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    Kapitallebensversicherung vor Gesetzesänderung kündigen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.06.14 12:13:21 von
    neuester Beitrag 03.07.14 13:40:08 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.195.004
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      schrieb am 02.06.14 12:13:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein Kapitallebensversichung wird in 3 Jahren fällig (ca. bis dahin garatiertes Kapital ca. 25k€). Macht es Sinn vor der Gesetzesänderung - Kürzung Bewertungsreserven - die LV sofort zu kündigen?

      Danke für Eure Empfehlungen.
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 13:01:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Muss man da nicht auch steuerliche Aspekte berücksichtigen?
      Die Lebensversicherung muss wenigstens 12 Jahre Bestand haben,
      sonst greift (wenn ich mich nicht irre) auch noch die Abgeltungssteuer.

      Habe meine Lebensversicherung im Jahr 2004 abgeschlossen, kurz bevor die Steuerbefreiung für Lebensversicherungsgewinne aufgehoben wurde.

      Im Dez. 2016 kann ich sie dann regulär abrufen. Ich könnte sie noch bis 2019 weiterlaufen lassen. Das werde ich nicht tun, sondern statt dessen
      Kredite tilgen, zumal die Verzinsung mies ist, mies trotz Überschussprovisionen. Das kann man sich ja leicht ausrechnen, soviel Geld liegt bei der LV, soviel zahlt man ein und soviel liegt dann am Ende des Jahres da. Da kann man besser Kredite zu 3 % tilgen, zumal wenn man sie nicht steuerlich geltend machen kann.
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 13:21:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      In diesem Fall spielt die Steuer keine Rolle, da die LV seit 1980 läuft.
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 13:22:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      gilt nicht für Altverträge
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 15:46:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich würde auf jeden Fall mir den jeweils aktuellen Rückkaufwert geben lassen und dann noch einmal rechnen. Diese Entscheidung ist immer individuell zu fällen. Insbesondere wenn die Streichung der Bewertungsreserven nicht für Altverträge gilt, wie oscarello meint. Ich weiß das aber nicht.

      Ich weiß nur, dass die Kürzung der Garantieverzinsung nicht für Altverträge gilt.

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      Avatar
      schrieb am 02.06.14 18:00:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Man muss abwägen zwischen Garantiezinsen und Eurokollaps/Währungsreform/ Haircut?
      Im letzen Fall vielleicht 10% des Rückkaufswertes.
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 18:00:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Man muss abwägen zwischen Garantiezinsen und Eurokollaps/Währungsreform/ Haircut?
      Im letzten Fall vielleicht 10% des Rückkaufswertes.
      Avatar
      schrieb am 03.06.14 04:29:25
      !
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      Avatar
      schrieb am 03.06.14 13:00:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich hatte meine lv bereits im letzten jahr gekündigt, als eine änderung der bewertungsreserven schon einmal im gespräch war. ich wurde mißtrauisch und dachte, irgendetwas subtiles werden die sich schon ausdenken und selbst vor rückwirkung nicht zurückschrecken. möglicherweise habe ich dadurch etwas verschenkt, aber habe jetzt das Geld und keinen streß
      Avatar
      schrieb am 04.06.14 12:49:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bei drei Jahren Restlaufzeit sind die Fakten doch ziemlich leicht nachrechenbar. Bei alten Verträgen liegt die Garantieverzinsung und auch die effektive Nettoverzinsung für die Restlaufzeit weit über den aktuellen Guthabenzinsen, dazu kommt noch ein deutlicher Abschlag bei vorzeitiger Kündigung gegenüber der laut Vertrag garantierten Ablaufleistung (ohne freiweillige Schlußanteile). Beide Zahlen (Rückkaufwert und garantierte Ablaufleistung) lassen sich leicht in Erfahrung bringen und werden üblicherweise jährlich ohne besondere Abfrage allen Kunden via Jahresmitteilung bekanntgemacht. Bei mir wäre der Abschlag gegenüber der Ablaufleistung ziemlich krass, und ich vermute mal, dass das überall so ist, da Kündigungen für Versicherungen i.d.R. ein beliebtes Zusatzeinkommen sind. Insofern bleibt die Frage ob man damit rechnet, daß die Versicherungsbranche in den nächsten 3 Jahren kollabiert, wir eine Hyperinflation bekommen, oder einen derben Eingriff seitens des Gesetzgebers in Besitzstände erleben werden. Für mich ist das mit Blick auf die nächsten 3 Jahre ziemlich klar: Nein.
      Wenn man die Frage mit Nein beantwortet, muß man sich überlegen ob man in den 3 Jahren eine höhere Rendite (nach Steuern) erwirtschaften kann als die Differenz zwischen Rückkaufwert und garantierter Ablaufleistung. Angesichts der niedrigen Bankzinsen und Aktienmärkten auf Allzeithoch +zusätzlicher Steuerlast ist das aus meiner Sicht ein sportliches Vorhaben.
      Bei längerer Restlaufzeit oder niedriger Garantieverzinsung kann man natürlich zu anderen Ergebnissen kommen, aber dieser Fall liegt hier ja nicht vor.
      Wie immer ist das nur meine persönliche Meinung für die ich nicht hafte, insbesondere garantiere ich nicht angesichts von bestehenden Risiken, daß z.B. schon morgen die Welt zusammenbricht weil uns etwa ein Meteor auf den Kopf fällt und die Menschheit in die Steinzeit zurückschießt. Ebensowenig ist es auszuschliessen dass der DAX in den nächsten 3 Jahren auf 100000 steigt und damit die Rendite im Fall einer Aktienanlage wesentlich höher wäre.
      Avatar
      schrieb am 03.07.14 13:40:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      :D


      Gut, das ich in das "Produkt" LV und RV nie invetiert habe !!!!


      Ich denke mal, wer kurz vor dem Ablauf steht und die steuerlichen Fristen überstanden hat und wie hier beschrieben Schulden damit tilgen kann.....
      sollte es sich eventuell überlegen. Besser wird es mit der Zeit wahrscheinlich nicht. Und dafür eventuell eine kleine Risikolebensversicherung abschlie0en....


      Ich möchte mal den Kunden sehen der soetwas heute noch abschließen würde. Wahrscheinlich nur aus "steuerlichen" Gründen :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:



      :rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:


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