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    Hansa Pacific,Beiratsvergütung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.09.14 11:16:03 von
    neuester Beitrag 07.09.14 07:21:01 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 02.09.14 11:16:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      MS HANSA PACIFIC

      Das von der Hansa Treuhand aufgelegte MS Hansa Pacific wurde in 2013 verkauft und am 04.09.2013 übergeben.

      Auf dem Abstimmungsbogen zur schriftlichen Beschlussfassung soll jetzt nicht nur über die Genehmigung des Jahresabschlusses für 2013,der Entlastung der Geschäftsführung für 2013, der Entlastung des Beirates für 2013 und der Entlastung der Treuhänderin für 2013 abgestimmt werden ,sondern auch über die Festsetzung der Beiratsvergütung für 2013 und 2014 .Es wird eine Beiratsvergütung für eine Zeit verlangt,zu der das Schiff längst verkauft ist.Zudem ist die Vergütung mit 13000,00 Euro für den Beirat so hoch wie bei keinem anderen mir bekannten Fonds.Anständig wäre gewesen,die Vergütung nur bis zum Verkauf des Schiffes zu fordern.Aber dass man eine Vergütung auch noch für das Folgejahr verlangt,ist für mich nicht nachvollziehbar.Mir stellt sich auch die Frage,ob die Treuhänderin sich für den Fall der Zustimmung treuwidrig verhält.Beiratsvorsitzender ist übrigens ein gewisser ML aus M.
      1 Antwort
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      schrieb am 02.09.14 16:19:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.669.490 von agaaga am 02.09.14 11:16:03...in M gibt es einen ML, der in guten Zeiten für über 150 :eek: KGs gleichzeitig als Beirat fungierte; insofern natürlich klar, dass so einer auch jetzt für eine "auskömmliche" Vergütung sorgen muss. Eine Rolle dabei kann aber auch spielen, dass ein ML derzeit von vielen seiner Anleger vor Gericht gebracht wird, inwieweit er für seine damaligen vertrieblichen Anpreisungen jetzt "haften" könnte...

      ML war viele Jahre nahezu legendär und bekannt (und/oder "gefürchtet") dafür, "wie" er sein Geschäft gemacht hat. Aber dadurch war er auch so umsatzstark, dass einige Anbieter ihre Schiffe erst finanziert bekamen, wenn L zuvor bereit war, ein ansehnliches Kontingent "quer" zu schreiben. Klar, dass ML sich solche Platzierungszusagen auch immer besonders vergüten ließ; da konnten andere Marktteilnehmer oft nur staunen, was ML für einen Druck ausübte und wie viele Anbieter hierdurch tatsächlich in echte Abhängigkeiten gerieten. Offensichtlich gelingt es ihm vor diesem Hintergrund noch heute Ansprüche abzuleiten und auch durchzusetzen. :D Sein Sohn tut sich da angeblich deutlich schwerer...
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      schrieb am 04.09.14 14:07:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      @all
      Wie sehen die Experten in diesem Forum die Rolle der Treuhänderin?Und wie kann es sein,dass der Initiator (Hansa Treuhand)und Vertragsreeder mitmachen?
      3 Antworten
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      schrieb am 04.09.14 16:34:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.693.625 von agaaga am 04.09.14 14:07:23RE: Beiratsvergütung

      die Beiratsvergütung wird in der Regel von der Gesellschafterversammlung beschlossen; oder ist schon im Gesellschaftsvertrag geregelt.

      Wenn hier die Anleger mehrheitlich für eine solch hohe Beiratsvergütung votieren ist das wohl so.

      Der Treuhänder und die Geschäftsführung setzen ja lediglich den Willen der Kommanditisten in diesem Falle um.

      SOM
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.09.14 17:04:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.695.596 von SOM.you. am 04.09.14 16:34:17Die Anleger sind da oft machtlos.
      Die GF steht hinter dem Vorschlag (kommt meistens von der GF), daher wird auch entsprechend berichtet und vorgeschlagen.
      Andere Vorschäge werden entsprechend schlecht kommuniziert.

      Die Höhe der Vergütung wäre oft zu hinterfragen, z.B:
      - bei Schwesterschiffen in einem Fonds
      - das gleiche Beiratsmitglied wurde bei Schwesterschiffen in anderen Fonds gewählt und erhält jedesmal die (hohe) Vergütung, obwohl der Arbeitsmehraufwand gering ist
      - 3.Beiratsmitglied wird von der GF gestellt, aber vom Fonds bezahlt
      - keine Ausschüttung an die Anleger, aber Beiratsvergütung wird weitergezahlt (ggf. wäre eine Stundung möglich; nur volle Zahlung bei hohem Arbeitsaufwand)
      1 Antwort

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      schrieb am 04.09.14 19:29:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.695.995 von kenzohotte am 04.09.14 17:04:55RE: Kenzohotte

      ich halte eine Beiratsvergütung in vielen Fällen für angebracht.
      Wenn man es richtig macht ist es eine sehr zeitintensive Tätigkeit in der normalerweise 3 volle Arbeitstage pro Mandat und Jahr draufgehen, bei Sanierungsfällen ist der Zeitaufwand deutlich höher und würde sogar eine höhere Vergütung rechtfertigen.

      In vielen Fällen werden ja auch sachverständige Menschen reingewählt, die sich oft im Sinne der Anleger einsetzen.

      Jeder einzelne Anleger kann doch nach gesundem Menschenverstand abwägen, ob er dem Beirat EUR 13.000,- pro Jahr zugesteht oder nicht.

      Daher ist der Anleger nicht machtlos, er hat ja die Wahl die Höhe per Abstimmung zu beschließen.

      Eine Beiratsvergütung an eine Ausschüttung zu koppeln wäre nicht sachgerecht.
      Der Steuerberater wird die Bilanz auch nicht für den Fonds aufstellen wenn
      seine Vergütung von der Ausschüttung abhängig ist.

      Persönlich halte ich eine Vergütung von EUR 13.000,- pro Jahr für unangemessen hoch.

      Ich gebe Dir Recht: Die Fondgeschäftsführung kann hier bei der Höhe der Vergütung steuernd einwirkend.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 06.09.14 15:41:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich möchte noch mal darauf hinweisen:Das Schiff ist längst verkauft,und dennoch Beiratsvergütung????
      Avatar
      schrieb am 06.09.14 16:25:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ja, da hast Du Recht.
      Schreib doch mal den Beiräten ob Sie nicht auf die Vergütung aus Anstand verzichten wollen.
      Avatar
      schrieb am 07.09.14 07:21:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Anstand ? Für die Beteiligten ein Fremdwort


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