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    PONGS & ZAHN AG. - Driver und Bengsch haften persönlich. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.10.14 11:34:50 von
    neuester Beitrag 18.10.21 18:12:35 von
    Beiträge: 55
    ID: 1.200.643
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      schrieb am 15.10.14 11:34:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte: ACCESSIO AG/ PONGS & ZAHN AG. Driver und Bengsch haften persönlich.

      (DGAP-Media / 15.10.2014 / 10:45)

      Hamburg/ Schleswig, 14.10.2014. Viele kamen, sahen und verloren. Die die
      ehemaligen ACCESSIO Vorstände Driver und Bengsch aus fehlgeschlagenen
      Investments in Anspruch nehmen wollten.
      Die ersten Urteile gegen Driver und Bengsch


      Jetzt haben die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten
      Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte die ersten Urteile zugunsten
      geschädigter ACCESSIO Anleger erstritten. "Das sind," schätzt die
      geschäftsführende GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Catia das Neves Sequeira,
      "die ersten Haftungsurteile gegen die beiden ehemaligen Vorstände
      überhaupt. Und wir gehen davon aus, dass viele Betroffenen aus den
      Urteilsgründen selbst Schadensersatzansprüche durchsetzen können."
      Größte ACCESSIO-Opfer-Gemeinschaft

      Die Hamburger Anlegeranwältin hatte sich seit 2009 in die ACCESSIO Fälle
      eingearbeitet, vertritt mittlerweile weit über 1.000 Betroffene direkt in
      Prozessen gegen die ACCESSIO Verantwortlichen, Verantwortliche der
      Zielgesellschaften und die Müchener DAB bank AG. Und hat den
      streiterheblichen Sachverhalt akribisch aufgearbeitet. Und jetzt hat sie
      die ersten Schadensersatzansprüche mit Erfolg durchgesetzt.
      Oberlandesgericht bestätigt Haftung

      Das Oberlandesgericht in Schleswig kam zum Ergebnis, dass die beiden
      Herren die Anleger im Zusammenhang mit der Vermittlung des Genussrechts der
      Berliner PONGS & ZAHN AG sittenwidrig geschädigt haben: "Die Richter
      teilten unsere Einschätzung, dass die ACCESSIO AG eine Gewinnwarnung des
      Unternehmens pflichtwidrig nicht weitergeleitet und aus ihrem
      Provisionsinteresse die Vermögensinteressen der betroffenen Anleger
      sehenden Auges gefährdet hat.", sagt Rechtsanwalt Matthias Gröpper. Und:
      "Das reichte; die Herren Driver und Bengsch müssen den Anlegern den
      Kaufpreis erstatten und alle Schäden aus und im Zusammenhang mit dem
      Investment ersetzen."
      Handeln Sie

      Rechtsanwältin Sequeira rät den betroffenen PONGS & ZAHN Käufern, die
      Ansprüche zügig prüfen zu lassen. Denn: "Im Vollstreckungsrecht gilt der
      Proritätsgrundsatz. Die titulierten Forderungen werden der Reihe nach
      gesichert, bis nichts mehr da ist. Frühes Kommen," sagt die ebenso tüchtige
      wie schöne Rechtsanwältin augenzwinkernd, "sichert die besten Plätze."
      Obwohl sie, sagt sie, zum jetzigen Zeitpunkt nicht einmal ansatzweise ein
      Indiz für die wirtschaftliche Überforderung der beiden erkennen kann, die
      während ihrer Geschäftstätigkeit teure italienische Sportwagen gefahren
      sind.
      Zum zweifelhaften Geschäftsmodell der ACCESSIO AG

      Die Itzehoer ACCESSIO AG, früher Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG,
      lockte Anleger mit hoch verzinsten Tagesgeldangeboten und vermittelte
      vielen an und für sich sicherheitsorientierten Kunden im Anschluss daran
      hochspekulative Investments über Kombi-Konten und oder Direkt-Investments
      in zweifelhafte Kapitalanlageprodukte der CARGOFRESH AG, der HPE AG, der
      PONGS & ZAHN AG, der PONAXIS AG (später loginet3 AG), der Salvator
      Grundbesitz AG, der WINDSOR AG und/ oder der MAGNUM AG, der Konservenfabrik
      Zachow GmbH & Co. KG, Adviser Funds und andere. Die meisten Unternehmen
      sind insolvent. Die betroffenen ACCESSIO Kunden drohen alles zu verlieren.
      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte 2007
      wegen eines erheblichen Beschwerdeaufkommens eine Sonderprüfung veranlasst.
      Die Prüfer kamen zu dem Ergebnis, dass in allen 1.111 stichprobenartig
      geprüften Geschäftsvorgängen die Risikobereitschaft der Anleger falsch
      eingschätzt wurde. Das bestritt die ACCESSIO AG zwar, aber letztlich
      stellte sie den geschäftsbetrieb ein und ging 2009 in die Insolvenz.
      Sonst verlieren PONGS & ZAHN Anleger alles

      Das betrifft auch PONGS & ZAHN Zeichner. Die Berliner PONGS & ZAHN AG vor
      allem über die ACCESSIO AG Genussrechte in Höhe von bis zu EUR 20 Mio. bei
      Kleinanlegern platziert. Die Emittentin ist pleite. Das Insolvenzverfahren
      wurde 2011 eröffnet. Die Anleger drohen nach der Einschätzung der als
      Mitglied des Gläubigerausschusses bestellten GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin
      Sequeira alles zu verlieren. Wenn Sie nichts tun: "Die Urteile der drei
      Berufsrichter des Zivilsenats des schleswig-holsteinischen
      Oberlandesgerichts schaffen Raum für die betroffenen Kapitalanleger; in den
      meisten Fällen dürften die Betroffenen hinreichend Erfolgschancen haben,"
      meint Rechtsanwältin Sequeira.
      Zur Erfahrung der GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte

      Die auf das Bank- und Kapitalmarkt spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE
      Rechtsanwälte zählen nach der Einschätzung unabhängiger Marktbeobachter zu
      den führenden deutschen Anlegeranwälten. Die Rechtsanwälte arbeiten seit
      Jahren nur im Bank- und Kapitalmarktrecht und vertreten ausschließlich
      Kapitalanleger. Sie betreuen viele große Interessengemeinschaften, bauen
      Schadensfälle auf dem Kapitalmarkt mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung
      konsequent auf, haben in Sachen ACCESSIO AG die ersten stattgebenden
      Urteile gegen den Itzehoer Finanzdienstleister erstritten. GRÖPPER KÖPKE
      Rechtsanwälte vertreten über Gläubigerausschüsse mehrerer Gesellschaften
      und als Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger der PONAXIS/loginet 3 AG und
      der Konservenfabrik Zachow mittlerweile die Interessen weit über 4.000
      ACCESSIO Geschädigte.


      Ende der Pressemitteilung

      ---------------------------------------------------------------------

      Emittent/Herausgeber: GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
      Schlagwort(e): Finanzen

      15.10.2014 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch
      DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
      http://www.dgap.de

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      291652 15.10.2014 http://www.dgap.de/dgap/News/dgap_media/groepper-koepke-rech…
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 19:10:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      DGAP-Stimmrechte: Pongs & Zahn AG (deutsch)

      Pongs & Zahn AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Pongs & Zahn AG

      19.12.2014 18:25

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      Die A:realis Vermögensverwaltung GmbH & Co. KGaA, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 18.12.2014 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 20.11.2014 über Folgendes informiert:

      * Der Meldepflichtige beabsichtigt ein langfristiges Investment ohne unternehmerischen Einfluss und ohne die Erzielung von Handelsgewinnen.

      * Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate nach derzeitiger Einschätzung keine weiteren Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

      * Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsorgans des Emittenten wird vom Meldepflichtigen im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften nicht ausgeschlossen.

      * Der Meldepflichtige strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft oder die Dividendenpolitik an.

      * Der Erwerb der Stimmrechte wurde aus Eigenmitteln finanziert.

      19.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


      Sprache: Deutsch Unternehmen: Pongs & Zahn AG Friedrichstraße 90 10117 Berlin Deutschland Internet: www.pongsundzahn.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ISIN DE0006954001 DE0005568695 DE000A0F52H5

      AXC0224 2014-12-19/18:26


      © 2014 dpa-AFX

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2014-12/32350712…
      Avatar
      schrieb am 31.03.15 19:26:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Pongs & Zahn AG: Vorlage eines Insolvenzplans

      Pongs & Zahn AG: Vorlage eines Insolvenzplans

      DGAP-News: Pongs & Zahn AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung Pongs & Zahn AG: Vorlage eines Insolvenzplans

      31.03.2015 / 18:00


      Die Pongs & Zahn AG wird im laufenden Insolvenzplanverfahren voraussichtlich in den nächsten Wochen den Gläubigern einen Insolvenzplan vorlegen.

      Ziel des Insolvenzplans ist die Entschuldung und Fortführung des Unternehmens.

      Ein Termin für einen Erörterungs- und Abstimmungstermin zum Insolvenzplan steht noch nicht fest.

      Im Anschluss an die angestrebte Annahme und Bestätigung des Insolvenzplans soll auf der dann einzuberufenden Hauptversammlung ein Fortsetzungsbeschluss gem. §274 AktG zur Entscheidung vorgelegt werden.

      Ferner hält der Vorstand es für sinnvoll, dieser Hauptversammlung Kapitalmaßnahmen zum Beschluss vorzulegen.

      Dazu könnte eine Kapitalherabsetzung im Wege der Herabsetzung des rechnerischen Nennbetrags der Aktien von derzeit EUR 6,-- je Aktie auf EUR 1,-- je Aktie in Verbindung mit der Schaffung eines genehmigten und/oder eines bedingten Kapitals zählen.

      Pongs & Zahn AG, Berlin Der Vorstand

      Kontakt: Investor Relations Pongs & Zahn Aktiengesellschaft Friedrichstraße 90 10117 Berlin Tel: 030/20253502 Fax: 030/20253537 email: office@pongsundzahn.de

      31.03.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

      Sprache: Deutsch Unternehmen: Pongs & Zahn AG Friedrichstraße 90 10117 Berlin Deutschland Telefon: +49-(0)30-20253502 Fax: +49-(0)30-20253537 E-Mail: office@pongsundzahn.de Internet: www.pongsundzahn.de ISIN: DE0006954001, DE0005568695, DE000A0F52H5 WKN: 695400, 556869, A0F52H Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Stuttgart


      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      339865 31.03.2015


      ISIN DE0006954001 DE0005568695 DE000A0F52H5

      AXC0287 2015-03-31/18:00


      © 2015 dpa-AFX

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2015-03/33275519…
      Avatar
      schrieb am 02.04.15 17:25:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      PS Genusschein
      Ob der Genusschein von Pongs + Zahn dann auch noch anspringt DE000A0F52H5 ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.05.15 16:00:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.487.444 von Jgersauce am 02.04.15 17:25:00In den Genussscheinbedingungen steht unter § 9 (Nachrangigkeit):

      "Die Genussscheine gehen allen anderen nicht nachrangigen Gläubigern der Gesellschaft nach. Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Pongs & Zahn AG werden die Genussscheine nach allen anderen nicht nachrangigen Gläubigern und vorrangig vor den Aktionären bedient."

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      Avatar
      schrieb am 08.06.15 13:12:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      am 31.3. hiess es in einer P & Z-Pressemitteilung, dass "in den nächsten Wochen" ein Insolvenzplan vorgelegt werden soll. Ist diesbezüglich schon etwas geschehen?
      Avatar
      schrieb am 14.10.15 13:59:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      DJ: DGAP-News: Pongs & Zahn AG: Insolvenzplan
      DGAP-News: Pongs & Zahn AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung
      Pongs & Zahn AG: Insolvenzplan

      2015-10-14 / 13:53

      Die Pongs & Zahn AG hat im eröffneten Insolvenzverfahren
      heute einen Insolvenzplan beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht.

      Ziel des Insolvenzplans ist - wie bereits gemeldet - die Entschuldung und
      Fortführung des Unternehmens.

      Ein Erörterungs- und Abstimmungstermin zum Insolvenzplan wurde seitens des
      Amtsgerichtes Charlottenburg noch nicht
      anberaumt.

      Nach dem Erörterungs- und Abstimmungstermin soll auf der dann einzuberufenden
      Hauptversammlung ein
      Fortsetzungsbeschluss gem. §274 AktG zur Entscheidung vorgelegt werden.

      Ferner hält der Vorstand es für sinnvoll, dieser Hauptversammlung
      Kapitalmaßnahmen zum Beschluss vorzulegen.

      Wir verweisen auf unsere Meldung (Corporate News) vom 31.03.2015.

      Kontakt:
      Investor Relations
      Pongs & Zahn Aktiengesellschaft
      Friedrichstraße 90
      10117 Berlin
      Tel: 030/20253502
      Fax: 030/20253537
      email: office@pongsundzahn.de

      2015-10-14 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt
      durch DGAP - ein Service der EQS Group
      AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
      News/Finanznachrichten und
      Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Pongs & Zahn AG
      Friedrichstraße 90
      10117 Berlin
      Deutschland
      Telefon: +49-(0)30-20253502
      Fax: +49-(0)30-20253537
      E-Mail: office@pongsundzahn.de
      Internet: www.pongsundzahn.de
      ISIN: DE0006954001, DE0005568695, DE000A0F52H5
      WKN: 695400, 556869, A0F52H
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), München;
      Freiverkehr in Berlin, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      402333 2015-10-14

      (END) Dow Jones Newswires

      October 14, 2015 07:54 ET (11:54 GMT)
      ISO-8859-11.0
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.10.15 12:37:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.846.565 von ZockerFreak am 14.10.15 13:59:49Na, das könnte ja in die Aktie und vor allem in den vorrangig zu bedienenden Genussschein kräftig Kursfantasie fleißen lassen.
      Ist bei den Genussscheinen eigentlich die in den Vorjahren unterbliebene Ausschüttung (8,5 % p.a.) nachzuholen?
      Avatar
      schrieb am 08.11.15 17:46:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      nur zur Info: die Genusscheine sind NACHRANGIG und die Zinsen werden im Falle der Insolvenz NICHT nachgezahlt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.11.15 13:20:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.035.535 von mistery01 am 08.11.15 17:46:55Die Genusscheine sind nachrangig gegenüber den sonstigen Gläubigern, aber vorrangig gegenüber den Aktionären. D.h. bevor Ausschüttungen an die Aktionäre gezahlt werden können, müssen erst die Genussscheine vollumfänglich befriedigt werden.

      Da P&Z ja die Fortführung der Gesellschaft beabsichtigt, wird dazu sicherlich eine Kapitalzusammenlegung erfolgen. Dies gilt auch für die Genussscheine! Bei einer Kapitalzusammenlegung von z. B. 10:1 (aus 10 alten Aktien wird eine neue) werden aus EUR 1.000 Genussscheinkapital EUR 100. Bevor dann aber Gewinne in der Bilanz ausgewiesen werden dürfen, muss vorher das Genussscheinkapital wieder auf den Ursprungsbetrag aufgestockt werden.
      Avatar
      schrieb am 07.08.16 19:25:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36p IN 5893/10
      In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der.

      Pongs & Zahn Aktiengesellschaft, Friedrichstraße 90, 10117 Berlin,

      -vertreten durch die Geschäftsführer Marcus Ernst und Joachim Schlennstedt,
      Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Register-Nr.: HRB 59329
      - Schuldnerin -
      Verfahrensbevollmächtigte:
      Rechtsanwälte Mönning & Georg, Hohe Straße 22, 01069 Dresden

      Terminsbestimmung:

      Termin zur

      - Erörterung des Insolvenzplans der Schuldnerin vom 13.10.2015 / 24.3.2016 und der Stimmrechte der Gläubiger

      - Abstimmung über den Insolvenzplan

      wird bestimmt auf

      Dienstag, 04.10.2016, 12:15 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

      Hinweise:

      In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.

      36p IN 5893/10 Amtsgericht Charlottenburg, 03.08.2016
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.08.16 13:23:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.008.741 von pjone am 07.08.16 19:25:30Hat jemand den Insolvenzplan eingesehen?

      Was sieht dieser bezüglich des Aktienkapitals und damit auch der Genussscheine vor?

      Bleibt es bei einer Kapitalzusammenlegung im Verhältnis 6:1?
      Avatar
      schrieb am 24.08.16 09:35:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36p IN 5893/10

      36p IN 5893/10
      In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der.

      Pongs & Zahn Aktiengesellschaft, Friedrichstraße 90, 10117 Berlin,

      -vertreten durch die Geschäftsführer Marcus Ernst und Joachim Schlennstedt,

      Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Register-Nr.: HRB 59329
      - Schuldnerin -

      Beschluss:

      Der für den 4.10.2016 anberaumte Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan der Schuldnerin wird aufgehoben.

      Die Planverfasserin hat noch einmal Verhandlungen zur Nachbesserung des vorgelegten Insolvenzplanes mit dem Insolvenzverwalter aufgenommen.

      Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.08.2016

      36p IN 5893/10 Amtsgericht Charlottenburg, 22.08.2016
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 16:14:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      Pongs & Zahn AG:

      DGAP-News: Pongs & Zahn AG / Schlagwort(e): Delisting

      2016-11-09 / 15:41
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      Der Insolvenzverwalter der Pongs & Zahn AG hat am 09.11.2016 nach
      Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss beschlossen, den Widerruf der
      Einbeziehung der Aktien und Genussscheine der hiesigen Schuldnerin zum
      Handel im regulierten Markt (General Standard) bei der Frankfurter
      Wertpapierbörse zu beantragen (Delisting).

      Sofern erforderlich wird an den bisherigen Börsen, an denen Aktien bzw.
      Genussscheine gehandelt werden, auch der Widerruf der Einbeziehung in den
      Freiverkehr beantragt werden.

      Unabhängig davon werden die Gespräche zum Insolvenzplan fortgeführt.

      Kontakt:
      Investor Relations
      Pongs & Zahn Aktiengesellschaft
      Friedrichstraße 90
      10117 Berlin
      Tel: 030/20253502
      Fax: 030/20253537
      email: office@pongsundzahn.de
      Avatar
      schrieb am 13.11.16 08:59:22
      Beitrag Nr. 15 ()
      Kann mir jemand erklären was dieses Manöver jetzt soll? Das hätten die Jungs schon vor vielen Jahren haben können.
      Insbesondere der letzte Abschnitt macht mich nachdenklich "Unabhängig davon werden die Gespräche zum Insolvenzplan fortgeführt."
      Hat jemand eine Idee wie es weiter geht??
      Avatar
      schrieb am 22.09.17 16:25:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      In den Insolvenzbekanntmachungen gab es imletzten Jahr keine Neuigkeiten. Angesichts des anstehenden Delistings sind dennoch eher feste Börsenkurse (gut 9 Cent) zu verzeichnen. Das Thema Insolvenzplan scheint demnach trotz Funkstille nicht ganz vom Tisch zu sein?

      Das Delisting wird jedenfalls umgesetzt, Bekanntmachung der Börse München:

      Pongs & Zahn Aktiengesellschaft, Berlin
      ISIN DE0006954001 / WKN 695400 / MNE PUZ
      Widerruf der Zulassung im Regulierten Markt und Einstellung der Preisfeststellung
      Die Zulassung im Regulierten Markt wird gem. i.V.m. § 39 Abs. 1 BörsG
      i.V.m. § 51 Abs. 6 BörsO
      widerrufen für:
      Auf den Inhaber lautende Stückaktien
      ISIN DE0006954001 (Stammaktien)
      der
      Pongs & Zahn Aktiengesellschaft, Berlin
      Der Widerruf wird mit Ablauf des 29. September 2017 wirksam.
      Die Preisfeststellung im Regulierten Markt wird mit Ablauf des 29. September 2017 eingestellt.
      Dienstag, 4. Juli 2017
      Geschäftsführung
      Avatar
      schrieb am 14.11.17 18:06:33
      Beitrag Nr. 17 ()
      Gibt es hier news? Der Kurs steigt unter hohen Umsätzen an
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.11.17 10:03:58
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.181.660 von mistery01 am 14.11.17 18:06:33Nichst zu finden. Außer die letzten Delisting-Meldungen.

      Vlt. ein paar Zocker, die versuchen ihre Stücke noch vor dem Ende für ein wenig mehr Taschengeld an weniger Informierte abzuverkaufen ?

      Die letzten beissen die Hunde. Totalverlust sollte man wirklich immer einkalkulieren bei solchen Zockereien.

      Wäre nichts für mich. Dauernd Werte im Depot haben, wo evtl. eine künstliche Nachfrage oder hochgezockt ein künstliches Kursnivreau vorliegen könnte ? Siehe MMVO 2016. Nachher habe ich 5-10 solcher Werte mit hochgekauft, unter dem Depot steht mein Name und plumps bekomme ich Post, warum ich mich an der Kurstockerei beteiligt habe ?

      Nein, das muss wirklich nicht sein. Da gehe ich lieber auf Nummer sicher. Keine Empfehlung für gar nichts, sondern nur meine Meinung.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.11.17 12:55:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zum angedachten Insolvenzplan gab es keine Neuigkeiten mehr.
      Aber angesichts der erfolgreichen Mantelaktivierungen mit Sacheinbringungen andernorts will natürlich niemand etwas verpassen, falls doch etwas passiert.

      Bei Insolvenzaktien kann man natürlich nicht von einer Werthaltigkeit ausgehen und der Markt lebt da ausschließlich von einer gewissen Phantasie auf Wiederbelebung der Gesellschaft und mögliche wertvolle Bezugsrechte im Fall von Kapitalmaßnahmen. Wenn man da 5 oder 10 "Werte" (hoch)gekauft hat, sind das zwar eher Lotterielose im Depot, aber sittenwidrig wie das hier dargestellst wird, ist das längst nicht.

      Vielleicht war jetzt auch einfach nur die HV Einladung der an Pongs und Zahn beteiligten Quintos AG der Auslöser des Kursanstiegs, dass man sich von dort neue Informationen erwartet, ob ein Insolvenzplan noch angestrebt wird.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.11.17 14:10:49
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.188.467 von honigbaer am 15.11.17 12:55:13"aber sittenwidrig wie das hier dargestellst wird, ist das längst nicht."

      Wo wird das denn hier so dargestellt ? Hast du eienn Link bzw. eine andere Quelle für deine Behauptung ?
      Avatar
      schrieb am 16.11.17 14:14:38
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.188.467 von honigbaer am 15.11.17 12:55:13Kannst du den Lesern hier bitte auch erklären, was es bedeutet, falls eine AG das Delisting betreibt und dennoch eine Sanierung der AG verfolgt ?

      Sollte man den Lesern mit weniger Erfahrung nicht vorenthalten, oder wie siehst du das ?
      Avatar
      schrieb am 16.11.17 14:55:15
      Beitrag Nr. 22 ()
      Den von Dir gebrauchten Ausdruck "Kurstockerei" kenne ich zwar nicht, wahrscheinlich ein Kunstwort aus Kurstreiberei und Zockerei. Aber der sollte doch den Kauf von Insolvenzaktien wohl ins sittliche oder gar rechtliche Zwielicht rücken. Und dann noch die Ansage, man würde vom Insolvenzverwalter plumps Post in den Briefkasten bekommen. Der Insolvenzverwalter sieht doch gar nicht, wer seine Aktien handelt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.11.17 15:09:57
      Beitrag Nr. 23 ()
      Das Delisting betreibt doch der Insolvenzverwalter im Interesse der Gläubiger, schon aus Kostengründen. Darauf, dass die Börsennotierung einen Wert ansich bedeutet, nimmt der keine Rücksicht. Wieso soll das ein Widerspruch zur Sanierungsabsicht sein, die Aktionäre bleiben so oder so Aktionäre, ob mit oder ohne Börsenhandel. Und eine Sanierung via Insolvenzplan braucht sowieso die Zustimmung der Gläubiger.

      Oder welche Erfahrung wolltest Du noch mit den Lesern teilen?
      Avatar
      schrieb am 16.11.17 15:25:25
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.199.435 von honigbaer am 16.11.17 14:55:15
      Zitat von honigbaer: Den von Dir gebrauchten Ausdruck "Kurstockerei" kenne ich zwar nicht, wahrscheinlich ein Kunstwort aus Kurstreiberei und Zockerei. Aber der sollte doch den Kauf von Insolvenzaktien wohl ins sittliche oder gar rechtliche Zwielicht rücken. Und dann noch die Ansage, man würde vom Insolvenzverwalter plumps Post in den Briefkasten bekommen. Der Insolvenzverwalter sieht doch gar nicht, wer seine Aktien handelt.


      Ach so, wusste nicht , dass du dich mit den Themen Börsenrecht und MMVO 2016 nicht auskennst.

      1. Soll natürlich Kurszockerei heißen.

      2. Der Handel mit Aktien ist ein rechtlicher Vorgang, der Regeln und auch Gesetzen unterliegt. Dein Broker kann dir dazu Auskünfte erteilen. Verstöße gegen die Handelsregeln und Gesetze können geahndet werden, falls du dass noch nicht wusstest.

      3. Wo habe ich geschrieben, das man vom Insolvenzverwalter Post bekommt ???

      Die Post bekommt man von der Bafin oder der Staatsabnwaltschaft. Zuerst vermutlich nur einen Anhörungsbogen. Nach MMVO 2016, das ist die neue Marktmissbrauchsverordnung 2016, weil sie seit Sommer 2016 gilt, kann bereits der Versuch einer Manipulation strafbar sein.

      Gibt neben den Fachanwälten ein paar Möglichkeiten, sich darüber zu informieren, wo die rote Linie verläuft...auch bei der Bafin. Dein "Zwielicht" muss also nicht einmal krimineller Natur sein. Das kann leider schon versehentlich passieren, falls man nicht im Thema ist !

      Was erlaubt ist und was nicht, sollte jeder wissen, der an der Börse handelt. Oder ?

      Hier mal ein Link zum Selbststudium:

      https://www.godmode-trader.de/artikel/achtung-trader-die-mar…

      Daraus z.B.:
      "Marktmanipulation ist eine (versuchte) Einwirkung auf den Kurs eines Finanzinstruments mit der Folge, dass dieser nicht den “wahren” Kurs wiedergibt, der sich ohne Manipulationsversuch ergeben hätte. Es gibt handelsgestützte Marktmanipulationen (Eingabe von missbräuchlichen Orders) und informationsgestützte Marktmanipulationen (z.B. Verbreiten von falschen Gerüchten, “Pushen”)."

      Sobald die Aufsicht die personelle Ausstattung gemäß den Vorgaben der europischen Aufsicht erfüllt hat, dürfte es häufiger Überprüfungen geben als das bisher der Fall war.

      Ich rate, so wie mir von meinem Anwalt geraten wurde, zur Vorsicht.

      Aber nur meine Meinung.
      Avatar
      schrieb am 16.11.17 16:38:29
      Beitrag Nr. 25 ()
      Aber von Manipulation war doch gar nicht die Rede.
      Das verstehe ich jetzt nicht, wie Du darauf kommst, das einem Anleger zu unterstellen, der in der Hoffnung auf einen Insolvenzplan Pongs und Zahn Aktien kauft oder aus Angst vor einem Delisting verkauft.

      Was bezweckst Du damit, ausgerechnet bei Pongs und Zahn mit so wabernden Andeutungen mögliche Verkäufer oder Käufer förmlich einzuschüchtern? Natürlich muss jeder aufpassen und die Regeln einhalten. Aber das gilt doch für jedes Wertpapier.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.11.17 17:16:04
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.200.452 von honigbaer am 16.11.17 16:38:29Wo habe ich das wem unterstellt ? Bitte hier belegen. Danke.
      Avatar
      schrieb am 16.11.17 17:19:45
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.200.452 von honigbaer am 16.11.17 16:38:29Wieso "wabernde Andeutungen" ? Ich habe von mir selbst gesprochen. Und warum ich hier garantiert nicht investirere ohne, dass etwas auf der Hand liegt. JEDER kann bei der Bafin anrufen oder einen Anwalt fragen. Zudem weist der Link wohl deutlich auf die Thematik hin, oder ??

      Mir scheint, du willst bestimmte Dinge nicht wahr haben ? Stören dich meine Kritik und meine Hinweise vielleicht ?
      Avatar
      schrieb am 16.11.17 17:25:25
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.186.538 von tbhomy am 15.11.17 10:03:58
      Zitat von tbhomy: ... Nachher habe ich 5-10 solcher Werte mit hochgekauft, unter dem Depot steht mein Name und plumps bekomme ich Post, warum ich mich an der Kurstockerei beteiligt habe ?

      Nein, das muss wirklich nicht sein. Da gehe ich lieber auf Nummer sicher. Keine Empfehlung für gar nichts, sondern nur meine Meinung.


      Ja, Du hast es nur Dir selbst unterstellt, ich sag ja, nichts Konkretes, wabernde Andeutungen, die nichtmal mit Pongs und Zahn zu tun haben, sondern mit 5 oder 10 anderen "Werten", ohne dass ein konkreter Bezug hergestellt wurde.

      Aber jetzt mal ehrlich, wieso gerade hier und jetzt das Palaver?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.11.17 17:47:20
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.201.004 von honigbaer am 16.11.17 17:25:25Keine Ahnung, DU hast doch meine Meinung als sittenwidrig verurteilt !? :keks:

      Erst da ging das "Palavern" überhaupt los. :laugh::laugh:

      Ich glaube nun wirklich, dass du gar nicht weißt, was ich meinte. Informiere dich besser über die MMVO 2016, das rate ich allen anderen Lesern, die an der Börse handeln auch.

      Guter Rat und gute Informationen schaden nie. Auf Godmodetrader denkt man wie ich. Siehe Link im Beitrag Nr. 24... :cool:

      Andere haben sich bedankt für den Link.. :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.11.17 21:07:28
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hä? Auf die Frage nach möglichen News kam von Dir ein 10zeiliger Beitrag, ohne inhaltliche Antwort, dafür mit "Information", um Pongs & Zahn krampfhaft in Verbindung mit angeblichen "Kursmanipulationen" zu bringen. Mehr war doch gar nicht.

      Dass das nicht ganz anständig ist, die Käufer von Aktien oder die ganze Firma ohne Anlass in Misskredit zu bringen, scheint Dir nicht bewusst zu sein.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.11.17 13:19:51
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.203.317 von honigbaer am 16.11.17 21:07:28
      Honigbär, findest du deine Art hier auf W:O lustig ?
      Zitat von honigbaer: Hä? Auf die Frage nach möglichen News kam von Dir ein 10zeiliger Beitrag, ohne inhaltliche Antwort, dafür mit "Information", um Pongs & Zahn krampfhaft in Verbindung mit angeblichen "Kursmanipulationen" zu bringen. Mehr war doch gar nicht.

      Dass das nicht ganz anständig ist, die Käufer von Aktien oder die ganze Firma ohne Anlass in Misskredit zu bringen, scheint Dir nicht bewusst zu sein.


      Unterstellung und üble Nachrede, die ich NICHT melde, sondern den Lesern hier als Anschauungsobjekt überlasse, um sich eine Meinung zu deiner Art der User-Kommentierung hier im BÖRSENFORUM zu machen. :eek:

      1. Deine Behauptung (siehe oben): "ohne inhaltliche Antwort"

      Meine Anwort auf die Frage nach der News war: "Nichst zu finden. Außer die letzten Delisting-Meldungen." DAS ist die Realität..kann jeder nachlesen...ganz schön unfair, finde ich. :eek:

      2. Deine weiteren Worte: "...Information", um Pongs & Zahn krampfhaft in Verbindung mit angeblichen "Kursmanipulationen" zu bringen."

      Das ist eine Unterstellung. :eek:

      3. Weitere Worte von dir: "Dass das nicht ganz anständig ist, die Käufer von Aktien oder die ganze Firma ohne Anlass in Misskredit zu bringen, scheint Dir nicht bewusst zu sein."

      1. WO bringe ich in meinem Beitrag die Käufer von Aktien in Misskredit ?

      2. WO bringe ich in meinem Beitrag die ganze Firma in Misskredit ?

      Ich habe hier nur meine Meinung zu der Frage bzgl. Kurs und Umsatz gepostet. Die FRage nochmals zur Erinnerung: "Gibt es hier news? Der Kurs steigt unter hohen Umsätzen an"

      In real-life Diskussionen wärst du jetzt raus aus der Diskussion, fürchte ich.

      Nur meine kritische Meinung, die hier klar im Vordergrund steht.
      Avatar
      schrieb am 17.11.17 14:18:51
      Beitrag Nr. 32 ()
      Es gab doch die Nachricht, dass Paketaktionär Quintos mit Veröffentlichung vom 10.11.2017 zur Hauptversammlung eingeladen hat mit verschiedenen Beschlussvorlagen und Meldung eines im Vergleich zum Vorjahr erhöhten Bilanzgewinns. Kann ja sein, dass Du das übersehen hast oder nicht mit Pongs & Zahn in Verbindung bringst. Trotzdem muss man dann nicht schreiben "nichts zu finden", sondern kann auch einfach schreiben, "ich habe nichts gefunden".

      Am besten hältst Du nochmal Rücksprache mit Deinem Fachanwalt.

      Die Art, in der Du Deine Beiträge formulierst, mit wabernden Andeutungen, finde ich nunmal unschön. Zwischen den Zeilen soll man in #21 offenbar lesen, die Bemühungen um einen Insolvenzplan seien ohnehin aussichtslos. Dass Aktionäre und Insolvenzverwalter (noch?) nicht am gleichen Strang ziehen, ist doch klar, wenn einerseits ein Insolvenzplan angestrebt wird und man andererseits die wertvolle Börsennotierung aufgeben will. Was sollen dann die Andeutungen? Wie gesagt, ich komme da zum Schluss, dass das entweder böswillig ist oder unqualifierte Wichtigtuerei.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.11.17 15:11:17
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.208.990 von honigbaer am 17.11.17 14:18:51Und zu deinen ganzen Anschuldigungen hast du nichts zu sagen ? Keine Belege für deine Behauptungen ? Auch jetzt nicht ?

      Lieber ausweichen ? Und mir aufzeigen wollen, wie ich was zu posten habe ?

      "Trotzdem muss man dann nicht schreiben "nichts zu finden", sondern kann auch einfach schreiben, "ich habe nichts gefunden"."

      Was bist du denn für eine Nummer ? Kannst Meinungen anderer nicht als solche akzeptieren ?

      Verstehe. so läuft das hier also. Merke ich mir.
      Avatar
      schrieb am 17.11.17 15:55:48
      Beitrag Nr. 34 ()
      Kannst gerne Deine Meinung sagen, da habe ich gar kein Problem damit, ich sag es dann weiterhin, wenn sie mir nicht gefällt oder sie für Fehl am Platz halte.
      Und bei den Fakten solltest Du einfach bei der Wahrheit bleiben.

      Anschuldigungen, ja, es kann sich doch jeder Deine Beiträge durchlesen.
      Mach halt einfach Faktenthread statt Andeutungen.
      Avatar
      schrieb am 28.03.20 14:46:08
      Beitrag Nr. 35 ()
      Diskussion auf Wunsch reaktiviert.
      Pongs & Zahn | 0,031 €
      Avatar
      schrieb am 28.03.20 15:19:37
      Beitrag Nr. 36 ()
      Gestern gab es Umsatz in Frankfurt, erst zu 20.000 zu 0,059 und dann 15.000 zu 0,0305.

      Die künstliche Intelligenz produziert im Zeitalter der Digitalisierung inhaltlose "News":
      https://www.boerse.de/nachrichten/Pongs-und-Zahn-Aktie-Lohnt…

      Im Bericht von GSC Research zur Quintos AG, der auf der Valora Seite abrufbar ist, steht, dass die insolvente Pongs und Zahn AG 42% an Quintos hält und dass der Insolvenzverwalter beanstandet, dass bei Quintos keine Dividenden gezahlt wird.

      Bei Pongs & Zahn selbst ist laut Handelsregistermitteilung Joachim Schlennstedt nicht mehr Vorstand.

      "Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 59329 B
      Bekannt gemacht am: 06.03.2020 14:46 Uhr
      ..

      Veränderungen

      04.03.2020

      HRB 59329 B: Pongs & Zahn Aktiengesellschaft, Berlin, Friedrichstraße 90, 10117 Berlin. Nicht mehr Vorstand: 2. Schlennstedt, Joachim"
      Pongs & Zahn | 0,031 €
      Avatar
      schrieb am 29.03.20 11:05:59
      Beitrag Nr. 37 ()
      Insolvenzverfahren der Pongs & Zahn AG
      Fakt ist: Nun sehen wir am weiterhin fortschreitenden Insolvenzverfahren, dass der in 2016 verfolgte Insolvenzplan nicht zum Tragen kam. Und die "tragende Person" aus 2016 ist nun also aus dem Vorstand ausgeschieden.

      Und bzgl. des bereits in 2016 ebenfalls öffentlich angekündigten Delstings ?

      http://www.spruchverfahren.info/pongs-zahn-ag-delisting-anku…

      Wurde bis heute auch nicht konsequent umgesetzt. Vermutlich war der Vorstand damals nicht über den seit 26.11.2015 geänderten §39 Börsengesetz informiert.

      https://www.buzer.de/gesetz/7796/al51946-0.htm

      Ich nehme an, dass der Antrag deshalb in 2016/17 abgelehnt wurde. Allerdings hätte man seiner Adhoc-Pflciht nachkommen und eine Ablehnung veröffentlichen müssen. Da die Notierung an der FWB im regulierten Markt heute noch besteht, ist eine Ablehnung die einzige plausible Erklärung für mich.

      NmM.
      Pongs & Zahn | 0,031 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.03.20 11:18:07
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.165.875 von tbhomy am 29.03.20 11:05:59Falls der verbleibende Vorstand Herr Ernst seinen Pflichten nicht nachkäme, drohte nun allerdings ein Delisting nach §39 Absatz 1 Börsengesetz.

      Pongs & Zahn AG i.L. (in Liquidation)
      https://www.northdata.de/Pongs+%26+Zahn+AG,+Berlin/Amtsgeric…

      §39 BörsG
      https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__39.html
      Pongs & Zahn | 0,031 €
      Avatar
      schrieb am 29.03.20 15:38:00
      Beitrag Nr. 39 ()
      Auf welche Formulierung in §39 beziehst Du Dich da genau?
      Pongs & Zahn | 0,031 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.03.20 17:10:57
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.167.967 von honigbaer am 29.03.20 15:38:00Ich beziehe mich auf die Pflichten des Emittenten, welche auch während der Liquidationsphase einer AG uneingeschränkt weiter bestehen. Seit 2019 werden diese Pflichten im Falle von Insolvenzaktien geprüft und es erfolgen seitens der Börsen Anhörungen (siehe z.B. Heliocentris AG, Amatech AG, GWB Immob. AG; Weitere dürften ggfls. folgen )

      Nur meine Meinung in diesem Diskussionsforum. Warten wir im Falle der Pongs & Zahn AG einfach weiter ab. Jeder kann sich auf Basis seiner eigenen Recherchen sicherlich auch ein eigenes Bild machen. :cool:

      P.S. Liegt im Falle der Pongs & Zahn AG i. L. der Tatbestand der Überschuldung vor ?
      Pongs & Zahn | 0,031 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.03.20 17:36:20
      Beitrag Nr. 41 ()
      In den sieben Insolvenzbekanntmachungen ist davon nicht die Rede. ( www.insolvenzbekanntmachungen.de )
      Pongs & Zahn | 0,031 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.03.20 08:33:23
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.168.798 von honigbaer am 29.03.20 17:36:20
      Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
      Zitat von honigbaer: In den sieben Insolvenzbekanntmachungen ist davon nicht die Rede. ( www.insolvenzbekanntmachungen.de )


      Dann rate ich dringend dazu, sich mehr mit der Materie hier zu beschäftigen, denn der Insolvenzantrag vor 9 Jahren lautete auf Zahlungsunfähigkeit UND Überschuldung !

      Pongs & Zahn war im März 2011 aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung in die Insolvenz gegangen.

      https://www.k-online.de/de/News/Archiv_Branchen-News/Pongs_Z…
      Pongs & Zahn | 0,031 €
      1 Antwort
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      schrieb am 30.03.20 08:44:16
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.171.804 von tbhomy am 30.03.20 08:33:23
      Sach- und Rechtslage 2020
      Im Falle der Pongs & Zahn AG stellt sich also auch die Frage, ob Aktionärsrecht i.S. §39 Absatz 2 Börsengesetz noch vor Gläubigerrecht geht. Siehe Insolvenz und i.d.S. Börsenwiderruf im regulierten Markt im Falle der Transtec AG. Der §39 Absatz 2 BörsG "Override"...

      Siehe auch hier zum Thema:

      https://doldemayen.de/wp-content/uploads/2019/03/2019-03-14_…

      Insolvenzverwalter und Gläubiger dürften zur Durchsetzung von Gläubigerrechten (z.B. Kostendämpfung im Insolvenzverfahren) daher den Weg über die Börsen und den §39 Absatz 1 Börsengesetz gehen wollen, denke ich. ;)

      Auch nur meine Meinung.
      Pongs & Zahn | 0,031 €
      Avatar
      schrieb am 30.03.20 14:02:33
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.168.549 von tbhomy am 29.03.20 17:10:57
      Zitat von tbhomy: ... Seit 2019 werden diese Pflichten im Falle von Insolvenzaktien geprüft und es erfolgen seitens der Börsen Anhörungen (siehe z.B. Heliocentris AG, Amatech AG, GWB Immob. AG; Weitere dürften ggfls. folgen ) ....


      Wer wird da eigentlich angehört?

      Vor der Überschuldung habe ich jetzt nicht direkt Angst, wäre ja eine Spekulation auf den Insolvenzplan und nicht auf den Börsenhandel, wenn man die Aktie behält. Ich fürchte schon auch, dass da ein Weg gefunden wird, wie die Quintosaktien verwertet werden, auch ohne Insolvenzplan und da nichts mehr daraus wird.

      Wenn die Einstellung des Börsenhandels droht, dann werden wohl noch Aktien über die Börse verkauft werden, mit den neuen Regeln zur Verlustverrechnung, wenn dann Totalverluste aus Anschaffungen vor 2009 nicht mehr anerkannt werden, bleibt einem ja kaum was anderes übrig.

      Leider lässt der Makler bei Pongs und Zahn auch gar nicht immer die Orders in die Kurstaxen einfließen, keine Ahnung, was das soll. Vermutlich kann man sich in Zeiten wie diesen nicht um jede Aktie kümmern, aber das war mir glaub vor Wochen schon mal aufgefallen.
      Pongs & Zahn | 0,031 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.03.20 14:28:02
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.176.037 von honigbaer am 30.03.20 14:02:33Angehört wird die gesetzliche Vertretung der AG unter der zuletzt bekannten oder Ordnungs-amtlich ermittelten Anschrift.

      "..wäre ja eine Spekulation auf den Insolvenzplan"

      Welchen Insolvenzplan ? Der angedachte Insolvenzplan aus 2016 kam nicht zum Tragen. Das dürfte auch seine Gründe gehabt haben. Vielleicht auch ein Grund, warum ein Vorstand nun ausschied ?
      Pongs & Zahn | 0,031 €
      Avatar
      schrieb am 30.03.20 16:38:41
      Beitrag Nr. 46 ()
      Meinetwegen Spekulation auf einen Insolvenzplan, nicht den Insolvenzplan.
      Spekulation = voraus schauen, nicht zurück auf 2016.
      Wäre ja auch nur die Spekulation, ich sage nicht, dass sie es ist.

      Wird da kein neuer Vorstand bestellt, wenn einer ausscheidet?
      Oder ist das auch eine reine Sparmaßnahme im Interesse der Gläubiger?
      Pongs & Zahn | 0,031 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.03.20 18:42:45
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.178.182 von honigbaer am 30.03.20 16:38:41Ein Alleinvorstand ist im Rahmen einer Liquidation ausreichend. Und ja, es kann sicherlich auch Kostenaspekte geben. Falls der einzige Vorstand auch ausscheiden sollte, müsste ein "Abwickler-Vorstand" vom Aufsichtsrat oder vom Gericht bestellt werden.
      Pongs & Zahn | 0,031 €
      Avatar
      schrieb am 13.07.21 19:27:37
      Beitrag Nr. 48 ()
      Amtsniederlegung Vorstand und Aufsichtsrat
      Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft legen ihre Mandate nieder.

      Pongs & Zahn AG, Berlin

      Der Vorstand

      https://www.boerse-frankfurt.de/nachrichten/0ee256f3-0d1c-42…

      Das Ende dürfte damit näher rücken.
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      schrieb am 14.07.21 08:44:46
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.764.574 von tbhomy am 13.07.21 19:27:37Das Ende war vorher schon da.. versteh nicht warum es hier noch Geld Seiten gibt aber gut ..
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      schrieb am 17.08.21 11:33:54
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.768.351 von Schokoladenpudding am 14.07.21 08:44:46Ein recht hoher Umsatz 70.000 Stück zu einem recht hohen Kurs 0,08 um 10:55 Uhr.

      In den FWB Bekanntmachungen 1 wurde am 13. August ist die "Öffentliche Zustellung einer Anhörung" zu finden.
      https://www.xetra.com/resource/blob/2746012/33670c50716e5f51…

      "Öffentliche Zustellung einer Anhörung
      Gemäß § 1 HessVwZG vom 14.02.1957 in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird das
      Anhörungsschreiben vom 19. Mai 2021
      – WvAw-2021-12 –
      für
      Pongs & Zahn Aktiengesellschaft, Berlin
      Vorstand/Aufsichtsrat
      Friedrichstraße 90 10117 Berlin
      Germany
      öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.
      Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Börse AG (www.deutsche-boerse.com). Das Anhörungsschreiben gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung beginnt auch die Anhörungsfrist, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
      Das Anhörungsschreiben liegt bei der Deutsche Börse AG, dem Rechtsträger der Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listing Services, EA 11 301, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.
      Frankfurt am Main, den 13. August 2021 Frankfurter Wertpapierbörse
      Geschäftsführung
      im Auftrag
      gez. Müller gez. Barsuhn"
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      schrieb am 17.08.21 13:59:18
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.071.843 von honigbaer am 17.08.21 11:33:54Möchte die Börse in Frankfurt die Aktie vom Handel nehmen ? Vorstand und AR sind ja off, wie hier bereits gepostet.
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      schrieb am 17.08.21 14:29:07
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.073.679 von tbhomy am 17.08.21 13:59:18Was passiert in so einem Fall?
      Muss da nicht erst eine Neubesetzung erfolgen, also Berufung von Aufsichtsräten durch das zuständige Gericht?
      Oder wer müsste jetzt überhaupt aktiv werden?
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      schrieb am 18.08.21 11:48:43
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.074.024 von honigbaer am 17.08.21 14:29:07
      Zitat von honigbaer: Was passiert in so einem Fall?
      Muss da nicht erst eine Neubesetzung erfolgen, also Berufung von Aufsichtsräten durch das zuständige Gericht?
      Oder wer müsste jetzt überhaupt aktiv werden?


      Laut Registereintragungen wurde am 28.7. eine Liste der AR eingereicht. Amtsniederlegung Alleinvorstand sehe ich hier nicht als missbräuchlich an, da ein AR scheinbar doch noch aktiv. Siehe www.unternehmensregister.de. Was die Börsennotierung angeht, heißt es abzuwarten.
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      schrieb am 12.10.21 09:39:43
      Beitrag Nr. 54 ()
      Einstellung der Preisermittlung
      Börse Frankfurt

      "Ein ordnungsgemäßer Börsenhandel ist auf Dauer nicht mehr gewährleistet."

      Einstellung der Preisermittlung mit Ablauf des 24.11.2021

      https://www.xetra.com/resource/blob/2804394/0ca58b1a7439e8d2…
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      schrieb am 18.10.21 18:12:35
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.568.569 von tbhomy am 12.10.21 09:39:43Einige Umsätze knapp unter 5 Cent, fast täglich eine fünfstellige Stückzahl.
      Eigentlich hohe Kurse in Anbetracht der erwarteten Handelseinstellung in Frankfurt.

      Zur Einstellung der Genussscheine habe ich nichts gefunden.

      Was in der Liste der Aufsichtsräte stand, weiß man nicht?
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