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    Wasserkraft Volk AG - Mittelgroße Wasserkraft aus einer Hand (Seite 77)

    eröffnet am 30.05.14 11:35:33 von
    neuester Beitrag 07.09.23 18:27:04 von
    Beiträge: 1.666
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      schrieb am 15.05.15 17:12:22
      Beitrag Nr. 906 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.786.323 von E.S.T. am 15.05.15 17:00:09Sich bei jeder Kapitalerhöhung in dieser Weise zu bereichern, spricht für "unkonventionelles Denken" des Hauptaktionärs. Das erwartet man nicht bei einer AG, bei einer KGaA schon eher.
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      schrieb am 15.05.15 17:00:09
      Beitrag Nr. 905 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.784.934 von Njegosino am 15.05.15 14:03:45"Viele schämen sich auch bestimmt."

      Njegosino :laugh:,

      die WKV-Aktionäre, die man bei der HV trifft vermitteln sicher kein Schamgefühl, dass sie diese Aktie besitzen. :laugh::kiss::laugh:

      Viele davon kennen die Materie der Wasserkraft sehr gut und sind eher verwundert, dass es möglich war eine solche Firma, insbeonders in den letzten 6 Jahren, in dieser Gesamtheit und der beeindruckenden Fertigungstiefe im Umfeld eines Landes mit höchster Verwaltungstiefe so verwirklichen zu können.

      Dass ein solcher Firmengründer unkonventionell denken und handeln muss versteht sich nach dem Gesehenen für jeden der ansatzweise weiss um was es geht von selbst.

      e.s.t.
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      schrieb am 15.05.15 14:03:45
      Beitrag Nr. 904 ()
      Ich denke nur sehr wenige sind sich beim Kauf von WKV über die Bedeutung der ''Volkschen Klausel'' bewusst. gewesen.Viele schämen sich auch bestimmt.Eine handvoll nehme ich mal aus,darunter auch den Oberoptimisten.---So wird es natürlich nie einen Börsengang geben.Kann es eigentlich sein,dass die Stücke bei Kaffeefahrten über die Tafel gingen??Dann ist das für mich eine Erklärung.(m.M.)Ich habe damals nicht bei VEH zugegriffen.
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      schrieb am 15.05.15 13:39:37
      Beitrag Nr. 903 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.784.553 von nickelich am 15.05.15 13:22:48Nur als Ergänzung:
      Ich habe früher regelmässig HV-Berichte über Umweltunternehmen
      veröffentlicht und immer auch relativ einfach aus dem
      Aktionärskreise HV-Karten (als Vertreter) erhalten,
      sofern ich keine Aktien des Unternehmen hatte.
      So habe ich auch ein Mal eine WKV-Hauptversammlung besucht.

      Ich habe vor einigen Jahren versucht die Satzung zu
      erhalten, sie wurde mir jedoch verweigert !
      Ich habe auch noch in Erinnerung, dem Unternehmen
      mal einen Fragekatalog nach einer HV geschickt zu haben,
      der jedoch unbeantwortet blieb. Mein Eindruck ist,
      dass dieses Unternehmen Transparenz in vielen wichtigen
      Punkten auf jeden Fall vermeiden möchte.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.05.15 13:22:48
      Beitrag Nr. 902 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.783.812 von oderfnam am 15.05.15 11:47:08Damit auch die Nichtlateiner diesen Satz verstehen, füge ich mal eine Übersetzung dazu : "Obwohl sie unter Wasser sind, versuchen sie unter Wasser zu schimpfen."

      Unter Wasser sind höchstens jene, die die Aktie seit dem IPO besitzen. Der erste Handel fand bei 16,50 statt, also dürfte der Emissionspreis nicht allzuweit entfernt gewesen sein. Der letzte Handel fand zu 12,- statt. Die Erstzeichner haben weiterhin große Verluste zu verzeichnen, was oderfnam wohl freimütig zugestehen sollte. Die Ausschüttungen nach §27 KStG und die einzige(?) wirkliche Dividende haben auch keinen Ausgleich schaffen können.

      Satzungen einer Aktiengesellschaft können nicht mit Mehrheitsbeschluß der HV aufgehoben werden. Das ist richtig. Es braucht dazu üblicherweise 75% der anwesenden Stimmen. Da Volk nicht gegen seinen eigenen wirtschaftlichen Vorteil stimmen wird, ist also nicht davon auszugehen, daß diese Übervorteilung des Kleinaktionärs jemals aufhören wird. Das Gebot des Anstandes würde es gebieten, die Satzung öffentlich ins Netz zu stellen, damit jeder an der Aktie Interessierte dies vor einem Kauf nachlesen könnte. Derzeit ist die Information nur für den Aktienbesitzer erhältlich; er wird erst bei den häufig stattfindenden Kapitalerhöhungen damit konfrontiert.

      Selbst die Katholische Kirche sieht ein, daß das früher übliche Versteckspiel nicht mehr zeitgemäß ist und veröffentlicht nun einen Bericht über die Besitztümer der einzelnen Bistümer. Jeder Interessierte kann in Zukunft nachlesen, wieviel Prozent der Innenstädte von Köln oder Mainz diese Religionsgemeinschaft gehört. (Letzten Satz sollte oderfnam ins Lateinische übersetzen.)
      3 Antworten

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      schrieb am 15.05.15 11:47:08
      Beitrag Nr. 901 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.781.196 von nickelich am 14.05.15 22:08:48
      Satzung war in KE-Info enthalten
      @nickelich: Wie sie bereits wissen könnten - aber vielleicht vergessen haben:
      Die Satzung war in jeder Informationsbroschüre der letzten KEen enthalten.
      Da WKV nicht an der Börse notiert ist, sind die Veröffentlichungspflichten auch nicht so umfangreich.
      Jeder der an WKV interessiert ist kann die Satzung bei WKV anfordern ;)

      Zu Ihrer Frage - hier der relevante Satz aus der Satzung, §4, Absatz 1, Satz 1:
      "Die der Formumwandlung zustimmenden Gründer und deren testamentarische Erben haben das Recht, bei Kapitalerhöhungen die neuen Stammaktien zu pari zu erwerben, soweit dadurch der Anteil der Gründer am stimmberechtigten Grundkapital 25,1% (Manfred Volk) und 9% (Aygün Ulas) nicht überschritten wird."
      ... diese Aktien unterliegen einer Haltefrist von 5 Jahren ...

      "namfon" schrieb hier am 11.7.2013:
      Gegen den Willen der beiden Gründer Volk und Ulas kann die Satzung nicht geändert werden. Ein von Vorstand Haas beauftragter Rechtsanwalt teilte mir vor 3 Jahren mit:
      "§ 4 Abs. 1 der Satzung der WKV beinhaltet sogenannte Gründervorteile, die auf eine Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und den Gründern, den Herren Volk und Ulas, zurückgehen. Diese Vereinbarung und die Aufnahme in die Satzung haben einen Rechtsanspruch der Herren Volk und Ulas begründet. Dieser Passus der Satzung kann daher nicht durch Mehrheitsbeschluss der HV gegen den Willen der Gründer geändert oder aufgehoben werden (vgl. Hüffner, Kommentar zum Aktiengesetz, 8. Auflage, § 26 Rn. 9; § 179 Rn. 39)"

      Ob @nickelich das obige versteht und endlich akzeptiert, weiß ich nicht;
      dass er weiter quaken wird, erwarte ich dagegen leider - frei nach Ovid:
      "Quamquam sint sub aqua, sub aqua maledicere temptant."
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      schrieb am 15.05.15 10:37:37
      Beitrag Nr. 900 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.780.602 von Merrill am 14.05.15 20:15:35Merrill,
      schön dass auch Sie das Interesse an dieser interessanten Firma WKV AG über fast 1 1/2 Jahrzehnte aufrecht erhalten haben.

      Vielleicht möchten Sie auch das Ergebnis dieser Kapitalerhöhungen vorort in Augenschein nehmen ?

      Glauben Sie mir es würde sich lohnen zu sehen wie aus Geldmittel und den geeigneten Mitarbeitern wirklich ein erfolgreiches Unternehmen werden kann, genau so wie aus gutem Gras auf der schwäbischen Alb Wolle werden kann.

      e.s.t.
      Avatar
      schrieb am 14.05.15 22:08:48
      Beitrag Nr. 899 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.781.079 von oderfnam am 14.05.15 21:46:14"Was das Recht der Erb_innen betrifft, so hat Haushoch recht, dass es sich nur um die direkten Nachfolger handelt, das wurde uns so auf Nachfrage mitgeteilt (falls Sie etwas anderes wissen - bitte um die Quellenangabe)."

      ... warum kann man das nicht in der Satzung nachlesen? Warum versteckt das Management der WKV AG dieses wichtige Papier und stellt es nicht ins Netz, damit jeder Interessierte nachlesen kann, wie er bei dieser Firma als Kleinaktionär unteroptimale Bedingungen vorfindet - ich vermeide Worte aus der Fäkalsprache und aus dem Strafrecht ganz bewußt.

      Wenn die Firma Projekte einer Organisation der katholischen Kirche unterstützt, dann dürfte das Management Spendenquittungen dafür erhalten. Wer reicht diese bei seiner Steuererklärung ein?
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      schrieb am 14.05.15 21:46:14
      Beitrag Nr. 898 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.780.602 von Merrill am 14.05.15 20:15:35@merrill: die hohe Anzahl von KE liegt daran, dass zB die letzte das komplette Ergebnis erst beim dritten Anlauf geschafft hat.
      Herr Volk hat sich entsprechend seines Bezugsrechts an der KE beteiligt - und bei der letzten HV bestätigt, dass er 25,1% hält.
      Für eine höhere beteiligung müsste er wie jeder andere den Ausgabekurs der neuen Aktien bezahlen.
      Was das Recht der Erb_innen betrifft, so hat Haushoch recht, dass es sich nur um die direkten Nachfolger handelt, das wurde uns so auf Nachfrage mitgeteilt (falls Sie etwas anderes wissen - bitte um die Quellenangabe).

      Ich finde es gut, dass Sie hier mit von der Partie sind :)
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      schrieb am 14.05.15 20:28:26
      Beitrag Nr. 897 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.780.281 von Merrill am 14.05.15 18:50:24@ merrill
      Der Gründervorteil gilt meines Wissens nur für Herr Volk und Herr Ülas
      und ihren Testamentarischen Erben bis Dessen Tod!

      @ nickelich
      Es handelt sich nicht um die von Ihnen erwähnten Stammaktien,sondern
      zu 98 % um Vorzugsaktien die ich bei verschiedenen Kapitalerhöhungen sowie
      auch bei guten Gelegenheiten bei Valora erworben habe.
      Genau gerechnet komme ich sogar auf 4,08% Dividentenrendite.
      Tut mir Leid für Sie,dass die absolut gÜnstigen Einstiegskurse für Sie nicht
      mehr erreichbar sind,oder warum ergreifen Sie jede noch so kleine Gelegenheit
      die Aktie schlecht zu reden?
      Gruss von Haushoch
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