des aktuellen Quartalsbericht steht warum kein Gewinn erzielt wurde.
      Auszug:
      Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ... ergibt sich ein positives Ergebnis nach Steuern von 2 Mio €.
      Ich bin leider kein gelernter Bilanzprüfer und kann somit das beschriebene nur zu Kenntnis nehmen.
      Weiter kann man lesen, dass im Q1-3 über 60 Mio € in die laufenden Bauprojekte investiert wurden.
      Hätte man keine neuen Projekte würde der Gewinn explodieren - aber das wäre natürlich nicht nachhaltig.
      Mich stören eher die hohen Finanzierungskosten von fast 8 Mio €. :(
      Ich hoffe daher, dass der angedeutete hohe einstellige Milliongewinn komplett in die Schuldentilgung geht und keine Dividende ausgeschüttet wird.

      Gruß Value
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.11.14 17:13:41
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.261.703 von valueanleger am 08.11.14 09:02:54Man, man, man, es ist doch völlig klar, dass die Bauträger in München in den letzten Jahren Traummargen erzielen konnten und noch erzielen. Nur bei den Isaria-Aktionären kommt davon nichts an. Deshalb wäre ein interessantes Thema für diesen Thread, zu klären, wer bei den Isaria-Projekten die Margen abgreift, bevor sie bei Isaria ankommen ...

      Für die Hoffnung, die der User "valueanleger" hier immer wieder schürt, dass sich dieses irgendwann ändern und die Isaria Wohnbau AG anfangen könnte, im Sinne ihrer Streubesitzaktionäre zu wirtschaften, gibt es m. E. jedenfalls überhaupt keinen Ansatzpunkt.
      Avatar
      schrieb am 09.11.14 18:40:29
      Beitrag Nr. 49 ()
      Na warten wirs mal ab wer richtig liegt. :laugh:
      Jeder darf hier seine Meinung vertreten.
      Ich muss aber feststellen das die überwiegenden Meinungsäusserungen zur Isaria negativ sind. ;)
      Trotz aller Unsicherheiten ist die Isaria in diesem Jahr ein sehr lohnendes Investment.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.11.14 20:42:27
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.267.823 von valueanleger am 09.11.14 18:40:29
      Zitat von valueanleger: Na warten wirs mal ab wer richtig liegt.

      Ob eine Aktie kurzfristig steigt oder fällt, vermag ich nicht vorherzusagen. Wer das kann, wird auch kaum hier im Board tätig sein - das hat man dann wohl nicht mehr nötig.

      Das WO-Forum kann aber sehr hilfreich beim Zusammentragen und Bewerten von Informationen sein, die dabei helfen, ein Unternehmen zu bewerten. Natürlich kann man es auch einfach zu nutzen versuchen, um eine Aktie zu pushen. Es gibt aber nichts langweiligeres als das - und es hat auch keinen nachhaltigen Effekt ...
      Avatar
      schrieb am 01.12.14 21:10:47
      Beitrag Nr. 51 ()
      Letzte Woche gab es wieder einige News zur Isaria.
      Jetzt sind alle Aktien aus der KE handelbar:

      ISARIA Wohnbau AG: Zulassung der zweiten Tranche der neuen Aktien aus der Sachkapitalerhöhung vom Februar 2014

      DGAP-News: ISARIA Wohnbau AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

      ISARIA Wohnbau AG: Zulassung der zweiten Tranche der neuen Aktien aus

      der Sachkapitalerhöhung vom Februar 2014

      26.11.2014 / 15:19

      ---------------------------------------------------------------------

      Zulassung der zweiten Tranche der neuen Aktien aus der Sachkapitalerhöhung

      vom Februar 2014

      Die ISARIA Wohnbau AG (die "Gesellschaft") hat am 26. November 2014 die

      Zulassung für die zweite Tranche der neuen Aktien, die aus der

      Sachkapitalerhöhung vom Februar 2014 entstanden sind, erhalten. Anfang des

      Jahres waren insgesamt 3 Mio. neue Aktien an der Gesellschaft gegen Einlage

      in Form von sämtlichen Anteilen an der One Group GmbH mit Sitz in Hamburg

      ausgegeben worden. Sämtliche neuen Aktien sind nunmehr zum Handel im

      regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger

      Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren

      Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter

      Wertpapierbörse zugelassen worden. Die Zulassung wurde von der Gesellschaft

      zusammen mit M.M.Warburg & CO beantragt. Die Zulassung der ersten Tranche

      war bereits im August 2014 erfolgt.

      ---------------------------------------------------------------------

      26.11.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

      übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

      http://www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch

      Unternehmen: ISARIA Wohnbau AG

      Leopoldstraße 8

      80802 München

      Deutschland

      Telefon: +49 (0)89 38 99 84-0

      Fax: +49 (0)89 38 99 84-760

      E-Mail: info@isaria-wohnbau.de

      Internet: www.isaria-wohnbau.de

      ISIN: DE000A1E8H38
      Avatar
      schrieb am 01.12.14 21:12:49
      Beitrag Nr. 52 ()
      Und hier ein Interview mit dem Vorstand:

      http://www.brn-ag.de/beitrag.php?bid=27854

      Achtung: Kein Pushversuch, bitte bildet selbst eure Meinung zur Aktie. :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.12.14 17:49:45
      Beitrag Nr. 53 ()
      Habe den heutigen Kursanstieg zu Gewinnmitnahmen genutzt.
      Gab ne richtige Kaufpanik - Gründe?
      Avatar
      schrieb am 10.12.14 20:14:52
      Beitrag Nr. 54 ()
      Jetzt ist Boersengefluester.de auch auf Isaria aufmerksam geworden. :)

      Quasi ein Heimspiel hatte der Vorstand von ISARIA Wohnbau bei seiner Präsentation am 9. Dezember auf der von GBC veranstalteten mkk Münchner Kapitalmarkt Konferenz. Und der Projektentwickler mit Fokus auf die bayerische Landeshauptstadt hat die Gunst der Stunde genutzt, um die Investoren von den Perspektiven der neu formierten Gesellschaft zu überzeugen. Schließlich wird noch so manch Börsianer die wenig ruhmreiche Vergangenheit unter der Vorgängergesellschaft JK Wohnbau mit der jetzigen ISARIA in Verbindung bringen. Doch die alten Zöpfe sind abgeschnitten. Für das laufende Jahr kalkuliert CEO Michael Haupt mit einem Umsatz von bis zu 150 Mio. Euro sowie einem Gewinn im hohen einstelligen Millionenbereich. Dem steht eine Marktkapitalisierung von gegenwärtig gut 104 Mio. Euro entgegen. Einen besonderen Blick wert sind die bereits seit einigen Jahren im Bestand befindlichen Baugrundstücke, hier gab es seit 2012 Preissteigerungen von teilweise 60 Prozent. Dementsprechend haben sich stille Reserven von knapp 90 Mio. Euro angehäuft. Den Net Asset Value (NAV) beziehungsweise den Abwicklungswert der Projekte gibt ISARIA per 30. Juni 2014 mit 4,33 Euro je Anteilschein an – das entspricht etwa der Höhe des gegenwärtigen Aktienkurses. Nach unten scheint das Risiko damit sehr überschaubar. Für Kursfantasie sorgt – neben dem anhaltend positiven Umfeld in München – auch das Potenzial der Ende 2013 übernommenen One Group, einem Emissionshaus für Projektentwicklungsfonds. Die Analysten von First Berlin haben zuletzt ein Kursziel von 5,50 Euro ausgegeben, Warburg siedelt den fairen Wert für den Small Cap bei 4,60 Euro an. Dividenden dürfen Anleger zunächst nicht erwarten. Die Stärkung des Eigenkapitals hat Priorität. Boersengefluester.de traut dem im Prime Standard gelisteten Papier in den kommenden Monaten weiterhin eine positive Kursentwicklung zu. Die Reaktion der Börse auf die mkk-Präsentation zeigt, dass längst noch nicht alle Immobilienanleger den Wert auf dem Schirm haben. Wir stufen die ISARIA-Aktie von Halten auf Kaufen herauf.


      INVESTOR-INFORMATIONEN
      ©boersengefluester.de
      Isaria Wohnbau
      WKN Kurs in € Empfehlung
      A1E8H3 4,310 Kaufen
      KGV 2015e KBV Börsenwert in Mio. €
      13,90 8,69 102,42
      Dividende '14 in € HV-Termin Div.-Rendite in %
      0,00 08.05.2015 0,00
      Avatar
      schrieb am 28.01.15 18:51:11
      Beitrag Nr. 55 ()
      Erstmal müssen hier Gewinne erzielt werden und warum eine fast bankrotte Immobiliengesellschaft in Münchens bester Lage sein Büro haben muss bleibt mir rätselhaft.

      Wäre hier vorsichtig:
      http://www.investresearch.net/isaria-wohnbau-aktie/
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.01.15 19:14:05
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.914.603 von comiter am 28.01.15 18:51:11Danke für die Info.
      Ist zur Zeit sehr ruhig geworden um die Aktie.
      Der Kursverlauf hat sich auch stabilisiert.
      Der Trigger bei der Aktie ist eben der Turnaround durch den Neustart.
      München boomt immer noch.
      Wie in der Analyse beschrieben kann hier einiges möglich sein.
      Aber das Risiko ist auch erheblich.
      Die Aktie ist somit nur für sehr risikobereite Anleger geeignet.
      Avatar
      schrieb am 16.03.15 12:04:31
      Beitrag Nr. 57 ()
      Neu, gute zahlen
      Auf derhoepafe, www.isaria-wohnbau.de sind die zahlen von 2014
      Auch auf dgap.de kamen sie heute
      Ende märz ist ne bilanzkonferrenz
      Die profitieren von niedrigen zins und dem boomenden markt in münchen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.03.15 12:43:02
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.339.025 von gnuldi am 16.03.15 12:04:31Danke für die Info, hier die Adhoc:

      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/isaria-wohnbau-isaria…

      Gewinnschätzungen von Onviste wurden klar geschlagen (0,40€ statt 0,14€)

      Der Kurs schläft weiter. ;)
      Avatar
      schrieb am 16.03.15 14:35:11
      Beitrag Nr. 59 ()
      Langsam rllt der zug an
      Das orderbuch auf xetra sieht gut aus
      Jetzt noch eine empfehlung auf focus money, börse online oder boersengefluester und wir stehen bei sechs euro
      Avatar
      schrieb am 16.03.15 14:42:25
      Beitrag Nr. 60 ()
      Und schon ist auf www.boersengefluester.de ein bericht als empfehlung
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.03.15 15:11:35
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.340.657 von gnuldi am 16.03.15 14:42:25Super :cool:, und hier der Link:

      http://boersengefluester.de/isaria-wohnbau-unter-wert-gehand…
      Avatar
      schrieb am 16.03.15 17:38:31
      Beitrag Nr. 62 ()
      Jetzt schwillt die geldseite im xetra orderbuch deutlich an
      Schaffen wir morgen die 5?
      Avatar
      schrieb am 20.04.15 18:03:29
      Beitrag Nr. 63 ()
      Avatar
      schrieb am 24.04.15 16:31:51
      Beitrag Nr. 64 ()
      Die Tochter legt einen neuen Fonds auf:

      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/isaria-wohnbau-vertri…
      Avatar
      schrieb am 07.05.15 17:20:43
      Beitrag Nr. 65 ()
      Avatar
      schrieb am 04.08.15 07:27:11
      Beitrag Nr. 66 ()
      Isaria kann auch Smarthome.
      Eine Immobiliengesellschaft 4.0 (wenns sowas gibt?):

      http://www.deal-magazin.com/news/49232/ISARIA-und-iHaus-baue…
      Avatar
      schrieb am 04.08.15 07:35:21
      Beitrag Nr. 67 ()
      Hier lassen sich die hohen stillen Reserven erahnen:

      DGAP-Media / 2015-07-30 / 10:26)

      Pressemitteilung

      Diamalt-Quartier: Über 600 neue Wohnungen in München-Allach

      30.07.2015 - In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Münchner
      Stadtrat am 29.07.2015 für das Gelände der ehemaligen Diamalt-Werke in
      München-Allach die Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes
      beschlossen. Künftig sollen dort in einem allgemeinen Wohngebiet 1.600 neue
      Einwohner leben. Bis Ende des Jahres wird der städtebauliche und
      landschaftsplanerische Wettbewerb durchgeführt. Besonders zu
      berücksichtigen sind hierbei die identitätsstiftenden Baudenkmäler im
      Plangebiet, ebenfalls werden auch zwei Kindertagesstätten integriert.

      Das neu entstehende Quartier liegt in unmittelbarer Nähe zahlreicher
      Einkaufs-möglichkeiten und der S-Bahnstation Allach. Von hier aus erreicht
      man in 15 Fahrminuten den Münchner Hauptbahnhof.

      Die ISARIA Wohnbau AG hat das weitgehend unbebaute 70.000 m² große Gelände
      2011 deutlich unterhalb des Verkehrswertes von Gewerbeflächen erworben,
      nachdem der Voreigentümer jahrelang keine Ansiedlungserfolge erzielen
      konnte. Seitdem wurde in Abstimmung mit der Landeshauptstadt München die
      künftige Nutzung als eines der größten neuen Wohngebiete entwickelt. Der
      Baubeginn der mindestens 600 Wohnungen mit einem Projektvolumen von über
      EUR 250 Millionen ist für 2017 geplant.

      Über ISARIA Wohnbau AG
      Die ISARIA Wohnbau ist einer der führenden Projektentwickler für
      Wohnungsbau in München. Seit 2014 entwickelt das Unternehmen auch
      Wohnungsprojekte in Hamburg. Das 1994 gegründete Unternehmen ist im Prime
      Standard der Deutschen Börse notiert. Das Spektrum der realisierten
      Projekte reicht von Geschosswohnungen über Reihenhäuser bis hin zu
      Revitalisierung von Bestandsgebäuden, so dass ISARIA Wohnbau Wohnimmobilien
      für die Ansprüche unterschiedlicher Kundenzielgruppen zur Eigennutzung oder
      als Kapitalanlage anbieten kann. Seit Ende 2013 gehört auch die Hamburger
      One Group GmbH zum ISARIA-Konzern. Die Geschäftstätigkeit der One Group
      umfasst im Wesentlichen die Emission von Projektentwicklungsfonds für
      Wohnungsbauprojekte. Mehr Informationen unter: www.isaria.ag
      und www.onegroup.ag

      Unternehmenskontakt
      ISARIA Wohnbau AG
      Leopoldstraße 8 | 80802 München
      Telefon: +49 (0)89 38 99 84-0 | Telefax: +49 (0)89 38 99 84-760
      Avatar
      schrieb am 10.08.15 13:13:40
      Beitrag Nr. 68 ()
      Ich finde die Zahlen und den Ausblick eigenlich ganz in Ordnung, der Markt anscheinend nicht. :look:
      Macht nichts - der Markt wird es schon noch merken. ;)


      ISARIA Wohnbau AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis/Zwischenbericht

      2015-08-10 / 11:00

      Corporate News

      Geschäftszahlen 1. Halbjahr 2015

      - Umsatzerlöse von 37,3 Mio. Euro (H1 2014: 58,0 Mio. Euro)

      - EBIT beträgt 8,0 Mio. Euro (H1 2014: 6,3 Mio. Euro)

      - Ausgeglichenes Ergebnis nach Steuern von 0,1 Mio. Euro (H1 2014: 0,8 Mio. Euro)

      - Deutliche Gewinnsteigerung für das Gesamtjahr 2015 erwartet

      - Alle Münchner Projektentwicklungen nun mit gesichertem Wohnbaurecht

      10.08.2015 - Die ISARIA Wohnbau AG, einer der führenden Projektentwickler für Wohnungsbau in München, hat im ersten Halbjahr 2015 im Konzern mit 37,3 Mio. Euro gut ein Drittel der für das Gesamtjahr 2015 geplanten Umsätze realisiert. Diese Umsatzerlöse stammen im Wesentlichen aus der Fertigstellung weiterer Bauabschnitte im Großprojekt Karlsfeld. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) konnte mit 8,0 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahreszeitraum (6,3 Mio. Euro) gesteigert werden. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2014 entwickelt die Gesellschaft zum 30. Juni 2015 ein um gut 50% größeres Projektvolumen, gemessen am bilanzierten Vorratsvermögen. Trotz deutlicher Zinseinsparungen liegen dadurch auch die Finanzaufwendungen mit 8,1 Mio. Euro im ersten Halbjahr um rund 19% über den entsprechenden Aufwendungen des Vorjahreszeitraums (6,8 Mio. Euro).
      "Unter dem Strich" wurde im ersten Halbjahr 2015 ein ausgeglichenes Ergebnis nach Steuern von 0,1 Mio. Euro (H1 2014: 0,8 Mio. Euro) erzielt.

      Alle Münchner Projektentwicklungen nun mit gesichertem Wohnbaurecht
      Nach dem am 29. Juli 2015 vom Stadtrat der Landeshauptstadt München gefassten Eckdatenbeschluss für das Areal der ehemaligen Diamalt-Werke in München-Allach (vgl. unsere Pressemitteilung vom 30. Juli 2015) ist nun für alle Münchner Projektentwicklungen das jeweilige Wohnbaurecht gesichert. "Dies stellt die eigentliche wertschöpfende Tätigkeit im 1. Halbjahr 2015 dar und wird weiter die stillen Reserven in unseren bilanzierten Grundstücken erhöhen", erläutert Michael Haupt, Sprecher des Vorstands der ISARIA Wohnbau AG.

      Ausblick für das Gesamtjahr 2015
      Für das zweite Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres liegt ein Fokus weiter auf der erfolgreichen Abarbeitung des immer noch hohen Auftragsbestands. Im Großprojekt "Nido" in München-Karlsfeld sind aktuell noch 138 Wohneinheiten im Bau, die bereits zu über 90 % verkauft sind. Hieraus werden im dritten und vierten Quartal dieses Jahres noch über die Hälfte der für das Gesamtjahr geplanten Umsatzerlöse fließen. Diese Erträge werden die gleiche hohe Rohertragsmarge haben wie die Umsatzerlöse des 1. Halbjahres (36%). An der Prognose eines Konzernergebnisses im hohen einstelligen Millionen-Bereich für das Gesamtjahr 2015 hält die Gesellschaft deshalb weiterhin fest.

      Der Quartalsbericht Q2 2015 wird am 14. August 2015 unter www.isaria.ag veröffentlicht.

      Über ISARIA Wohnbau AG
      Die ISARIA Wohnbau ist einer der führenden Projektentwickler für Wohnungsbau in München. Seit 2014 entwickelt das Unternehmen auch Wohnungsprojekte in Hamburg. Das 1994 gegründete Unternehmen ist im Prime Standard der Deutschen Börse notiert. Das Spektrum der realisierten Projekte reicht von Geschosswohnungen über Reihenhäuser bis hin zu Revitalisierung von Bestandsgebäuden, so dass ISARIA Wohnbau Wohnimmobilien für die Ansprüche unterschiedlicher Kundenzielgruppen zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage anbieten kann. Seit Ende 2013 gehört auch die Hamburger One Group GmbH zum ISARIA-Konzern. Die Geschäftstätigkeit der One Group umfasst im Wesentlichen die Emission von Projektentwicklungsfonds für Wohnungsbauprojekte. Mehr Informationen unter: www.isaria.ag
      und www.onegroup.ag

      Unternehmenskontakt
      ISARIA Wohnbau AG
      Leopoldstraße 8 | 80802 München
      Telefon: +49 (0)89 38 99 84-0 | Telefax: +49 (0)89 38 99 84-760
      E-Mail: v.gerber@isaria.ag | Web: www.isaria.ag
      Avatar
      schrieb am 01.09.15 16:18:25
      Beitrag Nr. 69 ()
      Isaria liegt heute gegen den Trend relativ stabil im Markt.
      Avatar
      schrieb am 22.09.15 21:11:54
      Beitrag Nr. 70 ()
      Meine starke Depotgewichtung von Immobilien und Software / IT-Titeln zahlt sich weiter aus.
      So konnte ein stärkere Kursrückgang verhindert werden.
      Nun kommt aber langsam die Zeit der Zykliker. ;)
      Avatar
      schrieb am 06.10.15 06:34:43
      Beitrag Nr. 71 ()
      Gestern schöner Kurssprung - News gab keine. :)
      Avatar
      schrieb am 12.11.15 19:43:43
      Beitrag Nr. 72 ()
      Auf diese Meldung habe ich schon lange gewartet:

      ISARIA Wohnbau AG: Prüfung strategischer Optionen


      ISARIA Wohnbau AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung

      12.11.2015 15:27

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die ISARIA Wohnbau AG untersucht derzeit eine Reihe von Optionen zur
      zukünftigen strategischen und operativen Ausrichtung der Gesellschaft im
      Rahmen ihres erfolgreichen Geschäftsmodells. Zu den möglichen Optionen
      gehören neben dem Eingehen strategischer Partnerschaften auch die
      Einräumung einer wesentlichen Aktionärsstellung an einen strategischen
      Investor sowie alternative Maßnahmen zur Stärkung der Kapitalbasis der
      Gesellschaft im Rahmen ihrer Wachstumsstrategie. Der Vorstand der
      Gesellschaft hat nach Erörterung mit dem Aufsichtsrat heute den Beginn
      eines entsprechenden Prüfungsprozesses beschlossen. Art, Umfang und
      Zeitschiene möglicher Transaktionen stehen noch nicht fest.


      12.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


      Isaria verfügt über eine sehr hohen Grundstücksbesitz im Speckgürtel von München - nur haben sie nicht das Geld um diesen Schatz zu heben - bisher, mal sehen was nun kommt? ;)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.11.15 21:08:27
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.075.843 von valueanleger am 12.11.15 19:43:43Hm, nach allen Erfahrungen mit dieser Gesellschaft könnte das genauso gut eine Verwässerung der ohnehin unerklärlich niedrigen Überschüsse bedeuten.

      Zu den Quartalszahlen: Isaria will in einem historischen Boom-Jahr in München ca. 5 Mio. EUR nach Steuern verdienen (= KGV >20). Da die Margen Münchener Projektentwickler doch hoch sein müssten, kann ich nur meine häufig gestellte Frage wiederholen, weshalb Isaria keine nennenswerten Gewinne erzielt? :eek:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.11.15 19:58:54
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.076.569 von Herbert H am 12.11.15 21:08:27Diese Frage stelle ich mir in der Tat auch. :confused:
      Wenn sie zu einigermaßen normalen Renditen kommen würden sollte der Aktienkurs explodieren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.11.15 21:58:28
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.122.373 von valueanleger am 18.11.15 19:58:54
      Zitat von valueanleger: Diese Frage stelle ich mir in der Tat auch. :confused:
      Wenn sie zu einigermaßen normalen Renditen kommen würden sollte der Aktienkurs explodieren.
      Dass "sie zu einigermaßen normalen Renditen kommen", davon ist realistischerweis auszugehen. Leider ist es aber ganz offensichtlich so, dass von diesen "normalen Renditen" bei den "normalen" Aktionären nichts ankommt und es spricht m. E. nichts dafür, dass sich das ändert. :(
      Avatar
      schrieb am 12.01.16 06:37:34
      Beitrag Nr. 76 ()
      News von Isaria:

      ISARIA Wohnbau AG: Diamalt-Quartier München-Allach - Pesch + Partner gewinnt Städtebaulichen Wettbewerb


      DGAP-Media / 2016-01-11 / 10:55

      Pressemitteilung

      Diamalt-Quartier München-Allach:

      - Pesch + Partner gewinnt Städtebaulichen Wettbewerb

      - ISARIA Wohnbau kann auf dieser Basis ab 2017 über 600 Wohnungen realisieren

      11.01.2016 - Bereits 2011 hat die ISARIA Wohnbau AG das über 70.000 m² große Gelände der ehemaligen Diamaltwerke, einst traditionsreicher Lebensmittelhersteller in München-Allach, übernommen. Seitdem arbeitet der Projektentwickler an der Vision, hier unter Einbeziehung der denkmalgeschützen Substanz ein urbanes Wohnungsquartier zu entwickeln. Gemeinsam mit der Landeshauptstadt München konnte noch im abgelaufenen Jahr eine wichtige Weichenstellung erfolgen. Am 15. Dezember 2015 entschied sich das Preisgericht im städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb für den Entwurf des Architekturbüros pesch partner architekten stadtplaner, Dortmund/Stuttgart, mit Helen Rohde (pp a|s, Dortmund). Der 2. Preis ging an das Team Trojan + Trojan (Darmstadt) mit WGF Objekt Hirschmann - Lehner (Nürnberg) und der 3. Preis an planquadrat (Darmstadt) mit Bierbaum.Aichele.Landschaftsarchitekten (Mainz/Frankfurt).

      Das Siegerkonzept ist Grundlage des zukünftigen Bebauungsplans. Das prämierte und klare Planungskonzept mit 3- bis 6-geschossiger Bebauung kann ISARIA Wohnbau in bis zu zehn Bauabschnitten realisieren. Der Quartierspark im Inneren des Plangebiets fungiert mit dem bereits sanierten historischen Kesselhaus als grüne Insel. Die beiden historischen Baudenkmäler Suppenwürze und Werkstättengebäude bilden die identitätsstiftende urbane Mitte des Quartiers mit Gastronomie- oder Einzelhandelsnutzung. Auf dem Grundstück der ISARIA Wohnbau werden voraussichtlich ab 2017 insgesamt über 600 Wohnungen für unterschiedliche Einkommensgruppen, Gewerbe sowie zwei Kindertagesstätten gebaut. Das neue Quartier liegt in unmittelbarer Nähe zahlreicher Einkaufsmöglichkeiten und der S-Bahnstation Allach, wodurch die Münchner Innenstadt in 15 Minuten Fahrzeit erreicht werden kann.

      Mit einem Projektvolumen von über EUR 250 Millionen realisiert ISARIA Wohnbau damit eines der größten künftigen Neubauquartiere in München.


      Über ISARIA Wohnbau AG
      Die ISARIA Wohnbau ist einer der führenden Projektentwickler für Wohnungsbau in München. Seit 2014 entwickelt das Unternehmen auch Wohnungsprojekte in Hamburg. Das 1994 gegründete Unternehmen ist im Prime Standard der Deutschen Börse notiert. Das Spektrum der realisierten Projekte reicht von Geschosswohnungen über Reihenhäuser bis hin zu Revitalisierung von Bestandsgebäuden, so dass ISARIA Wohnbau Wohnimmobilien für die Ansprüche unterschiedlicher Kundenzielgruppen zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage anbieten kann. Seit Ende 2013 gehört auch die Hamburger One Group GmbH zum ISARIA-Konzern. Die Geschäftstätigkeit der One Group umfasst im Wesentlichen die Emission von Projektentwicklungsfonds für Wohnungsbauprojekte. Mehr Informationen unter: www.isaria.ag
      und www.onegroup.ag
      Avatar
      schrieb am 08.06.16 21:14:10
      Beitrag Nr. 77 ()
      Was war den heute mit dem Kurs los?
      Gab es irgendwelche News?
      Die Umsätze sind für Isaria extrem hoch. :look:
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 15:15:47
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.572.845 von valueanleger am 08.06.16 21:14:10Es gab einen Hauptversammlungsbericht von GSC Research,
      ansonsten wird ja über Isaria kaum berichtet.

      Wer jedoch den Bericht sorgfältig durchgeht, wird klar,
      das Isaria diesjährig ein schlechteres Ergebnis erzielen wird.
      Das wird ja auch sehr deutlich aus der Q1-Ergebnis-PM.

      Der Münchner Immobilinemarkt boomt, aber Isaria als Münchner
      Wohnungsbauprojektierer erzielt nur mässige Gewinne von
      1,1 in 2012/2013, in 2014 9,3 Mio und 8,1 Mio in 2015.
      Isaria ist so ertragsschwach, weil sie als - zudem eigenkapital-
      schwacher - Projektierer relativ hohe Zinsen zahlen müssen.
      Projektierer gehen statistisch gesehen häufiger in Insolvenz, die
      bekommen deshalb Geld nur mit hohen Risikozinsaufschlägen.
      Das Unternehmen zahlt z.B. 2014 im Schnitte 9,5 und 2015 noch 8 % Zinsen.
      In absoluten Zahlen bedeutet dies z.B. jeweils fast
      16 Mio Finanzierungskosten in 2014 und 2015.

      Wegen der relativ schlechten Eigenkapitalausstattung wird es auch die
      kommenden Jahre keine oder nur symbolische Dividende geben,

      was der Vorstand indirekt auf der HV auch betonte (Zitat GSC-HV-Bericht):
      Wie Herr Haupt darlegte, ist es für die Gesellschaft von
      entscheidender Bedeutung, die Kapitalbasis zu stärken.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 19:40:29
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.631.402 von Merrill am 16.06.16 15:15:47Ja, der Pferdefuss ist die Finanzierung.
      Eine KE würde Isaria bestimmt gut tun - nur ist die Börsenlage und der aktuelle Kurs sind dafür nicht geeignet.
      Der innere Wert liegt bei 5,10€ - trotz hoher Verschuldung. :eek:

      Bei dem HV Bericht handelt sich sicher um einen Auftragsbericht:

      http://www.gsc-research.de/gsc/research/hv_berichte/detailan…

      Das Fazit von GSC liest sich sehr positiv:

      Die ISARIA Wohnbau AG hat das Geschäftsjahr 2015 erfolgreich abgeschlossen. Zwar entwickelte sich der Umsatz deutlich rückläufig. Dies ist aber lediglich dem Verkauf des Projekts Prinzregentenstraße im Vorjahr geschuldet. Dennoch konnte das Ergebnis, unterstützt von einer Umgliederung im Portfolio, nahezu auf Vorjahresniveau gehalten werden.

      Positiv ist zu werten, dass die Eigenkapitalquote im vergangenen Jahr auf 11 Prozent gesteigert werden konnte. Dieser Wert ist immer noch gering, aber immerhin wieder zweistellig. Die Finanzierung ist solide. Der durchschnittliche Zinsaufwand ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. In diesem Jahr werden durchschnittlich weniger als 7 Prozent bezahlt werden müssen.

      Nachdem verschiedene große Projekte abgewickelt sind, wird 2016 ein Übergangsjahr werden. Es befinden sich zwar einige interessante Nachfolgeprojekte in München und am neuen Standort in Hamburg in der Pipeline. Es wird allerdings noch etwas dauern, bis sich dies in Umsatz und Ergebnis niederschlägt, nachdem der Vertrieb erst sukzessive anläuft. Ab 2017 dürften erste positive Effekte zu spüren sein.

      Die Aktie ist als interessant zu bewerten. Nachdem der Kurs in den letzten zwölf Monaten weiter nachgegeben hat, notiert die Aktie deutlich unter dem inneren Wert, der sich aktuell mit rund 5,10 Euro errechnet. Zumindest dieses Niveau sollte zeitnah zu erreichen sein. Bei aktuell 3,50 Euro scheint die Aktie inzwischen auch einen Boden gefunden zu haben. Positiv würde sich sicherlich die Aufnahme der Dividendenzahlung auswirken.


      Ich habe nach meinen Gewinnmitnahmen auch etwas hinzugekauft - aber nicht viel.
      Große Sprünge erwarte ich erst wieder in 2017.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 23:13:01
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.634.096 von valueanleger am 16.06.16 19:40:29Der HV -Bericht ist wohl "Auftragsarbeit",
      sachlich alles richtig, jedoch sind die negativen
      Punkte zu wenig behandelt. Diese sind
      - sehr hohe Finanzierungskosten
      - 2015-Ergebnis war schlechter als Vorjahr
      - 2016 wird sogar deutlich schlechter
      - möglicherweise (!) wird 2017 besser
      - Isaria hat zu geringes Eigenkapital, Dividende
      wird es daher (siehe auch Vorstandszitat) auch
      weiterhin nicht geben.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.06.16 08:30:51
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.635.398 von Merrill am 16.06.16 23:13:01So ein Übernahmeangebot ist natürlich auch nicht schlecht. ;)

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2016-06/37715159…

      Da kamen meine Nachkäufe noch zur rechten Zeit. :cool:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.06.16 09:57:50
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.636.349 von valueanleger am 17.06.16 08:30:51@valueanleger

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2016-06/37715159…

      @user78

      super;) value also nicht nur "start up" berlin affine auch alle möglichen "Immos" im Depot.
      Die Isaria Wohnungsbau kannte ich zwar(Anzeigen) aber das die börsennotiert ist war mir neu:kiss:
      Agrob, sedlmayer , dinkelacker hatte ich schon gibt noch weitere ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.06.16 10:45:28
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.637.192 von user78 am 17.06.16 09:57:50Eyemaxx z.B. - Hochspekulativ aber reizvoll. ;)
      Avatar
      schrieb am 18.07.16 10:59:24
      Beitrag Nr. 84 ()
      ISARIA Wohnbau AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      DGAP Stimmrechtsmitteilung: ISARIA Wohnbau AG

      2016-07-18 / 10:43
      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      unter http://www.dgap.de
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.07.16 15:29:52
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.854.841 von user78 am 18.07.16 10:59:244,1???? was soll den die Verarsche--kommt da kein Angebot für 4,5€???

      Betrügt den jetzt jeder Dreck??
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.07.16 16:03:13
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.874.812 von Freibauer am 20.07.16 15:29:52Tja, seit gestern deutlicher Verkaufsdruck und null Interesse auf der Geldseite zu sehen. Ist das die "JK Wohnbau"-Tradition? :confused:
      Avatar
      schrieb am 30.07.16 11:03:20
      Beitrag Nr. 87 ()
      Und wieder stellt sich die Frage, wie so oft in diesem Jahr, andienen oder halten?

      http://www.wallstreet-online.de/nachricht/8799733-isaria-woh…

      Eigentlich wäre ich schön in der Gewinnzone, aber mit einem finanzstarken Partner an der Hand könnte der innere Wert von Isaria deutlich steigen.
      Sie haben jede Menge Grundstücke zu günstigen Preisen in ihren Büchern stehen.
      Das weiß auch der Aufkäufer. :look:
      Avatar
      schrieb am 03.08.16 06:20:20
      Beitrag Nr. 88 ()
      Wenn ich die Maßnahmen sehe (Delisting + KE) bekomme ich richtig Lust die Aktie zu kaufen. Die sind ja ganz versessen, möglichst viel zu bekommen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.08.16 06:57:59
      Beitrag Nr. 89 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.977.127 von straßenköter am 03.08.16 06:20:20Ich bin schon länger mit dabei und habe nun alle Optionen offen.
      Andienen oder nicht?
      KE zeichnen oder nicht?
      Verkaufen oder nicht?
      Bin noch am überlegen. :look:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.08.16 09:22:31
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.977.178 von valueanleger am 03.08.16 06:57:59Lonestar macht jedenfalls keine Gefangenen. Erwarte das Schlechteste und es wird noch übertroffen. Einen Ruf haben die nicht zu verlieren.
      Avatar
      schrieb am 19.08.16 08:54:39
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.977.178 von valueanleger am 03.08.16 06:57:59
      Zitat von valueanleger: Ich bin schon länger mit dabei und habe nun alle Optionen offen.
      Andienen oder nicht?
      KE zeichnen oder nicht?
      Verkaufen oder nicht?
      Bin noch am überlegen. :look:


      Hast Du Dich entschieden? Hier die letzte Wasserstandsmitteilung:
      http://www.lsref4aria.de/de/files/FRANKFURT-81260-v4-Monk_-_…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.08.16 10:31:00
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.091.948 von straßenköter am 19.08.16 08:54:39Du hast eine PM von mir bekommen.
      Avatar
      schrieb am 23.08.16 09:44:25
      Beitrag Nr. 93 ()
      Avatar
      schrieb am 26.08.16 18:58:43
      Beitrag Nr. 94 ()
      Die Aktie hält sich nach wie vor sehr stabil.
      Nächste Woche wird sich entscheiden ob ich vor dem Delisting wieder einsteige. :rolleyes:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.08.16 15:49:13
      Beitrag Nr. 95 ()
      Avatar
      schrieb am 30.08.16 16:19:27
      Beitrag Nr. 96 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.147.511 von valueanleger am 26.08.16 18:58:43
      Zitat von valueanleger: Die Aktie hält sich nach wie vor sehr stabil.
      Nächste Woche wird sich entscheiden ob ich vor dem Delisting wieder einsteige. :rolleyes:


      Da auf finanznachrichten.de bereits die Listing-Löschungen für Xetra und Frankfurt veröffentlicht wurden, habe ich gerade mal ein paar Aktien von Isaria gekauft, um eine SO-Spekulation zu eröffnen. Ich hoffe mal, dass eine Börsennotiz erhalten bleiben wird, so dass man bei Zeiten noch Zukaufen kann. Leider musste ich im Gegenzug zur Finanzierung meine letzten i:FAO-Aktien verkaufen. Das war eine meine ältesten Positionen im Depot. :rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.08.16 17:01:12
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.167.419 von straßenköter am 30.08.16 16:19:27@straßenköter,
      ich habe heute Morgen ebenfalls eine Position wieder zurückgekauft.
      Verkaufen musste ich nichts - die Abfindung für meine SAFT Aktien wurden heute eingebucht. ;)
      Avatar
      schrieb am 31.08.16 06:16:34
      Beitrag Nr. 98 ()
      91,4% - Die Andienungsfrist wird wie erwartet verlängert und zwar bis zum 13.September 2016.
      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2016-08/38439254…
      Die Chancen für einen SO stehen somit nicht schlecht. ;)
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.08.16 06:46:03
      Beitrag Nr. 99 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.171.235 von valueanleger am 31.08.16 06:16:34
      Zitat von valueanleger: 91,4% - Die Andienungsfrist wird wie erwartet verlängert und zwar bis zum 13.September 2016.
      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2016-08/38439254…
      Die Chancen für einen SO stehen somit nicht schlecht. ;)


      Die 95% sollten die aber nicht mit dem ÜA zusammen bekommen. Nicht, dass die dann einen übernahmerechtlichen Squeeze Out probieren.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.08.16 09:33:39
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.171.277 von straßenköter am 31.08.16 06:46:03Ist denn nicht zu erwarten, dass sie alles tun werden, um einen Squeeze-Out zu vermeiden(!), weil dann Grunderwerbssteuer fällig würde?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.08.16 10:01:03
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.172.429 von Herbert H am 31.08.16 09:33:39
      Zitat von Herbert H: Ist denn nicht zu erwarten, dass sie alles tun werden, um einen Squeeze-Out zu vermeiden(!), weil dann Grunderwerbssteuer fällig würde?


      Da sich auch das Übernahmeangebot auf alle Aktien bezieht, gehe ich davon aus, dass die Grunderwerbsteuerproblematik von der Heuschrecke grundsätzlich in Kauf genommen wird. Aber natürlich ist dieses Thema für einen Squeeze Out eventuell ein Hemmnis.

      Ich gehe zudem davon aus, dass Isaria in erster Linie wegen der unbebauten münchener Grundstücke gekauft wird. Hier will man vermutlich durch die Entwicklung der Grundstücke ordentlich Geld verdienen. So lange die Grundstücke unbebaut sind, wird die Grunderwerbssteuer nur auf Grund und Boden fällig und nicht auf die Bauten. Wenn also ein SO geplant ist, müsste er demzufolge möglichst schnell erfolgen.
      Avatar
      schrieb am 31.08.16 10:20:37
      Beitrag Nr. 102 ()
      So wie es aussieht, war das Delisting "erfolgreich".
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.09.16 08:54:04
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.172.429 von Herbert H am 31.08.16 09:33:39
      Zitat von Herbert H: Ist denn nicht zu erwarten, dass sie alles tun werden, um einen Squeeze-Out zu vermeiden(!), weil dann Grunderwerbssteuer fällig würde?


      Auch wenn Isaria auf alle Aktien bietet, wird die 95%-Schwelle zunächst nicht überschritten, weil eine entsprechende Vereinbarung mit einem NonTender-Aktionär geschlossen wurde, der knapp über 5% halten wird. Insofern wurde zunächst schon alles dafür getan, um das Fälligwerden der Steuern zu vermeiden. Das findest Du in den Angebotsunterlagen unter Punkt 15.4 (Squeeze Out) auf Seite 48:
      http://www.lsref4aria.de/de/files/LS%20Angebotsunterlage.pdf

      Liest man aber die weiteren Ausführungen unter Punkt 15.4, kommt man schnell auf den Gedanken, dass ein SO erfolgen könnte. Da man sich in den Angebotsunterlagen hauptsächlich mit dem übernahmerechtlichen Squeeze Out nach §39a WpÜG befasst, lese ich für mich schon heraus, dass man einen SO anstrebt. deshalb wäre es wichtig, dass der echte Streubesitz unterhalb von 5% verbleibt.

      Im Fall eines übernahmerechtlichen SO könnte man noch die Frage stellen, ob die hohe Annahmequote nicht auch daher resultiert, dass man gleichzeitig ein Delisting angekündigt hat. Ist natürlich fraglich, ob das für ein Gericht relevant ist.

      In Summe finde ich Isaria interessant, wenn man unterhalb/auf dHöhe des ÜA gekauft hat. Eigentlich sollte im schlimmsten Fall ein übernahmerechtlicher SO kommen. Da der schnell kommen müsste, wäre es zu verkraften. Ansonsten sollte man davon ausgehen, dass Isaria schon ein wenig mehr wert ist. Ansonsten hätte unsere Heuschrecke nicht das Angebot gemacht.
      Avatar
      schrieb am 06.09.16 15:48:24
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.172.921 von straßenköter am 31.08.16 10:20:37VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: ISARIA Wohnbau AG Inhaberaktie, WKN A1E8H3, ISIN DE000A1E8H38, Nach Delistung NEU im Telefonhandel der VEH AG

      DGAP-News: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG / Schlagwort(e):
      Markteinführung/Delisting

      2016-09-06 / 13:36
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



      Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG (http://valora.de), das älteste deutsche
      börsenunabhängige Handelshaus für unnotierte Wertpapiere, nimmt den
      fortführenden Handel mit den Aktien der von der Börse delisteten ISARIA
      Wohnbau AG auf.

      Dies gewährleistet den Streubesitzaktionären die weitere Fungibilität Ihrer
      Aktien. Die Kurse finden Sie jeweils aktuell im Internet unter
      http://valora.de/valora/kurse?isin=DE000A1E8H38. Bitte erteilen Sie Ihre
      Kauf-/Verkauf-Orders mit den entsprechenden Order-Formularen
      (http://valora.de/orders). Interessenten und Neukunden melden sich bitte
      hier an: http://valora.de/valora/orders/register.

      Die VEH AG wurde bereits 1988 gegründet und wickelt für über 100
      Gesellschaften den Telefonhandel für die Wertpapiere dieser Unternehmen ab.
      Weitere Informationen gerne auch persönlich unter Telefon 07243-90001.

      06.09.2016, Klaus Helffenstein - Vorstand VEH AG
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.09.16 15:56:53
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.217.768 von user78 am 06.09.16 15:48:24Telefonhandel? - das es sowas in Zeiten des Internets noch gibt? :laugh:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.09.16 16:22:34
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.217.858 von valueanleger am 06.09.16 15:56:53die zahlen sind auch da, dgap.de 16.19am
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.09.16 16:23:33
      Beitrag Nr. 107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.227.722 von user78 am 07.09.16 16:22:34nein, eh oh entschuldige erst morgen;)
      Avatar
      schrieb am 09.09.16 12:40:30
      Beitrag Nr. 108 ()
      Avatar
      schrieb am 14.09.16 06:50:02
      Beitrag Nr. 109 ()
      Zeigt sich hier bereits die Handschrift des neuen Eigentümers?

      http://www.deal-magazin.com/news/58480/ISARIA-Wohnbau-verkau…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.09.16 07:01:54
      Beitrag Nr. 110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.271.438 von valueanleger am 14.09.16 06:50:02
      Zitat von valueanleger: Zeigt sich hier bereits die Handschrift des neuen Eigentümers?

      http://www.deal-magazin.com/news/58480/ISARIA-Wohnbau-verkau…


      Das wäre natürlich auch ein Weg stille Reserven zu heben, indem einfach alle Immobilien schnellst möglich veräußert werden. Vor allem gibt es so kein Problem mit der Grunderwerbssteuer.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.09.16 07:12:19
      Beitrag Nr. 111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.271.450 von straßenköter am 14.09.16 07:01:54Nennen wir es mal "Portfoliobereinigungen".
      Der Schwerpunkt liegt mehr im Münchner Raum, dort haben sie in den Jahren 2008 - 2011 enorm in Grundstücke investiert.
      Mit einem starken Partner bzw. Mutter kann die Entwicklung nun vorangetrieben werden.
      Dies sollte das Ergebnis eigentlich in neue Höhen bringen. :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.09.16 17:12:14
      Beitrag Nr. 112 ()
      Meine angedienten Aktien wurden heute gegen Cash ausgebucht.
      Nun habe ich nur noch die nicht angedienten Aktien.
      Avatar
      schrieb am 21.09.16 06:29:44
      Beitrag Nr. 113 ()
      Die Taunus Capital Management bietet mir 3,65€ pro Aktie an. :laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.09.16 08:05:05
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.315.607 von valueanleger am 21.09.16 06:29:44
      Zitat von valueanleger: Die Taunus Capital Management bietet mir 3,65€ pro Aktie an. :laugh:


      Das ist für deren Verhältnisse echt schon viel. Ich gucke auch schon auf Valora, aber da gibt es keine Briefseite mit Stücken.
      Avatar
      schrieb am 17.10.17 13:59:31
      Beitrag Nr. 115 ()
      Bei Schnigge werden 1000 Aktien zu 3,98€ angeboten. Hast Du eigentlich Infos zur Geschäftsentwicklung bei Isaria?
      Avatar
      schrieb am 17.10.17 14:04:25
      Beitrag Nr. 116 ()
      Avatar
      schrieb am 29.03.18 17:42:33
      Beitrag Nr. 117 ()
      Die Immobilien-Zeitung berichtet, dass Isaria das Hochhaus South One in München verkaufen möchte. Isaria soll in 2011 28 Mio. € dafür gezahlt haben und erwartet jetzt lt. dem Artikel satte 100 Mio. € Kaufpreis. Bei 35,646 ausgegebenen Isaria-Aktien ergibt die Differenz immerhin rd. 2 € pro Aktie :eek:

      Isaria will Münchner Hochhausprojekt South One verkaufen
      Immobilien Zeitung · vor 3 Stunden
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.04.18 19:14:25
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.425.804 von Herbert H am 29.03.18 17:42:33
      Zitat von Herbert H: Die Immobilien-Zeitung berichtet, dass Isaria das Hochhaus South One in München verkaufen möchte. Isaria soll in 2011 28 Mio. € dafür gezahlt haben und erwartet jetzt lt. dem Artikel satte 100 Mio. € Kaufpreis. Bei 35,646 ausgegebenen Isaria-Aktien ergibt die Differenz immerhin rd. 2 € pro Aktie :eek:

      Isaria will Münchner Hochhausprojekt South One verkaufen
      Immobilien Zeitung · vor 3 Stunden


      Ja, irgendwie unglaublich.
      Und dann haben sie bereits vor Jahre für x-Millionen € Grundstücke im Münchner Raum gekauft.
      Die werden sich wohl auch inzwischen mindestens verdoppelt haben.

      Der innere Wert von Isaria könnte bald bei 8€ liegen. :cool:
      Avatar
      schrieb am 21.04.18 15:26:36
      Beitrag Nr. 119 ()
      Besucht wer die HV an Dienstag und kann berichten ? Ist es Top oder Flop ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.04.18 07:27:01
      Beitrag Nr. 120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.597.768 von Huusmeister am 21.04.18 15:26:36
      Zitat von Huusmeister: Besucht wer die HV an Dienstag und kann berichten ? Ist es Top oder Flop ?


      Ich kann zwar die HV nicht besuchen aber ich bin eindeutig für "TOP". :cool:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.06.18 07:30:43
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.603.075 von valueanleger am 23.04.18 07:27:01
      Zitat von valueanleger:
      Zitat von Huusmeister: Besucht wer die HV an Dienstag und kann berichten ? Ist es Top oder Flop ?


      Ich kann zwar die HV nicht besuchen aber ich bin eindeutig für "TOP". :cool:


      Mal wieder eine der seltenen Meldungen von Isaria bzw. in diesem Fall vom Verkäufer Wacker:

      DGAP-News: Wacker Neuson SE / Schlagwort(e): Verkauf

      18.06.2018 / 16:58
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


      Wacker Neuson veräußert Immobiliengesellschaft in München

      München, 18. Juni 2018

      Die Wacker Neuson SE hat vergangenen Freitag eine Immobiliengesellschaft des Konzerns an die ISARIA Gruppe in München veräußert. Diese Immobiliengesellschaft hatte ein ehemaliges Betriebsgrundstück mit einer Grundstücksgröße von ca. 27.000 m2 in München-Milbertshofen, welches aufgrund des erfolgten Neubaus eines Forschungs- und Entwicklungszentrums für Baugeräte in Reichertshofen nicht mehr benötigt wurde, weiterentwickelt.

      Die Wacker Neuson SE erzielt durch den Verkauf im laufenden Geschäftsjahr einen positiven Ergebnisbeitrag vor Steuern von über 50 Mio. Euro. Dies entspricht den im Februar 2017 kommunizierten Erwartungen.

      ISARIA beabsichtigt auf der bisherigen Industriefläche in Nähe des Olympiaparks in den kommenden Jahren ein urbanes Stadtquartier mit hohem Wohnanteil zu errichten.

      "Wir freuen uns, das ehemalige Betriebsgrundstück an ein kompetentes und finanzstarkes Unternehmen wie die ISARIA Gruppe erfolgreich verkauft zu haben. ISARIA wird im derzeit angespannten Wohnungsangebot weitere Kapazitäten schaffen und zusätzlich familienfreundliche Infrastruktur anbieten, was der Stadt München und seinen Menschen nützt", erläutert Martin Lehner, CEO der Wacker Neuson SE.

      "Der Erwerb dieses attraktiven Grundstücks in zentraler Lage in München wird ein weiteres unserer Großprojekte im Raum München sein. Wacker Neuson hat das Baurecht bereits für uns optimiert, da können wir direkt mit der Realisierung dieses interessanten Projektes beginnen. Damit bauen wir den Standort München für ISARIA weiter aus", ergänzt Jan-Christoph Düdden, CEO der ISARIA Wohnbau AG.

      Über Wacker Neuson SE
      Die Wacker Neuson Group ist ein international tätiger Unternehmensverbund mit über 50 Tochterunternehmen und 140 eigenen Vertriebs- und Servicestationen. Als ein führender Hersteller von Baugeräten und Kompaktmaschinen bietet der Konzern seinen Kunden weltweit ein breites Produktprogramm, umfangreiche Service- und Dienstleistungsangebote sowie eine leistungsfähige Ersatzteilversorgung. Zur Wacker Neuson Group gehören die Produktmarken Wacker Neuson, Kramer und Weidemann. Das Leistungsangebot richtet sich vor allem an Kunden aus dem Bauhauptgewerbe, dem Garten- und Landschaftsbau, der Landwirtschaft, den Kommunen, der Recycling- und Energiebranche sowie an Bahnbetriebe und Industrieunternehmen. Der Konzern erzielte im Jahr 2017 einen Umsatz von 1,53 Mrd. Euro und beschäftigt über 5.500 Mitarbeiter weltweit.

      Über ISARIA Wohnbau AG
      Die ISARIA Wohnbau AG ist seit zwanzig Jahren einer der führenden Projektentwickler für Wohnungsbau in München. Das Spektrum der realisierten Projekte reicht von Geschosswohnungen über Reihenhäuser bis hin zu Revitalisierung von vormals gewerblichen Bestandsgebäuden, so dass ISARIA Wohnbau mit über 70 Mitarbeitern Wohnimmobilien für die Ansprüche unterschiedlicher Kundenzielgruppen zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage anbieten kann. Überwiegend entwickelt das Unternehmen selber das erforderliche Baurecht. Mehr Informationen unter: www.isaria.ag

      Ihr Ansprechpartner:

      Wacker Neuson SE
      Katrin Yvonne Neuffer
      Leiterin Unternehmenskommunikation/
      Investor Relations
      Preußenstraße 41
      80809 München
      Tel. +49-(0)89-35402-173
      katrin.neuffer@wackerneuson.com
      www.wackerneusongroup.com

      18.06.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap.de
      Avatar
      schrieb am 19.06.18 07:32:56
      Beitrag Nr. 122 ()
      Wie man sieht ist Isaria nur "scheintod".
      Ob wir verbliebenen Kleinaktionäre jemals erfahren wie hoch die inneren Werte (mit stillen Reserven) wirklich sind?
      Trotz Delisting bleibt Isaria eine gute Option auf zukünftige Gewinne. ;)
      Avatar
      schrieb am 19.07.18 08:18:44
      Beitrag Nr. 123 ()
      Aus dem Newsletter der One Group:

      "...Die ISARIA Wohnbau AG investiert selbst 65 Millionen Euro in das bestehende Investitionsportfolio des ProReal Deutschland 6. Zusätzlich erklärt das Unternehmen hierfür einen Rangrücktritt hinter die ProReal-Gelder. Mit dem Eigeninvestment und der Rangrücktrittserklärung unterstreicht unser Mutterkonzern das große Vertrauen in die Projekte und die gleichgerichtete Interessenslage mit den Anlegern..."
      Avatar
      schrieb am 24.10.18 11:31:17
      Beitrag Nr. 124 ()
      Umsatz auf Valora
      Letzter gehand. Kurs 3,52 € 400 Stück am 16.10.2018 16:50:34
      Avatar
      schrieb am 29.11.18 15:05:11
      Beitrag Nr. 125 ()
      Gähn...
      Taunus Capital Management AG
      Frankfurt am Main
      Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Isaria Wohnbau AG
      Wertpapierkennnummer A1E8H3, ISIN: DE000A1E8H38

      Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der Isaria Wohnbau AG an, deren Aktien (WKN A1E8H3, ISIN: DE000A1E8H38) zu einem Preis von 1,85 EUR je Aktie zu erwerben. Die Mindestabnahmemenge beträgt 50 Aktien. Das Angebot ist zunächst auf 150.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte vorher anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 21.12.2018, 18:00 Uhr.

      Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

      Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 21.12.2018, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020, www.taunus-capital.de, zu erklären, und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 852 292 002 bei der Bank Schilling, BLZ 790 320 38, zu übertragen. Dabei fungiert die Bank Schilling nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes Bankkonto überwiesen.



      Frankfurt, 29.11.2018

      Der Vorstand
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.11.18 16:57:27
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.326.244 von straßenköter am 29.11.18 15:05:11Nachdem sie ihr MK-Kliniken-Paket wieder losgeworden sind, können sie ja nun erneut mit unmoralischen Angeboten ihr Glück versuchen ...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.11.18 17:03:34
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.327.009 von Herbert H am 29.11.18 16:57:27
      Zitat von Herbert H: Nachdem sie ihr MK-Kliniken-Paket wieder losgeworden sind, können sie ja nun erneut mit unmoralischen Angeboten ihr Glück versuchen ...


      Woher weißt Du, dass sie MK-Aktien hatten und diese verkauft haben? Wenn, dann haben sie vermutlich andere Preise bekommen als der Pöbel.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.11.18 17:08:23
      Beitrag Nr. 128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.327.063 von straßenköter am 29.11.18 17:03:34
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von Herbert H: Nachdem sie ihr MK-Kliniken-Paket wieder losgeworden sind, können sie ja nun erneut mit unmoralischen Angeboten ihr Glück versuchen ...


      Woher weißt Du, dass sie MK-Aktien hatten und diese verkauft haben? Wenn, dann haben sie vermutlich andere Preise bekommen als der Pöbel.

      Man kann UM ja vorwerfen was man will, aber sicher nicht, dass er sich von solchen Leuten auf der Nase herumtanzen lässt ...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.11.18 17:11:45
      Beitrag Nr. 129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.327.111 von Herbert H am 29.11.18 17:08:23
      Zitat von Herbert H:
      Zitat von straßenköter: ...

      Woher weißt Du, dass sie MK-Aktien hatten und diese verkauft haben? Wenn, dann haben sie vermutlich andere Preise bekommen als der Pöbel.

      Man kann UM ja vorwerfen was man will, aber sicher nicht, dass er sich von solchen Leuten auf der Nase herumtanzen lässt ...


      Und warum sollte Taunus zu 16 bzw. 10€ verkauft haben. Höchstens wenn Taunus das Geld für die KE nicht hatte. Hält Valora eigentlich noch Stücke von MK?
      Avatar
      schrieb am 29.01.19 08:39:05
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.425.804 von Herbert H am 29.03.18 17:42:33
      Zitat von Herbert H: Die Immobilien-Zeitung berichtet, dass Isaria das Hochhaus South One in München verkaufen möchte. Isaria soll in 2011 28 Mio. € dafür gezahlt haben und erwartet jetzt lt. dem Artikel satte 100 Mio. € Kaufpreis. Bei 35,646 ausgegebenen Isaria-Aktien ergibt die Differenz immerhin rd. 2 € pro Aktie :eek:

      Isaria will Münchner Hochhausprojekt South One verkaufen
      Immobilien Zeitung · vor 3 Stunden

      Lt. Meldung von heute ist der Verkauf jetzt fix. Isaria soll 95 Mio. € bekommen haben.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.01.19 08:42:47
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.733.066 von Herbert H am 29.01.19 08:39:05
      Zitat von Herbert H:
      Zitat von Herbert H: Die Immobilien-Zeitung berichtet, dass Isaria das Hochhaus South One in München verkaufen möchte. Isaria soll in 2011 28 Mio. € dafür gezahlt haben und erwartet jetzt lt. dem Artikel satte 100 Mio. € Kaufpreis. Bei 35,646 ausgegebenen Isaria-Aktien ergibt die Differenz immerhin rd. 2 € pro Aktie :eek:

      ...

      Lt. Meldung von heute ist der Verkauf jetzt fix. Isaria soll 95 Mio. € bekommen haben.


      Das nenne ich mal eine ordentliche Rendite. ;)
      Es gibt immer wieder Diskussionen über die Bewertung von Immobilien - wenn dann die Schätze tatsächlich gehoben werden sieht man das nicht jedes Gutachten nur mit Luftnummern arbeitet.

      Gruß
      Value
      Avatar
      schrieb am 29.01.19 09:52:53
      Beitrag Nr. 132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.733.066 von Herbert H am 29.01.19 08:39:05
      Zitat von Herbert H:
      Zitat von Herbert H: Die Immobilien-Zeitung berichtet, dass Isaria das Hochhaus South One in München verkaufen möchte. Isaria soll in 2011 28 Mio. € dafür gezahlt haben und erwartet jetzt lt. dem Artikel satte 100 Mio. € Kaufpreis. Bei 35,646 ausgegebenen Isaria-Aktien ergibt die Differenz immerhin rd. 2 € pro Aktie :eek:

      ...

      Lt. Meldung von heute ist der Verkauf jetzt fix. Isaria soll 95 Mio. € bekommen haben.


      Ich dachte erst, dass man da noch einige Baukosten abziehen müsste, aber wenn ich es richtig sehe, sollte erst 2020 Baubeginn sein. Insofern ist die Differenz in der Tat fast gänzlich als Gewinn zu buchen. Unglaublich. Was haben die denn noch alles für Schätzchen in der Bilanz?
      Avatar
      schrieb am 12.03.19 06:27:28
      Beitrag Nr. 133 ()
      Der Fasching ist anscheind noch nicht zu Ende?
      Die Acon Aktienbank bietet mir satte 2€ für meine Isaria Aktien.
      Da fehlt eine "0" nach der 2. (ohne Komma) :laugh:

      Nicht nur Taunus Capital sucht dumme Anleger - auch die Acon versucht es zumindest.

      Gruß
      Value
      Avatar
      schrieb am 12.03.19 06:46:26
      Beitrag Nr. 134 ()
      Ich bin mal gespannt wie lange noch der Großaktionär dabei bleibt. Mehr als 7 Jahre laufen die PE-Fonds eigentlich nicht.
      Avatar
      schrieb am 27.03.19 09:49:00
      Beitrag Nr. 135 ()
      Avatar
      schrieb am 23.05.19 21:10:04
      Beitrag Nr. 136 ()
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.05.19 09:02:40
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.643.453 von straßenköter am 23.05.19 21:10:04Glückwunsch zu diesem Kauf. Ich bin damals leider zu spät gewesen und habe den Kauf vor Einstellung des Börsenhandels nicht mehr realisieren können. Mein Neid ist mit Dir. Was wird die Aktie jetzt wohl realisitisch wert sein?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.05.19 09:12:04
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.647.615 von Andrija am 24.05.19 09:02:40
      Zitat von Andrija: Glückwunsch zu diesem Kauf. Ich bin damals leider zu spät gewesen und habe den Kauf vor Einstellung des Börsenhandels nicht mehr realisieren können. Mein Neid ist mit Dir. Was wird die Aktie jetzt wohl realisitisch wert sein?


      Ich habe leider nur eine kleine Position, weil ich kaum was über Valora/Schnigge bekommen konnte.
      Aber man sieht wieder einmal an dem Beispiel, aber auch an den Entwicklungen vieler delisteter Aktien, welche Schnäppchen sich in der Intransparenz verbergen. Selbst eine MK Kliniken, wo durch den Verkauf des Geschäfts die Karten auf dem Tisch liegen, notiert die Aktie unterhalb des letztjährigen Gewinns. Auch eine Bellevue notiert trotz der Kursexplosion unterhalb des Buchwerts. Da können wir fortfahren: Leonardo Venture, Codixx, SHF usw.
      Avatar
      schrieb am 24.05.19 11:20:56
      Beitrag Nr. 139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.647.615 von Andrija am 24.05.19 09:02:40
      Zitat von Andrija: Glückwunsch zu diesem Kauf. Ich bin damals leider zu spät gewesen und habe den Kauf vor Einstellung des Börsenhandels nicht mehr realisieren können. Mein Neid ist mit Dir. Was wird die Aktie jetzt wohl realisitisch wert sein?

      In dem verlinkten Text steht, dass 500 Mio. € als Kaufpreis gefordert werden. Da kann man sich den WErt der Aktie angesichts von rd. 36 Mio. ausgegebenen Aktien doch errechnen ... :D
      Avatar
      schrieb am 25.05.19 17:48:45
      Beitrag Nr. 140 ()
      Das wird einen schönen Geldsegen geben. :cool:

      https://www.reuters.com/article/us-isaria-ipo/german-propert…

      Gruß
      Value
      Avatar
      schrieb am 25.05.19 17:51:28
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.548.366 von Herbert H am 18.08.14 19:33:07
      Zitat von Herbert H:
      Zitat von valueanleger: Aus dem Geschäftsbericht:

      Für das GJ 2014 wird ein Gewinn nach Steuern im mittleren einstelligen Millionenbereich erwartet.

      Hört sich eigentlich ganz gut an. (...)

      Der Kurs dümpelt noch vor sich hin.


      Selbst wenn die Prognose erreicht werden sollte (was bei Isaria seit Aufnahme der Börsennotiz m. E. noch nie der Fall war), sehe ich bei den aktuellen Kursen keine Phantasie. Schließlich beträgt die Marktkapitalisierung bei einem Kurs von rd. 3,30 fast 80 Mio. EUR. Selbst bei Erreichen der Prognose würde die Isaria-Aktie somit mit einem sehr hohen KGV bewertet werden. Zum Vergleich: Würde der ebenfalls in München tätige und daher gut vergleichbare Bauträger Hasen Immobilien AG (HI Wohnbau, WKN A1X3RR) genauso bewertet werden wie Isaria, müsste die aktuell bei etwa 170/180 EUR notierende Hasen-Aktie auf satte 500 EUR steigen ... :eek:


      Genügend Phantasie sollte nun gegeben sein. ;)

      Gruß
      Value
      Avatar
      schrieb am 10.07.19 12:53:27
      Beitrag Nr. 142 ()
      https://www.immobilien-zeitung.de/1000063113/isaria-verkauft…

      Falls einer ein Abo hat, wäre es schön, wenn er eine Zusammenfassung posten könnte.
      Avatar
      schrieb am 10.07.19 12:56:24
      Beitrag Nr. 143 ()
      Avatar
      schrieb am 16.07.19 15:12:10
      Beitrag Nr. 144 ()
      Taunus heute mit einem Angebot zu 4,50€. Wenn die 4,50€ bieten, weiß man, dass die Aktie zweistellig wert ist.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.07.19 06:20:52
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.036.660 von straßenköter am 16.07.19 15:12:10Zweistellig geht ja bis 99,99€ - das kommt den wahren Wert schon ziemlich nah. ;)

      Gruß
      Value
      Avatar
      schrieb am 20.08.19 15:22:08
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.036.660 von straßenköter am 16.07.19 15:12:10
      Neues Angebot Taunus
      Zitat von straßenköter: Taunus heute mit einem Angebot zu 4,50€. Wenn die 4,50€ bieten, weiß man, dass die Aktie zweistellig wert ist.


      Heute bietet man jetzt schon 6,25€ :D

      In dem Tempo erreicht man zum Jahresende die 10€-Marke.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.08.19 15:53:52
      Beitrag Nr. 147 ()
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.08.19 09:10:58
      Beitrag Nr. 148 ()
      Grundsätzlich eine sehr interessante Firma, aber leider kommt man an keine Aktien, auch auf Valora gibt es im Briefkurs kein Angebot.
      Avatar
      schrieb am 31.08.19 11:14:11
      Beitrag Nr. 149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.300.288 von straßenköter am 20.08.19 15:22:08
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von straßenköter: Taunus heute mit einem Angebot zu 4,50€. Wenn die 4,50€ bieten, weiß man, dass die Aktie zweistellig wert ist.


      Heute bietet man jetzt schon 6,25€ :D

      In dem Tempo erreicht man zum Jahresende die 10€-Marke.


      Sehe gerade, dass sie jetzt 6,45 EUR bieten ...
      Avatar
      schrieb am 31.08.19 16:37:33
      Beitrag Nr. 150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.361.663 von straßenköter am 28.08.19 15:53:52Ist nicht der erste Deal mit dem Bayernwerk.
      Vor einigen Jahren haben sie auch ein größeres Areal in Karlsfeld gekauft.
      Das Grundstück in Garching kenne ich - wir haben Geschäftskontakte zur IPP und zur TU in der Nähe.
      Das Bayernwerk verlegt zur Zeit das Umspannwerk in ein Gebäude - das große Industriegelände kann somit weiterentwickelt werden.
      Schön das Isaria den Zuschlag bekommen hat.

      Gruß
      Value
      Avatar
      schrieb am 09.10.19 15:33:49
      Beitrag Nr. 151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.300.288 von straßenköter am 20.08.19 15:22:08
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von straßenköter: Taunus heute mit einem Angebot zu 4,50€. Wenn die 4,50€ bieten, weiß man, dass die Aktie zweistellig wert ist.


      Heute bietet man jetzt schon 6,25€ :D

      In dem Tempo erreicht man zum Jahresende die 10€-Marke.


      Taunus erneuert heute das Angebot zu 6,25€.
      Avatar
      schrieb am 18.10.19 14:47:35
      Beitrag Nr. 152 ()
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.10.19 15:17:44
      Beitrag Nr. 153 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.718.795 von straßenköter am 18.10.19 14:47:35
      Zitat von straßenköter: https://www.immobilienmanager.de/muenchen-isaria-veraeussert-htrium-office/150/71791/

      ... und auch da dürfte die eine oder andere Million hängen geblieben sein ... :D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.10.19 15:24:34
      Beitrag Nr. 154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.719.071 von Herbert H am 18.10.19 15:17:44
      Zitat von Herbert H:
      Zitat von straßenköter: https://www.immobilienmanager.de/muenchen-isaria-veraeussert-htrium-office/150/71791/

      ... und auch da dürfte die eine oder andere Million hängen geblieben sein ... :D


      Auf der Homeage von Isaria gibt es auch noch Informationen:
      https://isaria.ag/presse#2019
      Avatar
      schrieb am 18.10.19 18:34:58
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.719.146 von straßenköter am 18.10.19 15:24:34Nur schade, dass man an keine Aktien kommt, aber trotzdem Glückwunsch an die Investierten.
      Avatar
      schrieb am 22.11.19 14:55:09
      Beitrag Nr. 156 ()
      Avatar
      schrieb am 13.12.19 13:54:18
      Beitrag Nr. 157 ()
      Eines muss man Isaria lassen, der Newsflow auf der Homepage ist gut:
      https://isaria.ag/bodensanierung-in-der-rosensteinstrasse-ha…
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.12.19 13:57:54
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.152.274 von straßenköter am 13.12.19 13:54:18
      Zitat von straßenköter: Eines muss man Isaria lassen, der Newsflow auf der Homepage ist gut:
      https://isaria.ag/bodensanierung-in-der-rosensteinstrasse-ha…


      Aber erst seit sie nicht mehr regulär handelbar sind. ;)
      Zufall?

      Gruß
      Value
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.12.19 14:04:03
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.152.307 von valueanleger am 13.12.19 13:57:54Im Grunde können die ja frei komminizieren. Es gehen ja keine Aktien mehr herum. Ich würde mal gern wissen, was passieren würde, wenn einer seine Aktien auf Valora zu 10€ zum Verkauf stellt.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.12.19 15:20:59
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.152.373 von straßenköter am 13.12.19 14:04:03
      Zitat von straßenköter: Im Grunde können die ja frei komminizieren. Es gehen ja keine Aktien mehr herum. Ich würde mal gern wissen, was passieren würde, wenn einer seine Aktien auf Valora zu 10€ zum Verkauf stellt.


      Wäre eine interessante Option. ;)
      Bei Sloman Neptun steht übrigens auch demnächst das Delisting an, wäre das auch etwas für dich?

      Gruß
      Value
      Avatar
      schrieb am 13.12.19 15:28:05
      Beitrag Nr. 161 ()
      Ich kenne den Titel gar nicht. Was wäre da der Trigger?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.12.19 15:32:43
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.152.373 von straßenköter am 13.12.19 14:04:03
      Zitat von straßenköter: Im Grunde können die ja frei komminizieren. Es gehen ja keine Aktien mehr herum. Ich würde mal gern wissen, was passieren würde, wenn einer seine Aktien auf Valora zu 10€ zum Verkauf stellt.

      Probier es doch einfach aus ... :look:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.12.19 15:47:04
      Beitrag Nr. 163 ()
      Ich war bei Isaria damals zu spät dran. Über Valora habe ich nur noch ein Häppchen bekommen können. Die werde ich nicht auf´s Spiel setzen.
      Avatar
      schrieb am 13.12.19 19:35:34
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.153.264 von straßenköter am 13.12.19 15:28:05
      Zitat von straßenköter: Ich kenne den Titel gar nicht. Was wäre da der Trigger?


      Also mein Trigger ist das die Frachtraten in den nächsten Jahren wieder steigen sollten.
      Wir stehen somit aktuell an einem Wendepunkt.
      Weiter notiert die Aktie deutlich unter dem Buchwert.
      Schifffahrtsaktien sind natürlich nicht jedermans Sache.
      Mit Hapag Lloyd hatte ich in diesem Jahr bereits einen Treffer.
      Bei Marna hat Balaton nicht nur Ernst Russ sondern auch mir in die Suppe gespuckt und ich musst kurzfristig (mit Verlust) aussteigen.

      Gruß
      Value
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.12.19 19:45:40
      Beitrag Nr. 165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.155.847 von valueanleger am 13.12.19 19:35:34
      Zitat von valueanleger:
      Zitat von straßenköter: Ich kenne den Titel gar nicht. Was wäre da der Trigger?


      Also mein Trigger ist das die Frachtraten in den nächsten Jahren wieder steigen sollten.
      Wir stehen somit aktuell an einem Wendepunkt.
      Weiter notiert die Aktie deutlich unter dem Buchwert.
      Schifffahrtsaktien sind natürlich nicht jedermans Sache.
      Mit Hapag Lloyd hatte ich in diesem Jahr bereits einen Treffer.
      Bei Marna hat Balaton nicht nur Ernst Russ sondern auch mir in die Suppe gespuckt und ich musst kurzfristig (mit Verlust) aussteigen.

      Gruß
      Value


      Ich habe mich inzwischen auch ein bißchen informiert. Die Beteiligungsquote des Großaktionärs ist ja gar nicht weit weg vom SO. Sofern der Buchwert belastbar ist, sicher nicht teuer. Habe ich mir mal auf die Watchlist gelegt.

      MK Kliniken investiert ja mittlerweile auch in Schiffe, bislang in Feederschiffe. Die Aktie notiert auch weit unter Buchwert. Allein der Gewinn aus dem Verkauf größerer Teile des Pflegegeschäfts war höher als der letztes Kurs. Jetzt der Verkauf der Immobilien mit einem hohen Gewinn. Für mich war die Grunderwerbsteuerproblematik das größte Hindernis für einen SO. Marseille besitzt ja mehr als 90%.
      Avatar
      schrieb am 17.12.19 16:22:06
      Beitrag Nr. 166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.153.306 von Herbert H am 13.12.19 15:32:43
      Zitat von Herbert H:
      Zitat von straßenköter: Im Grunde können die ja frei komminizieren. Es gehen ja keine Aktien mehr herum. Ich würde mal gern wissen, was passieren würde, wenn einer seine Aktien auf Valora zu 10€ zum Verkauf stellt.

      Probier es doch einfach aus ... :look:


      So jetzt hat einer mal 500 Stück zu 10,45€ ins ask gestellt. Mal sehen, was passiert.
      Avatar
      schrieb am 10.01.20 15:10:00
      Beitrag Nr. 167 ()
      München: Commerz Real und Wertgrund erwerben Wohnanlage im „Diamaltpark“ von Isaria Wohnbau

      https://isaria.ag/commerz-real-und-wertgrund-erwerben-wohnan…
      Avatar
      schrieb am 20.01.20 12:32:56
      Beitrag Nr. 168 ()
      Avatar
      schrieb am 16.02.20 13:23:15
      Beitrag Nr. 169 ()
      Mal wieder ein Übernahmeangebot.
      Diesmal zu 4,25€.
      Da haben sich die Jungs wohl um eine Kommastelle vertan. ;)
      Bei 42,50€ könnte ich schwach werden.

      Gruß
      Value
      Avatar
      schrieb am 17.02.20 13:30:54
      Beitrag Nr. 170 ()
      Umsatz auf Valora
      9,35 € - 500 Stück am 17.02.2020 12:20:46

      Der erste Umsatz seit annähernd 1,5 Jahren!
      ISARIA Wohnbau Akt | 9,350 €
      Avatar
      schrieb am 25.03.20 19:58:45
      Beitrag Nr. 171 ()
      Jetzt wird es interessant:
      https://www.aktiencheck.de/exklusiv/Artikel-Deutsche_Wohnen_…

      https://isaria.ag/erfolgreicher-verkauf-der-isaria-pipeline-…

      Sieht eher danach aus, dass das Geschäft und nicht die Isaria selber verkauft wurde. 600 Mio. Wären etwa 17€ je Aktie. Gibt aber keine Info, was mit eventuellen Schulden ist.
      Avatar
      schrieb am 26.03.20 08:44:07
      Beitrag Nr. 172 ()
      Umsatz auf Valora
      10,29 € - 500 Stück am 26.03.2020 08:03:37
      Avatar
      schrieb am 26.03.20 09:13:00
      Beitrag Nr. 173 ()
      Es gibt ja noch reichlich Stücke zu 11,20€ über Valora.

      Was bedeutet der Verkauf genau. Die 600 Mio. Euro sind ja das eine. Welcher Gewinn entsteht durch den Verkauf? Welche Schulden gibt es noch oder wurden die mitgekauft Zudem hört es sich danach an, dass Isaria nicht das komplette Geschäft veräußert hat. Auch in 2019 erfolgten Verkäufe. Schlichtweg die Frage also: Was ist die Aktie wert?
      ISARIA Wohnbau Akt | 10,29 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.20 14:53:15
      Beitrag Nr. 174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.135.319 von straßenköter am 26.03.20 09:13:00Wie kommt Ihr auf 600 Mio. EUR ?
      ISARIA Wohnbau Akt | 10,29 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.03.20 15:14:22
      Beitrag Nr. 175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.140.374 von luitpold am 26.03.20 14:53:15
      Zitat von luitpold: Wie kommt Ihr auf 600 Mio. EUR ?


      Das steht in fast jeder Publikation. Quelle scheint eine gestrige PK der Deutsche Wohnen gewesen zu sein. Passt aber auch, denn Lonestar äußerte letztes Jahr, dass man für mindestens 500 Mio. Euro veräußern wollte.

      Übrigens auch interessant:
      https://www.juve.de/nachrichten/deals/2020/03/immobilien-pip…

      "...Die Isaria Wohnbau wurde 1994 aufgesetzt und befindet sich seit 2016 mehrheitlich im Besitz des US-Investors Lone Star. Laut Thomas Daily behält sie das Bauvorhaben Diamaltpark, das 70 Eigentumswohnungen in München umfasst, und das ehemalige Siemens-Areal an der Hansa-/Tübinger Straße, die Quartiersentwicklung an der Schönerlinderstraße in Berlin sowie die Hamburger Fondsgesellschaft One Group. Isarias Hauptversammlungen finden in der Regel im Laufe des Frühjahrs statt. Die diesjährige Aktionärsversammlung aber dürfte aufgrund der behördlichen Auflagen neu geplant werden. Der Abschluss der Transaktion soll trotzdem in diesem Jahr erfolgen..."
      ISARIA Wohnbau Akt | 10,29 €
      Avatar
      schrieb am 27.03.20 09:11:42
      Beitrag Nr. 176 ()
      ISARIA Wohnbau Akt | 10,29 €
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 15:13:08
      Beitrag Nr. 177 ()
      Schon dreist - Squeeze Out zu 7,61€
      ISARIA Wohnbau AG
      München
      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
      Dienstag, den 12. Mai 2020, um 10:00 Uhr
      virtuell abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung 2020
      ohne physische Präsenz der Aktionäre ein.
      Versammlungsort wird der Aufenthaltsort des Versammlungsleiters
      in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Leopoldstraße 8, 80802 München-Schwabing, sein.


      Abhaltung im Wege einer virtuellen Hauptversammlung

      Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre der Gesellschaft oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Dieser Beschluss erfolgte auf Grundlage von Artikel 2 § 1 Abs. 2 und Abs. 6 des am 28. März 2020 in Kraft getretenen Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (das "COVID-19-Abmilderungsgesetz").

      Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten an der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

      Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ISARIA Wohnbau AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte für die ISARIA Wohnbau AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

      Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit der Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

      Der im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2019 in Höhe von EUR 10.306.601,12 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nbs partners GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
      6.

      Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Kaufvertrag über Geschäftsanteile und Grundstücke in Bezug auf den Verkauf und die Übertragung eines wesentlichen Teils der bestehenden Immobilienprojekte sowie der dazugehörigen Projektentwicklungsplattform an Gesellschaften des Konzerns der Deutsche Wohnen SE, Berlin

      Die ISARIA Wohnbau AG hat – gemeinsam mit der ISARIA Grundstücksholding GmbH, der ISARIA Objekt Freiham GmbH, der ISARIA Rümelinstraße Beteiligungs GmbH als Komplementärin der ISARIA Objekt Rümelinstraße GmbH & Co. KG, der Kashmir Investment GmbH, der Stairway Investment GmbH, der Ramble Investment GmbH sowie der ISARIA Objekt Neu 02 GmbH – durch den mit Gesellschaften des Konzerns der Deutsche Wohnen SE am 17./18. März 2020 in notarieller Form abgeschlossenen Kaufvertrag über Geschäftsanteile und Grundstücke (UR-Nr. NB 52/2020 des Notars Dr. Nicolas Böhm, Berlin) ("Kaufvertrag") einen wesentlichen Teil der bestehenden Immobilienprojekte sowie die dazugehörige Projektentwicklungsplattform verkauft ("Transaktion"). Der Vollzug des Kaufvertrages steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Stimmen sowie der Erfüllung weiterer Vollzugsbedingungen.

      Im Kaufvertrag hat sich die ISARIA Wohnbau AG verpflichtet, zunächst aufschiebend bedingt auf den Vollzug des Kaufvertrages bestimmte von der Transaktion erfasste Vermögenswerte, Vertragsverhältnisse, Verbindlichkeiten und Mitarbeiter an eine vollständig von der ISARIA Wohnbau AG gehaltene Zweckgesellschaft, die ISARIA Objekt Neu 02 GmbH mit Sitz in München (künftig: Isaria München Projektentwicklungs GmbH) ("NewCo"), zu übertragen ("Reorganisation"). Die Anteile der ISARIA Wohnbau AG an der NewCo, Anteile an wesentlichen Projektgesellschaften der ISARIA Wohnbau AG im Transaktions-Perimeter sowie zwei bestimmte Grundstücke und zugehörige Vermögenswerte von ISARIA Wohnbau AG bzw. von Konzerngesellschaften der ISARIA Wohnbau AG sollen sodann gemäß dem Kaufvertrag an Gesellschaften des Konzerns der Deutsche Wohnen SE übertragen werden.

      Die Anteile der ISARIA Wohnbau AG an der ONE GROUP GmbH, Hamburg, werden hingegen nicht übertragen und auch nicht veräußert. Über die ONE GROUP GmbH und deren direkte und indirekte Tochtergesellschaften ("ONE GROUP") betreibt die ISARIA Wohnbau AG ein Finanzierungsgeschäft, um die so eingeworbenen Mittel für die Projektentwicklungen zur Verfügung zu stellen. Die von den Investoren zur Verfügung gestellten Mittel wurden ohne Sicherheiten gewährt und werden mit einem durchschnittlichen Zins von 6,1 % verzinst.

      Darüber hinaus ist nach Maßgabe des Kaufvertrages mit dessen Unterzeichnung aufschiebend bedingt auf den Vollzug des Kaufvertrages zwischen der ISARIA Wohnbau AG einerseits und der NewCo andererseits zugleich ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen worden, unter dem die NewCo nach Vollzug des Kaufvertrages bestimmte Dienstleistungen zugunsten der ISARIA Wohnbau AG erbringt, um insbesondere sicherzustellen, dass die von ISARIA Wohnbau AG im Rahmen der Transaktion nicht auf Gesellschaften des Konzerns der Deutsche Wohnen SE übertragenen Immobilienprojekte fertiggestellt und vertrieben werden können.

      Der Kaufvertrag und der Geschäftsbesorgungsvertrag haben den folgenden wesentlichen Inhalt (ergänzend zu den folgenden Ausführungen wird auf die in den Geschäftsräumen der ISARIA Wohnbau AG ab Einberufung zur Einsicht der Aktionäre ausliegenden Verträge sowie den dort ebenfalls zur Einsicht der Aktionäre ausliegenden Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen):
      a)

      Kaufvertrag

      Vertragsparteien

      Verkäuferin der Geschäftsanteile an der NewCo sowie von bestimmten Projektgesellschaften in Transaktions-Perimeter ist die ISARIA Wohnbau AG, München ("Verkäuferin 1"). Verkäuferin der Geschäftsanteile der weiteren Projektgesellschaften im Transaktions-Perimeter ist die ISARIA Grundstücksholding GmbH, München ("Verkäuferin 2"), eine 100%ige Tochtergesellschaft der ISARIA Wohnbau AG. Daneben sind drei weitere Gesellschaften Verkäuferinnen von Minderheitsbeteiligungen an Projektgesellschaften – Kashmir Investment GmbH, Darmstadt ("Verkäuferin 5"), Stairway Investment GmbH, Frankfurt am Main ("Verkäuferin 6") und Ramble Investment GmbH, Frankfurt am Main ("Verkäuferin 7").

      Verkäuferinnen der Grundstücke im Transaktions-Perimeter sind die ISARIA Objekt Freiham GmbH, München ("Verkäuferin 3") sowie die ISARIA Objekt Rümelinstraße GmbH & Co. KG, München ("Verkäuferin 4" und zusammen mit Verkäuferin 1, Verkäuferin 2, Verkäuferin 3, Verkäuferin 5, Verkäuferin 6 und Verkäuferin 7 die "Verkäuferinnen").

      Käuferin der Geschäftsanteile an der NewCo sowie an den betreffenden Projektgesellschaften ist die ISABELL GmbH (vormals: Brillant 3275. GmbH), Berlin ("Käuferin 1"), eine 100%ige Tochtergesellschaft der Larry II Targetco (Berlin) GmbH, Berlin, die wiederum ein direktes Tochterunternehmen der Deutsche Wohnen SE und mit dieser über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verbunden ist.

      Käuferin der Grundstücke ist die GSW Immobilien AG, Berlin ("Käuferin 2" und zusammen mit Käuferin 1 die "Käuferinnen"), ein börsennotiertes Wohnimmobilienunternehmen, dessen Aktien mehrheitlich von der Deutsche Wohnen SE gehalten werden.

      Gegenstand des Kaufvertrages

      Gegenstand des Kaufvertrages sind sämtliche Geschäftsanteile an der NewCo, auf die aufschiebend bedingt auf den Vollzug des Kaufvertrages sämtliche dem Projektentwicklungsgeschäft der ISARIA Wohnbau AG zugehörigen Vermögenswerte, Vertragsverhältnisse, Verbindlichkeiten und Mitarbeiter übertragen werden. Mit den Geschäftsanteilen an der NewCo werden damit mit Vollzug des Kaufvertrages mittelbar auch diese Vermögenswerte, Vertragsverhältnisse, Verbindlichkeiten und Mitarbeiter auf die Käuferin 1 übergehen.

      Gegenstand des Kaufvertrages sind darüber hinaus sämtliche Geschäftsanteile an zehn Projektgesellschaften, die jeweils Immobilienprojekte in verschiedenen Entwicklungsstadien betreiben. Im Einzelnen werden die Geschäftsanteile an den folgenden Projektgesellschaften übertragen:


      ISARIA Objekt Norderneyer Straße GmbH, München


      Objekt Gustav-Heinemann-Ring GmbH, München


      ISARIA Objekt Preußenstraße GmbH, München


      ISARIA Objekt Hoferstraße GmbH, München


      ISARIA Dachau Entwicklungsgesellschaft mbH, München


      ISARIA Hegeneck 5 GmbH, München


      ISARIA Objekt Achter de Weiden GmbH, München


      ISARIA Objekt Schwedler Trio GmbH, München


      ISARIA Stuttgart GmbH, München


      ISARIA Objekt Garching GmbH, München.

      Schließlich ist Gegenstand des Kaufvertrages (i) der von der Verkäuferin 3 gehaltene Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts München, Grundbuch von Aubing, Blatt 20935, Fl.Nrn. 1211/11 und 1211/15, Nähe Bodensseestraße ("Grundbesitz Freiham"), nebst wesentlichen Bestandteilen und gesetzlichem Zubehör, sämtliche bei der Verkäuferin 3 im Zusammenhang mit der Projektentwicklung auf dem Grundbesitz Freiham bestehenden Vereinbarungen und Verträge sowie sämtliche Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der Verkäuferin 3 aus den vorgenannten Vertragsverhältnissen (zusammen der "Kaufgegenstand Freiham") und (ii) der von der Verkäuferin 4 gehaltene Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Böblingen, Grundbuch von Stuttgart, Nr. 85982, Fl.Nr. 9318/6, Rümelinstraße 38 ("Grundbesitz Rümelinstraße"), nebst wesentlichen Bestandteilen und gesetzlichem Zubehör, sämtliche bei der Verkäuferin 4 im Zusammenhang mit der Projektentwicklung auf dem Grundbesitz Rümelinstraße bestehenden Vereinbarungen und Verträge sowie sämtliche Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der Verkäuferin 4 aus den vorgenannten Vertragsverhältnissen (zusammen der "Kaufgegenstand Rümelinstraße" und zusammen mit dem Kaufgegenstand Freiham der "Verkaufte Grundbesitz").

      Zum Vollzug der Transaktion sind verschiedene Finanzierungen in Bezug auf die im Rahmen der Transaktion veräußerten Projekte mit von der Käuferin 1 aufzubringenden Mitteln zurückzuführen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die folgenden Finanzierungen:


      die den Projektgesellschaften sowie der Verkäuferin 3 (in Bezug auf den Grundbesitz Freiham) und den Verkäuferinnen 2 bzw. 4 (in Bezug auf den Grundbesitz Rümelinstraße) jeweils von der ISARIA Finance I GmbH, München zur Verfügung gestellten Darlehen einschließlich bis zum Vollzugsdatum aufgelaufener Zinsen ("Finanzierungen Finance I GmbH") zuzüglich eines Betrages in Höhe von EUR 15.000.000 im Zusammenhang mit der Ablösung der Finanzierungen Finance I GmbH,


      die von der Verkäuferin 3 im Zusammenhang mit dem Grundbesitz Freiham und von der Verkäuferin 4 im Zusammenhang mit dem Grundbesitz Rümelinstraße aufgenommenen externen Finanzierungen ("Finanzierungen Grundbesitz"); im Gegenzug für die Ablösung der Finanzierungen Grundbesitz werden von den jeweiligen Gläubigern die diesen gewährten Sicherheiten zum Vollzug des Kaufvertrages freigegeben, sowie


      eine im Zusammenhang mit dem von der ISARIA Dachau Entwicklungsgesellschaft mbH, München gehaltenen Immobilienprojekt aufgenommene Finanzierung, deren Schuldnerin nach interner Umstrukturierung mittlerweile die Verkäuferin 2 ist, sowie ein zusätzlicher Ausgleichsbetrag in Höhe von EUR 7.500.000 für von der Verkäuferin 2 zugunsten der ISARIA Dachau Entwicklungsgesellschaft mbH getragene Aufwendungen ("Finanzierung Dachau"); im Gegenzug für die Ablösung der Finanzierung Dachau werden zum Vollzug die für die Finanzierung Dachau gestellten Sicherheiten freigegeben.

      Im Hinblick auf den Betrag, der von der Käuferin 1 zur Ablösung der Finanzierungen Finance I GmbH aufzubringen ist, sieht der Kaufvertrag eine begrenzende Regelung des Zinssatzes für diejenigen Beträge vor, die die Schwelle von EUR 140.000.000 übersteigen. Dieser Betrag ist zwar gegenüber der Käuferin 1 weiterhin mit dem regulären Zinssatz abzurechnen. Die Verkäuferin 1 hat die verkauften Gesellschaften (und somit mittelbar die Käuferin 1) insofern aber von einem etwaigen überschießenden Betrag von der bis zum Vollzug (bzw. im Falle der Ausübung des Rechts aufgrund der Corona-MAC-Klausel (dazu nachstehend) zu dem sich daraus ergebenden Fälligkeitstermin) laufenden Zinsverpflichtung zu einem Zinssatz von mehr als 4 % p.a. freizustellen.

      Kaufpreis/Ablösebeträge

      Der Kaufpreis wurde auf Basis eines wirtschaftlichen Stichtages zum 30. Juni 2019 ermittelt. Er beträgt für die verkauften Geschäftsanteile (d. h. die Geschäftsanteile an der NewCo sowie die Geschäftsanteile an den oben genannten Projektgesellschaftern) insgesamt EUR 203.499.998. Davon entfällt ein Betrag in Höhe von EUR 18.616.928 auf die Verkäuferinnen 5 bis 7. Der den Verkäuferinnen 5 bis 7 zustehende Teilbetrag des Anteilskaufpreises wird bei Vollzug direkt auf ein Konto dieser Verkäuferinnen gezahlt.

      Eine Anpassung der Kaufpreise zum Vollzug des Kaufvertrages ist nicht vorgesehen. Vielmehr enthält der Kaufvertrag Verpflichtungen der Parteien, bestimmte (insbesondere vermögensrelevante) Maßnahmen in dem Zeitraum ab Abschluss des Kaufvertrages bis zum Vollzug nicht bzw. nur mit Zustimmung der Käuferinnen vorzunehmen (sog. Locked-Box-Vereinbarung).

      Der Kaufpreis für den Kaufgegenstand Freiham und den Kaufgegenstand Rümelinstraße beträgt – unter Berücksichtigung der vorgenannten und nachfolgend nochmals ausgeführten, abzulösenden Finanzierungen Grundbesitz – jeweils EUR 1,00.

      Der Betrag der abzulösenden Finanzierungen Finance I GmbH betrug zum 27. Februar 2020 (ohne aufgelaufene Zinsen, die zum Vollzugstag noch berechnet werden und zu ergänzen sind) ungefähr EUR 93.000.000. Zusätzlich wurde die Zahlung des vorstehend genannten weiteren Betrages in Höhe von EUR 15.000.000 vereinbart (ein Teilbetrag von EUR 7.000.000 wurde insoweit als Kaufpreiserhöhung während der abschließenden Verhandlungen festgelegt).

      Der Betrag zur Ablösung der Finanzierungen Grundbesitz betrug zum 31. Dezember 2019 in Bezug auf den Grundbesitz Freiham ungefähr EUR 74.000.000 und in Bezug auf den Grundbesitz Rümelinstraße ungefähr EUR 7.150.000.

      Der Betrag zur Ablösung der Finanzierung Dachau betrug zum 31. Dezember 2019 (ohne den vorstehend genannten zusätzlichen Betrag in Höhe von EUR 7.500.000) ungefähr EUR 87.000.000.

      Vollzugsbedingungen/Vollzugsdatum

      Der Vollzug des Kaufvertrages ist abhängig vom Eintritt bzw. dem wirksamen Verzicht auf diverse Vollzugsbedingungen. Zu den Vollzugsbedingungen gehört, dass die Hauptversammlung der Verkäuferin 1 den Kaufvertrag mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmen genehmigt hat und (i) innerhalb eines Monats danach keine Anfechtungsklagen gegen den Beschluss eingereicht wurden oder (ii) der Vorstand und der Aufsichtsrat der Verkäuferin 1 nach eigenem Ermessen festgestellt haben, dass solche Anfechtungsklagen unbegründet sind und der Vollzug des Kaufvertrages keine Verletzung ihrer Organpflichten darstellen würde (zusammen die "Vollzugsbedingung Hauptversammlung").

      Eine weitere Vollzugsbedingung besteht darin, dass die Verkäuferin 1 und die NewCo alle Verträge, die für die Durchführung der Reorganisation (wie vorstehend definiert) erforderlich sind, unterzeichnet haben, mit der Maßgabe, dass diese unter der aufschiebenden Bedingung des Vollzugs des Kaufvertrages automatisch wirksam werden.

      Das Datum des Vollzugs hängt maßgeblich davon ab, bis wann die Vollzugsbedingungen erfüllt worden sind bzw. auf ihren Eintritt wirksam verzichtet worden ist. Der Kaufvertrag sieht vor, dass der Vollzug zum Monatsletzten des Monats stattfindet, in dem (i) sämtliche Vollzugsbedingungen eingetreten sind bzw. der wirksame Verzicht auf den Eintritt der Vollzugsbedingungen erklärt wurde und (ii) Ablauf einer Frist von fünf Wochen nach vollständigem Versand der Unterrichtungsschreiben an die Mitarbeiter der Verkäuferin 1 gemäß § 613a Abs. 5 BGB, sofern zwischen dem jeweiligen Monatsletzten und dem Eintritt der vorstehenden Voraussetzungen mindestens fünfzehn Geschäftstage liegen. Sollten zwischen dem Eintritt vorstehender Voraussetzungen und dem jeweiligen Monatsletzten weniger als fünfzehn Geschäftstage liegen oder der Vollzug nach vorstehender Regelung auf den 30. Juni 2020 fallen (in diesem Fall erfolgt der Vollzug am 1. Juli 2020), erfolgt der Vollzug zum nachfolgenden Monatsersten. Der Vollzug soll spätestens acht Monate nach dem Datum des Kaufvertrages erfolgen ("Long-Stop-Date"). Der Vollzug wird aus gegenwärtiger Sicht (vorbehaltlich der vorgenannten Zustimmung der Hauptversammlung) voraussichtlich am 31. Juli 2020 stattfinden.

      Denkbar ist auch, dass die Parteien des Kaufvertrages sich im Falle der vorgenannten Zustimmung der Hauptversammlung noch einigen werden, den Vollzug einvernehmlich früher durchzuführen, als es derzeit nach dem Kaufvertrag vorgesehen ist. In diesem Fall könnte der Vollzug des Kaufvertrages bereits zum 1. Juli 2020 erfolgen.

      Garantien der Verkäuferinnen

      Der Kaufvertrag enthält einen marktüblichen Katalog an von den Verkäuferinnen abzugebenden Garantien. Diese beziehen sich, unter anderem, auf die Existenz, Befugnisse und den Status der Verkäuferinnen, das Eigentum an den verkauften Geschäftsanteilen, die Erbringung des Stammkapitals, den gesellschaftsrechtlichen Status der verkauften Gesellschaften, den Grundbesitz der Verkauften Gesellschaften, Abschlussunterlagen und den Konzernabschluss, Mitarbeiter, den Verkauften Grundbesitz, Mietverträge, Rechtsstreitigkeiten, gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte, den öffentlich-rechtlichen Zustand und Rechtsverstöße, die Zusammenstellung des Datenraums sowie die Nichtvornahme von Maßnahmen, die der Locked-Box-Vereinbarung oder den Regelungen zu Zustimmungspflichtigen Geschäften (jeweils wie nachstehend definiert) widersprechen ("Locked-Box-Garantie").

      Dabei gibt lediglich die Verkäuferin 1 sämtliche Garantien ab. Die Verkäuferin 2 sowie die Verkäuferinnen 5 bis 7 geben lediglich die Garantien in Bezug auf sich selbst und die von ihnen gehalten Anteile ab (die "Garantien Eigentum Anteile"). Die Verkäuferinnen 3 und 4 geben lediglich die Garantien in Bezug auf den von ihnen jeweils gehaltenen Grundbesitz ab (die "Garantien Eigentum Grundbesitz" und zusammen mit den Garantien Eigentum Anteile (und entsprechenden Garantien der Verkäuferin 1 in Bezug auf sich selbst und von ihr gehaltene Anteile) die "Garantien Eigentum").

      Die Garantien werden im Grundsatz zum 13. März 2020 ("Garantiestichtag") abgegeben. Die Garantien Eigentum werden auch zum Vollzugsdatum abgegeben.

      Einige Garantien werden lediglich nach Kenntnis der Verkäuferin 1 abgegeben. Sofern eine Garantie nach Kenntnis der Verkäuferin 1 abgegeben wird, bezieht sich die Garantie für die Richtigkeit der betreffenden Angabe allein auf den Garantiestichtag und umfasst ausschließlich positive Kenntnis der Mitglieder des Vorstands der Verkäuferin 1 sowie bestimmter näher bezeichneter weiterer Kenntnisträger, die bei der ISARIA Wohnbau AG in Zentralfunktionen auf erster Leitungsebene unterhalb des Vorstands oder als Geschäftsführer der Projektgesellschaften tätig sind.

      Die Haftung der Verkäuferinnen für die Garantien ist einzelschuldnerisch, mit der Maßgabe, dass die Verkäuferin 1 im Hinblick auf die von ihr allein abgegebenen Garantien allein und im Rahmen der im Kaufvertrag vorgesehenen Beschränkungen auf 100 % des gegebenenfalls entstandenen und nach Maßgabe des Kaufvertrages zu ersetzenden Schadens haftet.

      Weitere Pflichten der Verkäuferinnen

      Wie vorstehend bereits erwähnt, haben die Verkäuferinnen dafür Sorge zu tragen und stehen dafür ein, dass keine der verkauften Gesellschaften im Zeitraum zwischen dem Datum des Kaufvertrages und dem Vollzugsdatum bestimmte (vermögensrelevante) Maßnahmen vornimmt ("Locked-Box-Vereinbarung"). Zu den erfassten Maßnahmen gehören beispielsweise


      die Bekanntgabe, Genehmigung oder Vornahmen von Gewinnausschüttungen und Dividendenzahlungen (einschließlich Zwischendividenden), Beschlüsse über Gewinnausschüttungen, Rückzahlungen von Kapital sowie Ausschüttungen und Zahlungen an die oder zugunsten der Verkäuferinnen oder ihrer verbundenen Unternehmen,


      die Begründung, Ausgabe, Rücknahme, Ankauf oder Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen, vorbehaltlich der Zulässigkeit einer weiteren Finanzierung über Finance I GmbH Darlehen und einer Leistungsverrechnung bis zum Vollzug,


      Verfügungen über Vermögensgegenstände durch die Verkauften Projektgesellschaften zu Gunsten der Verkäuferinnen oder ihrer verbundenen Unternehmen zu nicht einem Marktvergleich standhaltenden Konditionen,


      die Übernahme von Verbindlichkeiten der Verkäuferinnen oder ihrer verbundenen Unternehmen,


      die Bezahlung von Honoraren und Auslagen sowie sonstige Ausgaben der verkauften Projektgesellschaften für Berater oder Kreditinstitute für Leistungen im Zusammenhang mit der im Kaufvertrag geregelten Transaktion,


      die Bezahlung von Boni und sonstiger Vergütungen durch die verkauften Projektgesellschaften für Leistungen im Zusammenhang mit der im Kaufvertrag geregelten Transaktion an Arbeitnehmer oder Geschäftsführer der verkauften Projektgesellschaften, der Verkäuferinnen und/oder ihrer verbundenen Unternehmen, sowie


      Zahlungen und sonstige Leistungen durch die verkauften Projektgesellschaften aufgrund von Verträgen mit den Verkäuferinnen oder ihren verbundenen Unternehmen (mit Ausnahme der verkauften Projektgesellschaften), die vor dem Vollzugsdatum geschlossen wurden mit Ausnahme von Zahlungen und sonstigen Leistungen, die aufgrund von Verträgen erfolgen, die einem Marktvergleich standhalten,

      jeweils außer zur Erfüllung von Pflichten aus dem Kaufvertrag.

      Andere Maßnahmen dürfen die Verkäuferinnen im Zeitraum zwischen dem Datum des Kaufvertrages und dem Vollzugsdatum nur mit Zustimmung der Käuferin 1 vornehmen (die "Zustimmungspflichtigen Geschäfte"), wobei die Verkäuferinnen, soweit rechtlich zulässig, dafür Sorge zu tragen haben, dass auch keine verkaufte Gesellschaft ein Zustimmungspflichtiges Geschäft ohne Zustimmung der Käuferin 1 vornimmt. Zu den Zustimmungspflichtigen Geschäften gehören:


      Veräußerung, sonstige Übertragung bzw. Sicherungsübertragung oder Begründung von dinglichen Rechten/Baulasten betreffend die Immobilien oder sonstige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens der verkauften Gesellschaften,


      Veräußerung oder Erwerb von Grundbesitz, Beteiligungen oder Geschäftsbereichen der verkauften Gesellschaften,


      Investitionen der verkauften Gesellschaften in einer Größenordnung von mehr als EUR 1 Mio. im Einzelfall und einem Gesamtbetrag von mehr als EUR 3 Mio. (soweit nicht den Käuferinnen im Rahmen des Kaufvertrages offengelegte Maßnahmen betroffen sind),


      Änderungen in der steuerlichen Struktur der verkauften Gesellschaften,


      Abschluss, Änderung, Ergänzung, Aufhebung/Beendigung von und Nebenabreden zu bestimmten im Kaufvertrag näher bezeichneten Verträgen, mit Ausnahme von (i) Verträgen bzw. Maßnahmen, die über das Datum des Vollzugs keine rechtliche und wirtschaftliche Wirkung entfalten, (ii) entsprechenden Vereinbarungen im Hinblick auf Projektentwicklungs-/Bauverträge, die der ordnungsgemäßen Realisierung des jeweiligen Projekts der Projektgesellschaften dienen, die jeweils bereits getroffene Regelungen zur Haftung, zu Leistung von Sicherheiten und zu etwaigen Urheberrechten mit den jeweiligen Auftragnehmern unberührt lassen und (iii) sonstigen Verträgen, deren Vertragswert EUR 100.000 nicht überschreitet,


      Aufnahme und Gewährung von Darlehen (außer im Rahmen der vorstehend genannten Finanzierungen Finance I GmbH oder der Fortführung der internen Leistungsverrechnung) durch oder an die verkauften Gesellschaften,


      Gewährung von Garantien, Bürgschaften oder sonstige Sicherheiten zugunsten Dritter durch die Verkauften Gesellschaften, mit Ausnahme solcher, die in Umsetzung von den vorstehend im dritten Spiegelstrich genannten Maßnahmen gewährt werden,


      Erlass und/oder Stundung von Forderungen der verkauften Gesellschaften gegen Dritte,


      Einleitung von Gerichtsverfahren durch die verkauften Gesellschaften mit einem Gegenstandswert von mindestens EUR 25.000, soweit diese den Käuferinnen nicht im Datenraum offengelegt wurden oder dies mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Käuferinnen erfolgt,


      Einstellung von Mitarbeitern der verkauften Gesellschaften,


      Rücknahme von Baugenehmigungsanträgen oder anderen öffentlich-rechtlichen Anträgen, die am Datum des Kaufvertrages gestellt sind,


      Bewilligung/Eintragung weiterer dinglicher Belastungen im Rahmen der Erschließung des jeweiligen Kaufgegenstandes vor Vollzug, sowie


      Abschluss von Verträgen oder Vereinbarungen, die die vorstehend genannten Angelegenheiten betreffen.

      W&I Versicherung

      Die Käuferinnen haben zur Absicherung ihrer Garantieansprüche aus dem Kaufvertrag eine Gewährleistungsversicherung ("W&I Versicherung") abgeschlossen. Bei einem Verstoß gegen eine der im Kaufvertrag von den Verkäuferinnen gegebenen Garantien stellen die Ansprüche der Käuferinnen gegenüber dem Versicherer aus der W&I-Versicherung grundsätzlich den einzigen möglichen Regress dar. Dies gilt jedoch nicht im Fall von Vorsatz oder arglistigem Verhalten. Soweit rechtlich zulässig sind alle anderen gesetzlichen, vertraglichen, quasivertraglichen oder sonstigen Ansprüche gegen die Verkäuferinnen und ihre derzeitigen, ehemaligen oder zukünftigen Geschäftsführer, Manager, leitenden Angestellten, Liquidatoren, Mitarbeiter, Aktionäre, Vertreter und Berater aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung der von den Verkäuferinnen gegebenen Garantien ausgeschlossen und die Käuferinnen haben im Kaufvertrag vorbehaltlos und unwiderruflich auf diese Ansprüche verzichtet.

      Dieser Ausschluss eines Rückgriffs auf die Verkäuferinnen gilt nicht im Fall einer Verletzung der Locked-Box-Garantie und nicht für die Haftungshöchstsumme der W&I-Versicherung übersteigende Schäden im Fall einer Verletzung der Garantien Eigentum sowie der Locked-Box-Garantie. Die W&I-Versicherung hat eine Haftungshöchstsumme von EUR 60 Mio.

      Haftungsbeschränkung

      Zusätzlich zur W&I Versicherung gelten weitere Haftungsbeschränkungen bei Verletzung von Garantien oder Verstößen gegen bestimmte Verhaltenspflichten (u. a. Locked-Box-Vereinbarung und Zustimmungspflichtige Geschäfte) der Verkäuferinnen.

      Die Käuferinnen können zunächst nur in dem Umfang und in der Höhe eine Forderung gegen eine Verkäuferin geltend machen, in der die einzelne Forderung den Betrag von EUR 20.000 übersteigt (de-minimis). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verstößen gegen die Locked-Box-Garantie/-Vereinbarung, die Verpflichtungen in Bezug auf Zustimmungspflichtige Geschäfte oder bei Verletzungen der Garantien Eigentum.

      Daneben greifen Haftungsbegrenzungen:

      Sämtliche Ansprüche der Käuferinnen wegen einer Verletzung einer Garantie sind auf einen Betrag von EUR 1,00 beschränkt und verjähren nach Ablauf von 24 Stunden ab Eintritt des Schadens bei der jeweiligen Verkäuferin; insoweit gelten ergänzend die Regelungen zur W&I Versicherung (vgl. dazu vorstehend).

      Bei sonstigen Verstößen ist die Gesamthaftung der Verkäuferinnen auf einen Betrag in Höhe von 10 % des Gesamtkaufpreises (Summe aller Anteilskaufpreise und des Kaufpreises für den Verkauften Grundbesitz) zuzüglich der Beträge zur Ablösung der Finanzierungen Finance I GmbH (zuzüglich der Zahlung von EUR 15 Mio. wie vorstehend erläutert), der Finanzierungen Grundbesitz sowie der Finanzierung Dachau (zuzüglich der Zahlung von EUR 7,5 Mio. wie vorstehend erläutert) ("Ablösebeträge") begrenzt.

      Die vorstehend skizzierten Haftungsbegrenzungen gelten jedoch nicht bei Verstößen gegen die Locked-Box-Garantie, die Locked-Box-Vereinbarung, die Verpflichtungen in Bezug auf Zustimmungspflichtige Geschäfte oder bei Verletzungen der Garantien Eigentum. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Gesamtkaufpreis (Summe aller Anteilskaufpreise und des Kaufpreises für den Verkauften Grundbesitz) zuzüglich der Ablösebeträge beschränkt, im Falle von Verletzungen der Garantien Eigentum abzüglich der von der W&I-Versicherung für diese Garantien jeweils ggf. gedeckten Haftungshöchstsumme.

      Rücktrittsrechte

      Der Kaufvertrag sieht verschiedene Rücktrittsrechte vor. So können sowohl die Verkäuferinnen als auch die Käuferinnen vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Vollzugsbedingung Hauptversammlung nicht bis zum Long-Stop-Date eingetreten ist. Die Käuferinnen können darüber hinaus vom Kaufvertrag zugrücktreten, wenn die anderen im Kaufvertrag vorgesehenen Vollzugsbedingungen nicht bis zum Long-Stop-Date eingetreten sind.

      Im Falle wesentlicher Verschlechterungen des von den Projektgesellschaften gehaltenen Grundbesitzes bzw. des Verkauften Grundbesitzes (Minderung des Gross Asset Value um mehr als 25% und Wertminderung im Einzelfall von mind. EUR 10.000.000) bis zum Zeitpunkt der Übergabe ist die jeweilige Käuferin nach näherer Maßgabe des Kaufvertrages zum Rücktritt berechtigt. Allerdings steht der jeweiligen Verkäuferin das Recht zu, den Rücktritt nach Maßgabe eines im Kaufvertrag näher beschriebenen Mechanismus abzuwenden, indem sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab dem vereinbarten Vollzugsdatum der jeweiligen Käuferin einen Erwerber vorschlägt, der bereit ist, die jeweilige Projektgesellschaft (einschließlich des von dieser gehaltenen Grundbesitzes) bzw. den jeweiligen Verkauften Grundbesitz durch Übernahme der entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen der jeweiligen Käuferin zu übernehmen.

      Corona-MAC-Klausel

      Sofern sich die Finanzierungsbedingungen für die Käuferinnen im Zeitraum vor dem vereinbarten Vollzugsdatum signifikant verschlechtern, kann die Käuferin 1 durch schriftliche Erklärung an die Verkäuferin 1 Stundung des den Verkäuferinnen 1 bis 4 geschuldeten Anteilskaufpreises (pro rata auf die jeweiligen Einzel-Anteilskaufpreise) bis zur Höhe von 2/3 des Anteilskaufpreises für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten ab Vollzug beanspruchen und bei Ausübung einen entsprechenden Zeitraum benennen. In diesem Fall findet der Vollzug unter Abzug des Stundungsbetrages statt. Der Stundungsbetrag ist mit einem Zinssatz von 1,2 % p.a. zu verzinsen und nach Ablauf des Stundungszeitraums jeweils nebst Zinsen an die jeweilige Verkäuferin zu zahlen.

      Darüber hinaus wird die Verkäuferin 1 dafür sorgen, dass die Finanzierungen Finance I GmbH für den Stundungszeitraum nicht gekündigt werden, sondern im Rahmen des Vollzugs zunächst übernommen werden können und frühestens nach Ablauf des Stundungszeitraums abzulösen sind.

      Zur Feststellung der signifikanten Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen für die Käuferinnen wird dabei alternativ auf zwei Parameter abgestellt: das Emissionsvolumen am europäischen Corporate Bond Markt und der Yield für eine 10 Jahres-Benchmark Anleihe in Europa mit einem Rating von A-. Die "Corona-MAC-Klausel" greift jedoch dann nicht ein, wenn den Käuferinnen oder mit ihnen verbundenen Unternehmen alternative staatlich garantierte Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die nicht in die Eigentumsrechte der Käuferinnen oder der mit ihnen verbundenen Unternehmen eingreifen (wie z. B. eine Verstaatlichung).

      Die "Corona-MAC-Klausel" berührt die Wirksamkeit des Kaufvertrages nicht und eröffnet insbesondere kein Rücktrittsrecht der Käuferinnen.

      Steuern

      Der Kaufvertrag enthält hinsichtlich Steuern (und Sozialversicherungsabgaben) marktübliche Steuergarantien und eine ergänzende ebenfalls marktübliche Steuerfreistellung. Garantiegeber und Freistellungsverpflichtete ist allein die Verkäuferin 1.

      Danach haftet die Verkäuferin 1 für Steuernachzahlungen der Projektgesellschaften und der NewCo für Zeiträume bis zum Vollzugstag (insbesondere aufgrund Betriebsprüfungen) sowie – im Fall einer Garantieverletzung – für neben der Steuerzahllast entstehende Schäden. Daneben hat die Verkäuferin 1 die Käuferinnen auch für den Fall der Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für Steuern der NewCo und den Verkäuferinnen 3 und 4, die den Zeitraum bis zum Vollzugstag betreffen, freizustellen. Sämtliche Haftungsverpflichtungen der Verkäuferin 1 verjähren vier Jahre nach dem Vollzugstag.

      Die oben genannten vertraglichen Haftungsbeschränkungen für Garantien gelten nicht für Steuern. Allerdings sind Ansprüche der Käuferinnen ebenfalls grundsätzlich durch die W&I Versicherung gedeckt. Der Kaufvertrag sieht insoweit vor, dass die Käuferinnen gegen die Verkäuferin 1 nur Regress nehmen können, wenn und soweit Steuern außerhalb des Versicherungsschutzes betroffen sind. Dies sind insbesondere Steuern im Zusammenhang mit Verrechnungspreisthemen und Haftungsschulden der Käuferinnen für Steuern der Verkäuferseite (soweit nicht durch die Steuerklausel ausdrücklich angesprochen). Daneben haftet die Verkäuferin 1, soweit die bezeichneten Steuernachzahlungen das de-minimis unter der W&I Versicherung von EUR 20.000 unterschreiten.
      b)

      Geschäftsbesorgungsvertrag ("GBV")

      Vertragsparteien

      Auftraggeber ist die Verkäuferin 1, Auftragnehmer die NewCo.

      Gegenstand des Geschäftsbesorgungsvertrages

      Gegenstand des GBV ist die Erbringung von bestimmten Leistungen für die Verkäuferin 1 sowie für die nach Vollzug der Transaktion bei der Verkäuferin 1 verbleibenden Projektgesellschaften und Altprojekte. Der GBV hat den Zweck, der Verkäuferin 1 den Abschluss der von der Käuferseite nicht übernommenen Projekte zu ermöglichen. Hierfür sollen durch die NewCo die erforderlichen Projektsteuerungs-, Vertriebs- und Gewährleistungsmanagementleistungen erbracht werden. Vor dem Hintergrund der oben geschilderten Veräußerung der Projektentwicklungsplattform der Verkäuferin 1 im Rahmen der Transaktion soll mittels des GBV zudem die weitere Betriebsführung der Verkäuferin 1 sowie weiterer bei ihr verbleibender Gesellschaften sichergestellt werden.

      Im Einzelnen erbringt die NewCo für die Verkäuferin 1 die folgenden Leistungen:


      Projektsteuerungsleistungen:

      Erbringung der für die Fortführung und den Abschluss der laufenden aktiven Projekte "Diamaltpark", "GREEN LEVELS/Tübingerstraße" und "H.Trium/Hansastraße" ("verbleibende Projekte") jeweils erforderlichen Projektsteuerungsleistungen einschließlich der Projektleitung. Die entsprechenden Leistungen sind in Anlehnung an den üblichen AHO-Standard vereinbart worden.


      Vertriebsleistungen:

      Erbringung der für den Vertrieb (Verkauf und Vermietung) der verbleibenden Projekte erforderlichen Vertriebsleistungen.


      Betriebsführungsleistungen:

      Erbringung der für die Betriebsführung der Verkäuferin 1 und bestimmter bei ihr verbleibenden Gesellschaften notwendigen Leistungen, insbesondere im Bereich der Geschäfts- und Finanzbuchhaltung. Ausgenommen hiervon sind die Gesellschaften der ONE GROUP Gruppe, für welche die NewCo nur notwendige Leistungen der Buchführung erbringt.


      Gewährleistungsmanagement:

      Erbringung von Leistungen im Bereich des Gewährleistungsmanagements (insbesondere Dokumentation und Management der Mängelabarbeitung) sowohl für die abgeschlossenen Projekte der Verkäuferin 1 ("Altprojekte") als auch für die verbleibenden Projekte.

      Vergütung und Laufzeit

      Die vereinbarte Vergütung beträgt für die Projektsteuerungsleistungen und für das Gewährleistungsmanagement für die verbleibenden Projekte pauschal EUR 10,6 Mio. Für die Vertriebsleistungen ist ein Fixhonorar i. H. v. EUR 769.000 vereinbart. Für die Gewährleistungsmanagementleistungen der Altprojekte ist ein Pauschalbetrag i. H. v. EUR 16.200 pro Monat und eingesetztem Mitarbeiter vereinbart. Die Betriebsführungsleistungen werden monatlich nach Aufwand auf Basis anfallender Pauschalbeträge pro erbrachter Betriebsleistung in Höhe von insgesamt maximal EUR 81.930 pro Monat vergütet.

      Die Vertragslaufzeit ist bezüglich der Projektsteuerungsleistungen grundsätzlich unbefristet und endet mit dem Abschluss der verbleibenden Projekte. Bezüglich der Erbringung der Leistungen für das Gewährleistungsmanagement betreffend die Altprojekte sowie betreffend die Betriebsführungsleistungen ist als Beendigungsdatum jeweils der 31. Dezember 2022 vereinbart. Ggf. werden diese Leistungen danach auf dritte Dienstleister übergeleitet.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Dem am 17./18. März 2020 beurkundeten Kaufvertrag über Geschäftsanteile und Grundstücke nebst Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen (i) der ISARIA Wohnbau AG, (ii) der ISARIA Grundstücksholding GmbH, München, (iii) der ISARIA Objekt Freiham GmbH, München, (iv) der ISARIA Rümelinstraße Beteiligungs GmbH, München, als Komplementärin der ISARIA Objekt Rümelinstraße GmbH & Co. KG, München, (v) der Kashmir Investment GmbH, Darmstadt, (vi) der Stairway Investment GmbH, Frankfurt, (vii) der Ramble Investment GmbH, Frankfurt, sowie (viii) der ISARIA Objekt Neu 02 GmbH, München, einerseits und (ix) der ISABELL GmbH (vormals: Brillant 3275. GmbH), Berlin, sowie (x) der GSW Immobilien AG, Berlin, andererseits (UR-Nr. NB 52/2020 des Notars Dr. Nicolas Böhm, Berlin) wird zugestimmt.
      7.

      Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Ausschluss von Minderheitsaktionären bzw. Squeeze-out)

      Die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main ist gegenwärtig mit 97,58 % unmittelbar am Grundkapital der ISARIA Wohnbau AG beteiligt. Gemäß § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 vom Hundert des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (Ausschluss von Minderheitsaktionären).

      Die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 17. März 2020 gegenüber dem Vorstand der ISARIA Wohnbau AG verlangt, alle Maßnahmen durchzuführen, damit die Hauptversammlung der ISARIA Wohnbau AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf sie gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung je Stückaktie der ISARIA Wohnbau AG gemäß §§ 327a ff. AktG beschließen kann. Die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 8. April 2020 ihr Verlangen unter Angabe der von ihr festgelegten Barabfindung in Höhe von EUR 7,61 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der ISARIA Wohnbau AG konkretisiert. Über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre soll im Rahmen dieser ordentlichen Hauptversammlung der ISARIA Wohnbau AG beschlossen werden. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgt aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung und wird mit Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister der ISARIA Wohnbau AG wirksam.


      In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG vom 8. April 2020 hat die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.

      Zur Festsetzung der Barabfindung wird auf Folgendes hingewiesen:


      Die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG hat die ValueTrust Financial Advisors SE, München ("Bewertungsgutachter"), beauftragt, eine gutachterliche Stellungnahme zum Unternehmenswert der ISARIA Wohnbau AG nach dem Standard "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW Standard S 1) zu erstellen und die Höhe der angemessenen Barabfindung zu ermitteln. Der Bewertungsgutachter hat die angemessene Barabfindung mit EUR 7,61 je Stückaktie der ISARIA Wohnbau AG ermittelt. Die gutachterliche Stellungnahme ist dem schriftlichen Bericht der Hauptaktionärin gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG vom 8. April 2020 als Anlage beigefügt.


      Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 11. Februar 2020 (Aktenzeichen: 5 HK O 1591/20) Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Michael Wahlscheidt, Düsseldorf, ("Prüfer") zum sachverständigen Prüfer für die Angemessenheit der Barabfindung der Minderheitsaktionäre bestellt. Der Prüfer hat die Angemessenheit der Barabfindung geprüft. Er hat in seinem schriftlichen Bericht über ihre Prüfung, insbesondere über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung (§ 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG), die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.

      Die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG hat dem Vorstand der ISARIA Wohnbau AG die Erklärung der Baader Bank Aktiengesellschaft mit Sitz in Unterschleißheim vom 3. April 2020 gemäß § 327b Abs. 3 AktG übermittelt, mit der die Baader Bank Aktiengesellschaft im Wege eines selbstständigen Garantieversprechens die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG übernimmt, den Minderheitsaktionären der ISARIA Wohnbau AG nach Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung zuzüglich etwaiger gesetzlicher Zinsen für die auf die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG übergegangenen Aktien der ISARIA Wohnbau AG zu zahlen (§ 327b Abs. 2 AktG). Die Gewährleistungserklärung ist dem schriftlichen Bericht der Hauptaktionärin gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG vom 8. April 2020 in Kopie als Anlage beigefügt.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der ISARIA Wohnbau AG (Minderheitsaktionäre) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der ISARIA von EUR 1,00 je Aktie werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 7,61 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ISARIA Wohnbau AG auf die Hauptaktionärin übertragen.
      Weitere Angaben

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die ISARIA Wohnbau AG 35.646.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 35.646.000. Die ISARIA Wohnbau AG hält keine eigenen Aktien.

      Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

      Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2020 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchgeführt wird.

      Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten an der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die nachfolgend aufgezeigten Möglichkeiten zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, der Einreichung von Fragen, der Ausübung des Stimmrechts sowie der Erhebung von Widersprüchen gegen die Beschlussfassungen der Hauptversammlung.

      Bild- und Tonübertragung im Internet

      Die Hauptversammlung wird per Bild- und Tonübertragung über eine eigens von der Gesellschaft für die Aktionäre bereitgestellte Internetseite (das "Investor-Portal") übertragen. Die zugangsberechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung am 12. Mai 2020 ab 10:00 Uhr nach Eingabe der Zugangsdaten im Internet verfolgen.

      Zudem werden während der Hauptversammlung die unter "Unterlagen zur Hauptversammlung" aufgeführten Unterlagen im InvestorPortal einsehbar sein.

      Das InvestorPortal erreichen die Aktionäre unter
      https://isaria.ag/investor-relations


      Sie benötigen hierfür ihre Zugangsdaten, die sie mit der Zugangsbestätigung (die "Eintrittskarte") zur virtuellen Hauptversammlung (siehe hierzu "Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts") erhalten.

      Fragemöglichkeit gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 3 COVID-19-Abmilderungsgesetz

      Gemäß den Vorgaben des Covid-19-Abmilderunggesetzes besteht für Aktionäre die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen, ohne dass dieses Fragerecht zugleich ein Auskunftsrecht darstellt. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass zugangsberechtigte Aktionäre und ihre Bevollmächtigten ihre Fragen in deutscher Sprache vor der Hauptversammlung und bis spätestens Sonntag, den 10. Mai 2020, 24.00 Uhr, im InvestorPortal unter
      https://isaria.ag/investor-relations


      elektronisch einreichen können. Sie benötigen hierfür ihre Zugangsdaten, die sie mit der Zugangsbestätigung (Eintrittskarte) zur virtuellen Hauptversammlung (siehe hierzu "Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts") erhalten.

      Das Stellen von Fragen nach Ablauf der Frist und während der virtuellen Hauptversammlung ist nicht vorgesehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt „in“ der virtuellen Versammlung, sofern nicht Fragen schon vorab auf der Internetseite der Gesellschaft unter
      https://isaria.ag/investor-relations


      beantwortet worden sind.

      Über die Beantwortung von Fragen entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats abweichend von der Vorschrift des § 131 AktG nach freiem und pflichtgemäßem Ermessen.

      Ausübung des Stimmrechts

      Da die zugangsberechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen, können sie das Stimmrecht nur durch Briefwahl (postalisch, per Telefax oder per E-Mail sowie im Wege der elektronischen Kommunikation über das InvestorPortal) oder durch Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Zur Ausübung, Änderung und Widerruf des Stimmrechts vor und während der Hauptversammlung näher unter "Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl – postalisch, per Telefax oder per E-Mail sowie im Wege der elektronischen Kommunikation über das InvestorPortal" und "Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft".

      Widerspruch gegen die Beschlussfassungen der Hauptversammlung

      Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder per Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, wird unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung eingeräumt. Der Widerspruch ist bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären.

      Zu diesem Zwecke können Aktionäre, die ihr Stimmrecht im obengenannten Sinne ausgeübt haben, bis zum Ende der Versammlung beim am Versammlungsort anwesenden beurkundenden Notar Widerspruch im Wege elektronischer Kommunikation unter folgender E-Mail-Adresse zu Protokoll geben:
      isariaHV2020-Widerspruch-beim-Notar@computershare.de


      Hinweis

      Die ISARIA Wohnbau AG kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Übertragung im Internet technisch ungestört verläuft und bei jedem zugangsberechtigten Aktionär ankommt. Die ISARIA Wohnbau AG empfiehlt den Aktionären daher, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.

      Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts

      Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es eines durch das depotführende Institut erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes. Ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut reicht für den Nachweis aus.

      Der Nachweis hat sich gemäß § 123 Abs. 3 AktG i. V. m. § 15 der Satzung der ISARIA Wohnbau AG auf den Beginn des 21. April 2020 (0.00 Uhr) zu beziehen ("Nachweisstichtag").

      Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der ISARIA Wohnbau AG in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 5. Mai 2020 (24.00 Uhr) unter der folgenden Adresse übermittelt werden:


      ISARIA Wohnbau AG
      c/o Computershare Operations Center
      80249 München
      oder per Telefax: +49 89 30903-74675
      oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

      Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes unter der oben genannten Adresse wird den Aktionären die Eintrittskarte zur virtuellen Hauptversammlung nebst Zugangsdaten für das InvestorPortal sowie (i) einem Formular für die Stimmabgabe über Briefwahl, (ii) einem Vollmachts- und Weisungsformular für die Erteilung einer Vollmacht zur Stimmabgabe bei der Hauptversammlung durch Stimmvertreter der Gesellschaft und (iii) einem Formular zur Erteilung von Vollmachten an einen Bevollmächtigten übersandt.

      Bedeutung des Nachweisstichtags

      Im Verhältnis zur ISARIA Wohnbau AG gilt für die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur stimmberechtigt, soweit sie sich von dem am Nachweisstichtag Berechtigten bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

      Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl – postalisch, per Telefax oder per E-Mail sowie im Wege der elektronischen Kommunikation über das InvestorPortal

      Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht durch Briefwahl postalisch, per Telefax oder per E-Mail sowie im Wege der elektronischen Kommunikation (elektronische Briefwahl über das InvestorPortal) ausüben. In diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

      Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten Aktionäre ein Briefwahlformular mit weiteren Hinweisen. Die Verwendung des Briefwahlformulars ist nicht zwingend. Die Abgabe von Briefwahlstimmen kann auch auf andere Art und Weise erfolgen. Die Gesellschaft bietet unter
      https://isaria.ag/investor-relations


      ein internetgestütztes System (InvestorPortal) an. Einzelheiten können Aktionäre den dort aufgeführten Hinweisen entnehmen.

      Postalisch, per Telefax oder per E-Mail abgegebene Briefwahlstimmen, deren Widerruf oder Änderung müssen der ISARIA Wohnbau AG in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 11. Mai 2020 (24.00 Uhr) unter der folgenden Adresse zugehen:


      ISARIA Wohnbau AG
      c/o Computershare Operations Center
      80249 München
      oder per Telefax: +49 89 30903-74675
      oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

      Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Stimmabgabe Vorrang.

      Die Stimmabgabe durch Briefwahl, deren Widerruf oder Änderung können ferner im Wege der elektronischen Kommunikation bis zum Beginn der Abstimmungen in der Hauptversammlung im InvestorPortal unter
      https://isaria.ag/investor-relations


      erfolgen.

      Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl (postalisch, per Telefax oder per E-Mail sowie im Wege der elektronischen Kommunikation über das InvestorPortal) ist auf die Abstimmung über die in der Einladung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat sowie auf die aufgrund einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachten Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt. Eine Stimmabgabe durch Briefwahl (postalisch, per Telefax oder per E-Mail sowie im Wege der elektronischen Kommunikation über das InvestorPortal) zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns) gilt auch für einen angepassten Gewinnverwendungsvorschlag infolge einer etwaigen Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien.

      Eine elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung ist nicht vorgesehen. Daher können während der Hauptversammlung keine Fragen, Anträge oder Wahlvorschläge entgegengenommen bzw. vorgebracht werden.

      Bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können sich ebenfalls der Briefwahl (postalisch, per Telefax oder per E-Mail sowie im Wege der elektronischen Kommunikation über das InvestorPortal) bedienen.

      Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

      Die ISARIA Wohnbau AG bietet ihren Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten an, Mitarbeiter der ISARIA Wohnbau AG mit der Ausübung ihrer Stimmrechte nach Maßgabe der Weisungen der Aktionäre zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter der ISARIA Wohnbau AG können das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen Weisungen erteilt wurden.

      In diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

      Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten Aktionäre ein Vollmachts- und Weisungsformular mit weiteren Hinweisen. Die Verwendung des Vollmachts- und Weisungsformulars ist nicht zwingend. Die Abgabe von Vollmachts- und Weisungserteilung kann auch auf andere Art und Weise erfolgen. Die Gesellschaft bietet unter
      https://isaria.ag/investor-relations


      ein internetgestütztes System (InvestorPortal) an. Einzelheiten können Aktionäre den dort aufgeführten Hinweisen entnehmen.

      Die Erteilung, der Widerruf oder die Änderung von Stimmrechtsvollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 11. Mai 2020 (24.00 Uhr) unter der folgenden Adresse zugehen:


      ISARIA Wohnbau AG
      c/o Computershare Operations Center
      80249 München
      oder per Telefax: +49 89 30903-74675
      oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

      Die Erteilung, der Widerruf oder die Änderung von Stimmrechtsvollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können ferner im Wege der elektronischen Kommunikation auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen im InvestorPortal unter
      https://isaria.ag/investor-relations


      erfolgen.

      Eine Ausübung der Stimmrechte durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach eigenem Ermessen ist nicht möglich.

      Eine Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns) gilt auch für einen angepassten Gewinnverwendungsvorschlag infolge einer etwaigen Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien.

      Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur Ausübung des Fragerechts entgegennehmen.

      Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

      Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die ISARIA Wohnbau AG eine oder mehrere von diesen Vollmachten zurückweisen.

      Auch Bevollmächtige können nicht selbst physisch an der Hauptversammlung teilnehmen, sondern sind auf die Ausübung des Stimmrechts, wie unter "Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten" beschrieben, beschränkt. Sie müssen ihre Stimmen daher wie vorstehend für die Aktionäre selbst beschrieben entweder per Briefwahl – postalisch, per Telefax oder per E-Mail sowie im Wege der elektronischen Kommunikation über das InvestorPortal – oder durch Stimmrechtsuntervollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Im Hinblick auf die Ausübung des Frage- und Widerspruchsrechts findet die oben angegebene Vorgehensweise und Frist gleichermaßen auf Bevollmächtigte der Aktionäre Anwendung.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der ISARIA Wohnbau AG bedürfen der Textform. Wird ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

      Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur virtuellen Hauptversammlung.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der ISARIA Wohnbau AG müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 11. Mai 2020 (24.00 Uhr) unter der folgenden Adresse zugehen:


      ISARIA Wohnbau AG
      c/o Computershare Operations Center
      80249 München
      oder per Telefax: +49 89 30903-74675
      oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

      Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können vorgenannte Erklärungen mit Bezug zur Vollmacht bis zum Beginn der Abstimmungen nur noch gegenüber der folgenden E-Mail-Adresse erklärt werden:
      isariaHV2020-Vollmachten@computershare.de


      Auch im Falle einer Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.

      Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Intermediäre sowie an Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater, Personen oder Institutionen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG erteilt, so ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Daher werden Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Auch diese Personen können sich unter Einhaltung der genannten Fristen der Briefwahl oder Untervollmacht bedienen.

      Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, Art. 2 § 1 Abs. 3 Satz 4 des COVID-19-Abmilderungsgesetzes sowie nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des COVID-19-Abmilderungsgesetzes

      Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, Art. 2 § 1 Abs. 3 Satz 4 des COVID-19-Abmilderungsgesetzes

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

      Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der ISARIA Wohnbau AG mindestens 14 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 27. April 2020 (24.00 Uhr). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

      Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an die folgende Adresse zu übermitteln:


      ISARIA Wohnbau AG
      – Der Vorstand –
      Leopoldstraße 8
      80802 München

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 27. April 2020 (24.00 Uhr), bei der ISARIA Wohnbau AG eingehen, werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung unverzüglich im Internet unter
      https://isaria.ag/investor-relations


      zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht.

      Gegenanträge werden – anders als Wahlvorschläge – nur dann zugänglich gemacht, wenn sie mit einer Begründung versehen sind.

      In §§ 126 Abs. 2 und § 127 Satz 1, 3 AktG nennt das Gesetz zudem Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen etwaige Begründung oder ein Wahlvorschlag nicht zugänglich gemacht werden müssen.

      Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln:


      ISARIA Wohnbau AG
      – Investor Relations –
      Leopoldstraße 8
      80802 München
      oder per Telefax: +49 (0) 89 / 38 99 84 770
      oder per E-Mail: hauptversammlung@isaria.ag

      Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Aktionäre werden gebeten, ihre im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags oder Wahlvorschlags bestehende Aktionärseigenschaft nachzuweisen.

      Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des COVID-19-Abmilderungsgesetzes

      Jedem zugangsberechtigten Aktionär wird eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt (dazu vorstehend unter "Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten", "Fragemöglichkeit"). Nach Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 des COVID-19-Abmilderungsgesetzes entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet.

      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, §§ 126 Abs. 1, 127 AktG und Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des COVID-19-Abmilderungsgesetzes stehen auf der Internetseite der ISARIA Wohnbau AG
      https://isaria.ag/investor-relations


      zur Verfügung.

      Unterlagen zur Hauptversammlung

      Folgende Unterlagen liegen ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der ISARIA Wohnbau AG, Leopoldstraße 8, 80802 München, und am Versammlungsort beim Versammlungsleiter aus. Des Weiteren sind sie auch während der Hauptversammlung im InvestorPortal unter
      https://isaria.ag/investor-relations


      nach Eingabe des Zugangscodes zur Einsicht zugänglich:


      der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;


      die Jahresabschlüsse und Lageberichte der ISARIA Wohnbau AG, die Konzernabschlüsse und die Konzernlageberichte für die ISARIA Wohnbau AG und den ISARIA-Konzern, jeweils für die zum 31. Dezember 2017, 2018 und 2019 endenden Geschäftsjahre;


      Beschluss des Landgerichts München I vom 11. Februar 2020 (Aktenzeichen: 5 HK O 1591/20) über die Bestellung des sachverständigen Prüfers, Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Michael Wahlscheidt, Düsseldorf;


      der von der LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der ISARIA Wohnbau AG erstattete schriftliche Bericht vom 8. April 2020 über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ISARIA Wohnbau AG auf die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG und zur Erläuterung und Begründung der festgelegten Barabfindung (§ 327c Abs. 2 Satz 1 AktG) einschließlich


      der Depotbescheinigung der Baader Bank Aktiengesellschaft über die von der LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG gehaltenen Aktien an der ISARIA Wohnbau AG;


      des Übertragungsverlangens der LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG als Hauptaktionärin vom 17. März 2020 gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG;


      des konkretisierten Übertragungsverlangens der LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG als Hauptaktionärin vom 8. April 2020 gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG;


      der gutachterlichen Stellungnahme der ValueTrust Financial Advisors SE, München vom 8. April 2020 zum Unternehmenswert der ISARIA Wohnbau AG zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung; gemäß § 327b Abs. 1 AktG zum Bewertungsstichtag 12. Mai 2020 sowie


      der Gewährleistungserklärung der Baader Bank Aktiengesellschaft, Unterschleißheim, gemäß § 327b Abs. 3 AktG vom 3. April 2020;


      der Prüfungsbericht des vom Landgericht München I bestellten sachverständigen Prüfers, Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Michael Wahlscheidt, Düsseldorf, über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der ISARIA Wohnbau AG (Minderheitsaktionäre) auf die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG vom 8. April 2020 (§ 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG) und


      der Kaufvertrag über Geschäftsanteile und Grundstücke nebst Geschäftsbesorgungsvertrag vom 17./18. März 2020 (UR-Nr. NB 52/2020 des Notars Dr. Nicolas Böhm, Berlin) zwischen, inter alia, der ISARIA Wohnbau AG und Gesellschaften des Konzerns der Deutsche Wohnen SE sowie der in diesem Zusammenhang vorbereitete Vorstandsbericht (Strukturbericht).

      Abschriften von den vorgenannten Unterlagen können von Aktionären unter folgender Anschrift unverzüglich und kostenlos angefordert werden:


      ISARIA Wohnbau AG
      – Investor Relations –
      Leopoldstraße 8
      80802 München
      oder per Telefax: +49 (0) 89 / 38 99 84 770
      oder per E-Mail: hauptversammlung@isaria.ag

      Schließlich liegen auch die übrigen zur Einsicht der Aktionäre zugänglich zu machenden Unterlagen ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der ISARIA Wohnbau AG, Leopoldstraße 8, 80802 München, und am Versammlungsort beim Versammlungsleiter aus; des Weiteren sind sie ebenfalls während der Hauptversammlung im InvestorPortal unter
      https://isaria.ag/investor-relations


      zur Einsicht zugänglich. Abschriften hiervon können von Aktionären unter folgender Anschrift unverzüglich und kostenlos angefordert werden:


      ISARIA Wohnbau AG
      – Investor Relations –
      Leopoldstraße 8
      80802 München
      oder per Telefax: +49 (0) 89 / 38 99 84 770
      oder per E-Mail: hauptversammlung@isaria.ag

      Informationen zum Datenschutz

      Die ISARIA Wohnbau AG verarbeitet als die im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung verantwortliche Stelle personenbezogene Daten (Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte zur virtuellen Hauptversammlung sowie Benutzername, Zugangsdaten für ein Online-Account und IP-Adresse) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung). Zudem verarbeiten wir auch die personenbezogenen Daten eines von Ihnen etwaig benannten Stimmrechtsvertreters (insbesondere dessen Namen und dessen Wohnort, sowie Benutzername, Zugangsdaten für ein Online-Account und IP-Adresse). Sofern Sie oder Ihr Vertreter mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die von Ihnen oder Ihrem Vertreter angegebenen Kontaktdaten, wie z. B. Telefonnummern).

      Im Einzelfall kann es auch vorkommen, dass die ISARIA Wohnbau AG noch weitere personenbezogene Daten verarbeitet. Dies betrifft bspw. Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen, Stimmabgaben per Briefwahl (postalisch, per Telefax oder per E-Mail sowie im Wege der elektronischen Kommunikation über das InvestorPortal) und Verlangen von Aktionären in der Hauptversammlung, wenn und soweit der ISARIA Wohnbau AG hierbei über die im vorstehenden Absatz genannten personenbezogenen Daten hinausgehende personenbezogene Daten übermittelt worden sind. Im Fall von nach dem AktG zugänglich zu machenden Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden wir diese einschließlich des Namens des betreffenden Aktionärs zudem im Internet unter
      https://isaria.ag/investor-relations


      veröffentlichen.

      Die Verarbeitung Ihrer in den vorstehend genannten personenbezogenen Daten ist nach §§ 118 ff. AktG sowie dem COVID-19-Abmilderungsgesetz zwingend zu dem Zweck erforderlich, die virtuelle Hauptversammlung vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten sowie um Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Ausübung von Stimmrechten und anderer versammlungsbezogener Rechte nicht möglich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind das AktG und die relevanten Vorschriften des COVID-19-Abmilderungsgesetzes (Art. 2 § 1), jeweils in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung. Da sämtliche Aktien der ISARIA Wohnbau AG Inhaberaktien sind, weisen wir Sie jedoch darauf hin, dass Sie sich unter Wahrung Ihrer Anonymität bzw. ohne Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten durch ein Kreditinstitut (§ 135 Abs. 5 AktG), Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen vertreten lassen können.

      Wir verarbeiten personenbezogene Daten gegebenenfalls auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen, wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, wertpapier-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.

      Die Dienstleister der ISARIA Wohnbau AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung im Wege der Auftragsverarbeitung eingesetzt werden und der ISARIA Wohnbau AG gegenüber hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten weisungsgebunden sind, erhalten von der ISARIA Wohnbau AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der ISARIA Wohnbau AG.

      Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Das Teilnehmerverzeichnis kann von Aktionären und Aktionärsvertretern während der Hauptversammlung (§ 129 Abs. 4 Satz 1 AktG) über das InvestorPortal und bis zu zwei Jahre nach der Hauptversammlung (§ 129 Abs. 4 Satz 2 AktG) eingesehen werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 129 AktG.

      Wir verwenden Ihre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erhobenen personenbezogenen Daten nicht zur Vornahme von Entscheidungen, die auf automatisierter Verarbeitung beruhen (Profiling).

      Wir bzw. unsere damit beauftragten Dienstleister erhalten Ihre personenbezogenen Daten in der Regel über unsere Anmeldestelle von Ihrem Kreditinstitut, welches Sie mit der Verwahrung Ihrer Aktien der ISARIA Wohnbau AG beauftragt haben (sog. Depotbank).

      Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre, soweit uns nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungsvorschriften zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder die ISARIA Wohnbau AG ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f Datenschutz-Grundverordnung). Nach Ablauf des entsprechenden Zeitraums werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf Ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung. Sollten Ihre personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sein, haben Sie ein Recht auf Berichtigung und Ergänzung. Sie können jederzeit die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern wir nicht rechtlich zur weiteren Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtet oder berechtigt sind. Ferner haben Sie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III Datenschutz-Grundverordnung.

      Diese Rechte können Sie gegenüber der ISARIA Wohnbau AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen, über die Sie uns auch für Fragen zum Datenschutz erreichen können:
      postalisch: Frank Rautenberg
      ISARIA Wohnbau AG
      Leopoldstraße 8
      80802 München
      oder
      per Fax: +49 89 38 99 84-790
      oder
      per E-Mail: f.rautenberg@isaria.ag

      Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten, Frank Rautenberg, unter:
      postalisch: Frank Rautenberg
      ISARIA Wohnbau AG
      Leopoldstraße 8
      80802 München
      oder
      per Fax: +49 89 38 99 84-790
      oder
      per E-Mail: f.rautenberg@isaria.ag

      Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung, dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), zu:
      postalisch: Bayerische Landesbeauftragte
      für den Datenschutz (BayLfD)
      Postfach 22 12 19
      80502 München
      oder
      per Fax: +49 212672-50
      oder
      per E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de



      München, im April 2020

      ISARIA Wohnbau AG

      Der Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 16:30:40
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.288.313 von straßenköter am 09.04.20 15:13:08Dann hoffen wir mal das es ein Spruchstellenverfahren geben wird.
      Durch den Squezze Out kommt zwar ein hübsches Sümmchen auf das Depotkonto - allerdings deutlich zu wenig. :rolleyes:

      Gruß
      Value
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 16:36:06
      Beitrag Nr. 179 ()
      Bei delisteten Aktien setze ich den Depotwert auf 0.
      Mit dem nun folgende Squezze Out würde Isaria unter die TOP 10 springen und wird die Depotperformance und die Cashquote in diesem Jahr um ca. 3% verbessern.

      Gruß
      Value
      Avatar
      schrieb am 12.05.20 13:02:22
      Beitrag Nr. 180 ()
      Ich höre gerade immer mal wieder in die laufende, virtuelle SO-HV rein. Wenn ich das Zahlenspektakel richtig verfolgt habe, hat man eine Marktrisikoprämie von 6,5% und einen Basiszins von 0% angesetzt. Auch der Betafaktor wurde recht niedrig ermittelt. Bei der Planungsdaten gibt es wohl auch einige Unklarheiten, denn es wurden mehrere Fragen eingereicht, in denen hinterfragt wird, warum gegenüber einer August-Planung (entnommen aus einer Präsentation) mit jährlichen Erlösen von 900 Mio. Euro bis 1 Mrd Euro, im Gutachten nur noch mit etwa 500 Mio. Euro jährlichen Erlösen gerechnet wird.

      Ein Spruchstellenverfahren dürfte genügend Angriffspunkte haben.
      Avatar
      schrieb am 12.05.20 13:49:07
      Beitrag Nr. 181 ()
      Gerade wurde noch einmal gefragt, welche Abfindung sich bei einer Senkung der MRP auf 5,5% bei Konstanz der anderen Parameter ermitteln würde: 9,78€
      Avatar
      schrieb am 13.05.20 10:33:48
      Beitrag Nr. 182 ()
      Umsatz auf Valora
      9,35 € - 1.000 Stück am 13.05.2020 09:56:32

      Nachdem ich mir gestern einen Großteil der Fragerunde auf der SO-HV angehört habe, kann ich mir gut vorstellen, dass sich dieser Kauf lohnen könnte. Ich selber bin da leider ein wenig ängstlich, so weit in Vorleistung zu gehen. Bin mal gespannt, ob das große Angebot zu 9,35€ einen Käufer findet. Wundern täte es mich nicht.
      ISARIA Wohnbau Akt | 9,350 €
      Avatar
      schrieb am 13.05.20 20:01:15
      Beitrag Nr. 183 ()
      ISARIA Wohnbau Akt | 9,350 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.05.20 12:45:10
      Beitrag Nr. 184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.667.993 von straßenköter am 13.05.20 20:01:15Danke für die Info.
      Dann warten wir ab wann der SO durchgezogen ist und das Geld auf dem Konto erscheint.
      Spruchstellenverfahren können sehr lange dauern - aber das sollte kein Problem sein. ;)

      Gruß
      Value
      ISARIA Wohnbau Akt | 9,350 € | im Besitz: Ja
      Avatar
      schrieb am 22.05.20 10:15:41
      Beitrag Nr. 185 ()
      Umsatz auf Valora
      9,30 € - 1.000 Stück am 22.05.2020 09:04:08
      ISARIA Wohnbau Akt | 9,300 €
      Avatar
      schrieb am 15.07.20 14:49:26
      Beitrag Nr. 186 ()
      Jetzt sind mittlerweile zwei Monate seit der HV vergangen. Ohne Anfechtung sollte die Eintragung also langsam erfolgen. Da im Bundesanzeiger bislang keine Anfechtung des HV-Beschlusses veröffentlicht wurde, gehe ich davon aus, dass wir noch im Juli noch den Abfindungsbetrag erhalten. Stand heute war noch keine Eintragung verfügbar.
      Avatar
      schrieb am 28.07.20 18:26:00
      Beitrag Nr. 187 ()
      Auf der Homepage von GSC-Research wurde ein 13-Seiten langer HV-Bericht, unter anderem mit Beispielrechnungen zur Barabfindung, veröffentlicht. Hier mal ein Ausschnitt:

      "Aus, Schluss und vorbei. Dass die Geschichte der Isaria Wohnbau AG nun ein Ende nimmt, ist dennoch gar nicht so verwunderlich. Seit Jahren machte Großaktionär Lone Star kein Geheimnis daraus, seine Anteile gerne veräußern zu wollen. Spätestens mit dem im Jahr 2016 durchgeführten Delisting mehrten sich die Hinweise.

      Die Amerikaner mühten sich in Deutschland zuweilen auch nicht um eine besonders gute Reputation. Unabhängig von Isaria war der Finanzinvestor in deutschen Wirtschaftspublikationen bereits öfters als unseriöser Geschäftspartner in Verruf. Die nun angesetzte Barabfindung von 7,61 Euro je Aktie dürfte dies bestätigen.

      Dubios erscheinen bereits die Abläufe rund um den Unternehmensverkauf an die DTW. Exemplarisch in personeller Hinsicht ist hierfür Ex-CEO Düdden, der mitten in den Verhandlungen den Vorstandsposten bei Isaria verlässt, zum Hauptaktionär Lone Star wechselt und dann wiederum im Aufsichtsrat von Isaria Platz nimmt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

      So erscheint es ebenfalls nicht verwunderlich, dass bereits vor der Hauptversammlung die letzten Isaria-Kurse im außerbörslichen Handel bei Valora (www.valora.de) über 9 Euro je Aktie lagen. Die abgehaltene Hauptversammlung dürfte diese Tendenz bestätigt haben. Die Erklärungen des Beerdigungs-Vorstands auf die bizarren Diskrepanzen zwischen der veröffentlichten Planung der Management-Session mit der DTW und den Planungen im Prüfbericht wurden mit den unterschiedlichen Annahmen bei der Liquiditätszufuhr niedergewälzt – als ob dies die Diskrepanzen per se beantworten würde.

      Die gesamte Planungsrechnung erscheint sowieso kurios. In den vergangenen Jahren wurden die dem Aufsichtsrat vorgelegten Planungswerte stets vom Kontrollorgan als ungenügend zurückgewiesen und teilweise erst mit über einem Jahr Verspätung genehmigt. Wer ist hier seiner Arbeit nicht richtig nachgekommen – Vorstand oder Aufsichtsrat?

      Weitere Ansatzpunkte für das Spruchverfahren zeigen sich in dem sprunghaften Anstieg der geplanten Investitionen und in der Diskrepanz zwischen den in der Vergangenheit neu bewerteten und dann veräußerten Immobilien und den geplanten Veräußerungen. Auch die Bewertung der One Group erscheint lächerlich niedrig. Wie in jedem Spruchverfahren wird zudem über die bewertungsintensiven Faktoren wie Marktrisikoprämie, Betafaktor und Basiszinssatz gestritten werden. Nach der üblichen Dauer eines Spruchverfahrens sollte es nach Einschätzung von GSC Research dann noch einen satten Aufschlag geben. Da die Amerikaner bereits über 97,58 Prozent der Anteile halten, wird die Nachbesserung auch nicht allzu schwer zu stemmen sein.

      Dennoch stehen die Gewinner des Deals nun bereits fest: Marionettenspieler Lone Star mit einer herausragenden Rendite auf das eingesetzte Kapital und DTW mit dem einverleibten Isaria-Braten. Der nach Ansicht von DTW-CEO Michael Zahn „innovativste und erfolgreichster Projektentwickler im deutschen Wohnungsbau“, gemeint ist Isaria, wird auch bei angemessener Nachbesserung bedauerlicherweise in den Aktionärsdepots fehlen. Statt weiterhin über Jahre und Jahrzehnte von der aufgebauten Kompetenz und eigenständigen Struktur zu profitieren, werden die margenstarken Projekte nun einmalig abgefunden und die Plattform oben drauf verscherbelt. Bei dem opportunen langfristigen Verlust ist eine tatsächlich angemessene Barabfindung wohl das Mindeste."
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.07.20 20:15:06
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.572.768 von catocencoris am 28.07.20 18:26:00Der Bericht wird mit der Überschrift "HV-Bericht Isaria Wohnbau AG - Verkauft und ausgequetscht – lächerliche Barabfindung" schon nett eingeleitet...
      Avatar
      schrieb am 28.08.20 15:34:42
      Beitrag Nr. 189 ()
      ISARIA Wohnbau AG

      München

      Bekanntmachung der Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

      Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Aktionäre gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2020 gefassten Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 6 (Zustimmung zu einem Kaufvertrag über Geschäftsanteile und Grundstücke in Bezug auf den Verkauf und die Übertragung eines wesentlichen Teils der bestehenden Immobilienprojekte sowie der dazugehörigen Projektentwicklungsplattform an Gesellschaften des Konzerns der Deutsche Wohnen SE, Berlin) und Tagesordnungspunkt 7 (Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Ausschluss von Minderheitsaktionären bzw. Squeeze-out)) Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen erhoben haben. Die Klagen sind bei der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I unter den Aktenzeichen 5 HK O 7311/20 und 5 HK O 7313/20 anhängig. Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt.

      München, den 25. August 2020
      ISARIA Wohnbau AG
      Avatar
      schrieb am 02.10.20 13:37:00
      Beitrag Nr. 190 ()
      Taunus bietet 5,50€
      Die Jungs von Taunus machen uns ein Angebot zu 5,50€.
      Das ist aber immer noch viel zu wenig. ;)

      Gruß
      Value
      ISARIA Wohnbau Akt | im Besitz: Ja | Meinung: halten
      Avatar
      schrieb am 09.11.20 17:09:36
      Beitrag Nr. 191 ()
      Squeeze Out scheint eingetragen worden zu sein:

      Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 187909 Bekannt gemacht am: 04.11.2020 02:04 Uhr

      In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

      Veränderungen

      03.11.2020


      HRB 187909: ISARIA Wohnbau AG, München, Leopoldstr. 8, 80802 München. Die Hauptversammlung vom 12.05.2020 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 48769), gegen Barabfindung beschlossen. Nicht eingetragen: Weiteres Bekanntmachungsblatt ist #DV.gesblatt(Text="Bitte auswählen bzw. eingeben: Weiteres Bekanntmachungsblatt ist...",Eingabe="das örtliche Amtsblatt","der Bayerische Staatsanzeiger","die Süddeutsche Zeitung","das Handelsblatt","#DV.selbst(Text="Bitte geben Sie das weitere Gesellschaftsblatt selbst ein:(z.B. 'die Musterstädter Wochenpost')")"|"< selbst eingeben >")

      Quelle: https://www.handelsregisterbekanntmachungen.de

      Oder interpretiere ich diese kryptischen Zeilen falsch?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.11.20 18:33:33
      Beitrag Nr. 192 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.645.094 von straßenköter am 09.11.20 17:09:36
      bundesanzeiger 10.11.2020 v-datum 10.11.2020
      LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG
      Frankfurt am Main
      Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
      der ISARIA Wohnbau AG, München
      – ISIN DE000A1E8H38 –

      Die ordentliche Hauptversammlung der Isaria Wohnbau AG vom 12. Mai 2020 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

      Der Übertragungsbeschluss ist am 3. November 2020 in das Handelsregister der ISARIA Wohnbau AG beim Amtsgericht München (HRB 187909) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der ISARIA Wohnbau AG auf die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG übergegangen.

      Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG zu zahlende Barabfindung i. H. von Euro 7,61 je auf den Namen lautende Stückaktie der ISARIA Wohnbau AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht München I ausgewählten und zum sachverständigen Prüfer bestellten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Herrn Michael Wahlscheidt, Düsseldorf geprüft und bestätigt.

      Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der ISARIA Wohnbau AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

      Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der
      Baader Bank Aktiengesellschaft

      zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (und der etwaigen gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden.

      Die Entgegennahme der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien erfolgen für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der ISARIA Wohnbau AG provisions- und spesenfrei.

      Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß §§ 327 f. AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der ISARIA Wohnbau AG gewährt werden.
      Avatar
      schrieb am 12.11.20 14:15:30
      Beitrag Nr. 193 ()
      Die Abfindung ist heute auf meinem Konto gutgeschrieben worden.

      Gruß
      Value
      Avatar
      schrieb am 13.08.21 23:59:07
      Beitrag Nr. 194 ()
      Nachzahlung 1,59€
      Wie schnell ging das denn?
      https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/squeeze-out-bei…

      Was bedeutet denn Teilvergleich?
      Avatar
      schrieb am 14.08.21 09:48:09
      Beitrag Nr. 195 ()
      Teilvergleich bedeutet, dass nicht alle Antragsteller dem Vergleich zugestimmt haben. D.h. der Teilvergleich beendet das Spruchverfahren nur für die Teilnehmer des Teilvergleichs, für die anderen läuft das Verfahren weiter.

      Für die nicht antragstellenden Aktionäre dürfte es darauf ankommen, ob der Gemeinsame Vertreter dem Teilvergleich zugestimmt hat (davon würde ich mal ausgehen).
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.21 10:01:12
      Beitrag Nr. 196 ()
      Ich wusste gar nicht, dass so etwas geht. Danke für die Aufklärung.
      Avatar
      schrieb am 18.08.21 14:06:11
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.050.189 von torjaeger-9 am 14.08.21 09:48:09Ich hatte zwar leider keine Isaria, aber das Thema ist interessant.

      Wie kommt denn Straßenköter zu seinem gemeinsamen Vertreter und damit in den Genuss der Auszahlung aus dem Teilvergleich? Ich nehme aufgrund seiner Rückmeldung an, dass er an der Klage des Spruchverfahrens nicht direkt teilnimmt. Die können doch nicht zwangsläufig alle "Nichtkläger" mit dem Teilvergleich abfinden?

      Wenn dem so wäre, frage ich mich, warum nur Scherzer von der AXA die Nachzahlung aus dem Teilvergleich bei AXA Konzern erhalten hat und ich nicht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.08.21 15:09:36
      Beitrag Nr. 198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.085.475 von Andrija am 18.08.21 14:06:11
      Zitat von Andrija: Ich hatte zwar leider keine Isaria, aber das Thema ist interessant.

      Wie kommt denn Straßenköter zu seinem gemeinsamen Vertreter und damit in den Genuss der Auszahlung aus dem Teilvergleich? Ich nehme aufgrund seiner Rückmeldung an, dass er an der Klage des Spruchverfahrens nicht direkt teilnimmt. Die können doch nicht zwangsläufig alle "Nichtkläger" mit dem Teilvergleich abfinden?

      Wenn dem so wäre, frage ich mich, warum nur Scherzer von der AXA die Nachzahlung aus dem Teilvergleich bei AXA Konzern erhalten hat und ich nicht.


      Mich verwundert vor allem, dass man von so einer Möglichkeit nicht schon häufiger gehört bzw. das Vorgehen bei anderen Spruchverfahren Anwendung gefunden hat.

      Deine Vermutung, dass ich nicht selber am Verfahren teilnehme, ist korrekt.
      Avatar
      schrieb am 18.08.21 15:25:45
      Beitrag Nr. 199 ()
      Bei Axa gab es doch bilaterale und außergerichtliche Verständigungen zwischen den Beteiligten, oder? Den Gemeinsamen Vertreter kann man über den Bundesanzeiger oder den Arendts-Blog doch heraus bekommen, notfalls sollte man den einfach mal kontaktieren.

      Dass es nicht öfter einen Teilvergleich gibt, kann ich mir nur damit erklären, dass es für den Antragsgegner nicht wirklich Vorteile hat, wenn er das Verfahren nur teilweise beenden kann. Er muss dann zwar ein paar Kopien weniger machen, aber das Sachverständigen-Gutachten wird nicht günstiger und die Gerichtskosten auch nicht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.08.21 15:39:43
      Beitrag Nr. 200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.086.282 von torjaeger-9 am 18.08.21 15:25:45
      Zitat von torjaeger-9: Bei Axa gab es doch bilaterale und außergerichtliche Verständigungen zwischen den Beteiligten, oder? Den Gemeinsamen Vertreter kann man über den Bundesanzeiger oder den Arendts-Blog doch heraus bekommen, notfalls sollte man den einfach mal kontaktieren.

      Dass es nicht öfter einen Teilvergleich gibt, kann ich mir nur damit erklären, dass es für den Antragsgegner nicht wirklich Vorteile hat, wenn er das Verfahren nur teilweise beenden kann. Er muss dann zwar ein paar Kopien weniger machen, aber das Sachverständigen-Gutachten wird nicht günstiger und die Gerichtskosten auch nicht.


      Als Antragsgegner würde ich auf so einen Teilvergleich nur eingehen, wenn ich eine erhöhte Wahrscheinlichkeit sehe, dass ich zum Verfahrensende wesentlich mehr berappen müsste.
      Avatar
      schrieb am 18.08.21 19:51:46
      Beitrag Nr. 201 ()
      Nachzahlung kommt auch für die nicht am Verfahren direkt Beteiligten; der Gem. Vertreter hat dem Teil-Vergleich auch zugestimmt; hatte den Vergleich heute in der Post, da ich einer der Antragsteller war.
      Avatar
      schrieb am 30.08.21 21:45:29
      Beitrag Nr. 202 ()
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.09.21 13:01:12
      Beitrag Nr. 203 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.191.361 von straßenköter am 30.08.21 21:45:29Verstehe das immer noch nicht richtig.

      "VI.1. Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind alle Ansprüche der diesem Vergleich zustimmenden Antragsteller und der ehemaligen Aktionäre, die nicht selbst einen Antrag in diesem Verfahren gestellt haben, sowie des gemeinsamen Vertreters, gleich welcher Art und gleich welchen Rechtsgrunds im Zusammenhang mit dem Spruchverfahren und diesem Vergleich einschließlich etwaiger Ansprüche nach § 327b Abs. 2 2. Hs. AktG, erledigt und abgegolten."

      Offenbar sind doch hier auch Nachzahlungen für nicht direkt am Verfahren und damit am Teilvergleich Beteiligte ausgezahlt worden?! Wenn der Gemeinsame Vertreter keine Zustimmung zum Teilvergleich von Einzelaktionären erhalten hat, kann doch keine automatische Auszahlung erfolgen?

      Beim AXA Konzern ist der gemeinsame Vertreter
      Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Klocke, Theodor-Heuss-Ring 20, 50668 Köln.

      Ist hier jemand der Meinung, dass man diesen kontaktieren könnte um den außergerichtlichen vergleich der Scherzer AG ebenfalls zu bekommen? Sind gemeinsame Vertreter in irgendeiner Form auskunftspflichtig über den Verlauf des Verfahrens? Offenbar können Sie ja sogar Geld von Anspruchsberechtigten verlangen:
      "§ 6 Gemeinsamer Vertreter
      (1) Das Gericht hat den Antragsberechtigten, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte frühzeitig einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen; dieser hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Werden die Festsetzung des angemessenen Ausgleichs und die Festsetzung der angemessenen Abfindung beantragt, so hat es für jeden Antrag einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen, wenn aufgrund der konkreten Umstände davon auszugehen ist, dass die Wahrung der Rechte aller betroffenen Antragsberechtigten durch einen einzigen gemeinsamen Vertreter nicht sichergestellt ist. Die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters kann vollständig unterbleiben, wenn die Wahrung der Rechte der Antragsberechtigten auf andere Weise sichergestellt ist. Das Gericht hat die Bestellung des gemeinsamen Vertreters im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Wenn in den Fällen des § 1 Nr. 1 bis 3 die Satzung der Gesellschaft, deren außenstehende oder ausgeschiedene Aktionäre antragsberechtigt sind, oder in den Fällen des § 1 Nr. 4 der Gesellschaftsvertrag, der Partnerschaftsvertrag, die Satzung oder das Statut des übertragenden oder formwechselnden Rechtsträgers noch andere Blätter oder elektronische Informationsmedien für die öffentlichen Bekanntmachungen bestimmt hatte, so hat es die Bestellung auch dort bekannt zu machen.
      (2) Der gemeinsame Vertreter kann von dem Antragsgegner in entsprechender Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes den Ersatz seiner Auslagen und eine Vergütung für seine Tätigkeit verlangen; mehrere Antragsgegner haften als Gesamtschuldner. Die Auslagen und die Vergütung setzt das Gericht fest. Gegenstandswert ist der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Geschäftswert. Das Gericht kann den Zahlungsverpflichteten auf Verlangen des Vertreters die Leistung von Vorschüssen aufgeben. Aus der Festsetzung findet die Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung statt.
      (3) Der gemeinsame Vertreter kann das Verfahren auch nach Rücknahme eines Antrags fortführen. Er steht in diesem Falle einem Antragsteller gleich."
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.09.21 13:04:54
      Beitrag Nr. 204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.257.262 von Andrija am 07.09.21 13:01:12Da tappe ich auch ein wenig im Dunkeln. Das Prozedere mit dem Teilvergleich erlebe ich zum ersten Mal. Es kann ja nur so sein, dass der Vertreter für alle verbindlich entscheiden kann, die nicht persönlich am Verfahren teilnehmen.
      Avatar
      schrieb am 08.09.21 11:10:58
      Beitrag Nr. 205 ()
      Auszahlung über Consors ist heute erfolgt.


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