Alter Verlustvortrag wurde umgewandelt im Steuerbescheid!? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.08.14 18:59:24 von
neuester Beitrag 11.01.15 18:44:08 von
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Die alten Verlusten sollten ja zum Ende 2013 verfallen, bzw. nur noch mit Immobilien oder Gold verrechnet werden können.
Ich habe aber gerade meinen Einkommensteuerbescheid 2013 erhalten und da wurde ein alter Verlustvortrag von 8k umgewandelt und zu einem neuen Verlustvortrag vom Vorjahr über 6k von Indexzertifikaten dazuaddiert. Mit anderen Worten kann ich den alten Verlustvortrag jetzt auch noch nutzen, um ihn mit zukünftigen Gewinnen aus Indexzertifikaten zu verrechen? Weiterhin kann man diesen Verlustvortrag doch auch mit Zinsen verrechnen, oder?
Ich habe aber gerade meinen Einkommensteuerbescheid 2013 erhalten und da wurde ein alter Verlustvortrag von 8k umgewandelt und zu einem neuen Verlustvortrag vom Vorjahr über 6k von Indexzertifikaten dazuaddiert. Mit anderen Worten kann ich den alten Verlustvortrag jetzt auch noch nutzen, um ihn mit zukünftigen Gewinnen aus Indexzertifikaten zu verrechen? Weiterhin kann man diesen Verlustvortrag doch auch mit Zinsen verrechnen, oder?
Sorry, sehe gerade die vorgetragenen Neuverluste ware aus Goldverkäufen.
» 11.01.15 11:19 «
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Hallo
Ich schiebe seit mehreren Jahren einen beträchtlichen Verlustvortrag vor mich hin, entstanden bei Aktengeschäften
Da ich seit Jahren nicht mehr mit Aktien beschäftigt habe und auch nicht mehr im Sinne habe, kann ich diesen Verlustvortrag
mit der normalen Steuerschuld, die jährlich anfällt ausgleichen/geltend machen? (Ev. nachträglich für 2013 )
Vielen Dank
itctrans
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Hallo
Ich schiebe seit mehreren Jahren einen beträchtlichen Verlustvortrag vor mich hin, entstanden bei Aktengeschäften
Da ich seit Jahren nicht mehr mit Aktien beschäftigt habe und auch nicht mehr im Sinne habe, kann ich diesen Verlustvortrag
mit der normalen Steuerschuld, die jährlich anfällt ausgleichen/geltend machen? (Ev. nachträglich für 2013 )
Vielen Dank
itctrans
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.745.688 von itctrans am 11.01.15 11:33:16Nein, nur mit Veräußerungsgewinnen bei Kapitalanlagen (Verlustvortrag aus Zeit vor 2009) oder nur mit Veräußerungsgewinnen aus Aktiengeschäften (Verlustvortrag aus Zeit nach 2008).
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
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