checkAd

    Buchhaltung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.08.14 17:24:15 von
    neuester Beitrag 27.08.14 22:54:02 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.198.158
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.345
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 27.08.14 17:24:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe einige Aktien im Depot und habe auch schon einige mit Verlust und andere mit Gewinn verkauft.
      Allersings blicke ich mitlerweile kaum noch durch.
      Dividenden Verrechnungstopf, Sparer-Pauschbetrag usw.

      Wie handhabt Ihr das mit der Buchhaltung, dass man den Überblick, vorallem über die Steuern behält?

      Außerdem woher kennt man den persönlichen Steuersatz, vom Broker werden ja sonst über 25 % pauschal abgeführt.


      Danke

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 27.08.14 19:42:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn Du bei einer deutschen Bank bist, erhältst Du etwa im März/April für das alte Jahr eine Steuerbescheinigung, sofern Dir Steuern abgezogen wurden. Da stehen dann die Summen drin.

      Wenn Du das überprüfen willst oder aber bei einer ausländischen Bank bist, gibt es ein tolles Programm namens Excel.

      Die Bank kennt Deinen Steuersatz natürlich nicht; diese führt immer 25 % zzgl. SolZ und ggf. zzgl. Kirchensteuer ab. Die Veranlagung und die Ermittlung Deines persönlichen Steuersatzes macht dann das Finanzamt aufgrund Deiner Erklärung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.08.14 20:12:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.626.401 von JuliaPapa am 27.08.14 19:42:57Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Heist das also, dass ich jeden Kauf, Verkauf sowie Dividende bei der Steuererklärung angeben muss um den zuvielgezahlten höheren Steuersatz zurückzubekommen?

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 27.08.14 20:26:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Steuerbescheinigung Deiner Bank ist aufsummiert. Sie enthält rund 8 Zahlen, die Du in die Anlage KAP übertragen mußt.

      Aber Du mußt nicht jedes einzelne Geschäft aufführen.
      Avatar
      schrieb am 27.08.14 21:50:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      ok super

      und die gibts bei jedem broker? ich bin bei der ING diba

      dann wird quasi der echte steuersatz berechnet und dann bekomm ich eine rückzahlung?

      was ist wenn der persönliche steuersatz über 25 prozent liegt? kann das sein?

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      Aktie kollabiert! Hier der potentielle Nutznießer! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 27.08.14 22:54:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      @coolmann100
      Wie du ja wohl schon gemerkt hast, verrechnet die Diba laufend die Steuern auf Gewinne mit den Erstattungen bei Verlusten. Du kannst erstmal in Ruhe das Jahr 2014 abwarten. Danach ist klar, ob du insgesamt Steuern gezahlt hast. Den Betrag nennt dir die Diba in der Steuerbescheinigung.

      Hast du laut Steuerbescheinigung keine Steuern gezahlt, ist gar nichts zu tun.

      Hast du Steuern gezahlt, gibst du beim Finanzamt eine Steuererklärung mit Anlage KAP ab. Wie du die ausfüllst, fragst du am besten im Frühjahr 2015 im Forum Recht und Steuern.

      Das Finanzamt berechnet dann deinen persönlichen Steuersatz und erstattet dir eventuell zu viel gezahlte Steuern. Liegt dein Steuersatz über 25%, wird natürlich nichts erstattet. Eine Gebühr für die "Günstiger-Prüfung" wird nicht erhoben.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Buchhaltung