krankenkassenbeiträge auf Lebensversicherung, Steuer? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.09.14 10:05:57 von
neuester Beitrag 01.09.14 16:04:55 von
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wer kennt sich damit aus?
Ich war lange selbständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Jetzt lebe ich von der verbliebenen Substanz.
Die Auszahlung einer Lebensversicherung von ca 50.000 steht ins Haus.
wenn ich Rentenzahlung beantrage, habe ich wohl steuerrechtlich ein Problem?, was ich wegen langer laufzeit sonst nicht hätte
jetzt lese ich , daß die KRankenversicherungen darauf Beiträge erheben können, also zB den betrag dividiert durch 12, ca 4000 einkommen fiktiv annehmen und daraus beiträge berechnen; das wäre äußerst übel , da ich jetzt nur 150,-- bezahle und hoffe, bis zum ende ohne grundsicherung auskommen zu können.Die rente in 3 jahren wird nur 100,-- euro betragen
Bin dankbar für jeden Tip
Ich war lange selbständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Jetzt lebe ich von der verbliebenen Substanz.
Die Auszahlung einer Lebensversicherung von ca 50.000 steht ins Haus.
wenn ich Rentenzahlung beantrage, habe ich wohl steuerrechtlich ein Problem?, was ich wegen langer laufzeit sonst nicht hätte
jetzt lese ich , daß die KRankenversicherungen darauf Beiträge erheben können, also zB den betrag dividiert durch 12, ca 4000 einkommen fiktiv annehmen und daraus beiträge berechnen; das wäre äußerst übel , da ich jetzt nur 150,-- bezahle und hoffe, bis zum ende ohne grundsicherung auskommen zu können.Die rente in 3 jahren wird nur 100,-- euro betragen
Bin dankbar für jeden Tip
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.001 von curacanne am 01.09.14 10:05:57Wenn man immer gesetzlich Krankenversichert war, dann ist man als Rentner - pflichtversichert - und bezahlt nur von der gesetzlichen Rente Krankenkassenbeitrag - und bekommt ca. die Hälfte als Zuschuß von
der gesetzlichen Rentenversicherung.
Von einer privaten Rente muss man - die Krankenkasse fragen - ob man als pflichtversicherter Rentner von
einer evtl. privaten Rente den vollen Beitrag ca. 16 % bezahlen muss.
Sehr wahrscheinlich.
der gesetzlichen Rentenversicherung.
Von einer privaten Rente muss man - die Krankenkasse fragen - ob man als pflichtversicherter Rentner von
einer evtl. privaten Rente den vollen Beitrag ca. 16 % bezahlen muss.
Sehr wahrscheinlich.
Ist die LV steuerfrei ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.403 von urpferdchen am 01.09.14 10:33:37danke für Deine Antwort, nur wenn ich die KK jetzt frage, mache ich sie ja schon darauf aufmerksam, ich suche ja eine möglichkeit, eine konstellation zu finden, mit der mir die zahlung zumindest teilweise erspart bleibt
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.412 von 1erhart am 01.09.14 10:33:56ja
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.403 von urpferdchen am 01.09.14 10:33:37Da brauchst du die Krankenkasse nicht fragen, die wollen in diesem Fall eine Kopie der Steuererklärung und setzen den KV-Beitrag nach dem zu versteuernden Einkommen fest.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.001 von curacanne am 01.09.14 10:05:57Hallo,
ist bei mir ähnlich ich bin gesetzlich freiwillig versichert und versuche
immer meine Einkünfte zu reduzieren. Ich muss einmal im Jahr meinen Steuer-
bescheid einreichen und danach wird der Krankenversicherungsbeitrag ermittelt.
Es könnte hier schon eine Unterschied bestehen da die 50000 Euro nicht, wenn
man sie auf einmal bekommt im Steuerbescheid auftauchen. Ansonsten werden
die einzelnen Beträge als Rente auch im Steuerbescheid auftauchen und evtl.
danach berechnet.
Bin mir hier aber nicht wirklich nicht sicher.
Gruß
ist bei mir ähnlich ich bin gesetzlich freiwillig versichert und versuche
immer meine Einkünfte zu reduzieren. Ich muss einmal im Jahr meinen Steuer-
bescheid einreichen und danach wird der Krankenversicherungsbeitrag ermittelt.
Es könnte hier schon eine Unterschied bestehen da die 50000 Euro nicht, wenn
man sie auf einmal bekommt im Steuerbescheid auftauchen. Ansonsten werden
die einzelnen Beträge als Rente auch im Steuerbescheid auftauchen und evtl.
danach berechnet.
Bin mir hier aber nicht wirklich nicht sicher.
Gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.466 von 1erhart am 01.09.14 10:38:57ich habe jetzt ab 1.1.14 bis 2016 eine NV
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.502 von curacanne am 01.09.14 10:41:35 NV = Nichtveranlagungsbescheinigung( für die Laien)
wenn es eine privat abgeschlossene LV war, die vor 2005 abgeschlossen wurde ,kannst Du Dir das Kapital auszahlen lassen , ohne KV Beiträge bezahlen zu müssen ( anders z.B. bei einer Direktversicherung )
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.589 von leckerkoelsch am 01.09.14 10:45:52ja, ist der Fall
hast Du einen link dafür?
hast Du einen link dafür?
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.466 von 1erhart am 01.09.14 10:38:57Noch was vergessen ein LV die vor 2005 also nach alten Recht geschlossen sind
steuerfrei.
steuerfrei.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.502 von curacanne am 01.09.14 10:41:35
Da du dem Finanzamt ja nur melden musst wenn sich betreffend der steuerpflichtigen Einnahmen etwas ändert (was hier ja nicht der Fall ist) da die LV bei Kapitalauszahlung steuerfrei ist) geht das die Krankenkasse ja nichts an und du zahlst weiterhin den alten Betrag.
Da du ja keine Steuererklärung machst wegen der NV kannst du bei Rückfragen denen ja eine Kopie der NV schicken, damit müsste das Problem erledigt sein.
Zitat von curacanne: ich habe jetzt ab 1.1.14 bis 2016 eine NV
Da du dem Finanzamt ja nur melden musst wenn sich betreffend der steuerpflichtigen Einnahmen etwas ändert (was hier ja nicht der Fall ist) da die LV bei Kapitalauszahlung steuerfrei ist) geht das die Krankenkasse ja nichts an und du zahlst weiterhin den alten Betrag.
Da du ja keine Steuererklärung machst wegen der NV kannst du bei Rückfragen denen ja eine Kopie der NV schicken, damit müsste das Problem erledigt sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.763 von 1erhart am 01.09.14 10:57:58...mußte mal kurz weg und sehe jetzt die vielen sehr hilfreichen antworten, vielen Dank dafür
@1erhart, so sehe ich das jetzt auch, einfach auf eventuelle Rückfragen warten, dann die NV zusenden und gut ist.
Dann kann ich mehr von dem Geld anlegen
@1erhart, so sehe ich das jetzt auch, einfach auf eventuelle Rückfragen warten, dann die NV zusenden und gut ist.
Dann kann ich mehr von dem Geld anlegen
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.661.366 von curacanne am 01.09.14 11:53:01Wie gesagt bei Kapitalauszahlung ist das ganze erledigt.
Bei Verrentung könnte es anders aussehen, da dann ein Teil des Ertrages versteuert werden müsste. Ich gehe allerdings davon aus daß du Kapitalzahlung machst.
Bei Verrentung könnte es anders aussehen, da dann ein Teil des Ertrages versteuert werden müsste. Ich gehe allerdings davon aus daß du Kapitalzahlung machst.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.660.466 von 1erhart am 01.09.14 10:38:57Hier ist ein Link der -fast- alles erklärt
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=…
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=…
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.663.145 von urpferdchen am 01.09.14 15:35:53Ja bestens, vielen Dank, habe ich mir mal für alle Fälle rauskopiert
Danke@erhart1 !
Danke@erhart1 !
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