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    Depot bei deutschem Broker vom Ausland aus führen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.10.14 19:12:20 von
    neuester Beitrag 17.03.15 10:22:56 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.200.823
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      schrieb am 17.10.14 19:12:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen ...

      Ich habe mal eine Frage ... gibt es eine Möglichkeit ein Depot bei einem deutschen Broker vom Ausland aus zu führen? Ziel des Ganzen, ganz einfach: Einsparung der hohen Steuern!

      Ich erinnere mich, dass ich bei der Depoteröffnung meines jetzigen Brokers irgendeine Adresse auf der Welt angeben konnte ... demnach würde ich vermuten, dass man durchaus überall auf der Welt wohnen kann um ein Depot zu eröffnen ... heißt das, dass man in Deutschland auch nicht steuerpflichtig wäre, wenn man seinen Wohnsitz im Ausland hat?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.10.14 22:05:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Grundsätzlich sollte das möglich sein. Allerdings nehmen deutsche Banken keine Neukunden aus den USA wegen der unglaublich großen Berichtspflichten. EU-Länder sollten eher unkompliziert sein. Was mit "exotischen" Ländern ist, weiß ich nicht. Im Zweifel beim jeweiligen Broker nachfragen.

      "Irgendeine" Adresse auf der Welt wird wohl eher nicht gehen, da Du Dich ja ausweisen mußt und so. Also Du mußt dort dann tatsächlich auch wohnen.

      Zum Thema Steuerpflicht gibt es kein klares Ja oder Nein. Wie überall ist auch hier Google Dein Freund.
      Avatar
      schrieb am 17.10.14 22:50:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.069.880 von KLumpur am 17.10.14 19:12:20Ja, die Moeglichkeit besteht.

      Aber die wenigsten Banken/Broker machen das.

      Die bekanntesten Broker und Banken machen es in der Regel nicht, sondern das Gegenteil, die kuendigen auch Bestandskunden die Depots.

      Einfach eine auslaendische Adresse angeben funktioniert nicht. Du musst Deine Unterlagen im Ausland durch die Botschaft oder einen Notar beglaubigen lassen.

      Steuern zahlst Du (fast) ueberall. Und man sollte sich vorher informieren, sonst kann der Schuss nach hinten losgehen.
      Avatar
      schrieb am 17.10.14 23:54:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für die ersten Reaktionen.

      Ein Privatkonto ist das eine ... das andere wäre noch eine Firma im Ausland zu haben. Das dürfte vermutlich steuerlich einfacher sein ....

      Ob die gewünschte deutsche Bank dann ein Konto eröffnen wollen würde müste man dann im Einzelfall wohl nachfragen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.10.14 02:26:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.071.794 von KLumpur am 17.10.14 23:54:05
      Zitat von KLumpur: Danke für die ersten Reaktionen.

      Ein Privatkonto ist das eine ... das andere wäre noch eine Firma im Ausland zu haben. Das dürfte vermutlich steuerlich einfacher sein ....

      Ob die gewünschte deutsche Bank dann ein Konto eröffnen wollen würde müste man dann im Einzelfall wohl nachfragen.


      Ein Bankkonto ist nicht das Problem. Das Problem ist ein Aktiendepot!
      1 Antwort

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      schrieb am 18.10.14 03:43:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich habe Konto geschrieben, meinte aber Depot ... verschrieben.

      Wenn ich im Ausland eine Firma habe und auf den Namen der Firma ein Depot eröffne, dann dürfte das vermutlich einfacher sein. So wie ich das gelesen habe muss ich Gewinne ja trotzdem verstehen sobald ich einen Wohnsitz in Deutschland habe ...

      Wenn ich aber eine Firma im Ausland habe und das Depot auf diese Firma läuft, dann dürfte das steuerlich doch einfacher aussehen ... reine Vermutung.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.10.14 20:33:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.072.109 von BauntyHunter am 18.10.14 02:26:21
      Zitat von BauntyHunter: Ein Bankkonto ist nicht das Problem. Das Problem ist ein Aktiendepot!



      Ich muss hier auch etwas berichtigen bzw. anhaengen: Es kommt auf das jeweilige Auswanderland an, ob ein Konto oder Depot ein Problem ist.

      Ich bezog mich mit meiner Aussage mehr auf die USA.
      Es ist aber auch nicht so einfach, in die USA auszuwandern, was einige vielleicht wissen, andere wiederrum nicht.

      Dort ist die USA der Uebeltaeter und die Banken wollen die ganzen Vorgaben nicht erfuellen, da wohl zu arbeitsintensiv fuer einige.
      Avatar
      schrieb am 19.10.14 10:51:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.072.160 von KLumpur am 18.10.14 03:43:34
      Zitat von KLumpur: Wenn ich aber eine Firma im Ausland habe und das Depot auf diese Firma läuft, dann dürfte das steuerlich doch einfacher aussehen ... reine Vermutung.

      Reine Vermutung: Du verwechselst Firma und Briefkasten. Letztgenannte gibt/gab es kostengünstig in verschiedenen Ländern (Stichwort Offshore).

      Für die Steuerpflicht einer Firma ist entscheidend allerdings nicht deren formeller Sitz (Briefkasten), sondern der Ort ihrer Geschäftsleitung (dein Sofa).
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.10.14 08:10:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.076.585 von SkipBoe am 19.10.14 10:51:43Wieso muss mein Sofa in Deutschland der Sitz sein?
      Es kann doch auch das Büro sein, wo der Briefkasten ist ... !?

      Damit wäre die Firma doch komplett im Ausland ... selbst wenn der Geschäftsführer Deutscher ist und in Deutschland wohnt. Oder irre ich mich da?
      Avatar
      schrieb am 20.10.14 22:34:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Eigentlich ist es dir doch egal, was wir schreiben.

      Du glaubst doch sowieso, dass du die Antworten auf deine Fragen schon weisst.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.10.14 22:40:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.088.402 von SkipBoe am 20.10.14 22:34:15
      Zitat von SkipBoe: Eigentlich ist es dir doch egal, was wir schreiben.

      Du glaubst doch sowieso, dass du die Antworten auf deine Fragen schon weisst.


      Dumme Kommentare ist man hier gewohnt ...
      Avatar
      schrieb am 29.11.14 20:05:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich würde gerne nochmal eine ähnliche Frage anhängen ...

      Und zwar würde eine Bekannte von mir gerne ein Depot bei einem deutschen Broker eröffnen. Sie wohnt in Luxemburg. Eine Eröffnung bei einem deutschen Broker sollte ja an sich kein Problem sein, oder !?

      Wie sieht es dann steuertechnisch aus, wenn sie in Lux wohnt und das Depot hier hat? Geht da irgendwas an Steuern runter von Aktiengewinnen?
      Avatar
      schrieb am 16.03.15 12:21:51
      Beitrag Nr. 13 ()
      Was mich interessiert ...

      Es muss doch irgendeine LEGALE Möglichkeit geben Geld in einem ausländischen Depot zu haben, was dann in Deutschland keinerlei steuerliche Beachtung mehr findet ... wohl bemerkt, mich interessieren wirklich nur rechtlich einwandfreie Möglichkeiten!

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich legal Geld ausführe, dafür eventuell sogar Gebühren zahle, und dann selbst in 10 Jahren immer noch Steuern für die Einkünfte zahlen soll, die ich im Ausland mache ... !? Kann ich mir nicht vorstellen ... ist es denn echt so?

      Wenn ich das richtig verstanden habe müsste ich ja selbst dann in Deutschland noch Steuern zahlen, wenn ich komplett in Deutschland abgemeldet bin !?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.03.15 10:22:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.339.196 von KLumpur am 16.03.15 12:21:51
      Zitat von KLumpur: Was mich interessiert ...

      Es muss doch irgendeine LEGALE Möglichkeit geben Geld in einem ausländischen Depot zu haben, was dann in Deutschland keinerlei steuerliche Beachtung mehr findet ... wohl bemerkt, mich interessieren wirklich nur rechtlich einwandfreie Möglichkeiten!

      Wenn ich das richtig verstanden habe müsste ich ja selbst dann in Deutschland noch Steuern zahlen, wenn ich komplett in Deutschland abgemeldet bin !?


      In Deutschland gilt grundsätzlich das Welteinkommensprinzip. Wer hier (unbeschränkt) steuerpflichtig ist, zahlt auf alle seine Einkünfte Steuern in Deutschland. DBA können dabei die Besteuerungsregeln teilweise aushebeln, bei KAP gilt allerdings immer Wohnsitzstaat.

      Wer nicht mehr (unbeschränkt) steuerpflichtig ist, zahlt auf KAP selbst dann keine Steuern, wenn das Konto im Inland geführt wird. Allerdings wird auf bestimmte Anlageformen (i.W. Aktien) eine "Quellensteuer" erhoben bzw. gibt es eine Steuerpflicht für beschränkt Steuerpflichtige bei bestimmten inl. Anlageformen. Die QuSt kaNN gem. DBA evtl. wieder reduziert werden kann.

      Ansonsten hilft nur die ECHTE LV, die die Einkünfte während der Laufzeit steuerfrei stellt.

      Gruß
      Taxadvisor


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