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    Urlaubstage ausbezahlt lassen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.07.14 17:33:26 von
    neuester Beitrag 16.07.14 22:30:32 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.196.434
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      schrieb am 15.07.14 17:33:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe den Vertrag am 1. Februar mit dem Arbeitgeber abgeschlossen.
      Ich habe am 12. Juli fristgerecht zum 20. Juli gekündigt. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Also ich habe nur 5 ganze Monate für ihn gearbeitet. Gleichzeitig mit der Kündigung habe die Urlaubstage beantragt, aber der Arbeitgeber hat gesagt, da ich immer noch nicht 6 Monate bei ihm gearbeitet habe, darf ich keinen Urlaub nehmen. Danach habe ich ihm wieder einen Brief geschickt, in dem ich gescrieben habe, dass ich mich dazu entschlossen habe, die Urlaubstage ausbezahlt zu lassen und ich bitte ihn darum, das Geld innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Demzufolge der Arbeitgeber hat mir gesagt dass er wird das Geld bezahlen nur falls er das will, weil er dazu - gesetzlich - nicht verpflichtet ist.
      Was haltet ihr davon?
      Vielen vielen Dank im Voraus.
      Mit freundlichen Grüßen,
      E.P.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.07.14 18:42:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.314.044 von pinkmast3ritza am 15.07.14 17:33:26Ich habe am 12. Juli fristgerecht zum 20. Juli gekündigt.

      1. Bist du Dir da sicher, daß du fristgerecht gekündigt hast?
      I.d.R. beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit nämlich 2 Wochen!

      Demzufolge der Arbeitgeber hat mir gesagt dass er wird das Geld bezahlen nur falls er das will, weil er dazu - gesetzlich - nicht verpflichtet ist.

      Falsch!
      Hier stehts beschrieben: Klick
      Avatar
      schrieb am 15.07.14 18:46:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ah, Entschuldigung..ich habe eigentlich die Kündigung am 4. oder 5. Juli geschickt. Ich bin mir SICHER daß ich dem Arbeitgeber mehr als 2 Wochen gegeben habe :D .. Danke für die Antwort!
      Avatar
      schrieb am 16.07.14 15:11:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es ist immer gut wenn man in einer Gewerkschaft ist , die schreiben in solchen Fällen den Arbeitgeber an und du brauchst dir keinen Kopf zu machen
      und das auch noch kostenlos
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.07.14 16:36:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.319.618 von MrsAnderson am 16.07.14 15:11:13Das kostet auf jeden Fall Gewerkschaftsbeiträge.

      Kostenlos nimmt das zuständige Arbeitsgericht die Klage auf. Die erste Instanz ist kostenlos und nicht anwaltspflichtig.
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 16.07.14 22:30:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.320.348 von debull am 16.07.14 16:36:52Kostenlos ist es nicht. In der ersten Instanz muss nur jeder seine Auslagen (Anwalt, Fahrtkosten, Verdienstausfall etc.) selber bezahlen. Gerichtsgebühren fallen dennoch an. Eine Rechtschutz übernimmt jedoch i.d.R. die Kosten (ausser eigenen Fahrtkosten und Verdienstausfall).


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