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    Interactive Brokers Steuern Quellensteuer KESt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.09.14 11:26:15 von
    neuester Beitrag 27.11.15 13:49:09 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.199.244
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      schrieb am 16.09.14 11:26:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wollte mal die IB Nutzer fragen, wie das ist mit den Steuern bei IB auf Dividenen.

      1.)Wenn ich jetzt eine Dividende von 100Euro bekomme von einem deutschen Unternehmen, werden mir dann 100Eur gutgeschrieben ohne Steuerabzüge und diese muss ich erst am Ende des Jahres bzw. mit der nächsten Steuererklärung bezahlen.

      2.)Und wie ist es mit Aktien auf die Quellensteuer anfällt wie zB US Aktien? Wird dann von den 100Euro nur Quellensteuer sofort abgeführt und der Rest später zur Steuererklärung?

      3)Und bei ausländischen Aktien ohne Quellensteuern wie ist da der Fall, wie bei Punkt 1?

      4.)Werden Kapitalgewinne auch erst zur Steuererklärung besteuert?

      Vielen Dank schonmal.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.09.14 12:14:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.791.329 von Jinnx am 16.09.14 11:26:151) Es werden 25% AbgSt. zzgl. 5,5% Soli einbehalten, soweit keine KiSt anfällt, sind diese Erträge nicht mehr erklärungspflichtig
      2) Es wird die übliche QueSt abgezogen. 15% werden regelmäßig im Rahmen der Veranlagung auf die dt. Steuer angerechnet, Darüber hinaus gehende Steuer muss im Quellenstaat zur Erstattung beansprucht werden.
      3) Es findet kein Steuerabzug statt, 25% zzgl. 5,5% sind über die Steuererklärung zu zahlen
      4) Steuererklärung

      Gruß
      Taxadvisor
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.09.14 19:55:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.791.905 von Taxadvisor am 16.09.14 12:14:39Mich würde interessieren, wie die Finanzämter reagieren, wenn man die Abgeltungssteuer aus 1. bei der Steuererklärung anrechnen will. Eine Steuerbescheinigung darf IB nämlich nicht erteilen. Habe mich aus dem Grund bisher nicht getraut, bei IB deutsche Aktien zu kaufen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.09.14 23:09:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.796.540 von startvestor am 16.09.14 19:55:05
      Zitat von startvestor: Mich würde interessieren, wie die Finanzämter reagieren, wenn man die Abgeltungssteuer aus 1. bei der Steuererklärung anrechnen will. Eine Steuerbescheinigung darf IB nämlich nicht erteilen. Habe mich aus dem Grund bisher nicht getraut, bei IB deutsche Aktien zu kaufen.


      Wenn keine Günstigerprüfung beantragt wird, ist das Thema (Ausnahme KiSt) durch. Bei Günstigerprüfung müssen zumindest in Höhe der Steuererstattung Steuerbescheinigungen vorliegen. Kann IB über seine Lagerstellen keine Steuerbescheinigungen erhalten oder sind diese zu teuer? Bei den Banken in der CH bekommt man dann i.d.R. Steuerbescheinigungen der Deutschen Bank oder der Targobank.

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.09.14 23:22:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.798.190 von Taxadvisor am 16.09.14 23:09:40IB hat keinen Sitz in Deutschland, ich bin bei IB UK. Daher gibts keine dt. Steuerbescheinigung.
      2 Antworten

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      schrieb am 17.09.14 00:15:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.798.301 von startvestor am 16.09.14 23:22:21
      Zitat von startvestor: IB hat keinen Sitz in Deutschland, ich bin bei IB UK. Daher gibts keine dt. Steuerbescheinigung.


      Zu jeder dt. Ausschüttung gibt es eine Steuerbescheinigung, da es immer eine dt. Lager-/Zahlstelle gibt. Die Frage ist nur, ob die ausl. Bank diese besorgen kann und ob überhaupt Einzelzuordnung zum Anleger möglich ist (Gesamtbestand oder einzelne Bestände der Auslandsbank bei der Lagerstelle).

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.10.14 12:17:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,
      in meinem Depot befinden sich ausländische Aktienfonds und Zertifikate mit einem
      ISIN-Beginn FR,IE, LU, NL, US.

      Wie sind diese hinsichtlich Steuern gegenüber DE - Fonds gestellt ? Sind einzelne
      Länder auch besonders zu meiden, wenn deren Abzüge in der Steuerklärung nicht
      geltend gemacht werden?

      Danke für eine kompetente Antwort!

      Gruß
      qay
      Avatar
      schrieb am 02.06.15 23:50:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.798.502 von Taxadvisor am 17.09.14 00:15:02IB kann die Einzelsteuerbescheinigung mittlerweile besorgen, kassiert dafür aber 30 Euro je Auszahlung:

      https://www.interactivebrokers.com/de/index.php?f=otherFees&…
      Avatar
      schrieb am 17.06.15 20:21:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Benötigt man denn diese Einzelsteuerbescheinigung für deutsche Dividenden überhaupt für die Steuererklärung? Im Prinzip ist die Steuer doch dann schon bezahlt, wenn man nicht in der Kirche ist.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 20:59:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.995.606 von martin365 am 17.06.15 20:21:30Die Frage ist, ob für das Finanzamt das "logische Argument", dass die Steuer ja eigentlich vom dt. Auszahler bezahlt worden sein müsste, ausreicht. Ich habs noch nicht probiert. Bräuchte man mal die Antwort eines Steuerberaters mit vielen Mandanten.
      Avatar
      schrieb am 02.07.15 10:14:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wenn die Einkünfte unter dem Freibetrag liegen würden und z.B. nur 10€ wären, müsste man dann dennoch eine Steuererklärung machen? Nachzhahlen müsste man dann ohnehin nichts.

      Bei einem deutschen Depot muss man dann nichts machen.
      Avatar
      schrieb am 27.11.15 13:49:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      Bis vor kurzem hatte ich ein Depot bei Lynx. In 2015 sind Gewinne aus Aktien angefallen, die ich in meiner Steuererklärung angeben muß. Das Gleiche gilt für die erhaltenen Dividenden.

      Muß ich die Dividenden von deutschen Aktien eigentlich auch angeben? Ich habe ja bei Lynx die deutsche Steuer bereits bezahlt (Kirchensteuer fällt nicht an). Zwar hieß das dort Quellensteuer, aber unter dem Strich kommt das Gleiche raus.

      Ich möchte nur vermeiden, daß das Finanzamt meine Brottodividenden als Einnahmen rechnet, die bereits gezahlte Steuer aber nicht anerkennt, weil ich ja keine Steuerbescheinigung habe und ich dann letztlich doppelt zahle.

      Noch eine andere Frage: Ich habe noch ein deutsches Depot, wo in 2015 Verluste aus Aktien und Fonds angefallen sind. Diese stehen derzeit in den Verlusttöpfen, die ich mir zur Verrechnung mit den Lynx-Gewinnen bescheinigen lassen könnte.

      Dabei sind die Fonds-Verluste ja im Sonstigen-Topf, wo ich keine passende Gegenposition bei Lynx habe. Oder kann ich diese Verluste (die nicht sehr hoch sind) mit den erhaltenen Dividenden verrechnen?

      Ich bin für jeden konstruktiven Beitrag dankbar…


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