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    Kann man Zinserträgen Neuverluste verrechen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.07.14 15:45:52 von
    neuester Beitrag 29.07.14 22:36:47 von
    Beiträge: 10
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      Avatar
      schrieb am 28.07.14 15:45:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe 2 Fragen:

      1.Kann man Zinserträge aus Tagesgeldanlagen und Anleihen,Dividendenerträge und Ausschüttungen von Aktien- und Rentenfonds mit Neuverlusten bei Anleihen- und Fondsverkäufen verrechnen?

      Bei Altverlusten war dies ncht möglich.Neuverluste bei Aktien kan man bekanntlich nur mit Aktiengewinnen verrechnen,wenn die Aktien nach dem 1.1.2009 gekauft wurden.

      2.Kann man Gewinne aus Aktien,die nach dem 1.1.2009 gekauft wurden,auch mit Verlusten von Anleihen und Aktien- Rentenfonds verrechnen,wenn diese ebenfalls nach dem 1.1.2009 gekauft wurden?

      Besten Dank für sachkundige Hinweise im Voraus!

      Gruß

      bolro
      Avatar
      schrieb am 28.07.14 17:12:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      die Überschrift muss natürlich lauten:

      Kann man Zinserträge mit Neuverlusten verrechnen?


      Guß
      bolro
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.07.14 17:27:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.385.872 von bolro am 28.07.14 17:12:35http://www.pwc.de/de/privatpersonen/verlustverrechung-nach-e…
      Avatar
      schrieb am 28.07.14 22:44:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      1.Kann man Zinserträge aus Tagesgeldanlagen und Anleihen,Dividendenerträge und Ausschüttungen von Aktien- und Rentenfonds mit Neuverlusten bei Anleihen- und Fondsverkäufen verrechnen?
      Ja, ohne Einschränkungen.

      2.Kann man Gewinne aus Aktien,die nach dem 1.1.2009 gekauft wurden,auch mit Verlusten von Anleihen und Aktien- Rentenfonds verrechnen,wenn diese ebenfalls nach dem 1.1.2009 gekauft wurden?
      Dito (Betonung dabei aber auf Aktiengewinne).

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 29.07.14 11:41:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      @reckoner: eigentlich war das doch oben schon richtig beantwortet. Warum jetzt so ein Käse.

      zu 1) Ich vereinfache mal. Man bekommt 1000 EUR Dividenden und versemmelt im gleichen Jahr einen Trade mit 1000 EUR Verlust (Kauf im März, Verkauf im April 2014). Dann zahlt man auf die 1000 EUR Dividende Steuern und der Veräußerungsverlust wird in einem Verklustopf der Bank geführt
      Fazit: Veräußerungsverluste aus Aktiengeschäften und Zinsen/ Dividenden können nicht miteinander verrechnet werden.

      zu 2)Die Frage ist mir zu komplex :-)

      Ansonsten: Kurz mal in §20Abs.6 S.5 EStG (Einkommensteuergesetz schauen)

      " 5Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 3 und 4 gelten sinngemäß. "

      ==> Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. also nöö

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      Avatar
      schrieb am 29.07.14 16:29:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      eigentlich war das doch oben schon richtig beantwortet.
      Wo denn? Ich sehe da nur einen Link (wohinter sich noch dazu ein viel zu pauschaler Beitrag versteckt - beispielsweise das Kursgewinne aus Aktien auch mit sonstigen Verlusten verrechenbar sind, steht da - glaube ich* - nicht).
      *ich hab' das jetzt aber nur überflogen

      Warum jetzt so ein Käse.
      Wie bitte? Wo habe ich denn nur ein falsches Wort geschrieben?

      Veräußerungsverluste aus Aktiengeschäften und Zinsen/ Dividenden können nicht miteinander verrechnet werden.
      Und, wurde danach gefragt? Nein, der TE hat ganz gezielt nach Anleihen- und Fondsverlusten gefragt.

      zu 2)Die Frage ist mir zu komplex :-)
      Wenn das jetzt dein Ernst ist, dann frage ich mich, warum du dich überhaupt für kompetent hältst, dich zum Thema zu äußern?

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 29.07.14 17:24:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Reckoner: Ich möchte mich entschuldigen. Zum einen war mein Ton unangemessen. Zum zweiten hatte ich die Frage nicht richtig gelesen und mißverstanden.

      __

      Ich versuche das jetzt mal wieder gut zu machen und bitte um Korrektur, falls was falsch ist:

      Verluste jeder Art von Fonds (Rentenfonds, Aktienfonds, ETF...) oder Zertifikaten und Anleihen können mit erhaltenen Zinsen, Dividenen... verrechnet werden. (Frage 1)

      Eine Sonderrolle spielen lediglich Aktien. Verluste aus Aktien-Verkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

      Dann wird es spannend, denn Gewinne aus Aktien-Verkäufen dürfen trotzdem aber mit Verlusten aus z.B. Aktien- und Rentenfonds u.s.w. verrrechnet werden. (Frage 2)

      Voraussetzung: Kauf nach 2008

      Oder im Fazit: Reckoner hat recht
      Avatar
      schrieb am 29.07.14 21:37:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      Ich möchte mich entschuldigen.
      Angenommen.

      ... war mein Ton unangemessen.
      Kein Problem, bei mir ja dann auch (Aktion und Reaktion, würde ich sagen).

      Und es war auch alles richtig, kein Korrekturbedarf.

      Vielleicht jetzt mal noch eine Besonderheit bezüglich der Aktiengewinne. Das ist nämlich durchaus komplizierter als es sich anhört, die - inländischen! - Banken müssen entweder im Hintergund noch einen weiteren Topf führen ("mit sonstigen Verlusten verrechnete Aktiengewinne"*), oder aber am Jahresende nochmal neu Bilanz ziehen. Denn es kann ja sein, dass ein bereits verrechneter Aktiengewinn später im Jahr plötzlich gegen einen Aktienverlust laufen könnte (und das geht vor).
      Nur ein Beispiel dafür, dass das alles nicht so einfach ist, wie es sich in Anleitungen wie der Verlinkten anhört.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 29.07.14 22:17:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Spannend wird es auch in folgendem Fall:

      Ich hatte Anfang des Jahres die Pauschale aufgebraucht und von da ab Steuern auf Zinsen und Veraeuserungsgewinne gezahlt.

      Dann habe ich entschieden,mich von einer Aktie zu trennen, die im Minus war. Grundsatz ist klar, der Verlust ist mit vorangegangenen Veräußerungsgewinne in des laufenden Jahres zu verrechnen. Ich war gespannt wie mein Broker das löst.
      Tatsächlich hat er mir eine Verlustabrechung erstellt und die zuviel gezahlten Steuern gutgeschrieben. Innerhalb weniger Tage nach dem Verkauf. Ich fand das gut und hätte eher am Jahresende mit der Erstattung gerechnet.
      Avatar
      schrieb am 29.07.14 22:36:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Baldur74,

      Spannend wird es auch in folgendem Fall: ...
      Ja, genau das meinte ich, die Bank hat in deinem Fall offenbar einen Sondertopf geführt, oder es wird bei jeder Verlustrealisierung alles seit Jahresanfang durchgeschaut (mit einer ordentlichen Software ja auch kein großes Ding).
      Wie genau die einzelnen Banken das machen kann ich aber nicht sagen, es gibt auch keine Vorschrift darüber (am Jahresende reicht zumindest).

      Stefan


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