Schiffsfonds Ablauf Gründung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.11.14 12:13:14 von
neuester Beitrag 05.11.14 21:16:27 von
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Hallo,
ich habe eine Frage zum Ablauf bei der Gründung/Emmission eines Schiffsfonds.
Mir ist aufgefallen, dass die Ein-Schiff-Gesellschaften (GmbH & Co. KGs) immer rund 6-12 Monate vor Unterzeichnung der Bauverträge/Kaufverträge (nicht der Ablieferung/Übernahme) gegründet werden.
Ist grundsätzlich davon auszugehen, dass mit der Gründung der Ein-Schiff-Gesellschaften schon "Vorverträge" oder "Optionen" zwischen dem Emissionshaus und den Werften/Verkäufergesellschaften abgeschlossen werden?
Danke!
ich habe eine Frage zum Ablauf bei der Gründung/Emmission eines Schiffsfonds.
Mir ist aufgefallen, dass die Ein-Schiff-Gesellschaften (GmbH & Co. KGs) immer rund 6-12 Monate vor Unterzeichnung der Bauverträge/Kaufverträge (nicht der Ablieferung/Übernahme) gegründet werden.
Ist grundsätzlich davon auszugehen, dass mit der Gründung der Ein-Schiff-Gesellschaften schon "Vorverträge" oder "Optionen" zwischen dem Emissionshaus und den Werften/Verkäufergesellschaften abgeschlossen werden?
Danke!
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.215.131 von cefunds am 04.11.14 12:13:14
Ob die Gesellschaft nun 6-12 Monate vorher, 3 Jahre vorher oder erst kürzere Zeit vorher gegründet wurde, spielt keine Rolle. Wichtig ist nur, dass die Gesellschaft besteht, wenn man Rechtsgeschäfte mit ihr vornehmen will.
Es dürfte eher Zufall sein, dass die Gesellschaften, die Sie kennen, gerade diesen Zeitraum (6-12 Monate) vorher gegründet wurden.
Nicht selten wurden die GmbH & Co. KGs als so genannte "Vorratsgesellschaften" gegründet, als leere Hüllen, die auf Halde liegen. Wenn man dann ein konkretes Investitionsobjekt gefunden hat, benennt man die Vorratsgesellschaft um und fängt an, mit ihr zu arbeiten (Verträge zu schließen).
Zwischen den Zeilen lese ich aus Ihrer Frage heraus, dass sie Geschäfte zwischen den Initiatioren bzw. der Werft vermuten, die durch einen möglichst frühen Zeitpunkt des Abschlusses vor den Anlegern "verschleiert" werden sollen.
Nun, wenn tatsächlich etwas "verschleiert" werden soll, dann ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt dies gemacht wird. Es liegt einfach an der Information bzw. Nicht-Information der Anleger.
Gehen Sie aber davon aus, dass im Normalfall sämtliche Verflechtungen und Verpflichtungen/Verträge etc. im Prospekt dargestellt werden.
Weiterhin müssen Gesellschaften frühzeitig vorhanden sein (auch schon vor Unterzeichnung des Bau-/Kaufvertrages), weil Dinge zu regeln sind, die die Gesellschaft erst in die Lage versetzen, einen Bau-/Kaufvertrag zu unterzeichnen. So müssen Verträge mit der Bank geschlossen werden, um die (Vor-)Finanzierung zu sichern. Und auch Verträge auf vertrieblicher Seite, Platzierungsgarantien usw.
So würde sicherlich keine Werft einen Vertrag mit einer GmbH & Co. KG schließen, wenn diese nicht über eine Finanzierungszusage einer Bank verfügt (noch lange, bevor an Einwerbung des Eigenkapitals gedacht werden kann).
Zitat von cefunds: Hallo,
ich habe eine Frage zum Ablauf bei der Gründung/Emmission eines Schiffsfonds.
Mir ist aufgefallen, dass die Ein-Schiff-Gesellschaften (GmbH & Co. KGs) immer rund 6-12 Monate vor Unterzeichnung der Bauverträge/Kaufverträge (nicht der Ablieferung/Übernahme) gegründet werden.
Ist grundsätzlich davon auszugehen, dass mit der Gründung der Ein-Schiff-Gesellschaften schon "Vorverträge" oder "Optionen" zwischen dem Emissionshaus und den Werften/Verkäufergesellschaften abgeschlossen werden?
Danke!
Ob die Gesellschaft nun 6-12 Monate vorher, 3 Jahre vorher oder erst kürzere Zeit vorher gegründet wurde, spielt keine Rolle. Wichtig ist nur, dass die Gesellschaft besteht, wenn man Rechtsgeschäfte mit ihr vornehmen will.
Es dürfte eher Zufall sein, dass die Gesellschaften, die Sie kennen, gerade diesen Zeitraum (6-12 Monate) vorher gegründet wurden.
Nicht selten wurden die GmbH & Co. KGs als so genannte "Vorratsgesellschaften" gegründet, als leere Hüllen, die auf Halde liegen. Wenn man dann ein konkretes Investitionsobjekt gefunden hat, benennt man die Vorratsgesellschaft um und fängt an, mit ihr zu arbeiten (Verträge zu schließen).
Zwischen den Zeilen lese ich aus Ihrer Frage heraus, dass sie Geschäfte zwischen den Initiatioren bzw. der Werft vermuten, die durch einen möglichst frühen Zeitpunkt des Abschlusses vor den Anlegern "verschleiert" werden sollen.
Nun, wenn tatsächlich etwas "verschleiert" werden soll, dann ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt dies gemacht wird. Es liegt einfach an der Information bzw. Nicht-Information der Anleger.
Gehen Sie aber davon aus, dass im Normalfall sämtliche Verflechtungen und Verpflichtungen/Verträge etc. im Prospekt dargestellt werden.
Weiterhin müssen Gesellschaften frühzeitig vorhanden sein (auch schon vor Unterzeichnung des Bau-/Kaufvertrages), weil Dinge zu regeln sind, die die Gesellschaft erst in die Lage versetzen, einen Bau-/Kaufvertrag zu unterzeichnen. So müssen Verträge mit der Bank geschlossen werden, um die (Vor-)Finanzierung zu sichern. Und auch Verträge auf vertrieblicher Seite, Platzierungsgarantien usw.
So würde sicherlich keine Werft einen Vertrag mit einer GmbH & Co. KG schließen, wenn diese nicht über eine Finanzierungszusage einer Bank verfügt (noch lange, bevor an Einwerbung des Eigenkapitals gedacht werden kann).
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