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    LEGALE Möglichkeit hohe Abgeltungssteuer zu reduzieren/umgehen !? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.10.14 23:58:59 von
    neuester Beitrag 12.11.14 15:57:34 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.200.835
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      schrieb am 17.10.14 23:58:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen ...

      Ich möchte noch ein weiteres Thema erstellen, das eine andere Fragestellung behandelt ... es geht hier natürlich nicht um eine Steuerberatung, sondern nur um eine Ideensammlung bzw. einen Erfahrungsaustausch.

      Die Ausgangsfrage: welche (weltweiten) Möglichkeiten sind Euch bekannt die hohe Abgeltungssteuer von ca. 30 % zu reduzieren bzw. zu umgehen !?

      Alles, was diese Frage beantwortet, darf gerne mal gepostet werden ...

      Ich bin mir zweifelsohne sicher, dass diese Frage viele interessiert!
      Von daher wäre eine kleine Ideensammlung echt toll!

      Ich bin gespannt ...
      Avatar
      schrieb am 18.10.14 02:46:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist ein extrem kompliziertes Thema, bei dem schon viele Reiche/Beruehmte mit ihren ganzen Anwaelten und finanziellen Moeglichkeiten, auf die Nase gefallen sind.


      Aber wie waere es mit Auswandern?

      Allerdings beinhaltet eine Auswanderung alle Vor- und Nachteile einer Auswanderung. Und so halb auswandern gibt es so wenig wie halb schwanger sein.

      Es gibt Staaten/Laender mit denen Deutschland ein Doppelbesterungsabkommen hat und andere eben nicht.

      Anrechenbarkeit der Quellensteuer von Staaten mit denen Deutschland ein Doppelbesterungsabkommen hat: http://www.abgeltungsteuer.org/quellensteuer_171111.pdf
      Avatar
      schrieb am 18.10.14 03:47:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Habe heute Nacht schon ein wenig gegoogelt zum Thema ... scheinbar zahlt man Steuern so oder so ... solange man noch irgendwie einen Fuß in Deutschland hat. Von daher käme wohl in der Tat nur richtig auswandern in Frage, wie Du schon schreibst. Aber sobald man noch irgendwie mit Deutschland verbunden ist (sei es zweiter Wohnsitz ... feste Arbeitsstelle o. ä.) kann man es mit den Steuervorteilen seines "Auswanderungslandes" schon wieder vergessen ...

      Bleibt wohl nur die Alternative die 30 % Abgeltungssteuer zu akzeptieren :cry:
      Avatar
      schrieb am 18.10.14 10:53:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da haben es die Unternehmen leichter, denen werden ständig Steuerschlupflöcher gelassen und später so getan als ob man das nicht wusste. Der Michl dagegen hat nicht die geringste Möglichkeit, auch nur einen Cent am Fiskus vorbei zu schaukeln.

      Übrigens, kein Land auf diesem Planeten zahlt mehr Steuern als wir.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.10.14 10:59:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.073.036 von buchi1971 am 18.10.14 10:53:02Der Michl dagegen hat nicht die geringste Möglichkeit, auch nur einen Cent am Fiskus vorbei zu schaukeln.


      Ausser bei der Schwarzarbeit bzw. bei "Vermeidung" fälliger MwSt.!:D

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      Avatar
      schrieb am 18.10.14 12:04:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.073.036 von buchi1971 am 18.10.14 10:53:02
      Zitat von buchi1971: Übrigens, kein Land auf diesem Planeten zahlt mehr Steuern als wir.


      Belgien?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.10.14 17:17:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.073.366 von AUMNGH45 am 18.10.14 12:04:56Nicht zu vergessen, auch die versteckten Steuern - die in Deutschland mittlerweile überall angezogen werden. Als Bsp. könnte man die Stromrechnung nennen, darin sind versteckte Steuern enthalten, die nur anders deklariert werden.

      In Norwegen z.B. zahlt man augenscheinlich auch mehr Steuern, was bei genauerem Hinsehen nicht der Fall ist, man muss das gesamte Steuersystem beachten, dazu kommt natürlich das Verhältnis Lohn u. Abgabenlast.
      Avatar
      schrieb am 19.10.14 10:48:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      >>>Der Michl dagegen hat nicht die geringste Möglichkeit, auch nur einen Cent am Fiskus vorbei zu schaukeln.

      Unsinn, es gibt zahlreiche steuerfreie Anlagemöglichkeiten (praktisch alles, was unter die sogenannte Spekulationssteuer fällt, etwa Immobilien, Oldtimer, Kunstsammlungen etc.).
      Außerdem, wenn du den kleinen Michl meinst, dann hat der doch den Sparer-Pauschbetrag (mit Kindern sogar mehrfach;-), reicht doch völlig.

      Und noch ein - indirektes - Steuersparmodell kann ich euch aufzeigen, nämlich die selbstgenutzte Immobilie.
      Beispiel: Jemand hat 200.000 Euro gespart, was kann er nun damit tun?
      1. Eine Immobilie kaufen, und damit keine Miete mehr zahlen.
      2. Das Geld weiter anlegen (sagen wir - um vergleichbar zu bleiben - in Immobilienfonds oder Immobilienaktien), und dann mit dem Gewinn die Miete zahlen.
      Man könnte jetzt meinen, dass beide Modelle gleich sind (die 200.000 finanzieren die Miete), aber das sind sie nicht. Denn die Erträge aus dem angelegten Geld müssen eben noch versteuert werden, die gesparte Miete aber nicht.
      Zugegeben, beim Immobilienkauf fällt Grunderwerbsteuer an, aber nur einmal, daher langfristig nicht der Rede wert.


      >>>die hohe Abgeltungssteuer von ca. 30 %

      Ach, du lebst gar nicht in Deutschland?
      Dann waren die zahlreichen Beiträge von mir zu deinen anderen Fragen leider nicht zutreffend. :-)
      [In Deutschland beträgt die Abgeltungsteuer nur 26,375%, und das ist deutlich mehr als "ca." von 30% entfernt]

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.10.14 19:36:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.076.573 von reckoner am 19.10.14 10:48:46also mit Kirchensteuer sind es schon 28,625 % und das ist schon verdammt nah an 30 %
      Avatar
      schrieb am 19.10.14 22:56:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      also mit Kirchensteuer sind es schon 28,625 % und das ist schon verdammt nah an 30 %
      Erstens sind das immer noch deutlich weniger als 30%.
      Außerdem darf man imho seine freiwilligen(!) Vereinsbeiträge nicht einfach zu den Steuern rechnen, sonst kommt der nächste und addiert auch noch seine Krankenversicherungsbeiträge, und ein anderer den zu leistenden Unterhalt (beides kann durch höhere Kapitalerträge steigen).

      Ich reite übrigens immer darauf herum, weil diese "ca. 30%"-Aussagen regelmäßig keine reine Aufrundung ist, sondern eine bewusste Übertreibung (wenn es beispielsweise 30,5% wären, hätte er vermutlich auch 30,5% geschrieben).

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.10.14 12:39:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.079.438 von reckoner am 19.10.14 22:56:00Hi,

      also auch wenn ich als kleiner Michel durchgeh, so gibt es doch die Möglichkeit, den jährlich Freibetrag von in meinem (unserem) Fall von 1602€ auch wirklich auszunutzen:

      Könnte ich dann z.B. in einem zukünftigen Jahr bei gut laufendem Papier einen Kursgewinn durch Verkauf realisieren und am nächsten Tag die gleich Menge wieder kaufen? Mir ist dann auch klar, dass die Orderkaufs und -verkaufsgebühren zu Buche schlagen. Meinetwegen sind dies dann 40€ für 2 Positionen?

      Ist doch so, oder habe ich einen Denkfehler :confused:

      nepokong
      Avatar
      schrieb am 26.10.14 22:14:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo nepokong,

      das siehst du richtig, und ist auch völlig legal (zumindest in Deutschland, USA ist da beispielsweise etwas anders).

      Du darfst auch am selben Tag oder sogar zeitgleich Handeln, nur (ACHTUNG) bei der selben Börse gleichzeitig Kauf- und Verkauforder für das selbe Wertpapier aufgeben ist verboten (aber aus anderen Gründen); zum Glück gibt es aber mehrere Börsen.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 27.10.14 00:07:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nepokong,
      die Methode: „Um später VIELLEICHT mal Steuern zu sparen, lege ich jährlich REAL € 40,- hin“ gefällt mir nicht besonders. Keineswegs ist sicher, daß die spätere Steuerersparnis die echt gezahlten Gebühren übersteigen wird. Auch wenn nach 10 Jahren die Steuerersparnis beispielsweise € 410,- beträgt, würde mich ärgern, daß für mich € 10,- geblieben sind, für die Bank € 400,- .

      Mit einem Kumpel einen entgeltlichen Depotübertrag durchzuführen, gefällt mir etwas besser. Der Übertrag eines Depotpostens ist kostenlos. Die Klippe dabei ist aber VERTRAUEN (?!). Hat der Kumpel auch Freibetrag übrig?

      Meist hat man auch einige noch nicht realisierte Verlustposten im Depot. Davon könnte man etwas realisieren, wenn man keine Steuern auf einen realisierten Gewinn zahlen möchte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.11.14 11:21:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      Das Finanzamt hat sich einen genial fiesen Trick ausgedacht.

      Die Abgetungssteuerschuld entsteht nach Deutschen Gesetz in dem Steuerjahr worin der Gewinn entstand. Nur, BEZAHLT muss es erst werden beim Verkauf. Da bekommen manche Deutscher Renter im Ausland die Anfragen im Briefkasten. Und mit jaaaaahrelange Verzögerung, absichtlich so spät, denn das gehört zu dem Trick dazu, damit die unwissend die Aktien verkauft oder umgeschichtet haben. Dann kommt danach der Hammer vom Deutschen Finanzamt. Dann wirst du nachversteuert für die Deutsche Steuerjahre.

      Jedoch: Völlig Legal ist der Umzug in ein EG Land, wo es keine Abgeltungssteuer auf Kursgewinne gibt, und dann funktioniert es. (das sind doch einige Länder!). Du musst dann tatsächlich steuerlich aus Deutschland ganz abgemeldet sein, ohne Getrickse, das muss unangreifbar sein.

      Da gibt es ein EU Gesetz wonach Umzüge nicht mit Steuerliche Nachteile belegt werden dürfen.

      ABER:

      was ist denn, wenn du deine Aktien auf ein Auslandsdepot überweist, in einem Land wo es keine Abgeltungssteuer auf Kursgewinne gibt? Zum Beispiel in Singapore. Danach in Singapore noch mal auf einer anderen Bank. Und dann überweist du die Aktien noch im selben Jahr wieder zurück auf dein Deutsches Depot. Der Kontoauszug per 31.12. sieht gleich aus. Das Finanzamt bekäme die Steuer sowieso erst bei einem Verkauf, und du hast sie ja nicht verkauft. Nur geht möglicherweise das ursprüngliche Kaufdatum dabei verloren. Dann werden die Aktien per 2014 in Deutschland eingebucht zum Tageskurs. Du hast die Steuerliche Pflicht allerdings in deiner Steuererklärung die korrekte Zahlen zu verwenden. Denn die Bank, und somit auch das Finanzamt verwenden zunächst einmal ahnungslos das Jahr 2014 als "Kaufdatum". Was nicht richtig wäre natürlich wenn die Aktien in Vorjahre gekauft sind.
      Avatar
      schrieb am 05.11.14 14:57:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo,

      >>>Die Abgetungssteuerschuld entsteht nach Deutschen Gesetz in dem Steuerjahr worin der Gewinn entstand. Nur, BEZAHLT muss es erst werden beim Verkauf.

      Wie kommst du darauf? Versteuert - und auch gezahlt - wird im Jahr des Geldflusses/Verkaufs (mit Ausnahme von thesaurierten Erträgen, das ist aber ein Sonderfall).


      >>>Da bekommen manche Deutscher Renter im Ausland die Anfragen im Briefkasten.

      Na und? Wer Steuern hinterzieht bekommt kein Mitleid von mir, so einfach ist das.


      >>> Und mit jaaaaahrelange Verzögerung, absichtlich so spät, denn das gehört zu dem Trick dazu, damit die unwissend die Aktien verkauft oder umgeschichtet haben.

      Sorry, aber das ist doch Blödsinn, die - angebliche - Verzögerung bringt doch gar nichts, die Steuern fallen so oder so an.


      >>>Der Kontoauszug per 31.12. sieht gleich aus.

      Wen interessiert denn der Kontoauszug? Seit der Abgeltungsteuer hat der steuerlich fast keine Bedeutung mehr.


      >>>Das Finanzamt bekäme die Steuer sowieso erst bei einem Verkauf, und du hast sie ja nicht verkauft.

      Und genau deshalb werden auch keine Steuern abgeführt, da kannst du soviel hin- und herschieben wie du willst.


      >>>Denn die Bank, und somit auch das Finanzamt verwenden zunächst einmal ahnungslos das Jahr 2014 als "Kaufdatum"

      Nein, tun sich nicht. Die Bank wendet eine Ersatzbemessungsgrundlage an (30%), Kaufdatum spielt da keine Rolle, und das Finanzamt nimmt natürlich die von dir als steuererhrlicher Bürger wahrheitsgemäß angegebenen und ggf. auch belegten Kaufdaten.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.11.14 16:44:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.230.197 von reckoner am 05.11.14 14:57:03
      Zitat von reckoner: Hallo,

      >>>Die Abgetungssteuerschuld entsteht nach Deutschen Gesetz in dem Steuerjahr worin der Gewinn entstand. Nur, BEZAHLT muss es erst werden beim Verkauf.

      Wie kommst du darauf? Versteuert - und auch gezahlt - wird im Jahr des Geldflusses/Verkaufs (mit Ausnahme von thesaurierten Erträgen, das ist aber ein Sonderfall).


      >>>Da bekommen manche Deutscher Renter im Ausland die Anfragen im Briefkasten.

      Na und? Wer Steuern hinterzieht bekommt kein Mitleid von mir, so einfach ist das.


      >>> Und mit jaaaaahrelange Verzögerung, absichtlich so spät, denn das gehört zu dem Trick dazu, damit die unwissend die Aktien verkauft oder umgeschichtet haben.

      Sorry, aber das ist doch Blödsinn, die - angebliche - Verzögerung bringt doch gar nichts, die Steuern fallen so oder so an.


      >>>Der Kontoauszug per 31.12. sieht gleich aus.

      Wen interessiert denn der Kontoauszug? Seit der Abgeltungsteuer hat der steuerlich fast keine Bedeutung mehr.


      >>>Das Finanzamt bekäme die Steuer sowieso erst bei einem Verkauf, und du hast sie ja nicht verkauft.

      Und genau deshalb werden auch keine Steuern abgeführt, da kannst du soviel hin- und herschieben wie du willst.


      >>>Denn die Bank, und somit auch das Finanzamt verwenden zunächst einmal ahnungslos das Jahr 2014 als "Kaufdatum"

      Nein, tun sich nicht. Die Bank wendet eine Ersatzbemessungsgrundlage an (30%), Kaufdatum spielt da keine Rolle, und das Finanzamt nimmt natürlich die von dir als steuererhrlicher Bürger wahrheitsgemäß angegebenen und ggf. auch belegten Kaufdaten.

      Stefan


      Wir haben es hier mit ein sehr gemischtes Publikum zu tun. Da gibt es Leute mit viel Geld hier, die sich meistens bescheiden geben, und solche die in beiderlei Hinsicht das Gegenteil darstellen. Wie solche Gurus, die selber kein Geld haben, und lauthals rum erzählen wie man es vermehrt, und auch hier ist das Gegenteil vorhanden.

      Es kann sich jeder aussuchen mit wem er sich anfreundet, und wen er eine Frage stellen will.

      Anders als Du, der ja eh alles besser weiss, bekommen manche Deutsche Rentner im Ausland, die also offiziell ausgezogen sind, die Nachfrage vom Deutschen Finanzamt, ob die Aktien denn schon zwischenzeitlich verkauft seien oder immer noch nicht. Mann kann für diese fiese Praktik nur warnen. Und nein, das wissen die Rentner meistens nicht. Du schon, aber die nicht.

      Und, viel wichtiger, es gibt legale Mittel um deren Flossen aus deiner Tasche rauszuhaulten, weil die Steuerrechung aus Deutschland kan sehr heftig sein, wenn jemand ein Depot welches ein Lebensersparnis und Einnahmenquelle darstellt, nur "mal" umschichtet.

      Aber es gibt auch Leute die glauben, dass bereit bin hier blöd darüber zu diskutieren. Bin ich nicht. Warum sollte ich auch.
      Avatar
      schrieb am 11.11.14 17:01:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.136.934 von alzwo am 27.10.14 00:07:53
      Verlust immer realisieren
      wenn ich ein Verlust habe, realisiere ich den immer gleich. Denn der Verlust wird ins nächste Jahr übertragen. Das Geld was dann freikommt, kannst du in vergleichbare Aktien anlegen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.14 15:57:34
      Beitrag Nr. 18 ()
      pechstein1,
      nöö meinen Verlustaktien traue ich durchaus zu, auch mal wieder zu steigen. Ob der gekaufte Ersatz sicher steigt, weiß ich nicht.

      In einem gut gefüllten Aktienverlusttopf stecken auch Ordergebühren. Sind also vorausgezahlt. Da warte ich doch lieber, bis ich wirklich einen realisierten Aktiengewinn habe und dann durch realisierten Aktienverlust in nur dieser Höhe ausgleiche.


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