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    Wasserkraft Volk AG - Mittelgroße Wasserkraft aus einer Hand (Seite 9)

    eröffnet am 30.05.14 11:35:33 von
    neuester Beitrag 05.04.24 21:15:06 von
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      schrieb am 06.06.17 17:14:42
      Beitrag Nr. 1.590 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.071.781 von oderfnam am 02.06.17 23:49:35@oderfnam Was meinen Sie mit "damit dürfte die theoretische Möglichkeit eines zusätzlichen Bezugsrechts (zu pari) entfallen"? Meinen Sie, dass Volk so etwas nie machen würde, oder, dass die Satzung diese Möglichkeit nicht hergibt?
      5 Antworten
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      schrieb am 05.06.17 17:31:00
      Beitrag Nr. 1.589 ()
      Oderfnam würde doch nie eine kritische Haltung zum Firmengründer einnehmen, der hier die Kleinaktionäre bei jeder Kapitalerhöhung nach Strich und Faden ausnimmt. Dieses Privileg, die Stammaktien zu einem Euro zu übernehmen, ist sogar auf Volks Erben übertragbar. Eine einmalige Konstruktion in der deutschen Aktienlandschaft.

      Aber Oderfnam will ja mit seinen Aktien kein Geld verdienen, sondern seiner Partei etwas Gutes tun. So ein Sendungsbewußtsein ist einmalig. Nur sollten alle Nicht-Grün-Wähler von dieser Aktie die Finger lassen. Es gibt wahrhaft Besseres, um für sein Alter vorzusorgen.
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      schrieb am 02.06.17 23:49:35
      Beitrag Nr. 1.588 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.994.866 von Namfon am 22.05.17 17:20:31@namfon: danke für die Info zur Kursentwicklung seit 2001. Damit kann man nicht zufrieden sein, klar.
      Immerhin ist der aktuelle Kurs nur noch ca. 15% unter Ihrem Einkaufskurs und seit zwei Jahren steigt der Kurs (sägezahnmäßig).
      Herr Volk und seine direkten Erben (so steht das in der Satzung) dürfen bis 25,1% zu pari zeichnen; damit dürfte Ihre theoretische Möglichkeit eines zusätzlichen Bezugsrechts (zu pari) entfallen.
      Es geht in erster Linie darum die 25% zu halten.
      6 Antworten
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      schrieb am 22.05.17 17:20:31
      Beitrag Nr. 1.587 ()
      Ich habe mich schon lange nicht mehr an der WKV-Diskussion beteiligt, möchte aber heute etwas beitragen. Am 28. Mai 2001 zeichnete ich 100 VZ-Aktien (Nennwert 5,00 DM) zum Preis von 72,00 DM. Später wurden die Aktien auf € umgestellt. Aus 100 Aktien, Nennwert 5,00 DM wurden 300 Aktien, Nennwert 1 €. Der Einstandspreis betrug also 12,27 €. Wenn man sich die Kurse der vergangenen Jahre bei VEH anschaut, stellt man fest, dass am 01.09.2010 der Kurs zum letzten mal mit 12,50 € über meinem Einstandskurs lag. Ich habe mich längst von meinen WKV-Aktien verabschiedet und sie meinem 10-jährigen Sohn vermacht. Damit er später nicht denkt, was hat der Papa mir nur für Schrottaktien vermacht, habe ich ihm auch noch Daimler und Hannover Rück vermacht. Dividendenrendite bei WKV nicht einmal 1 %. Bei Hannover Rück 7,7 % Rendite, Und noch ein Hinweis zu den Gründervorteilen. Ich meine, dass ich schon früher einmal auf diese Möglichkeit hingewiesen habe, die Voilk theoretisch hat. Volk besitzt 25,1 % der Stammaktien. Bei einer KE kann Volk bis 25,1 % Stammaktien zum Nennwert beziehen. Die Vergangenheit hat ja gezeigt, dass KE ziemlich schleppend über die Bühne gehen. Folgendes Szenario: 2.000 Stammaktien wurden nicht gezeichnet, Volk überträgt 2.000 Stammaktien die er vor der 5-jährigen Sperrfrist erworben hat an z. B. seine Kinder und schon kann er auch noch die übrig gebliebenen Aktien zum Nennwert erwerben. Ich habe nicht behauptet, dass es bisher so gelaufen ist, sondern nur von der Möglichkeit. Das Volk diese Möglichkeit nutzen würde, wird oderfnam für unwahrscheinlich halten, oder?
      7 Antworten
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      schrieb am 23.04.17 19:41:49
      Beitrag Nr. 1.586 ()
      Ich habe die Vorzugsaktien überhaupt nicht erwähnt. Es geht ausschließlich um die Bereicherung der Gründerfamilie mittels Namens- bzw. Stammaktien zu einem Euro.

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      schrieb am 23.04.17 19:22:25
      Beitrag Nr. 1.585 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.783.724 von nickelich am 23.04.17 11:15:26@nickelich: Sie haben mich falsch zitiert: Ich habe diese Regelung "für sinnvoller" gehalten (s.o.).

      Sie kritisieren mal wieder ungenau: die Gründer dürfen ihr Bezugsrecht (in Höhe wie beim Beginn der AG) nur auf Stammaktien zu pari ausüben. Außerdem: Vorzugsaktien genießen 2 cts höhere Dividende und haben eine Garantiedividende von 10 cts; auch wenn die Stammaktionäre leer ausgehen.
      Avatar
      schrieb am 23.04.17 11:15:26
      Beitrag Nr. 1.584 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.782.752 von oderfnam am 22.04.17 22:59:29Wenn der Gründer und seine Familie die Aktien zu 1,- Euro erhält und der Kleinaktionär bei Kapitalerhöhung für die gleiche Aktie fast das zehnfache zahlen muß, ist das für Sie gerecht.

      Das ist auch nicht im Interesse der Firma sondern ausschließlich im Interesse dieser Familie. Für die Bilanz der Firma wäre es besser, wenn auch die Gründerfamilie für die neuen Aktien den vollen Preis bezahlen müßte.
      1 Antwort
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      schrieb am 22.04.17 22:59:29
      Beitrag Nr. 1.583 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.781.519 von nickelich am 22.04.17 16:47:25Die Gründer haben das Recht auf neue Aktien zu pari maximal im Rahmen ihres Anteils bei der AG-Gründung - das ist vielleicht ungewöhnlich, aber im Interesse der Firma; und somit auch für die Aktionäre sinnvoller als wenn man sich als Vorstand bzw. ARäte hohe Tantiemen eingeräumt hätte, um dann bei den Kapitalerhöhungen seinen Anteil halten zu können.
      Wer sein WKV-Aktien behalten hat, hat in den letzten Jahren tendenziell steigende Dividende erhalten - daran konnte man sich erfreuen. Und ich habe Grund zur Hoffnung dass auch der Wert der Firma weiter ansteigt :)
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      schrieb am 22.04.17 16:47:25
      Beitrag Nr. 1.582 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.755.692 von oderfnam am 18.04.17 22:15:24Meinen Sie damit, daß die Erstkäufer der Aktie bisher einen Gewinn eingefahren haben? Bei Valora ist natürlich nicht der Ausgabepreis verzeichnet, aber der erste Handelspreis gibt einen Hinweis darauf, zu welchem Preis in etwa emittiert wurde. Durch die immer wiederkehrenden Kapitalerhöhungen, bei denen die Familie des Gründers die Aktien zum Nennwert einsacken konnte, hat allein die Familie des Gründers Gewinne geschrieben. Alle anderen, die anfangs mit dabei waren, schauten in die Röhre.
      Die Satzung wurde nicht geändert und der ungerechte Zustand besteht fort. Auf der HV wird sich dann wieder keine Gruppe zusammenfinden, um die ungerechtfertigte Bereicherung des Gründers wenigstens für die Zukunft zu stoppen.
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      schrieb am 18.04.17 22:15:24
      Beitrag Nr. 1.581 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.249.425 von nickelich am 06.02.17 14:58:13@nickelich: WKV firmiert seit 1997 als AG - der Ausgabekurs (in DM) geht aus dem Valora-Chart nicht hervor.
      Der letzte gehandelte Kurs bei den Namensaktien lag bei 11,86, und bei den Vorzügen bei 8,84 (am 10.4.)
      Die HV wird voraussichtlich am 28. Juli stattfinden, d.h. im Juni werden wir genaueres erfahren.
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