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    Bausparvertrag + Riester Bausparförderung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.11.14 12:34:37 von
    neuester Beitrag 14.11.14 17:30:06 von
    Beiträge: 27
    ID: 1.202.347
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      schrieb am 11.11.14 12:34:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      gestern hatte ich einen Termin bei einem Berater der LBS, da bei meinem derzeitigen Bausparvertrag die Mindestansparsumme erreicht ist und man da doch was machen müsste, so der Berater.

      Kurz zu meinen Lebensumständen: Bin 33 Jahre alt wohne mit meiner Freundin im LK Dachau zahle derzeit für meinen Bausparer 120€ + 40€Vl.
      An dem Betrag möchte ich im Moment auch nix ändern.
      Der Kauf einer Immobilie in den nächsten Jahren ist eigentlich nicht geplant, jedoch ganz ausschließen möchte ich das auch nicht. Großraum München ist bekanntlich doch relativ teuer.

      Was ich gestern auf anraten des Beraters abgeschlossen habe ist "LBS-Bausparen mit Riester-Förderung" Tarif LBS-T4+R Bausparsumme: 50.000€
      Der Berater meinte, sowas macht so oder so Sinn selbst wenn man nicht bauen oder kaufen möchte z.B. als Altervorsorge - und man solle sich die Förderung nicht entgehen lassen.
      Hierfür zahle ich nun 50€/Monat. Somit bleibt noch 70€ + Vl für Bausparvertrag. (Zum Berater sagte ich, dass ich derzeit an der Summe nichts ändern möchte)

      Zusätzlich wurde mir dann noch ein "normaler" Bausparvertrag Tarif (LBS-T4) nahegelegt um sich den derzeit niedrigen Zins für die Zukunft zu sichern. Bausparsumme wären 100.000€-150.000€.
      Hab ich (noch) nicht abgeschlossen.

      Macht denn jetzt sowas Sinn oder eher nicht?!
      Mich schreckt auch ein wenig die Abschlussgebühr ab (1% Bausparsumme).
      Wenn Ihr noch was wissen wollt einfach nachfragen, bin über Tipps und Ratschläge sehr dankbar!!!

      Grüße!
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.11.14 13:21:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.284.617 von einunwissender am 11.11.14 12:34:37Bausparen bringt sehr wenig, die 1% mußt Du auf die gesamte Bausparsumme zahlen, da kann am Ende nur wenig Verzinsung herrauskommen. Außerdem bist Du die ganze Laufzeit daran gebunden. Solltest Du vorher ans Geld wollen, wird es teuer.

      Riester und Rürup bringen wenig, weil Du die staatliche Förderung bei Auszahlung der Rente wieder versteuern mußt. So lange Bindung ist auch nicht toll.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.11.14 13:43:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.285.160 von qualcom am 11.11.14 13:21:20was rätst Du mir?
      Doch keinen Bausparer mehr abschließen (auch mit dem Gedanken im Hinterkpopf vielleicht doch mal was zu kaufen)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.11.14 13:52:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.285.511 von einunwissender am 11.11.14 13:43:13als Alleinstehender würde ich im Moment 154€ Riester Zulage bekommen.
      das ganze sagen wir mal ca 35 Jahre (wir gehen jetzt einfach mal davon aus es ändert sich nix bis zur Rente) dann müsst ich die 5390€ versteuern?
      Avatar
      schrieb am 11.11.14 14:06:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Riester würde ich nicht empfehlen...
      aber einen BV zum Ansparen,wegen einer Immobilie ja

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      schrieb am 11.11.14 14:20:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Tja. Was soll man hier schreiben. Du scheinst ja erstmal zu unterschreiben und Dir dann Rat zu holen.

      Mein Rat wäre recht einfach: Den abgeschlossenen Bauspartarif direkt zu widerrufen.

      Du kannst den vorhandenen Bauparvertrag auch über die Mindestbausparsumme hinaus besparen. Bausparverträge in Höhe von 50.000 - 200.000,- EUR bazuschließen macht nicht wirklich Sinn. Vor allem nicht mit einer Sparrate von 160,- EUR und ohne konkrete Bauabsichten. Da wartest zum einen bist Du 60 bist auf die Zuteilung und Zinsen gibt es praktisch keine. Sicher ist nur die Provision der LBS (2.000,- EUR).
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.11.14 14:39:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.285.997 von andjessi am 11.11.14 14:20:20im nachhinein sich zu informieren ist natürlich bescheiden.....stimmt.....

      Ich geh an sowas immer viel zu blauäugig ran. Außerdem hab ich mir gedacht, wenn mir das von einem Fachmann empfohlen wird, kanns so falsch nicht sein.

      Kann man sowas wiederrufen?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.11.14 14:41:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.286.204 von einunwissender am 11.11.14 14:39:48entstehen für mich denn nachteile (verluste) wenn ich den derzeit bestehenden weiter "befülle" anstelle einen neuen abzuschließen?
      Avatar
      schrieb am 11.11.14 14:43:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nein. Lediglich Dein Darlehensanspruch verringert sich. Aber das ist ja auch nicht Zweck des Sparens, oder?!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.11.14 14:44:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      Du hast ein 14-tägiges Recht den Vertrag zu widerrufen.
      Avatar
      schrieb am 11.11.14 14:47:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.286.234 von andjessi am 11.11.14 14:43:15Also den Riester Vertrag widerrufen, weil nix bringt.
      Und beim neuen Vertrag die Bausparsumme erhöhen?

      Macht das dann mehr Sinn?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.11.14 15:17:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.286.288 von einunwissender am 11.11.14 14:47:45und natürlich dann auch die Zahlungen in den Vertrag erhöhen. (Wenn die Bausparsumme erhöht wird....
      Avatar
      schrieb am 11.11.14 16:45:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.286.204 von einunwissender am 11.11.14 14:39:48Bei Banken und Bausparkassen arbeiten nur Fachleute zur Provisionserhöhung.
      Und den Begriff Bankberater würde ich gänzlich verbieten.

      Gruß
      Miri


      Zitat von einunwissender: im nachhinein sich zu informieren ist natürlich bescheiden.....stimmt.....

      Ich geh an sowas immer viel zu blauäugig ran. Außerdem hab ich mir gedacht, wenn mir das von einem Fachmann empfohlen wird, kanns so falsch nicht sein.

      Kann man sowas wiederrufen?
      Avatar
      schrieb am 11.11.14 22:38:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die Mindestansparsumme (ca. 40 - 50 %) ist von Bedeutung, wenn du die Zuteilung beantragen willst.

      Wenn du "nur" die Prämien und Zulagen mitnehmen willst, kannst du den Bausparvertrag auch "Vollsparen".
      Avatar
      schrieb am 11.11.14 22:39:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      @einunwissender
      Du hast keine Lust, mehr als 160,- monatlich niedrig verzinst und auf sehr lange Zeit festzulegen. Bravo! Den 50t-BSV würde ich widerrufen. Wenn du später mal für Hausbau/kauf einen Kredit brauchst, bekommst du den auch ohne BSV. Wahrscheinlich ist der BSV dann noch nicht einmal zugeteilt.

      Bei deinem schon länger laufenden BSV kannst du die Bausparsumme auch später noch erhöhen. Wozu jetzt? Nur damit der Vertreter sofort an seine Provision kommt? Du kannst jeden BSV besparen bis zur Bausparsumme, also weit über das Mindestsparguthaben und die Zuteilung hinaus. Bei Zuteilung wird der Vertreter übrigens wieder auf der Matte stehen und einen neuen Vertrag abschliessen wollen.

      VL ist in Ordnung – aber die nutzt du ja schon aus. Riester ist nicht so attraktiv und sehr unübersichtlich. Und ich möchte wetten, dass für die maximale Förderung ein kleiner BSV ausreicht. Lass dir das hier bei w:o (nicht vom Vertreter) vorrechnen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.14 10:29:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      Also meinem "Berater" hab ich gesertn Abend per E-Mail mitgeteilt, dass ich den Riester-Vertrag widerrufen möchte UND das ich mit einem Neuabschluss auch noch warten möchte.
      Bekommt man die Förderung auch weiterhin wenn die Mindestansparsumme erreicht ist?
      Die Zinsen werden doch denk ich auch nicht von heute auf morgen explodieren....soll heißen sobald sichs abzeichnet, dass diese in die Höhe schießen, könnt ich ja immer noch einen anderen BSV abschließen.

      Macht es denn Sinn sich das Geld auszahlen zu lassen und anderweitig zu investieren?
      Oder anders gefragt: Welche Option gäbe es denn noch (ausser BSV) um sich evtl. später doch mal den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen zu können?
      Avatar
      schrieb am 12.11.14 17:51:22
      Beitrag Nr. 17 ()
      @einunwissender
      eine Mail an den Brater wär mir nicht sicher genug. Den unterschriebenen Antrag wird er wohl an die LBS weitergeleitet haben. Deine Mail könnte er vergessen. Deshalb schriftlich bei der LBS widerrufen.

      Förderung bekommst du so lange wie dein Bausparguthaben die Bausparsumme noch nicht überschritten hat. Hat dir der Vertreter natürlich nicht erzählt. Die Bausparsumme ist der Betrag, über den der BSV abgeschlossen wurde. Bei deinem LBS-T4+R wäre die Bausparsumme 50.000,- gewesen.

      Es gibt Tausende, die ihr Häuschen ohne BSV bauen/kaufen. Wenn du eins haben willst mit Darlehen von einer Bausparkasse, erkundige dich vor Abschluss eines BSV, wie lange es ungefähr dauern wird bis zum Darlehen. Wieder hier bei w:o fragen – könnte eine andere Antwort ergeben als beim Vertreter.

      Es lohnt wohl nicht, deinen laufenden BSV zu kündigen und auszahlen zu lassen. VL geht ja hinein. Mit Aktien kann man noch eine passable Rendite erzielen. Da muss man aber zeitweilige Verluste aussitzen können. Sonst hilft nur arbeiten, arbeiten, arbeiten.
      Avatar
      schrieb am 13.11.14 07:55:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Heckenrose
      Danke für Deine Tipps.
      Also Berater mailte gestern, dass er den Antrag noch nicht weitergeleitet hätte, weil der Vertrag eh erst ab Januar 15 aktiv geworden wäre.
      Insofern bräuchte man nix widerrufen.
      Ich vertraue ihm (wenigstens da)mal. :-)

      Desweiteren fragte er auch ob er zu einem späteren Zeitpunkt (April 15) auf mich zukommen darf um über einen Neuabschluss für den laufenden Vertrag (LBS-N8) zu reden.

      Aber ich glaube ich werde da dran jetzt erst mal nix ändern.

      Kann ich bei einem laufendem Bausparvertrag die Bausparsumme erhöhen oder ist das nur mit Neuabschluss möglich? Entstehen dann wieder Gebühren?
      Avatar
      schrieb am 13.11.14 11:48:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      @einunwissender
      bei Erhöhung der Bausparsumme eines laufenden Vertrags fällt selbstverständlich Abschlussgebühr an. Die Bewertungszahl wird entsprechend verkleinert. Die Zeit bis zur Zuteilung also verlängert. Eine Erhöhung der Bausparsumme ist erst dann sinnvoll, wenn man wirklich ein Darlehen von der Bausparkasse haben will.

      Du hast die Bausparsumme von deinem LBS-N8 nicht genannt. 40% sind drin. Spar ruhig weiter, bis über 90% drin sind. Dann kann man überlegen, was man machen sollte.
      Avatar
      schrieb am 13.11.14 13:48:49
      Beitrag Nr. 20 ()
      stimmt, sorry ;-)
      Bausparsumme ist 40.000€

      Die Bewertungszahl berechnet sich aus angespartem Guthaben geteilt durch die Bausparsumme?

      Aber ich frage mich warum ich denn dann unbedingt (laut Berater) an meinem Vertrag was ändern sollte?
      Er meinte, wenn er ich wäre, würde er auf jedenfall erhöhen + einen Tarifwechsel machen.
      Avatar
      schrieb am 13.11.14 16:32:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      @einunwissender
      „Die Bewertungszahl berechnet sich aus angespartem Guthaben geteilt durch die Bausparsumme?“

      so ungefähr. Ein Zeitfaktor kommt noch dazu. Macht jede Bausparkasse etwas anders. Steht in den Vertragsunterlagen. Über den Daumen dauert es bei Regelbesparung 7 Jahre bis zur Zuteilung. Merkst du ja bei deinem LBS-N8. Bestimmt schon jahrelang bespart und noch keine Zuteilung. Auch nach Zuteilung kannst du weiter einzahlen und erhältst weiter VL und Prämien. Bis das Guthaben die Bausparsumme erreicht hat. So vermeidest du erneute Abschlussgebühr.

      „Aber ich frage mich warum ich denn dann unbedingt (laut Berater) an meinem Vertrag was ändern sollte?“

      Ein abschlußstarker Vertreter findet immer einen Grund. Seine Provision ist nie der Grund.
      Avatar
      schrieb am 14.11.14 06:18:18
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.284.617 von einunwissender am 11.11.14 12:34:37
      Warum überhaupt Bausparen???
      In der aktuellen Niedrigszinsphase macht ein Bausparvertrag wohl ausschließlich für den Häuslebauer sinn. Vielen Dank an den LBS-"Berater", aber weshalb sollte man sich mitden niedrigsten Zinsen aller Zeiten eine unflexible Altersvorsorge über einen Bausparvertrag aufbauen??? Das erschließt sich mir nicht. Da düfte nicht mal die Inflationsrate ausgeglichen werden können.
      Versicherungslösungen würde ich nicht zwingend verteufeln. V.a. die spätere Steuer ist imho nicht so schlimm, wie sie oft gemacht wird. Denn spätere Versteuerung ging ja mit einer teils sehr guten Förderung (möglicherweise 20-30 % p.a.) während der Laufzeit einher. Klar müssen Riester und Rürup später versteuert werden. Aber (alle) anderen Anlageformen doch ebenso. Aktien, Festgeld, Bausparen, ... Wenn man die geringen Freibeträge mal außer Acht lässt. Und bei den eben genannten muss ich sogar während der Laufzeit versteuern und nicht nur einmal am Ende die tatsächlichen Gewinne. So geht mir ein Teil des Zinseszins verloren...
      Eine Private Rentenversicherung (ohne Förderung also) liefert dir übrigens einen steuerlichen Vorteil zum Laufzeitende. Über das Halbeinkünfteverfahren musst du nur die Hälfte deiner Gewinne versteuern.

      Ich würde mich mal ordentlich beraten lassen. Nicht beim Verkäufer der Sparkasse oder LBS, der hauseigne Produkte vertreibt und ggf. Monatsziele zu erfüllen hat, sondern bei einem Versicherungsmakler oder Honorarberater.

      Viel Erfolg!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.11.14 09:29:42
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.316.285 von summsebiene am 14.11.14 06:18:18
      Zitat von summsebiene: Ich würde mich mal ordentlich beraten lassen. Nicht beim Verkäufer der Sparkasse oder LBS, der hauseigne Produkte vertreibt und ggf. Monatsziele zu erfüllen hat, sondern bei einem Versicherungsmakler oder Honorarberater.


      hmm...hab ich mir auch schon überlegt.
      Und dann das hier gelesen http://www.welt.de/finanzen/geldanlage/article13903423/Vernu…
      Schwierig wenn man, so wie ich, sich mit der Materie noch nicht so wirklich auseinandergesetzt hat.
      Aber sooooo hoch ist mein "Vermögen" dann leider auch nicht das sich das für mich lohnen würde, da sonst ein großteil von meinem angesparten für den Honorarberater .....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.11.14 10:39:40
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.317.704 von einunwissender am 14.11.14 09:29:42
      Zitat von einunwissender:
      Zitat von summsebiene: Aber sooooo hoch ist mein "Vermögen" dann leider auch nicht das sich das für mich lohnen würde, da sonst ein großteil von meinem angesparten für den Honorarberater .....


      Kann ich nachvollziehen. Gute Beratung kostet Geld.
      Wenn du dir einen Berater suchst, der nach der Deutschen Finanz Norm berät, dann bekommt er zwar Provisionen, du kannst dir aber sicher sein, dass du das Produkt, das er dir empfiehlt aus Sicht der DIN auch wirklich benötigt.

      Hier findest du eine Liste aller solchen Berater in Deutschland:
      http://gesellschaft-finanznorm.de/defino-berater

      Ich kenne deine Herkunft nicht. Möglicherweise findet sich ja ein solcher Berater in deiner Nähe. Ansonsten kann ich dir auch https://www.meinberatungsportal.de/ empfehlen. Ich habe deren Blog gelesen und weiß, dass die nach auch deutschlandweit nach dieser Finanz Norm beraten.

      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 14.11.14 11:56:46
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.316.285 von summsebiene am 14.11.14 06:18:18um hier eine optimale Beratung zu machen,braucht man dazu
      alle persönlichen relevanteDaten..und die kann nur die
      Hausbank liefern (also Einkommen,monatliche Ausgaben,Sparziel,
      wann wird das Geld benötigt,bin ich risikoavers oder nicht,
      wie schauts mit der Vorsorge aus usw.,)
      dieses wirst du nie über ein Forum machen wollen
      Avatar
      schrieb am 14.11.14 12:00:01
      Beitrag Nr. 26 ()
      apropos Bausparvetrag:
      Wenn man über den Tellerrand hinausschaut,dann hat diese
      Sparform bestimmt seine Vorteile
      Avatar
      schrieb am 14.11.14 17:30:06
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hallo ich möchte mich auch an der Diskussion beteiligen mit dem Hinweis das ich 1998 einen BSV zur Berufsausbildung abgeschlossen habe. Irgendwann zum Studium habe ich den Vertag "Ruhend" gestellt! Der Vertag wird heute noch mit 4% p.A. verzinst - ich habe mich vor vier Jahren dazu entschlossen wieder mit Zahlungen zu beginnen - ihm sog. Leben eingehaucht und freu mich über die doch recht unüblichen hohen jährlichen Zinszahlungen.

      Mein Tipp ggf. schaut mal ob der eine oder andere noch alte Verträge haben die er wieder zur Einzahlung von Beiträgen aktivieren kann!


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