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    Wasserkraft Volk AG - Mittelgroße Wasserkraft aus einer Hand (Seite 92)

    eröffnet am 30.05.14 11:35:33 von
    neuester Beitrag 05.04.24 21:15:06 von
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      schrieb am 20.02.15 09:02:43
      Beitrag Nr. 760 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.123.508 von oderfnam am 19.02.15 23:01:13@oderfnam Ihre Antwort ist, um es auf schwäbisch zu sagen, saudummes Geschwätz. Wollen Sie es, oder können Sie es nicht kapieren. Herr Volk hat lt. der Satzung das Recht im Rahmen von Kapitalerhöhungen Aktien zu pari zu erwerben, solange er nicht 25,1 % überschreitet. Die Haltefrist von 5 Jahren ist mir bekannt. Wenn die Stammaktionäre ihre Bezugsrechte nicht voll ausüben, verkauft, oder verschenkt (an Familienangehörige) Volk Aktien, bei denen die 5-jährige Haltefrist abgelaufen ist und erwirbt dann zu pari Aktien die bei der KE übrig geblieben sind um dann wieder bis auf 25,1 % aufzustocken. Bei der letzten KE haben Stammaktionäre ihre Bezugsrechte nur zu 94,3 % ausgenutzt. Wäre es satzungskonform oder widerspricht es der Satzung, wenn Volk Aktien die er vor der 5-jährigen Haltefrist erworben hat veräußert um dann neue Aktien bis zum 25,1 %igen Anteil zu pari zu erwerben. In der Satzung heißt es: Bei Kapitalerhöhungen und nicht im Rahmen des Bezugsrechts. Meine Frage ist klar formuliert, darum erwarte ich eine klare Antwort, ja oder nein. Bei Volk gehen ja alle KE ziemlich schleppend. Der Hammer war ja 2009, als die Bezugsfrist verlängert wurde mit der Begründung "wegen des großen Interesses". Dass die Bezugsfrist wegen großen Interesses verlängert wird, davon habe ich noch nie etwas gehört. Man liest in der Zeitung höchstens, dass wegen des großen Interesses die Bezugsfrist vorzeitig beendet wird.
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      schrieb am 19.02.15 23:50:17
      Beitrag Nr. 759 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.123.508 von oderfnam am 19.02.15 23:01:13So richtig über eine Dividende freuen, konnte sich doch bislang niemand. Das waren m.W. alles steuerfreie (und erst bei Verkauf der Aktie zu versteuernde) Kapitalrückzahlungen nach § 27 KStG. Das Kapital, das bei Kapitalerhöhungen eingesammelt wurde, wurde dann per Gießkanne gleichmäßig wieder über alle ausgeschüttet. Wobei das von Volk und Ulas billigst und das vom Kleinanleger recht teuer bezahlt wurde.,

      Wenn es eine richtige Dividende gewesen wäre, wäre es für Volk und Ulas eine Dividendenrendite von über 20 Prozent gewesen, für das gemeine Kleinanlegervolk jedoch nur knapp über 2 Prozent bei den Stämmen. Jemandem aus dem Lager der Kleinanleger zu empfehlen, sich über eine solch außergewönlich hohe Rendite (bei riesigem Kursverlust) zu freuen, ist an Zynismus kaum zu überbieten.
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      schrieb am 19.02.15 23:01:13
      Beitrag Nr. 758 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.121.177 von Namfon am 19.02.15 19:14:38
      Satzung
      @namfon: um es kurz und klar zu machen hier der relevante Teil der Satzung:

      Satzung §4, Abs. 1:
      Die der Formumwandlung zustimmenden Gründer und deren testamentarische Erben haben das Recht, bei KE die neuen Stammaktien zu pari zu erwerben, soweit dadurch der Anteil der Gründer am stimmberechtigten Grundkapital 25,1% (Manfred Volk) bzw. 9% (Aygün Ulas) nicht überschritten wird.
      Die nach §4 Abs. 1 erworbenen Stammaktien unterliegen einer Haltefrist von fünf Jahren ab Eintragung der zugrundeliegenden KE. ...

      Das dürfte genügen um Ihre Befürchtungen zu zerstreuen :look:

      Freuen sie sich lieber über die Dividenden - ist gesünder ;)
      48 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.02.15 19:14:38
      Beitrag Nr. 757 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.120.604 von oderfnam am 19.02.15 18:19:54@oderfnam Ich weiß nicht wie oft ich schon aus der Satzung zitiert habe und die Möglichkeit erwähnt habe die Volk hat, außerhalb des Bezugsrechts Aktien zu pari zu erwerben. Darum noch einmal: "Die der Formumwandlung zustimmenden Gründer...... haben das Recht, bei Kapitalerhöhungen die neuen Stammaktien zu pari zu erwerben, soweit dadurch der Anteil der Gründer am stimmberechtigten Grundkapital 25,1 % (Volk) bzw. 9 % (Ulas) nicht überschritten wird". Folgendes Szenario: Die KE wird nicht von allen Stammaktionären genutzt. 10 % bleiben übrig. Herr Volk überträgt 10 % seiner Aktien an Familienangehörige und stockt anschließend wieder auf. Kein Wort davon, dass der Aktienerwerb zu pari nur im Rahmen des Bezugsrechts möglich ist. Was die Aktionärsliste bei den HV betrifft. Das heißt doch nicht unbedingt, dass in der Aktionärsliste die tatsächlichen Aktionäre vermerkt sind. Ich kann doch mein Stimmrecht übertragen. Stimmen Sie mir zu, dass Volk theoretisch die Möglichkeit hat sich zusätzlich an den nicht ausgeübten Bezugsrechten zu bedienen um Aktien zu pari zu erwerben, vorausgesetzt er trennt sich vorher von der gleichen Anzahl von Aktien.
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      Avatar
      schrieb am 19.02.15 18:19:54
      Beitrag Nr. 756 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.116.989 von nickelich am 19.02.15 13:52:39
      Publizität ...
      @nickelich: kleine Unternehmen haben nun mal geringere Publizitätspflichten.
      Der GB 2013 war jedenfalls ausreichend transparent.

      @namfon: Laut Satzung §4, Satz 1, hat Herr Volk das Recht für 25,1% und Herr Ulas für 9% bei einer KE Neue Aktien zu pari zu erwerben.

      Wenn jemand von diesen mehr haben sollte, ist er/sie dafür mit anderen Aktionären gleichgestellt.
      Wie bereits erwähnt, dient diese Konstruktion der Stabilitiät der Firma.

      Bei der HV haben Sie die Möglichkeit die anwesenden Stimmrechte einzusehen.
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      schrieb am 19.02.15 13:52:39
      Beitrag Nr. 755 ()
      Das ist ja die Krux, daß die Firma den sonst üblichen Publizitätspflichten nicht unterliegt.
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      Avatar
      schrieb am 19.02.15 09:06:00
      Beitrag Nr. 754 ()
      Für mich wäre noch interessant zu erfahren, ob außer dem bekannten 25,1 % Anteil von Herrn Volk noch andere Familienmitglieder im Besitz von Stammaktien sind, die unter Umständen auch zu pari erworben wurden. Ein Stammaktionär hält lt. der Informationsbroschüre zur letzten KE 22,6 %, obwohl wie es dort heißt "nach den bundesdeutschen Bestimmungen es nicht melde- oder mitteilungspflichtig ist". Da WKV nicht börsennotiert ist, besteht keine Mitteilungspflicht.
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      schrieb am 18.02.15 22:06:24
      Beitrag Nr. 753 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.108.181 von oderfnam am 18.02.15 18:03:40Sollten nicht Vegetarier und Südländer lieber unter sich bleiben und kühl kalkulierende Nordländer außen vor? Was soll in der Skifahrregion für Flachländer denn "hipp" sein? Einmal war ich vor sehr langer Zeit auf dem Feldberg skifahren, aber nie wieder.

      Highlight der HV ist höchstens die Beantwortung der Frage, ob in den Generatoren NEODYM verwendet wird. Oder wie man sich um die Beantwortung der Frage herumwindet.
      Avatar
      schrieb am 18.02.15 18:03:40
      Beitrag Nr. 752 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.105.883 von nickelich am 18.02.15 15:12:44@nickelich: schade, dass Sie den badisch-elsässischen Dialekt so hart finden.
      Ich verstehe ja auch nicht alles (im Kaiserstuhl-dialekt) - freue mich aber jedesmal so etwas uriges zu hören. Ist eben für Feinschmecker ;)

      WKV ist gerade für Nordländer ein guter Tipp, denn die HV findet im hippen Schwarzwald statt. Die Verpflegung ist übrigens super - selbst für Vegetarier.
      Ein Highlight ist auch die Besichtigung der Werkshallen - dort wird ein durchaus verständliches Deutsch gesprochen - wie auch auf der HV.
      Interessant ist immer auch die Präsentation einiger Bau-projekte durch die beteiligten Monteure :)
      1 Antwort
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      schrieb am 18.02.15 16:47:32
      Beitrag Nr. 751 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.106.951 von E.S.T. am 18.02.15 16:37:08Wenn Sie von "einfacher Denkweise" schreiben, erhalten Sie meine volle Zustimmung!
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