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    Wasserkraft Volk AG - Mittelgroße Wasserkraft aus einer Hand (Seite 58)

    eröffnet am 30.05.14 11:35:33 von
    neuester Beitrag 07.09.23 18:27:04 von
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      schrieb am 06.08.15 17:31:48
      Beitrag Nr. 1.096 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.346.516 von horsthansen am 06.08.15 16:00:12Für Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der auf amerikanisches Recht spezialisiert ist.
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      schrieb am 06.08.15 16:00:12
      Beitrag Nr. 1.095 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.345.571 von nickelich am 06.08.15 14:39:12Zitat @nickelich
      "Ohne diese Angabe ist Ihre Behauptung nicht nachvollziehbar."
      Dann nehmen Sie sich das mal in Zukunft zu Herzen und gehen Sie mit gutem Beispiel voran und belegen Sie ihre Aussage bezüglich SEC in Post 50.339.823
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      schrieb am 06.08.15 14:39:12
      Beitrag Nr. 1.094 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.341.311 von E.S.T. am 06.08.15 05:05:16Von welcher renomierten AG schreiben Sie da? Könnte es möglicherweise das Spiel von Wendelin Wiedeking gewesen sein, das völlig anders ablief und von Ihnen nicht einmal ansatzweiese verstanden wurde? Ohne diese Angabe ist Ihre Behauptung nicht nachvollziehbar.

      Die Auszahlung des variablen Bestandteils der Vergütung ist an das Erreichen von Zielen gebunden. Das betrifft u.a. eine Steigerung des Aktienkurses um einen bestimmten Betrag. Ohne einen besseren Kurs, der die Aktionäre erfreut, gibt es keine Auszahlung eines variablen Bestandteiles. Was halten Sie davon, dem Vorstand von WKV eine Verdoppelung der Einkünfte vorzuschlagen, wenn der Kurs der Namensaktien den Kurs bei IPO wieder erreichen würde?
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      schrieb am 06.08.15 10:29:13
      Beitrag Nr. 1.093 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.339.823 von nickelich am 05.08.15 20:04:20Zitat @nickelich
      "würde die staatliche Securities and Exchange Commission (SEC) auf den Plan rufen und sie würde ein Verfahren einleiten."
      Haben Sie eine belastbare Quelle dafür(Gesetz, das solche Passagen in einer Satzung verbietet oä)? Oder war das mal wieder einer ihrer Behauptungen die jeglicher Grundlage entbehren?
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      schrieb am 06.08.15 05:05:16
      Beitrag Nr. 1.092 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.336.136 von nickelich am 05.08.15 13:32:09"Der variable Teil der Einkünfte von Vorständen im Allgemeinen beruht auf der Ausübung von Optionen, die aktienkursabhängig sind. Der Vorstand kann dann die Freude der Aktionäre über einen gestiegenen Aktienkurs teilen."

      nickelich,
      so naiv wie Sie sich geben sind Sie nicht.
      Sie kennen auch das Prinzip der Aktienrückkäufe, um die Optionen auf die steigenden Kurse für das Management gewinnbringend zu verwerten, wobei es für die Aktionäre häufig nicht so gut ausgehen muß.
      Eine renomierte AG hat das Spiel ja vorgemacht: Rückkauf von Aktien von ca. 10 % des Grundkapitals im Werte von ca. 8 Mrd.€ cash. Das Management hat damit ca. 300 Mill. € an Optionsgewinnen einstreichen können. Die Finanzkrise kam, die Kassen waren leer. Glücklicherweise hat ein Investor etwas mehr als 1.5 Mrd. für die Kapitalerhöhung von 10% des Grundkapitals dann locker gemacht, damit diese renomierte AG nicht Insolvenz anmelden mußte, wobei die Aktionäre dann ihre Anteile verloren hätten. Das "geringe Einkommen dieser Manager/pro Mitarbeiter" kann vieles anrichten, wenn die persönliche Haftung fehlt.

      Dieses "Spiel" dürfte bei der WKV AG wohl kaum vorkommen.

      e.s.t.
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      schrieb am 05.08.15 20:04:20
      Beitrag Nr. 1.091 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.339.415 von udo_70000 am 05.08.15 18:52:31Herr Volk besitzt über ein Viertel aller Stämme. Sein Aktienpaket enthält mehr als 467156 Stammaktien und ist mindestens 5,732 Millionen Euro wert nach dem zuletzt gehandelten Kurs. Damit zählt er jetzt schon zu den Millionären und muß damit nicht kokettieren. Können die Kleinaktionäre auf der HV nicht rechnen, daß sie ihm solche sinnlosen Sprüche durchgehen lassen?

      In USA (und auch Kanada) sind Aktien zu einem Kurs unter einem Dollar - sogenannte Penny Stocks - nichts Ungewöhnliches. Daß dort der Hauptaktionär die Aktien bei Kapitalerhöhungen zu einem Dollar beziehen könnte, während die Kleinaktionäre fast das Zehnfache für Junge Aktien bezahlen müßten, würde die staatliche Securities and Exchange Commission (SEC) auf den Plan rufen und sie würde ein Verfahren einleiten.
      1 Antwort
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      schrieb am 05.08.15 18:52:31
      Beitrag Nr. 1.090 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.336.136 von nickelich am 05.08.15 13:32:09Auf der HV wurde von Herrn Volk gesagt, dass er vor einiger Zeit ein Übernahmeangebot für die Firma bekommen hatte. Da wäre er Millionär gewesen und hätte seine Ruhe haben können (vor meckernden Aktionären). In den USA und Deutschland genehmigen sich die Firmengründer im voraus Millionen von Aktien zu einem Bruchteil von einem Dollar, da regt sich kein Mensch auf. Zur Zeit kann ich mit dem Gründerprivileg deshalb gut leben, da ich auch die Hoffnung habe, dass der Kapitalbedarf trotz starkem Wachstum eher gering sein wird. Ich bin jetzt kein Aktienrechtsspezialist, wenn es aber zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist das hohe Entscheidungsgewicht der Gründer zu erhalten das Gründerprivileg dann zu reduzieren oder abzuschaffen wäre dies auch ok. Bei der jetzigen Dividenhöhe verdient jeder Geschäftsführer einer solchen Firma mindestens genauso viel, eher mehr. Da man Aktionäre womöglich auch mal für eine Kapitalerhöhung in (zur Zeit weit entfernten) schlechteren Zeiten braucht werden sich auch die Gründer diese Argumentation irgendwann nicht entziehen können. Mir hat die Besichtigung und was ich gehört habe sehr gut gefallen. Ich finde die 5% Gewinnspende für Projekte auch gut. Ich bin in der Regel ein langfristig orienter Aktionär (habe z. B. bei Naturstrom die Tiefen, incl. KE um eine insolvenz zu verhindern, aber auch die jetzigen Höhen mitmachen dürfen). Ich schaue aber auch danach wo wird ggf. ökologisch, sozial und wirtschaftlich mit meinem Investgeld mehr erreicht. Ethische Gesichtspunkte spielen zu Recht eine immer größer werdende Rolle.
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      schrieb am 05.08.15 13:32:09
      Beitrag Nr. 1.089 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.332.818 von E.S.T. am 05.08.15 05:46:02E.S.T. schreibt : "Unterschätzen Sie die andern Aktionäre nicht, diese können auch rechnen und wissen was eine Verwässerung ist."
      Er selbst scheint es aber noch nicht begriffen zu haben, wie groß diese Verwässerung durch Kapitalerhöhungen im Allgemeinen und hier in der Sonderform des auf den Hauptaktionär begrenzten Bezugs der Stämme zu einem Euro ausfällt. Kein Wunder, daß der Kurs den ersten Ausgabekurs nie mehr erreicht hat. So groß kann also das, was Herr Volk eingbracht hat, nicht gewesen sein, sonst sähe der Kurs anders aus!

      Der variable Teil der Einkünfte von Vorständen im Allgemeinen beruht auf der Ausübung von Optionen, die aktienkursabhängig sind. Der Vorstand kann dann die Freude der Aktionäre über einen gestiegenen Aktienkurs teilen. Diese kleine Klitsche kann man aber nicht mit dem von Winterkorn geleiteten Volkswagenkonzern vergleichen, der weltweit eine halbe Million Menschen beschäftigt, allein in Deutschland 220.000. Aber machen Sie mal die Rechnung auf, wieviel Herr Winterkorn pro im unterstellten Mitarbeiter im Jahr 2014 verdient hat und wieviel der CEO der WKV pro Mitarbeiter verdient. Sie werden staunen.
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      schrieb am 05.08.15 12:30:53
      Beitrag Nr. 1.088 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.333.571 von haushoch am 05.08.15 09:01:24
      Stämme und Vorzüge
      @haushoch: bis zum Gleichstand zwischen beiden Aktiengattungen könnten ca. 1/2 Mio Vorzugsaktien per KE ausgegeben werden.
      Da wäre aber zu klären, wie das mit dem Bezugsrecht aussieht; schließlich würden diejenigen mit Stammaktien sich auch gerne an einer KE beteiligen.
      Wenn ich das bei der HV richtig gehört habe, konnte man bei der letzten KE auch die anderen Aktien zeichnen.

      Da aber keine Rede von einem KE-Bedarf war dürfte dieses Thema b.a.w. nicht relevant sein.
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      schrieb am 05.08.15 09:01:24
      Beitrag Nr. 1.087 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.330.910 von klatzikus am 04.08.15 19:10:09@ klatzikus
      Ja gewiss,die Aussage von Herrn Volk hätte man durchaus anders ausdrücken können,wobei es an der Tatsache nichts ändert.
      Aber genau solch eine Aussage gehört eben zu den Wesenszügen mit der er diese Firma-wie Sie hoffentlich selbst in Augenschein genommen haben-aus dem Nichts
      mit allen schon mehrmals genannten persönlichen Einschränkungen
      aufgebaut hat.
      Auch ich hab mich längere Zeit über diesen Passus geärgert,aber nachdem ich mich dann in die Person des Herrn Volk versetzt habe kam bei mir die Einsicht
      dass ich an " meiner Firma" auch noch etwas mitreden wollte.
      Die einzige Möglichkeit besteht meines Erachtens einzig darin,dass bei einer evtl.weiteren KE man aufHerr Volk einwirken könnte nur Vorzugsaktien ( bis zum Gleichstand mit Stammaktien) auszugeben.
      Gruss von Haushoch
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