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    Frage: Abgeltungssteuer bei Ausübung einer Kaufoption - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.09.14 19:56:15 von
    neuester Beitrag 12.09.14 09:37:13 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.199.013
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      schrieb am 11.09.14 19:56:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Beispiel:

      02.11.2012 Kauf 100 amerikanische Kaufoption von Aktien a
      mit Stückpreis: 1€ -> Kosten 100€
      Ausübungspreis:30,00€
      Fälligkeitsdatum 26.11.2011
      (z.Z. Marktpreis von Aktien a 30,50€)

      24.11.2012 Ausübung der Optionen
      (z.Z. Marktpreis von Aktien a 30,80€)

      Halt der Aktien a bis 20.01.2013

      Bei einem ausländische Broker, z.B. interactivebrokers, wurde die Ausübung als realisierte Verlust 100€(auf Optionen) und unrealisierte Gewinn 100€(auf Aktien) im Jahr 2012 geschrieben.

      Die Frage ist, wieviel Abgeltungssteuer im Jahr 2012 man bezahlen soll? Ist der realisierte Verlust mit Gewinn verrechenbar?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.09.14 09:37:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.758.737 von spacegavin am 11.09.14 19:56:15Aus dem BMF-Schreiben vom 22.12.2009:

      Ausübung einer Kaufoption

      22 Übt der Inhaber die Kaufoption aus und wird der Basiswert geliefert, gehören die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten des Optionsrechts zu den Anschaffungskosten des Basiswerts.

      In 2012 passiert daher NIX und in 2013 ist bei Veräußerung der Aktien ein Aktiengewinn zu versteuern.

      Gruß
      Taxadvisor


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