checkAd

    krankenkassenbeiträge auf Lebensversicherung, Steuer? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.09.14 10:05:57 von
    neuester Beitrag 01.09.14 16:04:55 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.198.380
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 8.828
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 10:05:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      wer kennt sich damit aus?
      Ich war lange selbständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert.
      Jetzt lebe ich von der verbliebenen Substanz.
      Die Auszahlung einer Lebensversicherung von ca 50.000 steht ins Haus.
      wenn ich Rentenzahlung beantrage, habe ich wohl steuerrechtlich ein Problem?, was ich wegen langer laufzeit sonst nicht hätte
      jetzt lese ich , daß die KRankenversicherungen darauf Beiträge erheben können, also zB den betrag dividiert durch 12, ca 4000 einkommen fiktiv annehmen und daraus beiträge berechnen; das wäre äußerst übel , da ich jetzt nur 150,-- bezahle und hoffe, bis zum ende ohne grundsicherung auskommen zu können.Die rente in 3 jahren wird nur 100,-- euro betragen:eek:

      Bin dankbar für jeden Tip:)
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 10:33:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.001 von curacanne am 01.09.14 10:05:57Wenn man immer gesetzlich Krankenversichert war, dann ist man als Rentner - pflichtversichert - und bezahlt nur von der gesetzlichen Rente Krankenkassenbeitrag - und bekommt ca. die Hälfte als Zuschuß von
      der gesetzlichen Rentenversicherung.

      Von einer privaten Rente muss man - die Krankenkasse fragen - ob man als pflichtversicherter Rentner von
      einer evtl. privaten Rente den vollen Beitrag ca. 16 % bezahlen muss.
      Sehr wahrscheinlich.
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 10:33:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ist die LV steuerfrei ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 10:37:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.403 von urpferdchen am 01.09.14 10:33:37:rolleyes:danke für Deine Antwort, nur wenn ich die KK jetzt frage, mache ich sie ja schon darauf aufmerksam, ich suche ja eine möglichkeit, eine konstellation zu finden, mit der mir die zahlung zumindest teilweise erspart bleibt
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 10:38:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.412 von 1erhart am 01.09.14 10:33:56ja:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4260EUR -0,93 %
      InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 10:38:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.403 von urpferdchen am 01.09.14 10:33:37Da brauchst du die Krankenkasse nicht fragen, die wollen in diesem Fall eine Kopie der Steuererklärung und setzen den KV-Beitrag nach dem zu versteuernden Einkommen fest.
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 10:39:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.001 von curacanne am 01.09.14 10:05:57Hallo,

      ist bei mir ähnlich ich bin gesetzlich freiwillig versichert und versuche
      immer meine Einkünfte zu reduzieren. Ich muss einmal im Jahr meinen Steuer-
      bescheid einreichen und danach wird der Krankenversicherungsbeitrag ermittelt.
      Es könnte hier schon eine Unterschied bestehen da die 50000 Euro nicht, wenn
      man sie auf einmal bekommt im Steuerbescheid auftauchen. Ansonsten werden
      die einzelnen Beträge als Rente auch im Steuerbescheid auftauchen und evtl.
      danach berechnet.
      Bin mir hier aber nicht wirklich nicht sicher.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 10:41:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.466 von 1erhart am 01.09.14 10:38:57:rolleyes:ich habe jetzt ab 1.1.14 bis 2016 eine NV
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 10:42:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.502 von curacanne am 01.09.14 10:41:35:D NV = Nichtveranlagungsbescheinigung( für die Laien)
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 10:45:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      wenn es eine privat abgeschlossene LV war, die vor 2005 abgeschlossen wurde ,kannst Du Dir das Kapital auszahlen lassen , ohne KV Beiträge bezahlen zu müssen ( anders z.B. bei einer Direktversicherung )
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 10:49:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.589 von leckerkoelsch am 01.09.14 10:45:52:)ja, ist der Fall
      hast Du einen link dafür?
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 10:52:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.466 von 1erhart am 01.09.14 10:38:57Noch was vergessen ein LV die vor 2005 also nach alten Recht geschlossen sind
      steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 10:57:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.502 von curacanne am 01.09.14 10:41:35
      Zitat von curacanne: :rolleyes:ich habe jetzt ab 1.1.14 bis 2016 eine NV


      Da du dem Finanzamt ja nur melden musst wenn sich betreffend der steuerpflichtigen Einnahmen etwas ändert (was hier ja nicht der Fall ist) da die LV bei Kapitalauszahlung steuerfrei ist) geht das die Krankenkasse ja nichts an und du zahlst weiterhin den alten Betrag.

      Da du ja keine Steuererklärung machst wegen der NV kannst du bei Rückfragen denen ja eine Kopie der NV schicken, damit müsste das Problem erledigt sein.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 11:53:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.763 von 1erhart am 01.09.14 10:57:58...mußte mal kurz weg und sehe jetzt die vielen sehr hilfreichen antworten, vielen Dank dafür:kiss::kiss::kiss:

      @1erhart, so sehe ich das jetzt auch, einfach auf eventuelle Rückfragen warten, dann die NV zusenden und gut ist.

      Dann kann ich mehr von dem Geld anlegen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 11:54:37
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.661.366 von curacanne am 01.09.14 11:53:01Wie gesagt bei Kapitalauszahlung ist das ganze erledigt.

      Bei Verrentung könnte es anders aussehen, da dann ein Teil des Ertrages versteuert werden müsste. Ich gehe allerdings davon aus daß du Kapitalzahlung machst.
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 15:35:53
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.466 von 1erhart am 01.09.14 10:38:57Hier ist ein Link der -fast- alles erklärt

      http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 16:04:55
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.663.145 von urpferdchen am 01.09.14 15:35:53Ja bestens, vielen Dank, habe ich mir mal für alle Fälle rauskopiert
      Danke@erhart1 !:rolleyes:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      krankenkassenbeiträge auf Lebensversicherung, Steuer?