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    Wasserkraft Volk AG - Mittelgroße Wasserkraft aus einer Hand (Seite 149)

    eröffnet am 30.05.14 11:35:33 von
    neuester Beitrag 05.04.24 21:15:06 von
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      schrieb am 03.09.14 19:11:15
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.682.363 von nickelich am 03.09.14 13:03:20@nickelich Ich habe mir in 2001 aufgrund einer Zeitungsanzeige Informationsmaterial von der WKV zuschicken lassen. Diese Anzeige erschien anlässlich einer Kapitalerhöhung. Ob ich damals auch die Satzung bekommen habe, kann ich nicht mehr sagen. Ich glaube eher nicht. Im Mai habe ich dann VZ-Aktien gezeichnet zum Kurs von 72,00 DM. Es kam später aber zu einem Split. Heute wäre es 12,27 €. Was die Satzung betrifft; der Rechtsanwalt beruft sich ja auf das Aktienrecht und einem Kommentar von Hüffer. Ich bin überfragt, ob das alles korrekt ist. Ich habe noch nie an einer WKV-HV teilgenommen; nicht einmal, als ich noch im Nordschwarzwald gewohnt habe. Ich wohne jetzt in Norddeutschland; fast 600 km von WKV entfernt. Der Aufwand lohnt sich für mich nicht. Ob oderfnam, E.S.T. oder haushoch auf der nächsten HV dieses Thema ansprechen würden, wage ich zu bezweifeln. Sie setzen sich doch hier vehement für Volk und seinem Gründerprivileg ein.
      1 Antwort
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      schrieb am 03.09.14 13:03:20
      Beitrag Nr. 189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.680.176 von Namfon am 03.09.14 10:37:35Meine Suche im Web nach der Satzung der WKV AG blieb erfolglos. Unter Investors Relations müßte sie zumindest verlinkt sein. Damit ist der Satz nicht haltbar : "Als Bestandteil der Satzung ist dieser Passus jedem (neuen) Aktionär der AG bekannt."

      Daß damit der Antrag auf Abschaffung dieses einzigartigen Vorteils für die Familie des Firmengründers unzulässig sei, ist eine angreifbare Meinung eines einzelnen Rechtsanwaltes der Partei des Gründers.
      Da die Begründung des RA falsch ist, ist die Aussage nicht haltbar.

      Aber um einen neuen Punkt auf die Tagesordnung setzen zu lassen, müßten Sie 5 Prozent der Stammaktien besitzen.

      Man kann auch zu dem Punkt Gründervorteil sprechen, ohne das er auf der Tagesordnung steht. Er könnte in Verbindung zu einer Kapitalerhöhung oder sonstiger Kapitalmaßnahme gestellt werden. Es braucht etwas Geschick und stimmliche Unterstützung.

      Gehen Sie das nächste Mal trotz dieser Ablehnung ans Rednerpult und stellen vor dem versammelten Publikum der HV diesen Antrag. Bei einer sinnvollen Verknüpfung kann Sie der Ordnungsdienst auf Anordnung des Versammlungsleiters (Sprecher des Aufsichtsrates) nicht vom Rednerpult entfernen lassen wegen "nicht zur Sache gehörend". Es wäre günstig, wenn Sie sich ein paar Mitstreiter im Vorfeld sichern würden, die Sie lautstark unterstützen.

      Oderfnam würde doch bestimmt für Unterstützung sorgen. Wären Sie dabei, Oderfnam, E.S.T und Haushoch?
      2 Antworten
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      schrieb am 03.09.14 10:37:35
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.677.371 von nickelich am 02.09.14 23:41:29@nickelich Nicht einmal durch eine Satzungsänderung wäre es möglich den Gründervorteil von Volk zu beseitigen. Ich hatte 2010 folgenden Antrag gestellt: "Die Hauptversammlung möge beschließen, den Gründervorteil ersatzlos zu streichen". Begründung hatte ich angegeben. Mein Antrag erschien nicht einmal auf der Tagesordnung. Am 11. Juni 2010 erhielt ich ein Schreiben eines Rechtsanwaltes mit folgendem Inhalt: "§ 4 Abs. 1 der Satzung der WKV beinhaltet sogenannte Gründervorteile, die auf eine Vereinbarung zwischen Gesellschaft und den Gründern ...... zurückgehen. Diese Vereinbarung und die Aufnahme in die Satzung haben einen Rechtsanspruch der Herren .... begründet. Der von Ihnen angesprochene Passus der Satzung kann daher nicht durch Mehrheitsbeschluss der HV gegen den Willen der Gründer geändert oder aufgehoben werden (vgl. Hüffer, Kommentar zum Aktiengesetz, 8. Auflage, § 26 Rnr. 9 ) 179 RnR.39) Als Bestandteil der Satzung ist dieser Passus jedem (neuen) Aktionär der AG bekannt. ....... Meine Mandantin hat die Gründer befragt, ob sie breit sind, auf die Rechtsposition aus dem fraglichen Satzungspassus zu verzichten. Dies haben die Gründer verneint. Der von Ihnen beantragte Beschluss wäre daher in jedem Fall wirkungslos. Ich meine deshalb, dass Ihr Antrag unzulässig ist. Dann erfolgt noch die Begründung, warum es vom großen Vorteil ist usw. usw. Es wird hier ja immer wieder behauptet wird, dass dieser Passus den Aktionären bekannt; mir war er nicht bekannt. Es war halt Dummheit von mir, mich nicht näher zu informieren. Welches Risiko wäre Volk eingegangen, wenn mein Antrag auf der Tagesordnung erschienen wäre. Er wäre ja doch mehrheitsmäßig nicht durchgekommen. Wie der Teufel das Weihwasser scheut, scheut Volk, dass plötzlich viele Aktionäre von diesem sonderbaren Gründervorteil erfahren. Zur Dividende. Am 01. 08. war sie auf dem Konto; 4 Wochen nach der HV.
      3 Antworten
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      schrieb am 02.09.14 23:41:29
      Beitrag Nr. 187 ()
      Der Herr Volk will die Vorteile, die ihm die unverschämte Satzung garantiert, doch behalten. Also wird er doch keine Satzungsänderung wollen.

      Sie als Kleinaktionäre können bei dieser Konstruktion und der bestehenden Verteilung der Stammaktien keine Satzungsänderung gegen den Willen der Gründerfamilie durchsetzen.

      Wann kommt den endlich die verspätete Dividendenzahlung.
      4 Antworten
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      schrieb am 02.09.14 21:17:04
      Beitrag Nr. 186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.671.311 von nickelich am 02.09.14 13:49:27@namfon: der/die ominöse gehört nicht zur Volk-Familie; während der HV können Sie die anwesenden Aktionäre mitsamt Stimmrechten in der Liste ersehen.

      @nickelich: Sie schrieben: "... diese 3/4 Mehrheit bekommen Sie schon theoretisch nicht zusammen, weil nach Ihrer Aussage mehr als 25% der Stammaktien in Händen der Familie liegen."

      Nur zur Hälfte stimmt das; denn wenn sich die restlichen Aktionäre einig sind, dann kann Herr Volk mit 25,1% keine Satzungänderung durchsetzen, für die 75% der Stimmen erfordelich sind.
      Diesbezüglich sind können wir Entscheidungen beeinflussen.
      ---

      Ich lese gerade ein Buch über den Jenissej und habe heute im Deutschlandfunk gehört, dass der Beluga und der Stör durch die riesigen Staudämme an Wolga und Jenissej (etc.) am Aussterben wäre, wenn er nicht künstlich nachgezüchtet würde.
      Dazu kommt noch die Kaviar-Mafia ...
      Ich gehe davon aus, dass die WKV-Kraftwerke diesbezüglich fisch- und naturfreundlich sind.
      Der nächste Kalender soll Informationen zum Naturschutz bringen :look:

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      schrieb am 02.09.14 13:49:27
      Beitrag Nr. 185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.666.130 von oderfnam am 01.09.14 21:51:12oderfnam : "natürlich kann auch die Masse der Aktionär_innen Entscheidungen beeinflussen; z.B. wenn eine 3/4 Mehrheit für eine satzungsändernde Entscheidung verlangt wird"

      ... diese 3/4 Mehrheit bekommen Sie schon theoretisch nicht zusammen, weil nach Ihrer Aussage mehr als 25% der Stammaktien in Händen der Familie liegen.

      Diese mehr als 25% sind bei jeder HV anwesend bei einer Anwesenheitsquote von ca. 50%. Wie wollen Sie damit praktisch eine Satzungsänderung durchdrücken, die Vorteile für die Gründerfamilie beschneidet? Selbst wenn die Kleinaktionäre geschlossen für eine Satzungsänderung stimmen würden, würden sie unterliegen.
      1 Antwort
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      schrieb am 02.09.14 09:19:13
      Beitrag Nr. 184 ()
      ...der ominöse Stammaktionär besitzt momentan ca. 17-18 % der Stammaktien.
      Avatar
      schrieb am 02.09.14 08:49:07
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.666.130 von oderfnam am 01.09.14 21:51:12@oderfnam Mit wieviel Prozent die Familie Volk tatsächlich an der WKV beteiligt ist, ist mir immer noch nicht klar. Es gibt ja diesen ominösen Stammaktionär der 22,6 % hält. Wer verbirgt sich dahinter? Ich habe ja schon öfters die Möglichkeit angesprochen, dass Volk nach der vorgeschriebenen Frist Stammaktien an andere Familienmitglieder übertragen hat um dann anschließend wieder zum Schnäppchenpreis von 1 € aufzustocken. Dass diese Möglichkeit besteht, wird hier ja wohl keiner bestreiten wollen
      Avatar
      schrieb am 02.09.14 08:20:15
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.654.877 von E.S.T. am 31.08.14 11:15:45...dass sich aus solch einer vorteilhaften Biographie die Schwarz-Weiß-Malerei entwickelt, die den Blick auf real geschaffene Werte, hier einer aufstrebenden AG der Wasserkraft, verhindert, sind für die Lebenserfahrenen nicht so ohne Weiteres nachzuvollziehen.

      e.s.t.
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 21:51:12
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.665.893 von nickelich am 01.09.14 21:13:26@nickelich: natürlich kann auch die Masse der Aktionär_innen Entscheidungen beeinflussen; z.B. wenn eine 3/4 Mehrheit für eine satzungsändernde Entscheidung verlangt wird.
      Aktionäre können sich auch zu einer Interessengemeinschaft zusammentun, wenn sie meinen, dass das notwendig sei.

      Im übrigen kann ich nicht nachvollziehen wie Sie auf die Stimmenmehrheit der Familie Volk kommen (evtl. wenn Sie eine zu geringe Präsenz zugrundelegen) ?
      Könnten sie das bitte darlegen ?
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