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    Beate Uhse: bald Ex-Pennystock? (Seite 19)

    eröffnet am 30.08.14 20:32:51 von
    neuester Beitrag 06.06.23 13:19:34 von
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      schrieb am 13.12.18 05:56:06
      Beitrag Nr. 1.043 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.224.261 von ZockerFreak am 15.11.18 16:21:50
      Kursexplosion wegen Verlustvortrag oder Mantelnutzung denkbar ?
      Kursexplosion wegen Verlustvortrag oder Mantelnutzung denkbar ?

      Der Brand ist ja gut. Steckt hier Potential ?

      Wer hat die Geschichte mit dem Insolvenzplan genau vor Augen ?
      49 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.11.18 16:21:50
      Beitrag Nr. 1.042 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.224.159 von tbhomy am 15.11.18 16:15:13Gute erkenntnis ;)
      50 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.11.18 16:15:13
      Beitrag Nr. 1.041 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.224.114 von tbhomy am 15.11.18 16:12:22Vermutlich weiß niemand außer dem Insolvenzverwalter, wie lange die Aktie der Beate Uhse AG noch gehandelt werden kann.
      51 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.11.18 16:12:22
      Beitrag Nr. 1.040 ()
      Beate Uhse AG
      Ich bin heute zu der Überzeugung gekommen, dass der weitere Kursverlauf der Aktie der Beate Uhse AG bis zum angekündigten Delisting der Aktie besser von der Börsenaufsicht der Länder in gewissen Abständen auf Unregelmäßigkeiten überprüft werden sollte.

      Seit 88 Insolvenzplan
      "Ein Eingriff in die Rechte der Aktionäre ist in diesem Insolvenzplan nicht vorgesehen, da auch die Anteilsrechte der Aktionäre vollständig durch die Liquidation der Schuldnerin untergehen werden."

      Seite 97 Insolvenzplan
      C. Gesellschaftsrechtliche Regelungen
      I. Eine Fortsetzung der Schuldnerin erfolgt nicht. Es bleibt bei der infolge der Insolvenzeröffnung
      eingetretenen Auflösung im Sinne des § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG.

      https://www.beate-uhse.ag/files/bilder/investor_relations/BU…

      Man sollte meinen, dass der Insolvenzplan für ALLE verständlich formuliert wurde. Hoffentlich wird nicht irgendwo etwas Anderes dargestellt, als seitens der Beate Uhse AG geplant ist und vom Gericht bestätigt wurde. Das wäre in meinen Augen manipulativ und nicht seriös. :(

      Nur meine Meinung.
      52 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.11.18 09:03:02
      Beitrag Nr. 1.039 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.134.695 von Realseher am 04.11.18 15:46:29
      Zitat von Realseher:
      Zitat von tbhomy: Laut Insolvenzplan der Beate Uhse AG gibt es keinen Grund, warum sich die Altaktionäre freuen sollten.

      Liquidation und Börsenwiderruf.

      Dürfte nur eine Frage der Zeit sein, schätze ich mal.



      Auch ich sehe keinen Grund zum Freuen für die Altaktionäre. Warum auch? Die AG befindet sich in einem Insolvenzverfahren. Warum sollte sich da wer freuen ? Der Kurs ist tief gefallen, ist doch klar das sich das die alten Aktienbesitzer nicht freuen.
      Sagt dir § 270 Abs. 2 Nr. 3 InsO was ?

      Warum wurde die Eigenverwaltung noch nicht aufgehoben ? Also klar, das wissen auch nur Leute, die es zu entscheiden haben. Ich meine warum denkst du das diese immer noch nicht geschehen ist ?


      Das ist meiner Meinung nach noch nicht geschehen, weil die vorherigen Punkte im Insolvenzplan noch nicht vollständig abgearbeitet wurden.

      Außerdem muss es nicht unbedingt eine Regelinsolvenz geben, da die weitere Liquidation und am Ende die Schlussveteilung auch unter der Eigenverwaltung erfolgen kann.

      Die Regelinsolvenz wäre in meinen Augen effektiver, da dann nur noch der Insolvenzverwalter "regiert", was Prozesse teilweise vereinfacht.

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      schrieb am 04.11.18 15:49:19
      Beitrag Nr. 1.038 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.134.695 von Realseher am 04.11.18 15:46:29
      ach so, ja ich habe auch eine Meinung dazu
      ich denke mal ganz sachlich, das es einen wichtigen Grund dafür geben wird. Ansonsten wäre die Umstellung ja sicherlich längst passiert. Damit meine ich, das ich den Entscheidern vertraue, das sie ihre Arbeit richtig machen.
      Avatar
      schrieb am 04.11.18 15:46:29
      Beitrag Nr. 1.037 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.123.036 von tbhomy am 02.11.18 12:54:33
      Zitat von tbhomy: Laut Insolvenzplan der Beate Uhse AG gibt es keinen Grund, warum sich die Altaktionäre freuen sollten.

      Liquidation und Börsenwiderruf.

      Dürfte nur eine Frage der Zeit sein, schätze ich mal.



      Auch ich sehe keinen Grund zum Freuen für die Altaktionäre. Warum auch? Die AG befindet sich in einem Insolvenzverfahren. Warum sollte sich da wer freuen ? Der Kurs ist tief gefallen, ist doch klar das sich das die alten Aktienbesitzer nicht freuen.
      Sagt dir § 270 Abs. 2 Nr. 3 InsO was ?

      Warum wurde die Eigenverwaltung noch nicht aufgehoben ? Also klar, das wissen auch nur Leute, die es zu entscheiden haben. Ich meine warum denkst du das diese immer noch nicht geschehen ist ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.11.18 15:29:02
      Beitrag Nr. 1.036 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.133.778 von tbhomy am 04.11.18 11:44:36
      ob oder ob nicht
      und wenn ja, wann hier ein Delisting kommt, werden die Leute entscheiden, die es zu entscheiden haben. Punkt !
      Wenn man sich hier im Forum so durch deine Beiträge bei anderen insolventen AG blättert, dann sieht man bei wie vielen AG du vom bevorstehenden Delisting geschrieben hast. Zum Teil sind die Beiträge schon recht lange her und das Delisting hat dort immer noch nicht stattgefunden, zum Teil hat es zwischenzeitlich stattgefunden. Klar ist mir, das es hier bei Beate mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Delisting kommen wird, zumindest ist das meine Meinung.
      Nur wann dies kommt, kann wohl kein Mensch von uns hier vorhersagen. Ich werde mich an solchen Spekulationen auch nicht beteiligen.
      Avatar
      schrieb am 04.11.18 11:44:36
      Beitrag Nr. 1.035 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.133.727 von tbhomy am 04.11.18 11:35:11
      Zwangsgeld-Bescheid der Bafin nun bestandskräftig.
      Die Beschwerde gegen den Bescheid der Bafin wurde zurückgenommen.

      Aktualisierung (24.10.2018):
      Die Beschwerdeführerin hat die Beschwerde am 8. Oktober 2018 zurückgenommen. Der Bescheid vom 11. Januar 2018 ist bestandskräftig.

      Quelle:
      https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massn…

      Da die AG das Zwangsgeld vermutlich nicht leisten kann ohne die Gläubiger zu benachteiligen und der relevante Finanzbericht noch immer nicht veröffentlicht ist, sehe ich u.A. wegen der Verletzung der Börsennotierungs-Folgepflichten die Gefahr eines Zwangsdelistings der Aktie nach §39 Absatz 1 Börsengesetz.

      (1) Die Geschäftsführung kann die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist und die Geschäftsführung die Notierung im regulierten Markt eingestellt hat oder der Emittent seine Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt.
      https://dejure.org/gesetze/BoersG/39.html" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">

      Quelle:
      https://dejure.org/gesetze/BoersG/39.html
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.11.18 11:35:11
      Beitrag Nr. 1.034 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.133.221 von Realseher am 04.11.18 09:32:47
      Zitat von Realseher:
      Zitat von tbhomy: Laut Insolvenzplan der Beate Uhse AG gibt es keinen Grund, warum sich die Altaktionäre freuen sollten.

      Liquidation und Börsenwiderruf.

      Dürfte nur eine Frage der Zeit sein, schätze ich mal.



      Sehr sinnreiches Posting. Alles im Leben ist eine Frage der Zeit, nur läuft eben nicht immer alles so wie man es erwartet, sonst würde es nur schöne, reiche Menschen geben.


      Sehr sinnreiche Erwiderung auf ein Posting, die Faktenlage bei der Beate Uhse AG beschreibend. Aber was erwarte ich, wo die Lage für die Investierten aussichtslos erscheint ?
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