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    Abkehr von der Tonnagebesteuerung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.09.14 10:59:18 von
    neuester Beitrag 19.12.14 13:53:13 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.199.894
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      schrieb am 28.09.14 10:59:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      nach meinen Informationen hat Nordcapital dies bereits mehrfach den Anlegern empfohlen und wurde auch umgesetzt.

      Von vielen großen Emissionshäusern, wie HCI, König % Cie, Hansa Treuhand, Lloyd Fonds usw., hört man in dieser Angelegenheit gar nichts.

      So könnte man den Anlegern ggf. etwas zurückgeben.

      Ist dies nicht die Pflicht von der Geschäftsführung, dies zu prüfen.
      Ggf. auch vom Beirat?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.09.14 13:02:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Welche Fonds betraf das denn bei Nordcapital?

      Ich könnte mir vorstellen, dass ein Verzicht auf Tonnagesteuer zu Gunsten von Verlustzuweisungen sich nur bei dauerhaft auflaufenden Verlusten lohnt? Bei den schwachen Fonds haben natürlich zuerst die Gläubigerbanken das Sagen. Wenn Kredittilgungen nicht bis zum Ende der Kreditlaufzeit gewährleistet sind, wird die mutmaßlich erforderliche Zustimmung der Banken schwer zu bekommen sein. Im Fall einer Besserung, muss man dann doch wieder Steuer zahlen, falls das später Darlehensstreckungen und -stundungen nach sich zieht, odr diese jetzt schon zugestanden werden, besteht auf Gläubigerseite wenig Interesse, etwas für die Kommanditisten zu tun.

      Es kommt natürlich auf die Situation und die Darlehensverträge im Einzelfall an.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.09.14 19:35:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      § 5a
      Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr

      (1) Anstelle der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Absatz 1 oder § 5 ist bei einem Gewerbebetrieb mit Geschäftsleitung im Inland der Gewinn, soweit er auf den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr entfällt,


      auf unwiderruflichen Antrag


      des Steuerpflichtigen nach der in seinem Betrieb geführten Tonnage zu ermitteln, wenn die Bereederung dieser Handelsschiffe im Inland durchgeführt wird.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.09.14 19:43:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.894.447 von sedum am 28.09.14 19:35:26Der Steuerpflichtige ist an die Gewinnermittlung nach Absatz 1 vom Beginn des Wirtschaftsjahres an, in dem er den Antrag stellt,

      zehn Jahre


      gebunden.


      Da § 5a EStG erst seit dem WJ 2005 gilt, ist ein Wechsel zurzeit noch nicht möglich, bei später angeschafften oder hergestellten Schiffen dauerts entsprechend länger.
      Und wer weiß, wie dann die Wirtschaft läuft und wo die Charterraten stehen. Ein zu frühzeitiger Wechsel kann aus steuerlicher Sicht auch nach hinten losgehen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.09.14 23:31:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.893.577 von honigbaer am 28.09.14 13:02:43
      Zitat von honigbaer: Ich könnte mir vorstellen, dass ein Verzicht auf Tonnagesteuer zu Gunsten von Verlustzuweisungen sich nur bei dauerhaft auflaufenden Verlusten lohnt?


      Sie sollten jetzt aber nicht die Verlustzuweisungsmodelle vergangener Jahre, bei denen liquiditätsunwirksame Buchverluste zu Ersparnissen bei der eigenen Einkommensteuer führten, verwechseln mit den defizitär laufenden Fonds von heute.

      Mein nur, von wegen " ... sich nur bei dauerhaft auflaufenden Verlusten LOHNEN" :laugh:


      Bei den schwachen Fonds haben natürlich zuerst die Gläubigerbanken das Sagen. Wenn Kredittilgungen nicht bis zum Ende der Kreditlaufzeit gewährleistet sind, wird die mutmaßlich erforderliche Zustimmung der Banken schwer zu bekommen sein.


      Was sollte es die Gläubigerbanken interessieren, welche steuerliche Gewinnermittlungsart die Fondsgesellschaft anwendet?

      Was die Gesellschafter für Steuern zahlen oder nicht zahlen, tangiert die Liquiditätslage der Gesellschaft überhaupt nicht.
      6 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 28.09.14 23:38:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.893.205 von kenzohotte am 28.09.14 10:59:18
      Zitat von kenzohotte: Hallo,
      nach meinen Informationen hat Nordcapital dies bereits mehrfach den Anlegern empfohlen und wurde auch umgesetzt.


      Eine ordentliche Abkehr von der Tonnagesteuer (erstmalig nach 10 Jahren Laufzeit möglich) führt zur Auflösung des Unterschiedsbetrages verteilt über 5 Jahre mit entsprechender Steuerbelastung beim Anleger.

      D.h. bei den heute überwiegend schlecht laufenden Schiffsfonds käme on top noch der Ärger über zusätzliche Steuer hinzu.

      (Natürlich muß der Unterschiedsbetrag so oder so irgendwann aufgelöst und versteuert werden ... aber warum sich diesen Ärger jetzt auch noch heranziehen?)

      Psychologisch macht so eine Aktion nur Sinn bei Fonds, bei denen eine positive Perspektive erkennbar ist.

      Oder meinen Sie eine "unordentliche" Abkehr, bei der man sich selbst die Voraussetzungen zur Tonnagesteuer zerschießt, damit man aus dieser Gewinnermittlung herausfliegt?
      Avatar
      schrieb am 28.09.14 23:41:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.894.474 von sedum am 28.09.14 19:43:43
      Zitat von sedum: Da § 5a EStG erst seit dem WJ 2005 gilt,



      Die Tonnagesteuer ist seit 1998 möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.09.14 00:36:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.895.143 von Exinsider am 28.09.14 23:31:22Also ich bin da kein so besonderer Experte.
      Aber die Gewerbesteuer trifft doch die KG auf jeden Fall.
      Und wenn man sieht, dass die Tonnagesteuer meist mit 5% vom Kommanditkapital über die ganze Laufzeit bezahlt wird, kann die Gewerbesteuer schon in einem Jahr einzigen profitablen Jahr etwa diese Höhe erreichen. (Je nachdem, wie hoch die Fremdfinanzierung ist.)

      Und klar, die Verluste oder Gewinne versteuert die KG nicht, sondern die Gesellschafter.
      Aber null % Ausschüttung sind doch leichter zu erlären, als null % Ausschüttung und noch 5% Gewinnzuweisung.
      Zumal sich sowieso die Frage stellt, ob bei schwachen Fonds die Gesellschafter die zugewiesenen Verluste verrechnen könnten. Was waren da jetzt noch die genauen Spielregeln? Gesamtüberschuss?!

      Bei einem schlecht laufenden Fond swürden sich schnell jährliche Verlustzuweisungen in Höhe der Abschreibung ergeben, also vielleicht 5 oder 10% des Kommanditkapitals je nach Fremdfinanzierung. Aber eben uninteressant wegen der geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.09.14 13:10:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.895.257 von honigbaer am 29.09.14 00:36:20
      Zitat von honigbaer: Also ich bin da kein so besonderer Experte.
      Aber die Gewerbesteuer trifft doch die KG auf jeden Fall.
      Und wenn man sieht, dass die Tonnagesteuer meist mit 5% vom Kommanditkapital


      5% sind im Normalfall kein realistischer Wert für die Quote Tonnagegewinn/Kommanditkapital.

      Der Tonnagegewinn, umgelegt auf das KG-Kapital, macht meist ein "Null-Komma"-Prozentbetrag aus.

      Weil der Gewinn so gering ist, sinkt auch die Gewerbesteuer. Teilweise gab es da auch noch steuerliche Vergünstigungen auf die Gewerbesteuer (bin da nicht mehr so ganz drin im Thema).

      Die Gewerbesteuer spielte im laufenden Betrieb also eine sehr untergeordnete Rolle.


      Umgekehrt: Wenn ein Unterschiedsbetrag aufgelöst wird (entweder bei Verkauf oder bei Beendigung der Tonnagesteuer), werden deutliche Gewinnzuweisungen erfolgen, die Gewerbesteuer müßte steigen.


      Aber null % Ausschüttung sind doch leichter zu erlären, als null % Ausschüttung und noch 5% Gewinnzuweisung.


      Ist die Frage, wie man erstmal ohne hohe Steuerbelastung dorthin kommt (wenn ein Unterschiedsbetrag vorhanden ist).

      Zumal sich sowieso die Frage stellt, ob bei schwachen Fonds die Gesellschafter die zugewiesenen Verluste verrechnen könnten.


      *graueZellenanstreng*

      Bei den alten Verlustzuweisungsmodellen war es so, dass ein Ausgleich nur noch innerhalb derselben Einkunftsart (gewerbliche Tätigkeit) möglich war. Wer also als Person keine sonstigen gewerblichen Einkünfte hatte, guckte in die Röhre.

      Man konnte jedoch die Verluste sozusagen "ansparen" und diese mit späteren Gewinnen aus derselben Anlage verrechnen.

      (bin mir da nicht mehr 100% sicher ... ist schon etwas länger her)
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.09.14 14:40:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.898.515 von Exinsider am 29.09.14 13:10:23Sorry, ich bin nicht näher darauf eingegangen:
      Es geht hauptsächlich um die Fonds, die jetzt aufgelöst werden (Schiff soll verkauft werden usw.) sollen.
      Hier hat man ggf. die Möglichkeit, noch Verluste zu generieren oder den Unterschiedsbetrag zu mildern.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.09.14 17:51:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.899.367 von kenzohotte am 29.09.14 14:40:30
      Zitat von kenzohotte: Sorry, ich bin nicht näher darauf eingegangen:
      Es geht hauptsächlich um die Fonds, die jetzt aufgelöst werden (Schiff soll verkauft werden usw.) sollen.
      Hier hat man ggf. die Möglichkeit, noch Verluste zu generieren oder den Unterschiedsbetrag zu mildern.


      Es erschließt sich mir jetzt nicht, wie da steuerliche Verluste generiert werden sollen.

      Es ist so:

      a) Schiff fährt unter Tonnagesteuer, es wurde ein Unterschiedsbetrag festgelegt, das Schiff wird umgehend verkauft.

      Dann: Unterschiedsbetrag wird komplett bei Verkauf aufgelöst, auf das Kommanditkapital verteilt und ist von den Anlegern im Verkaufsjahr zu versteuern.

      Wildes Zahlenbeispiel, ohne Rücksicht auf Realismus:

      Unterschiedsbetrag ist EUR 500.000
      Kommanditkapital ist EUR 5.000.000

      Ergo: U-Betrag ist 10% bezogen auf den jeweiligen Kommanditanteil.

      Ein Anleger, der EUR 30.000 gezeichnet hat, bekommt EUR 3.000 in seine Steuererklärung reingebraten, die er mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern hat. Wenn er einen Steuersatz von 40% hat, gehen also aus diesem Schiffsverkauf EUR 1.200 an den Fiskus.

      b) Schiff fährt unter Tonnagesteuer, es wurde ein Unterschiedsbetrag festgelegt, das Schiff soll in ein paar Jahren verkauft werden. Nach 10 Jahren der Tonnagesteuer kehrt man zur "Normalbesteuerung" zurück.

      Dann: Ab Zeitpunkt der Normalbesteuerung (sagen wir 01.01.2015) sind über 5 Jahre jeweils 20% des Unterschiedsbetrages zu versteuern.

      Also fünf Häppchen a EUR 600 statt EUR 3.000 auf einen Schlag.

      Im Gegenzug können im weiteren laufenden Betrieb steuerliche Verluste (ab dem Jahr 2015) geltend gemacht werden, sofern diese anfallen.

      Buchstabe (b) macht also nur dann Sinn, wenn man einen defizitären Kahn bewußt weiter Verlustreich schippern läßt. Womöglich in der Hoffnung, später einen besseren Verkaufspreis zu erzielen ... (allerdings wird das Schiff auch älter ... und zwischendurch "drohen" Klassearbeiten).

      Allerdings sind das echte Verluste, denn ein älterer Kahn wird schon ziemlich weit steuerlich abgeschrieben sein, so dass man mit Abschreibungen keine liquiditätsunwirksamen Verluste generieren kann.


      c) Schiff fährt unter Tonnagesteuer, es hat einen Unterschiedsbetrag und die Gesellschaft selbst "zerschießt" sich die zwingenden Voraussetzungen, um überhaupt Tonnagesteuer anwenden zu dürfen. Ziel: Rückwirkende Aberkennung der Tonnagesteuer, als hätte es sie nie gegeben. Dann könnte man möglicherweise die verlustreichen Jahre der Krise steuerlich irgendwo unterbringen ...

      Ist die Frage, ob das nicht stark nach Gestaltungsmißbrauch riecht ...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.09.14 22:50:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.898.515 von Exinsider am 29.09.14 13:10:23
      Zitat von Exinsider: ...
      5% sind im Normalfall kein realistischer Wert für die Quote Tonnagegewinn/Kommanditkapital.

      Der Tonnagegewinn, umgelegt auf das KG-Kapital, macht meist ein "Null-Komma"-Prozentbetrag aus.
      ...


      5% über die gesamte Laufzeit kommt doch hin, das wären ja bei 20 Jahren Betriebsdauer 0,25% im Jahr.

      Ich nehme mal an, wenn es bei Nordcapital im Jahresbericht 2012 heßt "Tonnagesteuer bis 2011", ist in 2012 normal besteuert worden. Die meisten Schiffe hatten dann knapp positive steuerliche Ergebnisse, also, dass nichtmal die abschreibung eingefahren wird, ist da die Ausnahme. Ich verstehe trotzdem nicht so richtig, wie und wann ein Wechsel tatsächlich Vorteile bietet. Aber die Nordcapital Leute werden sich schon was dabei denken.
      Avatar
      schrieb am 30.09.14 14:12:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.901.332 von Exinsider am 29.09.14 17:51:25Es gibt keinen Weiterbetrieb - das Schiff wurde/wird verkauft !!!!!
      Avatar
      schrieb am 30.09.14 14:38:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wenn das Schiff unter Tonnagesteuer verkauft wird, ist die Steuer auf den Unterschiedsbetrag zu zahlen. Fertig, aus. :rolleyes:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.09.14 14:43:48
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.908.544 von Exinsider am 30.09.14 14:38:40
      Zitat von Exinsider: Wenn das Schiff unter Tonnagesteuer verkauft wird, ist die Steuer auf den Unterschiedsbetrag zu zahlen. Fertig, aus. :rolleyes:


      Ergänzung: Und wenn es im ersten Beitrag hier heißt, dass Nordcapital den Anlegern die Abkehr von der Tonnagesteuer "empfohlen" hat, dann paßt das nicht zu Schiffen, die verkauft werden. Da braucht man nichts empfehlen, weil der Betrieb des Schiffes mit dem Verkauf endet. Und für nicht existente Schiffe fallen nie Steuern des Schiffsbetriebes an ...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.09.14 16:21:42
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.908.601 von Exinsider am 30.09.14 14:43:48Es geht hier weder um Steuern auf den Schiffsbetrieb noch um den Unterschiedsbetrag - ich denke, wir lassen es dabei.


      Gibt es andere Meinungen, warum nur Nordcapital (andere sind mir nicht bekannt) bei Schifftsverkauf/Insolvenz die Abkehr prüfen und so ggf. den Anlegern noch steuerliche Verluste zuweisen kann.

      Warum wird dies nicht überall geprüft?
      Ist dies zuviel Arbeit?
      Wird einfach nur nicht im Anlegersinn gehandelt?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.10.14 18:11:46
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.909.852 von kenzohotte am 30.09.14 16:21:42
      Zitat von kenzohotte: Warum wird dies nicht überall geprüft?
      Ist dies zuviel Arbeit?
      Wird einfach nur nicht im Anlegersinn gehandelt?


      Die anderen Emissionshäuser sind auch nicht auf den Kopf gefallen und beobachten genau, was die Mitbewerber tun. Man sollte sich dabei vor Augen führen, dass es verschiedene indirekte Vernetzungen gibt. Sei es über Mitarbeiter, die mal hier, mal dort gearbeitet haben oder über Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Beiräte/Anleger die mit unterschiedlichen Emissionshäusern zu tun haben. Da bleibt nie lange was geheim. Wie in anderen Branchen auch, gibt es einen ausgeprägten Buschfunk. Auch auf höheren Ebenen.

      Deshalb: Ohne genaue Info, was Nordcapital da macht und inwieweit das zum Vorteil der Anleger ist, kann es in dieser Diskussion nicht fruchtbar weiter gehen.

      Man muß erstmal die Methode kennen um sie bewerten zu können.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 13:53:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.922.731 von Exinsider am 01.10.14 18:11:46Das Schiff wurde verkauft, in Höhe der Restschulden.
      Die Treuhand behauptet, eine Abkehr würde keinen Sinn machen, es bestehen Risiken, z.B. bei der Teilwertberechnung (ggf. erkennt das FA die Beträge nicht an).

      Es werden aber keine Zahlen genannt, z. B. bei unseren Annahmen ergeben sich folgende Werte, bei Alternativszenario 1 ergeben sich folgende Werte usw.
      Der Beirat ist auch nicht gerade aktiv in dieser Angelegenheit.

      Welche Möglichkeiten haben die Anleger?


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